21.23

Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsi­dentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen mehrere Berichte aus dem Rech­nungshof auf der Tagesordnung, die eines meiner Themen betreffen, nämlich die Lan­desverteidigung, und ich möchte im Konkreten einen Bericht beziehungsweise zwei Be­richte herausgreifen – zum einen jenen die Assistenzeinsätze bei den Grenzkontrollen betreffend.

Überprüft wurden – die Frau Kollegin hat das ja auch schon angesprochen – der sicher­heitspolizeiliche Assistenzeinsatz und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement seit 2015 über einen längeren Zeitraum. Ein Punkt, der in dem Be­richt sofort auffällt, sind die Gesamtkosten und die Aufteilung zwischen BMLV und BMI. Das Innenministerium schafft an, und das Landesverteidigungsministerium bleibt zum Teil auf den Kosten sitzen. Das haben Sie auch angesprochen, und da gebe ich Ihnen recht.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung musste 177,84 Millionen Euro, somit knapp zwei Drittel der Gesamtkosten, aus seinem jährlichen Regelbudget finanzieren. Zusätzlich war die Übernahme von Objektschutzaufgaben im Rahmen des Assistenzein­satzes, also Bewachung von Botschaften und so weiter, insgesamt um 1,77 Millionen Euro teurer, als wenn es das BMI, also die Polizei, selber machen würde. Das ist sehr viel Geld, das das BMLV aus der eigenen Tasche zahlen muss, der Einsatz bindet Res­sourcen des Bundesheeres und ist um vieles teurer, als wenn die Polizei die Aufgabe selber übernehmen würde.

Was mir auch immer gefehlt hat – und nicht nur mir, sondern auch dem Rechnungshof, Pardon –, ist eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung für den Assistenzeinsatz von­seiten des Innenministeriums.

Was ebenso fehlt, ist eine gesamthafte Evaluierung, und die ist wichtig für eine Verlän­gerung des Assistenzeinsatzes. Da kann ich mich der Kritik des Rechnungshofes nur anschließen.

Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes ist, dass der Assistenzeinsatz und die Res­sourcenbindung zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Betreuungsverhältnisses im Grundwehrdienst führten.

Das bringt mich gleich zum nächsten Bericht des Rechnungshofes zur Reform des Wehrdienstes. Das ist ein Punkt, der mir persönlich wichtig ist, denn ich möchte, dass, wenn es schon einen Wehrdienst gibt, die Zeit für die jungen Männer möglichst sinnvoll eingesetzt wird. Nach der Volksbefragung im Jänner 2013 zur Beibehaltung der Wehr­pflicht initiierte die damalige Bundesregierung die Wehrdienstreform, die jetzt eben auch vom Rechnungshof überprüft worden ist.

Im aktuellen Regierungsprogramm haben wir schon sehr viele Attraktivierungspunkte, die den Grundwehrdienst aufwerten, gesetzt und auch stark verankert. Dabei geht es von der Aufwertung der Stellungsstraßen bis hin zu einem Wehrdienst, der eine Zeit der Weiterbildung sein soll, zur Integration in die Gesellschaft und zum Ausbau der wehr­politischen Bildung beitragen soll – viele Punkte, die wir bereits umgesetzt haben. Die Zahl der Grundwehrdiener, die zum Einsatz an die Grenze geschickt werden, haben wir sukzessive nach unten geschraubt oder werden wir nach unten schrauben, reduzie­ren. Ich finde es auch sehr wichtig, dass die jungen Menschen den Grundwehrdienst schätzen.

Ein weiter Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft die Frauenförderung – ein Thema, das wir rund um den Internationalen Frauentag auch hier im Parlament aufgegriffen haben. Der Rechnungshof stellt im Rahmen seiner Prüfung fest, dass es Gruppen, dass es Arbeitsgruppen gibt, in denen das noch nicht ordentlich oder nicht vollständig und gut umgesetzt wird. Ich bin sehr froh, dass wir vor Kurzem in einer Sitzung hier gemeinsam mit ÖVP, SPÖ und NEOS auch einen Antrag betreffend Gleichbehandlung eingebracht haben.

Wir haben also noch einiges vor, und ich bin zuversichtlich, dass wir die wichtigen Punkte des Rechnungshofes auch aufgreifen und einiges noch umsetzen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.27

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Hoyos-Trauttmans­dorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.