12.19
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Neben der akuten Krisenbekämpfung und der Bewältigung der Folgen dieser Gesundheitskrise für den Arbeitsmarkt ist es auch wichtig, grundsätzlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu führen, dass in unterschiedlichen Branchen Beschäftigung ermöglicht wird, Beschäftigung aufgebaut wird und auch Verfahren vereinfacht werden. Eine Branche, in der dieser Wunsch besonders groß war, ist der Bereich der Landwirtschaft und des Landarbeitsrechts.
Wie ist der Status quo? – Es gibt ein Grundlagengesetz auf Bundesebene, neun Ausführungsgesetze der Länder und über 100 Verordnungen. Das führt natürlich zu gewissen Problemen bürokratischer Natur, auch zu Problemen an den Landesgrenzen, deshalb war es auch mir – gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin – besonders wichtig, da eine Vereinfachung herbeizuführen.
Am 1. Juli soll nun das einheitliche Landarbeitsgesetz in Kraft treten. Es löst diese neun Landarbeitsordnungen ab und reduziert die Zahl der Verordnungen von 100 auf rund 20. Davon profitieren gut 30 000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter und potenziell 160 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die dieses Projekt schon vor meiner Zeit vorangetrieben haben – die Sozialpartner, meine Vorgängerinnen und Vorgänger, viele Parlamentarier –, bedanken. Ich glaube, es ist ein großer Reformschritt.
Was bedeutet er? – Er bedeutet eine nachhaltige und deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung der rechtlichen Lage für die Landarbeiterinnen und Landarbeiter. Er beziehungsweise das Paket ermöglicht Arbeitgeberzusammenschlüsse, um eben in einer Region Betriebe gemeinsam so aufzustellen, dass Arbeit flexibel aufgeteilt werden kann und damit attraktive, nachhaltige und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse in der saisongeprägten Land- und Forstwirtschaft geschaffen werden können.
Darüber hinaus geht es natürlich auch um Dinge, die jetzt noch gar nicht erwähnt worden sind, zum Beispiel um eine verbesserte und einheitliche Regelung, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft. Da waren die Landarbeitsordnungen in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich. Jetzt ist klar, dass es – vereinheitlicht – den Papamonat gibt, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und auch Anspruch auf Pflegekarenz.
Damit schaffen wir klare Verhältnisse, von denen sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Branche profitieren, und zusätzlich ermöglichen wir mit den neuen Arbeitszusammenschlüssen auch kleinen und stark saisonabhängigen Betrieben, Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
Insgesamt ist dies aus meiner Sicht ein großes Reformprojekt, durch das wir sicherstellen, dass Bürokratie vereinfacht wird, durch das wir Beschäftigung fördern und insgesamt bessere Rahmenbedingungen schaffen, und zwar für beide Seiten: sowohl für Beschäftigte als auch für Betriebe. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte schön.