13.18

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist ein sehr komplexes Gebilde (Abg. Haubner: Ja!), und heute kommt wieder eine Novelle zur Ab­stimmung, die im Wesentlichen so zustande kommt, wie solche BUAG-Novellen immer zustande kommen, nämlich durch eine Sozialpartnereinigung.

Die Sozialpartner machen das dann immer so, dass sie sich eigentlich auf ein Paket zulasten Dritter einigen. Die Arbeitgeber zahlen den Arbeitnehmern mehr und geben die Kosten natürlich an die Kunden weiter. Das ist bei der Bauwirtschaft zu einem ganz gro­ßen Teil der Steuerzahler – weil die öffentliche Hand viel baut –, aber es sind natürlich auch genauso die kleinen Wohnungs- und Häuslbauer, die diese weitergegebenen Kos­ten tragen.

Im Übrigen werden die Redner nach mir erklären, dass es keine Mehrkosten gibt, weil sich das alles von selbst finanziert. Tatsächlich ist es so, dass sowohl die Stellungnahme des Rechnungshofes wie auch die des Finanzministeriums darauf hinweisen, dass der Republik durch die Novelle sehr wohl finanzielle Mehrbelastungen entstehen.

Problematisch ist ein weiterer Aspekt, nämlich ein Ausbau der österreichischen Frühpen­sionitis. Künftig können Bauarbeiter unter Voraussetzungen, zugegebenermaßen stren­gen Voraussetzungen, aber unter Voraussetzungen, statt wie bisher mit 58,5 schon mit 58 ins Überbrückungsgeld gehen. Jetzt werden natürlich viele von Ihnen sagen: Ist ja klar, man kann einem Bauarbeiter auch nicht zumuten, bis 65 zu arbeiten! – Das ist rich­tig, aber die Frage ist, welches Signal man sendet.

Man sendet nämlich den 40-Jährigen, den 45-Jährigen das Signal, dass sie von ihrem Arbeitsplatz nicht in einen Beruf, der körperlich weniger belastend ist, wechseln sollen, weil sie sich dadurch sieben Arbeitsjahre mehr einkaufen, wenn sie bis 65 statt bis 58 arbeiten gehen. Da wird sich dann so manch einer sagen: Dann bleibe ich halt im ge­sundheitlich belastenden Beruf, weil ich dann früher in den Ruhestand treten kann. – Das ist also ein negativer Arbeitsanreiz, der da gesetzt wird.

Und dann muss man schon auch eines sehen: Ja, Bauarbeiter arbeiten schwer, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen, die nicht der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungskasse unterliegen, arbeiten zum Teil unter schweren körperlichen Belastungen und haben diese Möglichkeit nicht. Es wird also eine Ungleichbehandlung geschaffen zwischen Menschen, die schwer arbeiten und in der Buak versichert sind, und Men­schen, die schwer arbeiten und in einer anderen Versicherung versichert sind.

Das ist unbefriedigend, das ist nicht schön. Man hat über viele Jahre die Buak aus dem Sozialversicherungssystem herausgelöst und ein Reich eigener Art geschaffen, in dem sich bestimmt wenige so gut auskennen wie Sozialausschussobmann Muchitsch, der da für seine Klientel eine sehr gute Arbeit macht und dessen Gewerkschaftsmitglieder sich von ihm sehr gut vertreten fühlen dürfen, das will ich gar nicht in Abrede stellen. (Beifall des Abg. Stöger.) Man hat aber eine Sonderlösung für eine ganz bestimmte Gruppe getroffen, weshalb das eben nicht für alle gleichermaßen gilt, und deswegen ist das un­gerecht. Wir können daher dieses Ergebnis in dieser Form leider nicht mittragen. (Beifall bei den NEOS.)

13.22

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.