23.24

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Zu später Stunde behandeln wir hier noch drei Gesetzesanträge, die im Geschäftsordnungsausschuss einstimmig be­schlossen worden sind. Ich darf Danke sagen: Danke für das gute Miteinander bei diesen die Geschäftsordnung betreffenden sehr wichtigen Anträgen und ein ganz besonderes Danke an die Direktoren der Klubs aller Fraktionen, die das so gut für uns verhandelt und vorbereitet haben. – Vielen herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Ab­geordneten der Grünen.)

Ich darf kurz erklären, worum es geht: Wir ändern das Unvereinbarkeits- und Transpa­renz-Gesetz und passen die Einkommenskategorien unserer Meldungen der Neben­einkünfte an die Inflation an. Darüber hinaus halten wir gesetzlich das fest, was wir näm­lich jetzt schon tun, und zwar, dass der Unvereinbarkeitsausschuss zusätzliche Unterla­gen von Regierungsmitgliedern oder Abgeordneten anfordern kann, wenn Unklarheiten oder Widersprüche bestehen, zum Beispiel betreffend die gemeldeten Tätigkeiten oder den Besitz von Firmenanteilen.

Des Weiteren ändern wir mit dem zweiten Antrag das Geschäftsordnungsgesetz und legen dort gesetzlich fest – wie es uns auch die Greco-Kommission gegen Korruption empfiehlt –, dass künftig alle Gesetzesinitiativen, egal, in welcher Form sie hier in unser Hohes Haus gelangen, einer Begutachtung unterzogen werden. Das bedeutet: Zu Re­gierungsvorlagen, Initiativanträgen, Gesetzesanträgen des Bundesrates und Volksbe­gehren kann jedermann eine Stellungnahme abgeben, und zwar bis zum Ende der end­gültigen Beschlussfassung des Gesetzes hier in diesem Haus. Das heißt, Bürgerinnen und Bürger können unmittelbar am Gesetzwerdungsprozess teilhaben.

Zu den Regeln über die Vertretung bei persönlicher Betroffenheit im Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss: Auch damit setzen wir eine Empfehlung der Greco, der Staatengruppe gegen Korruption, um.

Mit dem dritten Antrag legen wir fest, dass parlamentarische Untersuchungsausschüsse für bestimmte Anträge in Gerichtsverfahren gebührenbefreit sind.

Das war es in aller Kürze. Danke für die gemeinsame Festlegung. – Danke schön. (Bei­fall bei ÖVP und Grünen.)

23.26

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Troch. – Bitte.