13.50

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zum Antrag von Kollegin Hei­nisch-Hosek betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie: Ich freue mich wirk­lich sehr darüber, dass wir schon im Regierungsübereinkommen dafür Sorge getragen haben, dass diese Zeitverwendungsstudie kommt, sie ist da ja drinnen. Sowohl die Frau­enministerin als auch ich haben in den vergangenen Monaten mehrfach medial und in bilateralen Gesprächen mit den KollegInnen von der Opposition klargemacht, dass die Zeitverwendungsstudie schon in Beauftragung ist. Wir haben im Budget dafür Sorge getragen, sie kommt – das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Kollegin Wimmer, Sie müssen uns nicht dazu auffordern, Dinge zu tun, die wir eh schon tun. Bitte nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hei­nisch-Hosek und Petra Wimmer.)

Der zweite Antrag, auf den ich eingehen möchte, ist der ebenfalls von Kollegin Heinisch-Hosek eingebrachte Antrag zum Thema Einkommenstransparenz. Frau Kollegin Hei­nisch-Hosek, damit laufen Sie bei mir sperrangelweit offene Türen ein. Wir Grünen sind bekanntlich sehr große Fans von Transparenz, auch beim Gehalt. Ich habe mich übri­gens sehr darüber gefreut, dass sich auch Arbeitsminister Kocher kürzlich in einem Inter­view als Fan von Transparenz in Bezug auf Gehälter geoutet hat. – Es hat mich sehr gefreut, das zu hören. Danke dafür, Herr Minister.

Frau Kollegin Heinisch-Hosek, was Sie in Ihrem Antrag fordern, kommt dem, was wir uns vorstellen, schon sehr nahe. In Bezug auf die Durchsetzung von den Dingen, die im Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben sind – Stichwort: Entgeltgleichstellung –, gibt es mehrere Schrauben, an denen wir drehen können und müssen. Zentral ist aus meiner Sicht zum Beispiel – da bin ich bei Kollegin Wimmer –, dass ArbeitgeberInnen stärker in die Pflicht genommen werden müssen, geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungen vorzunehmen. Es braucht auch eine differenziertere Darstellung und die Aufschlüsse­lung unterschiedlicher Gehaltsbestandteile hinsichtlich Zulagen, Prämien, Überstunden und Sachbezügen. All das hat der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft, den wir in der letzten Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses gemeinsam diskutiert haben, auch in genau dieser Form wiedergegeben. Wir haben im Regierungsübereinkommen ja nicht zufällig auch die Stärkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vereinbart. In die­sem Sinne werden wir das also fokussieren und diesbezüglich sicher gute Schritte mit­einander gehen.

Wir haben innerhalb der Koalition unterschiedliche Zugänge, das hat meine Vorrednerin klargemacht. Ich darf aber schon noch klarstellen, Kollegin Kirchbaumer: Es geht natür­lich nicht darum, dass irgendwelche Gehaltszettel in der Kantine oder im Sozialraum ausgehängt werden. Darum geht es nicht. Es gibt eine bewährte Institution, die die Mög­lichkeit hat, auf Transparenzdaten, auf Lohndaten zuzugreifen, und das ist die Gleichbe­handlungsanwaltschaft. Wenn wir diese stärken, wenn wir dafür Sorge tragen, dass sie mit mehr Kompetenz ausgestattet ist, dann können wir sicher einen guten Schritt weiter gehen.

Wieso ist Lohntransparenz wichtig? – Diese Zahl hat, glaube ich, Frau Kollegin Wimmer genannt: Frauen verdienen um 14 Prozent weniger als Männer, 14 Prozent weniger Bruttostundenlohn – das ist nicht erklärbar. (Abg. Lausch: Na, das glaub ich nicht!) – Nein, das ist so. Das hat die Statistik Austria zuletzt festgehalten, das ist so: 14 Prozent geschlechtsbedingte Diskriminierung. Das ist einfach untragbar, und deswegen brau­chen wir Lohntransparenz. Andere Länder, beispielsweise Dänemark oder auch Island, haben vorgezeigt, dass Lohntransparenz auf dem Weg zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit, gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit das richtige Mittel ist. Ich werde mich beim Koalitionspartner weiterhin hartnäckig dafür einsetzen, dass wir diesbezüglich die nächs­ten Schritte gehen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeord­neten Pfurtscheller und Salzmann.)

13.54

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.