13.25

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kol­lege Pöttinger, danke für die Ausführungen. Ich brauche den Inhalt der BUAG-Novelle jetzt nicht mehr weiter zu erklären, du hast mir das abgenommen, somit habe ich die Möglichkeit, politisch Stellung zu nehmen.

Ich finde es eigentlich schon sehr bedenklich, lieber Kollege Loacker, wenn man sich hierherstellt und sagt, dass es durch diese Novelle eine ungleiche Behandlung gibt. Es gibt unterschiedliche Berufe, es gibt unterschiedliche Branchen, und Gott sei Dank gibt es Sozialpartner, die sagen: Wir wollen Anreize schaffen, dass die Beschäftigten bis zur Pension in ihrer Branche bleiben können! – Und so ein Modell ist eben das Überbrü­ckungsgeld. (Beifall bei der SPÖ.)

Da kann ich es nicht nachvollziehen, wenn man sich hierherstellt und sagt: Das ist eine Ungleichbehandlung, ihr Sozialpartner dürft deshalb nicht ein solches Modell machen, weil es andere auch nicht haben! – Ich meine, es muss erst einmal jemand 43,5 Jahre am Bau durchhalten! Das wäre das Gleiche, wie wenn wir sagen würden, wir machen jetzt keine Urlaubskasse, weil wir im Tourismus auch noch keine Tourismuskasse haben. Wenn wir immer erst auf die anderen warten, kommen wir gar nicht weiter.

Gerade in der Krise ist die Buak ein richtiges Zeichen: Die Arbeitgeber haben im ersten Lockdown keine Belastungen durch Urlaub gehabt, weil es eine Urlaubskasse gibt. Die Bauarbeiter haben in der Krise keinen Urlaub verloren, weil es eine Urlaubskasse gibt. Ich wünsche der Tourismusbranche, dass sie ein ähnliches Modell verwirklicht, weil dann die Leute auch bis zur Pension in dieser Branche bleiben würden. Das ist das richtige Modell. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur BUAG-Novelle: Ich bedanke mich, Herr Bundesminister, bei deinem Kabinett, bei der Aufsichtsbehörde, ganz besonders bei Frau Dr. Anna Ritzberger-Moser und Frau Mag. Gerda Ercher-Lederer, die uns Bausozialpartner da immer begleiten, die in Geset­zestexten das umsetzen, was wir als Bausozialpartner so an Ideen haben, und das ist sehr wichtig – herzlichen Dank dafür!

Mit dieser Novelle, die viele technische Änderungen beinhaltet, verhindern wir Lohn- und Sozialdumping. Wir bekämpfen damit Sozialbetrug, wir erreichen damit den Abbau von Bürokratie, wir schaffen damit ein flexibles Überbrückungsgeld und wir sichern damit auch die Finanzierung des Sachbereichs Schlechtwetterentschädigung. Vielen Dank für alles!

Es ist noch ein Punkt offen, Herr Bundesminister: die Bau-ID-Card. Wir wollen eine elek­tronische Karte auf der Baustelle haben, wodurch alle Arbeitnehmer zu Arbeitsbeginn elektronisch erfasst werden, damit Lohn- und Sozialbetrug auch auf Baustellen im 21. Jahr­hundert keine Chance hat. Ich bitte auch diesbezüglich weiterhin um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

Es gibt aber nicht immer nur Gewinner, auch nicht in der Bauwirtschaft, auch dort haben wir Arbeitnehmer, die langzeitarbeitslos sind, die es nicht mehr zurück in den Job schaf­fen. Wir bekommen sehr viele Mails von Menschen, die schon über ein Jahr lang arbeits­los sind, die Notstandshilfe beziehen, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie, Herr Bundesminister, hier aufzufordern, die Verlängerung der Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mit 1. April zu veranlassen.

Wir haben nach wie vor 947 000 Menschen, die entweder arbeitslos, in Schulungen oder in Kurzarbeit sind, die jetzt weniger Einkommen als vor einem Jahr haben, und genau diese Leute, unter denen sich 220 000 Notstandshilfebezieherinnen und -bezieher befin­den, brauchen jetzt die Sicherheit, brauchen die soziale Botschaft, dass es ab dem 1. April, wenn die bisherige Regelung ausläuft, wieder zu einer Verlängerung kommt.

Ich möchte Sie wirklich auffordern, Herr Bundesminister, vielleicht ist es möglich, heute eine sozialpolitische Botschaft an diese betroffene Gruppe zu senden, diesen Menschen noch vor Ostern zu sagen: Ja, wir werden diese Regelung mit 1. April weiter verlängern. Ich lade daher auch die Regierungsparteien ÖVP und Grüne ein, unserem Entschlie­ßungsantrag, den ich nun einbringen werde, zuzustimmen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich zu handeln und die Ver­längerung der Bestimmung, wonach die Notstandshilfe in Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird, dem Natio­nalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“

*****

Ich glaube, diese betroffenen Menschen, diese 220 000 Menschen, haben Respekt ver­dient, anstatt dass man da weiterhin säumig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.30

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch,

Genossinnen und Genossen

betreffend Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosen­geldes

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1289/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Mar­kus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauar­beiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädi­gungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (736 d.B.)

Die Arbeitsmarktsituation verbessert sich leider nicht, im Gegenteil. Die Arbeitslosigkeit verfestigt sich, noch nie waren so viele Menschen langzeitbeschäftigungslos wie jetzt. 140.000 Personen sind davon betroffen und offene Stellen kaum vorhanden. Rund 220.000 Menschen sind derzeit auf den Bezug von Notstandshilfe angewiesen. Die Ar­mutsgefährdung in dieser Gruppe steigt enorm. Es muss den Betroffenen daher zumin­dest finanziell geholfen werden.

Eine Möglichkeit dazu ist, die Notstandshilfe weiterhin in der Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes auszuzahlen. Diese Bestimmung läuft mit 31. März aus und muss daher erneut verlängert werden. Um den Betroffenen Sicherheit zu geben, soll daher bereits heute die politische Absicht bekundet werden, dass diese Bestimmung auch für Leistungen ab April 2021 weiterhin Geltung haben soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich zu handeln und die Ver­längerung der Bestimmung, wonach die Notstandshilfe in Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird, dem Natio­nalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“

*****

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.