12.25

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Spoštovane gledalci! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben heute schon viel über das Landarbeitsgesetz gehört; ich würde ger­ne zwei Aspekte herausheben, die wir vielleicht noch nicht so genau betrachtet haben.

Einerseits gibt es natürlich Erntehelferinnen und Erntehelfer, die ab diesem Monat wahr­scheinlich wieder wöchentlich auch in der medialen Berichterstattung zu finden sein werden – wie auch ihre Arbeitsbedingungen, wie auch gute und weniger gute Arbeitge­berInnen und wie sie mit diesen Arbeitskräften umgehen –, andererseits gibt es aber auch sehr viele FacharbeiterInnen, die über das ganze Jahr in den bäuerlichen Betrieben beschäftigt sind. Es freut mich ganz besonders, dass wir jetzt eine bundesweite Rege­lung auf den Weg gebracht haben, eine Gesetzgebung, die nicht unterscheidet, ob man Spargelstecher in Kärnten oder Spargelstecher im Marchfeld ist, weil man nun überall dasselbe verdienen wird. Es ist eine bundesweite Gesetzgebung, die nicht mehr unter­scheidet, ob man Melker oder Melkerin in der Steiermark oder Melker oder Melkerin in Oberösterreich ist. – Insofern ist das also eine Konsolidierung, die schon längst überfällig war.

Wir schaffen damit einen bundesweiten Mindestlohn, wir schaffen eine bundesweite Re­gelung, was Arbeitsspitzen sind. Es ist nicht so wie bei uns Bäuerinnen und Bauern, die wir üblicherweise vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember Arbeitsspitzen leben; das gilt so nicht für unsere ArbeitnehmerInnen, und das ist jetzt niedergeschrieben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Gleichzeitig ist aber gerade auch dieser ArbeitgeberInnenzusammenschluss eine Chan­ce für kleinstrukturierte Betriebe. Wir schaffen es immer wieder vorn und hinten nicht, diese große Aufgabe und Arbeitsflut mit Familienarbeitskräften zu bewältigen. Jetzt wird es möglich, sich innovativ zusammenzuschließen und für zwei, drei, vier Betriebe ge­meinsam MitarbeiterInnen anzustellen. Ich glaube, das wird eine Arbeitsentlastung für die Betriebe und faire Arbeitsbedingungen für unsere ArbeitnehmerInnen bringen.

Was es aber zusätzlich zu diesem Landarbeitsgesetz brauchen wird, sind effektive und effiziente Kontrollen, denn ein Gesetz kann noch so gut geschrieben sein, wenn wir nicht regelmäßig Kontrollen vor Ort durchführen, wenn wir nicht die Arbeitgeberinnen und Ar­beitgeber, wie auch ich eine bin, regelmäßig kontrollieren, ob sie Gesetze einhalten, wie sie sich gegenüber ihren ArbeitnehmerInnen benehmen, welche Arbeitsbedingungen sie vorgeben, dann hilft auch ein gutes Landarbeitsgesetz wenig. Insofern hoffe ich, dass die Gewerkschaften, vor allem die PRO-GE, weiterhin gute Informations- und Vertre­tungsarbeit leisten werden, denn gerade im Bereich der ErntehelferInnen werden wir ganz genau darauf schauen.

Ganz allgemein möchte ich mich noch bei allen Fraktionen bedanken, die hier mitgewirkt haben, dass es ein Mehrheitsbeschluss in puncto Landarbeitsgesetz wird, in puncto Ab­änderung bei der Möglichkeit eines Kollektivvertrages bei ArbeitgeberInnenzusammen­schlüssen, wie auch beim Entschließungsantrag, der es jetzt möglich machen wird, dass wir auch auf den Feldern genug Wasser zur Verfügung haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.