12.15

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden: Es ist das tatsächlich ein wichtiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen in der Land- und Fortwirt­schaft, der da heute gesetzt wird. Die Zusammenführung von neun unterschiedlichen Gesetzen in ein Bundesgesetz ist eine Reform, die, glaube ich, schon lange und drin­gend notwendig ist und die auch einiges an Zeit gebraucht hat, die aber heute, denke ich, einen sehr wichtigen Schritt, einen sehr wichtigen Zwischenschritt gemacht hat.

Ich erlaube mir, noch ganz kurz ein paar Punkte zu erwähnen, die uns von grüner Seite besonders wichtig waren beziehungsweise auch von Sozialpartnerseite immer wieder thematisiert worden sind und jetzt nach der Begutachtungsphase noch einmal verankert beziehungsweise klargestellt worden sind.

Das eine ist: Es ist uns tatsächlich gelungen, im Landarbeitsgesetz auch jene Regelung festzuschreiben, die im Arbeitszeitgesetz aktuell ist, nämlich die Freiwilligkeit der 12. Stun­de; dies gilt nun auch im Landarbeitsgesetz.

Wir haben die Wochenendruhe von 35 auf 36 Stunden erhöht, wie das auch im allge­meinen Arbeitsrecht vorgesehen ist.

Und es gibt eine Definition von Arbeitsspitzen, wann nämlich der 12-Stunden-Tag tat­sächlich zulässig ist, um diese Arbeitsspitzen abzudecken. Diese Arbeitsspitzen müssen besonders begründet sein; Ernte alleine wird nicht reichen, um einen 12-Stunden-Tag mehr oder weniger umzusetzen. Das ist eigentlich eine Regelung, die durchaus auch klarer, strenger als im allgemeinen Arbeitsrecht ist. (Beifall bei den Grünen.)

Zuletzt beschließen wir heute hier im Rahmen eines Abänderungsantrages etwas, das auch besonders wichtig und sehr zentral war. Es gibt jetzt diese neuen Arbeitgeberzu­sammenschlüsse in der Landwirtschaft – eine sehr gute Einrichtung, weil sie erstmals auch so etwas wie Kontinuität, durchgängige Beschäftigungsverhältnisse, durchgängige Einkommensverhältnisse, auch eine entsprechende soziale Absicherung garantiert und sicherstellt. Das ist ein ganz wichtiger, sehr guter Schritt, den wir sehr begrüßen.

Es ist auch klar festgestellt, dass – unabhängig davon, in welchem Beschäftigungsver­hältnis der oder die Landarbeiter/in ist – auf jeden Fall immer der beste, der günstigste Kollektivvertrag zählt, also eine Verschlechterung unzulässig ist.

Zuletzt: Wir haben glücklicherweise die Arbeitsstandards, die Arbeitsrechte der Men­schen in der Landarbeit verbessert. Wir halten es für sehr wichtig, dass jene Länder, jene Arbeitgeber, die sicherstellen, dass ihre Beschäftigten in der Landwirtschaft ent­sprechende soziale und Arbeitsrechte haben, auch entsprechend belohnt werden sollen. Deswegen ist für uns auch klar, dass Wettbewerb fair stattfinden muss, ist für uns auch klar, dass tatsächlich besonders jene Länder, die sich um ihre ArbeitnehmerInnen best­möglich kümmern, auch entsprechende landwirtschaftliche Förderungen bekommen sollen.

Wir unterstützen in dieser Hinsicht auch die Initiative des Europäischen Parlaments, die darauf abzielt: Agrarförderungen gegen gute Arbeitsbedingungen, denn das haben sich unsere LandarbeiterInnen verdient. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.19

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher. – Bitte schön, Herr Bundesminister.