13.04

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass ich es interessant finde, welch innige Beziehung Kollegin Belakowitsch im Sozialausschuss zu mir aufbaut. Sie nützt jeden Sozialausschuss, um mich später im Plenum zu zitieren – manchmal sinngemäß, manchmal anders. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch.) Diesmal aber, Frau Kollegin, haben Sie mir einen Beweis Ihrer innigen Zuneigung dadurch gegeben, dass Sie eine OTS-Aussendung ge­macht haben, in der Sie mich doch glatt geziehen haben, ich hätte in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem hier anwesenden Bundesminister Martin Kocher in sinister Art und Weise das Amtsgeheimnis verletzt. (Abg. Belakowitsch: Falsch!)

Ich darf Sie in diesem Zusammenhang höflich darauf hinweisen, dass der Herr Bundes­minister am 9.3., also acht Tage vor dem Ausschuss, im „Morgenjournal“, im „Mittags­journal“ und in der „ZIB 2“ auf Fragen von Journalisten – ich glaube, es war Frau Mai­wald – geantwortet hat, dass es routinemäßige Überprüfungen und gesonderte Überprü­fungen durch das Arbeitsinspektorat gegeben hat. Ihrer lyrischen Ader entsprechend, dass ich also – wie es in der OTS-Aussendung so schön heißt – „die Maske des Bieder­manns“ verloren hätte, darf ich antworten: Ich darf die Maske des Biedermanns wieder aufsetzen und werde nach Max Frisch weiterhin gemeinsam mit Ihnen im Sozialaus­schuss als Biedermann – und Sie hoffentlich nicht als Brandstifterin – tätig sein. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Als die Debatte um dieses Gesetz begonnen hat, habe ich mir auch zum ersten Mal Gedanken darüber gemacht, ob das Stolpern, wenn ich das Kaffeehäferl in die Küche bringe und dann mit dem aufgeladenen I-Pad zum gleichen Tisch zurückgehe, schon beim Hingehen ein Arbeitsunfall ist oder erst am Weg zurück. Ja, unsere Gesetze brau­chen da oder dort eine neue Definition davon, was eine Betriebsstätte ist, die meiner Meinung nach auch richtig ist. Wir haben sie im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz zuguns­ten der Dienstnehmer machen müssen. Wir haben auch Klarstellungen im Unfallversi­cherungsrecht gemacht, wobei ich der Meinung bin, dass meine Branche bezüglich der Frage, was denn nun tatsächlich ein Arbeitsunfall ist und was nicht, noch einige Beiträge leisten wird.

Wie schon im Ausschuss finde ich interessant, dass vonseiten des Kollegen Loacker Kritik an der nicht genau detaillierten Regelung gekommen ist. Ich frage mich natürlich – das werden wir uns nach zwei Jahren fragen müssen –, ob es tatsächlich möglich ist, ob wir in der Lage sein werden, all das, was sich in den letzten zehn Jahren an Arbeitsmo­dellen, Arbeitszeitmodellen und verschiedener Arbeit entwickelt hat und was natürlich – der Kollege hat das richtig angesprochen – im Bereich Mobileoffice durch die Corona­pandemie noch einmal einen richtigen Turbo erfahren hat, tatsächlich en détail gesetz­lich zu lösen. Ob wir dazu in der Lage sein werden, meine Damen und Herren, wird die Zukunft weisen. Hier merke ich meine Skepsis an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

13.07

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Za­rits. – Bitte, Herr Abgeordneter.