20.56

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister! Diese Woche war eine Sitzung des Finanzausschusses, und ich denke, wir haben da wirklich einige wichtige Dinge, gute Punkte für die Unterneh­men auf den Weg gebracht. Sie wurden von meinen Vorrednern schon angesprochen. Ich möchte die Dinge herausgreifen, die aus meiner Sicht für die Unternehmer, für die Betriebe wirklich sehr wichtig sind.

Das Erste: Homeoffice. Wir wissen, dass Homeoffice im letzten Jahr massiv zuge­nom­men hat. Laut einer Befragung waren im Jänner, also in einer Zeit, in der der Lockdown schon zurückgefahren wurde und Unternehmen ihre Mitarbeiter zum Teil auch wieder in die Arbeit zurückgeholt haben, noch immer 40 Prozent im Homeoffice. Das ist circa eine Verdreifachung gegenüber der Zeit vor Corona. Expertinnen und Experten schätzen, dass dieser Prozentsatz zwar nicht ganz so hoch bleiben wird, aber viele von uns haben auch die Vorteile von Homeoffice entdeckt. Bis dato war das ein rechtlicher Graubereich, der jetzt beseitigt wird.

Durch dieses Homeofficepaket wird jetzt versicherungstechnisch und auch steuer­recht­lich Klarheit geschaffen. Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen im Homeoffice können bis zu 3 Euro pro Tag, bis zu 300 Euro im Jahr Homeofficepauschale steuerfrei beziehen. Ich glaube, das ist eine sehr gute Sache. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Darüber hinaus können auch Möbel als Werbungskosten abgesetzt werden. In Summe schafft das Klarheit für den Arbeitgeber, aber auch für den Arbeitnehmer, ist also wirklich sehr gut.

Was noch fehlt und wo wir noch nachlegen werden, ist eine Homeofficeregelung für Selbstständige. Dazu gibt es Pläne, und auch das wird demnächst kommen, denn vor allem Selbstständige, die kein eigenes Arbeitszimmer haben, benötigen das.

Ein zweiter Punkt, den ich kurz ansprechen möchte, sind die betrieblichen Testungen. Wir sind schon unter den Besten beim Testen, und wir wollen das noch weiter forcieren, indem wir Unternehmen die Möglichkeit geben, zu testen. Sie bekommen die Kosten ersetzt, 10 Euro, das ist in etwa kostendeckend, kann man sagen, und – ganz wichtig! – sie dürfen auch betriebsfremde Personen testen. Das heißt, insbesondere auf dem Land kann ein Unternehmen sagen: Alle Personen in der Umgebung dürfen zu mir testen kommen, Angehörige, aber auch alle anderen, Lehrer, Lehrerinnen der örtlichen Schule zum Beispiel. Wer auch immer sich testen lassen mag, kann sich im Betrieb testen lassen. – Nach § 1 UGB können zum Beispiel auch die Lerncafés der Caritas diese betriebliche Testung in Anspruch nehmen. Das ist also auch eine sehr wichtige Sache, wie ich meine.

Der dritte Punkt, den ich noch kurz anspreche, ist die Verlängerung der Steuer­stun­dun­gen bis Ende Juni – danach gibt es die Möglichkeit zur Ratenzahlung über drei Jahre, also wirklich sehr lange –, und auch die Verlängerung der Sozialversiche­rungsstundun­gen: ebenso, gleiches Modell, bis Ende Juni und dann drei Jahre Ratenzahlung.

Letzter Punkt, Investitionsprämie: Diese ist super angekommen, sie wurde mit circa 3 Milliarden Euro schon ausgeschöpft. Bis Sonntag können sie Unternehmen noch beantragen, aber sie müssen den Nachweis der Bestellung der ersten Lieferung oder was auch immer erst bis (die Rednerin blickt in ihre Unterlagen) – dass ich es nicht falsch sage – Ende Mai bringen. Das ist also eine wirklich gute Übergangsregelung für die, die sich jetzt noch entscheiden. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

21.00

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Dr.in Sonja Hammerschmid. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.