14.40

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Es wurde von vielen Vorrednern schon gesagt, dass eigentlich alle drei Anträge, die uns hier vorliegen, ein ähnliches Thema behandeln. Ich denke, gerade der Redebeitrag meines Vorredners hat einen sehr wichtigen Aspekt hineingebracht, näm­lich das Overblocking, denn das ist eine der Grundthematiken, und auf dieser Basis sind diese Anträge hier ein Stück weit aufgebaut worden. Dabei geht es ja nicht nur darum, was und wie geblockt wird, sondern auch darum, dass der Staat hier einen sehr aktiven Schritt setzt, um die Rechtspflege in private Hand zu geben, und das ist natürlich etwas, das man sich sehr, sehr genau überlegen muss.

Wir haben diesen Schritt mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz – ich sage: lei­der – getan. Ich halte das für einen Riesenfehler, weil es insbesondere langfristig zu Konsequenzen führen kann, die wir hier heute noch gar nicht abschätzten können, ja wahrscheinlich auch nicht abschätzen wollen.

Die drei Anträge, die hier von der FPÖ eingebracht worden sind, deuten, glaube ich, genau die richtige Stoßrichtung an, zeigen, wie man vorgehen muss, um das Kommuni­kationsplattformen-Gesetz sozusagen zu reparieren. Das ist wahrscheinlich mit diesen drei Anträgen alleine nicht möglich, aber es wäre ein Schritt in diese Richtung.

Nun muss man dazu natürlich auch sagen, dass wir zweien dieser drei Anträge nicht des Inhalts wegen kritisch gegenüberstehen, sondern wegen der konkreten Ausführung. Wir haben das auch schon im Ausschuss näher ausgeführt. Es ist nämlich so, dass Sie einerseits in einem der Anträge aus unserer Sicht durchaus widersprüchlich agieren, was für uns nicht ganz nachvollziehbar ist beziehungsweise wo wir einfach sagen, dass mit der Änderung des Staatsgrundgesetzes, die Sie anstreben, sich die Katze durchaus in den eigenen Schwanz beißen könnte.

Die zweite Sache, die Sie angesprochen haben oder die Sie in Ihren Anträgen drinnen haben, sind die 15 Millionen Euro, die Sie als Strafe bei Overblocking, also bei zu frühem Löschen, haben wollen. Das halte ich für eine durchaus sinnvolle Überlegung, so könnte man gegen Overblocking vorgehen. Allerdings halten wir die Strafe von 15 Millionen Euro für überzogen. Insbesondere wenn wir uns anschauen, was hier aktuell für Strafen vorgesehen sind, erkennen wir, dass hier einfach die Relationen nicht stimmen. Dement­sprechend glaube ich, dass man hier durchaus gemeinsam einen weiteren Schritt gehen kann, um das zu verhandeln und zu besprechen, weil es eben wirklich ein Thema ist.

Overblocking darf nicht weggewischt werden, weil es dann in weiteren Schritten, und da bin ich schon bei einigen Vorrednern, zu einer gewissen Form der Zensur führen kann beziehungsweise – leider – wird. So wie das Gesetz in der jetzigen Form formuliert ist, wird jedes Unternehmen sagen: Ich lösche, ich lösche, ich lösche so schnell wie mög­lich! – Die rechtliche Grundlage, die wir mit dem Kommunikationsplattformen-Gesetz geliefert haben, ist nämlich durchaus fragwürdig.

So ist darin etwa die Formulierung enthalten, dass die „Rechtswidrigkeit bereits für einen juristischen Laien ohne weitere Nachforschungen offenkundig“ sein soll. Das soll mir mal jemand erklären, was erstens einmal der juristische Laie ist; er soll die Rechtswidrigkeit beurteilen, und diese muss offenkundig für ihn sein. Also das ist schon eine spannende Sache, wenn Frau Prammer sagt, sie freut sich schon auf die juristischen Diskussionen, die nachher geführt werden. Ich kann Ihnen eines garantieren: Da wird es Hunderte un­terschiedliche Meinungen geben, und das werden ganz lange Verfahren werden, die uns eine Zeit lang lahmlegen werden.

Wir hätten auf die europäische Ebene warten sollen, das haben wir von Anfang an ge­sagt. Leider ist das nicht passiert. Die Bundesregierung hat wieder einmal eine PR-Show abziehen müssen und hat etwas präsentiert, das unausgereift war. Dementsprechend sind diese Anträge, die jetzt von der Opposition kommen, leider notwendig, um zu versu­chen, zu reparieren, was noch zu reparieren ist. (Beifall bei den NEOS.)

14.44

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag.a Selma Yildi­rim. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.