22.16
Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Herr Präsident! Werter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ziviltechniker/Ziviltechnikerinnen – wir diskutieren hier sehr intensiv, und das ist nicht verwunderlich, denn es geht dabei um eine ganz wichtige, traditionsreiche, bedeutungsvolle Berufsgruppe. Es sind zwar nur etwa 9 000 Menschen, und beruflich aktiv sind eigentlich nur 7 000, aber die sind immens wichtig für die Qualität vieler Produkte, die wir verwenden. Sie sind beispielsweise für Pläne unserer Brücken, unserer Hochhäuser tätig, sie sind in der Raum- und Landschaftsplanung tätig, im Wasserbau und der Umwelttechnik, sie überprüfen Aufzüge, Kräne, Betriebsanlagen, Werkstoffe, Gebäudetechnik, Energietechnik, Verfahrenstechnik und vieles mehr, also ich könnte jetzt circa 10 Minuten weiter vorlesen. Das zeigt, wie wichtig Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker für uns im Bereich Architektur und Ingenieurwesen sind.
Wir diskutieren diese Gesetzesvorlage jetzt, weil es die Dienstleistungsrichtlinie der EU gibt, die auch im Ziviltechnikergesetz angewendet werden muss, und weil es ein EuGH-Urteil gibt, das umzusetzen ist, und zwar folgendermaßen: Die EU hat die Vorgabe gegeben, zu 50 Prozent, minimal, müssen Ziviltechniker an einer Gesellschaft beteiligt sein, also 50 statt bisher 51 Prozent, und, ganz wichtig, wir müssen auch interdisziplinäre Ziviltechnikergesellschaften ermöglichen.
Ich glaube, das ist eine tolle Chance für den Berufsstand – das wird mir zurückgemeldet –, weil das bedeutet, dass diese Gesellschaften noch kundenfreundlicher tätig sein können. Beispielsweise kann sich eine Rechtsanwältin, die auf Umweltrecht spezialisiert ist, mit einem Ziviltechniker zusammenschließen und aus einer Hand nachhaltiges Bauen anbieten. Ich glaube, das ist etwas, das absolut zukunftsträchtig ist; und das ist jetzt nur ein Beispiel. Das heißt, es kann reine Ziviltechnikergesellschaften, aber auch diese interdisziplinären geben.
In diesem Zusammenhang: Transparenz ist absolut gegeben, weil im Gesetz verpflichtend vorgesehen ist, dass deklariert ist, wer Ziviltechniker oder Ziviltechnikerin ist und wer diese andere Person oder der andere Gesellschafter ist. Das heißt, diese Transparenz ist auf allen Geschäftspapieren gegeben.
Und ja, Wappen- und Siegelführung ist elementarer Teil eines Ziviltechnikers/einer Ziviltechnikerin. Also wenn Urkunden ausgestellt werden, dann muss das auch für die interdisziplinären Gesellschaften gelten, aber natürlich darf die nur der Ziviltechniker ausstellen, der in diesem Betrieb vorhanden ist.
Ein letzter Punkt, und ich freue mich, dass wir uns wenigstens da geeinigt haben: Schachtelbeteiligungen sind möglich, aber trotzdem muss zu mindestens 50 Prozent – wie ich vorhin erwähnt habe – ein Ziviltechniker beteiligt sein, auch wenn sich eine interdisziplinäre Gesellschaft an einer weiteren Gesellschaft beteiligt, also auch durchgerechnet: zu mindestens 50 Prozent Ziviltechniker. Somit bin ich davon überzeugt, dass wir den Berufsstand weiterhin gut absichern können und die Qualität der genannten Produkte und Werke gewährleistet ist. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
22.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Becher. – Bitte.