22.22

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! So ein EuGH-Urteil lässt das Juristenherz doch immer wieder höher schlagen, und zwar vor allem wegen der Klarheit der Argumentation und wegen der Qualität der Argumentation. Das EuGH-Urteil, datiert vom 29. Juli 2019, das uns jetzt diesen Tagesordnungspunkt beschert hat, bereitet dem Juristen natürlich auch Freude, allerdings mit einem massiven Wermutstropfen, weil es viel schöner wäre, wenn das Urteil im Sinne der Republik Ös­terreich ausgegangen wäre – ist es aber nicht. Die Republik wurde damals vom EuGH verurteilt, weil eben die bestehende Rechtslage im Bereich der Ziviltechniker gegen die EU-Richtlinie verstößt.

Die Geschichte, die dahinter steht, ist gleichfalls nicht sehr ruhmreich für die österreichi­sche Verwaltung. Der Disput mit der Europäischen Kommission, der letztlich zu diesem Urteil vom Juli 2019 geführt hat, hat bereits fünf Jahre vorher, im Jahr 2014, begon­nen. Seit damals geht das Gezerre hin und her, ob Österreich jetzt eine EU-rechtskon­forme, -richtlinienkonforme Rechtslage im Bereich der Ziviltechniker hat – nebenbei: auch im Bereich der Tierärzte und Patentanwälte, das ist in dem Urteil auch drinnen.

2019 ist also dieses Urteil ergangen. Zugestehen muss man, dass, noch bevor das Urteil ergangen ist, ein wesentlicher Punkt, der vom EuGH moniert worden ist, bereits durch das Inkrafttreten des Ziviltechnikergesetzes 2019 saniert worden ist; da ist es um den Sitz der Ziviltechnikergesellschaften gegangen. Was aber offengeblieben ist, ist eben diese Frage der Beteiligung, der interdisziplinären Gesellschaften.

Ich gebe da Kollegen Pöttinger durchaus recht, dass der sicherlich hochgeschätzte Uni­versitätsprofessor Obwexer, der im Europarecht sicher eine berufene Instanz ist, gesagt hat, dass dieser Gesetzesvorschlag, der jetzt von Regierungsseite vorgelegt worden ist, die Vorgaben und die Anforderungen, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben, erfüllt – das heißt aber nicht, dass nicht noch weitergehende Änderungen ebenfalls im Rahmen dieses Urteils möglich wären. Da gehen wir NEOS mit dem Antrag des Kollegen Matz­netter und auch jenem des Kollegen Angerer sehr konform, dass nämlich diese Urkun­dentätigkeit aus dem Gesetzespaket herausgenommen werden könnte, ohne dass das jetzt einen neuerlichen EU-Richtlinienverstoß begründen würde.

Das wäre sogar sehr wichtig, und ich weiß nicht, woher Sie die Information haben – mir liegt ein E-Mail der Ziviltechnikerkammer von heute vor, in dem neuerlich darauf verwie­sen wird, dass es eben entscheidend, eben wichtig ist, die Urkundentätigkeit herauszu­nehmen, um jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden, denn mit den interdiszipli­nären Gesellschaften ist es ja möglich, dass sich jetzt auch Gewerbetreibende an Zi­viltechnikergesellschaften beteiligen, und wenn dann mit Brief und Siegel Urkunden aus­gestellt werden, könnte der Anschein der Befangenheit entstehen. Dieser wird dadurch vermieden, dass dieser Entwurf im Sinne der Abänderungsanträge des Kollegen Matz­netter und des Kollegen Angerer angenommen wird.

Ich appelliere daher an das Hohe Haus, dass wir hier den österreichischen Ziviltechni­kern doch so weit entgegenkommen, dass wir diesen Abänderungsanträgen zustimmen, weil wir uns auch damit sicherlich noch auf dem Boden des EuGH-Urteils bewegen und damit dem wichtigen Berufsstand der Ziviltechniker sehr entgegenkommen. – Dan­ke schön. (Beifall bei den NEOS.)

22.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kassegger. – Bitte.