22.06

Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über die Novellierung des Ziviltechnikergesetzes aus 2019; damit soll der europarechtskonforme Zustand her­gestellt werden.

Zentraler Punkt des EuGH-Urteils war, dass es bisher nicht möglich war, sich mit Zivil­technikern zu einer interdisziplinären Gesellschaft zusammenzuschließen. Durch diese Novelle wird das ermöglicht. Wir haben besonders darauf geachtet, dass ein hohes Maß an Transparenz der Beteiligten einer Gesellschaft gewährleistet ist. Darüber hinaus wird im Gesetz klargestellt, dass fachspezifische Tätigkeiten, allen voran die Urkundstätigkeit in einer Gesellschaft, ausschließlich von Ziviltechnikern ausgeführt werden darf. Zudem müssen Ziviltechniker mindestens 50 Prozent der Gesellschaftsanteile und Stimmrechte halten. Eine Prokura kann nicht erteilt werden. Durch diese Maßnahme bleibt die Unab­hängigkeit der Ziviltechniker weiterhin gewährleistet.

Jetzt zu dem von der SPÖ vorgelegten Abänderungsantrag: Diesem können wir nicht zustimmen, Herr Kollege Matznetter, denn Sie wissen ganz genau, dass dies dem EuGH-Urteil nicht entsprechen würde. (Abg. Matznetter: Nein, das ist falsch! ...!) Wir haben das seriös geprüft. (Abg. Matznetter: Nein!) Wir haben Spezialisten drüberschauen las­sen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Schauen Sie, was hätten wir da­von, auf Ihren Vorschlag nicht einzugehen? (Abg. Stefan: Wo steht denn das mit den 50 Prozent?!) Nur: Wenn das EuGH-Urteil nicht erfüllt ist, kann man das nicht machen! Bei aller Wertschätzung: Sie sind lange genug hier im Parlament und müssten das eigentlich wissen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Gutachter, der seitens der Ziviltechnikerkammer beauftragt wurde, Univ.-Prof. Dr. Wal­ter Obwexer, ist nicht irgendjemand. Er ist auch Professor für Europarecht und Studien­dekan an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Innsbruck. Er hält eindeutig fest, dass die in dem Entwurf zur Novelle des Ziviltechnikergesetzes 2019 vorgesehenen Regelun­gen hinsichtlich interdisziplinärer Gesellschaften mit Ziviltechnikern den Anforderungen von Artikel 25 Dienstleistungsrichtlinie entsprechen und die Urkundstätigkeit nicht entzo­gen werden darf. Somit ist auch das Siegel und alles, was wir in unserem Antrag drinnen haben, europarechtskonform. (Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Ich bitte Sie daher, Vernunft walten zu lassen und diesem Antrag zuzustimmen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) Die Bundeskammer der Ziviltechniker ist mit unserem Vorschlag ab­solut einverstanden. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner.)

22.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte.