Plenarsitzung
des Nationalrates
91. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
Donnerstag, 25. März 2021
XXVII. Gesetzgebungsperiode
Großer Redoutensaal
Stenographisches Protokoll
91. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVII. Gesetzgebungsperiode Donnerstag, 25. März 2021
Dauer der Sitzung
Donnerstag, 25. März 2021: 9.05 – 22.07 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 1397/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird
2. Punkt: Bericht über den Antrag 1350/A(E) der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kunst und Kultur nach der COVID-19-Krise
3. Punkt: Bericht über den Antrag 1208/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nach dem Lockdown: Kultur möglich machen und realistische Rahmenbedingungen setzen
4. Punkt: Bericht über den Antrag 1274/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Bestandsgefährdung von Bundesmuseen und Bundestheatern
5. Punkt: Bericht über den Antrag 1392/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Planungs- statt Ankündigungspolitik
6. Punkt: Bericht über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Kulturjahr
7. Punkt: Bericht über den Antrag 287/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt in Kulturinstitutionen
8. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden
9. Punkt: Bericht über den Antrag 1301/A der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmer-
haftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, sowie über den
Antrag 800/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Regelungen für Homeoffice/Telearbeit
10. Punkt: Bericht über den Antrag 1289/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden
11. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
12. Punkt: Bericht über den Antrag 277/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird
13. Punkt: Bericht über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie
14. Punkt: Bericht über den Antrag 1152/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS
15. Punkt: Bericht über den Antrag 239/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein System der sozialen Sicherung
16. Punkt: Bericht über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden
17. Punkt: Bericht über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
18. Punkt: Bericht über den Antrag 1407/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird
19. Punkt: Bericht über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen
20. Punkt: Bericht über den Antrag 1305/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer Covid-Testanreizsystematik
21. Punkt: Bericht über den Antrag 1337/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufsichtsversagen darf nicht zu Willkür bei Covid-Impfungen führen
22. Punkt: Bericht über den Antrag 1364/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften
23. Punkt: Bericht über den Antrag 1367/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Durchführung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) im Rahmen der bestehenden österreichischen Veterinärgesetze sichergestellt wird (Veterinärrechtsnovelle 2021)
24. Punkt: Bericht über den Antrag 899/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere
25. Punkt: Bericht über den Antrag 1378/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes
26. Punkt: Bericht über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend „Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!“
27. Punkt: Bericht über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten
28. Punkt: Bericht über den Antrag 1261/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030
29. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird
30. Punkt: Bericht über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten
31. Punkt: Bericht über den Antrag 1275/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH und das Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets erlassen werden
32. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017‑2019
33. Punkt: Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle
34. Punkt: Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit
35. Punkt: Bericht über den Antrag 1199/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich
36. Punkt: Bericht über den Antrag 989/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Betriebsverlängerung des AKW Krško
37. Punkt: Bericht über den Antrag 988/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag
38. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement – Reihe BUND 2020/38
39. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform des Wehrdienstes – Reihe BUND 2019/6
40. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/19
41. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum – Reihe BUND 2020/37
42. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Liegenschaftstransaktionen des BMLVS, der ASFINAG und des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/17
43. Punkt: Bericht des Rechnungshofes betreffend Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer – Reihe BUND 2020/1
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Inhalt
Personalien
Verhinderungen .............................................................................................................. 25
Geschäftsbehandlung
Antrag der Abgeordneten Mag. Jörg Leichtfried, MMag. DDr. Hubert Fuchs und Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Herbert Kickl, Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden“, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 16. April 2021 zu setzen – Ablehnung ............................................................................................................. 51, 280
Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 5 GOG ............................................................................................................................... 51
Wortmeldungen betreffend Tragen von Masken:
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 102
Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 102
August Wöginger ....................................................................................................... 103
Antrag der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen, den Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend „ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden“ (757 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 Z 2 GOG an den Gesundheitsausschuss rückzuverweisen – Ablehnung 184, 184
Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch Präsident Ing. Norbert Hofer ..................................................................................... 280
Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls ................................ 281
Fragestunde (4.)
Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport ............................................................ 25
Christoph Zarits (49/M); Lukas Hammer
Mag. Thomas Drozda (46/M); Mag. Maria Smodics-Neumann
Petra Steger (40/M); Petra Vorderwinkler, Kira Grünberg
Mag. Eva Blimlinger (44/M); Gabriele Heinisch-Hosek, Rosa Ecker, MBA
Josef Schellhorn (57/M); Mag. Sibylle Hamann, Henrike Brandstötter
Karl Schmidhofer (50/M); Hermann Brückl, MA
Ing. Mag. Volker Reifenberger (41/M); Mag. Dr. Rudolf Taschner
Mag. Agnes Sirkka Prammer (45/M); Lukas Brandweiner
Mag. Yannick Shetty (58/M); Nurten Yılmaz, Dr. Helmut Brandstätter
Ausschüsse
Zuweisungen ................................................................................................. 50, 123, 123
Verhandlungen
Gemeinsame Beratung über
1. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1397/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird (743 d.B.) 51
2. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1350/A(E) der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kunst und Kultur nach der COVID-19-Krise (744 d.B.) ......................................................................................................... 51
3. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1208/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nach dem Lockdown: Kultur möglich machen und realistische Rahmenbedingungen setzen (745 d.B.) ..................................................... 52
4. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1274/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Bestandsgefährdung von Bundesmuseen und Bundestheatern (746 d.B.) 52
5. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1392/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Planungs- statt Ankündigungspolitik (747 d.B.) ............................................................................................................................... 52
RednerInnen:
Mag. Thomas Drozda ................................................................................................... 52
Mag. Eva Blimlinger ..................................................................................................... 54
Ing. Mag. Volker Reifenberger .................................................................................... 55
Maria Großbauer ........................................................................................................... 57
Josef Schellhorn .......................................................................................................... 58
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ......................................................................... 59
Hermann Weratschnig, MBA MSc .............................................................................. 60
Johann Höfinger ........................................................................................................... 61
Mag. Agnes Sirkka Prammer ...................................................................................... 62
Hans Stefan Hintner ..................................................................................................... 63
Annahme des Gesetzentwurfes in 743 d.B. .................................................................. 74
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 744 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Kunst und Kultur nach der COVID-19-Krise“ (147/E) ................................................... 74
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 745, 746 und 747 d.B. ............................ 74
6. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Kulturjahr (748 d.B.) .......... 64
RednerInnen:
Mag. Dr. Sonja Hammerschmid .................................................................................. 64
Mag. Sibylle Hamann ................................................................................................... 65
Hermann Brückl, MA .................................................................................................... 66
Irene Neumann-Hartberger ......................................................................................... 67
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 748 d.B. ....................................................... 74
7. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 287/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt in Kulturinstitutionen (749 d.B.) .......................................................... 68
RednerInnen:
Mag. Selma Yildirim ..................................................................................................... 68
Mag. Agnes Sirkka Prammer ...................................................................................... 69
Rosa Ecker, MBA .......................................................................................................... 69
Maria Großbauer ........................................................................................................... 70
Staatssekretärin Mag. Andrea Mayer ......................................................................... 71
Henrike Brandstötter ................................................................................................... 72
MMag. Dr. Agnes Totter, BEd ..................................................................................... 73
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 749 d.B. hinsichtlich des Antrages 287/A(E) 74
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 749 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Vertrauensstelle Machtmissbrauch“ (148/E) ................................................................ 75
8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (687 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (734 d.B.) .......................................... 75
RednerInnen:
Dipl.-Ing. Georg Strasser ............................................................................................. 75
Alois Stöger, diplômé .................................................................................................. 76
Dr. Dagmar Belakowitsch ............................................................................................ 80
Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 80
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................... 81
Rebecca Kirchbaumer ................................................................................................. 82
Dipl.-Ing. Olga Voglauer .............................................................................................. 84
Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Erntehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Arbeitgeber“ – Annahme (149/E) .................................................................................................. 79, 121
Annahme des Gesetzentwurfes in 734 d.B. ................................................................ 121
9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1301/A der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, sowie über den
Antrag 800/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Regelungen für Homeoffice/Telearbeit (735 d.B.) 85
RednerInnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................... 85
Bettina Zopf ................................................................................................................... 88
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer ...................................................................................... 89
Mag. Christian Drobits ................................................................................................. 90
Dr. Dagmar Belakowitsch ............................................................................................ 91
Mag. Markus Koza ........................................................................................................ 96
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................... 97
MMMag. Gertraud Salzmann ....................................................................................... 98
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ............................................................................. 99
Mag. Klaus Fürlinger .................................................................................................. 100
Christoph Zarits .......................................................................................................... 101
Mag. Michael Hammer ............................................................................................... 101
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mobiles Arbeiten“ – Ablehnung ............................................................................ 86, 122
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rolle des Arbeitsministeriums in der Causa ,Hygiene Austria‘“ – Ablehnung 92, 122
Annahme des Gesetzentwurfes in 735 d.B. ................................................................ 121
Gemeinsame Beratung über
10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1289/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (736 d.B.) ......................................................................................................... 104
11. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (737 d.B.) ............................................................................................................................. 104
RednerInnen:
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 104
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 105
Josef Muchitsch ......................................................................................................... 106
Peter Wurm ................................................................................................................. 108
Josef Muchitsch (tatsächliche Berichtigung) ............................................................. 109
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 110
Bettina Zopf ................................................................................................................. 112
Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher ................................................................. 113
Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes“ – Ablehnung 108, 122
Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 736 und 737 d.B. ........................................ 122
Gemeinsame Beratung über
12. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 277/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird (738 d.B.) ....................................... 113
13. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie (739 d.B.) ............................................................................... 113
RednerInnen:
Petra Wimmer ............................................................................................................. 114
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 114
Mag. Meri Disoski ....................................................................................................... 115
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 738 und 739 d.B. ............................. 123
Zuweisung des Antrages 277/A an den Gleichbehandlungsausschuss ..................... 123
Zuweisung des Antrages 375/A(E) an den Gleichbehandlungsausschuss ................ 123
Gemeinsame Beratung über
14. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1152/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS (740 d.B.) 116
15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 239/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein System der sozialen Sicherung (741 d.B.) ....................................................................................................................................... 116
RednerInnen:
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 116
Laurenz Pöttinger ....................................................................................................... 117
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 118
Mag. Markus Koza ...................................................................................................... 119
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 119
Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 740 und 741 d.B. ............................. 123
Gemeinsame Beratung über
16. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (757 d.B.) ............................................................................................................................. 123
17. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (758 d.B.) ....................................... 123
18. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1407/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (759 d.B.) ............................................................................................................................. 123
RednerInnen:
Philip Kucher ..................................................................................................... 124, 165
Mag. Dr. Rudolf Taschner (tatsächliche Berichtigung) ............................................. 127
Ralph Schallmeiner ........................................................................................... 127, 164
Mag. Gerhard Kaniak ................................................................................................. 135
Dr. Josef Smolle ......................................................................................................... 140
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 141
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 143
Bundesminister Rudolf Anschober ......................................................................... 144
Gabriele Heinisch-Hosek ........................................................................................... 148
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler ........................................................................... 150
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 151
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 152
Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 155
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................... 157
Mag. Verena Nussbaum ............................................................................................. 158
Mag. Andreas Hanger ................................................................................................ 160
Dr. Dagmar Belakowitsch .......................................................................................... 161
Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 162
Peter Wurm ................................................................................................................. 164
Mag. Dr. Rudolf Taschner .......................................................................................... 165
Entschließungsantrag der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prolongierung des Impfchaos vermeiden – Abschaffung des Kostendeckels bei der Beschaffung von Impfstoffen“ – Ablehnung .................................................................................... 126, 185
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff“ – Ablehnung 138, 185
Annahme der drei Gesetzentwürfe in 757, 758 und 759 d.B. ..................................... 184
Gemeinsame Beratung über
19. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen (760 d.B.) ............................................................................... 166
20. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1305/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer Covid-Testanreizsystematik (761 d.B.) .................................................................................. 166
21. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1337/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufsichtsversagen darf nicht zu Willkür bei Covid-Impfungen führen (762 d.B.) .............................................................................. 166
22. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1364/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften (763 d.B.) ................................................................................................ 167
RednerInnen:
Rudolf Silvan .............................................................................................................. 167
Ralph Schallmeiner .................................................................................................... 167
Herbert Kickl ............................................................................................................... 168
Dr. Werner Saxinger, MSc ......................................................................................... 168
Mag. Gerald Loacker .................................................................................................. 170
Bedrana Ribo, MA ...................................................................................................... 171
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 171
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................... 172
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 173
Michael Schnedlitz ..................................................................................................... 173
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 760 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen“ (150/E) .................. 186
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 760 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen“ (151/E) .................. 186
Kenntnisnahme der drei Ausschussberichte 761, 762 und 763 d.B. .......................... 186
Gemeinsame Beratung über
23. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1367/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) im Rahmen der bestehenden österreichischen Veterinärgesetze sichergestellt wird (Veterinärrechtsnovelle 2021) (765 d.B.) ..................................................................... 175
24. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 899/A(E) der Abgeordneten Dipl.Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere (766 d.B.) ................................. 175
25. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1378/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes (764 d.B.) ......................................................................................... 175
RednerInnen:
Dietmar Keck .............................................................................................................. 175
Clemens Stammler ..................................................................................................... 178
Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer .................................................................................... 179
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 180
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 180
Dipl.-Ing. Olga Voglauer ............................................................................................ 181
Mag. Gerald Hauser ................................................................................................... 182
Ing. Josef Hechenberger ........................................................................................... 183
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel“ – Ablehnung 177, 187
Annahme des Gesetzentwurfes in 765 d.B. ................................................................ 186
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 766 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „die Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere“ (152/E) 187
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 764 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes“ (153/E) .......................................................................................................................... 187
26. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend „Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!“ (727 d.B.) ...................................................................................................................... 187
RednerInnen:
Mag. Christian Drobits ............................................................................................... 187
Mag. Ulrike Fischer .................................................................................................... 190
Andreas Kollross ........................................................................................................ 190
Peter Wurm ................................................................................................................. 191
Elisabeth Feichtinger, BEd BEd ............................................................................... 194
Peter Weidinger .......................................................................................................... 194
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda ............................................................................... 195
Karl Schmidhofer ....................................................................................................... 196
Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale“ – Ablehnung 188, 197
Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU“ – Ablehnung ............................ 193, 197
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 727 d.B. ..................................................... 197
27. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (694 d.B.) ...................................................................................... 198
RednerInnen:
Dr. Gudrun Kugler ...................................................................................................... 198
Petra Bayr, MA MLS ................................................................................................... 199
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 202
Mag. Faika El-Nagashi ............................................................................................... 204
Henrike Brandstötter ................................................................................................. 208
Mag. Romana Deckenbacher .................................................................................... 208
Sabine Schatz ............................................................................................................. 209
Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Istanbul Konvention“ – Ablehnung .............................................. 200, 217
Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Statistik über Kinderehen in Österreich“ – Ablehnung ........... 203, 217
Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention“ – Annahme (155/E) .............................................................................................................................. 206, 217
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 694 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten“ (154/E) ............................................................................................................................. 217
28. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1261/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 (695 d.B.) ........................................................ 210
RednerInnen:
Kira Grünberg ............................................................................................................. 211
Petra Wimmer ............................................................................................................. 211
Rosa Ecker, MBA ........................................................................................................ 212
Heike Grebien ............................................................................................................. 213
Fiona Fiedler, BEd ...................................................................................................... 214
Mag. Corinna Scharzenberger .................................................................................. 216
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 695 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030“ (156/E) .......................................................................................................................... 218
Gemeinsame Beratung über
29. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (722 d.B.) ................... 218
30. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten (723 d.B.) ............................................................................................. 218
RednerInnen:
Christian Hafenecker, MA .......................................................................................... 218
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 224
Dietmar Keck .............................................................................................................. 225
Rebecca Kirchbaumer ............................................................................................... 226
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 226
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ............................................................. 227
Sabine Schatz ............................................................................................................. 228
Joachim Schnabel ...................................................................................................... 229
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Nova-Erhöhung“ – Ablehnung ................................................ 221, 244
Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausgrenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden – regionale Fahrverbote und separate Geschwindigkeitsbeschränkungen unterbinden“ – Ablehnung ........... 222, 244
Annahme des Gesetzentwurfes in 722 d.B. ................................................................ 244
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 723 d.B. ..................................................... 244
31. Punkt: Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1275/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH und das Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets erlassen werden (767 d.B.) ..... 230
RednerInnen:
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ......................................................................................... 230
Hermann Weratschnig, MBA MSc ............................................................................ 231
Walter Rauch .............................................................................................................. 232
Alois Stöger, diplômé ................................................................................................ 233
Andreas Ottenschläger .............................................................................................. 234
Dr. Johannes Margreiter ............................................................................................ 235
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ............................................................. 236
Lukas Hammer ............................................................................................................ 238
Alois Schroll ............................................................................................................... 238
Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 240
Lukas Brandweiner .................................................................................................... 241
Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 242
Johann Singer ............................................................................................................ 243
Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sichere Finanzierung des 1-2-3-Tickets“ – Ablehnung 239, 244
Annahme des Gesetzentwurfes in 767 d.B. ................................................................ 244
32. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017‑2019 (III-218/699 d.B.) 245
RednerInnen:
Lukas Hammer ............................................................................................................ 245
Julia Elisabeth Herr .................................................................................................... 246
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ............................................................. 247
Mag. Ernst Gödl .......................................................................................................... 248
Michael Bernhard ....................................................................................................... 249
Andreas Kollross ........................................................................................................ 253
Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „EU-Aufbau- und Resilienzplan: neue Projekte und umfassender transparenter Dialog“ – Ablehnung 251, 26
3
Kenntnisnahme des Berichtes III-218 d.B. .................................................................. 263
Gemeinsame Beratung über
33. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (635 d.B.): Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (700 d.B.) ............................................ 254
34. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B.): Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (701 d.B.) ................................................................................. 254
RednerInnen:
Ing. Martin Litschauer ................................................................................................ 254
Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 255
Genehmigung der beiden Staatsverträge in 700 und 701 d.B. ................................... 263
Beschlussfassung im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 700 d.B. ......... 263
Beschlussfassung im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG hinsichtlich 701 d.B. ......... 264
Gemeinsame Beratung über
35. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1199/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich (702 d.B.) ...................................................................................................................... 256
36. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 989/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Betriebsverlängerung des AKW Krško (703 d.B.) ............................................................................................................................. 256
37. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 988/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (704 d.B.) ............................................................................................................................. 256
RednerInnen:
Walter Rauch .............................................................................................................. 256
Ing. Martin Litschauer ................................................................................................ 257
Peter Schmiedlechner ............................................................................................... 258
Dietmar Keck ........................................................................................................... ... 259
Martina Diesner-Wais ................................................................................................. 259
Michael Bernhard ....................................................................................................... 260
Bundesministerin Leonore Gewessler, BA ............................................................. 261
Joachim Schnabel ...................................................................................................... 262
Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 263
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 702 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich“ (157/E) 264
Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 703 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend „Nein zur Betriebsverlängerung des AKW Krško“ (158/E) 264
Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 704 d.B. ..................................................... 264
Gemeinsame Beratung über
38. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement – Reihe BUND 2020/38 (III-191/688 d.B.) ............................................................................................ 26
4
39. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform des Wehrdienstes – Reihe BUND 2019/6 (III-22/689 d.B.) ............................ 264
40. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/19 (III-5/690 d.B.) ............................................................................................................................. 264
41. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum – Reihe BUND 2020/37 (III-190/691 d.B.) .............. 264
42. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Liegenschaftstransaktionen des BMLVS, der ASFINAG und des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/17 (III-3/692 d.B.) ................................. 265
43. Punkt: Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer – Reihe BUND 2020/1 (III82/693 d.B.) ............................................................................................................................. 265
RednerInnen:
Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................... 265
Hermann Gahr ............................................................................................................ 266
Alois Kainz .................................................................................................................. 267
Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 268
David Stögmüller ........................................................................................................ 269
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff .............................................................................. 270
Lukas Brandweiner .................................................................................................... 271
Robert Laimer ............................................................................................................. 272
Mag. Eva Blimlinger ................................................................................................... 273
Franz Hörl .................................................................................................................... 274
Michael Seemayer ...................................................................................................... 275
Hans Stefan Hintner ................................................................................................... 276
Mag. Ruth Becher ....................................................................................................... 277
Rechnungshofpräsidentin Dr. Margit Kraker .......................................................... 277
Kenntnisnahme der sechs Berichte III-191, III-22, III-5, III-190, III-3 und III-82 d.B. 279
Eingebracht wurden
Anträge der Abgeordneten
Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend dringend notwendige grundlegende Verbesserungen im Maßnahmenvollzug (1443/A)(E)
Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbotsverfahren gegen die HDP (1444/A)(E)
Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Vorgaben für den Vollzug, um das im Tierschutzgesetz vorgegebene Verbot der Qualzucht, tatsächlich zu beenden (1445/A)(E)
Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel (1446/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anpassung der Arbeitsbedingungen für Gerichtsdolmetscher*innen an COVID-19-Pandemie, Verbesserung der Qualitätsstandards und Anhebung der Gebühren (1447/A)(E)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Sicherheitsanforderungen und weitere Anforderungen an
Lebensmittel, Gebrauchsgegenstände und kosmetische Mittel zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher (Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz – LMSVG) geändert wird (1448/A)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufszentren für Mädchen und junge Frauen (1449/A)(E)
Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Berufszentren für Mädchen und junge Frauen (1450/A)(E)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend sichere Finanzierung des 1-2-3-Tickets (1451/A)(E)
Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung und den angeblich alternativlosen Lockdowns (1452/A)(E)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines Lieferkettengesetzes für eine soziale, menschenrechtskonforme und nachhaltige Produktionsweise (1453/A)(E)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Lieferkettengesetz für eine soziale, menschenrechtskonforme und nachhaltige Produktionsweise (1454/A)(E)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung eines Grünen Netzes geschützter Wälder im Ausmaß von zehn Prozent der gesamten Waldfläche in ganz Österreich (1455/A)(E)
Julia Elisabeth Herr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag (1456/A)(E)
Anfragen der Abgeordneten
Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend des möglichen Verkaufs der Borealis Agrolinz Melamine (Die NITRO Sparte der Borealis AG mit Standorten in Frankreich / Deutschland / Österreich) (5912/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend des Initiativantrags des OÖ Landtages betreffend einer adäquaten Lösung für Hepatitis-C-Opfer durch Plasmaspenden (5913/J)
Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Folgeanfrage zur Anfrage „Die Republik Österreich als Gläubiger“ (3809/J) (5914/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend Kinderrechte im Regierungsprogramm (5915/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Kinderrechte im Regierungsprogramm (5916/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Kinderrechte im Regierungsprogramm (5917/J)
Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Deutschkursangebot für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte sowie Drittstaatsangehörige (5918/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Erstattungskodex der Sozialversicherungen (5919/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Unterstützungsfonds der ÖGK (5920/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Einsatz von schwerem Polizeigerät bei Demonstrationen (5921/J)
Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Grundversorgung in den Bundesländern (5922/J)
Mag. Martina Künsberg Sarre, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend Schulbuchaktion (5923/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Sozialversicherung: Offenlegung der Gebarungsvorschaurechnungen (Folgeanfrage 03/2021) (5924/J)
Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Beitragsforderungen der Sozialversicherungsträger (Folgeanfrage 03/2021) (5925/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Diabetesschulungen für PatientInnen bzw. ÄrztInnen in Österreich (5926/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Digitalsteuer“ (5927/J)
Rudolf Silvan, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend der Richtlinien hinsichtlich der vorzeitigen Beendigung einer Quarantäne – gelten eigene Regeln für ÖVP Bürgermeister? (5928/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend „Digitalsteuer“ (5929/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Murtalbahn und einer etwaigen Sanierung bzw. Attraktivierung (5930/J)
Maximilian Lercher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Europäischer Aufbauplan – Mittel aus dem EU-Aufbaufonds (5931/J)
Robert Laimer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend „Vorrang für Sicherheit: 100 km/h auf der A1 in St. Pölten sind genug!“ (5932/J)
Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Untätigkeit der Bundesregierung beim Erhalt der Wiener Zeitung (5933/J)
Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Berichterstattung gem. § 3 Abs. 5 Covid-19-Fondsgesetz idF Covid-19-Transparenzgesetz (5934/J)
Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Statistik zu Zollfreilager in Österreich (5935/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend externe Verträge im Bundeskanzleramt Q1 2021 (5936/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Arbeit Q1 2021 (5937/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung Q1 2021 (5938/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Q1 2021 (5939/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend externe Verträge im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten Q1 2021 (5940/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Finanzen Q1 2021 (5941/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Inneres Q1 2021 (5942/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Justiz Q1 2021 (5943/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend externe Verträge im Vizekanzleramt und Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Q1 2021 (5944/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Q1 2021 (5945/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Q1 2021 (5946/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Landesverteidigung Q1 2021 (5947/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend externe Verträge im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Q1 2021 (5948/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5949/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5950/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5951/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5952/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5953/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5954/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5955/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5956/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5957/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5958/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5959/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5960/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5961/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (5962/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung ihres Kabinetts Q1 2021 (5963/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5964/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung ihres Kabinetts Q1 2021 (5965/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung ihres Kabinetts Q1 2021 (5966/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5967/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung ihres Kabinetts Q1 2021 (5968/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5969/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5970/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5971/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung ihres Kabinetts Q1 2021 (5972/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5973/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5974/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Personalkosten und Entbürokratisierung seines Kabinetts Q1 2021 (5975/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (5976/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (5977/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Arbeit (5978/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (5979/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (5980/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (5981/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Finanzen (5982/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Inneres (5983/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Justiz (5984/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (5985/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (5986/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (5987/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Landesverteidigung (5988/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (5989/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q1 2021 im Bundeskanzleramt (5990/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (5991/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundeskanzleramt (5992/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (5993/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Landesverteidigung (5994/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (5995/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (5996/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (5997/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Justiz (5998/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Inneres (5999/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Finanzen (6000/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (6001/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (6002/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q3 2020 im Bundesministerium für Arbeit (6003/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundeskanzleramt (6004/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (6005/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Landesverteidigung (6006/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (6007/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (6008/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (6009/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Justiz (6010/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Inneres (6011/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Finanzen (6012/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (6013/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (6014/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (6015/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q4 2020 im Bundesministerium für Arbeit (6016/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundeskanzleramt (6017/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Arbeit (6018/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (6019/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (6020/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (6021/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Finanzen (6022/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Inneres (6023/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Justiz (6024/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (6025/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Erkundigungen im Justizministerium bezüglich laufender Ermittlungsverfahren in der Justiz (6026/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (6027/J)
Michael Schnedlitz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Landesverteidigung betreffend Quartalsbericht der Reisekosten Q2 2020 im Bundesministerium für Landesverteidigung (6028/J)
Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Erkundigungen im Justizministerium bezüglich laufender Ermittlungsverfahren in der Justiz (6029/J)
Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend weiterführende Ausbildungen der Ressortmitarbeiter (6030/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Salzburg (6031/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Oberösterreich (6032/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Kärnten (6033/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in der Steiermark (6034/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Niederösterreich (6035/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Wien (6036/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Tirol (6037/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen in Vorarlberg (6038/J)
Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Wirtschaftshilfen während der Lockdowns für Unternehmen im Burgenland (6039/J)
Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr
Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich darf die 91. Sitzung des Nationalrates für eröffnet erklären. Ich darf Sie ersuchen, Ihre Plätze einzunehmen. In bekannter Frische gehen wir den zweiten Tag unserer drei Tage an.
Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Gabriela Schwarz, Ing. Johann Weber, Doris Bures, Klaus Köchl, Wolfgang Zanger und Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES.
Wie üblich überträgt der ORF diese Sitzung bis 13 Uhr in ORF 2, bis 19.15 Uhr in ORF III und dann wird sie kommentiert in der TVthek übertragen.
Ich darf wiederum, so wie gestern, darauf aufmerksam machen, dass auch heute ein Kamerateam anlässlich des Girls’ Day Aufnahmen im Sitzungssaal macht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen jetzt zur Fragestunde. Wir hatten in dieser Periode noch wenige Fragestunden, heute haben wir eine und wir freuen uns darauf.
Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen – Sie wissen das –, die Beantwortung durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport vom Rednerpult der Abgeordneten aus.
Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Für die Beantwortung der Anfragen, Herr Vizekanzler, sollte die Zeit von 2 Minuten, für die Beantwortung der Zusatzfragen 1 Minute nicht überschritten werden.
Das mit dem Pult ist ein bisschen umständlich, weil man das nicht hört, ohne dass ich das Mikro einschalte. Ich werde versuchen, darauf hinzuweisen, wenn die Zeit überschritten ist, damit wir uns an diesen Zeitvorgaben orientieren.
Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 1. Anfrage, 49/M, vom Abgeordneten Zarits. Ich bitte die folgenden Fragesteller, sich vorzubereiten. Los geht’s! – Bitte.
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Schönen guten Morgen alle miteinander! Geschätzte Damen und Herren! Der österreichische Sport steht mit der Bewältigung der Coronapandemie vor immensen Herausforderungen. Wir befinden uns seit Monaten in einem Spannungsfeld zwischen einer verantwortungsvollen Gesundheitsprävention auf der einen Seite und dem natürlich verständlichen Wunsch der Sportlerinnen und Sportler nach vielseitiger Bewegung auf der anderen Seite.
Am 15. März haben wir etwas geschafft, Herr Sportminister, nämlich einen ersten Schritt, damit im Nachwuchsbereich der Sport outdoor wieder möglich ist, natürlich mit Präventionskonzepten. Ich weiß, dass Sie gemeinsam mit den Verbänden und mit den Sportverantwortlichen daran arbeiten, dass wir weitere Schritte setzen. Ich denke, dass die
Präventionskonzepte der Verbände und der Vereine dabei sicherlich als gute Grundlage dienen. Wir wissen, dass 580 000 Menschen sich ehrenamtlich im Sport engagieren. Diese haben sehr, sehr viel Kreativität und auch Energie bewiesen und haben sich in dieser schwierigen Zeit nicht unterkriegen lassen. Wir wissen aber auch, dass wir weitere Maßnahmen setzen müssen. Meine Frage lautet daher:
„Welche Schritte konnten bereits zur Umsetzung des vom Nationalrat am 11. Dezember 2020 einstimmig beschlossenen Entschließungsantrages betreffend #comebackstronger – Maßnahmenprogramm für den Österreichischen Sport nach der COVID-19-Krise gesetzt werden?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Nationalrat hat mit diesem Entschließungsantrag mit Sicherheit Weitblick für die Phase, die ja jetzt unmittelbar bevorsteht, bewiesen. Bei den Kindern und Jugendlichen sind wir ja schon trotz schwieriger Situation in die Öffnungsschritte eingestiegen, damit wir in wenigen Wochen, wenn sich dann der Nebel lichtet, mit einem tatsächlichen Comebackkonzept für den österreichischen Sport aufwarten können. So ist das ja gedacht. Es wird viele Elemente beinhalten.
Tatsächlich ist im Auftrag des Nationalrates, wenn Sie so wollen, mit dem organisierten Sport intensiv gearbeitet worden. Wir haben zwei ganz große Arbeitsgruppen sofort auf den Weg gebracht, die sich mit diesem Restart, aber auch mit finanziellen Fragen der Verbesserung des Sports – wenn es dann bald wieder etwas wird – und mit einer Reihe von Vorschlägen beschäftigen. Daraus sind noch einmal fünf Arbeitsgruppen herausgenommen worden, die im Bereich der Medienkampagnen, Sport/Schule, Sport/Ehrenamt, und in etlichen weiteren Bereichen arbeiten. Ich bedanke mich auch für die gute Zusammenarbeit bei den entsprechenden Verbänden.
Es wurde auch schon eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt: „Kinder gesund bewegen“ wurde massiv aufgestockt, „Bewegt im Park“ – die Insider kennen all die Konzepte, mit denen wir die Bewegungsprogramme umsetzen und ein noch breiteres Angebot bereitstellen wollen, wie etwa mit dem Jackpot.fit-Programm.
All die Fonds, die eine Rolle spielen, wie NPO-Fonds, Sportligen-Fonds, wurden bis Juni 2021 verlängert – alles Anliegen des organisierten Sports –; ebenso die steuerlichen Begünstigungen, die es für die pauschalen Entschädigungen gibt. Das aktuell in Umsetzung befindliche Projekt ist der Sportscheck, mit dem wir genau dieser Comeback-Philosophie entsprechend mit fast 10 Millionen Euro eine Mitgliederrückholaktion beziehungsweise eine Neuwerbung von Mitgliedern unterstützen wollen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Herzlichen Dank, Herr Bundesminister, für die ausführliche Beantwortung. Es ist Ihrerseits, vom Ministerium, gemeinsam mit Sport Austria eine Idee ausgesprochen worden, die mir persönlich sehr, sehr gut gefällt: analog zum Tag der Museen beziehungsweise der Langen Nacht der Museen einen Tag der Sportvereine – bei 15 000 Vereinen – zu Beginn eines Schuljahres einzuführen. An diesem Tag könnten Vereine beziehungsweise Verbände vor allem Kindern und Jugendlichen den Sport, die verschiedenen Sportarten näher vorstellen. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Meine Frage dazu: Wird die Idee des österreichischen Sports für einen österreichweiten Tag des Sports zur Umsetzung kommen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, wir gehen davon aus; auch das ist eines dieser Schwerpunktprogramme.
Nur zur stichwortartigen Erläuterung, damit sich alle etwas darunter vorstellen können: Das würde ein bestimmter Tag sein, vermutlich ein Freitag, an dem man vormittags in allen Schulen in ganz Österreich entsprechende Programme animieren und auflegen könnte, am Nachmittag könnten sich die 15 000 Vereine – Sie haben die Zahl bereits genannt – selber präsentieren, die Leute könnten zusammenkommen, in den Regionen, in den Städten, sodass ein entsprechendes – wenn man so will – Wir-Gefühl oder Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen kann. In Österreich läuft ja vieles von dem, was stattfindet, über ehrenamtliche Tätigkeiten – wir werden das heute sicher noch öfter diskutieren – und über Vereinsorganisationen, und auf diese Art und Weise soll die Bedeutung einerseits von Sport, andererseits von Bewegung überhaupt, gerade während und dann – hoffentlich! – nach der Pandemie, eine Rolle spielen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hammer. – Bitte.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Das letzte Jahr in der Pandemie war eine sehr, sehr schwierige Zeit für die Sportvereine, aber auch für die vielen Menschen, die ein Stück weit oder überhaupt den Bezug zu ihren Vereinen und zum Sport verloren haben. Deswegen meine Frage in diesem Zusammenhang: Welche Maßnahmen planen Sie, um verlorengegangene Mitglieder zurück in die Vereine zu bringen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Das habe ich schon kurz angedeutet. Das Projekt wird – wohl auch vom Arbeitstitel ableitend – dann letztendlich heißen, einen Sportscheck zu organisieren. Wir haben in den letzten Regierungsverhandlungen fast 10 Millionen Euro dafür reserviert bekommen.
Wie müssen wir uns das vorstellen? – Dass die von Ihnen angesprochene Mitgliederrückgewinnung auch durch finanzielle Unterstützung hinein in die Vereine gefördert wird; mit einem kleinen Selbstbehalt der betreffenden Vereine, damit es zu keinen Missbräuchen kommt, 90 oder 100 Euro pro Mitgliedschaft, das ist, glaube ich, eine gute Sache, und das ist gedeckelt.
Insgesamt würden wir so bis zu fünf Millionen Bewegungsstunden auslösen, wenn wir unterstellen, dass das dann alle Aktive sind, und das sollten wir ja wohl, gerade auch im Kinder- und Jugendbereich, den wir in der letzten Zeit so oft betont haben, weil durch den Wegfall des Angebots in den Vereinen durch die Lockdowns bereits gewisse Verluste eingetreten sind. Diese Menschen wollen wir alle zurückholen, und wir arbeiten darüber hinaus an einer Kampagne, die noch mehr zurückbringen oder überhaupt rein in den organisierten Sport bringen soll. Deshalb auch der Übertitel – das war ja die Hauptfrage – Come back stronger. Alles das sind einzelne Elemente davon.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 2. Anfrage, 46/M, ist jene des Herrn Abgeordneten Drozda. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! An meinem vorletzten Tag hier im Hohen Haus habe ich noch zwei Fragen. Die erste Frage betrifft – naturgemäß wenig überraschend – die Situation der Künstlerinnen und Künstler. Sie haben von einem „Wir-Gefühl“ gesprochen. Ein Wir-Gefühl kann auch in einem Theater oder in einer Oper entstehen, wenn Menschen zusammenkommen und Kunst genießen können. Wir wissen um die schwierige Situation auf epidemiologischer Seite, die täglich hohen Positivzahlen, die Situation auf den Intensivstationen, und ich stelle die Frage durchaus in diesem Bewusstsein:
Welche Schritte werden Sie in Zukunft, wenn wir wieder auf einem vertretbaren Niveau sind, setzen, damit Antigentests zur Eigenanwendung direkt vor Ort vor Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden können und diese auch anerkannt werden?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 46/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Schritte werden Sie setzen, damit Antigen-Tests zur Eigenanwendung, die direkt vor Ort vor Veranstaltungsbeginn durchgeführt werden, anerkannt werden, um eine möglichst frühe, gefahrenlose Öffnung des Kulturbetriebes zu ermöglichen?“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Als ersten Punkt hätte ich mir ohnehin notiert – da es Ihr vorletzter Sitzungstag ist –, dass ich mich bedanken möchte, denn ich werde in diesem Rahmen keine Gelegenheit mehr dazu haben, und zwar bedanken für die durchaus oft flotte, manchmal resche, jedenfalls kreative und für mich oft inspirierende Zusammenarbeit, weil ich ja weiß, dass Sie in den Feldern, die Sie vertreten, nicht nur Fachkompetenz haben, sondern sich auskennen und genug Leute kennen – das ist bekanntlich auch sehr viel – und immer wieder Entsprechendes einbringen. Auch wenn die Zurufe da oder dort herausfordernd waren, weiß ich das zu schätzen. Also vielen, vielen Dank dafür!
Zweitens bin ich für Ihre Einleitung mit den Hinweisen auf die epidemiologische Situation dankbar und darf vermerken, dass mir das bei Ihrer Fraktion des Öfteren sehr positiv auffällt.
Drittens: In der Sache selber bin ich durchaus insoweit großzügig, als ich mir denke, irgendwann wird es den Tag X geben, dann, wenn sich das halbwegs vertreten lässt, und dann muss man alles Mögliche unternehmen. Ich weiß, dass es Ihnen auch ein Anliegen ist, die Zutrittsmöglichkeiten in die Häuser des Kulturbereiches großzügig zu organisieren. Ich halte das mit den ausgeweiteten Testbedingungen, die jetzt nicht nur in Vorarlberg erprobt werden, sondern bei denen wöchentlich, zumindest monatlich Fortschritte erzielt werden, für möglich, und ich glaube sehr wohl, dass neben den Teststraßen, den verschiedenen Testkonzepten, ob es sich um PCR- oder Antigentests handelt, dann auch Tests in Eigenanwendung eine große Rolle spielen können. Wir sind ja mit den Veranstaltern und den Betreibern der Kulturinstitutionen in regelmäßigem Austausch.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Es wäre natürlich schön, wenn Sie zusagen könnten, dass, wenn es wieder losgeht, es faktenbasiert, auf Basis der Risikosituation, losgeht. Sie kennen wahrscheinlich auch die Studie der Technischen Universität Berlin, wonach das Risiko, sich in Veranstaltungsbereichen anzustecken, bei 30- bis 40-prozentigen Auslastungen geringer ist als bei persönlichen Dienstleistern wie Friseuren.
Meine Frage lautet: Werden Sie dafür sorgen und durchsetzen, dass es dann, wenn es vertretbar ist, wieder aufzusperren, eine Gleichbehandlung geben wird, die sich an sachlichen Kriterien orientiert?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja doch, ich denke, die Frau Staatssekretärin ist in diese Richtung sehr stark engagiert. Man muss ja berücksichtigen, zumindest wenn man indoor mit indoor vergleicht, dass gerade in diesem Bereich mehrfache Sicherungsschritte, mehrfache Sicherungsfilter, einerseits immer noch Maske, zweitens Mindestabstände, aber so, dass es immer noch sinnvoll und rentabel ist, zum Tragen kommen. Also das muss man alles einpreisen, und das passiert auch.
Der letzte Punkt sind die Zutrittstests, und ich bin schon zuversichtlich, dass das noch gelingen kann und wird. Wir müssen ja die Testkonzeptionen organisieren, und da bedarf es natürlich der Zusammenarbeit mit den Bundesländern, aber auch daran wird gearbeitet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Smodics-Neumann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Herr Bundesminister! Kultur und Sport haben in den Herausforderungen sozusagen durchaus dieselben Nöte, speziell dort, wo es um größere Gruppen geht, wie wir gerade gehört haben.
Es gibt sehr viele Möglichkeiten, die Gruppen im Sport durch Individualtrainings oder paarweise Trainings sehr klein zu halten. Es gibt sehr, sehr viele Möglichkeiten auch vom Breitensport auf dem Weg zum Spitzensport, wo zurzeit die Trainingsmöglichkeiten fehlen. Von der normalen Bewegung wissen wir ohnehin um die Nöte, die wir haben, das brauche ich nicht näher zu erläutern.
Meine Frage lautet: Können Sie sich vorstellen, mit den jetzigen Gegebenheiten, die wir haben, mit den Tests bei den körpernahen Dienstleistern, das vielleicht auch für Individualtrainings anzuwenden, um, bevor große Gruppen wieder erlaubt sind, in einem vorgezogenen Schritt Individuallösungen anbieten zu können?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, im Sinne der Übertragbarkeit von Konzepten ist das sicher denkbar und möglich, wenn es sozusagen auch sinnvoll und möglich ist, das in größeren Gruppen zu organisieren – aber wohlgemerkt, in dieser Zugangsform auch immer mit Testvoraussetzungen. Es müsste dann für kleinere Gruppen oder Individualbetreuung – und dann eventuell sogar schneller – möglich sein, wenn man das sozusagen von logischen Prinzipien herleitet.
Diese Frage wurde noch nicht so oft gestellt, ich nehme sie aber gerne mit. Ich würde meinen, dass das möglich ist, aber – angelehnt an die Frage des Herrn Abgeordneten Drozda – dann, wenn wir überhaupt wieder ein bisschen mehr Durchblick haben, was das Infektionsgeschehen betrifft.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 40/M, stellt Frau Abgeordnete Steger. – Bitte sehr.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Wie wir wissen, befindet sich der Sport mittlerweile seit fast einem Jahr in einem dauernden Lockdown mit einzelnen Unterbrechungen. Zigtausende Nachwuchs- und Hobbysportler können noch immer nicht ihre Sportstätten – vor allem indoor – betreten oder in ihren Vereinen Sport betreiben.
Ich halte diesen andauernden Sportlockdown ehrlich gesagt für ein gesundheitliches Verbrechen an der Gesellschaft, aber auch an unseren Kindern. Mir fehlt jedes Verständnis dafür, dass man Kinder über Monate hinweg zu Hause einsperrt und ihnen verbietet,
Sport zu betreiben. Insbesondere jetzt, da die Schulen wieder geöffnet haben und die Kinder ständig mit Tests gequält werden, ist es absolut unverständlich, dass ein Kind mit einem negativen Coronatest aus der Schule am Nachmittag nicht im jeweiligen Verein auch indoor Sport betreiben kann. Das versteht kein Mensch mehr.
Daher meine Frage:
„Wie begründen Sie die Tatsache, dass es bereits in Schulen getesteten Kindern und Jugendlichen verboten ist, in Indoor-Sportstätten Vereinssport auszuüben?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Wir haben ja schon öfter über die Zeitspanne der Pandemie und was währenddessen möglich war und was nicht, gesprochen. Dass wir ein Jahr Lockdown hatten, würde ich wohl – empirisch befundet – zurückweisen, weil wir in Österreich nämlich vom Spätfrühjahr bis in den Herbst hinein mehr Möglichkeiten, was die Sportausübung betrifft, gehabt haben als in vielen vergleichbaren europäischen Ländern. – Das dazu.
Zum Zweiten: Generell gibt es jetzt – das wird heute sicher noch eine Rolle spielen – den schrittweisen Öffnungsplan, in dem es genau in die Richtung geht, dass sich auch Erwachsene – zuerst im Freien, dann indoor – wieder in Sportvereinen betätigen können.
Zur konkreten Frage betreffend Kinder und Jugendliche: Wir haben das jetzt einmal, wie Sie wissen, seit eineinhalb Wochen im Freien möglich gemacht, auch ohne zusätzliche Zutrittstests für Kinder und Jugendliche, weil dort der größte Bedarf vorliegt, erstens wegen der körperlichen Betätigung, die da möglich wird, aber auch wegen psychischer Notwendigkeiten – Sie kennen ja all diese Argumente; deshalb ist das jetzt zugelassen worden. Und der Grund, warum das indoor nicht möglich ist, ist genau dieses Vorsichtskonzept. Draußen mit Abstand kann schon sehr viel gemacht werden, wir haben uns bei einigen Vereinen selber davon überzeugt.
Warum das nicht so ohne Weiteres übertragbar ist, ist einfach darin begründet, dass diese Schnelltestkonzepte in den Schulen noch nicht für so valide gehalten werden, dass man das einfach am Nachmittag in anderer Gruppendurchmischung wieder angehen kann. Insofern ist das nicht so logisch, wie es klingt – das klingt nur a prima vista logisch. Auf die Dauer würden wir aber genau in die Richtung gehen, dass die Tests, die in den Schulen gemacht werden, anerkannt werden, und so sie 48 Stunden oder älter sind, muss dann halt mit dem vorher schon angesprochenen Schnelltestkonzept weiter verfahren werden.
Das Ziel ist also, genau dort hinzukommen, dann kann man im zweiten Schritt auch indoor gehen, aber es braucht eine zusätzliche Testvoraussetzung, solange die Tests, die in der Schule angewandt werden – sei es durch Anwendung, sei es durch die Produkte, die verwendet werden –, noch nicht ausreichend verlässlich sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler, ich halte diese Vorgehensweise, dass Sie Sport indoor – besonders für Kinder – noch immer nicht ermöglichen, ehrlich gesagt für unverantwortlich, weil Sie damit bewusst gesundheitliche Kollateralschäden in Kauf nehmen. Sie werden die Studien kennen: Es gibt mittlerweile mehrere, die zeigen, dass der Bewegungsmangel bereits zu beträchtlichen Schäden geführt hat.
Die Kinder werden auch massenweise auf die Psychiatrien getrieben – um 56 Prozent mehr Kinder leiden unter Depressionen und Angstzuständen, 16 Prozent mehr haben Suizidgedanken. Das sind erschreckende Zahlen, Herr Minister!
Insgesamt muss man auch sagen, dass die WHO selbst gesagt hat, dass Sport in die Krisenbewältigung zu integrieren und eben nicht zu verbieten ist, weil er gerade für die Gesundheit und die Stärkung der Immunabwehr so wichtig ist. Daher frage ich Sie: Was haben Sie in den letzten Monaten – und jetzt reden wir nicht von der Zukunft – schon an Sportinitiativen oder gesundheitlichen Präventionsprogrammen ins Leben gerufen, um ausreichend Bewegung nicht nur bei den Kindern, sondern allgemein in der Gesellschaft sicherzustellen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Frau Abgeordnete! Die Begründungen, die Sie hier anführen, halte ich auch gemäß dem, was uns an Studien zur Verfügung steht, für weitestgehend zutreffend. Das ist ja der Grund, warum wir bei den Kindern und Jugendlichen die Ausnahme gemacht haben, dass da eben schon einiges möglich ist, selbst ohne Test.
Wir haben uns außerdem – weil Sie mich fragen, was wir alles getan haben – sehr ins Modell Vorarlberg eingebracht. Dort wird ja probiert, wie das bei Kindern und Jugendlichen mit der Sportbetätigung indoor geht, eben mit den entsprechenden Testvoraussetzungen. Auch dort wurden zusätzliche Testvoraussetzungen zur Vorbedingung gemacht, und das halte ich für verantwortungsvoll. Man muss nämlich schon ein bisschen aufpassen, wenn man hier das Wort Verantwortungslosigkeit strapaziert – da würde mir zu Ihrer Fraktion etwas einfallen, aber das unterlasse ich an dieser Stelle. (Heiterkeit des Abg. Schmidhofer.)
Der Punkt ist nur, es ist leider nicht mehr so wie vor einem Jahr geglaubt: dass bei Kindern und Jugendlichen weniger Infektionsgeschehen in dem Sinn anlanden würde, dass sie weniger Virenlast aufnehmen, selbst erkranken. Das hat ja so weit immer gestimmt, aber sie sind durchaus auch in der Lage, das Virus weiterzugeben, und das hat sich mit der britischen Mutation massiv verschlechtert und verschärft. Auch die jüngeren Jahrgänge sind viel stärker betroffen. Wir haben dort mittlerweile die höchsten Inzidenzen, und deshalb ist es so, dass das Verantwortungsprinzip und das Vorsichtsprinzip dazu führen, dass man nicht einfach mir nichts, dir nichts alles aufsperren kann. Aber ja: Im Freien mit Abstand wurde das ja jetzt schon gemacht – weil alles eine Frage der Abwägung ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Vorderwinkler. – Bitte.
Abgeordnete Petra Vorderwinkler (SPÖ): Wie werden Sie Gesundheitsminister Anschober davon überzeugen, den Vereinssport zu öffnen, wo das möglich ist, wo keine Ansteckungsgefahr besteht, und wann werden die Gespräche dazu geführt?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Danke schön für die Frage. – Ich bin ja öfter Zeuge davon, wie die Expertinnen und Experten, die Beiräte, die EpidemiologInnen, die VirologInnen darüber beraten, was wo wie ansteckend ist, und das führt ja dazu, dass wir, kommend vom Gesamtgeschehen, manchmal, so wie jetzt eben in der Ostregion, gezwungen sind – jedenfalls sehen das jetzt ausreichend viele so –, generelle Kontakteinschränkungen vorzunehmen.
Wenn wieder mehr möglich ist, dann ist es mit Sicherheit so, dass die Eintrittstests der Schlüssel für fast alles sind. Diesbezüglich würde ich meinen, dass das für Sport, für
Kultur und überall gilt. Die Voraussetzungen können wir in Österreich schaffen: Wir sind ja jenes Land in Europa, wo seit vielen Wochen am meisten getestet wird, und auf der Basis, glaube ich, kann man das angehen. Und wenn jetzt die sogenannten Selbsttests auch noch stärker in diese Verlässlichkeitsrange gebracht werden und auch – mit einer Kontrollmöglichkeit – entsprechend anwendbar sind, dann halte ich da sehr viel für möglich. Da brauchen wir dann den Gesundheitsminister nicht zu überzeugen, weil er ja selber von sich aus genau diesen Weg beschreitet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Grünberg. – Bitte.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Viele Sportvereine hoffen auf weitere Öffnungsschritte, gerade was den Sport im Indoorbereich betrifft und auch Mannschafts- und Kontaktsportarten. Wie Sie schon gesagt haben, hat es Lockerungen in Vorarlberg gegeben, und dort wird man bestimmt einiges an Erfahrungen sammeln. Unter welchen Voraussetzungen können Sie sich solche weiteren Öffnungsschritte für ganz Österreich vorstellen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Frau Abgeordnete, vielen Dank für diese Frage. – Ich möchte noch einmal speziell auf die Modellregion – eigentlich: Erkenntnisregion – Vorarlberg verweisen; dort wird jetzt laufend evaluiert. Ich glaube, unter den Voraussetzungen und angesichts der Antworten, die ich vorhin schon gegeben habe, müssen wir uns das so vorstellen: Wenn ab dem Tag X in bestimmten Regionen wieder mehr möglich wird, dann genau mit dieser Testkonzeption – manche Tests, die weniger valide sind, haben nur 12 oder 24 Stunden Gültigkeit, andere 48, andere 72. Wir überlegen, ob wir das noch vereinfachen können, aber es werden immer die Eintrittstests sein, die da die Voraussetzung sind – bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Durchimpfungsrate ausreichend hoch ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 44/M, stellt Frau Abgeordnete Blimlinger. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Meine Frage geht in Richtung der Fördermittel.
Wie man dem Kunst- und Kulturbericht entnimmt, ist, Göttin sei Dank, die Hälfte der Fördermittel für Frauen, aber dennoch ist es so, dass im Bereich Film und Musik Frauen fast dramatisch, muss ich sagen, unterrepräsentiert sind. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese ungleichen Geschlechterverhältnisse zu verändern?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 44/M, hat folgenden Wortlaut:
„Fast die Hälfte der Fördermittel geht laut dem jährlichen Kunst- und Kulturbericht an Frauen. Dennoch sind Frauen in Kunstsparten wie Film und Musik unterrepräsentiert. Welche Maßnahmen sind geplant, um diese ungleichen Geschlechterverhältnisse zu verbessern?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, ganz generell haben wir da – das ist im Übrigen nicht überall so – brauchbare Daten aufgrund der entsprechenden Berichte – es wurde ja auch schon einer angesprochen –, sodass wir feststellen können, dass die Entwicklung in der Einzelpersonenförderung, und nur dort können wir es im Übrigen statistisch genau feststellen,
einmal ganz gut ist. Auch bevor die Grünen in die Regierung gekommen sind, hat sich das – das muss man ja auch einmal loben dürfen – seit 2007, als noch 57 Prozent der Fördermittel an Männer vergeben wurden, in Richtung 50/50 entwickelt. Gerade im Bereich des Films ist das aber aufgrund von strukturellen Problemen ganz offenkundig völlig anders.
Eine der Maßnahmen, die wir generell setzen, um die Entwicklung zu beschleunigen, ist etwa, weil das dann doch auch immer wieder Konsequenzen hat – das sehen wir in vielen Bereichen –, die paritätische Besetzung der Gremien, die da immer entscheiden – der Transparenzausweis, von dem wir profitieren, auch so wie wir hier jetzt diskutieren ‑, und insofern wird das auch in der Filmförderung so anzugehen sein.
Das Ziel ist jedenfalls eine völlig geschlechtergerechte Vergabe im Filmförderbereich bis 2024. Derzeit wird an entsprechenden Konzepten gearbeitet. Was kann man sich darunter vorstellen? – Etwa beim Österreichischen Filminstitut das Genderbudgeting viel stärker zu verankern und in diese Richtung zu gehen. In der Etappe sollen jetzt gleich einmal 35 Prozent unmittelbar das Ziel sein, und bis 2024 eben die angesprochene Relation 50/50.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage?
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Es hat ja während der Pandemie unzählige Maßnahmen zur Förderung der Künstlerinnen und Künstler gegeben. Ein Instrument, nämlich die Arbeitsstipendien, wurde besonders gut angenommen. Wird es da mehrere geben? Wird es eine Erhöhung geben? Zusätzliche Stipendien? Was ist da geplant?
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, in der Tat. Entstanden ist das in dem für viele Bereiche, aber gerade auch für Kunst und Kultur und die in diesem Bereich Schaffenden, tragischen Jahr 2020, in dem man nicht sagen konnte, dass sie, nur weil sie nicht auftreten, nichts arbeiten. Jetzt haben wir natürlich dort Arbeitsstipendien ausgeweitet, und das hat derart gut funktioniert, dass es ein eigenes Stipendienprogramm 2021 nach sich zieht. Es wird in mehreren Bereichen ausgeweitet: Auch bei den bestehenden Stipendien, die länger laufen, gibt es eine deutliche Erhöhung, genauso wie bei neu zu schaffenden. Insgesamt werden es fast 100 Stipendien mehr sein.
Es werden auch neue Bereiche – das scheint mir auch interessant zu sein – eröffnet, etwa im Kabarett- und Kleinkunstbereich, auch in der Kunstkritik und in Bezug auf zeitgenössische Fragen, wie etwa zeitgenössischer Zirkus, und ähnliche Dinge mehr. Es ist also ein rundes Programm, das da aufgelegt wird, das im Wesentlichen auch schon fertig ist und genau auf die einzelnen Stipendien hin dotiert ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Heinisch-Hosek, bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Filmbranche war gerade das Stichwort, Herr Vizekanzler. „No Change without Change“ ist eine Petition – ich weiß nicht, ob Sie sie kennen –, die sich für eine Geschlechterquote in der österreichischen Bundesfilmförderung einsetzt. Die Konzepte bis 2024, die Sie erwähnt haben, sind gut und schön, aber eine Quote wäre wirksam.
Daher die Frage: Sind Sie für die Einführung einer Geschlechterquote für die Vergabe von Filmfördermitteln, inklusive natürlich eines Pakets von Gleichstellungsmaßnahmen, die zu mehr Diversität führen sollen? Die Quote wirkt. Was ist Ihre Meinung dazu?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Erstens, glaube ich, ist die Vorgabe, wie die Mittelverteilung zu erfolgen hat, also diese Art Quotierung nach dem Volumen der Mittel, durchaus auch ein
treffendes Ziel. Wir hatten die strukturellen Probleme angesprochen und wir wissen, dass das auch daran liegt, dass wir im Bereich des Drehbuchschreibens, der Regie et cetera sozusagen eine entsprechende, wenn man so will, wohl auch gesellschaftlich bedingte Situation vorfinden. Ich meine, das hilft schon sehr viel.
Persönlich wird es Sie nicht wundern, dass ich zumindest in mehreren Bereichen für eine Quote bin. In diesem Fall – ich will da jetzt nicht einfach irgendwie nach dem Mund herumreden – muss man sich das, glaube ich, konkret anschauen. Da würde ja das Filminstitut infrage kommen oder auch andere, aber bekanntermaßen sind wir da sehr offen.
Ich habe vernommen, dass Sie hier eine neue SprecherInnenfunktion übernehmen, und insofern können wir da in Austausch treten (Abg. Heinisch-Hosek: Gern!), oder zumindest die Frau Staatssekretärin macht das sicher sehr gerne, aber ich nehme diese Anregung gerne auf.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Ecker.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frauen sind von der Coronakrise sowieso schon stark betroffen, im Kulturbereich tätige Frauen sind laut dem angesprochenen Bericht besonders benachteiligt, und das ist auch verstärkt spürbar.
Was gedenken Sie zu tun, um ihre prekäre Situation nach diesem Jahr endlich zu entlasten und nicht noch zu verstärken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, Sie haben völlig recht, was den Befund betrifft. Aus diesen Analysen und Überlegungen heraus gibt es ja jetzt den Ansatz, dass aus dem Fair-Pay-Programm heraus auch ein Fairnessprozess gestartet wird, bei dem es genau darum geht, die oft oder eigentlich häufig sehr prekären Verhältnisse zurückzudrängen. Die sind ja auch zum Teil strukturell bedingt, weil die Situation der Kultur- und Kunstschaffenden eben häufig auch so ist, aber das ist ein Schwerpunkt der Frau Staatssekretärin, und ich denke, wir werden im Laufe dieser Fragestunde auch noch einmal auf diesen Fairnessprozess eingehen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 57/M, stellt Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Es freut mich ganz besonders, Sie heute Morgen zu treffen. Sie haben sich ja intensiv auf diese Fragestunde, auf diese schwierigen Fragen vorbereitet.
Nun reden wir über die Kunst- und Kulturbranche, und es geht auch in meiner Frage um diesen, in anderen Bereichen würde man sagen: Braindrain, also diesen Talent- und Kompetenzverlust, und das ist besonders besorgniserregend, weil es die Kunst- und Kulturbranche, genauso wie den Tourismus, am meisten getroffen hat, und solange es keine klassische Teststrategie – auch mit Eingangstests – gibt, solange diese Bereiche auch nicht geöffnet werden können, hat das zur Folge, dass die Kunst- und Kulturschaffenden auch keinen Job haben, abwandern oder sich andere Bereiche suchen, die halt nichts mit Kunst und Kultur zu tun haben.
Daher ist meine Frage:
„Wie stellen Sie sicher, dass nach der Krise die heterogene Kulturbranche mit all ihren Beschäftigten und Kulturschaffenden Lösungen angeboten bekommt, die dazu führen, dass der Talent- und Kompetenzverlust so gering wie möglich bleibt?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Geschätzter Herr Abgeordneter! Die Gefahr besteht durchaus, aber auch da ist es so, dass ja zunächst einmal das Überbrücken und Helfen in der gegenwärtigen Situation vielleicht dazu führen, dass nicht zu breit eintritt, was Sie zu Recht befürchten. Da sind die Maßnahmen, glaube ich, durchaus herzeigbar und gut vertretbar. Ich denke an die diversen Fonds, wie eben – der heißt ja schon so – den Überbrückungsfonds oder den Covid-Hilfsfonds im Rahmen der Künstlersozialversicherung. – Das sind sozusagen die Maßnahmen in der Überbrückungsphase.
Natürlich wird es auch dann, wenn es wieder aufwärts geht, Beiträge brauchen, damit man dort anknüpfen kann. Auch da gibt es verschiedene Förderanreize und Neustartpakete, die jeweils durchaus im zweistelligen Millionenbereich dotiert sind, die da zum Einsatz kommen sollen. Letztlich verspreche ich mir auch von dem angesprochenen Fairnessprozess eine Möglichkeit dahin gehend, dass die Behaltequote oder die Rückholquote in diesem Bereich durchaus steigt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Es geht ja nicht nur darum, dass man einzelne Personen oder Kunst- und Kulturschaffende fördert, sondern wir brauchen auch den Raum. Ist das in irgendeiner Strategie, in der Kunst- und Kulturstrategie mitumfasst, dass auch Raum zur Verfügung gestellt wird, um diese Talente wieder zum Blühen zu bringen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, durchaus. Also zunächst einmal gibt es ja noch eine gewisse Überbrückungsphase, und auch da soll schon mit einerseits kreativen Fördermitteln dazu beigetragen werden, aber es sollen auch die Kreativen selber angelockt oder herausgefordert werden, in den nächsten Wochen und Monaten bestimmte, im wahrsten Sinne des Wortes zur Verfügung gestellte Räume zu nützen, das heißt, Aufführungen im Freien verstärkt zu machen oder auch die Streamingdienste entsprechend zu nützen – damit haben wir im Sport schon hervorragende Erfahrungen gemacht –, sodass sich die Talente sozusagen präsentieren können und auf der anderen Seite entsprechende Abnehmerinnen und Abnehmer in Form von Zuseherinnen und Zusehern gefunden werden können.
Das ist natürlich, wie ich meine, nicht nur eine Wertschätzung an sich, sondern kann durchaus dazu führen, dass da auch auf, wenn man so will, ökonomisch-sozialer Basis eine Bindung besteht, aufrechterhalten wird oder überhaupt erst eingeleitet wird.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Hamann, bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Herr Präsident! Lieber Herr Vizekanzler, du hast jetzt schon zweimal den Fairnessprozess erwähnt, den die Staatssekretärin im vergangenen Herbst angestoßen hat. Da diskutieren ja Bund, Länder, Interessenvertretungen verschiedene Maßnahmen, wie man die Arbeitssituation freischaffender Künstler und Künstlerinnen verbessern kann.
Welche konkreten Ziele hat dieser Fairnessprozess und wie sollen sie erreicht werden? Vielleicht könntest du das noch ein bisschen genauer ausführen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Tatsächlich war es ja so, dass über mehrere Regierungsprogramme hinweg schon der Fair-Pay-Gedanke verankert wurde. Ich glaube, die Frau Staatssekretärin hat eine sehr sinnvolle Ausweitung vorgenommen, sodass zwar die Bezahlung immer noch eine zentrale Frage ist und die Bedingungen darum herum bei entsprechenden Engagements, aber dass auch von der Seite her betrachtet wird, wie überhaupt
die auch aus anderen Gründen verursachte prekäre ökonomische Situation verbessert werden kann. Und da gibt es das Ziel, das insgesamt kollegialer, wenn man so will – in unserer Sprache –, solidarischer zu gestalten und die Branche insgesamt und damit auch die einzelnen Akteure, Akteurinnen resilienter zu machen.
Momentan gibt es da beispielsweise einen durchaus sehenswerten oder anerkennenswerten Schwerpunkt durch die portugiesische Ratspräsidentschaft, was auch die Zielverfolgung betrifft.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Zum Forschungsprojekt Restart-19 – das ist ein sehr großes Forschungsprojekt, im August 2020 wurden in Leipzig ja riesige Datenmengen erhoben. Es wurde auch Evidenz geschaffen, wie man Veranstaltungen sicher machen kann.
Einige der zentralen Punkte sind zum Beispiel: Veranstaltungshäuser benötigen eine Belüftungstechnik, die eine gute Belüftung und einen regelmäßigen Luftaustausch mit frischer Luft ermöglicht. Sinnvoll ist auch die Erstellung eines Bewertungssystems für eine adäquate Raumlufttechnik. Es braucht Hygienekonzepte, die weiterhin angewendet werden, wie Maskenpflicht in der Halle, und Hygienestewards, die zur Einhaltung der Standards beitragen. Weiters: einen Bestuhlungsplan, eine entsprechende Gästezahl. Der Zugang zu einem Veranstaltungsort sollte über mehrere Eingänge erfolgen, um Besucherströme zu lenken, und die Wartezonen sollten ins Freie verlagert werden. Das sind einige der Punkte, die das Ergebnis dieses Projekts sind.
Meine Frage lautet: Warum wird dieser wissenschaftlichen Evidenz durch Studien, in diesem Fall eben Restart-19, nicht Rechnung getragen, indem man bestuhlte Kulturveranstaltungen mit geringer Kapazität ermöglicht?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, danke für das Einbringen und Aufzeigen, was es da alles gibt. In der Tat gibt es ja in mehreren europäischen Ländern vertiefende Studien – Österreich hat das in anderen Bereichen gemacht –, und daraus sollten wir durchaus Nutzen ziehen, insbesondere aus jenen der Bundesrepublik Deutschland. Das wird auch bewertet und verarbeitet; es soll und wird genau in die Richtung gehen, wie Sie gesagt haben.
Das wird auch zu diesen Konzepten führen, dass man mit einer bestimmten Sitzordnung, mit Maske und mit den Eintrittstests vorgehen kann. Und in der gesteigerten Form, das ist aber noch nicht endgültig durch, kann man natürlich differenzieren, dann aber nicht nach Quadratmetern, sondern Luftkubatur, Abluftsystem und allem, was Sie treffend angeführt haben.
Ich habe nicht das Gefühl, dass man da jetzt noch die Eulen ins Gesundheitsministerium tragen muss. Das ist dort vorhanden, allerdings wird es dann noch darauf ankommen, dass wir den richtigen Zeitpunkt festlegen, wann wir die nächsten Schritte gehen können – aber wenn indoor möglich ist, dann ist das ein vernünftiges Konzept, und das wird als Erstes wohl dabei sein sollen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 6. Anfrage, 50/M, stellt Herr Abgeordneter Schmidhofer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Geschätzter Herr Vizekanzler! Kein Sport ohne Ehrenamt – wir haben in über 15 000 Vereinen österreichweit über 600 000 Funktionärinnen und Funktionäre im Sportwesen, die sich tagtäglich unentgeltlich einsetzen, um Sport und Bewegung in den Vereinen zu ermöglichen.
Daher die Frage an Sie: Was unternehmen Sie, damit das Ehrenamt im Sport gestärkt wird und insbesondere in Zeiten der Pandemie auch abgesichert bleibt?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 50/M, hat folgenden Wortlaut:
„Was unternehmen Sie, um das unverzichtbare Ehrenamt im Sport abzusichern und aufzuwerten?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Danke, geschätzter Herr Abgeordneter! Wir haben im Zuge der Come-back-stronger-Strategie ja einiges, was auf die Vereinstätigkeiten und damit die Ehrenamtlichen dort im besten Sinne des Wortes abzielt. Gerade im Sport ist das Ehrenamt, wie Sie selber sagen, unverzichtbar, und die hohen Zahlen sprechen ja für sich.
Neben dem, dass wir jetzt den Tag des Sportvereins tatsächlich angehen, wie vorher schon beschrieben, ist, glaube ich, immer noch ein österreichweiter Tag des Sports eine gute Einrichtung, die da oder dort ja schon einmal da war, die aber extrem ausbaufähig ist. Genau so soll es kommen, bestimmte herausragende Leistungen sollen dann gewürdigt werden, aber das System soll auch in der Breite dargestellt und entsprechend präsentiert werden.
Dafür gibt es schon relativ weit gediehene Konzepte, auch dafür, wie wir die Sportvereine selber wieder unterstützen können, dass sie Ehrenamtliche besser rekrutieren können und ihre Ehrenamtlichen in der Arbeit halten können – bei einer befriedigenderen Tätigkeit als bisher. Das wird gerade mit entsprechenden Leitfäden vorbereitet.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Da gibt es ja eine große Dichte des Ehrenamtes, und die sind darüber hinaus sportpolitisch sozusagen in der Selbstverwaltung der Sportverbände organisiert.
Daher ergibt sich für mich die Zusatzfrage: Werden Sie die Autonomie – sprich diese Selbstverwaltung – des organisierten Sports für die Zukunft stärken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, tatsächlich. Ich habe das in dieser Dichte und auch Funktionsfähigkeit zu meiner positiven Überraschung im letzten Jahr intensiv kennenlernen dürfen. Diese Grundprinzipien der Autonomie des Sports, wie Sie das bezeichnet haben, sollen bleiben. Das Allermeiste, was ich hier schon präsentiert oder angedeutet habe, passiert ja in Zusammenarbeit mit dem organisierten Sport, mit den Fachverbänden, Dachverbänden, und das ist ein Austausch auf Augenhöhe – und wir profitieren auch davon.
Das ist nicht nur so dahergesagt, sondern das ist wirklich so: ein echter Austausch. Und in all diesen Bereichen haben wir gemischte Arbeitsgruppen, bei all den Projekten, die ich hier schon genannt habe – also ein wichtiger Partner. Man hat das bei den Öffnungsschritten gesehen. Jetzt geht es leider wieder langsamer voran, aber die nächsten Schrittfolgen – ich glaube, der Sportgipfel, der erst vor wenigen Wochen stattgefunden hat, ist ja auch so wahrgenommen worden – sind gemeinsam festgelegt.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Abgeordneter Brückl, bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Herr Vizekanzler, unser Sozialsystem, unser soziales Gefüge im Land funktioniert deswegen so gut, weil es Hunderttausende Menschen, Hunderttausende Bürger gibt, die sich freiwillig in Vereinen, in Organisationen engagieren. Damit das so bleibt, müssen aber immer wieder – auch in Zukunft – junge Menschen an das Ehrenamt sozusagen herangeführt werden.
Herr Bundesminister, meine Frage: Wie stehen Sie zur Einführung beziehungsweise zur Ausweitung des Freiwilligen Sozialjahres auf die Bereiche Kultur und Sport?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sofern man dem Freiwilligen Sozialjahr unter bestimmten Voraussetzungen etwas abgewinnen kann – zu denen würde ich mich zählen –, ist es sicher auch eine Möglichkeit, das auf Kultur- und Sportbereiche, wenn Sie so wollen, auszudehnen, so es nicht ohnehin schon passiert ist, jedenfalls ist es übertragbar.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 7. Anfrage, 47/M, stellt Abgeordneter Maximilian Köllner. – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Als langjähriges aktives Mitglied in einem Sportverein bin ich nach wie vor mit vielen Sportlerinnen und Sportlern, Funktionärinnen und Funktionären in Kontakt, auch als Unterstützer natürlich, um ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Kinder dürfen auf Basis der Schultestungen auch im Verein wieder Outdoorsport betreiben, aber auch die erwachsenen Breitensportler sehnen sich nach konkreten Perspektiven und Schritten für ein Comeback.
Daher meine Frage: Wann und wie wird der Breitensport in die nationale Test- und Impfstrategie integriert, um den rund 15 000 heimischen Sportvereinen und deren Mitgliedern die Sportausübung – natürlich unter Einhaltung von Präventionskonzepten – wieder zu ermöglichen? Was sind da die nächsten Schritte auch vor dem Hintergrund, dass es durch die massiven Einschränkungen und Verbote im Sport zu weitreichenden psychischen und physischen Folgewirkungen kommen kann?
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Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 47/M, hat folgenden Wortlaut:
„Wann wird der Breitensport – so wie bereits jetzt der Schulsport – in die nationale Teststrategie aufgenommen, um den rund 15.000 heimischen Sportvereinen und deren Mitgliedern die Sportausübung wieder zu ermöglichen, bevor es durch die massiv eingeschränkten Sportmöglichkeiten zu weitreichenden physischen und psychischen Folgewirkungen in weiten Teilen der Bevölkerung kommt?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das beschäftigt uns ja in der Tat vor allem mit den angesprochenen Dachverbänden, Fachverbänden und eben auch mit Sport Austria. Sie haben die nationale Teststrategie angesprochen und auch die schulischen Bereiche knapp gestreift, die, so wie es jetzt organisiert ist, noch etwas Eigenes sind, das wurde schon öfter verwechselt. Da wird jedenfalls danach zu trachten sein, dass wir hier zu valideren Testvoraussetzungen und -anwendungen kommen.
Jetzt aber zu dem, was Sie im Näheren gefragt haben: Die Schrittfolgen sind klar. Sobald es Öffnungsschritte gibt – und das kann durchaus, um das auch einmal zu erwähnen, regional differenziert sein; ich will das jetzt nicht noch einmal hervorheben, aber in Vorarlberg passiert ja schon viel mehr –, kann es durchaus sein, dass wir in manchen Bundesländern oder Gesamtregionen mit Folgendem voranschreiten: Der nächste Schritt wäre outdoor mit Abstand, dann in vermutlich folgenden Zweiwochenschritten Outdoorsport mit Körperkontakt, da wären auch Mannschafts- und Ballsportarten in der Form möglich, indoor mit Abstand und im letzten Schritt dann der Rest, immer unter der Voraussetzung, die Teststrategie – die haben Sie ja angesprochen – funktioniert insoweit, dass die Bundesländer ausreichend Kapazitäten für diese Tests zur Verfügung stellen können und dass man die Selbsttests auch mit einer gewissen Restkontrollfunktion so organisieren kann, dass sie, wie vorher schon Kollege Drozda betreffend Kunst und Kultur gefragt hat, dann auch da oder dort vor Ort gemacht werden können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Ich wurde auch schon oft in Hinblick auf die Zukunft von Zuschauern, die gerne zu Fußballspielen gehen, gefragt, ob es in Zukunft so sein wird, dass man dann im Verhältnis zur Größe der Sportanlage wieder Zuschauer zulässt. Bei Rapid gibt es beispielsweise im Stadion ein anderes Fassungsvermögen als beim WAC oder bei der Admira. Ich wurde aber auch gefragt, warum beispielsweise eins gegen eins in der Tennishalle indoor nicht möglich ist, wo sowohl Abstands- und Hygieneregeln eingehalten als auch negative Tests vorgelegt werden könnten. Experten aus dem medizinischen Bereich sagen ja auch, dass die Ansteckungsgefahr – selbst bei kurzen Kontakten – im Sport sehr gering ist und kaum Cluster aus dem Sport bekannt sind.
Es gibt also eine zweite gesundheitliche Seite, eine langfristige, nachhaltige. Bereits vor Corona war circa ein Drittel der Volksschulkinder übergewichtig oder tendiert dazu, eine ganze Generation von Talenten und Sportlern kann verloren gehen, weil sie bereits zu weit weg von ihrem Sport sind.
Mit welchen Maßnahmen wollen Sie diesen langfristigen Folgen für das Gesundheitssystem und für die Menschen aktuell und sofort entgegenwirken?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Da hätte ich jetzt vier Unterpunkte oder Unterfragen herausgehört. Bei diesen Konzepten ist immer eine kurzfristige Unterschreitung des Abstandes betreffend den vorgeschriebenen 2-Meter-Abstand beim Training möglich. Das wäre ja auch eine Variante, dass man Tennis oder ein Doppel spielen kann – da haben Sie die Halle angesprochen –, ja, daran arbeiten wir.
Wir haben allerdings leider, muss ich sagen, ein negatives Vorbild im Freistaat Bayern gefunden. Dort wurde das gemacht und dann wurde das aus Gleichheitsgründen aufgehoben – was für mich nicht ganz nachvollziehbar ist –, weil man dann gesagt hat, da müsse indoor alles aufgehen. In Wahrheit gibt es aber riesige Unterschiede bezüglich der Luftkubatur et cetera.
Wir bleiben da dran, Sie wissen ja, dass der Präsident des Österreichischen Tennisverbandes auch Regierungsmitglied ist. Ansonsten kann ich nur noch einmal darauf verweisen, dass wir hier schrittweise vorgehen. Alle Argumente, die Sie vorbringen, sind ja richtig, allerdings müssen wir uns an der Gesamtentwicklung der Pandemie orientieren.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 8. Anfrage, 41/M, stellt Herr Abgeordneter Reifenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Vizekanzler und Kulturminister, in Ihrer Anfragebeantwortung vom 30.11.2020 haben Sie eine Bestandsgefährdung der Wiener Staatsoper für möglich gehalten. Daher habe ich im letzten Kulturausschuss einen Entschließungsantrag betreffend„Verhinderung der Bestandsgefährdung von Bundesmuseen und Bundestheatern“ eingebracht, der zu meiner großen Überraschung von den Regierungsfraktionen abgelehnt wurde.
Wie die Finanzierung der Bundestheater und Bundesmuseen angesichts der gegenwärtig äußerst schwierigen Situation ohne planbare und abschätzbare Perspektiven für die Zukunft sichergestellt werden kann, blieb aber leider Gottes im Ausschuss unbeantwortet.
Daher stelle ich Ihnen folgende Frage:
„Wie werden Sie eine ausreichende Finanzierung der Bundesmuseen und Bundestheater im Jahr 2021 und den Folgejahren sicherstellen, um eine mögliche Bestandsgefährdung einzelner Bundesmuseen, Bundestheater und insbesondere der Wiener Staatsoper ausschließen zu können?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für Ihr erkennbares Engagement. Es tut mir leid, wenn da irgendwo irgendwann irgendwelche Zahlen offen geblieben sein sollten, das kann ich mir schwer vorstellen.
Schauen Sie, wir werden ähnlich vorgehen wie im Zwanzigerjahr, da sind die Zahlen ja schon da. Es hat in der Bundesregierung immer Einvernehmen darüber gegeben, dass die Häuser, auf die Sie jetzt abstellen, natürlich durch diese tatsächlich schlimme Krise gebracht werden. Wenn wir die Maßnahmen anschauen, dann haben wir ja nicht nur erreicht, dass dort auch Kurzarbeit ermöglicht wird – das macht ganz schön große Beträge aus –, sondern dass es auch direkte Sonderbudgetmittel gibt. Da haben wir für die Häuser Burgtheater, Staatsoper und Volksoper aus diesem Titel heraus schon über 10 Millionen Euro, die Kurzarbeit hat 18 Millionen Euro – unter Anführungszeichen – „Ausschüttung“ indirekt erzeugt.
Ähnlich ist es bei den Bundesmuseen, da geht es um noch größere Beträge, nämlich unmittelbar um 23 Millionen Euro, und dann über die Kurzarbeit noch einmal um 8 Millionen Euro, in Summe also 60 Millionen Euro. Da sieht man schon, dass das einen – im doppelten Sinn des Wortes – Wert hat. Genauso werden wir auch 2021 vorgehen, weil wir ja nicht der Feind der eigenen Häuser sind.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Am 27. November 2020 wurde ein von mir eingebrachter Antrag betreffend „Erhöhung der Basisabgeltung für Bundesmuseen, Österreichische Nationalbibliothek und Bundestheater ab 2021“ im Kulturausschuss von ÖVP und Grünen leider vertagt. Die Begründung der Abgeordneten Sibylle Hamann von den Grünen im Ausschuss war, es werde bereits daran gearbeitet. Staatssekretärin Andrea Mayer hat dann kürzlich dazu festgestellt, dass die Bundesregierung diese dringend notwendige Erhöhung der Basisabgeltung auf die Zeit nach Corona verschiebt.
Um den Betrieb der Bundesmuseen und Bundestheater sowie dortige Arbeitsplätze entsprechend zu sichern und die notwendige Planbarkeit herzustellen, ist eine Erhöhung der Basisabgeltung nicht erst nach Corona notwendig, sondern eigentlich umgehend umzusetzen. Ein Blick auf den Bundesfinanzrahmen lässt jedoch wenig Hoffnung aufkommen, zumal das Kulturbudget ab 2023 deutlich sinken wird.
Daher meine Zusatzfrage: Wann werden die Bundesmuseen und Bundestheater endlich die längst überfällige Erhöhung der Basisabgeltung erhalten?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Danke auch für diese Frage, das ist natürlich ein altbekanntes Thema. Tatsächlich arbeiten wir an einer schrittweisen Erhöhung. Sie argumentieren nun, dass das gerade in der Pandemie notwendig wäre. Ich meine, es ist vor allem für die Planungssicherheit danach notwendig, weil – wie vorhin in der Beantwortung der Hauptfrage ausgeführt – es ja ohnedies so sein wird, dass wir die finanziellen Einschnitte, die jetzt kommen, im Wesentlichen mit verschiedenen Instrumenten abgelten werden, sodass das jedenfalls aufgefangen wird. Ich gebe Ihnen aber recht: Wenn man das in die Zukunft transferiert, wäre das natürlich ein Beitrag zur Absicherung und vor allem auch zur Planungssicherheit der Häuser.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Herr Vizekanzler, darf ich dieses dunkle Bild, das jetzt gemalt worden ist, ein bisschen aufhellen? Seit dem 8. Februar sind ja die Bundesmuseen, die Archive und die Bibliotheken wieder geöffnet. Vielleicht gibt es dann wieder eine kleine Osterruhe, aber die Öffnung ist jedenfalls sehr gut gewesen. Ich würde gerne fragen, wie die Bilanzierung in dieser Öffnungszeit ausschaut, auch was die Ansteckungszahlen betrifft, und wie Sie da die weitere Zukunft sehen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Die Osterruhe wird ja nicht alle Regionen betreffen und damit auch unterschiedlich die entsprechenden Einrichtungen, die Sie genannt haben.
Wir haben tatsächlich aus völlig anderen Gründen die Zahlen zusammentragen lassen, und wir stellen fest – das ist aus Sicht der Betriebe und sozusagen des Kulturgenusses jedenfalls nicht unerfreulich –, dass wir einerseits in den Museen und andererseits in der Nationalbibliothek weit über 100 000, in Wahrheit 114 000 Besucherinnen und Besucher zählen konnten. Da sind aber jene in den Lesesälen noch nicht einmal mitgezählt.
Ich denke, über die Frage, wer sich wo ansteckt, lässt sich trefflich streiten. Wahrscheinlich würden wir in Bezug auf die Konzepte, die ja dem Handel nachgebaut sind – also 20 Quadratmeter pro Besucher, FFP2-Maske und außerdem Abstand zwischen jenen Menschen, die nicht in einem Haushalt leben –, übereinstimmen. Das scheint mir jedenfalls sehr sicher.
Außerdem haben die im Gegensatz zum Handel in der Regel verschiedene Zu- und Abgänge, jedenfalls ein entsprechendes Management dazu. Es wird dort drinnen ja nicht nur auf die Kunstwerke geschaut, sondern man kann ja auch auf die Abstände schauen. Also sagen wir es einmal so, ohne jemandem nahetreten zu wollen: Es funktioniert dank der Sicherheitsbestimmungen und der Präventionskonzepte sicherer als im Handel selbst.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 45/M, stellt Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Bundesminister, es gibt aus unterschiedlichsten Bereichen immer wieder Kritikpunkte, die in Bezug auf das System der Sportförderung in Österreich aufgeworfen werden. Insbesondere hat auch der Rechnungshof immer wieder angemerkt, dass es da Verbesserungspotenzial gibt. Daher meine Frage:
„Planen Sie, die Bundes-Sportförderung insofern zu flexibilisieren, sodass der Basisbetrag einer leistungsgemäßen, zukunftsorientierten Förderung weicht?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Die Arbeiten des Rechnungshofes werden ja laufend berücksichtigt, und zwar nicht nur von mir, sondern auch von Vorgängerregierungen und von Zusammensetzungen des Nationalrates hier. Das hat ja bereits dazu geführt, dass wir das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017 schon anders gestalten und dass wesentlich stärker auf sogenannte leistungsorientierte Verbandsförderung abgestellt wurde.
Um die Frage weiter zu transponieren: Auch diesbezüglich gibt es jedoch ständig Diskussionen. Insbesondere die Fraktion der NEOS bringt hier immer wieder treffende Fragen oder Hinterfragungen ein. Beim ersten Hinschauen mag man ja glauben, dass man das alles durch Kriterien, die sozusagen von Konzepten für die Zukunft abhängen, noch viel leistungsorientierter machen muss. Das passiert ja zum Teil. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass ich mich nach eingehender Vertiefung in diese Materie schon auch eines anderen habe belehren lassen, sodass ich denke, dass wir da nach wie vor einen Mix brauchen werden – der funktioniert momentan auch gar nicht so schlecht –: den bisherigen Erfolg festzustellen, der ist nämlich empirisch gesichert, und in einer entsprechend gewichteten Komponente die Erfolgsaussichten für die Zukunft.
So weit würde ich diese Frage für den Spitzensportbereich beantworten wollen. Das läuft jetzt in diesen vierjährigen Zyklen, die sich am Olympiazyklus orientieren. So haben wir zumindest schon einmal mehr Planungssicherheit hergestellt. Das passiert ja gerade eben bereits bei den Sommersportverbänden für die Jahre 2022 bis 2024. In diesem Bereich läuft das bereits, das kann man sich ganz konkret anschauen. Ich finde, es gibt immer noch Verbesserungsmöglichkeiten, auch die Bundes-Sport GmbH schaut ja darauf, aber grosso modo ist das nicht so schlecht, weil ja schon Reformen eingeleitet wurden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Eine Frage habe ich noch dazu: Planen Sie konkrete Maßnahmen, um Aspekte der Compliance und der Good Governance im Bereich der Sportförderung besser zu berücksichtigen?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ja, tatsächlich! Es ist so, dass man sich unter Good-Governance-Verhaltensregeln ja auch immer etwas konkret vorstellen können muss. Da passiert aber sehr, sehr viel Gutes. Um es fassen zu können: Es geht um Transparenzangelegenheiten und selbst um so etwas wie demokratische Prozesse im Repräsentieren und Beteiligen, natürlich auch um Genderfragen, um jene klassischen Aspekte, die in Firmen, Vereinen oder auch in einem Staatswesen immer eine Rolle spielen: Gewaltenteilung, Kontrolle und so weiter, bis hin zu Umweltverträglichkeitsfragen, was mich natürlich besonders freut. Also mir scheint das sehr weit gediehen.
Das wird schrittweise eingeführt, deshalb müssen sich jene kleinen Vereine, die das vielleicht nicht über Nacht schaffen, nicht davor fürchten, dass sie morgen keine Förderung mehr erhalten. Wir organisieren das jetzt wieder über die heute schon gelobten Dach- und Fachverbände, sodass es anschließend entsprechend nach unten trickeln kann.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Brandweiner. – Bitte.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Vizekanzler! Nach meiner morgendlichen Laufrunde heute am Ring ist das meine zweite Einheit, in der es um Sport geht.
Sie haben die Dach- und Fachverbände angesprochen und gesagt, dass diese heute schon mehrmals gelobt wurden – zu Recht, wie ich finde. Sie sind auch das Herzstück des österreichischen Sports. Ich war selbst Funktionär und bin auch begeistertes Mitglied in mehreren Vereinen. Deshalb glaube ich, dass man diese überwiegend ehrenamtlich geleisteten Arbeitsstunden gar nicht oft genug hervorstreichen kann.
Als Abgeordneter dieses Hauses ist es mir natürlich auch wichtig, in die Zukunft zu blicken und diese Verbände nach Kräften zu unterstützen. Im Regierungsprogramm wurde ja auch die Stärkung der Autonomie des organisierten Sports über Leistungsvereinbarungen durch mehrjährige Förderungen unter der Koordination und Führung der Österreichischen Bundes-Sportorganisation vereinbart. Daher meine Frage an Sie, Herr Vizekanzler: Wie steht es um die Umsetzung dieses Anliegens, dem österreichischen Sport langfristige Planungssicherheit durch Leistungsvereinbarungen zu geben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter. Also eines haben Sie mir voraus: Die Laufrunde habe ich noch nicht absolviert und auch das Fahrrad im Ministerium ist weitgehend unbenutzt. Ich werde mir also an Ihnen ein Beispiel nehmen.
Zur Frage selbst: Das ist ein Spannungsfeld, das wir schon vorhin hinsichtlich der Fragen von Kurz- und Langfristigkeit im Spitzensport thematisiert haben. Ich denke aber, dass es gerade im Breitensport, wo sich die Spitze ja früher oder später nach langjährigen Prozessen herausrekrutiert, gut ist, wenn wir über den vierjährigen Zyklus hinausgehen. Gerade bei jenen Ländern, die bei Bewegung und Sport für die Breite besonders erfolgreich sind, aber auch Spitzensportlerinnen und Spitzensportler hervorbringen, sehen wir, dass die bei den Planungshorizonten zum Teil von der doppelten Periode ausgehen, wie wir sie haben, also von bis zu acht Jahren. Die hätten dann sozusagen die doppelte Olympiade, wenn Sie so wollen.
In diese Richtung könnte es gehen. Wir sind noch nicht dort, aber es war schon ein großer Schritt, in Österreich diese vierjährigen Schritte zu verankern.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 58/M, stellt Herr Abgeordneter Shetty. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Bis zum Eintritt in die Bundesregierung waren die Grünen ja eine unüberhörbare Stimme für Menschenrechte. Aus unserer Sicht ist diese Stimme seit Eintritt in die Bundesregierung leider etwas verstummt. Herr Vizekanzler, ich möchte ein aktuelles Thema abseits von Corona aufgreifen.
Die nächste Fußballweltmeisterschaft der Herren in Katar wird unter sklavenähnlichen Bedingungen vorbereitet. In vielen Ländern wie zum Beispiel Norwegen werden schon Konsequenzen diskutiert. Da auch Österreich an der Qualifikation für dieses Sportgroßereignis teilnimmt, betrifft das ja auch Österreich.
Die nächsten Olympischen Winterspiele finden in China statt, einem Land, das eine ganze Bevölkerungsgruppe, die Uiguren, interniert. Von einem grünen Sportminister erwarten wir uns, dass er eine treibende Kraft auf europäischer Ebene für strengere menschenrechtliche Standards bei Sportgroßveranstaltungen und bei der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen ist. Deshalb meine Frage:
„Welche konkreten Schritte planen Sie im kommenden Jahr, um gemeinsam mit internationalen Partnern eine deutliche Verbesserung bei der Berücksichtigung der Menschenrechtslage möglicher Kandidaten im Rahmen der Vergabe von Sportgroßveranstaltungen sicherzustellen?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, tatsächlich ist es so, dass wir vom Sportministerium bei weiteren Vergaben hinkünftig – aber das bezieht sich ja auf die Zukunft – verstärkt darauf hinwirken wollen. Ich werde Ihnen gleich sagen, wie wir das angehen wollen.
Jetzt kam es akut bei der Eishockey-WM in Weißrussland zu einer Situation, die Sie ja mitverfolgt haben. Wir haben diesbezüglich als österreichisches Sportministerium im Hintergrund vorher sehr wohl Druck ausgeübt und haben uns dann bei den entsprechenden SportministerInnentagungen, die bei so sensiblen Themen natürlich immer informell sind, als einer der Ersten der finnischen Initiative angeschlossen. Hier ist ja, gleichwohl auch aus ökonomischen Gründen, wie man fairerweise dazusagen muss, etwas gelungen.
Für die Zukunft würde ich mir das so vorstellen: Es kann nicht die Sportpolitik allein die Außenpolitik machen. Das heißt, es ist sinnvoll, in einem ersten Schritt zunächst etwas mit internationalen Organisationen – zuerst innerhalb der Union, aber durchaus auch über die UNO – zu bewirken und parallel auch auf die großen Verbände einzuwirken, die ja diese Spiele oder Veranstaltungen vergeben. Es ist ja nicht die Staatengemeinschaft, die irgendwo eine WM vergibt, sondern der jeweilige internationale Verband.
Die Reise soll dahin gehen, da verstärkt einzuwirken – wenn man so will, auch im Sinne einer Sportdiplomatie. Ich weise in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Sportminister der Europäischen Union hin. Es ist sehr erfreulich, dass die aktuelle portugiesische Ratspräsidentschaft im Rahmen des Konzepts faires und soziales Europa etwas vorgelegt hat, bei dem wir intensiv mitarbeiten, was diese sportdiplomatischen Veränderungen betrifft. Ich sage Ihnen hierzu aber schon: Ich werde das in der Regel in Regierungsabstimmung und mit dem Außenministerium machen, denn am Schluss können wir mit Ballsport nicht Weltdiplomatie betreiben. Es ist aber wesentlich mehr drinnen, als viele glauben. – Ich würde Ihnen da recht geben.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Herr Vizekanzler, ich bin schon bei Ihnen, dass man über den Sport nicht Politik machen sollte (Bundesminister Kogler: Na ein bissel schon!) – ja –, aber es ginge schon ein bisschen konkreter, als Sie ausgeführt haben, nämlich sich zum Beispiel auf europäischer Ebene ganz konkret Katar betreffend für eine international besetzte Menschenrechtskommission einzusetzen, die die schweren Vorwürfe, die Amnesty International erhoben hat, überprüft. Ein Antrag von uns wurde eingebracht. Würden Sie so einem Antrag Ihre Zustimmung geben?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Ich bin ja nicht in der Situation, im Parlament zuzustimmen, aber ich finde, das ist natürlich schon ein sehr guter Hinweis, dass man das nicht einfach so vorbeiziehen lassen kann, weil bestimmte Vergaben, wenn sie stattgefunden haben, ja in der Form nicht ohne Weiteres revidierbar sind.
Es ist aber natürlich schockierend und dabei kann es alleine nicht bleiben. Wenn wir die Recherchen anschauen – die habe ich natürlich, seit ich im Amt bin, verfolgt –: Es geht in Katar offensichtlich um viele Tausende Tote. Das wird nicht einmal gescheit bestritten. Da gibt es Hinweise aus den Herkunftsländern der Betroffenen. Man muss eigentlich sagen, dass man da in einer Art arbeitsmäßigem Halbsklaventum unterwegs ist. Das sind unhaltbare Zustände.
Man kann überhaupt viel fragen, was Katar betrifft. Ich würde das auch gerne immer öffentlich machen, das tun wir ja auch, nur müssen wir uns international abstimmen, was noch die Möglichkeiten dort betrifft. Dass man aber einfach nur wegschaut, dafür bin ich sowieso nicht zu haben, und da ist eine Aufklärungskommission, was die bestehenden Vorwürfe betrifft, sicher ein gangbarer Weg.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Yılmaz. – Bitte.
Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Glauben Sie wirklich, dass man mit Außenpolitik und als Sportminister auf diese halbkorrupten Staaten im Staat Uefa/Fifa einwirken kann?! Dort gibt es ja mehr Verurteilte als in einem durchschnittlichen Parlament. (Heiterkeit bei SPÖ, FPÖ und NEOS. – Beifall bei der SPÖ.) Wenn mich nicht alles täuscht, hat Platini gesagt, er arbeitet am liebsten mit Diktatoren, weil es da die wenigsten Bröseln gibt. Ich mache mir wirklich Sorgen, wie sich das entwickelt. Die leben in der Schweiz, zahlen keine Steuern, vergeben - - Sie wissen ja Bescheid.
Glauben Sie das wirklich? – Ich glaube nämlich, dass das Jahre dauern würde, bis man auf diese Institution einwirken kann; und nicht durch einen Boykott bei oder nach der Vergabe. Da tun mir ja auch die Sportler leid, die brennen auf diese Spiele – egal, was es ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Darf ich vielleicht korrigieren: Es gibt im österreichischen Parlament aktuell keinen Verurteilten – nicht, dass die Zuseher das falsch verstehen; wir sind ja auch ein durchschnittliches Parlament, darum sage ich es zur Aufklärung. (Beifall bei der ÖVP. – Heiterkeit bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Yılmaz und Brandstätter. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Liebe Frau Abgeordnete, der Herr Präsident hat es eh schon vorweggenommen. Wir werden jetzt nicht weiter erörtern, was in durchschnittlichen Parlamenten ist.
Das ist mir aber ohnehin zu ernst. Sie bringen ja tatsächlich eine Reihe von Argumenten, die ich vorhin selbst ins Treffen geführt habe, warum das genau nicht so einfach ist, wie vielleicht der Hauptanfragesteller insinuiert hat. Na selbstverständlich, aber man muss auf allen gesellschaftlichen Ebenen versuchen, darauf hinzuwirken, dass sich die Situation in vielen Weltregionen verbessert. Dagegen ist ja nichts einzuwenden.
Die Frage ist nur, was die richtige Herangehensweise ist. Da ist es sicherlich so, dass wir über die internationalen Verbände zukünftig mehr ausrichten können und die wirkliche Sportdiplomatie zusätzlich über die Institutionen gehen muss. Ich bin da durchaus zuversichtlich, dass es da in Zukunft ein bisschen eine härtere Linie der Europäischen Union geben wird und dass wir immer wieder, glaube ich – so viel Multilateralist bin ich, man gibt den Glauben an das Bessere in der Welt nicht auf –, auch über die UNO gehen müssen. Dort, wo es aber Möglichkeiten im Sport gibt, sollen sie auch genutzt werden.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Weitere Zusatzfrage: Abgeordneter Brandstätter. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Helmut Brandstätter (NEOS): Herr Vizekanzler, Sie haben schon die Formulierung verwendet: wohin die Reise geht, und das wollte ich Sie fragen. Kollege Shetty hat ja gesagt, die beiden Großveranstaltungen des nächsten Jahres finden in zwei Ländern statt, in denen die Menschenrechte nicht ernst genommen werden. Betreffend Katar ist bekannt, wie die Spielstätten gebaut wurden – ich glaube, Sie haben von Sklavenarbeit gesprochen –, und von China kommen täglich neue Nachrichten, was die Lage der Uiguren betrifft. Wenn Sie die Gelegenheit dazu haben werden: Würden Sie zu diesen beiden Sportveranstaltungen hinfahren – hoffentlich wird Österreich qualifiziert, was den Fußball betrifft – oder würden Sie sagen, das sollte man innerhalb der EU besprechen und möglicherweise ein klares Signal setzen, dass wir nicht damit einverstanden sind, wie dort mit Menschenrechten umgegangen wird?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Das ist eine knifflige Frage. Am heutigen Tag beginnt ja für die österreichische Nationalmannschaft die Qualifikation. Möge sie sich qualifizieren!, habe ich Ihren Worten entnommen.
Wenn diese Frage aufkommt, dann ist sie sicherlich zunächst einmal allgemein auf europäischer Ebene und auch vom Verband nicht nur zu stellen, sondern auch gemeinsam zu beantworten. Ob wir sie selber vorantreiben? – Das würde ich davon abhängig machen, was es sonst für Bereitschaften gibt. Hinsichtlich China ist das ja noch einmal viel schwieriger, da brauchen wir uns ja nichts vorzumachen. Wenn wir aber nur bei Katar bleiben, muss ich sagen, dann gibt es schon die Möglichkeit, dass wir die mit bestimmten Transparenzanliegen und auch härteren Forderungen und Herausforderungen noch einmal auf die Probe stellen. Ich habe ja nur den Verdacht – das glaube ich –, dass wir uns dann als Österreich damit auch nicht unbedingt durchsetzen werden. Es wird in Zukunft sicherlich viel stärker um die Vergabeakte selber gehen, bei denen das eine stärkere Rolle spielt.
Mich macht das durchaus betroffen, vielleicht hören Sie es auch. Ich war leidenschaftlicher Fußballspieler – ich glaube, das ist bekannt – und habe sehr, sehr gelitten, als damals, 1978, in Argentinien die Fußballweltmeisterschaft stattgefunden hat. Ich halte das nach wie vor für schwer verzeihlich, dass das überhaupt stattfinden konnte, da dort die Menschen massakriert wurden, gefoltert wurden. Das war eine Militärdiktatur, wie man sie sich nur im Schlimmsten vorstellen kann, und trotzdem hat es noch nicht einmal annähernd ein Bewusstsein dafür gegeben. Das ist einer der Gründe, warum ich in der Politik bin. (Abg. Brandstätter: Und China?)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Zeit ist vorbei, es tut mir leid, wir haben sie schon weit überschritten.
Die 11. Anfrage, 51/M, stellt Frau Abgeordnete Großbauer. – Bitte.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Ich darf wieder zur Kultur zurückkommen. Da haben Sie schon viele Fragen beantwortet – vielen Dank. Sie haben es selber gesagt, wir alle warten auf den großen Tag X, an dem die Kultur wieder öffnen kann. Vorab sage ich ein Dankeschön, dass neben dem Sport auch Kunst und Kultur im Rahmen der Jugendarbeit und Jugenderziehung für Kinder und Jugendliche bis 18 wieder stattfinden kann, für bis zu zehn Personen – eine ganz, ganz wichtige Sache.
Der Tag X für die Kultur kommt hoffentlich bald. Die Kultur ist, glaube ich, grundsätzlich mit Masken, Tests, Sicherheitskonzepten gut vorbereitet. Es gab in den letzten Tagen auch ein interessantes Pilotprojekt von den Berliner Philharmonikern in Berlin. Ich hoffe sehr, dass wir dann am Tag X auch beim Publikum wieder einen prozentuellen Anteil haben können.
Sie haben schon sehr viele Fragen beantwortet. Meine Frage ist: Was sind denn Ihre Pläne und Absichten zur Fortführung der Unterstützungsleistungen für Kunst und Kultur, denn es wird ja nicht gleich wieder von null auf 100 alles möglich sein?
*****
Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 51/M, hat folgenden Wortlaut:
„Welche Vorkehrungen werden in Ihrem Ressort für die Kunst- und Kulturszene für die Fortdauer und die Auswirkungen der Corona-Krise 2021 getroffen?“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Was diese Konzeptionen betrifft – noch einmal –: Die muss man jetzt noch dahin gehend überprüfen – dafür sind die aktuellen auch so wichtig –, wie sich die britische Mutation auf das alles auswirkt, denn damit sind möglicherweise nicht so gute Nachrichten verbunden. Trotzdem wird es den Tag X geben, an dem wir quasi vor der Durchimpfung schon mit Öffnungsschritten beginnen.
Was die finanziellen Unterstützungen bis dorthin und vielleicht auch noch danach betrifft, ist es, glaube ich, vielleicht schon einmal eine gute Nachricht, dass die bestehenden Töpfe immer wieder entsprechend ausgeweitet und verlängert werden. Die sind schon, glaube ich, durchaus auszahlungsfähig, und es sind ganz viele, die das nutzen können. Ich verweise noch einmal auf die Überbrückungsfinanzierung, die auch gut organisiert ist, bei der man innerhalb weniger Tage das Geld überwiesen bekommt, und für besondere Härtefälle im Kultur- und Kunstbereich auf den Covid-19-Fonds. Insgesamt haben wir im Kunst- und Kulturbereich nun die Mehrwertsteuersenkung relativ weitgehend, glaube ich, bis Ende 2021 durchgezogen. Wir haben den Veranstalterschutzschirm, der natürlich gerade im Kunst- und Kulturbereich eine Rolle spielen kann, den Spezialkulturfonds.
Ich hätte da eine vorbereitete Liste, die ist so lang, dass mich der Herr Präsident vorher unterbrechen würde, aber da geht wirklich was voran, weil wir zumindest die finanzielle Absicherung gut organisieren wollen, wenn es sonst schon so schwierig ist.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Es gibt tatsächlich sehr viele Unterstützungsmaßnahmen und großartige Berichte auch ans Parlament dazu, vielen Dank dafür.
Zusatzfrage: Wie ist Ihre Einschätzung: Wie steht das Kulturland Österreich mit den Unterstützungsleistungen für Kunst und Kultur im Europavergleich da?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Die Sektion erstellt das regelmäßig, weil mich das interessiert. Vor allem was die Volumina betrifft, gemessen an Wirtschaftskraft und Bevölkerungsgröße, sind wir bei den ganz, jetzt in diesem Sinne, Ersten, wenn Sie so wollen. Was Auszahlungsmodalitäten und die Anzahl der InanspruchnehmerInnen betrifft, ist es schwieriger, einen internationalen Vergleich herzustellen, aber auch da sehen wir, dass das in Österreich wirklich sehr, sehr viele sind.
Ich sage ja immer, gegen Ende der Pandemie werden wir das auch vergleichen, um vielleicht sogar selbstkritisch zu schauen, wer was wie gelöst hat, und ich bin da, was
Kunst und Kultur, finanzielle Förderungsschritte, auch maßgeschneiderte, betrifft, durchaus zuversichtlich, dass wir da ganz gut bestehen können.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Danke.
Die 12. Anfrage, 48/M, stellt Abgeordnete Kucharowits. – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler! Sie wissen, die Situation von freien KünstlerInnen ist per se schon eine prekäre, in Zeiten der Pandemie hat sich das natürlich noch intensiviert und verstärkt. Es ist außerdem ein Problem, wenn man vom Goodwill zum Beispiel eines Theaters abhängig ist. Das ist unfair, das ist ungerecht und das ist natürlich auch für viele freie KünstlerInnen existenzbedrohend, ganz klar, man denke zum Beispiel an Frauen, an Alleinerziehende.
Deshalb meine Frage:
„Warum gibt es vor allem zu Lasten der freien KünstlerInnen keine einheitlichen Regelungen bei den Bundestheatern für Ersatzleistungen bei der Absage von Kulturveranstaltungen aufgrund von Covid-19?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Geschätzte Frau Abgeordnete! Wir teilen wahrscheinlich wieder weitestgehend den Befund. Mich hat die Frage auch interessiert, denn das ist ja schnell einmal ein Thema.
Tatsächlich ist es aber so, dass das – jetzt auch nicht wieder ganz unerwartet, wenn man sich da auf die Recherche begibt – von den ursprünglichen Vertragsverhältnissen abhängt, die die Künstlerinnen und Künstler mit den von Ihnen angesprochenen Häusern haben, und diese Grundvertragsausstattungen sind natürlich unterschiedlich.
Wir haben da etwa – man darf es ja, glaube ich, ansprechen – bei der Staatsoper und bei der Volksoper Höhere-Gewalt-Klauseln drinnen, anders als bei anderen Häusern, bei denen man sich dann halt mit der Regel hilft, wie sie aus den Verträgen hervorgeht: Wenn die Absage erfolgt und die Vorführung in einem bestimmten Zeitraum auch nicht nachgeholt werden kann, sind es dann 50 Prozent der Gage.
In anderen Fällen wurde, kommend aus diesen Verträgen, eine Staffelung vorgenommen – das ist, glaube ich, schon ein sozialer Zugang – und auch eine Höchstgrenze eingeführt, nämlich mit, wie so oft in diesen Fällen, der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
Ich erkenne das Problem auch, das Sie ansprechen, aber gleichzeitig findet man plausible Erklärungen, warum das so ist, und die Lösung ist, glaube ich, jetzt nicht die allerschlechteste für die Betroffenen, sie ist halt nicht in jedem Fall vergleichbar.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Ich möchte noch gern aufs Prekariat zurückkommen, aber vorweg nochmals die Botschaft an Sie richten: Sie wissen, KünstlerInnen wollen auftreten, KünstlerInnen brauchen Publikum, und ich darf Sie deshalb bitten, gemeinsam mit der Frau Staatssekretärin wirklich Ihr politisches Gewicht in die Schale zu werfen, um Planbarkeit für KünstlerInnen in den nächsten Monaten auf die Füße zu bekommen.
Aber nun zu meiner Frage betreffend Prekariat: Es wurde ein Fairness-Prozess aufgesetzt, bei dem es auch um Fair Pay geht. Wie werden Sie den im Konkreten unterstützen?
Ich möchte das Modell in Wien hier anführen, das ganz klar Mindesthonorare an Förderungen koppelt. Ist das ein Weg, der für Sie vorstellbar ist? – Vielen Dank.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Danke auch noch einmal für den Hinweis. Es wird ja an der Planbarkeit insofern gearbeitet, als man versucht, sich daran zu orientieren, ab wann es gehen könnte, aber immer wieder schwappt halt eine Welle daher. Das Verhalten der Viren und die daraus resultierende Pandemie haben sozusagen nicht den Anspruch von Planbarkeit. Da kann man nur schauen, wie man mit den Gegenmaßnahmen dran ist, und das erzeugt natürlich gewisse Unsicherheiten. Das kann man einfach nicht wegreden.
Auf der anderen Seite – und in diese Thematik wollen wir, damit es mehr Planungssicherheit gibt, stärker reingehen – haben wir festgelegt, unter welchen Bedingungen aufgesperrt werden kann; und das ist auch für die kleineren Häuser wichtig, nicht nur für die großen. Da hat es etwas zum Nachholen gegeben, und das ist jetzt passiert, aber ich verstehe schon die Kritik, die damit verbunden ist.
Und zu Ihrer Frage möchte ich noch sagen: Die Frau Staatssekretärin hat das zum Schwerpunkt gemacht. Mir ist das in Wien zum Teil vertraut, und ich bin mir sicher, dass das mit in die Betrachtungen wird einfließen können. – Danke.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 13. Anfrage, 52/M, stellt Abgeordnete Plakolm. – Bitte sehr.
Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Seit Mitte März ist die außerschulische Jugendarbeit unter anderem in den Bereichen Outdoorsport und Kultur wieder möglich. Das ist, wie Sie schon angeführt haben, extrem wichtig für die Gesundheit, dieser Schritt zurück in die Normalität, insbesondere für Kinder und Jugendliche, und das freut nicht nur mich, sondern unzählige Kinder und Jugendliche, die in diesen Vereinen organisiert sind.
Meine Frage dreht sich aber um Ihre Pläne abseits der unzähligen Coronamaßnahmen, die es braucht:
„Abseits von Corona, welche im Regierungsprogramm vorgesehenen kulturpolitischen Maßnahmen planen Sie für das Jahr 2021?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Die Maßnahmenpalette und die Zielvorgaben im Regierungsprogramm sind ja durchaus umfänglich. Wir haben als Erstes aber immer noch die Pandemie zu bewältigen, und da, glaube ich, ist schon etwas grundgelegt erkennbar, das wir dann auch weitertreiben und -tragen sollten, nämlich dass uns das in Österreich, durchaus mit öffentlicher finanzieller Unterstützung, sei es durch unmittelbare Zuschüsse oder sei es durch indirekte Methoden der Förderung, auch im finanziellen Sinn etwas wert ist, und zwar relativ viel wert ist, was auch so sein sollte. Also das muss so weitergezogen werden. Das heißt auch, dass wir bei den Kulturbudgetverhandlungen auf diesem Level bleiben wollen; da ist ja eigentlich einmal ein größerer Sprung gelungen.
Ansonsten habe ich schon ein paar Stichworte geben dürfen, woran die Frau Staatssekretärin im Besonderen arbeitet. Das sind verschiedene Fragen von Fairnessangelegenheiten im Kulturbetrieb selber und dass die Bezahlung dort nicht das Einzige ist –
und das habe ich als einen interessanten Ansatz empfunden –, wie wir da vorwärtskommen können. Auch bei den fördertechnischen Richtlinien gibt es mit Sicherheit Handlungsbedarf; das wundert einen in Österreich weniger. Jetzt habe ich so viel gelobt, aber es wäre wichtig, dass wir bei den fördertechnischen Voraussetzungen mit Gemeinden, Ländern mehr Transparenz und Zielgerichtetheit, vielleicht auch Übereinstimmung in den Stoßrichtungen zustande bringen. Mithin würde man sagen, dass man das Ganze einem strategischen Konzept zuführt, das heißt, dass man da schon noch mehr tun kann, und das wird auch geschehen.
Das Ganze muss natürlich das Ziel haben, dass vor allem die Kreativen, aber auch die Institutionen gestärkt werden, diejenigen, die dafür sorgen, dass Kunst und Kultur überhaupt präsentiert werden kann.
Da gibt es wirklich eine Reihe von Schwerpunkten, bis hin zu Fragen der Modernisierung in dem Bereich, wo man manchmal noch hinterher ist, etwa Digitalisierungsprogramme, wofür es Geld gibt, aber auch die Frage der Ökologisierung bei Neubauten zum Beispiel.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte.
Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Ich habe noch eine Zusatzfrage zu einem konkreten Vorhaben im Regierungsprogramm; darin ist ja vorgesehen, eine Bundesmuseums-Holding zu schaffen: Wie weit sind da Ihre Vorbereitungen, können Sie vielleicht schon ein paar Eckpunkte skizzieren?
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Vizekanzler, bitte.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Das ist ein in kleineren Kreisen, aber dort heiß diskutiertes Thema. Der Bemerkung können Sie entnehmen, dass da einiges passiert, aber wir orientieren uns da an den Leitlinien des Regierungsprogramms. Das ist aber ein Punkt, der tatsächlich noch nicht fertig ist, da würde ich schwindeln, und das wollen wir bei der letzten Frage nicht.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nachdem alle Anfragen zum Aufruf gekommen sind, darf ich mich herzlich bedanken und die Fragestunde für beendet erklären.
Ich danke auch dem Herrn Vizekanzler für die umfassende Beantwortung aller aufgeworfenen Fragestellungen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen darf ich darauf verweisen, dass gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung die Mitteilungen verteilt sind.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:
Schriftliche Anfragen: 5912/J bis 6039/J
B. Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Bauten und Wohnen:
Bundesgesetz, mit dem das Heizkostenabrechnungsgesetz geändert wird (768 d.B.)
Justizausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsorganisationsgesetz, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985 und das Bundesfinanzgerichtsgesetz geändert werden (769 d.B.)
Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx (770 d.B.)
*****
Fristsetzungsanträge
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass die Abgeordneten Leichtfried, Fuchs und Doppelbauer beantragt haben, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis zum 16. April 2021 zu setzen.
Der gegenständliche Antrag wird gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlung in dieser Sitzung zur Abstimmung gebracht.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben wieder Zusammenfassungen der einzelnen Debatten. Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 bis 5, 10 und 11, 12 und 13, 14 und 15, 16 bis 18, 19 bis 22, 23 bis 25, 29 und 30, 33 und 34, 35 bis 37 sowie 38 bis 43 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.
Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.
Redezeitbeschränkung
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Redezeiten wurden folgendermaßen vereinbart: Die Tagesblockzeit beträgt 9 „Wiener Stunden“, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP 176, SPÖ 122, FPÖ 99, Grüne 90 und NEOS 72 Minuten. Für die fraktionslosen Abgeordneten gilt eine Gesamtredezeit von 36 Minuten; die Redezeit ist wie üblich auf 5 Minuten pro Debatte beschränkt.
Wir kommen gleich zur Abstimmung.
Wer mit diesen vereinbarten Redezeiten einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gehen damit in die Tagesordnung ein.
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1397/A der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird (743 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1350/A(E) der Abgeordneten Maria Großbauer, Mag. Eva Blimlinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kunst und Kultur nach der COVID-19-Krise (744 d.B.)
3. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1208/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nach dem Lockdown: Kultur möglich machen und realistische Rahmenbedingungen setzen (745 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1274/A(E) der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung der Bestandsgefährdung von Bundesmuseen und Bundestheatern (746 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 1392/A(E) der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend Planungs- statt Ankündigungspolitik (747 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Punkten 1 bis 5 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Drozda. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Werte Mitstreiterinnen und Mitstreiter, zu denen ich explizit auch die Frau Staatssekretärin zählen möchte! Geschätzte Antagonistinnen und Antagonisten! Liebe Freundinnen und liebe Freunde! Es ist Zeit für mich – Zeit, die politische Bühne zu verlassen. Ich habe lang nachgedacht: Was kann ich Ihnen, was kann ich euch, was darf ich euch in meiner letzten Rede zumuten?
Abschiedsreden werden ja gerne für eine Aufzählung der eigenen Erfolge genützt. Das wird dann relativ rasch zu einer selbst gestrickten Laudatio. Ich möchte versuchen, das relativ kurz zu halten. Ganz komme ich aber nicht aus. Ich möchte kurz über meine Arbeit als Minister berichten: von der Erhöhung der Budgets für die freie Szene und die Kunststipendien, von der Stärkung der zeitgenössischen Kunst, von gelungenen Personalentscheidungen – Martin Kušej im Burgtheater, Bogdan Rošcić in der Staatsoper, Stella Rollig im Belvedere. Kommissärin Thun-Hohenstein hat es zum ersten Mal geschafft, eine einzelne weibliche Kunstposition bei der Biennale in Venedig zu zeigen.
Von meiner Tätigkeit als Abgeordneter zu erzählen heißt letztlich, über viele Anfragen zu berichten, über viele Anträge zu Museen, zu Medien und Machenschaften. Natürlich muss man auch von den Niederlagen erzählen, und auch die waren zahlreich. Ich muss dann wohl oder übel vom Scheitern beim Informationsfreiheitsgesetz berichten und auch darüber, dass ich keine moderne Medienförderung zustande gebracht habe.
Natürlich ist so eine Abschiedsrede auch immer eine Gelegenheit, die große Perspektive aufzumachen, das Weltganze zu betrachten: Soll man über den Klimawandel reden, den Zustand der Demokratie in Zeiten der Pandemie, große Themen wie die Pressefreiheit ansprechen und dies mit aktuellen Vorgängen wie dem derzeit stattfindenden Meucheln der „Wiener Zeitung“ in den Hinterzimmern verbinden? Oder soll man den Verfall des politischen Handwerks beklagen, die Dominanz der PR-Shows, die Dominanz von Ablenkungen anprangern, die wie die sprichwörtliche Sau durchs mediale Dorf getrieben werden, das Erstarken des Rechtspopulismus und Rechtsextremismus geißeln oder am Schluss – was zugegebenermaßen auch immer Freude macht – noch einmal austeilen und den politischen Gegnerinnen und Gegnern, den Mitbewerberinnen und Mitbewerbern, wie sie euphemistisch genannt werden, noch verbal eines drüberziehen?
Nein, ich mache nichts von all dem. Ich glaube fest an den Sinn guter Debatten und guter Gesprächskultur. Der Widerspruch schärft die eigenen Argumente. Die liberale Demokratie braucht den respektvollen Meinungsstreit statt der moralisierenden Dauergereiztheit. Ich will mich selbst danach richten, und ich beginne an dieser Stelle mit einer Entschuldigung bei den politischen Kontrahentinnen und Kontrahenten, bei Journalistinnen und Journalisten, bei Weggefährtinnen und Weggefährten, die ich vielleicht im Eifer des – insbesondere Social-Media- – Gefechts beleidigt habe. Das passiert leider, das ist nicht in Ordnung.
Dies gesagt habend geht es aus meiner Sicht eigentlich nur mehr um zwei Dinge, die ich hier sagen möchte: erstens Danke – es ist für mich Pflicht und Kür, Danke zu sagen. Es war für mich ein Privileg, für Franz Vranitzky zu arbeiten. Es war ein Privileg, als Minister und Abgeordneter zu dienen. Ich bedanke mich bei meiner Frau Isabella, die mich in diesen fünf Jahren ertragen hat, bei meinen engen persönlichen Freundinnen und Freunden. Ich danke den parlamentarischen Mitarbeitern und den Mitarbeiterinnen in der SPÖ, der Presse. Ich bedanke mich bei den Mitstreitern im Kabinett, und ich bedanke mich vor allem bei der Sozialdemokratie, die mir einen nicht selbstverständlichen Weg ermöglicht hat. Ich danke darüber hinaus den Beamtinnen und Beamten des Bundeskanzleramts, insbesondere des Verfassungsdiensts und der Kunstsektion, mit der ich sehr intensiv zusammengearbeitet habe.
Apropos Kunst: Ich habe mich immer als Fürsprecher der Kunst verstanden und komme damit zu meinem Herzensthema. Bitte schauen Sie wirklich auf die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land! Sie vollbringen Großartiges und durchleben gerade schwere Zeiten. Kultur ist nicht bloß ein Lippenbekenntnis oder eine Touristenattraktion. Kultur ist, um mit Antonio Gramsci zu sprechen – ich zitiere –, Besitzergreifen von „der eigenen Persönlichkeit“. Sie dient dem – Zitat – „Gewinn eines höheren Bewusstseins, durch das man den eigenen historischen Wert, die eigene Funktion im Leben, die eigenen Rechte und Pflichten zu begreifen vermag“.
Ohne Künstlerinnen und Künstler leben wir in einer Welt, die uns stumm, äußerlich und fremd begegnet. Kunst und Kultur sind mächtige Resonanzachsen. Viele von euch kennen mein Lieblingszitat, ich kann es euch auch heute nicht ersparen. Es ist vom Soziologen und Philosophen Hartmut Rosa. Er hat ein Buch zu Resonanzen geschrieben, und er definiert die Resonanz als die Sehnsucht „nach einer Welt, die einem antwortet“. Diese Resonanz ist ein Begriff, der natürlich viel mit der Kunst und mit der Musik zu tun hat, und insofern ist ein Leben ohne Literatur, Theater, Musik – kurzum ohne Kunst – Barbarei.
Ich erinnere Sie daran, Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete: Die Kinos sind dunkel. In den Theatern proben einsame Schauspielerinnen und Schauspieler, auf den Tanzflächen liegt der Staub. Bitte denken wir, denken Sie noch einmal darüber nach, ob jene, die als Erste zusperren mussten, auch diejenigen sein müssen, die als Letzte wieder aufsperren! Ich will nicht die Bereiche gegeneinander aufrechnen, aber was man den Gläubigen in den Kirchen und den Konsumentinnen und Konsumenten im Handel erlaubt, sollte man auch den Menschen, die den Tanz, das Theater, die Musik, die Konzerte lieben, zubilligen. (Beifall bei SPÖ und NEOS, bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Engelberg und Niss.)
Auch als Politiker wollte ich – was die Kunst will – die Bühne nicht verlassen, ohne dem Stück zumindest eine kleine Wendung zum Besseren zu geben: wenn schon nicht den epochalen Wurf, so doch einen guten Dreh, einen brauchbaren, gelungenen Beitrag.
Meine politische Arbeit hat nichts Revolutionäres: abwägen, Interessen ausgleichen, Kompromisse finden – all das im Bewusstsein, dass man sich im Leben immer zweimal
begegnet; all das im Bewusstsein des Wertes der liberalen Demokratie; all das mit einer Ungerührtheit in Bezug auf Lebensstilfragen, die gerade anhand meiner Person so intensiv und leidenschaftlich diskutiert wurden; all das immer im Lichte der Verantwortung für unser Land, genau so, wie ich es damals als 27-Jähriger von Franz Vranitzky gelernt habe; all das im Geiste der sozialdemokratischen Werte Freiheit, Gleichheit, Gerechtigkeit und Solidarität.
An eine Revolution allerdings glaube ich, und das ist die Revolution nach Joseph Beuys – derzeit gibt es im Übrigen eine sehr sehenswerte Ausstellung im Belvedere. Ich zitiere: „Die einzig revolutionäre Kraft ist die menschliche Kreativität. Die einzig revolutionäre Kraft ist die Kunst.“
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, alles Gute für eure, für Ihre politische Arbeit! Danke für die Zusammenarbeit, für den Streit, für die Höhen und die Tiefen. Ich erlaube mir, mit einer Wiederholung als Fürsprecher für die Kunst zu enden: Bitte passen Sie gut auf die Künstlerinnen und Künstler auf! (Allgemeiner Beifall sowie lang anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Engelberg.)
10.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrter Abgeordneter Drozda! Wir haben Ihren Einsatz sowohl als Minister als auch als Abgeordneter für die Kunst und die Kultur nicht nur respektiert, sondern auch sehr geschätzt. Wir wissen, dass Sie auch in der Folge Ihrer weiteren beruflichen Situation natürlich die Positionen, wie Ihnen das Gesamte ein Anliegen ist, nicht aus dem Auge verlieren werden.
Wir wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren beruflichen Weg alles erdenklich Gute, dass Sie mit dieser Streitkultur, mit der positiven Streitkultur, auch auf Ihrem weiteren beruflichen Weg viele Erfolge erzielen mögen. – Alles Gute! (Allgemeiner Beifall.)
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Blimlinger. – Ich darf Sie bitten.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Freunde und Freundinnen der Parlamentsübertragung! „Who cares? Welche Krise?“ – Das ist der Titel eines Stücks, das am Vorarlberger Landestheater am 3. April gespielt wird. Das Landestheater spielt um 17 Uhr, weil ab 20 Uhr ja Ausgangssperre ist, sie spielen, seit es möglich ist, und es ist ein volles Haus.
Das hätten wir selbstverständlich gerne überall. Es ist das Schwierigste für die Künstler und Künstlerinnen, nicht performen zu können, nicht auftreten zu können, nicht zu zeigen, was ihre Kunst ist.
Nur, ehrlich: Die Pandemie lässt es sehr beschränkt zu. Die Museen haben offen – gehen Sie hin, machen Sie! Was ich Ihnen aber sagen will, ist: Wie schaut es in Zukunft aus? Ich glaube, es ist zentral, dass wir beginnen – und das haben wir gemeinsam in Angriff genommen –, zu schauen: Wie schaut es nach der Krise aus? – Es wird eine Kunst- und Kulturstrategie entwickelt, die nicht darin endet, dass man ein dickes Buch oder eine schöne Broschüre hat, sondern die laufend erneuert wird, und zwar mit all jenen, die in der Kunst und Kultur tätig sind, all jenen, die produzieren, aber auch all jenen, die in der Kunst und Kultur organisieren – das sind ja sozusagen zwei Bereiche, die ganz zentral sind –; sie werden eingebunden.
Es wird eine Förderung für Innovation geben, und zwar einerseits spartenübergreifend – diverse Sparten übergreifend –, aber auch im Sinne von: Wie kann Kunst- und Kulturförderung nach einer solchen Krise überhaupt ausschauen? – Es hat sich uns ja gezeigt, wie schwierig da eine Positionierung ist.
Ich werde jetzt nicht auf all das eingehen, was wir an Förderungen und zumindest finanzieller Absicherung hatten. Wichtig ist uns die Perspektive, die Zukunft, die Umsetzung einer Kunst- und Kulturstrategie, Innovationsförderung, neue Formen der Stipendien, die ganze Frage des Fairnessprozesses. Wir werden – darauf wird Kollegin Prammer noch eingehen – uns auch darüber verständigen, wie das mit Machtmissbrauch in der Kunst und Kultur ist – all das in der Zukunft. Ich habe jetzt gerade gelesen, dass die Filmwirtschaft sich zu einer gender- und inklusionsgerechten Förderungspolitik committet, und das ist wunderbar.
Lassen Sie mich zum Abschluss Kollegen Drozda – er ist gerade noch mit Huldigungen beschäftigt, aber trotzdem – herzlich für seine Tätigkeit danken. (Abg. Drozda unterhält sich, neben seinem Platz stehend, mit einigen Abgeordneten sowie Bundesminister Kogler.) Er wird uns im Kulturausschuss abgehen. Wir haben oft auch außerhalb des Kulturausschusses heftige Meinungsverschiedenheiten gehabt, es war aber immer eine Diskussion, die sich mit unterschiedlichen Perspektiven, unterschiedlichen Zugängen auseinandergesetzt hat. Ich glaube, das ist genau das, was in einem Parlament, in Ausschüssen, in inhaltlichen Zusammenhängen wichtig ist: dass man auch aus unterschiedlichen Positionen heraus den Respekt für eine tiefergehende Diskussion hat.
In diesem Sinne wünsche ich ihm sehr viel Glück. Wir werden uns hoffentlich immer wieder begegnen. Ich kann nur anregen: neue Modelle für Kunst am Bau. Das wäre auch eine Vision, etwas ganz Neues zu machen. Wir haben es ja schon einmal auf der Akademie versucht; vielleicht gibt es da einen Anknüpfungspunkt. – Herzlichen Dank dafür.
Im Übrigen bin ich dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt wird. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Drozda.)
10.46
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Reifenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Mag. Volker Reifenberger (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich auf unseren eigenen Antrag eingehe, werde ich noch ein paar Worte zur Verlängerung der missglückten Gutscheinlösung verlieren. Wir haben bereits letztes Jahr der Stammfassung zu diesem Gesetz nicht zugestimmt. Das Abgehen von der Freiwilligkeit des Akzeptierens von Gutscheinen ist eine Ohrfeige ins Gesicht der Konsumenten.
Wir hatten damals leider erfolglos einen Entschließungsantrag eingebracht, der zumindest eine Insolvenzsicherung zum Schutz der Konsumenten gefordert hat. Das Insolvenzrisiko auf die Konsumenten überzuwälzen, die dann bei Zahlungsunfähigkeit oder bei Insolvenz sprichwörtlich durch die Finger schauen, ist eine Sauerei, insbesondere wenn man bedenkt, dass sich viele Konsumenten derzeit in Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit befinden und jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Das Annehmen von Gutscheinen sollte daher nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Es ist nämlich nicht die Aufgabe der Konsumenten, eine Überbrückungsfinanzierung für Veranstalter sicherzustellen – das wäre eigentlich die Aufgabe des Staates beziehungsweise der Banken. (Beifall bei der FPÖ.)
Sprechen Sie einmal mit den Kartenbüros! Diese werden Ihnen erklären: Die Konsumenten wollen keine Gutscheine, sie wollen ihr Geld zurück.
Als Nächstes erlaube ich mir eine paar Worte zu dem inhaltsleeren Antrag der Regierungsfraktionen. Die Regierungsparteien Schwarz und Grün fordern tatsächlich ihre eigene schwarz-grüne Bundesregierung auf, einen Maßnahmenplan für einen starken heimischen Kunst- und Kultursektor nach der Covid-19-Krise auszuarbeiten.
Ja warum machen Sie es nicht einfach? Warum fordern Sie sich quasi selbst dazu auf? – Das ist doch etwas absurd und eigentlich ein Eingeständnis, dass in dem Ressort diesbezüglich bis dato nichts geschehen ist. Maßnahmenpläne sollten eigentlich nach über einem Jahr dieser Covid-19-Krise längst in Ihren Schubladen liegen.
Grundsätzlich wäre es wichtiger, der Branche Planungssicherheit zu geben, Öffnungsperspektiven zu gewährleisten. Zu diesem Entschließungstext: Also inhaltsleerer geht es eigentlich nicht mehr. Die inhaltsvollen Anträge, die von der Opposition zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht wurden, werden seitens der Regierungsfraktionen aber alle abgelehnt, und wenn man sich die Lobhudelei in der Begründung des Antrages durchliest, dann glaubt man, es läuft in dieser Coronakrise eh alles perfekt.
Nun aber zu unserem eigenen Antrag: Wir fordern die Bundesregierung auf, eine ausreichende Finanzierung der Bundesmuseen und Bundestheater sicherzustellen, um damit eine mögliche Bestandsgefährdung einzelner Bundesmuseen und Bundestheater ausschließen zu können.
Warum stellen wir diesen Antrag? – Kulturminister Werner Kogler hat in seiner Anfragebeantwortung vom 30. November 2020 eine Bestandsgefährdung der Wiener Staatsoper für möglich gehalten. Ich zitiere jetzt Werner Kogler:
„Aus Sicht dieser Hochrechnung ist ein Ausgleich der negativen Ergebnisse bei Burgtheater und Volksoper Wien noch einmal durch die Auflösung von Reserven möglich, während bei der Wiener Staatsoper ein negatives Bilanzergebnis von -6,8 Mio. Euro prognostiziert wird. Dadurch käme es zu einer Halbierung des Stammkapitals der Wiener Staatsoper und das Unternehmen würde in die Nähe der Bestandsgefährdung rücken.“
Dazu ist festzuhalten, dass die Zahlen für diese Hochrechnung aus der Zeit vor dem Lockdown im November 2020 stammen, und dieser Lockdown hat die finanzielle Lage der Staatsoper sicherlich nicht verbessert. Der Verlust der Karteneinnahmen der Wiener Staatsoper konnte nicht durch staatliche Beihilfen und interne Einsparungsmaßnahmen abgefangen werden. Das sage nicht ich, sondern es steht im Geschäftsbericht zur Wiener Staatsoper.
Daher ersuche ich die Regierungsfraktionen, ihre ablehnende Haltung noch einmal zu überdenken und unserem wirklich gut gemeinten Antrag zuzustimmen und diesen nicht abzulehnen, nur weil er von einer Oppositionspartei stammt.
Schließlich erlaube ich mir, gegenüber Frau Staatssekretärin Mayer meine Verwunderung auszudrücken: Sie haben zu einem informellen Besprechungstermin der Kultursprecher in Ihr Büro geladen, was ich grundsätzlich für sehr positiv halte und was ich auch im Plenum schon einmal positiv erwähnt habe. Leider konnte ich an der letzten Besprechung aufgrund einer Terminkollision nicht persönlich teilnehmen. Meinen Wunsch, unseren Klubreferenten für Kunst und Kultur als meinen Vertreter entsenden zu können, haben Sie – vollkommen diametral zu den Usancen von Regierungsmitgliedern – zurückgewiesen. Wie abgehoben kann man eigentlich sein, dass man es nur der Mühe wert befindet, sich mit einem Abgeordneten auszutauschen, aber einen Klubreferenten, der vermutlich mehr Expertise in diesem Bereich mitbringt, als die meisten Abgeordneten hier in diesem Raum haben, anscheinend als zu minder und als nicht auf derselben Augenhöhe empfindet, um sich mit diesem an einen Besprechungstisch zu setzen?
Dass Sie glauben, Sie seien etwas Besseres, Frau Staatssekretärin, hört man auch von Ihren Mitarbeitern, die über Ihren unerträglichen Umgangston klagen und sogar uns Oppositionsparteien Mails schicken. Das sollen auch die Zuseher einmal hören.
Abschließend wünsche ich unserem Kollegen Thomas Drozda alles Gute für seine berufliche Zukunft. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit in der Opposition. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Lausch: Bravo, Volker, ich bin schon stolz auf dich!)
10.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Großbauer. – Bitte.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um ehrlich zu sein: Ich habe mir in den letzten Tagen bei der Vorbereitung meiner heutigen Rede aufgrund der Gesamtsituation, die wir in Österreich haben und die sich natürlich auch wieder auf Kunst und Kultur auswirkt, etwas schwergetan – vor allem auch nach den gestrigen verständlichen Ankündigungen zur Osterruhe und aufgrund der Aussicht auf die nächsten Wochen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Es sieht natürlich leider noch nicht nach weiteren Öffnungsschritten aus, auch nicht für Kunst und Kultur.
Ich habe mir auch deswegen etwas schwergetan, weil ich Ihnen, sehr geehrte in der Kunst und Kultur Tätige, von diesem Pult aus schon mehrmals aufgezählt habe, welche Unterstützungsmaßnahmen es seitens der Bundesregierung gibt – das sind viele, es sind 13 an der Zahl, sie sind für die verschiedenen Bereiche, Branchen und Beschäftigungsformen maßgeschneidert und haben ein Volumen von über 1 Milliarde Euro –, wir Ihnen das Wichtigste aber leider noch immer nicht geben können, und das sind Planungssicherheit und ein Datum. Die Pandemie macht das leider im Moment noch nicht möglich.
Das tut mir wahnsinnig leid. Ich bin oft sehr berührt und emotionalisiert, weil ich sehr viele Gespräche – Telefonate, Zoom-Konferenzen – mit Betroffenen aus Kunst und Kultur führe. Ich spüre, sehe und erlebe ihre Verzweiflung. Ich höre aber Gott sei Dank auch, dass die Unterstützung ankommt; vor allem auch der Überbrückungsfinanzierungsfonds, der über die SVS abgewickelt wird, den wir ja zuletzt wieder aufgestockt sowie verlängert haben und der unbürokratisch sowie schnell ausgezahlt wird.
Ich möchte Ihnen daher heute wieder versichern: Wir werden Sie bis zum großen Tag X weiterhin unterstützen! Vizekanzler Kogler hat den Tag X, an dem die Kultureinrichtungen endlich wieder öffnen können, heute schon mehrfach erwähnt. Wir verlängern die Fonds, wir stocken sie auf, wir passen die Richtlinien an. Wir werden Sie weiterhin unterstützen!
Die zwei wichtigsten Mittel für die Öffnung der Kultur sind natürlich Tests und die Impfung. Auch wenn über das Impfen in Österreich und in ganz Europa gerade viel diskutiert wird – Fakt ist: Das Impfen wird eine große Last von Kunst und Kultur nehmen. Fakt ist auch: Österreich ist beim Impffortschritt nach wie vor unter den Top Ten.
Die wichtigste Frage ist meiner Meinung nach aber: Wie geht es danach weiter? – Deswegen haben meine äußerst geschätzte Kollegin Eva Blimlinger und ich einen Antrag betreffend „Kunst und Kultur nach der COVID-19-Krise“ eingebracht.
In der Zwischenzeit hat die Frau Staatssekretärin ein Neustartpaket in der Höhe von 20 Millionen Euro nicht nur angekündigt, sondern auch präsentiert. In diesem Paket sind sehr gute und praxisnahe Ideen verankert, die die Branche bei ersten Öffnungsschritten unterstützen sollen und sie in der Übergangsphase – denn es wird ja nicht alles gleich von null auf hundert wieder starten können – auch wirklich unterstützen.
Deswegen möchte ich heute nochmals intensiv betonen: Wir hier im Parlament und die gesamte Bundesregierung tun alles, um Kunst und Kultur in ihrer Gesamtheit, in ihrer Breite und Vielfalt auch weiterhin zu unterstützen und durch die Krise zu bekommen. Das gilt für alle in der Kunst und Kultur, auch für die Ehrenamtlichen und die Vereine.
Die Kultur ist uns sehr wichtig. Auch wenn sie vielleicht nicht jeden Tag auf Seite 1 der Zeitung steht, kann ich Ihnen versichern: Bei mir und bei der Bundesregierung steht sie auf Seite 1. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
10.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.
Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Kurz in Richtung Kollegin Großbauer: So schwer wäre es gar nicht, würde man die technischen Applikationen verwenden, um Kunst- und Kulturveranstaltungen auch in Sicherheit genießen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.) Das ist das Problem, dafür könnte man sich einsetzen. Dafür könnten Sie als Kunst- und Kultursprecherin sich einsetzen, damit dies auch zum Gesundheitsminister oder zum Bundeskanzler vordringt.
Bevor ich anfange, möchte ich noch explizit Thomas Drozda danken. Ich glaube, da sind alle Parteien dabei, auch die FPÖ: Das Besondere an diesem Kulturausschuss ist, dass wir uns immer darin einig sind, dass wir helfen müssen und dass wir nicht – das wünsche ich mir auch in der Postcoronazeit – unsere ideologischen Barrieren aufbauen, sondern sie überwunden und gemeinsam gearbeitet haben. Du warst – damals in deiner Regierungsverantwortung, aber auch als mein Oppositionskollege – immer einer, der gemeinsam gegangen ist, und für diese Konstruktivität und auch für den intellektuellen Zugang möchte ich dir sehr herzlich danken. Es hat mein Leben bereichert, mit dir in der parlamentarischen Arbeit zusammenzuarbeiten. Danke vielmals! (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte jetzt – naturgemäß – mit Thomas Bernhard beginnen, ich möchte ihn zitieren, da es schon wichtig ist, Folgendes zu betonen, wenn es um Kunst und Kultur geht. Er sagt: Österreich, wo die Rücksichtslosigkeit und die Unverschämtheit gegen die Denker und gegen die Künstler immer am größten gewesen ist und das sicher als der größte Friedhof der Fantasien und Ideen bezeichnet werden darf und in welchem tausendmal mehr Genies verkümmert und vernichtet worden sind, als in Wien tatsächlich zum Vorschein und zur Berühmtheit und Weltberühmtheit gekommen sind. – Zitatende.
Ich meine damit, auch was die Fragestunde mit dem Herrn Kulturminister betrifft, dass wir sehr viele Talente verstoßen. Wir können uns immer wieder auf Corona ausreden; immer und immer wieder können wir sagen: Wir wissen nicht, wie sich das Virus entwickelt, wie das weitergeht!, aber schön langsam bin ich der Ausreden müde. Es ist Fakt – und das betrifft auch das, was Kollegin Großbauer gesagt hat –: Wir könnten uns um intelligente Lösungen bemühen. Denken wir nicht mehr oder denken die Künstler nicht mehr an ihre Zukunft? Glauben sie nicht mehr an die Zukunft und schauen sich woanders um? – Das ist das Gefährliche am Talenteverlust. Dieser Verlust an Talenten und Kompetenzen bereitet mir schlaflose Nächte – und auch, dass man aufgrund der Angst in Bezug auf die Gastronomie die Kultur nicht mehr als eigenständiges Gut versteht.
Kann es sein, dass die meisten nicht verstehen, wie unterschiedlich, wie vielfältig eine großartige Kulturnation, eine Kulturszene ist, dass sie übersehen, wie viele Menschen in dieser Branche beschäftigt sind, wie viele Bands, KünstlerInnen Umsätze machen, wie viele RegisseurInnen, SchauspielerInnen unabhängig von Förderungen auch Umsätze lukrieren und Menschen beschäftigen? Übersehen wir das? Kann es sein, dass wir manchmal vergessen, dass ohne Gedanken der Kopf ziemlich leer wäre, dass ohne Musik jede Abendveranstaltung ziemlich leise wäre, dass ohne Kunst so viele Räume furchtbar leer und weiß wären, dass ohne Bücher so viele Kinder weniger Fantasien hätten, dass ohne Filme alle Kinos verfallen würden?
Vielleicht lassen wir das einmal auf uns wirken und arbeiten zusammen an einer Lösung im Jetzt und an einem Plan für die Zukunft. Die Lösung im Jetzt sind technische Applikationen, der Plan für die Zukunft ist der Wiederaufbau der Kunst- und Kulturnation.
Es kann aber auch sein, dass wir weiter auf uns schauen, auf die Umfragewerte, unsere Interessenverbände und unsere Stakeholder. Damit haben wir aber der Kunst- und
Kulturnation nichts Gutes getan. Vielleicht ist das falsch, und wir wissen es auch. Im vollen Bewusstsein wissen wir es.
Ich wiederhole noch einmal, dass unser Angebot der Konzepte offen am Tisch liegt, dass unsere Türen offen sind, dass wir gemeinsam nicht nur im Kulturausschuss darüber diskutieren sollten, sondern gemeinsam an dem arbeiten, was der Bundeskanzler auch gesagt hat: Wir sind eine Kulturnation. Das dürfen wir nicht vergessen, damit Österreich wieder ein Land der Genies ist, ein Land der großen Kunst, der kleinen Kunst, der Laienkunst, ein Land, in dem die Kunst ein Zuhause hat. Das wäre eine Kulturnation! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Staatssekretärin Mayer. – Bitte.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte am Anfang ein paar Worte an Thomas Drozda richten: Lieber Thomas, danke für die gute Zusammenarbeit im Sinne der Kunst und Kultur! Du hast von Resonanz gesprochen, deine Resonanz auf meine Arbeit war mir immer sehr wichtig. Wir sind uns in 30 Jahren in sehr vielen unterschiedlichen Funktionen begegnet, und unser Kontakt wird auch jetzt nicht abreißen. Ich wünsche dir beruflich und auch persönlich – dir und deiner lieben Frau Isabella – von Herzen alles Gute! Ich freue mich, wenn wir uns wieder einmal irgendwo in einem Schanigarten oder bei einer Kulturveranstaltung sehen. Alles Gute und vielen Dank! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Herr Abgeordneter Reifenberger, es tut mir leid, dass Sie letztens keine Zeit hatten. Ich habe den Termin der sehr geehrten Kultursprecher im Nationalrat mit mir mehrmals verschoben, damit es allen möglich war, auch zu kommen. Von Anfang an bin ich an einer guten Zusammenarbeit mit dem Hohen Haus, insbesondere natürlich mit den Kultursprechern, interessiert. Sie wissen, ich habe schon in meinen ersten Tagen eine Gesprächseinladung ausgesprochen, und ich werde das auch weiter so halten. Es geht ja nicht immer nur um das Fachliche, um das Inhaltliche, sondern auch um die Formen der Zusammenarbeit und die Beziehungspflege. In dem Sinne kommen eigentlich alle Kultursprecher ohne Mitarbeiter zu dem Termin. Es war keine böse Absicht, da irgendjemanden abzulehnen oder auszugrenzen, das kann ich Ihnen versichern. Ich denke, wir werden auch weiter gut zusammenarbeiten, und ich werde schon demnächst wieder eine Einladung zu einem Gespräch an alle Kultursprecher des Hohen Hauses aussprechen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben viel über Planungssicherheit oder besser über die Abwesenheit derselben gehört, wir haben viel über den Missmut und die Belastung gehört, die derzeit und eigentlich schon lange im Kunst- und Kulturbereich herrschen. Ich muss Ihnen sagen, ich kann das meiste davon auch eins zu eins nachvollziehen. Ich würde nichts lieber tun, als Ihnen jetzt im Detail zu schildern, wie das Kulturleben in den nächsten paar Wochen und Monaten aussehen wird. Leider ist mir das nicht möglich, niemand kann das derzeit.
Auch wenn wir uns international umschauen, sehen wir das Gleiche. In Deutschland hat die Bundesregierung einen Öffnungsplan vorgelegt, der die einzelnen Schritte anhand von Inzidenzzahlen festmacht. Dieser Plan wurde im Februar präsentiert, und es wurde auch medial über Öffnungen im Kulturbereich im März berichtet. Deutschland hat aber auch seinen kompletten Lockdown bereits bis tief in den April hinein verlängert. Niemand kann derzeit also Planungssicherheit geben, so leid uns das allen tut.
Ich kann Ihnen aber versprechen, ich setze mich natürlich mit aller Kraft für die Interessen der Künstlerinnen und Künstler und der ganzen Branche ein. Ich kenne die Sorgen, die Interessen der Kulturbranche aus zahlreichen Gesprächen und großen Diskussionsrunden wirklich gut und bringe sie bei jeder Gelegenheit vehement in die politische Diskussion ein.
Was wir aber sehr wohl tun können, sind zwei Dinge: Erstens können wir versuchen, die Kunst- und Kulturbranche auf finanzieller Ebene abzustützen, sodass sie diese Krise übersteht, und zweitens können und müssen wir uns Gedanken darüber machen, was diese Krise mittel- und langfristig für den Sektor bedeutet.
Zum ersten Punkt, der finanziellen Absicherung: Dazu werden Sie, sehr geehrte Damen und Herren, heute einen weiteren kleinen Baustein unseres großen Maßnahmenpakets beschließen, und zwar die Verlängerung der sogenannten Gutscheinlösung. Ich weiß, diese Regelung hat nicht nur Freunde und macht nicht nur Freude, aber ich bin trotzdem überzeugt, dass diese Verlängerung gut und wichtig ist.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung inzwischen ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt und immer wieder ergänzt, von dem man, glaube ich, mit Fug und Recht behaupten kann, dass es wirkt und international auch als Vorbild gehandelt wird. Erst vor Kurzem habe ich ein weiteres Paket in der Höhe von 20 Millionen Euro präsentiert, mit dem wir die Kulturbranche auf dem Weg zur Normalität begleiten wollen. Die erste Maßnahme daraus – ein Förderprogramm für Videoadaptionen und Streaming – haben wir schon am vergangenen Montag gestartet.
Damit aber zum zweiten Punkt dessen, was wir in dieser schwierigen Situation tun können: Wir müssen uns, wie gesagt, damit auseinandersetzen, was diese Krise für den Kunst- und Kulturbereich der Zukunft bedeutet. Was bringt es für die großen Museen in Österreich, wenn in den nächsten Monaten und Jahren weniger Touristen kommen? Was können wir aus den Erfahrungen mit Video- und Streamingproduktionen im Theater lernen? Welche Fragen der Arbeitsbedingungen und Lebensrealitäten unserer Künstlerinnen und Künstler müssen wir dringend angehen? – All diese Fragen haben in den letzten Monaten in nie da gewesener Form an Brisanz gewonnen, und all diese Fragen haben eine Vielzahl an Überlegungen, öffentlichen Diskursen und auch Protest und Sorgen hervorgerufen.
Genau an diesem Punkt kommt die Kunst- und Kulturstrategie ins Spiel, die ja auch ein wichtiger Punkt im Kulturkapitel des Regierungsprogramms ist. Wir werden diese Kunst- und Kulturstrategie nicht als große Publikation anlegen, die zum Zeitpunkt ihres Erscheinens zwangsläufig schon wieder veraltet ist, sondern wir werden einen laufenden Prozess gestalten, in dem alle zu Wort kommen sollen, die sich in Österreich Gedanken über zukünftige Entwicklungen für die Kunst, für die Kultur machen.
Diesen Prozess haben wir gestartet, weil gerade jetzt diese Fragen brennen. Ich freue mich darauf, weiter daran zu arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.09
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Weratschnig. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Staatssekretärin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Künstlerinnen und Künstler wollen auftreten, Kreativität leben, zeigen, sich mitteilen, am gesellschaftlichen Diskurs teilhaben, Kritik äußern, coram publico, wenn es geht. Das ist die Voraussetzung für eine breite Tätigkeit. Joseph Beuys sagte – ich zitiere –: „Kunst = Mensch = Kreativität = Freiheit“.
Niemand wünscht sich in der Kulturbranche dauerhaft Unterstützung, auf die Schulter geklopft oder Hoffnungen gemacht zu bekommen. Natürlich wäre es uns allen lieb, wie die Frau Staatssekretärin schon erwähnt hat, wenn nach einem Jahr alles klar wäre, wir einen Leitfaden vorlegen könnten und es fixe Zeitpläne und Konzepte gäbe, wie die Öffnung ausschaut.
Leider gibt es einen Virus, der sich an keine Vereinbarungen hält, der sich ständig verändert, der derzeit noch im Rampenlicht steht. Aus diesem Grund lässt sich der Virus auch nicht von Oppositionsanträgen wie den vorliegenden von den Abgeordneten Drozda oder Schellhorn beeindrucken. Wir wissen aber, wenn geöffnet wird, dann gibt es klare Hygienekonzepte. Unser Ziel – und dafür werden wir uns, glaube ich, im Kulturausschuss einsetzen – ist, dass frühestmöglich mit den entsprechenden Konzepten geöffnet wird. Die Öffnung der Museen ist ein gutes Beispiel. Gehen Sie ins Museum! Schauen Sie sich an, was österreichische Museen zu bieten haben!
Planbarkeit und Zuverlässigkeit – es wurde heute schon von Abgeordneter Großbauer erwähnt – gibt es bei 13 unterschiedlichen Möglichkeiten der Unterstützung. Ich möchte nur drei hervorheben: den Überbrückungsfinanzierungsfonds – 88 Millionen Euro wurden ausbezahlt; den NPO-Fonds – von zugesagten Mitteln in Höhe von 335 Millionen Euro wurden 276 Millionen Euro ausbezahlt; den Künstler-Sozialversicherungsfonds – in drei Phasen wurden 19 Millionen Euro ausbezahlt.
Für ein breites Öffnen braucht es eine Impfwirkung. Diese Impfwirkung wird es geben, dafür brauchen wir noch Zeit. Freuen wir uns auf eine kunstvolle Zeit, auf kunstvolle Zeiten, und freuen wir uns auf eine Kunst, die sich in den letzten Monaten in der Pandemie auch mit der Pandemie beschäftigt hat! Darauf freue ich mich besonders: welche Kunstideen es in Zukunft geben wird.
Zuletzt mein Danke an Abgeordneten Thomas Drozda: Es war eine kurze Zeit der Zusammenarbeit im Kulturausschuss nach unserem Einziehen ins Parlament. Ich schätze dich, ich schätze deinen Widerspruch und deine Kritik und kann mich deinen Zitaten klar anschließen. Der Widerspruch schärft auf jeden Fall immer die eigene Meinung und ist im parlamentarischen Prozess notwendig. – Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
11.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höfinger. – Bitte.
Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist eine sehr leidenschaftliche Debatte, die bisher geführt wurde. Man merkt, denke ich, dass wir gemeinsam alles daransetzen, dass Kunst und Kultur in ihrem gesamten Umfang wirklich wieder lebendig werden können. Kollege Schellhorn hat gesagt, dass wir in diesem Kulturausschuss vieles gemeinsam tragen, viele gemeinsame Positionen vertreten. Dem kann ich nur zustimmen, das stimmt. So kann ich auch bestätigen, dass es, glaube ich, unser aller Leidenschaft ist, daran zu arbeiten, dass das bald wieder möglich sein wird.
Kollege Drozda, auch dir vielen herzlichen Dank! Du hast skizziert, was dein Weg war. Wir haben uns kennengelernt, als du als leidenschaftlicher Vertreter der Kunst- und Kulturszene Minister wurdest. Vieles ist gelungen, aber manches nicht. So ähnlich befinden wir uns auch jetzt, denke ich, in dieser Situation, dass manches schon möglich gemacht wurde, aber noch nicht alles, was wir auf dem Herzen haben. Ich kann Ihnen aber versichern: Es wird von allen stark daran gearbeitet.
Es sind drei große Blöcke, die wir zum Teil bewältigt haben oder noch bewältigen müssen. Einer davon betrifft dieses vergangene Jahr, in dem wir, denke ich, mit einem Riesenpaket versucht haben, den wirtschaftlichen Aspekt zu beleuchten und zu helfen, wo es geht. Es ist ein Milliardenpaket, das wir für Kunst- und Kulturschaffende, für Veranstalter in all ihren Umfängen aufgestellt haben, um möglichst vieles abbilden zu können. Auch heute werden wieder Beschlüsse gefasst, um manche dieser Programme fortsetzen zu können.
Das Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz ist ganz wichtig für Veranstalter, denn sie hatten ja bisher schon in der Vorbereitung auf viele Termine Ausgaben, Auslagen. Damit sie jetzt nicht vor insolvenzrechtlichen Fragen stehen, denke ich, ist das eine gute Abfederung. Es wird bis Ende des Jahres verlängert, weil ja schon Termine, die heuer im zweiten Halbjahr hätten stattfinden sollen, abgesagt werden mussten, damit auch dies mit Gutscheinlösungen abgefedert werden kann; aber – an die Kollegen von der Opposition, die diese Maßnahmen kritisieren – mit Gutscheinen abzufedern geht nur bis zu 70 Euro. Alles darüber hinaus, bis 250 Euro, muss vom Veranstalter ausbezahlt werden.
Wir haben also versucht, eine duale Lösung zu finden, sowohl für den Veranstalter als auch für den Konsumenten als auch für den Kunstgenießer. Der große Block bisher in diesem Jahr war, wie gesagt, eine Finanzierung aufzustellen.
Aktuell merken wir und unterstützen wir, dass durch die neuen Medien vieles möglich ist, um Kunst und Kultur zu transportieren. Vielen Dank all jenen Performern, die sich da hervorragend einbringen, um Kunst in verschiedenster Art und Weise an die Menschen zu bringen und Kunst und Kultur lebendig zu halten, um dieses Feuer nicht ausgehen zu lassen.
Das Dritte ist die Perspektive: Wann ist es denn wirklich so weit? Wir alle sehnen uns danach, wir lechzen danach, wieder in Häuser gehen zu können, wo Kunst und Kultur angeboten wird, aber es gibt auch jemanden, der die gesundheitliche, die medizinische Verantwortung in diesem Land trägt, und der steht natürlich auch immer wieder auf der Bremse, auch dann, wenn wir Perspektiven oder Öffnungsschritte schon konkret planen.
Ich bin mit vielen Kunst- und Kulturschaffenden, mit Kleinkunstbühnen in Verbindung. Ich habe heute schon Petra Bohuslav von der Staatsoper getroffen. Ich bin mit Vertretern der Musikszene und vielen, vielen mehr in Verbindung. Sie alle sehnen sich danach, endlich wieder vor Publikum auftreten zu können. Ich kann Ihnen versichern: Es ist unser aller Bestreben, unser aller gemeinsames Bemühen, dass dies bald wieder möglich sein wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski.)
11.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Prammer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz gehen wir einen Weg weiter, den wir vor circa einem Jahr schon beschreiten mussten. Schon damals war es nicht leicht, eine Lösung zu finden, die allen Interessen gerecht wird.
Worum geht es? – Mein Vorredner hat es schon skizziert: Aufgrund der Kontaktbeschränkungen sind ziemlich viele Veranstaltungen, die schon geplant waren, für die schon Karten verkauft wurden, für die schon Abonnements verkauft waren, für die es Jahreskarten gab, die schon bezahlt waren, einfach abgesagt worden; Konzerte, Festivals, Sportevents – all das konnte nicht stattfinden.
Die Menschen, die diese Karten gekauft hatten, haben natürlich Anspruch darauf, das Geld zurückerstattet zu bekommen. Wenn aber all diese Menschen auf einmal dieses
Geld zurückerstattet haben wollen, überfordert das die finanziellen Möglichkeiten der Veranstalter. Teilweise kann jetzt schon nicht alles ausbezahlt werden, teilweise gefährdet es die zukünftigen Planungen, gefährdet es zukünftige Veranstaltungen. Es ist einfach nicht möglich, für einen weiteren Betrieb vorzusorgen.
Was macht man? – Man muss eine Lösung finden, die, wie gesagt, allen Interessen gerecht wird, damit dann, wenn diese heiß ersehnten und herbeigesehnten Veranstaltungen endlich wieder stattfinden können, auch noch Veranstaltungsunternehmen da sind, die diese ausrichten können, und deshalb hat man sich eben für diese Gutscheinlösung entschieden. Die Gutscheinlösung ist eine gute Lösung, eine sinnvolle Lösung. Sie ist allerdings ein klassischer Kompromiss. Sie ist für niemanden richtig gut, niemand ist richtig glücklich damit, aber alle können damit leben. Genau in diesem Sinne haben wir diese Regelung beschlossen, und in diesem Sinne führen wir sie auch noch einmal weiter, weil sie einfach immer noch notwendig ist.
Der Gutscheinbetrag ist gedeckelt, es wird nicht der gesamte Betrag zurückbehalten. Natürlich kann man sagen: Es ist ein kostenloser Kredit. Ja, wenn man es so nennen will, dann ist es das. Auf der anderen Seite ist es eine Investition in die Zukunft, in zukünftige Kunst- und Sportveranstaltungen, und aus diesem Grunde ist es einfach wichtig, diese Regelung noch einmal fortzuführen, um die Branche am Leben zu erhalten und um allen möglichst gerecht zu werden, um Kraft, um Reserven und um Ressourcen zu haben und dann durchzustarten, wenn es wieder möglich ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.19
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hintner. – Bitte.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Es ist nun schon mehrfach festgestellt worden, dass bei uns im Kulturausschuss eine besondere Atmosphäre herrscht – und ich darf mich dafür bedanken –, wenngleich es auch oft unterschiedliche Zugänge gibt. Wir haben heute schon gehört, dass ein umfangreiches Maßnahmenpaket geschnürt worden ist, das ungefähr 1 Milliarde Euro beträgt und in Europa seinesgleichen suchen kann.
Diese Hilfen sind vielschichtig und differenziert, wie das gesamte kulturelle Leben in unserem Staat vielschichtig und differenziert ist, und wir sollten uns nicht nur auf Bundesthemen fokussieren, weil auch Kultur subsidiär ist. Wir haben auch eine kulturelle Fülle in den Ländern und in den Gemeinden. Ich darf immer wieder auf meine Heimatstadt Mödling verweisen und sagen, es haben im vergangenen Jahr nicht nur die Salzburger Festspiele stattgefunden, sondern auch hervorragende Aufführungen in Mödling – im Theater im Bunker oder auch im Teatro.
Was Öffnung und Konzepte anbelangt: Wir haben im vergangenen Jahr die notwendigen Konzepte für die Kultur erarbeitet – für den Theaterbetrieb, für Ausstellungen, für Lesungen, für Vernissagen. Wir können sie sofort adaptieren, wir können sie sofort in Angriff nehmen – wenn es möglich ist. Bei der vergangenen Ausschusssitzung war dann die Frage: Na ja, wie schaut es da aus, inwiefern können wir Hoffnung schöpfen? – Dies hängt, und das wurde ja auch schon mehrfach festgestellt, natürlich von den Infektionszahlen ab.
Wie toll Subsidiarität funktionieren kann oder auch nicht, zeigt wieder einmal, wie der Standort den Standpunkt bestimmt. Wenn ich heute in der Tageszeitung „Kurier“ lese, dass gestern im Gemeinderat die SPÖ, die NEOS und die FPÖ einen Antrag der ÖVP abgelehnt haben, in dem es darum ging, 2 000 freischaffende Künstler einmalig mit
2 000 Euro zu unterstützen, dann sieht man die Problematik, von welcher Warte diese Dinge oft betrachtet werden. Auf der anderen Seite möchte ich das Beispiel Wiener Neustadt nennen, wo eine Kulturinitiative stattfindet: Anlässlich des 230-Jahr-Jubiläums des Stadttheaters werden 10,7 Millionen Euro investiert, ein Drittel von der Stadt, zwei Drittel vom Land Niederösterreich.
Ich darf mich auch abschließend bei dir, lieber Thomas Drozda, herzlich für dein Wirken als Kulturpolitiker bedanken. Ich habe dich ja kennengelernt, als du Generaldirektor der Vereinigten Bühnen warst – das war anlässlich von Mary Poppins; ich hatte mit einem der (englisch aussprechend) Michaels eine persönliche halbverwandtschaftliche Beziehung, das hat mich mehr als 20 Mal ins Ronacher geführt, und wir konnten das eine oder andere Mal auch über Kulturpolitik sprechen. Wir haben des Öfteren andere Zugänge, das weiß ich, aber du wirst dem Parlament mit deinem Kulturverständnis abgehen. Das bedauere ich.
Zu guter Letzt darf ich dir aber trotzdem noch etwas auf den Weg mitgeben, weil du gestern die „Wiener Zeitung“ angesprochen hast: Wir kennen die Problematik um die „Wiener Zeitung“, und wir wissen auch, dass sie in einem Umstrukturierungsprozess ist – die „Wiener Zeitung“ wird umstrukturiert, nicht eingestellt. Eingestellt zu werden ist ein Schicksal, das der „Arbeiter-Zeitung“ vorbehalten war. Sie wurde 1898 unter Victor Adler gegründet, 1989 unter Franz Vranitzky als Zentralorgan und in späterer Folge 1991 gänzlich eingestellt, wie du als enger Mitarbeiter des ehemaligen Bundeskanzlers ja weißt. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
11.24
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Kulturausschusses, wenn alle aufgerufen sind.
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freiwilliges Kulturjahr (748 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 6. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hammerschmid. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Dr. Sonja Hammerschmid (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Intention unseres Antrages war, jungen Menschen Einblicke in Kulturbetriebe zu ermöglichen, nämlich durch die Erweiterung des Freiwilligen Sozialjahres auf Kulturinstitutionen. Wir haben immer wieder das mangelnde Interesse von jungen Menschen an Kunst und Kultur kritisiert. Wir haben immer wieder Wege gesucht, um junge Menschen an Kunst und Kultur heranzuführen. So habe auch ich als Ministerin, dazumal noch mit Christian Kircher, Ideen gewälzt, wie es uns gelingen kann, junge Menschen in die Staatsoper und ins Burgtheater zu bringen, denn wenn man dort ins Publikum schaut, dann weiß, glaube ich, jeder sofort, wovon wir da reden. Auch in der Kunsthalle Wien haben wir immer wieder versucht, vor allem Lehrlinge ins Haus zu holen und den Raum der Kunst und Kunstinstitutionen auch für junge Menschen entsprechend zu öffnen.
So war es unsere Idee, dieses Freiwillige Sozialjahr auszudehnen, um junge Menschen in Kultur- und Kunstbetriebe aller Art hineinschnuppern zu lassen. Schließlich ist es für jene, die nicht gerade Eltern haben, die gerne das Theater, die Oper oder andere Kulturinstitutionen besuchen, ganz schwer, einen Zugang zu diesen Räumen zu finden. Dass das nicht unmöglich ist, zeigt auch Deutschland. In Deutschland ist dieses Freiwillige Sozialjahr bereits auf Kunst- und Kulturinstitutionen erweitert worden – und das mit großem Erfolg, wie sich dort zeigt.
Dieser Antrag wurde leider, leider von den Regierungsparteien abgelehnt, mit der Begründung, es wäre das falsche Instrument, der Arbeitsmarkt wäre übersättigt und ohnedies prekär. Wir haben mit jenen Verantwortlichen geredet, die junge Menschen in diesem Freiwilligen Sozialjahr den Institutionen zuteilen, und sie sind es, die uns auch gesagt haben, da gebe es Interesse von den Kunst- und Kulturinstitutionen. Diese Institutionen müssen ja auch gesetzlich vorgeschriebene Vorgaben erfüllen – so leicht geht das gar nicht, da reinzukommen.
Ich möchte euch noch einmal motivieren, euch doch zu überlegen, die Kunst- und Kulturinstitutionen für dieses Freiwillige Sozialjahr aufzumachen und jungen Menschen die Chance zu geben, hineinzuschnuppern und auch ein bisschen Orientierung zu bekommen. Gerade in diesen jungen Jahren suchen viele junge Menschen Orientierung in dem Sinne, wie es beruflich weitergehen kann, und das wäre so eine Möglichkeit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte diese politische Bühne nicht verlassen, ohne Thomas Drozda noch einmal herzlich zu danken. Wir haben als MinisterInnen fünf gemeinsame Jahre politischer Natur erlebt, haben vieles durchgekämpft, vieles durchgefochten, aber in der Opposition war es nicht immer ganz leicht. Lieber Thomas, ich danke dir für deine Freundschaft, ich danke dir aber auch für den unermüdlichen Einsatz für Kunst und Kultur in diesem Land!
Ich danke auch dir, liebe Frau Staatssekretärin! Ich weiß um dein Bemühen und dein Ringen für die Kunst und Kultur und für weitere Schritte im Kunst- und Kulturbereich. Ich danke dir von Herzen, ich danke euch von Herzen! Nun bin ich endgültig weg. – Danke schön! (Allgemeiner Beifall.)
11.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Hamann. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Lieber Herr Präsident! Liebe Frau Staatssekretärin! Das ist jetzt natürlich nicht sehr leicht für mich, lieber Thomas, liebe Sonja. Ihr geht weg und habt uns einen Antrag hiergelassen – einen wirklich schönen Antrag, dem man inhaltlich wirklich spontan zustimmen möchte, weil er die richtige Idee verfolgt: nämlich junge Menschen in den Kulturbetrieb hineinschnuppern zu lassen. Das ist eine Idee, die man nur unterstützen kann, und ein Ziel, dass wir vollinhaltlich teilen. Den Antrag, den ihr vorgelegt habt, haben wir trotzdem im Ausschuss abgelehnt. Es ist nun natürlich besonders schwierig, das in dieser Situation zu sagen.
Ich will trotzdem versuchen, die Gründe dafür zu erläutern: Warum ist das Freiwillige Sozialjahr so eine Erfolgsgeschichte und so gut und wichtig? Warum arbeiten da im Moment 1 100 Menschen? – Weil Sozialberufe Mangelberufe sind. Da gibt es wahnsinnig viel zu tun, in betreuten Wohneinrichtungen, in Pensionistenheimen, mit Kindern; da ist jede Unterstützung willkommen – auch auf freiwilliger Basis –, und es ist gut, wenn junge Leute dort schnuppern und im Zuge dessen herausfinden: Ja, das wäre ein guter Beruf für mich, das kann ich mir vorstellen, die Ausbildung will ich machen; ich will später in einem Sozialberuf arbeiten, obwohl ich mir das anfangs vielleicht nicht wirklich vorstellen konnte.
Da gibt es tatsächlich einen Unterschied zum Kunst- und Kulturbereich, denn im Kunst- und Kulturbereich gibt es keinen Mangel an jungen Leuten, die reinschnuppern und etwas ausprobieren wollen. Im Gegenteil: Da gibt es sehr viele, die dort unbedingt Fuß fassen wollen, und die bereit sind, sehr, sehr viel dafür zu tun: ehrenamtlich, unbezahlt, unterbezahlt bis hin zur Selbstausbeutung. Das kennen doch alle, die mit dieser Branche zu tun haben.
Das heißt, wir haben in diesem Bereich einen Mangel an Jobs und gleichzeitig ein Überangebot an jungen Menschen, die dort etwas machen wollen, und gerade jetzt, in Zeiten von Corona, eine wirklich spürbare Arbeitslosigkeit, die sich wahrscheinlich noch verschärfen wird. Ich glaube, diesen arbeitslosen Menschen tut man keinen Gefallen, wenn man noch mehr ambitionierte junge Leute in diese Branche schleust.
In dem Sinn: Ja, es ist ein schöner Antrag, eine richtige Idee, das richtige Ziel – jungen Menschen Kultur näherzubringen –, es ist aber nicht das ideale Instrument. Mein Vorschlag wäre: Lasst uns den Antrag da, wir nehmen die Idee auf. Ich glaube, im Staatssekretariat hat man sich dazu Gedanken gemacht und wird das weiterhin tun, und wir werden die Idee in eurem Sinn weiterverfolgen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
11.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Brückl. – Bitte.
Abgeordneter Hermann Brückl, MA (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Hohes Haus! Das Sozialsystem in unserem Land funktioniert deshalb so gut, weil es Hunderttausende Menschen gibt, die sich ehrenamtlich, freiwillig in Organisationen, in Vereinen einbringen. Gerade in Zeiten der Pandemie sind die Menschen froh darüber, dass wir die freiwilligen Feuerwehren haben, dass wir das Rote Kreuz haben, dass wir Seniorenvereine haben, dass wir Sportvereine haben, dass wir Kulturvereine haben, dass es Wasserrettung, Bergrettung, Selbsthilfegruppen gibt, die allesamt etwas Wichtiges tun: Sie helfen und sie stiften Sinn, gerade auch in Zeiten der Pandemie.
Es gibt auch das Freiwillige Sozialjahr, das eine gute Möglichkeit ist, junge Menschen in dieses soziale Gefüge, in unser gesellschaftliches Gefüge einzubinden. Das auf die Kultur und den Sport auszuweiten, ist eine absolut sinnvolle Maßnahme.
Ich kann, liebe Regierungsparteien, liebe ÖVP, liebe Grüne, nicht verstehen, dass ihr euch dagegen wehrt, dass ihr das nicht annehmt; noch dazu, wo der Herr Vizekanzler vor etwa einer Stunde hier, von dieser Stelle aus, gemeint hat: Ja, er ist ein Freund des Freiwilligen Sozialjahres, und er sieht eine Möglichkeit, es auf Kultur und Sport auszudehnen, wortwörtlich: Das ist übertragbar!
Ich würde euch schon bitten, vor allem Sie, Frau Staatssekretärin, dass Sie mit dem Herrn Kulturminister, dem Herrn Vizekanzler, darüber reden, dass dieser Antrag umgesetzt werden kann. Er ist ein klarer Befürworter davon, auch wenn die Regierungsfraktionen hier im Parlament das nicht sind. (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist vor allem auch deswegen wichtig – ich möchte das betonen, meine Vorredner haben es ebenfalls getan –: Es ist eine Frage der Bildung, es ist eine Frage der Ausbildung, und es ist eine Frage der Fortbildung; es ist eine Frage dessen, dass man Nachwuchs bekommt, gerade im Bereich der Kultur, und wenn man es ausweiten will, auch für den Sport.
Es geht darum, dass man jungen Menschen soziales Verständnis vermittelt, dass man ihr kulturelles Interesse weckt und ihr sportliches Engagement vertieft. Außerdem kommt hinzu, dass junge Menschen auf diese Weise tatsächlich auch wirkliche Lebenserfahrung sammeln können und dass dieses soziale Jahr auch im Bereich der Kultur und im
Bereich des Sports als Berufsorientierung dienen kann. Ich verstehe, wie gesagt, die Regierungsparteien nicht, dass sie diesem Antrag nicht ihre Zustimmung geben. Wir werden ihn auf jeden Fall unterstützen, da es ein sinnvoller, guter Antrag ist. (Beifall bei der FPÖ.)
11.34
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Neumann-Hartberger. – Bitte.
Abgeordnete Irene Neumann-Hartberger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Das Freiwillige Sozialjahr bietet jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 24 die Möglichkeit, zehn, elf Monate in sozialen, gemeinnützigen Einrichtungen in Österreich mitzuarbeiten. 2020 absolvierten es rund 1 500 Freiwillige, davon waren 85 Prozent Frauen und nur 15 Prozent Männer.
Sie wurden fachspezifisch für die Arbeit mit älteren Menschen, mit Kindern, mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen oder in schwierigen Lebenslagen ausgebildet. Einsatzstellen waren hauptsächlich Rettungsorganisationen wie das Rote Kreuz, der Samariterbund oder die Caritas. Über 95 Prozent der TeilnehmerInnen beim Roten Kreuz absolvierten ihr Freiwilliges Sozialjahr im Rettungsdienst.
Die Motivation dazu ist vielfältig. Neben dem klassischen Aspekt, nämlich des sozialen Engagements, versuchen sich TeilnehmerInnen zu orientieren, beruflich zu orientieren. Sie wollen Praxiserfahrung sammeln oder sie wollen ein Wartejahr überbrücken und für eine Ausbildung sinnvoll nützen. Außerdem gibt es ja für Männer die Möglichkeit zur Anrechnung als Zivildiensterfüllung. Ein Freiwilliges Sozialjahr trägt auch zur Persönlichkeitsbildung bei und nicht zuletzt auch zur Erlangung von Schlüsselqualifikationen für das spätere Berufsleben.
75 Prozent der Absolventen eines Freiwilligen Sozialjahres bleiben in dieser Branche, arbeiten dann darin weiter oder beginnen eine Ausbildung, ein Studium im sozialen oder medizinischen Bereich.
Junge Menschen für die Kultur zu begeistern, ja, das ist auch uns ein großes Anliegen. Ja, es ist ein Muss für unsere Gesellschaft, aber das sollte bitte früher beginnen – nicht erst mit 18 –, nämlich im Kindergarten, in der Schule und letztendlich auch im Elternhaus. Danach steht doch einem freiwilligen, ehrenamtlichen Engagement in kulturellen Vereinen nichts im Wege. Ganz im Gegenteil: Es ist doch eine wichtige Facette in unserer Kultur.
Da wir auch am Thema Fair Pay arbeiten, weil es im Regierungsprogramm verankert ist und wir Verbesserungen in der Entlohnung im Kunst- und Kulturbereich erreichen wollen, wäre diese Öffnung, um erst recht wieder für Taschengeldentlohnung zu arbeiten, glaube ich, nur kontraproduktiv.
Zusammenfassend: Das Bekenntnis von jungen Menschen zur Kultur ist ein wichtiges Ziel unserer Partei. Kulturelle Bildung muss früh beginnen. Dem steht entgegen, dass uns auch die Coronakrise gezeigt hat, wie wichtig die freiwillige Unterstützung im sozialen Bereich gerade ist, dass die Arbeitsmarktsituation im sozialen Bereich angespannt ist und der Bedarf nicht immer gedeckt werden kann, letztendlich also definitiv freiwillige Helfer notwendig sind. Deshalb tut es uns leid, aber wir können diesen Antrag, das Freiwilligen Sozialjahr auf den Kulturbereich auszuweiten, nicht unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
11.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.
Wie vereinbart verlegen wir die Abstimmung an den Schluss der Vorlagen des Kulturausschusses.
Bericht des Kulturausschusses über den Antrag 287/A(E) der Abgeordneten Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Verhinderung von Machtmissbrauch und sexueller Gewalt in Kulturinstitutionen (749 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 7. Tagesordnungspunkt.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Ich erteile es Ihnen.
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich darf heute meine Rede mit Stolz und großer Freude und einem Dank beginnen: Ich darf mich ganz herzlich bei meinem Kollegen Thomas Drozda bedanken, der das Parlament verlassen wird. Im wichtigen Kampf gegen sexuellen Missbrauch, Gewalt und Machtmissbrauch, bedauerlicherweise im Kunst- und Kulturbereich und im Sportbereich, hatte ich in ihm einen starken Unterstützer. Danke Thomas! Danke dir! (Beifall bei der SPÖ.)
So eine wichtige Initiative kann man nie allein durchbringen, man braucht immer Verbündete, und die hatte ich, worüber ich froh bin. Ich bedanke mich auch gleich bei den Mitgliedern des Kulturausschusses, dass Sie, sehr geehrte Damen und Herren, und Sie, Frau Staatssekretärin, sich dieser Thematik angenommen haben. Sie wissen, dass die Me-too-Debatte nicht nur international, sondern auch national Niederschlag gefunden hat.
Wir hatten sehr prominente SportlerInnen, Schauspielerinnen, Schauspieler, die sich zum Glück zu Wort gemeldet haben, betroffene Eltern, die über das Leid ihrer Kinder in Ausbildungssystemen geklagt haben. Ich freue mich, dass wir heute im Hohen Haus diese Initiative umsetzen können, von der Oppositionsbank heraus. Das macht mir Mut und Hoffnung.
Man sollte Betroffene von Machtmissbrauch oder Opfer von sexueller Gewalt niemals alleinlassen. Man sollte nie reflexartig in Zweifel ziehen, ob das denn sein kann, und sich nicht auf die Seite der Mächtigen und Einflussreichen stellen. Wir müssen uns immer auf die Seite derjenigen stellen, die unsere Hilfe brauchen, und diese auch offensiv unterstützen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Ein offensiver Umgang mit dem Thema ist ebenfalls ganz wichtig. Das, was heute aufgrund unserer Initiative beschlossen werden wird, ist ein erster Schritt, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. Lassen wir es nicht bei diesem ersten Schritt bewenden!
Eine Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch ist im Kunst-, Kultur- und Sportbereich ganz wichtig. Wichtig wäre aber auch, diesen Antrag noch einmal genauer anzusehen. Die nächsten Schritte sind Aufklärungskampagnen zur Bewusstseinsbildung, verpflichtende Schulungen für TrainerInnen, AusbildnerInnen und Lehrpersonal sowie eine unabhängige Opferschutzkommission, die mit wirklich griffigen Instrumenten ausgestattet ist. Sie sollte sich schützend vor Betroffene stellen können und sogar ein Klagsrecht haben.
In diesem Sinne möchte ich meine Rede mit großer Freude und einem gewissen Stolz beenden, dass wir uns nach einem dreijährigen, mit Hartnäckigkeit und Standhaftigkeit gegen alle versuchten Einflussnahmen auch aus dem Bereich der Politik geführten Kampf – drei Jahre hat es gedauert, Thomas – nun mit diesem Erfolgsprojekt von dir
verabschieden dürfen. Ich kann dir eines versichern: Ich werde an dieser Thematik hartnäckig dranbleiben! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.41
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer.
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Ich kann mich da nur anschließen und hoffentlich etwas von diesem Schwung mitnehmen. Was wir jetzt beschließen, ist wirklich etwas ganz, ganz Wichtiges. Was haben denn Kunst, Kultur und Sport gemeinsam? – Es sind nicht nur die Erfolge, die Jubelszenen und die tollen Erlebnisse, die wir teilen, sondern es sind auch Strukturen, die in sich abgeschlossen, von Macht, Unterdrückung und Repression geprägt sind. Es sind Strukturen, in denen man weiterkommen will, Strukturen, denen man ausgeliefert ist, in denen man sehr oft gefangen ist. Das haben beide Bereiche gemeinsam.
In beiden Bereichen gab es in letzter Zeit immer wieder große, wirklich schlimme Missbrauchsskandale, die offenbar wurden und ans Tageslicht gekommen sind. So etwas darf einfach nicht mehr geduldet werden! (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist so wichtig, in diesem Bereich endlich wirksame Maßnahmen zu setzen. Es ist so wichtig, in diesem Bereich endlich etwas für die Opfer zu tun – und nicht nur für diejenigen, die zu Opfern geworden sind. Noch viel wichtiger ist es, dass man in diese Strukturen eingreifen kann, dass man eine Institution entstehen lässt, die die Möglichkeiten hat, in diese Institutionen hineinzuwirken, sie zu ändern und Machtstrukturen aufzubrechen, damit so etwas nicht wieder geschehen kann. Das ist das Wichtige, und deshalb schaffen wir diese Vertrauensstelle. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Es gab gerade im Sportbereich sehr viele großartige, kämpferische Frauen, die dafür gesorgt haben, dass diese Strukturen aufbrechen, damit man erfährt, was da hinter verschlossenen Türen geschieht. Ich danke vor allem Nicola Werdenigg und Chris Karl, die sich so engagiert haben, damit alle erfahren, was da passiert und wie dringend notwendig es ist, dass man diesbezüglich etwas tut und Aktionen setzt und dass wir als Staat unsere Schutzverantwortung gegenüber jenen wahrnehmen, die wir später bejubeln wollen. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich freue mich, dass wir hier alle gemeinsam an diesem Projekt arbeiten können. Ich freue mich auch, dass wir aus dem ursprünglichen Antrag von Kollegin Yildirim diesen gemeinsamen Antrag gemacht haben. Wir haben es bereits im Regierungsprogramm vereinbart, dass wir das machen werden, und ich freue mich wirklich, dass es etwas wird, das wir alle gemeinsam machen, wofür wir alle gemeinsam leidenschaftlich kämpfen werden, da wir das gleiche Ziel vor Augen haben. Deshalb bin ich sehr, sehr froh, dass wir diese Vertrauensstelle jetzt ins Leben rufen. (Beifall bei Grünen, ÖVP und SPÖ.)
11.45
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geschätzte Frau Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Im Ausschuss haben wir noch zwei Anträge diskutiert. Zu beiden Anträgen ist ganz klar festzuhalten, dass das Ausnutzen einer Machtposition und Machtmissbrauch nicht verharmlost werden dürfen.
Keine Form von Gewalt ist zu tolerieren. Trotzdem muss man in der Beurteilung sachlich bleiben und nicht vorschnell urteilen. Beide Anträge hätten de facto eine Sippenhaftung
bedeutet, denn der letzte Satz im Antrag der SPÖ lautete in der Begründung wie folgt: Diese Vertrauensstelle soll Bericht erstatten, um über eine mögliche wirkungsvolle, generalpräventive Sanktionsbedrohung verfügen zu können.
Im gemeinsamen Antrag von ÖVP, SPÖ, Grünen und auch NEOS, der jetzt vorliegt, wird das im letzten Satz der Begründung noch präziser formuliert. Da steht nämlich dann schon: „Vor allem soll sie auch an die Fördergeber*innen Bericht erstatten, um über eine mögliche wirkungsvolle, generalpräventive Sanktionsbedrohung verfügen zu können“.
Da können wir nicht mit, denn wir reden hier immer noch über Vorwürfe. Wir reden nicht über rechtliche Verurteilungen. Was kann ein Verein, was kann eine Institution dafür, wenn jemand im menschlichen Umgang – vorsichtig formuliert – nicht sauber agiert?
Laut diesem Satz würden Fördergelder zurückbezahlt werden müssen, oder man bekäme keine mehr. Das wäre eine neue Form der Selbstjustiz und hätte auch Nachfolgewirkung für andere Bereiche – der Schaden ist aufgrund des Vorfalles schon enorm genug –, weil die finanzielle Absicherung der Institution oder des Vereines auf dem Spiel steht.
Viele von uns hier herinnen haben Kinder in einer Tanzschule, einer Singschule, einem Theaterworkshop, oder Kinder, die andere Kulturangebote besuchen. Meine Tochter hat das auch gemacht. Hätte es dort einen Vorfall gegeben, dann wäre der Schaden schon schlimm genug gewesen, denn jeder überlegt sich: Kann ich mein Kind dort noch hinschicken? Wenn dann auch noch die Förderungen wegfallen, bestraft man alle anderen noch mehr, denn vom Einstellen des Angebots für andere, die nichts dafür können, hat kein Opfer etwas – im Gegenteil: Man schafft noch mehr Opfer. Programme und Angebote müssten eingestellt werden, wenn Rückzahlungen von Förderungen im Raum stehen. Frau Staatssekretär, Sie wissen: Gerade im Kultur- und Sportbereich wäre das, was aufgrund des Antrages tatsächlich passieren kann, existenzbedrohend.
Unabhängig davon – und das haben wir auch im Ausschuss klargestellt – wäre unserer Meinung nach der Justizausschuss für diese Anträge zuständig gewesen, weil mit dem Klagsrecht der Opferschutzstelle eine Paralleljustiz geschaffen würde, die in die Prozessordnung eingreift.
Frau Staatssekretär, Sie sagten in der Ausschusssitzung, es müsse Schluss mit Gewalt an Frauen in der Kultur sein. Ich unterstreiche diese Forderung. Es muss grundsätzlich Schluss mit Gewalt an Frauen sein, egal in welchem Bereich. Das bewusst machen? – Ja! Alle Möglichkeiten der Prävention nutzen? – Ja! Infomaterial von Anlaufstellen auflegen? – Ja! Es gibt viele etablierte Institutionen und Vereine, die sehr, sehr viel Erfahrung in dieser Arbeit haben und die man als Anlaufstelle nutzen kann, und wir sollten diese Synergien nutzen. (Beifall bei der FPÖ.)
11.48
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Großbauer. – Bitte.
Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in einem Theater, das Licht wird gedimmt, Sie riechen die Theaterluft, der Vorhang geht auf, die Opernsängerin kommt auf die Bühne und beginnt zu singen. Sie tauchen in eine Traumwelt ein, die Person auf der Bühne aber erlebt vielleicht gerade den wahr gewordenen Albtraum. Deswegen brauchen wir eine Vertrauensstelle für Kunst und Kultur, denn in der Kunst und Kultur passiert noch immer Machtmissbrauch in allen Facetten und auch sexuelle, physische Gewalt.
Da wird intensiv geprobt, einzeln geprobt, einzeln unterrichtet, es werden natürlich Verträge alleine verhandelt, denn Künstlerinnen und Künstler haben nicht von Anfang an eine Managerarmada, die alles für sie verhandelt, das macht man ganz alleine. Deswegen brauchen wir eine Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch im Bereich Kunst und Kultur. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Ich kenne die Erlebnisse von Betroffenen, die das erfahren haben, die das erlebt haben; ich kenne einige davon persönlich. Leider haben sich oftmals langjährige Gerüchte in der Kulturszene schlussendlich bewahrheitet. In der Szene in Österreich kennt man sich untereinander, viele Ereignisse liegen oft Jahre oder Jahrzehnte zurück, nicht jeder oder jede konnte sich durchringen, das offiziell zu machen und sich Hilfe zu holen. Deswegen brauchen wir eine Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch im Bereich Kunst und Kultur.
In der klassischen Musikwelt ging ein Raunen um die Welt, als die Me-too-Bewegung, ausgehend von der Filmbranche, endlich losgetreten worden ist. Es gab große Hoffnung in der klassischen Musikwelt, dass das dorthin überschwappt. Leider ist das – noch – nicht in dem Ausmaß passiert, wie es sich viele gewünscht, erhofft haben. Es ist deswegen umso wichtiger, dass wir heute eine Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch im Bereich Kunst und Kultur beschließen, dass Machtmissbrauch im Allgemeinen und sexuelle Gewalt, psychische Gewalt unter der großen Überschrift Machtmissbrauch bekämpft wird.
Diese Vertrauensstelle soll auch bestehende Angebote miteinander verknüpfen. Es muss einfach jedem in der Kunst und Kultur klar sein: Wir dulden keinen Missbrauch, egal welcher Art, egal wo. Sie können darauf vertrauen, dass ich nicht wegschaue, dass wir nicht wegschauen. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte.
Staatssekretärin im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Mag. Andrea Mayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Und noch ein Abschied: Liebe Frau Abgeordnete Hammerschmid, liebe Sonja, ich danke dir sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit. Deine Inputs waren immer inspirierend für meine Tätigkeit. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Ich habe das vor fünf Jahren sehr bewundert, dass du aus deiner tollen Position in die Politik gegangen bist und ich kann dir versichern, dass du die politische Bühne in all deinen Funktionen sehr, sehr bereichert hast. Ich wünsche dir alles Gute für deine berufliche Zukunft, für deine persönliche Zukunft. Wir werden uns sicher in der einen oder anderen Form wieder begegnen und darauf freue ich mich. Alles Liebe dir! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Zum Tagesordnungspunkt: Der Kunst- und Kulturbereich muss eine Arbeitswelt sein, in der angstfreies Arbeiten möglich ist. Nur so kann das volle innovative Potenzial der Künstlerinnen und Künstler in Österreich ausgeschöpft werden. Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass die Realität oft eine andere ist. Ein wirksames Instrument gegen Missbrauch zu etablieren ist mir schon lange ein persönliches Anliegen. Die Kunst ist ein sehr schönes Aufgabengebiet, ein kreatives, ein inspirierendes Arbeitsfeld, und das soll sie auch für alle sein, die nicht ganz oben auf der Hierarchiestufe im Kulturbereich sind.
Im Kulturausschuss vergangene Woche ist der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport dazu aufgefordert worden, eine Vertrauensstelle für Betroffene von Machtmissbrauch zu initiieren. Dieser Aufforderung kommen wir – der Herr Bundesminister und ich – sehr gerne nach. Der gesamte Fairnessprozess, den wir im Herbst
begonnen haben, ist vom Gedanken hergeleitet, herauszuarbeiten, was es für ein faires Miteinander in der österreichischen Kunst- und Kulturlandschaft braucht. Wir wollen mit den relevanten Gebietskörperschaften und mit der Kulturbranche und der Kunstbranche selbst diskutieren und bereits während des Prozesses konkrete Maßnahmen umsetzen, die eine deutliche Verbesserung der Arbeitssituation im Bereich Kunst und Kultur bedeuten. Die Einrichtung einer Vertrauensstelle ist eine erste große Maßnahme, die aus diesem Fairnessprozess erwachsen wird.
Es wurde ja schon in den vorangegangenen Redebeiträgen diskutiert, was Kunst, Kultur und Sport gemeinsam haben. In all diesen Bereichen bestehen überdurchschnittlich enge, persönliche und oft auch sehr körpernahe Arbeitsverhältnisse. Beide Bereiche weisen eine große Häufigkeit steiler Hierarchien und direkter Abhängigkeiten auf. Besonders prekär ist die Situation in Ausbildungsbeziehungen. Die gemeinsame Thematisierung missbräuchlicher Strukturen im Sport und in Kunst und Kultur kann den Fokus auf das Wesentliche lenken.
Wie vermeiden wir in Zukunft übergriffiges Verhalten? Wie können Sportlerinnen, Sportler, Künstlerinnen und Künstler ihr volles Potenzial besser ausschöpfen? Genau das wollen wir erreichen und ich hoffe, dass wir noch heuer damit starten können. – Vielen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.56
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich habe das zuerst nicht mitbekommen, jetzt habe ich in der Rednerliste gesehen, dass das offensichtlich so ist: Wenn das die letzte Rede von Abgeordneter Hammerschmid war, dann darf ich es nicht verabsäumen, mich ganz, ganz herzlich bei Ihnen zu bedanken. Wir kennen uns schon viel länger, wir kannten uns schon vor Ihrer Zeit hier im Nationalrat, seit Ihrer Zeit als Ministerin.
Vielen herzlichen Dank für Ihr bildungspolitisches, Ihr kulturpolitisches Auftreten, das Sie – aus Überzeugung und aus innerer Haltung – immer wieder an den Tag gelegt haben. Ein herzliches Dankeschön auch im Namen des ganzen Parlaments. (Beifall bei ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS.)
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Brandstötter. – Bitte.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Wir haben ja heute schon einige Beispiele gehört, die verdeutlichen, warum wir eine Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch brauchen. Ich möchte noch ein Beispiel hinzufügen, um zu verdeutlichen, wie oft es passiert, dass Menschen auf vielerlei Art und Weise und teilweise auch vor den Augen der Öffentlichkeit missbraucht werden.
Ich spreche in dem Fall von Otto Muehl. Otto Muehl – wer ihn nicht kennt – hat in den Siebzigerjahren eine WG, eine Kommune in der Praterstraße im 2. Bezirk gegründet. Geendet hat sein Projekt als Sekte mit bis zu 600 Menschen im Burgenland in der Parndorfer Heide am Friedrichshof.
Über Jahre war Muehl ein gefeierter Vertreter des Wiener Aktionismus und hat aber innerhalb seiner selbst geschaffenen Kommune schlimmsten Missbrauch – auch sexuellen Missbrauch – betrieben. Er hat andere Menschen gedemütigt, er hat Minderjährige sexuell misshandelt und missbraucht und wurde dann 1991 endlich zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem aufgrund von Unzucht mit Minderjährigen bis hin zu Vergewaltigung. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Wieder draußen war aber auf die Buddys in der Kunstszene schon Verlass. Claus Peymann hat ihn gleich zu einer Lesung ins Burgtheater eingeladen und Noever, damals Direktor des MAK, hat die erste von zwei Ausstellungen mit ihm kuratiert, organisiert.
Auf der Website des MAK heißt es heute noch zu dieser Ausstellung: „Otto Mühl, Mitbegründer des Wiener Aktionismus und Gründer des sozialsexuellen utoptischen Projektes ‚Kommune Friedrichshof‘, wurde durch die österreichische Justiz zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Die Ausstellung ‚Otto Mühl 7‘ zeigt seine Reise durch diese siebenjährige kreative Staatsklausur.“
Kreative Staatsklausur als Umschreibung für Gefängnisstrafe, unter anderem wegen der Vergewaltigung Minderjähriger, auf der Website eines Bundesmuseums: Das zeigt, dass da eigentlich niemand die Opfer im Blick hat. Das scheint weder damals noch heute der Fall gewesen zu sein.
Wenige Jahre später hat dann übrigens Noever eine weitere Ausstellung, eine Soloausstellung mit Muehl kuratiert – Einzelausstellungen sind in den Bundesmuseen ja der Olymp, die Werke des Künstlers werden noch wertvoller, noch teurer – und auch da gab es kaum eine Debatte, außer von einigen wenigen Menschen, die sich aufgeregt haben, denen aber niemand zugehört hat.
Niemand hat die missbrauchten Menschen der Kommune im Blick gehabt, und niemand hat den Direktor gefragt, ob das alles eigentlich sein Ernst ist. Da halten dann die mächtigen Männer doch zusammen. Kulturstaatssekretär war damals übrigens Schizopunk Franz Morak.
Das führt mich auch zum Resümee: Künstlerische Genies gibt es viel weniger häufig, als wir eigentlich glauben. Menschen, die ihre Machtposition missbrauchen, gibt es deutlich häufiger, und noch häufiger gibt es Menschen, die das ermöglichen, die verharmlosen und wegschauen oder vertuschen. Deshalb ist die Vertrauensstelle gegen Machtmissbrauch extrem wichtig, und ich freue mich, dass sie kommt. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt MMag. Dr. Agnes Totter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordnete! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause! Jeder sexuelle Missbrauch ist einer zu viel. Es muss daher unser aller Ziel sein, solche und ähnliche Übergriffe zu verhindern.
Der vorliegende Antrag betrifft Bereiche, in denen es in der Vergangenheit besonders häufig zu sexuellem Missbrauch gekommen ist. Sowohl in der Kunst und Kultur als auch im Sport – das hat die Frau Staatssekretärin heute schon erwähnt – wird intensiv und isoliert geprobt und trainiert, es herrschen oft ausgeprägte hierarchische Strukturen und existenzielle Abhängigkeiten von übergeordneten Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern. In den letzten Jahren mussten wir in diesen Bereichen immer wieder negative Schlagzeilen vernehmen, beispielsweise im Skiumfeld, aber auch im Bereich der klassischen Musik. Diese Fälle haben ganz deutlich gezeigt, wie nicht zeitgemäße Strukturen in Kunst, Kultur und Sport zu Missbrauchsfällen führen können.
Dazu kommt noch, dass viel zu viele Fälle gar nicht erst gemeldet, angezeigt beziehungsweise aus verschiedensten Gründen nicht weiterverfolgt werden. Nicht immer ist der Missbrauch von Macht unmittelbar oder initial ein sexualisierter, er kann auch in emotionaler oder physischer Gewalt seinen Ausdruck finden. Daher werden all diese Missbrauchsformen von unserem hier vorliegenden Antrag umfasst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich bin überzeugt, dass es uns durch die Schaffung dieser Vertrauensstelle gelingen wird, zahlreiche Übergriffe zu verhindern. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, dass wir
hier gemeinsam einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung setzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.02
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Kulturausschusses.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun auch schon zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Kulturausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Wünschen die Klubs davor eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz, samt Titel und Eingang in 743 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2, die dem Ausschussbericht 744 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Kunst und Kultur nach der COVID-19-Krise“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen. (147/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 745 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 746 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 747 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 748 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nun zu den Abstimmungen über Tagesordnungspunkt 7.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 749 der Beilagen hinsichtlich des Entschließungsantrages 287/A(E) zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 749 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Vertrauensstelle Machtmissbrauch“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (148/E)
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (687 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (734 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Georg Strasser. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute zur Mittagszeit das Landarbeitsgesetz 2021, und das ist zweifellos ein Freudentag für alle Institutionen, die an diesem Projekt mitgearbeitet haben, und ein Freudentag für circa 35 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und circa 10 000 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in ganz Österreich.
Worum geht es? – Wir haben es geschafft, neun Landesgesetze in ein Bundesgesetz und damit auch in die Bundeskompetenz zu bringen. Es gibt jetzt nicht mehr 100 Verordnungen, die dieses Thema in ganz Österreich regeln, sondern 20. Wir haben es damit geschafft, mehr Verwaltungsvereinfachung in Österreich umzusetzen und auch für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem für jene, die irgendwo in einem Grenzgebiet arbeiten und sozusagen einmal in Niederösterreich und dann einen Monat später in Oberösterreich arbeiten, mehr Rechtssicherheit zu erzeugen. – Ein großes Dankeschön an alle Damen und Herren, die an diesem Projekt mitgewirkt haben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)
In diesem Landarbeitsgesetz ist aber auch eine neue – unter Anführungszeichen – „Unternehmensform“ integriert. Es wird in Zukunft möglich sein, dass sich Arbeitgeberzusammenschlüsse in einem regional sehr abgegrenzten Gebiet formieren können. Das sind etwa zwei oder drei Bauern, die dann gemeinsam zum Beispiel Erntehelfer anstellen können. Ich möchte betonen, das sind wirklich regional sehr abgegrenzte Situationen im Sinne von Gemeinden, die in der Nachbarschaft liegen, in denen die Betriebe zu finden sind, oder, wenn es ein wenig größer definiert ist, im Sinne von Bezirken, die benachbart sind. Damit schaffen wir es – und das ist der Vorteil für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –, etwas längere Dienstverhältnisse zu generieren und damit den Arbeitsplatz Bauernhof um eine Spur attraktiver zu gestalten. – Ein großes Dankeschön für dieses Projekt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
In sozusagen letzter Minute, nach dem Ausschuss ist es uns gemeinsam gelungen – und ich bin wirklich dankbar dafür, dass wir, soweit ich das verstehe, dieses Thema heute gemeinsam einstimmig beschließen –, dass wir auch noch das Thema des Kollektivvertrags in dieser speziellen Situation, für dieses Anstellungsverhältnis behandeln konnten. In Anspruch nehmen können das Drittstaatsangehörige, EU-BürgerInnen, Asylberechtigte und speziell auch Österreicherinnen und Österreicher.
Ich hoffe, dass es mit diesem Gesetz gelingt, auch einen Baustein zu liefern, wie dieses Land, wie unser Österreich wieder aus der Krise kommt. Ja, es ist ein kleiner Baustein, aber es ist ein Baustein, damit wir letztendlich schneller aus dieser Krise kommen.
Zum Abschluss: Mein Dank gilt vor allem den Sozialpartnern, denn dieses Projekt wurde 2017 bei einem Sozialpartnergipfel gestartet, bei dem damals noch mein Vorgänger Hermann Schultes dabei war, und es haben damals die LKÖ, die Wirtschaftskammer, die Arbeiterkammer, aber auch der ehemalige Minister und Kollege Alois Stöger tatkräftig mitgewirkt, damit sozusagen dieses Baby heute geboren werden kann. – Ich habe gehört, du (in Richtung Abg. Stöger) hast dich persönlich auch sehr für dieses Projekt eingesetzt – dafür und auch allen Damen und Herren, die da mitgewirkt haben, ein großes Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Abschließend: Das Projekt ist eine Verbesserung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dieses Projekt ist eine Verbesserung für die Dienstgeber in ganz Österreich, und dieses Projekt ist eine Verbesserung für den Standort Österreich, wozu auch die Landwirtschaft zweifellos ganz fix gehört. Wir wollen damit die Versorgungssicherheit mit regionalen Kostbarkeiten für die Zukunft absichern, und, wie schon gesagt, wir liefern damit einen Baustein, damit wir wirtschaftlich schneller wieder aus dieser Krise kommen. – Danke schön. Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt Mittag, zu Mittag essen wir normalerweise etwas – und wir reden jetzt über jene Menschen, die die Grundprodukte für unser tägliches Essen produzieren und die nicht immer die besten Arbeitsbedingungen haben.
Ich kann meinem Vorredner nur beipflichten: Es ist jetzt eine massive Verbesserung für diese Personengruppe eingeleitet worden. Wir vereinheitlichen das Landarbeitsgesetz, und das ist demokratiepolitisch und rechtspolitisch ein großer Schritt – einen herzlichen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium! Hans Binder, Anna Ritzberger-Moser haben in dem Team mitgearbeitet, es war ein großes Projekt – danke dafür. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Danke auch an die Regierungsparteien dafür, dass sie in den letzten Minuten noch dazu bereit waren, wichtige Punkte zu verändern: Der Kollektivvertrag wurde schon angesprochen, und wir werden weiterhin nicht wegschauen, wenn in diesem Bereich etwas nicht passt.
Ich bringe auch einen Abänderungsantrag ein, weil wir ein paar Punkte sehen, in denen man ein paar Dinge noch besser machen sollte; so zum Beispiel in der Frage: Wie geht man mit den Erntehelferinnen und Erntehelfern um, wenn es um die Sonderzahlungen geht? Das hat uns noch nie gefallen, deswegen bringe ich dazu einen Abänderungsantrag ein. Wir sollten bei der Teilzeitarbeit und bei Überstunden in der Teilzeit die gleichen Rechte haben.
Wir haben auch noch ein Ersuchen: dass man im Bereich der Toiletten auf den Feldern eine Lösung findet, vor allem bei großen Gruppen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht auch um die Frage: Wo ist die Abgrenzung zum Gewerberecht bei den Arbeitgeberzusammenschlüssen? Wir schaffen eine neue Form der Kooperation. Das ist gut, eine ausdauernde Beschäftigung in der Landwirtschaft zu sichern, ist für alle gut, aber wir müssen auch das Gewerberecht einhalten. Daher haben wir klar gesagt, dass keine Einkaufs- und Verkaufsgenossenschaften Arbeitgeberzusammenschlüsse bilden dürfen. Wir müssen da sehr auf das Gewerberecht achten.
Ich bringe also zunächst diesen Abänderungsantrag zum Landarbeitsgesetz 2021, den ich angesprochen habe, ein, und ich bringe weiters einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Abgeordneten Stöger, Zarits, Mag. Koza ein.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Erntehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Arbeitgeber“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, die Sozialpartner damit zu beauftragen, dass im Zuge der zu erlassenden Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (LF AStV) die Zurverfügungstellung von Trinkwasser auf Feldern bzw. auswärtigen Arbeitsstätten durch den Arbeitgeber sichergestellt wird.“
*****
Bei Hitze brauchen die Menschen etwas zu trinken, und das sollte noch geregelt werden. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Voglauer.)
12.14
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger,
und GenossInnen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (687 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (734 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
Artikel 1 (Änderung des Bundesgesetzes über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021 - LAG) wird wie folgt geändert:
1. § 18 wird Abs. 3 gestrichen.
2. § 31 Abs. 2 wird die Wortfolge „für Teilzeitbeschäftigte von 25%“ gestrichen.
3. § 156 Abs. 4 wird der Satz „Eine Verlängerung der täglichen Normalarbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden ist zulässig, wenn die Gleitzeitvereinbarung vorsieht, dass ein Zeitguthaben ganztägig verbraucht werden kann und ein Verbrauch in Zusammenhang mit einer wöchentlichen Ruhezeit nicht ausgeschlossen ist“ gestrichen.
4. § 160 Abs. 1 und 2 werden folgt geändert
„§ 160 (1) Die Tagesarbeitszeit darf einschließlich Überstunden, während der Arbeitsspitzen sowie bei Gleitzeitvereinbarungen zehn Stunden nicht überschreiten.“
(2) Die Wochenarbeitszeit darf einschließlich Überstunden, während der Arbeitsspitzen sowie bei Gleitzeitvereinbarungen 50 Stunden nicht überschreiten.“
5. § 202 Abs. 2 wird der Paragraphenverweis „211“ durch den Paragraphenverweis „211 Abs. 1 bis 7“ ersetzt.
6. Dem § 211 wird folgender § 211a angefügt:
„§ 211a (1) Auf Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner verbauten Fläche liegen, sowie sonstige auswärtige Arbeitsstellen, sind vom Arbeitgeber Toilettenräume bereit zu stellen.
(2) Die Verpflichtung gem. Abs. 1 entfällt, wenn die durchgehende Beschäftigung der Arbeitnehmer nicht mehr als zwei Stunden beträgt oder sich in unmittelbarer Nähe des Aufenthaltsortes eine Toilettenkabine befindet.
Begründung
Ad Z 1:
Durch die Streichung des § 18 Abs. 3 wird eine europarechtswidrige Regelung beseitigt. Eine Reduzierung der Sonderzahlungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die höchstens drei Monate zum Zweck von Erntearbeiten beschäftigt werden, steht im Widerspruch zu geltendem EU-Recht, insbesondere Art. 18 AEUV, wonach jede auch nur mittelbare Diskriminierung von Bürgerinnen und Bürgern anderer EU-Mitgliedsstaaten verboten ist. Aufgrund der Herkunft der meisten Erntehelferinnen und Erntehelfer aus EU-Mitgliedstaaten bzw. aus Drittstaatsländern liegt durch die Bestimmung eine verbotene Diskriminierung vor.
Ad Z 2:
Durch die Streichung der angeführten Wortfolge wird eine verfassungswidrige Bestimmung hinsichtlich des Gleichheitssatzes des Art. 7 B-VG beseitigt. Die vorliegende Bestimmung des LAG ist § 19e Abs. 2 nachgebildet (Für Guthaben an Normalarbeitszeit gebührt ein Zuschlag von 50%. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt. Der Kollektivvertrag kann Abweichendes regeln“). Da jedoch im LAG hier eine zusätzliche Regelung für Teilzeitbeschäftigte geschaffen wurde liegt hier eine Ungleichbehandlung bei der Abgeltung von Zeitguthaben zwischen Arbeitnehmern die unter dem Anwendungsbereich des AGZ und jenen die unter den Anwendungsbereich des LAG fallen vor. Da es sich hierbei rein um die Abgeltung von Zeitguthaben handelt, stellt eine unterschiedliche Regelung eine Ungleichbehandlung iSd Art. 7 B-VG dar. Hintergrund des § 19e AGZ ist, dass es sich bei diesem Zuschlag um einen Flexibilitätszuschlag, unabhängig von der Überschreitung der Normalarbeitszeit handelt. Diese Regelung wurde gerade für Teilzeitbeschäftigte geschaffen, da bei Vollzeitarbeit verbleibende Zeitguthaben rückblickend ohnedies meist mit 50%-Zuschlag abzugelten sind.
Zusätzlich steht die Bestimmung im Spannungsverhältnis des Diskriminierungsverbotes für Teilzeitbeschäftigte sowie der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie.
Ad Z 3 und 4:
Eine Höchstarbeitszeit von 12 Stunden ist jedenfalls aus gesundheitlichen Gründen hochgradig bedenklich. Durch überlange Arbeitsdauer entstehen körperliche, physische und gesundheitliche Belastungen welche die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer massiv gefährden. Entgegen einer Arbeitszeitverlängerung soll iSd Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Arbeitszeit verkürzt werden.
Ad Z 5:
Gemäß § 202 Abs. 2 (Allgemeine Bestimmungen zu Arbeitsstätten) findet ua auf Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- und forstwirtschaftlichen Betreib gehören, aber außerhalb seiner verbauten Fläche liegen, sowie auf sonstige auswärtige Arbeitsstätten § 211 keine Anwendung. Jedoch normiert § 211 die zur Verfügungstellung sanitärer Vorkehrungen in Arbeitsstätten bzw. sieht Abs. 8 leg cit vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Trinkwasser oder ein anderes gesundheitlich einwandfreies, alkoholfreies Getränk zur Verfügung zu stellen ist. Diese Ausnahme führt schlussendlich dazu, dass auch § 211 Abs. 8 für Erntehelfer die am Feld arbeiten nicht zur Anwendung gelangt, und ihnen daher kein Wasser zur Verfügung gestellt werden muss. Jedoch muss für Arbeitsplätze in Arbeitsstätten ebenso wie an auswärtigen Arbeitsstätten eine Versorgung mit Trinkwasser sichergestellt werden. Durch diese Änderung wird sichergestellt, dass auch Erntehelferinnen und Erntehelfer ein absolutes Minimum an humanen und gesunden Arbeitsbedingungen, nämlich der Zugang zu Trinkwasser, garantiert wird.
Ad Z 6:
Um ein Mindestmaß an Hygiene und Privatsphäre der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten ist die Bereitstellung von Toiletten unerlässlich. Mit dem Aufstellen von mobilen anschlussfreien Toilettenräumen kann ein Mindestmaß an menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
*****
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Stöger, Zarits, Mag. Koza
betreffend die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Erntehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Arbeitgeber
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (687 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (734 d.B.)
Im Zuge der Novellierung des Landarbeitsgesetzes sollen Verbesserungen für Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Speziellen für Erntehelferinnen und Erntehelfer umgesetzt werden. Eine Versorgung von Erntehelferinnen und Erntehelfer mit Trinkwasser soll daher rechtlich verankert werden. Der Zugang zu Trinkwasser auch auf auswärtigen Arbeitsstätten stellt ein absolutes Minimum an humanen und gesunden Arbeitsbedingungen dar, und muss garantiert und rechtlich umgesetzt werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, die Sozialpartner damit zu beauftragen, dass im Zuge der zu erlassenden Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (LF AStV) die Zurverfügungstellung von Trinkwasser auf Feldern bzw. auswärtigen Arbeitsstätten durch den Arbeitgeber sichergestellt wird.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der erwähnte Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert und ist gemäß § 53 Abs. 4 GOG somit auch eingebracht, weil auch ausreichend unterstützt. Der Entschließungsantrag ist ebenfalls ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht. Beide Anträge stehen somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist nun Frau Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Wir haben schon viel gehört, aber noch nicht von allen. Wir begrüßen die Neukodifizierung des Landarbeitsgesetzes, weil es diesmal tatsächlich gelungen ist, das Ganze in ein eigenes Gesetz zu packen. Das bringt durchaus Vorteile für die Landarbeiter, und das ist jedenfalls zu begrüßen.
Ein bisschen irritiert waren wir dann aber schon, als wir das genau durchgelesen haben. Vor allem bei dem Abänderungsantrag hätten wir uns vielleicht gewünscht, dass man sich ein bisschen mehr Zeit nimmt und es ein bisschen zeitgemäßer formuliert.
Hier steht zum Beispiel: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die ihnen obliegenden Arbeiten mit Fleiß und Gewissenhaftigkeit zu leisten. Sie haben in der zugewiesenen Wohnung Ordnung und Reinlichkeit zu halten, [...] die Haustiere [...] artgerecht zu behandeln. Sie sind verpflichtet, sich gegenüber den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, deren Familien und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anständig und gesittet zu benehmen.“ – Ich glaube, diese Sprache ist nicht mehr so ganz zeitgemäß, das hätte man vielleicht ein bisschen in das 21. Jahrhundert heben können.
Nichtsdestotrotz, der vorliegenden Gesetzesänderung geben wir unsere Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)
12.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon angesprochen worden: Es ist das tatsächlich ein wichtiger Schritt für die ArbeitnehmerInnen in der Land- und Fortwirtschaft, der da heute gesetzt wird. Die Zusammenführung von neun unterschiedlichen Gesetzen in ein Bundesgesetz ist eine Reform, die, glaube ich, schon lange und dringend notwendig ist und die auch einiges an Zeit gebraucht hat, die aber heute, denke ich, einen sehr wichtigen Schritt, einen sehr wichtigen Zwischenschritt gemacht hat.
Ich erlaube mir, noch ganz kurz ein paar Punkte zu erwähnen, die uns von grüner Seite besonders wichtig waren beziehungsweise auch von Sozialpartnerseite immer wieder thematisiert worden sind und jetzt nach der Begutachtungsphase noch einmal verankert beziehungsweise klargestellt worden sind.
Das eine ist: Es ist uns tatsächlich gelungen, im Landarbeitsgesetz auch jene Regelung festzuschreiben, die im Arbeitszeitgesetz aktuell ist, nämlich die Freiwilligkeit der 12. Stunde; dies gilt nun auch im Landarbeitsgesetz.
Wir haben die Wochenendruhe von 35 auf 36 Stunden erhöht, wie das auch im allgemeinen Arbeitsrecht vorgesehen ist.
Und es gibt eine Definition von Arbeitsspitzen, wann nämlich der 12-Stunden-Tag tatsächlich zulässig ist, um diese Arbeitsspitzen abzudecken. Diese Arbeitsspitzen müssen besonders begründet sein; Ernte alleine wird nicht reichen, um einen 12-Stunden-Tag mehr oder weniger umzusetzen. Das ist eigentlich eine Regelung, die durchaus auch klarer, strenger als im allgemeinen Arbeitsrecht ist. (Beifall bei den Grünen.)
Zuletzt beschließen wir heute hier im Rahmen eines Abänderungsantrages etwas, das auch besonders wichtig und sehr zentral war. Es gibt jetzt diese neuen Arbeitgeberzusammenschlüsse in der Landwirtschaft – eine sehr gute Einrichtung, weil sie erstmals auch so etwas wie Kontinuität, durchgängige Beschäftigungsverhältnisse, durchgängige Einkommensverhältnisse, auch eine entsprechende soziale Absicherung garantiert und sicherstellt. Das ist ein ganz wichtiger, sehr guter Schritt, den wir sehr begrüßen.
Es ist auch klar festgestellt, dass – unabhängig davon, in welchem Beschäftigungsverhältnis der oder die Landarbeiter/in ist – auf jeden Fall immer der beste, der günstigste Kollektivvertrag zählt, also eine Verschlechterung unzulässig ist.
Zuletzt: Wir haben glücklicherweise die Arbeitsstandards, die Arbeitsrechte der Menschen in der Landarbeit verbessert. Wir halten es für sehr wichtig, dass jene Länder, jene Arbeitgeber, die sicherstellen, dass ihre Beschäftigten in der Landwirtschaft entsprechende soziale und Arbeitsrechte haben, auch entsprechend belohnt werden sollen. Deswegen ist für uns auch klar, dass Wettbewerb fair stattfinden muss, ist für uns auch klar, dass tatsächlich besonders jene Länder, die sich um ihre ArbeitnehmerInnen bestmöglich kümmern, auch entsprechende landwirtschaftliche Förderungen bekommen sollen.
Wir unterstützen in dieser Hinsicht auch die Initiative des Europäischen Parlaments, die darauf abzielt: Agrarförderungen gegen gute Arbeitsbedingungen, denn das haben sich unsere LandarbeiterInnen verdient. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
12.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher. – Bitte schön, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Neben der akuten Krisenbekämpfung und der Bewältigung der Folgen dieser Gesundheitskrise für den Arbeitsmarkt ist es auch wichtig, grundsätzlich Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu führen, dass in unterschiedlichen Branchen Beschäftigung ermöglicht wird, Beschäftigung aufgebaut wird und auch Verfahren vereinfacht werden. Eine Branche, in der dieser Wunsch besonders groß war, ist der Bereich der Landwirtschaft und des Landarbeitsrechts.
Wie ist der Status quo? – Es gibt ein Grundlagengesetz auf Bundesebene, neun Ausführungsgesetze der Länder und über 100 Verordnungen. Das führt natürlich zu gewissen Problemen bürokratischer Natur, auch zu Problemen an den Landesgrenzen, deshalb war es auch mir – gemeinsam mit der Landwirtschaftsministerin – besonders wichtig, da eine Vereinfachung herbeizuführen.
Am 1. Juli soll nun das einheitliche Landarbeitsgesetz in Kraft treten. Es löst diese neun Landarbeitsordnungen ab und reduziert die Zahl der Verordnungen von 100 auf rund 20. Davon profitieren gut 30 000 Landarbeiterinnen und Landarbeiter und potenziell 160 000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Österreich.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die dieses Projekt schon vor meiner Zeit vorangetrieben haben – die Sozialpartner, meine Vorgängerinnen und Vorgänger, viele Parlamentarier –, bedanken. Ich glaube, es ist ein großer Reformschritt.
Was bedeutet er? – Er bedeutet eine nachhaltige und deutliche Entbürokratisierung und Vereinfachung der rechtlichen Lage für die Landarbeiterinnen und Landarbeiter. Er beziehungsweise das Paket ermöglicht Arbeitgeberzusammenschlüsse, um eben in einer Region Betriebe gemeinsam so aufzustellen, dass Arbeit flexibel aufgeteilt werden kann und damit attraktive, nachhaltige und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse in der saisongeprägten Land- und Forstwirtschaft geschaffen werden können.
Darüber hinaus geht es natürlich auch um Dinge, die jetzt noch gar nicht erwähnt worden sind, zum Beispiel um eine verbesserte und einheitliche Regelung, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft. Da waren die Landarbeitsordnungen in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich. Jetzt ist klar, dass es – vereinheitlicht – den Papamonat gibt, die volle Anrechnung der Elternkarenz auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche und auch Anspruch auf Pflegekarenz.
Damit schaffen wir klare Verhältnisse, von denen sowohl Betriebe als auch Beschäftigte in der Branche profitieren, und zusätzlich ermöglichen wir mit den neuen Arbeitszusammenschlüssen auch kleinen und stark saisonabhängigen Betrieben, Beschäftigungsmöglichkeiten zu bieten und zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.
Insgesamt ist dies aus meiner Sicht ein großes Reformprojekt, durch das wir sicherstellen, dass Bürokratie vereinfacht wird, durch das wir Beschäftigung fördern und insgesamt bessere Rahmenbedingungen schaffen, und zwar für beide Seiten: sowohl für Beschäftigte als auch für Betriebe. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte schön.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Eingangs bringe ich folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Georg Strasser, Dipl.-Ing.in Olga Voglauer, Alois Stöger, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (687 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (734 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 lautet § 417 Abs. 1 zweiter Satz:
„Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht das nach diesem Kollektivvertrag oder dem Kollektivvertrag nach Abs. 2 gebührende Entgelt auch dann zu, wenn ein
eigener Kollektivvertrag für Arbeitgeberzusammenschlüsse ein niedrigeres Entgelt vorsieht.“
*****
Mit der Vereinheitlichung der neun Landesgesetze und über 100 Verordnungen in ein einheitliches Bundesgesetz schaffen wir Klarheit für über 30 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und 162 000 Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft.
Der vorliegende Entwurf des Landarbeitsgesetzes 2021 ermöglicht zusätzlich mehreren Arbeitgebern in der Land- und Forstwirtschaft, sich zusammenzuschließen. Durch diesen Arbeitgeberzusammenschluss in der Land- und Forstwirtschaft können wetterabhängige Spitzen besser und effektiver abgedeckt werden.
Die Land- und Forstwirtschaft unterliegt genauso wie alle anderen Betriebe dem Wettbewerb, und durch die Betriebszusammenschlüsse werden land- und forstwirtschaftliche Betriebe wettbewerbsfähiger. Was kann man darunter verstehen? – Wenn ein Erdbeerbauer die Ernte nicht gleich einholen muss und ein Radieschenbauer in seiner Region zu dieser Zeit einen Mitarbeitermangel hat, können sie gegenseitig die Mitarbeiter austauschen – natürlich dann, wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wollen. Somit kann man Synergien schaffen, was auch für die Bäuerinnen und Bauern wichtig ist.
Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag wird auch gewährleistet, dass für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Einkommensstabilität gesichert ist. Besonders profitiert davon der ländliche Raum. Attraktive, nachhaltige und langfristige Beschäftigung im ländlichen Raum sichert die Betriebe und somit auch die Lebensmittelversorgung in Österreich. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
12.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dipl.Ing. Georg Strasser, Dipl.Ing. Olga Voglauer, Alois Stöger, Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Clemens Stammler, Christoph Zarits
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (687 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft (Landarbeitsgesetz 2021) erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert werden (734 d.B.)
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. In Art. 1 lautet § 417 Abs. 1 zweiter Satz:
„Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steht das nach diesem Kollektivvertrag oder dem Kollektivvertrag nach Abs. 2 gebührende Entgelt auch dann zu, wenn ein eigener Kollektivvertrag für Arbeitgeberzusammenschlüsse ein niedrigeres Entgelt vorsieht.“
Begründung
Das in der Regierungsvorlage vorgesehene Verbot des Abschlusses von eigenen Kollektivverträgen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern von Arbeitgeberzusammenschlüssen könnte vor dem Hintergrund des Art. 11 EMRK (Koalitionsfreiheit) problematisch sein.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Olga Voglauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Spoštovane gledalci! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben heute schon viel über das Landarbeitsgesetz gehört; ich würde gerne zwei Aspekte herausheben, die wir vielleicht noch nicht so genau betrachtet haben.
Einerseits gibt es natürlich Erntehelferinnen und Erntehelfer, die ab diesem Monat wahrscheinlich wieder wöchentlich auch in der medialen Berichterstattung zu finden sein werden – wie auch ihre Arbeitsbedingungen, wie auch gute und weniger gute ArbeitgeberInnen und wie sie mit diesen Arbeitskräften umgehen –, andererseits gibt es aber auch sehr viele FacharbeiterInnen, die über das ganze Jahr in den bäuerlichen Betrieben beschäftigt sind. Es freut mich ganz besonders, dass wir jetzt eine bundesweite Regelung auf den Weg gebracht haben, eine Gesetzgebung, die nicht unterscheidet, ob man Spargelstecher in Kärnten oder Spargelstecher im Marchfeld ist, weil man nun überall dasselbe verdienen wird. Es ist eine bundesweite Gesetzgebung, die nicht mehr unterscheidet, ob man Melker oder Melkerin in der Steiermark oder Melker oder Melkerin in Oberösterreich ist. – Insofern ist das also eine Konsolidierung, die schon längst überfällig war.
Wir schaffen damit einen bundesweiten Mindestlohn, wir schaffen eine bundesweite Regelung, was Arbeitsspitzen sind. Es ist nicht so wie bei uns Bäuerinnen und Bauern, die wir üblicherweise vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember Arbeitsspitzen leben; das gilt so nicht für unsere ArbeitnehmerInnen, und das ist jetzt niedergeschrieben. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Gleichzeitig ist aber gerade auch dieser ArbeitgeberInnenzusammenschluss eine Chance für kleinstrukturierte Betriebe. Wir schaffen es immer wieder vorn und hinten nicht, diese große Aufgabe und Arbeitsflut mit Familienarbeitskräften zu bewältigen. Jetzt wird es möglich, sich innovativ zusammenzuschließen und für zwei, drei, vier Betriebe gemeinsam MitarbeiterInnen anzustellen. Ich glaube, das wird eine Arbeitsentlastung für die Betriebe und faire Arbeitsbedingungen für unsere ArbeitnehmerInnen bringen.
Was es aber zusätzlich zu diesem Landarbeitsgesetz brauchen wird, sind effektive und effiziente Kontrollen, denn ein Gesetz kann noch so gut geschrieben sein, wenn wir nicht regelmäßig Kontrollen vor Ort durchführen, wenn wir nicht die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wie auch ich eine bin, regelmäßig kontrollieren, ob sie Gesetze einhalten, wie sie sich gegenüber ihren ArbeitnehmerInnen benehmen, welche Arbeitsbedingungen sie vorgeben, dann hilft auch ein gutes Landarbeitsgesetz wenig. Insofern hoffe ich, dass die Gewerkschaften, vor allem die PRO-GE, weiterhin gute Informations- und Vertretungsarbeit leisten werden, denn gerade im Bereich der ErntehelferInnen werden wir ganz genau darauf schauen.
Ganz allgemein möchte ich mich noch bei allen Fraktionen bedanken, die hier mitgewirkt haben, dass es ein Mehrheitsbeschluss in puncto Landarbeitsgesetz wird, in puncto Abänderung bei der Möglichkeit eines Kollektivvertrages bei ArbeitgeberInnenzusammenschlüssen, wie auch beim Entschließungsantrag, der es jetzt möglich machen wird, dass wir auch auf den Feldern genug Wasser zur Verfügung haben. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1301/A der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden, sowie über den
Antrag 800/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Regelungen für Homeoffice/Telearbeit (735 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lange haben wir auf dieses Homeofficegesetz gewartet. Es hat viele Pressekonferenzen dazu gegeben, die Berge haben gekreißt, und jetzt steht das Mäuslein vor uns. Dieses Mäuslein ist eine Konstruktion der Sozialpartner – damit nehme ich den Herrn Minister schon in Schutz; das ist nicht auf seinem Mist gewachsen, sondern da haben sich halt die altbekannten Sozialpartner so lange unterhalten, bis nichts mehr übrig war.
Was uns jetzt vorliegt, ist ein Homeofficegesetzentwurf im engeren Sinne, würde man als Jurist sagen, denn Homeoffice gibt es nur in der Wohnung. Es ist kein Gesetz für Mobile Office, für eine dynamische Arbeitswelt, in der jemand auch einmal im Kaffeehaus, am Flughafen oder im Hotel den Laptop aufklappt und etwas arbeitet, sondern gearbeitet werden kann nur in der Wohnung. Da können wir dann noch streiten, wie weit die Wohnung geht, ob etwa, wenn Sie einen großen Garten haben, dieser noch zur Wohnung zählt. Mit diesem Gesetz werden die Gerichte viel Spaß haben – eine großartige Leistung unserer Sozialpartner.
Um das zu sanieren, bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mobiles Arbeiten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Home Office-Gesetzespakets mobiles Arbeiten unabhängig von der Einschränkung auf die Wohnung zu berücksichtigen.“
*****
(Beifall bei den NEOS.)
Das ist aber nicht die einzige Glanzleistung in diesem Gesetzentwurf. Eines meiner Lieblingsstücke ist der Punkt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer und der Arbeitnehmerin die Kosten für digitale Arbeitsmittel zu ersetzen hat. Wenn man dann nachfragt, was digitale Arbeitsmittel sind, bekommt man keine gescheite Antwort, und es wird einem auch nicht erklärt, warum genau digitale Arbeitsmittel. Wenn Sie sich dieses Wort überlegen, dann müssen Sie nämlich feststellen: Ihr Laptop ist kein digitales Arbeitsmittel, denn diesen können Sie angreifen. Digital ist die Software, die Sie auf Ihrem Laptop haben. Das also muss Ihnen der Arbeitgeber ersetzen. Beim anderen steht es so nicht im Gesetzentwurf, im Gegenteil, und der Jurist schließt: Dann muss ich die nicht digitalen Arbeitsmittel natürlich nicht ersetzen.
Nicht digitale Arbeitsmittel sind beispielsweise auch der Drucker und ganz besonders auch das Papier, das Sie in den Drucker legen. – Also eine großartige legistische Leistung, die unsere wunderbaren Sozialpartner für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da zustande gebracht haben. Am Schluss kennt sich keiner aus, es wird gestritten werden, es freuen sich die Anwälte, wie Kollege Fürlinger, die dann Klienten haben, mit denen sie vor Gericht ziehen können. (Beifall bei den NEOS.)
Es ist auch festgehalten, dass eine Homeofficevereinbarung schriftlich getroffen und mit einer Kündigungsfrist von einem Monat versehen werden muss. Wenn ich jetzt also der Mitarbeiter von Kollegin Salzmann wäre und sagen würde: Chefin, kann ich nächste Woche am Donnertag und Freitag im Homeoffice arbeiten?, dann könnte sie nicht sagen: Ja, Gerald, geh halt!, sondern wir müssten eine schriftliche Vereinbarung treffen, und diese hätte eine Kündigungsfrist von einem Monat. – Wie weltfremd ist denn das?! Das ist Gesetzeschreiben am Leben vorbei! Ich meine, das wurde ja von den Sozialpartnern gemacht, und ich kann mir schon vorstellen, dass man in der Wirtschaftskammer so arbeitet, ich kann mir auch vorstellen, dass man bei der Gewerkschaft so arbeitet, aber im wirklichen Leben, wo die Leute das Geld verdienen, arbeitet man nicht so!
Mit diesem Gesetzentwurf werden ganz viele Fragen, die sich vorher nicht gestellt haben, neu aufgeworfen, die Gerichte werden sehr viel zu tun haben, und deswegen ist es ganz wichtig, dass eine Evaluierung vorgesehen ist. Wir werden hoffentlich diesen Murks nach der Evaluierungsphase in zwei Jahren reparieren. (Beifall bei den NEOS.)
12.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Mobiles Arbeiten
eingebracht im Zuge der Debatte in der 91. Sitzung des Nationalrats über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1301/A der Abgeordneten
Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 800/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Regelungen für Homeoffice/Telearbeit (735 d.B.) – TOP 9
Die COVID-Krise hat gezeigt, wie schnell sich Unternehmen und Organisationen an neue Bedingungen anpassen müssen. Die berufliche und private Lebensrealität vieler Erwerbstätiger verändert sich rasch, und die Corona-Krise beschleunigt die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zusätzlich. In der aktuellen ökonomischen Krise zeigen sich die Vorteile digitaler Innovationen: Sie machen Unter-nehmen und Organisationen in Krisenzeiten anpassungsfähig, handlungsfähig und damit überlebensfähig. Die COVID-Krise hat aber auch gezeigt, dass Home Office in Österreich zu weiten Teilen noch nicht geregelt ist und daher in der Praxis zahlreiche Fragen offen sind. Betrachtet man die Veränderung des Arbeitsmarktes nach Branchen, zeigt sich, dass die Kommunikations- und Dienstleistungsbranche einen enormen Stellenzuwachs in den letzten elf Jahren erfahren haben.
Somit ist es an der Zeit, das Arbeitsrecht unter Wahrung der Arbeitnehmerrechte an die wirtschaftliche Realität des 21 Jahrhunderts anzupassen. Daher wäre ein ehrlicher Diskurs umso wichtiger, um aufzuzeigen welche Veränderungen notwendig sind. Mit einem Bild des Arbeiters an der Werkbank werden sich die Fragen der modernen Arbeitswelt nicht klären lassen. Die fundamentalen Haltungen und die Lagerkämpfe der Großparteien machen eine Selbstbestimmung des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin nicht möglich und stellen sich einer innovativen Entwicklung in den Weg.
Um genau die oben genannte Probleme zu lösen, wurde 2020 von der Ex-Bundesministerin Aschbacher der Versuch gestartet, das Arbeitsrecht an das 21 Jahrhundert anzupassen. Die Ex- Bundesministerin versprach ein umfangreiches Gesetzespaket, sowohl für kurzfristige als auch langfristige Anwendungen (1). Wie die aktuelle Kritik zeigt, ist dieser Versuch gescheitert. Nach einem Jahr Pandemie wird ein Gesetz vorgelegt, das mehr Fragen als Antworten aufwirft. Die Digitalisierung ermöglicht mobiles Arbeiten*, doch dies wird im vorgelegten Gesetzespaket nicht geregelt. Diese Kritik wird auch in den Stellungnahmen geäußert, unter anderem von Dr. Martin Gruber-Risak, Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien: "Es ist nicht nachvollziehbar warum in Abs 1 leg cit nicht auch das mobile Arbeiten, dh das Arbeiten außerhalb des Betriebes an einem anderen Ort als der Wohnung bzw einem von den Arbeitnehmer*innen frei wählbaren Ort, geregelt wird." (2,3)
Neben dem ausgewiesenen Experten der Universität Wien, kritisieren auch Mag. Peter Schöffman und Mag. Ines Kager (4) von der Wirtschaftsuniversität Wien, aber auch die Wiener Linien, die Eingrenzung auf den Wohnbereich: Die Definition von „Arbeitsleistungen in der Wohnung“ schließt eine Erbringung von Arbeitsleistungen zB im Park, Café oder in einem Hotelzimmer aus. (5)
Quellen:
(1) https://www.derstandard.at/story/2000120097091/aschbacher-homeoffice-regelung-kommt-erst-im-maerz-2021
(2) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00094/index.shtml#tab-Stellungnahmen
(3) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36698/index.shtml
(4) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36700/index.shtml
(5) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/SNME/SNME_36691/index.shtml
*Mobiles Arbeiten wird als Arbeiten außerhalb der Betriebsstätte definiert. Es umfasst zum Beispiel die Arbeit von Zuhause aus, die Arbeit beim Kunden, die Arbeit von unterwegs und die Arbeit im Rahmen von Dienstreisen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Arbeit, wird aufgefordert, im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Teil des Home Office-Gesetzespakets mobiles Arbeiten unabhängig von der Einschränkung auf die Wohnung zu berücksichtigen."
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Bettina Zopf. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Die Pandemie hat uns vor viele neue Aufgaben gestellt. Es war wirklich für jeden von uns fordernd, doch es hat auch etwas Gutes: Die veränderten Umstände haben uns dazu gezwungen, alte Systeme aufzubrechen und neue Dinge zu ermöglichen.
Mit dem Homeofficepaket konnten wir ein neues Regelwerk schaffen. Es kommt den Anforderungen der modernen Arbeitswelt und der betrieblichen Praxis gleichermaßen entgegen. Es bringt uns steuerliche Begünstigungen und ist am Puls der Zeit. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Freiwilligkeit für Unternehmen und Beschäftigte sowie die Vereinbarung auf betrieblicher Ebene sind entscheidend. Einerseits hat der Dienstnehmer keinen Rechtsanspruch, und andererseits kann auch kein Arbeitgeber den Dienstnehmer dazu verpflichten.
Modern, zukunftsorientiert und auf Augenhöhe (Ruf bei den NEOS: Ist was anderes!) – so kann eine Vereinbarung getroffen werden, die sowohl für Dienstnehmer als auch für Dienstgeber passt. Auf Sozialpartnerebene wurde mit allen gesprochen. Wir haben Zeit investiert und die erste Regelung auf den Weg gebracht. Auch die Evaluierung, wie sie Kollege Loacker soeben angesprochen hat, ist für 2022 vorgesehen, um die Praxistauglichkeit zu überprüfen. Arbeit modern zu regeln – das ist unser Ziel, und dafür ist dieses Paket der erste Schritt in die richtige Richtung. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)
Arbeitsmittel soll grundsätzlich der Arbeitgeber zur Verfügung stellen – oder alternativ eine angemessene Pauschalabgeltung an die Arbeitnehmer leisten.
Mit den Schutzmaßnahmen rund um die Covid-19-Pandemie hat Homeoffice einen Höhepunkt erlebt. Somit hat die Krise auch ihre Chancen aufgezeigt. Gerade Skeptiker sind zu einem Testlauf gezwungen worden. Arbeitsdisziplin, Produktivität und der Erwerb
neuer Kenntnisse wurden im Homeoffice von beiden Seiten mehrheitlich positiv bewertet. Schon allein die Zeitersparnis beim Weg zur Arbeit ist mit drei Vorteilen verbunden: bessere Work-Life-Balance, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und indirekter Umweltschutz.
Die Arbeitswelt für die Zukunft weiterzuentwickeln ist unsere Aufgabe. Mobiles Arbeiten ist keine neue Erfindung. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Früher gab es auch Homeoffice, aber nicht im Bereich der digitalen Arbeitswelt, sondern in der handwerklichen Fertigung. Ich kann mich noch gut daran erinnern, als ich bei meiner Freundin zu Hause gesessen bin und die Mutter Trachtenmascherl fertiggestellt und verpackt hat – damals ohne Regelung, zu schlechten Bedingungen und gegen schlechte Bezahlung.
Wir schaffen heute für Homeoffice einen guten gesetzlichen Rahmen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Anders gesagt: Flexibel, nett und familiär kommt die neue Heimarbeit daher! (Beifall bei der ÖVP.)
12.37
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! An diese Rede anzuschließen ist jetzt wirklich ein bissl eine Vorlage, um ganz ehrlich zu sein, wenn man über moderne und über mobile Arbeitswelten spricht. Offenbar ist halt jetzt die Gewerkschaft der Vorreiter der modernen Arbeitswelt und der modernen Arbeitsrealitäten der ÖVP. Was da jetzt gekommen ist, sagt auf jeden Fall einiges aus.
Ich möchte daran aber auch wirklich direkt anschließen, weil ich glaube, durchaus sagen zu können, dass ich eine Vertreterin dieser mobilen Arbeit bin. Ich mache das nämlich schon seit mehreren Jahren. Ich arbeite in einem internationalen Unternehmen, das mir als Arbeitsort – location free – Österreich gibt. Ich arbeite mit Teams auf der ganzen Welt zusammen, und ob die jetzt in Kuala Lumpur, in Indien oder in Kallham sitzen, ist vollkommen egal. Wir machen das sehr erfolgreich und, wie gesagt, bereits über viele Jahre in einer Art und Weise, dass ich nicht nur den Vorteil oder das große Privileg habe, Menschen aus der ganzen Welt zu treffen und mit ihnen zusammenzuarbeiten, sondern es sind auch Freundschaften, die dabei entstehen.
Das sind Arbeitsrealitäten im 21. Jahrhundert, und dass das in vielen Ländern bereits Usus ist, muss man natürlich auch sagen. Dass Österreich jetzt draufkommt, dass man etwas tun könnte, ist durchaus schön, und ja, vielleicht ist es auch das, was die Pandemie bewirkt hat: dass man zumindest verstanden hat, dass die Arbeitswelt auch anders aussehen kann, als dass man um 9 Uhr ins Büro kommt und um 17 Uhr wieder heimgeht, oder wie das halt in den unterschiedlichen Betrieben gehandhabt wird.
Deswegen gibt es auch dieses Paket, und prinzipiell standen wir diesem natürlich positiv gegenüber, als es gekommen ist. Ich habe auch im Finanzausschuss festgehalten, dass wir das sehr, sehr wichtig finden, und es stehen natürlich auch einige Dinge drin, die durchaus sinnvoll sind. Dass Arbeitgeber eine Homeofficepauschale steuerfrei auszahlen können, finden wir zum Beispiel gut.
Wir begrüßen auch, dass es ArbeitnehmerInnen jetzt möglich ist, eine Pauschale in der Arbeitnehmerveranlagung abzusetzen. Was aber natürlich wieder nicht passiert ist – und das, obwohl es wahrscheinlich schon seit Jahrzehnten im Regierungsprogramm steht ‑: Es gibt keine Vereinfachung der Lohnverrechnung. Das ist wahrscheinlich genau das, was passiert, wenn die Sozialpartner so etwas aushandeln. Es ist ein Mehraufwand für
alle – ArbeitgeberInnen, ArbeitnehmerInnen, Finanzverwaltung –, das ist einfach vorprogrammiert.
Der arbeitsrechtliche Teil ist natürlich völlig missglückt. Mein Kollege Gerald Loacker hat es ja schon angesprochen: Das mobile Arbeiten, die mobilen Arbeitswelten sind natürlich nicht angesprochen. Ja, natürlich kann man im Homeoffice unterschiedliche Dinge machen, unterschiedliche Dinge erarbeiten, aber letztendlich geht es auch darum, dass es nicht nur in der Wohnung ist, natürlich geht man hinaus. Stellen Sie sich vor, jemand holt die Kinder ab, weil die gerade im Sportunterricht oder im Musikunterricht sind, jemand trifft sich zu einem Meeting in einem Kaffeehaus – das sind die Realitäten, die wir haben, und das sind die Realitäten, die in diesem Paket aber nicht abgebildet sind.
Zusammenfassend: Der Regierungsvorschlag vertut also eine Chance, dass man das Arbeitsrecht wirklich an die Arbeitsrealitäten der Menschen im 21. Jahrhundert anpasst.
Wenn ich jetzt hier diese Aussagen von der ehemaligen Wirtschaftspartei ÖVP höre, dann muss ich Ihnen wirklich konstatieren: Von modernen Arbeitswelten haben Sie wirklich herzlich wenig Ahnung, meine Damen und Herren! – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
12.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Mag. Christian Drobits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Seit über einem Jahr haben wir im Zuge der Pandemie das Homeoffice als Feldversuch; ein Feldversuch, welcher mittlerweile in einen neuen Teil der reinen Arbeitskultur umgewandelt worden ist.
Wir als SPÖ haben als Erste erkannt, dass keine Freiwilligkeit besteht, wir haben als Erste erkannt, dass die Arbeitsmittel nicht zur Verfügung gestellt werden und auch der Kostenersatz fehlt, wir haben auch erkannt, dass es keine Vereinbarung gegeben hat, und wir haben auch erkannt, dass gerade die Frauen unter dieser Situation leiden, weil sie ihre Arbeit, die sie am Arbeitsplatz verrichten mussten, nunmehr immer mit Homeschooling und auch mit dem Haushalt verbinden müssen und mussten. Diese Probleme schrien nach Lösungen, und die SPÖ hat reagiert.
Wir haben am 9.7.2020 als Erste einen Entschließungsantrag eingebracht, der heute mitverhandelt und miterledigt wird, der nunmehr zur Gänze in den Gesetzentwurf übernommen worden ist. Wir haben gesagt:
Erstens: Freiwilligkeit muss sein.
Zweitens: Wir wollen eine Vereinbarung, die schriftlich ist.
Drittens: Wir wollen, dass die Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, und wenn nicht, muss es einen Kostenersatz geben. – All diese Punkte wurden erfüllt.
Was hat die Bundesregierung gemacht? – Herr Bundesminister, Sie sind da außer Obligo. – Die Bundesregierung hat gesagt: Bitte warten!, hat gezögert, hat gezaudert, unsere Anträge wurden zwei-, dreimal vertagt.
Jetzt liegt uns der Gesetzentwurf vor, das ist gut – ich bin da anderer Meinung als Gerald Loacker, der sagt, das ist ein Murks. Er trägt die Handschrift der SPÖ, er trägt auch die Handschrift der Sozialpartner. Deshalb bin ich stolz, dass wir jetzt jenen, für die Homeoffice möglich ist, auch die Möglichkeit geben, Homeoffice mit Spielregeln zu machen.
Herr Bundesminister, Sie haben das schnell umgesetzt. Sie haben zumindest nicht so lange gebraucht wie Ihre Vorgängerin, Frau Minister Aschbacher, und Sie haben auch
viele Punkte, die wir gesagt haben, übernommen. Was jedoch noch ein bisschen fehlt, sind der Schutz der Daten und der Schutz der Geschäftsgeheimnisse. Aufgrund der Cyberkriminalität, aber auch der Tatsache, dass Datendiebstahl immer mehr zunimmt, schreit das nach Lösungen. Ich würde Sie bitten, auch diesen neuen Antrag, den wir eingebracht haben, genau anzuschauen und eine Evaluierung durchzuführen.
Zu Gerald Loacker – seine Freundschaft zur Sozialpartnerschaft ist enden wollend, ich weiß es, aber: Vergiss bitte nicht diese vielen Frauen, vergiss bitte nicht jene, die nicht freiwillig Homeoffice machen! Für die brauchen wir Lösungen, und die brauchen wir jetzt. Die Digitalisierung geht sicher weiter, also das mobile Arbeiten wird weiter Thema sein. Wir brauchen die Sozialpartnerschaft, um da Lösungen zu finden; das hat man jetzt auch gesehen.
Die SPÖ hat eine klare Handschrift: Wir stehen auf der Seite der arbeitenden Menschen, wir stehen auf der Seite derer, die uns brauchen. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzentwurf sicher die Zustimmung erteilen, weil es von einem klaren roten Faden durchzogen wird und unsere Handschrift trägt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
12.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ein Wort zu meinem Vorredner: Was jetzt mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dem wir unsere Zustimmung geben werden, aber ebenso im Raum schwebt, ist das Distancelearning. Ich hätte mir von der SPÖ erwartet, dass man darauf achtet und jetzt in der Ostregion nicht schon wieder die Schulen schließt und alles dicht macht, denn das fällt den Frauen auf den Kopf – Homeofficegesetz hin oder her.
Herr Bundesminister, wir werden diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung geben. Er war, wie wir finden, nicht besonders rasch fertig, aber er liegt jetzt hier. Er ist im Großen und Ganzen für uns in Ordnung, und es würde mich freuen, wenn Sie jetzt auch ein Auge auf die Vollziehung dieses Gesetzes werfen würden, sodass man sieht, ob das, was man sich von diesem Gesetz erwartet, in der Vollziehung auch tatsächlich stattfindet. Vielleicht könnten Sie auch eine begleitende Evaluierung durchführen, da das etwas ist, was ganz neu ist, und natürlich können immer wieder Dinge auftreten, die man vielleicht übersehen hat, davor ist niemand gefeit.
Was für uns auch besonders wichtig war, ist die freiwillige Kontrolle des Homeofficeplatzes durch das Arbeitsinspektorat. Ich würde das zwar jedem Arbeitnehmer empfehlen, dennoch kann ich es verstehen, wenn es der eine oder andere nicht möchte. Das war für uns wirklich eine Art Knackpunkt.
Man muss aber auch sagen – das Arbeitsinspektorat ist etwas, das ich sehr schätze, weil ich es für sehr wichtig erachte, aber leider Gottes muss ich auch das Folgende festhalten; wir haben im Ausschuss eine sehr lange Diskussion darüber geführt –: Das Arbeitsinspektorat findet offensichtlich nicht immer alle Zustände in Unternehmen so vor, wie sie wirklich sind, nämlich vor allem dann nicht, wenn es eine positive Bewertung hat, aber ein Unternehmen dann plötzlich – und da spreche ich jetzt von Hygiene Austria – in den Medien sehr präsent wird und ehemalige Mitarbeiter dann in den Medien erklären, wie die Arbeitsbedingungen tatsächlich waren. Auch Polizeibeamte, die bei dieser Hausdurchsuchung dabei waren, haben davon berichtet, dass sie dort über Massen von Schutzmasken, die auf dem Fußboden herumgelegen sind, gewatet sind. Es hat dort also tatsächlich Arbeitsbedingungen gegeben, die völlig unter allem waren, was man sich sozusagen wünschen würde.
Daher haben wir schon im Ausschuss einen Antrag eingebracht – ich weiß, er hat bei Kollegen Fürlinger von der Österreichischen Volkspartei zu einem gewissen Unverständnis geführt, was mir nicht ganz verständlich ist, denn ich glaube, wir sind gerade in einer Phase, in der wir jetzt auch im Unterausschuss des Rechnungshofausschusses viele Dinge über die Beschaffungsvorgänge aufklären.
In diesem Fall geht es um die Frage: Wie war denn das mit dem Arbeitsinspektorat? Und da, Herr Minister, würden wir uns halt schon auch wünschen, dass Sie sich aus dieser Geiselhaft der Kurz-Prätorianer in Ihrem eigenen Ressort ein bisschen befreien und vielleicht auch einmal offenlegen, was es da an Kommunikation zwischen Ihrem Ressort, zwischen Mitarbeitern Ihres Ressorts, Ihres Kabinetts und möglicherweise dem Arbeitsinspektorat gegeben hat.
Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rolle des Arbeitsministeriums in der Causa ,Hygiene Austria‘“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der folgenden Inhalt umfassen soll:
- Eine Aufstellung über sämtliche Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma ‚Hygiene Austria‘.
- Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge innerhalb des Bundesministeriums für Arbeit im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma ‚Hygiene Austria‘.
- Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit dem Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma ‚Hygiene Austria‘.
- Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit der Firma ‚Hygiene Austria‘ im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma ‚Hygiene Austria‘.
- Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit der Firma ‚Schütze Positionierung GmbH‘ im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma ‚Hygiene Austria‘.
*****
Bei dem, was jetzt für Sie, meine Damen und Herren, sehr technisch geklungen hat, geht es schlicht und einfach um die Kommunikation des Generalsekretariats des Kabinetts im Arbeitsministerium mit dem Bundeskanzleramt auf der einen Seite und mit dem Arbeitsinspektorat auf der anderen Seite, um ausschließen zu können, dass es in Richtung Arbeitsinspektorat Warnungen gegeben hat. (Beifall bei der FPÖ.)
12.49
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Peter Wurm und weiterer Abgeordneter
betreffend Rolle des Arbeitsministeriums in der Causa „Hygiene Austria“
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 9.) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1301/A der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz, das Arbeitsinspektionsgesetz 1993, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden sowie über den Antrag 800/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbesserung der Regelungen für Homeoffice/Telearbeit (735 d.B.) in der 91. Sitzung des Nationalrats am 25. März 2021
Nach der Hausdurchsuchung an zwei Standorten der „Hygiene Austria“ herrscht betroffenes Schweigen, der Bundeskanzler, einst voller Lob für das Unternehmen, das in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu einer seiner engsten Vertrauten seit vielen Jahren steht, und nicht mit öffentlichen Danksagungen sparte, gibt sich nun verschlossen, angesichts der aufgedeckten Betrügereien.
Der Standard berichtete dazu am 05. März 2021 folgendes:
„Hygiene Austria: Auf 17 chinesische Masken kamen drei "made in Austria"
Ein Informant berichtet von Schwarzarbeit, chinesischen Masken und schlechten Arbeitsbedingungen bei Hygiene Austria. Der Maskenproduzent setzt auf dubiose Zeitarbeitsfirmen“
„Der Informant ist sichtlich aufgeregt. Er weiß gar nicht, wo er beginnen soll, muss immer wieder abbrechen, während er sich durch die gesammelten Materialien arbeitet. Er hat die Arbeitsbedingungen beim Maskenhersteller Hygiene Austria miterlebt. Nach der Razzia bei der Firmenkooperation von Palmers und Lenzing will er nicht länger schweigen und erzählt, wie die Produktion in der Arbeitsstätte in Wiener Neudorf tatsächlich verlaufen ist.
Er spricht davon, dass es eigenes Personal gab, das die Schwarzarbeiter angeleitet habe. Den besten Job sollen die Aufpasser gehabt haben. Rund um die Uhr seien zwei Leute an der Hintertür platziert gewesen, um Alarm zu schlagen, falls wer komme. "Die sind dagesessen und haben geraucht", erzählt der Informant.“
„Maschinen liefen ununterbrochen
Währenddessen wurde in der Produktionshalle geschuftet, erzählt er. Nicht einmal fürs Putzen seien die Maschinen abgedreht worden. Wie DER STANDARD von mehreren Seiten erfuhr, gab es deshalb mindestens einen schweren Arbeitsunfall, der bei den Behörden als Haushaltsunfall gemeldet worden sein soll. Viele Arbeiter sollen noch auf ihr Gehalt warten. In der Halle sei es nicht hygienisch zugegangen. Der Stoff für die Masken sei in Rollenform teils unverpackt auf dem dreckigen Boden gestanden, wie Fotos zeigen. Handschuhe und Haarnetze sollen in der Halle in vielen Fällen nur getragen worden sein, wenn etwa die Politik für einen PR-Termin antanzte. Es gab offenbar auch eine klare Vorgabe dafür, wie die fremde mit der heimischen Maskenware vermischt werden sollte. Laut Ermittlern kamen in Kartons auf 17 China-Masken drei aus Österreich.“
„Klein und frisch gegründet
Der Informant kann auch auf Anhieb alle Leiharbeitsfirmen nennen, von denen Hygiene Austria Personal für die Maskenproduktion anheuerte. Palmers und Lenzing dürften nicht die seriösesten Partner hinzugezogen haben. Gelb ist die Bonität bei Steady Global Partners, rot bei Ad Job Assist. Äußerst schwach ist sie auch bei First Staff und Ante Portas. Ante Portas hat eine Gewerbeberechtigung allein als Sicherheitsdienst mit niedrigeren Kollektivverträgen. Als Arbeitskräfteüberlasser darf die Firma nicht tätig sein. Alle vier Firmen sind klein, wurden frisch gegründet und haben zugekaufte gewerberechtliche Geschäftsführer. Steady wurde als Scheinfirma identifiziert, Ad Jobs ist in Konkurs.“
„Moderne Lohnsklaven
Martin Zieger, Präsident des Verbands der Personaldienstleister, sieht bei ihnen Alarmstufe Rot. "Das hat nichts mit seriöser Zeitarbeit zu tun", sagt er dem STANDARD. Keine der Firmen habe sich einer Qualitätsprüfung unterzogen, keine erfülle die Voraussetzungen, um Mitglied im Verband zu werden. Wer sie beauftrage, für den zähle offenbar nur der Preis. Zieger fordert, dass ihre Auftraggeber in die Pflicht genommen werden. "Ich darf nicht billig einkaufen und mich dann darüber beschweren, dass es nicht funktioniert."
„Ähnliches kommt von Ermittlern. Es gebe viele unseriöse Personalvermittler, die weder über eine Rechtsabteilung noch über eine Lohnabrechnung verfügten. Oft sind nur eine Adresse und eine Telefonnummer vorhanden. Die Akquirierung von Mitarbeitern erfolge oft über Subfirmen. Von Kickback-Zahlungen ist die Rede und von einer Art Schneeballsystem. Einer zahlt den anderen. Moderne Lohnsklaven seien die über diesen Weg in Unternehmen entsendeten Mitarbeiter. Oft seien diese Arbeiter nur geringfügig angemeldet, von Urlaubs- und Weihnachtsgeld könne nicht die Rede sein. Hygiene Austria ließ eine Anfrage vorerst unbeantwortet, man sammle derzeit noch Fakten. (Verena Kainrath, Jan Michael Marchart, Bettina Pfluger, Aloysius Widmann, 5.3.2021)“
Aktuelle Hinweise aus dem Mitarbeiterstab des Arbeitsministeriums werfen im Zusammenhang mit der Causa „Hygiene Austria“ und mutmaßlichen Interventionen betreffend Arbeitsrechts- und Arbeitnehmerschutzrecht neue Fragen auf. Diese haben auch schon medialen Niederschlag gefunden:
„Die aktuelle parteipolitische ‚Treibjagd‘ auf den ÖVP-nahen Impfbeauftragten, Sektionschef a.D. Clemens Martin Auer, und die SPÖ-nahe Generalsekretärin Ines Stilling riecht auch nach einem klassischen Entlastungsangriff der Schwarz-Türkisen wegen mutmaßlich eigener Verstrickungen in den Hygiene Austria-Skandal rund um chinesische FFP2-Masken und den dubiosen Beschaffungsvorgängen öffentlicher Stellen in Österreich. Die Liste der in den Medien kolportierten Verfehlungen ist jedenfalls lang. Sie reicht von der Falschdeklaration der Ware als ‚Made in Austria‘, einer heftig diskutierten Nichtverzollung chinesischer Ware bei der Einfuhr nach Österreich bis hin zu Verstößen gegen das Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutzbestimmungen bei der Beschäftigung von Arbeitsleihkräften am Betriebsstandort der Hygiene Austria. Dabei gibt es nicht nur Indizienketten ins grün-geführte Sozialministerium, sondern auch eine ganze Reihe
verfolgungswürdiger Hinweise ins Ministerbüro und ins Generalsekretariat im Arbeitsministerium“, sagte heute FPÖ-Sozialsprecherin NAbg. Dagmar Belakowitsch.
„Wie ‚gewöhnlich gut informierte Kreise‘ aus den Reihen langjähriger und keineswegs ÖVP-naher Mitarbeiter des Arbeitsministeriums zu berichten wissen, soll es rund um das Aufdecken des Hygiene Austria-Skandals zu einem großen Kommunikationsbedarf von Mitarbeitern des Ministerbüros und des Generalsekretariats von Bundesminister Martin Kocher gekommen sein. Die Kommunikationslinien sollen dabei sowohl ins Bundeskanzleramt als auch in die Hygiene Austria bzw. ein ÖVP-nahes Beratungsunternehmen gelaufen sein, das die Interessen von Tino Wieser und Co. in der Öffentlichkeitsarbeit vertritt. Mitten im Kommunikationszentrum rund um die ‚Behandlung‘ arbeitsrechtlicher und arbeitnehmerschutzrechtlicher Fragen und Problemstellungen rund um die Hygiene Austria soll keine geringere Spitzenbeamtin im Arbeitsministerium als Kabinettschefin Dr. Eva Landrichtinger, seit kurzem auch Generalsekretärin im Arbeitsministerium, stehen“, so Belakowitsch weiter.
„Die FPÖ hat diesbezüglich bereits eine entsprechende Anfrage an den zuständigen Arbeitsminister Martin Kocher unter dem Titel ‚Rolle des Arbeitsinspektorats bei der Hygiene Austria‘ (5720/J) gestellt. Bereits das Einbringen dieser Anfrage hat dazu geführt, dass sich neuerlich Informanten aus dem Arbeitsministerium und insbesondere des Arbeitsinspektorats gemeldet haben. Kern des Vorhalts gegen Arbeitsminister Martin Kocher – und vor allem gegen sein Ministerbüro bzw. sein Generalsekretariat – ist, dass dort offensichtlich alles dazu getan wird, um die immer brisanter werdende Causa Hygiene Austria ‚niederzuhalten‘. Frei nach der Parole des ÖVP-nahen Sektionschefs Christian Pilnacek im Justizressort soll auch das Kabinett von Arbeitsminister Kocher alles dazu tun, um die Causa Hygiene Austria zu ‚daschlogen‘. Und dabei soll der eigentlich ressortverantwortliche Arbeitsminister eine denkbar unglückliche Rolle spielen. Ministerium, Generalsekretärin und Kabinettschefin Eva Landrichtinger sollen den eigenen Minister quasi in ’Geiselhaft’ genommen haben und an ihm vorbei das Ministerium führen. Die ‚Weisungskette‘ soll in der Causa Hygiene Austria einzig und allein zu Sebastian Kurz und dessen Kabinettschef Bernhard Bonelli laufen. Der ‚Herr Professor‘, wie Kocher hinter vorgehaltener Hand in ÖVP-Kreisen genannt werden soll, diene nur der Staffage“, so die freiheitliche Sozialpolitikerin.
„Der Sozialausschuss am kommenden Mittwoch, 16. März, wird jedenfalls Gelegenheit dazu bieten, die Causa ‚Hygiene Austria‘ breit zu diskutieren. Dort sind nämlich Minister Kocher und seine Generalsekretärin anwesend und beide müssen einmal Rede und Antwort stehen, wie in Zusammenhang mit diesem ÖVP- und Kurz-nahen Unternehmen heruminterveniert wurde. Dann wird man sehen, ob nicht bald eine ÖVP-Spitzenbeamtin rücktrittsreif sein könnte“, so Belakowitsch.
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210314_OTS0021/fpoe-belakowitsch-oevp-entlastungsangriff-fuer-arbeitsminister-martin-kocher-in-sachen-hygiene-austria
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Bericht zuzuleiten, der folgenden Inhalt umfassen soll:
• Eine Aufstellung über sämtliche Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria“.
• Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge innerhalb des Bun desministeriums für Arbeit im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Ar beitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria“.
• Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministe riums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit dem Bundeskanzleramt im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Ar beitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria“.
• Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesminis teriums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit der Firma „Hygiene Austria“ im Zusammenhang mit Überprüfungsschritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria“.
• Eine Dokumentation sämtlicher Kommunikationsvorgänge des Bundesministeri ums für Arbeit, insbesondere des Ministerbüros und des Generalsekretariats mit der Firma „Schütze Positionierung GmbH“ im Zusammenhang mit Überprüfungs schritte des Arbeitsinspektorats bei der Firma „Hygiene Austria“.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Markus Koza. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beschließen heute die arbeits- und sozialrechtlichen Teile des Homeofficepakets, basierend auf einer Sozialpartnereinigung.
Warum eine Sozialpartnereinigung? – Ja ganz einfach, weil es sich um einen Themenbereich aus der Arbeitswelt, aus der betrieblichen Welt handelt. Es ist in der Regel sinnvoll, dass sich, wenn es um Arbeitsregelungen, um arbeitsrechtliche Maßnahmen geht, diejenigen zusammensetzen, die mit diesen auch arbeiten und umgehen müssen, die davon betroffen sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Genau deshalb bin ich sehr froh, dass sich Arbeiterkammer, Gewerkschaften und die Wirtschaftsseite zusammengesetzt und ein entsprechendes Paket ausgearbeitet haben, das wir heute hier über weite Strecken beschließen können und dürfen, damit es auch eine möglichst breite Akzeptanz hat. Ein Ziel dieses Pakets war ja auch, nicht nur Maßnahmen für die Zeit der Pandemie, sondern ein Homeofficepaket, das auch über die Zeit der Pandemie hinausreicht, zu beschließen, weil es natürlich auch in Pandemiezeiten bereits gewisse Regelungen gegeben hat, die zur Anwendung gekommen sind.
Es hat Unternehmen gegeben, die durchaus Betriebsvereinbarungen zum Thema Homeoffice hatten, die auch funktioniert haben. Es hat bereits Provisorien im Bereich der Unfallversicherung gegeben. Es hat auch immer wieder Diskussionen gegeben, ob die Arbeitgeber tatsächlich die Betriebsmittel, die Arbeitsmittel zur Verfügung stellen müssen. Die Arbeiterkammer war da immer dafür, bei anderen war es eher umstritten. Jetzt sind sehr viele dieser Fragen schlichtweg klargestellt, und diese Klarheit, diese Rechtssicherheit für Menschen im Homeoffice ist ein ganz bedeutender, ein ganz wesentlicher Schritt. Es ist überhaupt keine Frage, dass wir dieses Paket begrüßen und diesem Paket auch zustimmen werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es sind natürlich auch etliche Fragen offengeblieben. Kollege Loacker hat mobiles Arbeiten nur von einem Ort aus angesprochen. Ist das tatsächlich der Weisheit letzter Schluss? – Nicht unbedingt, da müssen wir uns etwas überlegen.
Mir persönlich wäre es auch lieber gewesen, wenn beispielsweise Homeofficeregelungen überhaupt auf Basis einer Betriebsvereinbarung geschlossen werden müssen, weil
meiner Meinung nach kollektive Regelungen immer besser und stärker sind als individuelle, aber wir haben jetzt zumindest die Möglichkeit, beides zu machen.
Es wird insbesondere auch darum gehen, dass wir genau beobachten, was verstärktes Homeoffice tatsächlich bedeutet, ob Menschen, Betroffene, die im Homeoffice sind, ausreichend in das betriebliche Ganze eingebunden sind, in betriebliche Sozialleistungen, in die betriebliche Weiterbildung – nicht dass wieder eine Gruppe im Vergleich zur anderen abgehängt wird.
Zuletzt noch: Homeoffice wird dann funktionieren, wenn wir zu Hause eine Arbeitsumgebung schaffen, die nicht von Homelearning, von Homeeducation, von – in Wirklichkeit – Betreuung geprägt ist. Homeoffice darf nicht so verstanden werden, dass es zu einer Privatisierung von bisher öffentlich erbrachten Leistungen kommt. Das ist vielleicht in Pandemiezeiten kurzfristig notwendig, aber wir werden künftig entsprechende gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen sicherstellen müssen, die auch tatsächlich gewährleisten, dass Homeoffice Arbeit und nicht versteckte Betreuung ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Natürlich haben durch die Pandemie Homeoffice und das Arbeiten von zu Hause insgesamt eine erhöhte Aufmerksamkeit erhalten. Es wurde viel darüber diskutiert, wie das genau ausgestaltet werden soll und kann.
Wir wissen aufgrund von Umfragen, dass viele Menschen, die jetzt Erfahrungen im Arbeiten von zu Hause aus gemacht haben, das weiterhin zumeist in einer hybriden Form – also nicht nur von zu Hause, sondern zum Teil von zu Hause und zum Teil vom Büro aus – in Anspruch nehmen wollen.
Deswegen war es uns besonders wichtig, dass es die Möglichkeit individueller Lösungen auf betrieblicher Ebene gibt, um eben auf die verschiedenen Voraussetzungen in den verschiedenen Branchen einzugehen. Das Homeofficemaßnahmenpaket 2021 stellt einen Rahmen für die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen dar, die im Zusammenhang mit Homeoffice möglich und nötig sind.
Wir gehen dabei auf die Bedürfnisse von beiden Seiten ein – das ist mir sehr wichtig –, der Seite der Betriebe und der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Natürlich – es wurde schon erwähnt – waren die Sozialpartner und die Industriellenvereinigung bei der Ausarbeitung eingebunden, um ein Regelwerk zu schaffen, das einen ersten großen Schritt darstellt.
Natürlich ist die Digitalisierung durch die Pandemie massiv beschleunigt worden. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass wir in einem Jahr einen Digitalisierungsschub von fast zehn Jahren erlebt haben, wenn man das mit einer Situation ohne Pandemie vergleichen würde. Das heißt, auch beim Arbeiten von zu Hause wird es weitere Entwicklungen brauchen. Deshalb war es mir so wichtig, dass es eine relativ rasche Evaluierung der Maßnahmen gibt, orientiert an den Erfahrungen in der Praxis – ich glaube, das ist entscheidend –, um dann möglicherweise noch Anpassungen vorzunehmen; und das ist ja sehr zeitnah, wenn wir von 2022 sprechen.
Welche Punkte beinhaltet das Homeofficepaket? – Eine Definition von Homeoffice, dann weiterhin die Festlegung, dass Homeoffice Vereinbarungssache ist, was, glaube ich, auch ganz wichtig ist. Es gibt keine Pflicht zum Homeoffice, es kann niemand gezwungen werden, und das ist, glaube ich, eine gute Voraussetzung. Natürlich ergänze ich,
dass es jetzt während der Pandemie wichtig ist, dass alle, die das können – sowohl die Betriebe als auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer –, Homeoffice so breitflächig wie möglich in Anspruch nehmen, um Kontakte einzuschränken.
Ein zweiter wichtiger Punkt sind natürlich die finanziellen Rahmenbedingungen. Da ist klargestellt, dass die Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Arbeitsmittel bereitstellen müssen. Wenn das nicht der Fall ist, dann ist eine angemessene Pauschale für die eigens bereitgestellten Mittel zu gewähren. Damit stellen wir sicher, dass Homeoffice keine zusätzliche finanzielle Last für Beschäftigte darstellt.
Dann haben wir noch den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerschutz im Homeoffice: Auch da, glaube ich, war es wichtig, klarzustellen, dass alle Regelungen, die bezüglich Arbeiten im Büro gelten, also zum Beispiel Ruhezeiten und Arbeitszeitregelungen, auch im Homeoffice Gültigkeit haben. Den Regelungen kann also vonseiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vertraut werden. Es gibt das ausdrückliche Betretungsverbot von privaten Wohnungen für Arbeitsinspektorate, es sei denn, es gibt vom Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin die Einladung, das zu tun.
Zu guter Letzt ist auch der Unfallversicherungsschutz noch einmal klargestellt. Arbeitsunfälle im Homeoffice sind versichert. Dazu kommen aber auch Unfälle, die am Weg passieren, zum Beispiel am Weg vom Homeoffice in den Kindergarten oder zur Schule, wenn man die Kinder dort hinbringt.
Insgesamt handelt es sich um eine Fülle von Maßnahmen und ein aus meiner Sicht nachhaltiges Regelwerk, das uns allen ein enormes Anliegen war, um auch für die Zeit nach der Pandemie Planungssicherheit zu gewährleisten.
Ich glaube, dass das auch eine Materie ist, bei der beide Seiten – Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der einen Seite, die Betriebe auf der anderen Seite – gewinnen können und es dadurch auch wirtschaftliche Chancen gibt, um Arbeitsplätze attraktiver zu machen. Ich bedanke mich bei allen, die sich da eingebracht haben. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
12.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau MMMag.a Gertraud Salzmann. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher daheim vor den Fernsehgeräten! Die Pandemie hat unsere Arbeitswelt kräftig durcheinandergewirbelt, unser Herr Minister hat es vorhin gerade erklärt. Eine OGM-Studie zeigt ganz klar, dass die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit dem Homeoffice in der Krise aber durchaus zufrieden sind, auch wenn ein kurzfristiger Umstieg notwendig war.
Die Arbeitsdisziplin, die Produktivität, der Erwerb neuer Kenntnisse wurden im Homeoffice von beiden Seiten als durchaus positiv bewertet. Man stellt zwar fest, dass die sozialen Kontakte dadurch natürlich fehlen, aber über 90 Prozent der Befragten geben an, dass es im Homeoffice gut bis sehr gut funktioniert hat.
Auch die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird in der Befragung durch OGM sehr positiv hervorgehoben, was gerade in Zeiten des Homeschoolings einen nicht unbeträchtlichen Aspekt darstellt. Da zeigt sich aber auch, dass gerade die Frauen durch eine Doppel- und Dreifachbelastung viele Lasten der Pandemie geschultert haben. Ich denke, wir müssen beim Homeoffice – bei allem, was positiv ist – aber auch darauf schauen, dass wir auf die Abgrenzung zwischen Freizeit und beruflicher Tätigkeit daheim auch wirklich bewusst achten. Warum? – Weil es einfach auch Freizeit braucht, man muss daheim abschalten dürfen, das halte ich für wesentlich.
Mehr als zwei Drittel der Befragten, meine Damen und Herren, sehen die Zukunft im flexiblen Arbeiten zwischen Büro und Homeoffice. In diese Richtung müssen wir natürlich auch aktiv werden. Neben der bereits erfolgten steuerlichen Regelung, die ja schon in Kraft ist, haben wir mit dem vorliegenden Homeofficepaket jetzt auch eine Regelung, die arbeitsrechtliche Fragen und natürlich auch Fragen in Bezug auf Arbeitsmittel umfasst. Homeoffice bleibt freiwillig. Das ist ein wesentlicher Aspekt. Es bleibt Vereinbarungssache zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber. Die Sozialpartner werden diesbezüglich einen Mustervertrag entwickeln. Wichtig ist auch, dass die digitalen Arbeitsmittel grundsätzlich vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden, wobei alternativ aber auch eine Pauschalabgeltung erfolgen kann.
Ein wesentlicher Punkt, der für mich als Arbeitsrechtlerin natürlich auch wichtig ist: Die Unfallversicherung ist dauerhaft in das Gesetz übernommen worden. Davon sind auch Wegunfälle umfasst, etwa der Weg zur Bank oder zum Kindergarten. Kollege Loacker, dass ihr nicht mehr die Freunde der Arbeitnehmer werdet, damit habe ich mich abgefunden. (Abg. Loacker: Unterstell’ mir nichts, sonst raucht’s im Kamin!) Aber dass für dich nicht klar ist, was digitale Arbeitsmittel sind – ich meine, schau in den Erläuterungen nach! Dort findest du: Digitale Arbeitsmittel sind alles, was erforderlich ist, was die IT-Hardware, die Software, die notwendigen Datenverbindungen und wenn notwendig auch das dienstliche Handy anlangt. (Abg. Loacker: Bist du Juristin, oder was?! Das stimmt doch gar nicht! Ich kann doch den Gesetzestext nicht mit den Erläuterungen korrigieren!) Ich halte das jetzt vorliegende Paket für ein sehr gutes Paket. (Abg. Loacker: Hobbyjuristin aus Salzburg! Das ist ein Wahnsinn!) Ich bin froh, dass es jetzt auf dem Tisch ist, und gehe davon aus, dass wir es mit breiter Zustimmung beschließen werden.
Herr Minister, ich bedanke mich auch bei Ihnen. Sie haben rasch nach Amtsantritt die Verhandlungen forciert, sodass wir das jetzt abschließen können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die nächste Rednerin ist Mag.a Elisabeth Scheucher-Pichler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wurde ja schon vieles gesagt. Ja, die Coronapandemie hat vieles in der Gesellschaft und natürlich auch in der Arbeitswelt und im Berufsleben verändert. Ich denke, Arbeitszeitmodelle wie Homeoffice haben dadurch auch deutlich an Bedeutung zugenommen. Der Wunsch, von zu Hause aus zu arbeiten, ist da, wenngleich die Herausforderungen durch die Pandemie sehr groß sind. Da bin ich der Meinung von Frau Dr. Belakowitsch: Ja, das Homeschooling war und ist eine zusätzliche Belastung.
Trotzdem wird Homeoffice durchaus positiv bewertet. Die Diskussion, meine Damen und Herren, gibt es ja schon seit Langem. Einerseits wurde es – auch hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie – immer als Chance gesehen, andererseits hat man es eher als schwierig beurteilt. Ich bin damit immer wieder beschäftigt. Wir haben im Hilfswerk in Kärnten sehr, sehr positive Erfahrungen mit Homeoffice, insbesondere wenn es eben um Verwaltungsarbeit oder um konzeptive Arbeit geht.
Wir beschließen heute – Herr Bundesminister, vielen Dank! –, wie ich denke, sehr klare rechtliche Regelungen, freiwillige Betriebsvereinbarungen und Rahmenbedingungen, die für Arbeitgeber und auch für Arbeitnehmer passen. Dass es 2022 eine Evaluierung geben wird, stellt auch sicher, Herr Kollege Loacker, dass wir das Modell natürlich auch weiterentwickeln können. Tatsache ist, dass eine flexible Einteilung der Arbeitszeit viele Vorteile hat. 60 Prozent der Befragten sehen das auch so. Speziell der Faktor Zeit ist da
ein großes Thema, die Zeitersparnis: weniger Pendeln, weniger nerviges Warten. Man hat natürlich den Nachteil weniger sozialer Kontakte, andererseits aber auch wieder die Möglichkeit, in Ruhe zu arbeiten. Insgesamt glaube ich, dass man vor allem positiv beurteilt, dass mehr Zeit für die Familie bleiben könnte.
Wichtig ist auch, wie ebenfalls bereits erwähnt wurde, die steuerliche Absetzbarkeit von bis zu 600 Euro für Homeofficeausstattung: 300 Euro für den Arbeitgeber, 300 Euro für den Arbeitnehmer.
Ich denke, langfristig wird Homeoffice neue Chancen und Möglichkeiten bringen. Ich glaube, es ist aber auch wichtig, dass wir Arbeit im positiven Sinn sehen, dass wir Arbeit als Teil unseres Lebens positiv sehen. Homeoffice hat meiner Einschätzung nach durchaus Entwicklungspotenzial. Wir setzen heute einen ersten wichtigen Schritt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Mag. Klaus Fürlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich will Ihnen nicht verhehlen, dass ich es interessant finde, welch innige Beziehung Kollegin Belakowitsch im Sozialausschuss zu mir aufbaut. Sie nützt jeden Sozialausschuss, um mich später im Plenum zu zitieren – manchmal sinngemäß, manchmal anders. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Diesmal aber, Frau Kollegin, haben Sie mir einen Beweis Ihrer innigen Zuneigung dadurch gegeben, dass Sie eine OTS-Aussendung gemacht haben, in der Sie mich doch glatt geziehen haben, ich hätte in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem hier anwesenden Bundesminister Martin Kocher in sinister Art und Weise das Amtsgeheimnis verletzt. (Abg. Belakowitsch: Falsch!)
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang höflich darauf hinweisen, dass der Herr Bundesminister am 9.3., also acht Tage vor dem Ausschuss, im „Morgenjournal“, im „Mittagsjournal“ und in der „ZIB 2“ auf Fragen von Journalisten – ich glaube, es war Frau Maiwald – geantwortet hat, dass es routinemäßige Überprüfungen und gesonderte Überprüfungen durch das Arbeitsinspektorat gegeben hat. Ihrer lyrischen Ader entsprechend, dass ich also – wie es in der OTS-Aussendung so schön heißt – „die Maske des Biedermanns“ verloren hätte, darf ich antworten: Ich darf die Maske des Biedermanns wieder aufsetzen und werde nach Max Frisch weiterhin gemeinsam mit Ihnen im Sozialausschuss als Biedermann – und Sie hoffentlich nicht als Brandstifterin – tätig sein. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Als die Debatte um dieses Gesetz begonnen hat, habe ich mir auch zum ersten Mal Gedanken darüber gemacht, ob das Stolpern, wenn ich das Kaffeehäferl in die Küche bringe und dann mit dem aufgeladenen I-Pad zum gleichen Tisch zurückgehe, schon beim Hingehen ein Arbeitsunfall ist oder erst am Weg zurück. Ja, unsere Gesetze brauchen da oder dort eine neue Definition davon, was eine Betriebsstätte ist, die meiner Meinung nach auch richtig ist. Wir haben sie im Dienstnehmerhaftpflichtgesetz zugunsten der Dienstnehmer machen müssen. Wir haben auch Klarstellungen im Unfallversicherungsrecht gemacht, wobei ich der Meinung bin, dass meine Branche bezüglich der Frage, was denn nun tatsächlich ein Arbeitsunfall ist und was nicht, noch einige Beiträge leisten wird.
Wie schon im Ausschuss finde ich interessant, dass vonseiten des Kollegen Loacker Kritik an der nicht genau detaillierten Regelung gekommen ist. Ich frage mich natürlich – das werden wir uns nach zwei Jahren fragen müssen –, ob es tatsächlich möglich ist, ob wir in der Lage sein werden, all das, was sich in den letzten zehn Jahren an Arbeitsmodellen, Arbeitszeitmodellen und verschiedener Arbeit entwickelt hat und was natürlich –
der Kollege hat das richtig angesprochen – im Bereich Mobileoffice durch die Coronapandemie noch einmal einen richtigen Turbo erfahren hat, tatsächlich en détail gesetzlich zu lösen. Ob wir dazu in der Lage sein werden, meine Damen und Herren, wird die Zukunft weisen. Hier merke ich meine Skepsis an. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)
13.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Christoph Zarits. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christoph Zarits (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeitswelt hat sich verändert – vor allem in den letzten zwölf Monaten. Homeoffice ist vom Rand der Arbeitswelt in die Mitte gerückt. Ich habe es bei mir gesehen: Vor einem Jahr habe ich meinen Laptop und meinen Drucker eingepackt und mein Büro sozusagen auf den Küchentisch zu Hause verlagert. Jetzt ist es an der Zeit, dass wir die Regelungen für das Homeoffice aufstellen – im sozialrechtlichen und natürlich auch im arbeitsrechtlichen Sinn.
Der Herr Minister hat es schon angesprochen: Unfallschutz, Arbeitszeitgesetz und Arbeitsruhegesetz gelten natürlich auch im Homeoffice. Das ist wichtig. Es ist freiwillig und muss per schriftlicher Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beschlossen werden. Das ist wichtig und auch richtig so.
Meine geschätzten Damen und Herren, ich möchte auch erwähnen, dass wir bereits vor einem Monat Veränderungen im Steuerrecht durchgesetzt haben, mit dem Ziel, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu entlasten: 300 Euro Homeofficepauschale – das ist gut und richtig so. Zusätzlich kann man auch Werbungskosten für ergonomisches Büromaterial absetzen, also für den Bürosessel oder auch den Bürotisch. Herr Kollege Loacker, Ihnen würde ich eine Schreibtischlampe empfehlen, damit Ihnen endlich einmal das Licht aufgeht, weil es nicht in Ordnung ist, was Sie mit der Sozialpartnerschaft machen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schallmeiner. – Zwischenruf des Abg. Scherak. – Abg. Loacker: Burgenländerwitz!)
Die Sozialpartnerschaft leistet Großartiges. Vor allem in der Krise haben wir gesehen, wie wichtig die Wirtschaftskammer, die Gewerkschaft und auch die Arbeiterkammer sind. Ich glaube, das Homeofficepaket ist gelungen, und ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)
13.09
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Michael Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Ich habe ja gestern angekündigt, an diesen Plenartagen nur bei den Abstimmungen und dann, wenn ich Redebeiträge abgebe, physisch dabei zu sein, und ich kann berichten, dass mein gestriger Auszug extrem viel Resonanz in der Öffentlichkeit ausgelöst hat. Ich habe extrem viele Zuschriften bekommen, die sagen: Endlich wurde das auch einmal thematisiert (Zwischenruf des Abg. Lausch), weil wir diese Verantwortungslosigkeit und diese Respektlosigkeit, die die freiheitlichen Abgeordneten an den Tag legen, überhaupt nicht einsehen! (Zwischenrufe der Abgeordneten Lausch und Belakowitsch.) Endlich wurde das einmal gesagt! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Lausch.)
Zum Thema Homeoffice wurde schon vieles gesagt. (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Lausch.) Ich glaube, die Entwicklung hat sich – das wurde von den Vorrednern schon
gesagt – natürlich beschleunigt. Die Transformation der Arbeitswelt findet in einem schnelleren Tempo statt, und diese stellt uns natürlich auch im Bereich der rechtlichen Rahmenbedingungen vor Herausforderungen.
Was ich aber schon auch dazusagen möchte: Was zum Homeoffice genauso dazugehört wie die arbeitsrechtlichen Absicherungen oder die steuerrechtlichen Absicherungen, ist die entsprechende Infrastruktur. In diesem Gesetzentwurf steht die digitale Infrastruktur, die digitalen Arbeitsmittel, drinnen. Wir müssen aber auch die Infrastruktur technischer Natur so schaffen können, dass vor allem im ländlichen Raum Homeoffice überhaupt möglich ist. Ich möchte wirklich auch eine Lanze dafür brechen, den Breitbandausbau entsprechend zu beschleunigen, weil das in vielen Regionen essenziell ist, um Homeoffice auch wirklich effektiv machen zu können. (Beifall bei der ÖVP.)
Die Regelungen möchte ich nicht wiederholen, begonnen vom Versicherungsschutz bis zur klaren Definition, was Homeoffice ist. Zusammengefasst glaube ich – und das ist auch für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber das Wesentliche –, dass Homeoffice Vereinbarungssache ist, die gemeinsam festgelegt werden muss, und damit auch so geregelt werden kann, dass es für beide Seiten passt. (Abg. Lausch: Wiederschauen!)
In diesem Sinne, glaube ich, können wir diesem Gesetzentwurf sehr zustimmen. Es ist ein wichtiger Schritt. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung, Frau Abgeordnete Dr. Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
*****
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Abgeordneter Hammer hat sich heute wieder ans Rednerpult gestellt und wieder darauf hingewiesen, dass freiheitliche Abgeordnete hier keine Masken tragen. (Zwischenrufe bei ÖVP und NEOS.)
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen – vielleicht kann man das, Herr Klubobmann Wöginger, auch einmal in Ihrem Klub kommunizieren –: Es gab nun schon mehrere Besprechungen in der Präsidiale, in denen beschlossen worden ist, dass eben nicht mehr darüber gesprochen wird und dass auch nicht mehr politisch missbraucht wird, ob jemand Maske trägt oder nicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Des Weiteren möchte ich noch darauf hinweisen: Präsident Sobotka hat hier um 104 000 Euro Steuergeld Glastrennwände einbauen lassen, damit die Abgeordneten während der Plenartage eben nicht den ganzen Tag mit der Maske hier sitzen müssen. (Abg. Wöginger hebt die Hand.)
Bitte, Herr Klubobmann Wöginger, vielleicht können Sie das auch einmal in Ihrem Klub kommunizieren! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
13.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Abgeordneter Scherak, dann Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Ich würde vielleicht ganz gerne noch einmal darauf hinweisen, worauf wir uns gemeinsam in der Präsidiale verständigt haben. Es war ausgemacht, dass wir diese Glasscheiben zwischen den Sitzplätzen haben, und es ist von der Betriebsärztin auch so festgestellt
worden, dass damit das Infektionsgeschehen entsprechend verringert wird. (Abg. Lausch – in Richtung ÖVP –: Schäbig! Schämt euch!)
Wir haben uns gleichzeitig darauf verständigt, dass es die Möglichkeit gibt, nicht nur am Sitzplatz, sondern in den Büros oder auf der Galerie zu sitzen, falls sich Abgeordnete diesbezüglich unwohl fühlen. Das heißt, es ist in diesem Zusammenhang das gute Recht von Kollegen Hammer, sich woanders hinzusetzen. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Was ich allerdings wirklich langsam nicht mehr akzeptiere, ist die Disziplinlosigkeit im ÖVP-Parlamentsklub, wenn wir uns wiederholt in mehreren Präsidialen gemeinsam darauf verständigen, dass diese Maßnahmen, die hier gesetzt werden, die sind, die wir gemeinsam tragen (Abg. Lausch: Unfassbar!) – zum letzten Mal besprochen, lieber August Wöginger, heute um 8.30 Uhr in der Früh; genau die gleiche Debatte. Es geht mir nicht darum, zu beurteilen, ob jemand mit einer Maske hier drinnen sitzen will oder nicht. Ich versuche, es untertags so weit wie möglich zu machen. (Zwischenruf des Abg. Schmiedlechner.) Wir versuchen, das als Parlamentsklub so zu machen.
Ich erachte es aber als eine Grundregel dieses Parlaments, dass wir uns gemeinsam auch an die Dinge halten, auf die wir uns in der Präsidiale verständigen. Ansonsten – das muss ich ganz ehrlich sagen – wird es irgendwann einmal schwierig, diesen gemeinsamen Grundkonsens in der Präsidiale weiterhin mitzutragen. Ich denke ernsthaft darüber nach, ob wir uns als Klub langfristig – aber vielleicht auch früher – überlegen, dass wir uns nicht mehr an die Dinge, auf die wir uns in der Präsidiale einigen, halten, weil ich das für eine absolute Zumutung gegenüber diesem Gremium halte. Wenn der ÖVP-Klub es nicht schafft, dass er intern kommuniziert, was vorher ausgemacht wird, dann müssen wir uns ernsthaft überlegen, ob wir von diesem Konsens abgehen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und FPÖ. – Zwischenruf bei der FPÖ.)
13.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zur Geschäftsbehandlung, Herr Klubobmann Wöginger. – Bitte schön.
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Zum Ersten habe ich heute in der Früh in der Präsidiale auch darüber berichtet, was wir wirklich einmal vereinbart haben, nämlich dass man hier herinnen sitzen kann – das wurde schon vor Monaten vereinbart – und es dem Abgeordneten nicht befohlen oder aufgetragen werden kann, ob er hier mit – das war damals noch der Mund-Nasen-Schutz – Maske sitzt oder nicht.
Wir haben uns damals auch darauf verständigt, dass man eigentlich, wenn man sich in den Gängen des Hauses bewegt, dort die Maske zu tragen hat, weil es auch um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus geht, die sich übrigens massiv darüber aufregen, dass einige Abgeordnete mancher Klubs das nicht einhalten – es reduziert sich eh großteils auf die FPÖ-Abgeordneten. Das muss man auch einmal sagen: Es geht auch um den Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus (Beifall der Abg. Disoski), und das hat nichts mit dem zu tun, wie man hier herinnen sitzt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zum Zweiten: Wir haben eine völlig veränderte Situation. Ich weiß nicht, ob das nur bei uns ankommt oder ob man in den Medien nicht mitverfolgt, was sich derzeit abspielt: Wir haben ein mutiertes Virus, das ansteckender ist. Diese Plexiglasscheiben hatten natürlich ihre Berechtigung zu einem Zeitpunkt, zu dem wir die ursprüngliche Variante gehabt haben. Wir haben es jetzt mit einem Virus zu tun, das ansteckender ist, das aggressiver ist. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Ja, wo genau Ihr Parteiobmann von Oberösterreich immer noch auf der Intensivstation liegt, weil dieses Virus ansteckender ist, weil es jüngere Menschen auch schwerer erwischt.
Ich kann nicht mehr verstehen, warum es, obwohl die FPÖ-Abgeordneten in Salzburg, in Oberösterreich in den Landtagen mit Masken sitzen, hier nicht möglich sein soll. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.) Das ist etwas, was wir nicht verstehen. Ich akzeptiere es auch nicht mehr, dass die Abgeordneten in den Gängen ohne Masken gehen, weil es eine Zumutung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haus ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.16
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren, wir werden dieses Thema in der nächsten Präsidialkonferenz noch einmal beraten. Ich habe in Erinnerung, dass wir uns in der Präsidiale natürlich auch über die Frage der Maskenpflicht auf den Gängen unterhalten haben – die aber nicht verordnet werden kann –, aber auch über die Frage, ob man das Thema, ob eine Maske getragen wird oder nicht, in Redebeiträgen anspricht. Ich würde vorschlagen, dass wir beide Dinge wieder in der Präsidiale beraten und dass wir uns dann alle daran halten, was dort vereinbart wird.
Da niemand mehr dazu zu Wort gemeldet ist, kommen wir zum Schluss der Debatte. Diese Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Wir fahren in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1289/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (736 d.B.)
11. Punkt
Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (737 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist ein sehr komplexes Gebilde (Abg. Haubner: Ja!), und heute kommt wieder eine Novelle zur Abstimmung, die im Wesentlichen so zustande kommt, wie solche BUAG-Novellen immer zustande kommen, nämlich durch eine Sozialpartnereinigung.
Die Sozialpartner machen das dann immer so, dass sie sich eigentlich auf ein Paket zulasten Dritter einigen. Die Arbeitgeber zahlen den Arbeitnehmern mehr und geben die Kosten natürlich an die Kunden weiter. Das ist bei der Bauwirtschaft zu einem ganz großen Teil der Steuerzahler – weil die öffentliche Hand viel baut –, aber es sind natürlich auch genauso die kleinen Wohnungs- und Häuslbauer, die diese weitergegebenen Kosten tragen.
Im Übrigen werden die Redner nach mir erklären, dass es keine Mehrkosten gibt, weil sich das alles von selbst finanziert. Tatsächlich ist es so, dass sowohl die Stellungnahme des Rechnungshofes wie auch die des Finanzministeriums darauf hinweisen, dass der Republik durch die Novelle sehr wohl finanzielle Mehrbelastungen entstehen.
Problematisch ist ein weiterer Aspekt, nämlich ein Ausbau der österreichischen Frühpensionitis. Künftig können Bauarbeiter unter Voraussetzungen, zugegebenermaßen strengen Voraussetzungen, aber unter Voraussetzungen, statt wie bisher mit 58,5 schon mit 58 ins Überbrückungsgeld gehen. Jetzt werden natürlich viele von Ihnen sagen: Ist ja klar, man kann einem Bauarbeiter auch nicht zumuten, bis 65 zu arbeiten! – Das ist richtig, aber die Frage ist, welches Signal man sendet.
Man sendet nämlich den 40-Jährigen, den 45-Jährigen das Signal, dass sie von ihrem Arbeitsplatz nicht in einen Beruf, der körperlich weniger belastend ist, wechseln sollen, weil sie sich dadurch sieben Arbeitsjahre mehr einkaufen, wenn sie bis 65 statt bis 58 arbeiten gehen. Da wird sich dann so manch einer sagen: Dann bleibe ich halt im gesundheitlich belastenden Beruf, weil ich dann früher in den Ruhestand treten kann. – Das ist also ein negativer Arbeitsanreiz, der da gesetzt wird.
Und dann muss man schon auch eines sehen: Ja, Bauarbeiter arbeiten schwer, aber auch Angehörige anderer Berufsgruppen, die nicht der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse unterliegen, arbeiten zum Teil unter schweren körperlichen Belastungen und haben diese Möglichkeit nicht. Es wird also eine Ungleichbehandlung geschaffen zwischen Menschen, die schwer arbeiten und in der Buak versichert sind, und Menschen, die schwer arbeiten und in einer anderen Versicherung versichert sind.
Das ist unbefriedigend, das ist nicht schön. Man hat über viele Jahre die Buak aus dem Sozialversicherungssystem herausgelöst und ein Reich eigener Art geschaffen, in dem sich bestimmt wenige so gut auskennen wie Sozialausschussobmann Muchitsch, der da für seine Klientel eine sehr gute Arbeit macht und dessen Gewerkschaftsmitglieder sich von ihm sehr gut vertreten fühlen dürfen, das will ich gar nicht in Abrede stellen. (Beifall des Abg. Stöger.) Man hat aber eine Sonderlösung für eine ganz bestimmte Gruppe getroffen, weshalb das eben nicht für alle gleichermaßen gilt, und deswegen ist das ungerecht. Wir können daher dieses Ergebnis in dieser Form leider nicht mittragen. (Beifall bei den NEOS.)
13.22
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Herr Abgeordneter Loacker, ich glaube, wir werden es hier im Haus nicht mehr erleben, dass Sie einmal eine Sozialpartnereinigung loben. Ich glaube, das widerspricht Ihrem Naturell, das wird es einfach nicht geben; aber die Hoffnung stirbt zuletzt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)
Aber jetzt zu den Fakten: Die BUAG-Novelle beruht auf einer Sozialpartnereinigung, die insbesondere Änderungen zum Überbrückungsgeld für die Beschäftigten in der Baubranche bringt. Nunmehr wird die Möglichkeit geschaffen, das Überbrückungsgeld sechs
Monate früher zu beziehen, außerdem wird der Betrachtungszeitraum für die Berechnung des Überbrückungsgeldes auf die letzten fünf Jahre ausgedehnt, um eine kurzfristige höhere kollektivvertragliche Einstufung zur missbräuchlichen Steigerung der Geldleistungen zu unterbinden.
Neu ist auch die Möglichkeit der Unterbrechung des Überbrückungsgeldbezugs, wenn zum Beispiel der Betroffene für einige Wochen bei seinem früheren Arbeitgeber als eine Art Aushilfe wieder als Arbeitskraft einspringt.
Verschiedene Maßnahmen zur Verhinderung von Sozialbetrug und Lohndumping in der Baubranche sind ebenso in dieser Novelle geregelt.
Verschärfungen gibt es für die sogenannten Briefkastenfirmen, die aus ihren Heimatländern Arbeitskräfte zu Baustellen nach Österreich entsenden. Gerade im Baubereich stellen diese Briefkastenfirmen ein Problem dar, da sie sich mit Dumpingpreisen einen unlauteren Vorteil gegenüber allen seriösen Baufirmen erschleichen.
Akute Finanzierungslücken im Bereich der Schlechtwetterentschädigung werden durch Umschichtungen bereinigt, womit die Finanzierung in diesem Bereich abgesichert wird. Ab 2022 wird die Finanzierung systematisch umgestellt. Die Zahlungen der Pensionsversicherungsanstalt und der Bundesbeitrag zur Sozialbetrugsbekämpfung werden zur Gänze eingestellt, im Gegenzug werden jedes Jahr 13 Millionen Euro aus Mitteln der Arbeitsmarktpolitik in den Schlechtwetterentschädigungstopf fließen.
Nach fast 18 Jahren des Herumexperimentierens ist nun eine sehr gute Lösung gefunden worden, die tatsächlich als Win-win-Ergebnis für Dienstnehmer und Dienstgeber im Baubereich zu bezeichnen ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund der gesetzlichen Vorschriften ist es notwendig, dass wir diese Sozialpartnereinigung absegnen, um sie in Umsetzung zu bringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Josef Muchitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Pöttinger, danke für die Ausführungen. Ich brauche den Inhalt der BUAG-Novelle jetzt nicht mehr weiter zu erklären, du hast mir das abgenommen, somit habe ich die Möglichkeit, politisch Stellung zu nehmen.
Ich finde es eigentlich schon sehr bedenklich, lieber Kollege Loacker, wenn man sich hierherstellt und sagt, dass es durch diese Novelle eine ungleiche Behandlung gibt. Es gibt unterschiedliche Berufe, es gibt unterschiedliche Branchen, und Gott sei Dank gibt es Sozialpartner, die sagen: Wir wollen Anreize schaffen, dass die Beschäftigten bis zur Pension in ihrer Branche bleiben können! – Und so ein Modell ist eben das Überbrückungsgeld. (Beifall bei der SPÖ.)
Da kann ich es nicht nachvollziehen, wenn man sich hierherstellt und sagt: Das ist eine Ungleichbehandlung, ihr Sozialpartner dürft deshalb nicht ein solches Modell machen, weil es andere auch nicht haben! – Ich meine, es muss erst einmal jemand 43,5 Jahre am Bau durchhalten! Das wäre das Gleiche, wie wenn wir sagen würden, wir machen jetzt keine Urlaubskasse, weil wir im Tourismus auch noch keine Tourismuskasse haben. Wenn wir immer erst auf die anderen warten, kommen wir gar nicht weiter.
Gerade in der Krise ist die Buak ein richtiges Zeichen: Die Arbeitgeber haben im ersten Lockdown keine Belastungen durch Urlaub gehabt, weil es eine Urlaubskasse gibt. Die Bauarbeiter haben in der Krise keinen Urlaub verloren, weil es eine Urlaubskasse gibt.
Ich wünsche der Tourismusbranche, dass sie ein ähnliches Modell verwirklicht, weil dann die Leute auch bis zur Pension in dieser Branche bleiben würden. Das ist das richtige Modell. (Beifall bei der SPÖ.)
Zur BUAG-Novelle: Ich bedanke mich, Herr Bundesminister, bei deinem Kabinett, bei der Aufsichtsbehörde, ganz besonders bei Frau Dr. Anna Ritzberger-Moser und Frau Mag. Gerda Ercher-Lederer, die uns Bausozialpartner da immer begleiten, die in Gesetzestexten das umsetzen, was wir als Bausozialpartner so an Ideen haben, und das ist sehr wichtig – herzlichen Dank dafür!
Mit dieser Novelle, die viele technische Änderungen beinhaltet, verhindern wir Lohn- und Sozialdumping. Wir bekämpfen damit Sozialbetrug, wir erreichen damit den Abbau von Bürokratie, wir schaffen damit ein flexibles Überbrückungsgeld und wir sichern damit auch die Finanzierung des Sachbereichs Schlechtwetterentschädigung. Vielen Dank für alles!
Es ist noch ein Punkt offen, Herr Bundesminister: die Bau-ID-Card. Wir wollen eine elektronische Karte auf der Baustelle haben, wodurch alle Arbeitnehmer zu Arbeitsbeginn elektronisch erfasst werden, damit Lohn- und Sozialbetrug auch auf Baustellen im 21. Jahrhundert keine Chance hat. Ich bitte auch diesbezüglich weiterhin um Ihre Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)
Es gibt aber nicht immer nur Gewinner, auch nicht in der Bauwirtschaft, auch dort haben wir Arbeitnehmer, die langzeitarbeitslos sind, die es nicht mehr zurück in den Job schaffen. Wir bekommen sehr viele Mails von Menschen, die schon über ein Jahr lang arbeitslos sind, die Notstandshilfe beziehen, und ich möchte die Gelegenheit nutzen, Sie, Herr Bundesminister, hier aufzufordern, die Verlängerung der Aufstockung der Notstandshilfe auf die Höhe des Arbeitslosengeldes mit 1. April zu veranlassen.
Wir haben nach wie vor 947 000 Menschen, die entweder arbeitslos, in Schulungen oder in Kurzarbeit sind, die jetzt weniger Einkommen als vor einem Jahr haben, und genau diese Leute, unter denen sich 220 000 Notstandshilfebezieherinnen und -bezieher befinden, brauchen jetzt die Sicherheit, brauchen die soziale Botschaft, dass es ab dem 1. April, wenn die bisherige Regelung ausläuft, wieder zu einer Verlängerung kommt.
Ich möchte Sie wirklich auffordern, Herr Bundesminister, vielleicht ist es möglich, heute eine sozialpolitische Botschaft an diese betroffene Gruppe zu senden, diesen Menschen noch vor Ostern zu sagen: Ja, wir werden diese Regelung mit 1. April weiter verlängern. Ich lade daher auch die Regierungsparteien ÖVP und Grüne ein, unserem Entschließungsantrag, den ich nun einbringen werde, zuzustimmen.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich zu handeln und die Verlängerung der Bestimmung, wonach die Notstandshilfe in Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird, dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“
*****
Ich glaube, diese betroffenen Menschen, diese 220 000 Menschen, haben Respekt verdient, anstatt dass man da weiterhin säumig ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muchitsch,
Genossinnen und Genossen
betreffend Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1289/A der Abgeordneten August Wöginger, Josef Muchitsch, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (736 d.B.)
Die Arbeitsmarktsituation verbessert sich leider nicht, im Gegenteil. Die Arbeitslosigkeit verfestigt sich, noch nie waren so viele Menschen langzeitbeschäftigungslos wie jetzt. 140.000 Personen sind davon betroffen und offene Stellen kaum vorhanden. Rund 220.000 Menschen sind derzeit auf den Bezug von Notstandshilfe angewiesen. Die Armutsgefährdung in dieser Gruppe steigt enorm. Es muss den Betroffenen daher zumindest finanziell geholfen werden.
Eine Möglichkeit dazu ist, die Notstandshilfe weiterhin in der Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes auszuzahlen. Diese Bestimmung läuft mit 31. März aus und muss daher erneut verlängert werden. Um den Betroffenen Sicherheit zu geben, soll daher bereits heute die politische Absicht bekundet werden, dass diese Bestimmung auch für Leistungen ab April 2021 weiterhin Geltung haben soll.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, unverzüglich zu handeln und die Verlängerung der Bestimmung, wonach die Notstandshilfe in Höhe des zuvor geleisteten Arbeitslosengeldes zumindest vorerst bis zum 30. Juni 2021 verlängert wird, dem Nationalrat zur Beschlussfassung zuzuleiten.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Zuseher! Nach Beppo Muchitsch über dieses Thema zu reden ist relativ leicht. Beppo Muchitsch ist ja mehr oder weniger die fleischgewordene Buak und seit vielen Jahrzehnten sehr, sehr tief in diesem Thema drinnen.
Wir werden diesem Antrag selbstverständlich zustimmen, weil er – wie von Kollegen Muchitsch erklärt – einfach Sinn macht, vor allem natürlich für die Arbeitnehmer in diesem Bereich. Er hat es ohnehin erwähnt: Es geht um eine soziale Absicherung, es geht um
die Verhinderung oder Reduktion von Lohn- und Sozialdumping, auch um eine Absicherung in der Pension, im Todesfall – also alles sehr, sehr sinnvolle Dinge. Deshalb ist dieser Novelle auch dementsprechend zuzustimmen, und es freut mich für alle, die im Baugewerbe arbeiten. (Zwischenruf des Abg. Haubner.)
Du hast in einem Satz auch einen sehr guten Ansatz gebracht – das möchte ich vielleicht fortsetzen –: Ich glaube, man sieht, dass das BUAG in diesem ganz speziellen Bereich des Baus eine Berechtigung hat – und zwar für beide Seiten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer –, die Sinn macht. Man hat ja schon damit begonnen, diese Geschichte auch im Bereich Tourismus und Gastronomie zu diskutieren. Ich glaube, auch dort würden das sehr viele Arbeitnehmer – und ich glaube, auch sehr viele Arbeitgeber – begrüßen, weil es ähnliche Voraussetzungen gibt: Es gibt saisonale Schwankungen, Wettergeschichten und, und, und. Ich bin gespannt, ob wir im Sozialausschuss gemeinsam mit dem Minister dabei vielleicht einen Schritt weiter kommen.
Jetzt vielleicht noch ganz kurz etwas, was ich schon anmerken möchte, weil es halt ein Thema ist: Das Wetter wird wärmer, wir nähern uns dem Frühling und hoffentlich bald dem Sommer. Kollege Muchitsch, du weißt es (Kopien einer Broschüre der Wirtschaftskammer Österreich mit dem Titel „Bauarbeiten und Covid-19 – Maßnahmen zum Gesundheitsschutz auf Baustellen aufgrund von Covid-19“ in die Höhe haltend): Wir haben ja nach wie vor diese unsägliche Lösung, Regelung oder Vorgabe der Maskenpflicht für Bauarbeiter am Bau. Ich kann nur aus der Praxis berichten – du wirst es bestätigen können –: Die Bauarbeiter selber sagen, dass es eine jenseitige Vorgabe ist, die in Wahrheit auch grosso modo nicht umgesetzt wird. Ich würde einfach darum bitten, dass wir – wenn es mit dem Herrn Minister (in Richtung Bundesminister Kocher) nicht zu lösen ist, vielleicht mit Minister Anschober – diese Vorgabe für die Bauarbeiter jetzt in der warmen Jahreszeit abschaffen, denn jeder, der schon einmal, und wenn es nur ein Monat war, am Bau gearbeitet hat, wird wissen, dass das, was da in diesen schönen Folien (auf die zuvor beschriebenen Kopien weisend) angegeben wird, einfach jenseitig ist, nämlich die Bohrmaschinen nach jeder Benützung zu desinfizieren, von den 2 Metern Abstand und dem Tragen einer Maske möchte ich gar nicht reden – also das sind alles Dinge, die man noch erledigen sollte.
Zum Abschluss zu Kollegen Wöginger, wenn er noch da ist: Kollege Wöginger, angesichts des Hasses und der Vehemenz, mit denen ihr uns Freiheitliche seit Wochen und Monaten verfolgt (Ui-Rufe und Ah-Rufe bei der ÖVP – Zwischenruf des Abg. Hörl), würde ich jetzt schon einmal darum bitten: Wir haben uns auch auf Wunsch eurerseits auf eine Abrüstung der Worte verständigt. Ich würde die Kirche schon im Dorf lassen: Ich will jetzt gar nicht von den ÖVP-Clustern, auch im politischen Bereich, sprechen. Es gäbe genügend andere. (Widerspruch bei der ÖVP.) Das tue ich nicht, es gibt Fotomaterial zur Genüge. Es ist nicht unser Stil, zu vernadern (neuerlicher Widerspruch bei der ÖVP), das ist nicht unser Stil, aber ich mache euch einen Vorschlag: Wir können uns gerne alle – alle 183 Abgeordneten geschlossen – auf einen Antikörpertest einlassen, und danach wird man sehen, wer in den letzten zwölf Monaten eine Infektion gehabt hat. (Ruf bei der ÖVP: Und was heißt das? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Nach eurer These müssten es bei der ÖVP ja null und bei uns 100 gewesen sein – diesen Wahrheitsbeweis können wir gerne antreten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter Muchitsch hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Ich möchte zu den Ausführungen von Abgeordnetem Wurm eine tatsächliche Berichtigung machen. Vielen Dank für deinen Redebeitrag, Kollege Wurm, aber ich möchte etwas richtigstellen: Du hast gesagt, es herrscht
auf Baustellen Maskenpflicht. Ich stelle richtig: Mit der letzten Verordnung im Februar wurde klargestellt, dass nach aktuell geltender Rechtslage keine FFP2-Masken-Pflicht für ArbeiterInnen bei Arbeiten im Freien gilt. (Abg. Hörl: ... Skilift ...!) Diese muss lediglich bei Kundenkontakt getragen werden. Das ist die aktuelle Rechtslage.
Wir haben es Gott sei Dank geschafft, dass das nicht vorgeschrieben ist, und wir hoffen, dass das weiterhin so bleibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wurm. – Abg. Obernosterer: ... Antrag von der SPÖ ...! – Abg. Hörl: Ein Spiegel wäre angebracht, Spieglein, Spieglein an der Wand! – Weiterer Zwischenruf bei der ÖVP.)
13.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir bringen heute einen Abänderungsantrag zur Erweiterung der Testbefugnis für ÄrztInnen mit Hausapotheken im niedergelassenen Bereich ein.
Bisher war es so: Die Apotheken durften Tests bei asymptomatischen Personen durchführen. Das wird geändert, jetzt soll eben diese Befugnis erweitert werden. Mit dem Antrag sollen vor allem für den strukturschwachen Raum weitere Testmöglichkeiten geschaffen werden. Das ist gut und wichtig. Es gibt in Österreich 900 HausärztInnen, welche von diesem Abänderungsantrag betroffen sind. Vor allem für ältere Menschen sind HausärztInnen oft wichtige und wohnortnahe Bezugspersonen, und deswegen ist es ganz wichtig, dass man die Testmöglichkeiten ausweitet, um auch Menschen, die nicht die notwendige Mobilität haben, mit an Bord zu nehmen und zu regelmäßigen Testungen zu bringen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle.)
Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales (737 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „xx/2021“ durch den Ausdruck „35/2021“ ersetzt.
b) In Z 1 wird im § 679 Abs. 3 der Ausdruck „Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse“ durch den Ausdruck „Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse“ ersetzt.
c) Z 2 lautet:
„2. Die Überschrift zu § 742a lautet:
‚COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken‘“
d) Nach Z 2 wird folgende Z 2a. eingefügt:
„2a. In § 742a Abs. 1 erster Satz wird der Ausdruck „öffentlichen Apotheken“ durch den Ausdruck „öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken“ ersetzt.“
e) Die Z 3 lautet:
„3. Nach § 753 wird folgender § 754 samt Überschrift angefügt:
‚Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2021
§ 754. (1) § 679 Abs. 3, die Überschrift zu § 742a sowie § 742a Abs. 1 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 treten mit 1. April 2021 in Kraft.
(2) § 679 Abs. 2 und 3 tritt mit 1. Jänner 2022 außer Kraft.“
*****
Ich bitte um Annahme. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
13.39
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales 737 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
a) Im Einleitungssatz wird der Ausdruck „xx/2021“ durch den Ausdruck „35/2021“ ersetzt.
b) In Z 1 wird im § 679 Abs. 3 der Ausdruck „Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse“ durch den Ausdruck „Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse“ ersetzt.
c) Z 2 lautet:
»2. Die Überschrift zu § 742a lautet:
„COVID-19-Tests in öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken“ «
d) Nach Z 2 wird folgende Z 2a. eingefügt:
»2a. In § 742a Abs. 1 erster Satz wird der Ausdruck „öffentlichen Apotheken“ durch den Ausdruck „öffentlichen Apotheken und ärztlichen Hausapotheken“ ersetzt. «
e) Die Z 3 lautet:
»3. Nach § 753 wird folgender § 754 samt Überschrift angefügt:
„Schlussbestimmung zum Bundesgesetz BGBl. I Nr. xx/2021
§ 754. (1) § 679 Abs. 3, die Überschrift zu § 742a sowie § 742a Abs. 1 erster Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 treten mit 1. April 2021 in Kraft.
(2) § 679 Abs. 2 und 3 tritt mit 1. Jänner 2022 außer Kraft.«
Begründung
Mit den vorgesehenen Abänderungen in lit c) und d) soll die im § 742a ASVG verankerte Möglichkeit der Durchführung von COVID-19-Tests für asymptomatische Personen durch öffentliche Apotheken mit 1. April 2021 zu den gleichen Bedingungen auf ärztliche Hausapotheken ausgeweitet werden. Es ist in Aussicht genommen, dass dies in den Parallelbestimmungen (§ 380a GSVG, § 374a BSVG bzw. § 261a B-KUVG) in einem gesonderten Bundesgesetz nachvollzogen wird.
Mit den Änderungen in lit a), b) und e) werden redaktionelle Berichtigungen vorgenommen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt Bettina Zopf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Bettina Zopf (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Das BUAG – Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz – ist eine Sonderregelung für Arbeiter im Baugewerbe und in der Bauindustrie.
Bauarbeiter sind der Witterung ausgesetzt. Das führt gerade während des Winters zu Unterbrechungen der Arbeitsverhältnisse. In dieser Branche wird auch oft der Arbeitgeber gewechselt. In diesen BUAG-Topf zahlt sowohl der Bauarbeiter als auch der Arbeitgeber vom Gehalt ein, und der Staat subventioniert diese Sonderregelung. Jeder Mitarbeiter erwirbt dadurch das sogenannte Überbrückungsgeld, welches dann in unterschiedlicher Form in Anspruch genommen werden kann. Entweder kann gegen Ende eines Berufslebens aus diesem Topf geschöpft werden und man nimmt dieses Überbrückungsgeld in Anspruch oder jene, die gern noch weiterarbeiten, können einen Teil als zusätzliche Prämie konsumieren; das heißt, es ist ein Sicherheitsnetz und ein Anreizsystem zugleich.
Beim unverschuldeten Arbeitgeberwechsel kann auch die Abfertigung Alt mitgenommen werden. Auch dieser Bereich wird in diesem Bundesgesetz für diese Berufsgruppen geregelt.
Jene Regelung, über die wir gerade debattieren, betrifft überwiegend Männer, denn über Frauenthemen haben wir ja in der letzten Zeit sehr viel gesprochen. Diese Männer arbeiten seit ihrer Jugend am Bau, egal bei welcher Witterung – im Sommer bei höchsten Temperaturen, im Winter bei eisiger Kälte oder auch wenn es wie aus Schaffeln schüttet. Bauarbeiter wie etwa ein Maurer, ein Zimmermann oder ein Straßenbauarbeiter et cetera arbeiten jeden Tag mit vollem körperlichen Einsatz unter widrigsten Bedingungen.
Mir als Arbeitnehmervertreterin ist es ganz besonders wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir da an einem Strang ziehen und auf Basis eines gemeinsamen Antrages von ÖVP, SPÖ und Grünen das Überbrückungsgeld für Bauarbeiter sicherstellen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Auch die Zustimmung der Freiheitlichen freut mich ganz besonders. Mit den NEOS müssen wir wahrscheinlich noch viele Tage diskutieren, da sie sehr detailverliebt sind und viele Sachen einfach nicht verstehen, die sozialpartnerschaftlich entstanden sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Heiterkeit bei den NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Die müssen einmal am Bau arbeiten!)
Zum Abschluss möchte ich noch eines in Richtung SPÖ sagen: Es freut mich ganz besonders, dass wir auf sozialpartnerschaftlicher Ebene immer wissen, wohin wir gehen müssen, denn sonst ist es ja nicht so einfach, dass man weiß, wer was zu sagen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Mag. Dr. Martin Kocher zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Bundesminister.
13.42
Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz legt arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen in der Bauwirtschaft fest und ist damit ein Fundament, um zu gewährleisten, dass wichtige Mindeststandards eingehalten werden und es fairen Wettbewerb in der Baubranche gibt. Mit der vorliegenden Novelle gibt es einige Anpassungen, die aus meiner Sicht die Rahmenbedingungen in der Baubranche insgesamt verbessern.
Die Novelle beruht auf einer Sozialpartnereinigung – das wurde schon gesagt –, und es ist ein gemeinsamer Antrag von drei Parteien. Ich möchte nur auf zwei aus meiner Sicht zentrale Punkte eingehen.
Erstens: Bei Scheinentsendungen wird klargestellt, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Ansprüche auch gerichtlich geltend machen können, und zwar über das sogenannte Auslandsverfahren. Das hilft dabei, besser und zielgerichteter gegen Lohn- und Sozialdumping anzukämpfen, und dient der Sicherung der Ansprüche gegenüber sogenannten ausländischen Briefkastenfirmen.
Der zweite Punkt ist eine Verbesserung beim Überbrückungsgeld: Damit ist eine einmalige Unterbrechung für eine erneute Beschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber, wenn sich die Möglichkeit dazu ergibt, möglich. Das stellt einen Anreiz dar, um beim gleichen Arbeitgeber, bei der gleichen Arbeitgeberin rasch und unkompliziert wieder in Beschäftigung zu kommen. Der Bezug des Überbrückungsgeldes ist auch für invalide Personen möglich, die alle Voraussetzungen erfüllen.
Insgesamt verbessert die Novelle die Rahmenbedingungen für Beschäftigte und für die Betriebe der Bauwirtschaft, sie schafft fairen Wettbewerb und verhindert den Missbrauch hinsichtlich Lohn- und Sozialdumping. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.44
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 277/A der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommenstransparenzgesetz geschaffen wird (738 d.B.)
13. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 375/A(E) der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie (739 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
13.45
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute werden zwei sehr wichtige Anträge der SPÖ, eingebracht von unserer Frauensprecherin Gabriele Heinisch-Hosek, vom Sozialausschuss in den Gleichbehandlungsausschuss verschoben. Es spielt für uns nur eine untergeordnete Rolle, in welchen Ausschüssen diese Anträge diskutiert und verhandelt werden, wichtig ist uns, dass die Einkommenstransparenz und die Zeitverwendungsstudie als dringende Anliegen rasch zur Umsetzung gelangen.
Deshalb, werte Regierungsparteien, sehr geehrter Herr Minister: Bitte keine weiteren Verzögerungen und Vertagungen mehr bei diesen Anträgen! (Beifall bei der SPÖ.)
Der Antrag zur ehestmöglichen Durchführung einer Zeitverwendungsstudie ist vor allem auch deshalb wichtig, um den Anschluss an die zeitgleich in der EU veranlassten Erhebungen nicht zu verlieren. Die letzte Zeitverwendungsstudie in Österreich wurde 2008/2009 durchgeführt, und es braucht dringend aktuellere Daten, zum Beispiel Daten über die Arbeiten, die im Haushalt, in der Kinderbetreuung, bei der Pflege von älteren Mitmenschen durchgeführt werden, aber auch zur Erwerbsarbeit, zur Mobilität und zur Mediennutzung. Dadurch würde ganz deutlich sichtbar werden, wofür Männer und Frauen ihre Lebenszeit verwenden.
Der zweite Antrag betrifft die Einkommenstransparenz: Ja, reden wir übers Gehalt! In Österreich wird nicht gerne übers Gehalt gesprochen. Wie kann es aber sein, dass Frauen nach wie vor 14 bis 15 Prozent weniger Einkommen haben als ihre männlichen Kollegen, die in der Firma am Platz neben ihnen sitzen? Die Kollektivverträge sind gleich, woran liegt es also? – Mit einer umfassenden Transparenz über Qualifikation, Verwendung, Einstufung, Höhe der Gehälter, Zulagen, Prämien und so weiter würde viel mehr Klarheit darüber entstehen, wie diese Unterschiede zustande kommen.
Es wird auch oft argumentiert, dass Frauen bei Gehaltsverhandlungen schlechter verhandeln. Wenn Frauen aber wüssten, was ihr männlicher Kollege verdient, dann könnten sie gestärkt in die Verhandlungen gehen. Man kann nicht immer den Frauen die Schuld geben, ihnen nahelegen, dass sie die Verantwortung bei sich suchen, wenn die Voraussetzungen einfach unfair sind. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Dass Lohntransparenz wirkt, sieht man ganz deutlich am Beispiel des öffentlichen Dienstes. Dank klarer und transparenter Einstufung schließt sich die Lohnschere im öffentlichen Dienst deutlich und immer mehr.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir ersuchen jetzt um rasche Bearbeitung unserer Anträge im Gleichbehandlungsausschuss! Sowohl die Einkommenstransparenz als auch die Zeitverwendungsstudie können und werden den Frauen in Österreich zu mehr Lohngerechtigkeit und weniger Diskriminierung verhelfen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich glaube, wir sind uns einig, dass die Einkommensschere zwischen Mann und Frau geschlossen werden muss – ich glaube, das steht außer Diskussion.
Als Unternehmerin muss ich allerdings schon sagen – und ich bin, glaube ich, eine sehr soziale Arbeitgeberin –: Für mich ist es schon fraglich, ob ich im Sozialraum Lohnzettel aufhänge und dadurch Transparenz erzeuge, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das
vielleicht selber gar nicht wollen, dass ihre Lohnzettel, die Höhe ihrer Löhne direkt ausgehängt werden. Ich glaube auch nicht, dass das das Ziel und die Richtung von Maßnahmen ist, mit denen wir diese Lohnschere schließen können. Das ist, glaube ich, nicht der Zugang.
Trotz alldem ist es schon wichtig, dass wir Frauen massiv bei ihren Gehaltsverhandlungen unterstützen, dass man da Transparenz schafft, dass sie vielleicht auch wissen, was Männer verdienen. Ich glaube, dass sie schon wissen, was Männer verdienen, nur sind Frauen vielleicht bei den Verhandlungen nicht immer so gut oder trauen sich nicht immer so richtig, sich darzustellen. Ich denke, da müssen wir ansetzen, da müssen wir schauen, dass die Frauen wirklich in ihrer Verhandlungskunst gestärkt werden.
Was ich in einem Nebensatz noch sagen möchte: Ich glaube, dass es auch aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Thema wird, wenn man persönliche Lohndaten in Sozialräumen aushängt. Ich muss wirklich sagen, ich stehe dem skeptisch gegenüber.
Was die Durchführung einer Zeitverwendungsstudie angeht, gebe ich Ihnen recht, das können wir sicherlich andenken. Ich persönlich finde, dass das im Gleichbehandlungsausschuss besser aufgehoben ist als im Arbeits- und Sozialausschuss. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
13.50
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist nun Mag.a Meri Disoski. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Zum Antrag von Kollegin Heinisch-Hosek betreffend Beauftragung einer Zeitverwendungsstudie: Ich freue mich wirklich sehr darüber, dass wir schon im Regierungsübereinkommen dafür Sorge getragen haben, dass diese Zeitverwendungsstudie kommt, sie ist da ja drinnen. Sowohl die Frauenministerin als auch ich haben in den vergangenen Monaten mehrfach medial und in bilateralen Gesprächen mit den KollegInnen von der Opposition klargemacht, dass die Zeitverwendungsstudie schon in Beauftragung ist. Wir haben im Budget dafür Sorge getragen, sie kommt – das steht überhaupt nicht zur Diskussion. Kollegin Wimmer, Sie müssen uns nicht dazu auffordern, Dinge zu tun, die wir eh schon tun. Bitte nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Petra Wimmer.)
Der zweite Antrag, auf den ich eingehen möchte, ist der ebenfalls von Kollegin Heinisch-Hosek eingebrachte Antrag zum Thema Einkommenstransparenz. Frau Kollegin Heinisch-Hosek, damit laufen Sie bei mir sperrangelweit offene Türen ein. Wir Grünen sind bekanntlich sehr große Fans von Transparenz, auch beim Gehalt. Ich habe mich übrigens sehr darüber gefreut, dass sich auch Arbeitsminister Kocher kürzlich in einem Interview als Fan von Transparenz in Bezug auf Gehälter geoutet hat. – Es hat mich sehr gefreut, das zu hören. Danke dafür, Herr Minister.
Frau Kollegin Heinisch-Hosek, was Sie in Ihrem Antrag fordern, kommt dem, was wir uns vorstellen, schon sehr nahe. In Bezug auf die Durchsetzung von den Dingen, die im Gleichbehandlungsgesetz festgeschrieben sind – Stichwort: Entgeltgleichstellung –, gibt es mehrere Schrauben, an denen wir drehen können und müssen. Zentral ist aus meiner Sicht zum Beispiel – da bin ich bei Kollegin Wimmer –, dass ArbeitgeberInnen stärker in die Pflicht genommen werden müssen, geschlechtsneutrale Arbeitsplatzbewertungen vorzunehmen. Es braucht auch eine differenziertere Darstellung und die Aufschlüsselung unterschiedlicher Gehaltsbestandteile hinsichtlich Zulagen, Prämien, Überstunden und Sachbezügen. All das hat der Bericht der Gleichbehandlungsanwaltschaft, den wir in der letzten Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses gemeinsam diskutiert haben, auch in genau dieser Form wiedergegeben. Wir haben im Regierungsübereinkommen
ja nicht zufällig auch die Stärkung der Gleichbehandlungsanwaltschaft vereinbart. In diesem Sinne werden wir das also fokussieren und diesbezüglich sicher gute Schritte miteinander gehen.
Wir haben innerhalb der Koalition unterschiedliche Zugänge, das hat meine Vorrednerin klargemacht. Ich darf aber schon noch klarstellen, Kollegin Kirchbaumer: Es geht natürlich nicht darum, dass irgendwelche Gehaltszettel in der Kantine oder im Sozialraum ausgehängt werden. Darum geht es nicht. Es gibt eine bewährte Institution, die die Möglichkeit hat, auf Transparenzdaten, auf Lohndaten zuzugreifen, und das ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Wenn wir diese stärken, wenn wir dafür Sorge tragen, dass sie mit mehr Kompetenz ausgestattet ist, dann können wir sicher einen guten Schritt weiter gehen.
Wieso ist Lohntransparenz wichtig? – Diese Zahl hat, glaube ich, Frau Kollegin Wimmer genannt: Frauen verdienen um 14 Prozent weniger als Männer, 14 Prozent weniger Bruttostundenlohn – das ist nicht erklärbar. (Abg. Lausch: Na, das glaub ich nicht!) – Nein, das ist so. Das hat die Statistik Austria zuletzt festgehalten, das ist so: 14 Prozent geschlechtsbedingte Diskriminierung. Das ist einfach untragbar, und deswegen brauchen wir Lohntransparenz. Andere Länder, beispielsweise Dänemark oder auch Island, haben vorgezeigt, dass Lohntransparenz auf dem Weg zu gleichem Lohn für gleiche Arbeit, gleichem Lohn für gleichwertige Arbeit das richtige Mittel ist. Ich werde mich beim Koalitionspartner weiterhin hartnäckig dafür einsetzen, dass wir diesbezüglich die nächsten Schritte gehen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Salzmann.)
13.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1152/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Datenschutz-Skandal des AMS (740 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 239/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein System der sozialen Sicherung (741 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zu den Punkten 14 und 15 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Mag.a Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Bundesminister zu meiner Linken und zu meiner Rechten! Sehr geehrtes Hohes Haus! Die NEOS bringen immer wieder Anträge ein, in denen es um den Abbau der sozialen Absicherung in Österreich geht, so auch den Antrag in TOP 15. Mit diesem soll die Notstandshilfeleistung
mit der Sozialhilfe vermischt werden. Ich möchte vorweg klarstellen, dass wir als SPÖ nie für einen Abbau der sozialen Absicherung zu haben sein werden.
Wichtig ist mir aber auch noch, zu erwähnen, dass das Arbeitslosengeld und in weiterer Folge die Notstandshilfe Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung sind. Das sind Versicherungsleistungen, die die Anspruchsberechtigten selber durch ihre Beiträge bereits vorab finanziert haben, solidarisch finanziert haben – so wie das bei uns in der Sozialversicherung läuft. Wir lehnen daher eine Vermischung von Sozialhilfeleistungen und Notstandshilfe dezidiert ab.
Den Menschen in unserem Land wird es zurzeit sehr schwer gemacht, Arbeitsplätze zu finden. Nun haben wir das Problem, dass das Vermittlungspotenzial von Menschen von einem Algorithmus berechnet werden soll. Dieser AMS-Algorithmus beschäftigt uns schon seit geraumer Zeit und wird uns noch länger beschäftigen, und wir werden nicht verstummen, wenn es darum geht, diesen zu kritisieren. Ich empfinde es als sehr gefährlich, wenn die Entscheidung über die Zukunft eines Menschen durch ein programmiertes Computersystem getroffen wird.
Bei der Beurteilung bleibt kein Spielraum für individuelle Bedürfnisse, und ganz besonders hoch ist dahin gehend die Gefahr für Menschen mit Behinderung. Als Beispiel nehme ich eine Frage, die der Algorithmus aufwirft und die der AMS-Mitarbeiter oder die AMS-Mitarbeiterin ankreuzen muss: Die Frage nach gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist lediglich eine Ja/Nein-Frage. Es wird nicht nach Details dazu gefragt, wie die konkrete Beeinträchtigung ausschaut. Der Algorithmus berücksichtigt nicht, ob eine Person im Rollstuhl sitzt, ob sie eine Sehschwäche hat oder gehörlos ist. Diese Pauschalisierung von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen würde dazu führen, dass vor allem Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt noch unsichtbarer gemacht werden und dass die Diskriminierung gegen sie weiter verstärkt wird. Das ist untragbar. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Grebien und Schallmeiner.)
13.57
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte schön.
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Herren Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Nussbaum, Sie wissen aber schon, dass die endgültigen Entscheidungen nach wie vor die AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter treffen und dass das nur ein unterstützendes System ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, was wünschen sich die Arbeitsuchenden vom AMS? – Ein möglichst gutes Stellenangebot, abgestimmt auf ihre Fähigkeiten und möglichst nahe am Wohnort. Was wünschen sich die Unternehmen vom AMS? – Die möglichst rasche Vermittlung einer arbeitswilligen Person mit Fähigkeiten, die dem Jobangebot bestens entsprechen. Was wünschen sich AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter? – Ein möglichst rasches Erfolgserlebnis, das die Arbeitsuchenden und die Unternehmen zufriedenstellt. Was wünschen wir uns alle und was will auch die Bevölkerung vom Arbeitsmarktservice? – Den effizienten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und eine passgenaue Vermittlung, um die Arbeitslosigkeit zu senken und der Wirtschaft möglichst die Fach- und Arbeitskräfte zukommen zu lassen, die sie benötigt.
Das AMS hat sich viel überlegt, um ein möglichst den heutigen Anforderungen entsprechendes System zu entwickeln. Denken wir an den E-Job-Room, der nach anfänglichen Schwierigkeiten nun Gott sei Dank immer besser funktioniert! Seit einiger Zeit gibt es eine Unterstützung für AMS-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter, die jetzt mithilfe eines
Algorithmus eine möglichst effiziente Vorauswahl für eine erfolgreiche Vermittlung treffen können.
Dieses Arbeitsmarktchancenassistenzsystem wurde leider nach Einführung des Testbetriebs durch die Datenschutzbehörde gestoppt, und dann hat die FPÖ sofort einen Datenschutzskandal erfunden. Das war abermals eine Skandalerfindung, um wahrscheinlich die eigene Schwäche zu vertuschen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Datenschutzbehörde Gott sei Dank aufgehoben.
Ein besonderes Schmankerl möchte ich Ihnen nicht vorenthalten: Der Start des Testbetriebs erfolgte unter der FPÖ-Ministerin Beate Hartinger-Klein. Offenbar ist das Erinnerungsvermögen der Abgeordneten Belakowitsch, die federführend diesen Skandal erfand, sehr lückenhaft. Der Verwaltungsrat des AMS wird hoffentlich bald beschließen, dieses System neu zu starten. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Der Algorithmus ist eine wirkungsvolle Unterstützung in der Vermittlung, und all jenen, die Angst vor Neuentwicklungen haben, sei nochmals gesagt: Die Letztentscheidung liegt nach wie vor bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des AMS. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Einführung dieses AMS-Algorithmus fand 2019 statt. Es gab damals einen Beschluss des Verwaltungsrates des AMS, dass das eingeführt werden soll.
Man kann sich jede Neuerung einmal anschauen und parallel dazu evaluieren. Das ist meines Erachtens ja noch nichts Böses. Wenn man allerdings draufkommt, dass dieser Algorithmus eigentlich nichts bringt, außer Menschen auszusortieren, Herr Kollege Pöttinger, dann muss man auch die Konsequenzen ziehen. – Das zum einen.
Zum Zweiten: Ich weiß schon, die ÖVP hat es mit dem Datenschutz nicht so, denn im Rahmen des nächsten Tagesordnungspunktes tragen Sie den Datenschutz wirklich für alle Österreicherinnen und Österreicher zu Grabe. Sie haben also gerne den gläsernen Menschen, das wissen wir schon. Die Datenschutzbehörde hat es sich wahrscheinlich nicht ganz leicht gemacht und hat sich das sicher auch genau angeschaut.
Unabhängig von der Datenschutzbehörde und von dem Datenschutzskandal, der dahintersteckt, Herr Kollege Pöttinger, geht es aber auch um etwas ganz anderes. Es geht nämlich darum, wie man Menschen, die zum AMS kommen, behandelt. Dass mittels eines Computerprogramms einmal eine bestimmte Menge im Vorhinein aussortiert wird und diese Menschen gar nicht mehr weiterbetreut werden, weil sie nicht mehr vermittelbar sind, das wollen wir nicht haben, und das ist, glaube ich, für Österreich auch nicht passend. Unser gewachsenes Sozialsystem ist ein gutes, und das soll auch für alle Bürger so bleiben, meine Damen und Herren.
Wenn Sie sagen, da geht es darum, dass die Arbeitslosen gerne einen Job in der Nähe ihres Wohnortes hätten: Ja, dazu braucht man aber keinen Algorithmus, denn man kann auch mit einem einfachen Computerprogramm schauen: Wo ist der Radius, wo ist etwas frei? Das hat bis jetzt auch gut funktioniert.
Wir stehen dazu: Wir hätten gerne eine individuelle Beratung für die Arbeitslosen – gerade in Zeiten wie diesen, in denen aufgrund Ihrer Misswirtschaft im letzten Jahr die Arbeitslosenzahlen massiv explodiert sind und in den nächsten Jahren noch explodieren werden. Sie machen ja jetzt damit weiter, Sie sperren ja weiter den Handel zu, Sie nehmen
ja in Kauf, dass weitere Unternehmen in Konkurs gehen, dass weitere Bürgerinnen und Bürger ihren Job verlieren. Da wird die Betreuung notwendiger denn je sein, denn Sie wollen nichts anderes machen, als die Hälfte gleich einmal wegzuschieben. Dann nehmen wir sie aus der Statistik heraus, weil sie eh nicht vermittelbar sind. Das ist ein Weg, den ich unsozial finde, und den haben sich die Bürger in diesem Land nicht verdient.
Zu Ihrem Vorwurf, dass das unter einer blauen Ministerin eingeführt worden ist: Ja, das mag sein, aber im Gegensatz zu Ihnen, Herr Pöttinger, sind wir Freiheitliche in der Lage, auch Fehlentscheidungen zu erkennen, klüger zu werden und sie zu korrigieren und zu reparieren. (Beifall bei der FPÖ.)
14.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag. Markus Koza. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist wieder der Antrag von Kollegen Loacker auf der Tagesordnung, in dem es darum geht, dass doch bitte die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere wenn es um die Frage der Notstandshilfe und der Sozialhilfe geht, zusammengeführt werden sollten.
Wir haben hier schon öfter darüber diskutiert, warum insbesondere wir Grünen dem negativ gegenüberstehen. In der letzten Sozialausschusssitzung fand dieser Antrag auch abgesehen von den NEOS keine Zustimmung von einer anderen Partei. Und das geschah aus gutem Grund. Ich habe es schon öfter hier erwähnt, es hat gerade jetzt in der Krise die Notstandshilfe ihre Überlegenheit gegenüber der Sozialhilfe klar bewiesen und gezeigt. Sie sichert tatsächlich besser gegen Armut ab als ein System von neun unterschiedlichen Sozialhilfen und Mindestsicherungen in den Bundesländern.
Die Zusammenführung wäre auch dahin gehend schon gar nicht möglich, gar nicht logisch, weil man – so zerfleddert, wie es ist – nicht wüsste, nach welchem System man denn tatsächlich zusammenführen sollte.
Es hat auch andere massive Nachteile. Ich denke, bei der Sozialhilfe erfolgt der Zugriff auf das Vermögen, auf die Ersparnisse relativ rasch, und Ersparnisse sind gerade in Zeiten von Arbeitslosigkeit besonders wichtig. Daher ist die Notstandshilfe eine Unterstützungsleistung, eine Versicherungsleistung, die ungleich besser ist, weil sie eben nicht zwingt, auf diese Ersparnisse zurückzugreifen. Und sie ist insbesondere auch für die Privathaushalte an sich die viel bessere Leistung, weil glücklicherweise das PartnerInneneinkommen ja nicht mehr auf den Notstandshilfebezug angerechnet wird, was insbesondere auch Frauen nutzt, die Notstandshilfe beziehen, weil sie endlich einen eigenständigen Bezug einer sozialen Leistung haben und gleichzeitig auch die Haushaltseinkommen finanziell stärken.
Gerade in der Krise, gerade in dieser Wirtschaftskrise, in der wir auch ein massives Nachfrageproblem haben, ist die Notstandshilfe umso wichtiger, umso zentraler, umso bedeutender. Darum wird es von uns Grünen definitiv niemals eine Zustimmung dazu geben, dass die Notstandshilfe abgeschafft und durch eine zweitklassige Hilfsleistung, wie es die Sozialhilfe ist, ersetzt wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Was Sie vorhin gehört haben, war ein Ausschnitt aus den
schlechten Träumen des Markus Koza (Abg. Neßler: Na geh!), denn was er geschildert hat, hat überhaupt niemand gefordert, sondern der Rechnungshof verlangt in seinen Berichten die Zusammenführung der zwei sozialen Sicherungssysteme Notstandshilfe und Mindestsicherung zu einem gemeinsamen System der sozialen Absicherung.
Über die Ausgestaltung im Detail ist dabei gar nichts gesagt. Es geht nur darum, dass dieser Parallelismus zweier Systeme dazu führt, dass jemand, der als Einzelperson einmal soziale Absicherung haben möchte, zu zwei Behörden latschen muss und zwei Mal zum Bittsteller gemacht wird. Er muss einmal zum AMS gehen und die Notstandshilfe beantragen und danach zur Bezirksverwaltungsbehörde, also zum Magistrat oder zur BH, und dort die Sozialhilfe beziehungsweise Mindestsicherung beantragen.
Und das zu einem gemeinsamen System zusammenzuführen, bei dem wir nicht das Problem wie jetzt haben, dass die Linke nicht weiß, was die Rechte tut, ist das Anliegen unseres Antrages – ohne Horrorvision und ohne schlechte Träume, sondern mit einem effizienten Staat. (Beifall bei den NEOS.)
Eine andere Horrorvision haben auch Kollegin Nussbaum und Kollegin Belakowitsch gezeichnet, denn da gibt es diesen bösen Algorithmus, nicht? Alles klingt schon so böse: Algorithmus! – Fremdwörter sind in Zeiten von Inzidenzen und Mutationen sowieso unsympathisch, jetzt kommt auch noch ein Algorithmus daher. – Das heißt ja einfach nur, das Ziel ist, dass ein Computer einmal eine Art Vorselektion macht, um zu schauen, wo der Mitarbeiter des AMS seine Zeit am besten investiert, wo Jobchancen am besten genützt werden können, damit wir die Menschen schneller wieder in die Arbeit kriegen, dass die Mitarbeiter des AMS nicht dort Zeit investieren, wo mit ganz viel Aufwand wenig Erfolg herauskommt, sondern dass sie dort Zeit investieren, wo mit möglichst wenig Aufwand möglichst viel Erfolg erreicht wird. Und am Schluss gibt immer der Mitarbeiter des AMS den Ausschlag.
Was Sie insinuieren – insinuieren ist auch ein Fremdwort: furchtbar! –, Kollegin Nussbaum, was Sie den Leuten als Nachricht mitgeben wollen, ist, dass die Mitarbeiter des AMS von Natur aus objektiv wären, und wenn sie entscheiden, wem sie wie viel Zeit widmen, das mit einer hundertprozentigen Nüchternheit machen würden und völlig unbiased wären. Das ist aber nicht der Fall, weil jeder Mensch irgendwie subjektive Meinungen hat und seine Entscheidungen von seinen Lebenserfahrungen, die er gemacht hat, getrübt werden.
Also ist ein Algorithmus, der, vorgeschaltet, nach objektiven Kriterien zwischen verschiedenen Gruppen selektiert, damit die Energien der Mitarbeiter dort investiert werden, wo am meisten für die Leute herausgeholt werden kann, wohl das Richtige. Insofern geht der Antrag der Sozialdemokraten genau in die entgegengesetzte, nämlich in die falsche Richtung. (Beifall bei den NEOS.)
14.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Ausschusses für Arbeit und Soziales.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun bereits zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für Arbeit und Soziales, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Wünschen die Klubs dazu eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 8: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Arbeitsrecht in der Land- und Forstwirtschaft erlassen wird sowie das Behinderten-Einstellungsgesetz, das Arbeitsplatz-Sicherungsgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 734 der Beilagen.
Hiezu liegen ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Dipl.-Ing. Voglauer, Stöger, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Stöger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1, Änderung der §§ 18, 31, 156, 160 und 202 sowie Einfügung eines neuen § 211a eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Strasser, Dipl.-Ing. Voglauer, Stöger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 § 417 eingebracht.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois Stöger, Christoph Zarits, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Erntehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Arbeitgeber“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (149/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 735 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Mobiles Arbeiten“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Rolle des Arbeitsministeriums in der Causa ‚Hygiene Austria‘“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 736 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Verlängerung der Auszahlung der Notstandshilfe in Höhe des Arbeitslosengeldes“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 737 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend den Einleitungssatz, die Ziffern 1, 2 und 3 sowie die Einfügung einer Ziffer 2a eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hiefür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 738 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Ich weise den Antrag 277/A(E) dem Gleichbehandlungsausschuss zu.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 739 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen.
Ich weise den Antrag 375/A(E) dem Gleichbehandlungsausschuss zu.
Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 14: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 740 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 741 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (757 d.B.)
17. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (758 d.B.)
18. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1407/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes
zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird (759 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Jetzt weiß ich gar nicht: Ist Herr Prof. Taschner noch im Saal anwesend? – Wunderbar! Ich bräuchte nämlich zum Einstieg deine Hilfe. Ich habe ein bisschen nachgedacht, und mir ist zum Krisenmanagement von Kurz und Anschober ein Zitat eingefallen – ich kann nicht eruieren, von wem es ist, aber ich glaube, wir kennen es alle –: Wer nicht weiß, wohin er segelt, für den wehen alle Winde schlecht. – Zitatende. Herr Kollege Taschner, das ist ein gutes, treffendes Zitat, glaube ich. Es könnte auch von dir sein. Vielleicht können wir noch ausfindig machen, wer dieses Zitat in die Welt gesetzt hat.
Wer nicht weiß, wohin er segelt, für den wehen alle Winde schlecht: Das hat mich sehr stark an das Epidemiegesetz erinnert, das wir heute diskutieren. Ich weiß jetzt gar nicht, ob wir das 50 Mal oder 100 Mal geändert haben. Es gibt alle möglichen Verordnungen, wir kennen das ja, der Verfassungsgerichtshof hat ja auch nichts anderes zu tun. Also immer wieder wird daran herumgedoktert.
Das ist ja an und für sich, glaube ich, nichts Unanständiges. Mitten in einer Pandemie sollten wir uns doch miteinander die Zeit nehmen, das ordentlich zu machen. Natürlich muss man pragmatisch vorgehen, aber wenn alle paar Tage herumgedoktert wird, immer wieder neue Gesetzesparagrafen einfügt werden und der Verfassungsgerichtshof das Ganze aufhebt, merkt man natürlich schon, dass das Krisenmanagement nicht aus einem Guss ist. Wenn die Regierung natürlich selbst nicht ganz genau weiß, wie wir aus dieser Krise kommen, und immer wieder pragmatisch von Lockdown zu Lockdown herumgestolpert wird – aufsperren, zusperren, aufsperren, zusperren –, dann ist das kein Krisenmanagement und dann muss man in der Folge auch alle paar Tage am Epidemiegesetz herumdoktern. Das Negative dabei ist, dass natürlich all das, was Menschen in der Krise brauchen würden – nämlich Verlässlichkeit, Planbarkeit und Vertrauen in die Handlungsfähigkeit von Kurz und Anschober –, mit der Zeit auch verloren gegangen ist.
Ein paar konkrete Beispiele zur jetzigen Novelle: Da hat es ja Tausende, Zehntausende kritische Rückmeldungen und auch ein vernichtendes Urteil von vielen besorgten Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Da waren Beispiele dabei, bei denen man nicht einfach mitgehen kann. Man hat sich ganz technisch überlegt: Wenn sich Oma und Opa in Zukunft mit den Enkelkindern zusammensetzen und ein Wiener Schnitzel essen, dann ist das eine anzeigepflichtige Veranstaltung – das kann man gar nicht anders machen, das muss man vorher auch bei der Behörde melden.
Nach diesem kritischen Aufschrei, weil das so praxisfremd war, hat es Fälle gegeben, dass man über Nacht etwas Neues hineingeschummelt hat: Man hat gesagt, man muss in Zukunft Menschen, die geimpft sind, von anderen unterscheiden. Sie dürfen etwas mehr, und Menschen, die noch nicht geimpft sind, werden in Österreich in Zukunft auch weniger Rechte haben. Man schafft also Menschen zweiter Klasse – und das ist in dieser Krise in Wahrheit blanker Hohn für Menschen, die noch verzweifelt auf den Impfstoff warten. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und NEOS.)
Es gibt Menschen, die verzweifelt sind, die sich um ihre Eltern, ihre Lebensgefährtin oder ihren Lebensgefährten Sorgen machen. Wir kennen ja alle diese Beispiele, das sind oft
Menschen, die Risikopatientinnen und Risikopatienten sind, die in Österreich alle bis heute keine Impfung bekommen haben. Dann schreibt man in den Entwurf und macht sich Gedanken darüber: Menschen, die bereits eine Impfung haben, sollen mehr Rechte haben als andere. – Das schafft kein Vertrauen, das kostet Vertrauen und ist in Wahrheit gegenüber all den Menschen, die in der gegenwärtigen Situation verzweifelt sind und nicht weiterwissen, wirklich zynisch. So kann man nicht mit Menschen umgehen. (Beifall bei der SPÖ.)
Das Schlimme, das alle Oppositionsparteien miteinander heute aufgedeckt haben, ist ein Vorgang, der wirklich einzigartig ist: dass man in Österreich anscheinend nicht nur die Beschaffung und die Organisation versemmelt hat. Sie wissen, das Einzige, das beim Impfen funktioniert hat, waren die netten Fotos von Kurz und Anschober am Anfang. Danach hat man gesagt: Wir schaffen das nicht mehr, da müssen die Länder aushelfen.
Das Schlimme ist allerdings, dass nicht nur die Planung nicht funktioniert hat – da hat man die Zeit nicht genützt –: Anscheinend hat Finanzminister Blümel am völlig falschen Ort gespart. Ausgerechnet im Bereich der Impfungen war er geizig und hat den Sparefroh raushängen lassen. Da hat Sparefroh Blümel gesagt: maximal 200 Millionen Euro. Dann hat er einen Beamten namens Auer mit 200 Millionen Euro im Gepäck nach Brüssel geschickt und hat sich danach beschwert, warum er nicht um 400 Millionen Euro Impfstoff nach Hause bringt. Das ist ein zynischer Vorgang. Während andere Staaten, die wie Israel um 660 Millionen Euro eingekauft haben, es geschafft haben, hat man in Österreich gesagt: Da muss man sparen! Beim Impfstoff sind wir sparsam, wenn es um die Konzerne und um die Großspender von Herrn Kurz geht, das kennen wir eh alle, spielt Geld keine Rolle, ja, aber beim Impfstoff wird um jeden Cent gerungen, da kann man nicht so viel ausgeben, so geht das natürlich nicht. (Beifall bei der SPÖ.)
Leider ist uns diesbezüglich auch tagelang die Unwahrheit erzählt worden, wir haben das Gott sei Dank auch nachweisen können. Dieser dramatische Fehler, dass man die Beschaffung verschlafen hat, weil man zu geizig war, muss allerdings umgehend repariert werden. Deswegen bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prolongierung des Impfchaos vermeiden – Abschaffung des Kostendeckels bei der Beschaffung von Impfstoffen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert umgehend im Rahmen eines neuen Ministerratsbeschlusses festzulegen, dass für die Beschaffung von Impfstoffen gegen Covid-19 keine Kostenobergrenze mehr zur Anwendung kommt.“
*****
Wir haben miterlebt, dass es einen Streit zwischen Finanzministerium und Gesundheitsministerium gegeben hat und das Finanzministerium in Österreich einen Kostendeckel vorgeschlagen hat. Das ist eine Sache, die man, glaube ich, noch sehr intensiv wird diskutieren müssen. Das, was Blümel da getan hat, war Wahnsinn.
Abschließend vielleicht noch ein Punkt, den man ansprechen sollte: Was natürlich gar nicht geht, ist wieder einmal der Vertrauensverlust, der daraus resultiert, dass man nun mit einem Pass hantiert, mit einem grünen Pass als Impfausweis, in den man über Nacht Gesundheitsdaten der österreichischen Bevölkerung hineinschreibt, die irgendwo in der Welt herumfliegen, wobei sich niemand mehr auskennt. Anstatt das Ganze sauber zu
erledigen, schummelt man über Nacht Gesetzesänderungen in Gesetze hinein und ist dann wieder völlig verzweifelt und wundert sich: Die Bevölkerung kennt sich nicht aus, alle sind verunsichert.
So kann man doch nicht miteinander umgehen, ich meine, das kostet alles Vertrauen! Das sind hochsensible Daten von Patientinnen und Patienten, und anstatt das einfach ordentlich zu machen, wird das Ganze über Nacht hineingeschrieben – kein Begutachtungsverfahren, keine Transparenz. So können wir doch nicht miteinander arbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich bitte wirklich um Verständnis: Heute gibt es keine Zustimmung zu diesem Gesetz. So kann man nicht arbeiten. Ich bitte euch wirklich, wenn ihr von Partnerschaft in der Regierung redet, dann müsst ihr sie auch leben und nicht vorbei an der Bevölkerung über Nacht irgendetwas mit Nebelgranaten durchpeitschen. (Beifall bei der SPÖ.)
14.25
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Genossinnen und Genossen
betreffend: Prolongierung des Impfchaos vermeiden – Abschaffung des Kostendeckels bei der Beschaffung von Impfstoffen
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden (757 d.B.)
Die Verzögerung bei der Durchimpfung der Bevölkerung in Österreich ist leider teilweise hausgemacht. Mittlerweile wurde bekannt, dass es aufrechte Regierungsbeschlüsse gibt, die bei der Beschaffung von Impfstoffen gegen Covid-19 Kostenobergrenzen normiert haben.
So hat die Regierung am 15.09.2020 in ihrem Ministerrat einstimmig folgenden Text beschlossen:
„Entsprechend des Vortrags an den Ministerrat 27/44 vom 29. Juli 2020 sollen die im Budgetjahr 2020 wirksam werdenden Aufwendungen im laufenden Budgetjahr aus Mitteln des COVID19-Krisenbewältigungsfonds, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, ausschließlich im Rahmen der avisierten Obergrenze iHv. 200 Mio. EUR ihre Bedeckung finden.“
Aus diesem Text geht klar hervor, dass die Regierung bei der Beschaffung von Impfstoffen eine Kostenobergrenze vorgesehen hat. Dies wird dadurch verdeutlicht, dass man sich im Februar 2021 bei einem neuerlichen Regierungsbeschluss offenbar gezwungen sah, diese Kostenobergrenze zu erhöhen.
Der Beschlusstext vom 09.02.2021 lautet:
„Für alle bisherigen Optionen auf Abruf der Impfstoffe gilt bisher die Grundlage des COVID- 19-Ermächtigungsgesetz (Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden) und für weitere 115,3 Millionen Euro der Ministerratsvortrag 45/16 am 20. Jänner 2021. Für die Erweiterung des österreichischen COVID-19 Impfstoffportfolios um die zusätzlichen 2,9 Mio. Dosen von Moderna, sowie die zwei weiteren Vorkaufverträge für Novavax und Valneva sowie die Entscheidung, diese Mengen bei Vertragsabschluss abrufen zu können, werden insgesamt zusätzlich bis zu 73 Millionen Euro benötigt. Der gesamte Kostenrahmen für das oben beschriebene Risiko-Portfolio von 30,5 Millionen Dosen beträgt daher in Summe 388,3 Millionen Euro.
Diese Kostendeckelung bei der Impfstoffbeschaffung macht keinen Sinn. Ein Tag im Lockdown kostet der österreichischen Wirtschaft rund 200 Mio. Euro. Dieser Betrag war ursprünglich als Kostenobergrenze für die Impfstoffbeschaffungen vorgesehen. Das ist zweifelsohne Sparen am falschen Platz. Israel hat bereits 660 Mio. Euro für die Beschaffung von Impfstoffen ausgegeben und plant dieselbe Summe für weitere Ankäufe zu investieren.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundeskanzler wird aufgefordert umgehend im Rahmen eines neuen Ministerratsbeschlusses festzulegen, dass für die Beschaffung von Impfstoffen gegen Covid-19 keine Kostenobergrenze mehr zur Anwendung kommt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Mag. Dr. Rudolf Taschner hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Bitte, Herr Doktor.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Es ist nur eine tatsächliche Berichtigung. Das Zitat lautet richtig: „Kein Wind ist demjenigen günstig, der nicht weiß, wohin er segeln will.“ – Es stammt von Michel de Montaigne. (Abg. Greiner: Na, was war das? Das ist peinlich! – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Stefan.)
14.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich darf den Tag loben, an dem einmal alle tatsächlichen Berichtigungen auch tatsächlich solche sind.
Ich darf noch ergänzen, dass der Entschließungsantrag des Kollegen Kucher ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht ist und somit auch mit in Verhandlung steht.
Zu Wort gelangt nun Ralph Schallmeiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrter Herr Minister! Lieber Philip Kucher, du hast recht: Es bringt natürlich kein Vertrauen, wenn eben so etwas passiert, wie du es beschrieben hast, und wenn Dinge sozusagen nur halb hinausgehen. Nun würde ich dich aber auch darum bitten, dass du bei der ganzen Wahrheit bleibst, den ganzen Sachverhalt darstellst und dich nicht hinstellst und hier sozusagen eine einseitige Polemik vom Stapel lässt, die eben nur die halbe Wahrheit ausdrückt.
Das, was du gesagt hast, insbesondere zur Frage des Status von geimpften Menschen, stimmt ja schließlich so nicht. Wenn man sich nämlich den gesamten Abänderungsantrag beziehungsweise den gesamten Gesetzentwurf durchliest, dann kommt man drauf, dass es nicht darum geht, Menschen irgendwelche Sonderrechte einzuräumen oder Ähnliches (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek), sondern dass man eben dafür sorgt, dass wir die Geimpften erstmalig aufnehmen und sie mit den Genesenen, aber eben auch mit den frisch Getesteten gleichstellen. Dies schafft einen Ausgleich für diejenigen,
die noch nicht geimpft sein können. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Aus dieser Warte sieht die ganze Wahrheit schon ein bisschen anders aus. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich glaube, sich hierherzustellen und eine Polemik loszulassen verunsichert die Bevölkerung deutlich mehr, als wenn man bei den Fakten bleibt.
Kommen wir nun zum Inhalt: Wir beschäftigen uns nun eigentlich seit über zwölf Monaten, fast 13 Monaten mit dieser Pandemie und haben in dieser Zeit durchaus auch immer wieder Strategien und Herangehensweisen ändern und dementsprechend auch immer wieder für rechtliche Grundlagen sorgen müssen, um diese Strategieänderungen auch umzusetzen. Dementsprechend hat es nun einen neuen Entwurf gegeben, der kurz, aber doch in Begutachtung war. Es hat richtigerweise sehr, sehr viele Stellungnahmen dazu gegeben. Die Stellungnahmen waren zum Teil sehr negativ, zum Teil durchaus sehr konstruktiv, man hat da auch einiges übernehmen können, und dementsprechend ist es dann auch letzte Woche im Gesundheitsausschuss zu einer entsprechenden Abänderung gekommen, in der eben auf all diese wichtigen Kritikpunkte eingegangen worden ist.
Ein Punkt ist diese leidige Frage der Beschränkung des öffentlichen Raums, die inzwischen nicht mehr im Epidemiegesetz, sondern im Covid-19-Maßnahmengesetz geregelt ist. Sie wird nun auch nicht mehr als sozusagen infinite Lösung, sondern als Mindeststandard gesetzt, mit fünf Personen – drei Haushalte plus die Kinder dazu –, das Ganze wurde mit einem Ablaufdatum versehen und kommt nur im Zusammenhang mit Covid zur Anwendung. (Zwischenruf bei der FPÖ.)
Genauso wurde auch die Frage, ab wann Maßnahmen gesetzt werden müssen, um einen Zusammenbruch des Gesundheitswesens zu verhindern, neu gefasst. Es kommen diesbezüglich in der Beurteilung auch andere Dinge zum Tragen wie beispielsweise die Impfrate oder auch das Auftreten von Mutationen in einem Gebiet. Generell wird mit diesem Entwurf auch mehr Regionalisierung und mehr Lokalisierung der Maßnahmen ermöglicht.
Dazugekommen – das ist richtig – ist angesichts der Dynamik der Debatte der letzten Wochen und der letzten Tage die Frage, wie wir mit den Menschen umgehen, die bereits geimpft sind. Die wollen und können natürlich nicht die ganze Zeit zusätzlich getestet werden, sondern sie brauchen sozusagen auch einen Vorteil dafür, dass sie bereits geimpft sind. Gleichzeitig müssen wir uns aber darum kümmern, dass alle anderen, die noch nicht geimpft werden konnten, nicht abgehängt und nicht diskriminiert werden.
Ich bringe einen Abänderungsantrag ein: Wir wollen eine statistische Datengrundlage für wissenschaftliche Covid-Analysen schaffen. Das fußt insbesondere auf einer Stellungnahme der Statistik Austria. Da gibt es ja auch einen entsprechenden Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen der NEOS, dem wir damit durchaus Rechnung tragen wollen. Dann sind da noch technische Anpassungen an die EU-Vorgaben vorgenommen worden, insbesondere hinsichtlich des grünen Passes beziehungsweise des Immunitätsnachweises. Diese Dynamik tragen wir hinein, damit wir eben noch eine rechtliche Anpassung bekommen, und zwar schon jetzt, damit wir dann nicht erst recht wieder hinterherrennen, wenn wir dementsprechende Anpassungen brauchen.
Der Abänderungsantrag müsste in der Zwischenzeit verteilt worden sein. In diesem Sinne bitte ich um breite Zustimmung. (Abg. Belakowitsch: Ist das ein neuer Abänderungsantrag, Herr Kollege, oder ist das der von gestern Nacht?) Ich glaube, die Änderungen sind notwendig, insbesondere auch hinsichtlich der Aufnahme der Geimpften und der Anpassungen an die neue Situation seitens der EU. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.31
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
Kolleginnen und Kollegen,
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (757 dB)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs genannte Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
a) In Artikel 1 erhält die Z 1 die Ziffernbezeichnung „1f.“ und es werden folgende Z 1 und Z 1a bis 1e vorangestellt:
„1. § 4 Abs. 18 und 19 lauten:
‚(18) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung nähere Vorschriften über Form und Inhalt des Nachweises sowie den Zugang zum Nachweis erlassen, mit dem eine erfolgte und aktuell abgelaufene Infektion an SARS-CoV-2 bescheinigt wird. Der Nachweis kann folgende Datenkategorien enthalten: Angaben zur Identität des Genesenen (Nach- und Vorname/n, Geburtsdatum), den Umstand einer erfolgten und aktuell abgelaufenen Infektion an SARS-CoV-2, das Datum des ersten positiven Testergebnisses, Gültigkeitsbeginn, Gültigkeitsdauer sowie Nachweismetadaten (Nachweisaussteller, eindeutige Nachweiskennung) und Mitgliedstaat, in dem der Nachweis ausgestellt wurde. Er hat ferner einen Barcode bzw. QR-Code und eine Amtssignatur (§ 19 des E-Government-Gesetzes – E-GovG, BGBl. I Nr. 10/2004) aufzuweisen. Die Überprüfung der Identität des Genesenen kann in elektronischer Form unter Mitwirkung des Genesenen erfolgen.(19) Der Impfnachweis über eine Impfung gegen COVID-19 kann folgende Datenkategorien enthalten: Angaben zur Identität des Geimpften (Nach- und Vorname/n, Geburtsdatum), Datum der Impfung, Angaben zum Impfstoff, zur verabreichten Impfung, zum impfenden Gesundheitsdiensteanbieter, Nachweismetadaten (Nachweisaussteller, eindeutige Nachweiskennung) und Mitgliedstaat, in dem die Impfung erfolgt ist. Er hat ferner einen Barcode bzw. QR-Code und eine Amtssignatur (§ 19 E-GovG) aufzuweisen. Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung nähere Vorgaben über Form und Inhalt des Impfnachweises erlassen.‘
1a. Dem § 4 werden folgende Abs. 22 bis 24 angefügt:
‚(22) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister ist berechtigt, zum Zweck der epidemiologischen Überwachung im Zusammenhang mit dem Erreger SARS-CoV-2 sowie dem Monitoring der Wirksamkeit der Pandemiebekämpfung pseudonymisierte Daten in Bezug auf gesundheits-, sozial-, erwerbs-, bildungsstatistische Merkmale zu verarbeiten. Er kann dazu Dritte als Auftragsverarbeiter heranziehen.
(23) Zu dem in Abs. 22 genannten Zweck hat der Dachverband die mittels Verordnung konkretisierten Daten aus dem SÖS-Index (einschließlich seiner einzelnen Determinanten), der Arbeitgeber- und Brancheninformationen zur Erwerbstätigkeit sowie NACE-Code zur Branche und die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ die mittels Verordnung konkretisierten Daten aus dem Bildungsstandregister sowie den Arbeitsmarktstatus auf Basis der „Registerbasierten Erwerbsverläufe“ auf Anfrage binnen zwei Wochen verschlüsselt und in pseudonymisierter, mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Gesundheit (vbPK-GH) versehener Form an den für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesminister zu übermitteln. Die übermittelten Daten dürfen mit dem Register verknüpft werden und sind zu löschen, sobald sie zur Zweckerreichung nicht mehr notwendig sind.
(24) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann durch Verordnung weitere Register, aus denen Daten zu übermitteln sind, vorsehen und hat durch Verordnung die aus den Registern zu übermittelnden Daten zu konkretisieren.‘
1b. Dem § 4a wird folgender Abs. 6 angefügt:
‚(6) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister stattet die COVID-19-bezogenen Daten des Statistik-Registers mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik (vbPK-AS) aus. Der Bundesanstalt „Statistik Österreich“ sind auf deren Anfrage binnen vier Wochen zum Zweck der statistischen Aufbereitung und wissenschaftliche Erforschung der COVID-19-Krisensituation die mit dem verschlüsselten bereichsspezifischen Personenkennzeichen Amtliche Statistik (vbPK-AS) versehenen COVID-19-bezogenen Daten des Statistik-Registers zu übermitteln.‘
1c. Nach § 4a werden folgende §§ 4b und 4c samt Überschriften eingefügt:
‚EPI-Service
§ 4b. (1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister hat als datenschutzrechtlich Verantwortlicher zum Zweck der Erstellung und Bereitstellung von Testnachweisen für SARS-CoV-2-Tests ein elektronisches Service („EPI-Service“) einzurichten und zu betreiben. Er kann sich dazu eines Auftragsverarbeiters bedienen.
(2) Teststellen und Labore (Testzentren) haben alle Testergebnisse elektronisch in standardisierter Form an das EPI-Service zu übermitteln. Diese Meldungen haben folgende Daten zu enthalten:
1. Nach- und Vorname/n
2. Geburtsdatum
3. Geschlecht
4. Sozialversicherungsnummer
5. Kontaktdaten (Wohnsitz, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
6. Testzentrum
7. Datum und Uhrzeit der Probenabnahme
8. Art des Tests
9. Testergebnis
10. Gültigkeitsdauer.
(3) Das EPI-Service ergänzt ein gemeldetes Testergebnis im Wege einer ZPI- oder ZMR-Abfrage um das bPK-GH sowie um Berechnungen über die für die getestete Person festgelegte Gültigkeitsdauer des Testergebnisses und um einen QR-Code. Der QR-Code enthält folgende Daten:
1. Initialen des Vornamens
2. Initialen des Nachnamens
3. Geburtsjahr
4. Datum und Uhrzeit der Probenabnahme
5. Gültigkeitsdauer.
Diese Daten werden im EPI-Service sowie als Testnachweis im pdf-Format im Gesundheitsportal (§ 23 GTelG 2012) gespeichert und sind 14 Tage nach Ablauf der
Gültigkeitsdauer des Testnachweises zu löschen. Für den Testnachweis ist auch eine Download-Möglichkeit vorzusehen.
(4) Testzentren sind verpflichtet, der getesteten Person den Testnachweis in digitaler Form per Link zum Gesundheitsportal oder auf Verlangen der getesteten Person in gedruckter Form zugänglich zu machen. Zu diesem Zweck sind sie berechtigt, personenbezogen auf den Testnachweies im Gesundheitsportal zuzugreifen.
GreenCheck
§ 4c. (1) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister als datenschutzrechtlich Verantwortlicher hat zum Zweck der Vorlage und Überprüfung von Testnachweisen für SARS-CoV-2-Tests eine elektronische Anwendung („GreenCheck“) bereitzustellen. Er kann sich dazu eines Auftragsverarbeiters bedienen. Die Anwendung muss für zumindest zwei Smartphone- bzw. Tablet-Betriebssysteme mit der höchsten Marktdurchdringung geeignet sein.
(2) Eine Authentifizierung des Überprüfenden (§ 1 Abs. 5c COVID-19-MG) hat zu unterbleiben.
(3) Die Identifizierung der getesteten Person durch den Überprüfenden kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis erfolgen. Die Prüfung der Echtheit bzw. Unverfälschtheit eines gedruckten Testnachweises erfolgt mittels des QR-Codes durch Abgleich der im EPI-Service verarbeiteten Daten mit den Daten des gedruckten Testnachweises.
(4) Die Anwendung GreenCheck hat die vom EPI-Service bereitgestellten Testdaten für den Überprüfenden wie folgt darzustellen:
1. „Gültig“ (grün hinterlegt), oder
2. „Abgelaufen“ (rot hinterlegt), wobei abgelaufen ein positives Testergebnis, kein aktuelles Testergebnis oder kein verfügbares Testergebnis bedeuten kann.
Weiters sind die Initialen des Getesteten, (bei mehreren Vornamen wird nur die Initiale des im Testergebnis ersterfassten Vornamens dargestellt) und das Geburtsjahr des Getesteten darzustellen.
(5) Die Speicherung von Identifizierungsdaten, Testdaten inklusive QR-Code sowie allfälliger anderer Daten (Logdaten) auf dem Gerät des Überprüfenden ist unzulässig.
(6) Der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister kann mit Verordnung die Anforderungen für die Registrierung und Freischaltung vergleichbarer marktgängiger Anwendungen festlegen.‘
1d. In § 5a Abs. 2 lautet die Aufzählung:
‚1. Daten zur Identifikation der an einem Screeningprogramm teilnehmenden Person (Nach- und Vorname/n, Geschlecht, Geburtsdatum),
2. Kontaktdaten (Wohnsitz, Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
3. Daten
zur epidemiologischen Auswertung je nach Ziel des Programms
nach
§ 5a (Region des Aufenthalts, Art der Berufsausübung, Ort der
Berufsausübung),
4. eine
Probematerialkennung (Proben ID), die eine eindeutige Zuordnung
ermöglicht,
5. Art des Tests,
6. Bezeichnung des Tests,
7. Testhersteller,
8. Testzentrum oder -einrichtung,
9. Datum
und Uhrzeit der Probenabnahme und Erstellung des
Testergebnisses,
10. Testergebnis,
11. Gültigkeitsdauer
12. Barcode oder QR-Code.‘
1e. In § 5a Abs. 7 wird im Klammerausdruck nach der Zeichenfolge ‚Z 5‘ die Wort- und Zeichenfolge ‚und 6‘ eingefügt.
b) In Artikel 1 Z 8 wird dem § 24 folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) Im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 gelten als Epidemiegebiete gemäß Abs. 1 bestimmte örtlich abgegrenzte oder abgrenzbare Teile des Bundesgebietes, in denen außergewöhnliche regionale Umstände im Hinblick auf die Verbreitung von SARS-CoV-2 vorliegen. Außergewöhnliche regionale Umstände liegen etwa vor, wenn aufgrund der Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs. 7 COVID-19-MG im bundesweiten Vergleich ein besonders hohes Risiko der Verbreitung von SARS-CoV-2 anzunehmen ist oder wenn aufgrund wesentlich veränderter Eigenschaften des Virus die bereits gesetzten Bekämpfungsmaßnahmen oder die weitere Bekämpfungsstrategie erheblich gefährdet sind.“
c) In Artikel 1 Z 16 wird in § 50 Abs. 21 der Zeichenfolge „§ 5c Abs. 1 Z 8“ die Zeichenfolge „§ 4 Abs. 18, 19 und 22 bis 24, § 4a Abs. 6, §§ 4b und 4c, § 5a Abs. 2 und 7,“ vorangestellt, die Zeichenfolge „§ 15 Abs. 9“ durch die Wort- und Zeichenfolge „§ 15 Abs. 8 und 9“ ersetzt und der Wort- und Zeichenfolge „§ 24 Abs. 4 und § 25 Abs. 5“ die Zeichenfolge „§ 4 Abs. 22 bis 24, § 4a Abs. 6, §§ 4b und 4c,“ vorangestellt.
d) In Artikel 2 Z 5 wird in § 1 Abs. 5b nach der Wortfolge „Form und Inhalt des Nachweises“ die Wortfolge „sowie den Zugang zum Nachweis“ eingefügt und der letzte Satz entfällt.
e) In Artikel 2 Z 5 werden dem § 1 Abs. 5b folgende Sätze angefügt:
„Der Nachweis kann folgende Datenkategorien enthalten: Angaben zur Identität des Getesteten (Nach- und Vorname/n, Geburtsdatum), Informationen über den durchgeführten Test (Testart, Name des Tests, Testhersteller, Testzentrum oder -einrichtung, Datum und Uhrzeit der Probenabnahme und der Erstellung des Testergebnisses, Testergebnis, Mitgliedstaat, in dem der Test durchgeführt wurde), Gültigkeitsdauer des Nachweises sowie Nachweismetadaten (Nachweisaussteller, eindeutige Nachweiskennung). Er hat ferner einen Barcode bzw. QR-Code und gegebenenfalls die Amtssignatur aufzuweisen.“
f) In Artikel 2 Z 5 wird in § 1 Abs. 5c die Wortfolge „den Nachweis“ durch die Wortfolge „einen Testnachweis“ ersetzt, die Wortfolge „, solange eine Verordnung nach dieser Bestimmung noch nicht erlassen wurde,“ entfällt, nach der Wortfolge „negative Testergebnis bescheinigt,“ die Wortfolge „sowie gegebenenfalls eine ärztliche Bestätigung über das Vorliegen medizinischer Gründe im Sinne von Abs. 5a Z 2 in Verbindung mit der dazu ergangenen einschlägigen Durchführungsverordnung“ eingefügt, nach der Wortfolge „mit sich zu führen und diesen“ das Wort „Nachweis“ eingefügt.und der letzte Satz lautet:
„Für das Mitführen und die Überprüfung von Nachweisen gilt Abs. 5c sinngemäß.“
g) In Artikel 2 Z 6 wird in § 1 Abs. 5e nach der Wortfolge „kann festgelegt werden,“ die Wortfolge „auf welche Weise eine Infektion mit SARS-CoV-2 diagnostiziert worden sein muss und“ eingefügt, die Wortfolge „Infektion mit SARS-CoV-2 grundsätzlich“ durch die Wortfolge „derartige Infektion“ ersetzt, das Wort „Annahme“ durch die Wortfolge „grundsätzliche Gleichstellung“ ersetzt und der letzte Satz lautet:
„Für das Mitführen und die Überprüfung von Nachweisen gilt Abs. 5c sinngemäß.“
h) In Artikel 2 Z 11 wird in § 5 Abs. 2 das Wort „einschließlich“ durch das Wort „zuzüglich“ ersetzt.
i) In Artikel 2 Z 22 wird in § 8 Abs. 5a Z 4 die Wortfolge „entgegen den sonstigen gemäß § 5 Abs. 4 festgelegten Beschränkungen organisiert“ durch die Wortfolge „organisiert und dabei sonstige gemäß § 5 Abs. 4 festgelegte Beschränkungen missachtet“ ersetzt.
j) In Artikel 2 Z 23 wird die Wortfolge „nach dem Wort ‚nach diesem Bundesgesetz‘“ durch die Wortfolge „nach der Wortfolge ‚nach diesem Bundesgesetz‘“ ersetzt.
Begründung
Artikel 1 (Epidemiegesetz 1950 – EpiG):
Zu a):
Artikel 1 Z 1, 1b, 1c (§ 4 Abs. 18 und 19, §§ 4b und 4c, § 5a Abs. 2):
Mit Blick auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitaler grüner Pass), 2021/0068, 17.3.2021, werden bereits im Vorfeld Ermächtigungen zur Datenverarbeitung sowohl im Epidemiegesetz 1950 als auch im COVID-19-Maßnahmengesetz (s Artikel 2 Z 5) verankert. Die angeführten Datenkategorien richten sich nach den von der Europäischen Kommission vorgeschriebenen bzw. angedachten in den Impf-, Test- bzw. Genesenenzertifikaten enthaltenen Datensätze (s Anhang des Vorschlags 2021/0068).
In diesem Zusammenhang ist zur Verifikation eines vorgelegten „grünen Passes“ eine Erhebung der Identitätsdaten notwendig. Die Speicherung dieser Daten ist unzulässig.
Gerade bei sog. „Zutrittstests“ ist es wichtig, eine einfache und rasche Prüfmöglichkeit über die Gültigkeit eines solchen zur Verfügung zu haben. Dies weniger in den derzeit vorgesehenen Einsatzmöglichkeiten (zB körpernahe Dienstleistungen, da es sich dabei nicht um eine Vielzahl von Kunden gleichzeitig handelt), sondern insbesondere für zukünftige Anwendungen im Rahmen von Lockerungsschritten (zB Kulturveranstaltungen, Sportevents oder Gastronomie).Daher wird eine elektronisches Service („EPI-Service“) geschaffen, dass diese Funktionen zusammen mit der Datenanwendung „Greencheck“ erfüllen soll. Datenschutzrechtlicher Verantwortlicher für beide Systeme ist der für das Gesundheitswesen zuständige Bundesminister.
Testergebnisse müssen von Labors zukünftig an das EPI-Service ins standardisierter Form übermittelt werden. Das EPI-Service ergänzt ein gemeldetes Testergebnis im Wege einer ZPI- oder ZMR-Abfrage um das bPK-GH sowie um Berechnungen über die für die Testperson festgelegte Gültigkeitsdauer des Testergebnisses und um einen QR-Code. Die gemeldeten Daten werden im EPI-Service sowie als Testnachweis im pdf-Format im Gesundheitsportal (§ 23 GTelG 2012) gespeichert.
Über das Testzentrum wird dem Getestete per Mail oder SMS einen Link zur Verfügung gestellt, der Zugang zu dem im Gesundheitsportal gespeicherten Testnachweis gewährt.
Für den Abruf des Testnachweis vom Gesundheitsportal ist zur Verifikation das Geburtsdatum einzugeben. Der Testnachweis muss auch als download zur Verfügung gestellt werden. Der Getestete kann vom Testzentrum auch einem ausgedruckten Testnachweis verlangen, dieser hat formal und inhaltlich dem auf dem Gesundheitsportal gespeicherten Dokument zu entsprechen.
Der für das Gesundheitswesen zutsänidge Bundesminister hat zum Zweck der Vorlage und Überprüfung von Testnachweisen für SARS-CoV-2-Tests eine elektronische Anwendung („GreenCheck“) bereitzustellen. Die Anwendung muss für zumindest zwei Smartphone- bzw. Tablet-Betriebssysteme mit der höchsten Marktdurchdringung geeignet sein.
Die nach § 1 Abs. 5c des COVID-19-MG zur Überprüfung eines Zutrittstests Berechtigten haben die Identifizierung des Betroffenen durch einen amtlichen Lichtbildausweises vorzunehmen. Die Prüfung der Echtheit bzw. Unverfälschtheit eines ausgedruckten Testnachweises hat durch Einlesen des aufgedruckten QR-Codes und Abgleich der vom EPI-System zurückgelieferten Daten mit dem gedruckten Testnachweis zu erfolgen. Bei Vorweisen des QR-Codes erfolgt die Prüfung der Echtheit durch Ab- oder Auslesen der im QR-Code enthaltenen Daten und Vergleich mit den im EPI-Service gespeicherten Daten.
Die Anwendung GreenCheck hat die vom EPI-Service bereitgestellten Testdaten in einer rasch verarbeitbaren Darstellung aufzubereiten, die neben dem Geburtsdatum und den Initialen des Getesteten folgende Daten umfasst:
- Gültig“ (grün hinterlegt) oder
- „Abgelaufen“ (rot hinterlegt) (wobei abgelaufen ein positives Testergebnis, kein aktuelles Testergebnis oder kein verfügbares Testergebnis bedeuten kann).
Artikel 1 Z 1a (§ 4 Abs. 22 bis 24, § 4a Abs. 6):
In der statistischen Aufbereitung und wissenschaftlichen Erforschung der COVID-19-Krisensituation sollten alle Analysepotentiale vorliegender Daten unter Einhaltung strikter datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen genutzt werden. Um die Erstellung weiterer wissenschaftlicher datenbasierender Evidenzen der österreichischen Bevölkerung in Bezug auf sozial-, erwerbs-, bildungs- und gesundheitsstatistische Merkmale zur Verbesserung der Bewältigung der COVID-19-Krisensituation zu ermöglichen und einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung der öffentlichen Gesundheitsfürsorge zu schaffen, soll die Übermittlung der dazu benötigten pseudonymisierten Daten des Statistik-Registers an die Bundesanstalt „Statistik Österreich“ vorgesehen werden.
Artikel 1 Z 1d (§ 5a Abs. 7):
Anpassung des Zitats an § 1 Abs. 5 Z 6 COVID-19-MG.
Zu b):
Artikel 1 Z 8 (§ 24 Abs. 5):
Zur Rechtsklarheit wird für COVID-19 eine Definition des Epidemiegebietes geschaffen. Mit dem Abstellen auf örtlich abgegrenzte oder abgrenzbare Teile des Bundesgebietes und dem Erfordernis regionaler Besonderheiten wird klargestellt, dass es sich um bestimmte, regional abgegrenzte Gebiete, nicht aber etwa um das gesamte Bundesgebiet handeln darf. Außergewöhnliche Umstände liegen insbesondere dann vor, wenn die Bewertung der epidemiologischen Situation gemäß § 1 Abs. 7 COVID-19-MG ein besonders hohes Risiko der Verbreitung von COVID-19-MG für dieses Gebiet ergibt. Im Hinblick auf die erforderliche Flexibilität ist es nicht zweckmäßig, in diesem Zusammenhang schon auf Gesetzesebene feste Grenzwerte festzulegen, da die Beurteilung gemäß § 1 Abs. 7 COVID-19-MG anhand eines beweglichen Systems erfolgt. Je nach epidemiologischer Situation können für die Einstufung als Epidemiegebiet etwa besonders hohe
Inzidenzwerte ausschlaggebend sein. Wenngleich dies auch in die Bewertung gemäß § 1 Abs. 7 EpiG einfließt, ist auch das Auftreten von Virusvarianten mit wesentlich veränderten Eigenschaften, die die bereits gesetzten Bekämpfungsmaßnahmen oder die weitere Bekämpfungsstrategie erheblich gefährden, als eigener Faktor für die Einstufung als Epidemiegebeit genannt. Dies unterstreicht eine der wesentlichen Stoßrichtungen regionaler Verkehrsbeschränkungen, solche Virusvarianten einzudämmen. Dabei ist jedoch nicht das Auftreten jedweder Virusvariante maßgeblich; als eigenständiger Faktor (außerhalb der ohnehin nach § 1 Abs. 7 EpiG zu berücksichtigenden Kriterien) sind vielmehr nur solche Varianten ausschlaggebend, die die bereits gesetzten Bekämpfungsmaßnahmen oder die weitere Bekämpfungsstrategie (insbesondere den Erfolg von Impfprogrammen) erheblich gefährden. Angesichts des notwendigen Grades an Abstraktion sind entsprechend der gefestigten Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs (vgl. nur VfGH 14. 7. 2020, V 411/2020 uvm) erhöhte Anforderungen an die Begründung der auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen zu stellen.
Zu c):
Artikel 1 Z 16 (§ 50 Abs. 21):
Anpassung der Regelungen zum Inkrafttreten.
Artikel 2 (COVID-19-Maßnahmengesetz – COVID-19-MG):
Zu d) bis g):
Artikel 2 Z 5 (§ 1 Abs. 5b, 5c, 5e):
Es wird auf die Ausführungen zu Artikel 1 Z 1 und 1b verwiesen (digitaler grüner Pass).
Zu h) und i):
Artikel 2 Z 11 und Z 22 (§ 5 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 5a Z 4):
Sprachliche Anpassungen bzw. Klarstellungen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wurde in den Grundzügen erläutert, er ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Mag. Gerhard Kaniak. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneut gibt es eine Änderung des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes, und die Bundesregierung ist bei der Änderung dieses so heiklen Gesetzes ihrer bisherigen Linie treu geblieben. Sie hat erneut eine absolut zu kurze Begutachtung für einen ersten Gesetzentwurf veranlasst. Den Stakeholdern, den Organisationen, den Ländern wurde sechs Tage Zeit gegeben, sich diese so heikle Materie anzusehen. Es gab über 30 000 Bürger und Organisationen, die dazu äußerst kritisch Stellung bezogen haben, und es hat dann tatsächlich einen Tag vor Abhaltung des Gesundheitsausschusses eine gesetzliche Anpassung gegeben. Wer aber geglaubt hat, dass diese Anpassung erneut einer Begutachtung zugeführt wird, der irrt natürlich. Der Gesetzentwurf ist so in den Gesundheitsausschuss gekommen und wurde dort von den Regierungsfraktionen beschlossen.
Nun, was wurde dort beschlossen? Was kritisieren wir ganz vehement? – Zwei Dinge, die in diesem Entwurf, dieser Gesetzesnovelle enthalten waren, die im Gesundheitsausschuss beschlossen wurden und auch heute hier beschlossen werden sollen: Das eine
ist, dass Ausgangsbeschränkungen, die im Sommer vom Herrn Bundesminister noch als Ultima Ratio tituliert wurden – keiner habe vor, sie überhaupt jemals in Kraft zu setzen –, nun zum Dauerzustand in unserem Land werden sollen.
Nun kann der Herr Gesundheitsminister sie de facto eigenmächtig, auch begleitend zu anderen Maßnahmen, einsetzen, selbst wenn alle anderen Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft sind. Er repariert damit auch in gewisser Hinsicht den Zustand, den er in Vorarlberg schon geschaffen hat, wo parallel Ausgangsbeschränkungen und Lockerungen stattfinden. Diese Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte unserer österreichischen Bürgerinnen und Bürger, die in den Dauerzustand übernommen wird, lehnen wir ganz klar ab. (Beifall bei der FPÖ.)
Der zweite Punkt ist nicht minder schwerwiegend. Er betrifft die sogenannten Versammlungen oder Veranstaltungen, denn mittlerweile ist es so, dass der Herr Gesundheitsminister im Rahmen der Coronakrise offenbar eigenmächtig und per Verordnung festlegen kann, dass keine fünf Personen aus drei Haushalten mit mehr als sechs betreuungspflichtigen Kindern mehr zusammenkommen können. Was das bedeutet, möchte ich Ihnen an einem ganz einfachen Beispiel erläutern: Ich selber habe vier Kinder. Wenn ich meine Schwester, die ebenfalls vier Kinder hat, zu mir nach Hause, in meine Wohnung, einlade, vielleicht am Osterwochenende, um einen Kaffee zu trinken und die Kinder gemeinsam spielen zu lassen, dann ist mir das in meinen eigenen vier Wänden eigentlich gar nicht erlaubt, aber da wird nicht kontrolliert, da wird weggeschaut.
Wenn ich an einem schönen Nachmittag die Kinder zusammenpacke und raus in den Garten gehe, wo sich die Kinder an der frischen Luft bewegen können und das Infektionsrisiko sicherlich viel geringer ist als in den eigenen vier Wänden, dann mache ich mich strafbar, dann habe ich auf einmal eine meldepflichtige Veranstaltung beziehungsweise eine Veranstaltung, die gar nicht erlaubt ist, obwohl das Ansteckungsrisiko viel geringer ist und noch immer nur acht Kinder aus zwei Haushalten gemeinsam spielen.
Wie widersinnig ist denn das, Herr Bundesminister? In welcher Welt leben Sie, wo Sie solche Verordnungen erlassen, die derartig praxisfern sind? In welches Dilemma bringen Sie die Sicherheitsbehörden, die solche Verordnungen kontrollieren sollen? (Beifall bei FPÖ und NEOS.)
Ich hätte mir ja erwartet, dass Sie dem Beispiel von Bundeskanzlerin Merkel folgen, die erkannt hat, dass ihr Ostererlass – genauso wie Ihr letztjähriger Ostererlass – vollkommen unangebracht ist, dass Sie zurückrudern und diese Regelungen zurücknehmen, aber nein: Die Österreicherinnen und Österreicher müssen auch diese Suppe über die nächsten Tage auslöffeln und sind mit einer Verordnung, einer gesetzlichen Neuregelung konfrontiert, die vollkommen fernab jeder Realität und jeder Exekutierbarkeit ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit aber nicht genug, Kollege Schallmeiner hat es gesagt: Sie haben sich nicht nur darauf beschränkt, sondern Sie haben heute kurzfristig noch den nächsten Abänderungsantrag eingebracht, mit dem Sie in den nächsten hochsensiblen Bereich eingreifen, indem Sie die Vorbereitungen für den sogenannten grünen Pass treffen. Da geht es um Gesundheitsdaten von Herrn und Frau Österreicher. Da geht es darum, dass automatisierte Zutrittsberechtigungen geschaffen werden sollen und tatsächlich eine Zweiklassengesellschaft von jenen Personen, bei denen dieser grüne Pass grün aufleuchtet, und jenen Personen, bei denen dieser grüne Pass rot aufleuchtet, entsteht.
Wie Sie sicherstellen wollen, dass es bei denjenigen, bei denen dieser grüne Pass rot aufleuchtet, nicht zu Diskriminierungen kommt, Herr Bundesminister, diese Antwort sind Sie bis heute schuldig, ebenso wie jegliche rechtliche Überprüfung, ob diese Sammlung von Gesundheitsdaten, die Sie über die Statistik Austria in Ihrem Gesundheitsministerium zusammenlaufen lassen wollen, überhaupt datenschutzrechtlich konform ist, denn
Sie haben ja auch da wieder jegliche Begutachtung nicht durchführen lassen. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Mir scheint, Sie fahren seit einem Jahr dieselbe Strategie und merken gar nicht, dass Sie sich in einer absoluten Sackgasse befinden. Ich will Ihnen sagen, was ich an Ihrer Stelle gemacht hätte: Ich hätte die Gesundheitsdienste, dem Hilferuf der Länder entsprechend, ordentlich aufgestockt, damit die Kontaktnachverfolgung und die Kontrolle über das Epidemiegeschehen möglich sind. Ich hätte den Ländern mehr Geld gegeben, damit sie die Spitäler und vor allem die intensivmedizinischen Stationen aufrüsten können, und ihnen nicht im November das Budget verwehrt. Ich hätte neue therapeutische Optionen schnellstmöglich eingeführt: ob das eine Therapie mit Ivermectin, Dexamethason oder Budesonid ist, ob das das neue Penninger-Medikament ist, ob das die neuen Antikörpertherapien sind. Das hätten wir alles viel beschleunigter einführen können, und da hätten Sie auch Geld für die entsprechenden begleitenden wissenschaftlichen Studien lockermachen können. Da wäre das Geld gut investiert gewesen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ.)
Sie hätten auch in die Prävention investieren müssen. Sie hätten die Kinder raus auf die Sportplätze lassen müssen, sobald das wieder möglich war. Bewegung ist für das Immunsystem, wie wir wissen, doch das Wichtigste, und es ist kontraproduktiv, dass man alle einsperrt. Wir hätten in präventive Vitamin-D-Gaben investieren können, da wir wissen, dass der Vitamin-D-Spiegel bei der Bevölkerung in Österreich über den Winter sowieso so niedrig ist. Da hätten wir auf jeden Fall etwas Positives für die Gesundheit der Bevölkerung getan.
Es hätte so viele Möglichkeiten gegeben, präventiv und unterstützend tätig zu werden und die Bevölkerung widerstandsfähiger gegen diesen Virus zu machen, der uns noch lange begleiten wird. Nur Einsperren und Wegsperren und zu Hause vereinsamen wird uns nicht durch diese Krise bringen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
Abschließend möchte ich noch etwas zum Thema Impfungen sagen: Auch bei den Impfungen ist es uns wichtig, dass eine individuelle Entscheidung erhalten bleibt, dass vor einer Impfung eine ordentliche ärztliche Beratung stattfindet und dass die Menschen sich nach dieser Beratung den Impfstoff aussuchen können. Wenn es bei einem Impfstoff Sicherheitsbedenken gibt, soll dieser nicht weiterverwendet werden, bis diese Bedenken geklärt sind. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, folgende gesundheitspolitische Forderungen unmittelbar umzusetzen:
- die sofortige Aussetzung aller Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Österreich bis zum tatsächlichen wissenschaftlichen Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit.
- die freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs für jeden Bürger.
- die freie Wahl des Arztes, der die Impfberatung vornimmt und die Covid-19-Impfung durchführt.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Loacker.)
14.39
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerhard Kaniak, Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend Aussetzen von COVID19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff
eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 16.) Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1324/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19- Maßnahmengesetz geändert werden (757 d.B.) in der 91. Sitzung des Nationalrats am 25. März 2021
Bereits am 07. März 2021 ließ das Bundesamt für Gesundheit (BAGES) mit einer Mitteilung aufhorchen:
„Zwischenfälle nach Impfung mit COVID-19-Impfstoff von AstraZeneca“
„Dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) liegen zwei Meldungen in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung aus derselben Charge (ABV 5300) des AstraZeneca Impfstoffes im LK Zwettl vor: eine Frau (49 J) ist in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben, eine weitere Frau (35 J), die eine Lungenembolie entwickelt hat, ist am Weg der Besserung.“
„Aktuell gibt es noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung. Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist ein kausaler Zusammenhang nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo keine dahingehend besorgniserregenden Daten oder Signale. Auch in der sofort veranlassten internationalen Analyse der Nebenwirkungsmeldungen zeigt sich bisher keine Häufungen ähnlicher Fallberichte.“
„Derzeit laufen alle notwendigen Untersuchungen unter Einbindung der jeweiligen Expertinnen und Experten auf Hochtouren, um einen möglichen Zusammenhang vollständig ausschließen zu können. Sicherheitshalber werden die Restbestände der betroffenen Impfstoff-Charge nicht mehr ausgegeben und nicht mehr verimpft.“
https://www.basg.gv.at/marktbeobachtung/amtliche-nachrichten/detail/zwischenfaelle-nach-impfung-mit-covid-19-impfstoff-von-astrazeneca
„48 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Covid-19-Impfung“
„Bis dato gibt es keinen Todesfall, der in Zusammenhang mit einer Impfung steht, berichtete das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in seinem wöchentlichen Bericht über Nebenwirkungen. Der Behörde wurden bisher 48 Todesfälle in zeitlicher Nähe zu einer Impfung gegen Covid-19 gemeldet - 46 bei BioNTech/Pfizer, einer bei Moderna, und einer bei AstraZeneca. Acht Fälle - sechs bei BioNTech/Pfizer, einer bei Moderna und einer bei AstraZeneca - sind in Abklärung.“
„Bei drei Patienten konnte aufgrund des Obduktionsberichts ein Zusammenhang mit der Impfung ausgeschlossen werden. Bei 16 Personen fiel die Impfung in die Inkubationszeit einer Covid-19-Erkrankung, im Rahmen derer die Betroffenen dann verstarben. Bei 21 weiteren bestanden schwerwiegende Vorerkrankungen, die vermutlich todesursächlich waren.“
„Obduktion steht noch aus“
„Beim Todesfall in zeitlicher Nähe zu einer Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca - dabei handelt es sich um jene 49-jährigen Patientin, die in Niederösterreich in Folge schwerer Gerinnungsstörungen gestorben ist - gibt es aktuell noch keinen Hinweis auf einen kausalen Zusammenhang mit der Impfung, berichtete das BASG. Die Obduktion am Wiener AKH ist noch offen, hieß es am Dienstag auf APA-Anfrage aus dem Krankenhaus. "Aufgrund der bekannten klinischen Daten ist dieser nicht herstellbar, da insbesondere thrombotische Ereignisse nicht zu den bekannten oder typischen Nebenwirkungen des betreffenden Impfstoffes zählen", meinte das BASG in seinem Bericht, der die Informationen vom 27. Dezember 2020 bis inklusive 12. März 2021 beinhaltet. In den klinischen Daten zeigen sich auch laut aktuellen Kenntnissen im Vergleich zu Placebo "keine dahin gehend besorgniserregenden Daten oder Signale". Eine internationale Analyse der Nebenwirkungsmeldungen sei im Gange.“
https://www.kleinezeitung.at/lebensart/gesundheit/5952137/Bericht-ueber-Nebenwirkungen_BASG_Bisher-kein-Todesfall-auf
Eine Pressemitteilung vom 20. März 2021 erschüttert dann ganz Österreich:
„(…) Die Todesursache der Pflegerin aus Zwettl ist geklärt. Sie starb an einer Reaktion nach ihrer Corona-Impfung.“
„Dieser Fall sorgte in Österreich für viel Aufregung. Eine 49-jährige Krankenschwester des Landesklinikums Zwettl war in Folge schwerer Gerinnungsstörungen verstorben, nachdem sie einige Tage zuvor mit AstraZeneca geimpft wurde. Nun ist klar: Die Niederösterreicherin starb an einer Reaktion nach ihrer Corona-Impfung. (…)“
https://www.oe24.at/coronavirus/krankenschwester-49-starb-in-folge-einer-impfreaktion/470031884
Sogar das deutsche Robert Koch Institut weist auf die Möglichkeit erheblicher Impfkomplikationen hin:
„(…) COVID-19 Vaccine AstraZeneca®: Die am häufigsten berichteten Impfreaktionen in den Zulassungsstudien waren Druckempfindlichkeit an der Einstichstelle (mehr als 60 %), Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit (mehr als 50 %), Muskelschmerzen und Unwohlsein (mehr als 40 %), erhöhte Temperatur und Schüttelfrost (mehr als 30 %), Gelenkschmerzen und Übelkeit (mehr als 20 %). Häufig (zwischen 1 % und 10 %) wurde über Erbrechen, Durchfall, Rötung und Schwellung der Einstichstelle sowie Fieber berichtet. Gelegentlich (zwischen 0,1 % und 1 %) traten Lymphknotenschwellungen, verminderter Appetit, Schwindel, Schläfrigkeit, vermehrtes Schwitzen, Juckreiz und ein allgemeiner Hautausschlag auf.“ (…)
„(….) Impfkomplikationen sind über das normale Maß einer Impfreaktion hinausgehende Folgen der Impfung, die den Gesundheitszustand der geimpften Person deutlich belasten. Seit Einführung der Impfung wurden nach einer Impfung mit COVID-19 Vaccine AstraZeneca® sehr selten Blutgerinnsel (Thrombosen), verbunden mit einer Verringerung der Blutplättchenzahl (Thrombozytopenie), in einigen Fällen auch zusammen mit Blutungen, beobachtet. Darunter waren einige schwere Fälle mit Blutgerinnseln an unterschiedlichen oder ungewöhnlichen Stellen (z. B. im Gehirn als Sinusvenenthrombosen), zusammen mit erhöhter Gerinnungsaktivität oder auch Blutungen im ganzen Körper. Die Mehrzahl dieser Fälle trat zwischen sieben bis 14 Tagen nach der Impfung und überwiegend bei Frauen unter 55 Jahren auf. Allerdings haben bisher auch insgesamt mehr Frauen unter 55 Jahren den Impfstoff erhalten als andere Personen. Einige der beschriebenen Fälle endeten tödlich. Seit Einführung der Impfung wurden in sehr seltenen Fällen allergische Sofortreaktionen (anaphylaktische Reaktionen) berichtet. Diese traten kurz nach der Impfung auf und mussten ärztlich behandelt werden.“
„Grundsätzlich können – wie bei allen Impfstoffen – in sehr seltenen Fällen eine allergische Sofortreaktion bis hin zum Schock oder andere auch bisher unbekannte Komplikationen nicht ausgeschlossen werden. Wenn nach einer Impfung Symptome auftreten, welche die oben genannten schnell vorübergehenden Lokal- und Allgemeinreaktionen überschreiten, steht Ihnen Ihre Hausärztin / Ihr Hausarzt selbstverständlich zur Beratung zur Verfügung. Bei schweren Beeinträchtigungen oder wenn bei Ihnen die oben im Abschnitt „Wie verhalte ich mich vor und nach der Impfung?“ beschriebenen Symptome auftreten, begeben Sie sich bitte unverzüglich in ärztliche Behandlung. (…)“
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19-Vektorimpfstoff/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile
Beim Impfstoff AstraZenea scheint im Zusammenhang mit den jüngsten Fällen ein erhöhtes Risiko aufgetreten zu sein, das unbedingt verhindert werden soll. Deshalb ist eine Aussetzung der Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Österreich umgehend umzusetzen. Darüber hinaus ist eine freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs und des Arztes, der die Impfung durchführt, zu garantieren.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, folgende gesundheitspolitische Forderungen unmittelbar umzusetzen:
• die sofortige Aussetzung aller Covid-19-Impfungen mit AstraZeneca-Impfstoff in Österreich bis zum tatsächlichen wissenschaftlichen Nachweis der gesundheit lichen Unbedenklichkeit.
• die freie Wahl des Covid-19-Impfstoffs für jeden Bürger .
• die freie Wahl des Arztes, der die Impfberatung vornimmt und die Covid-19- Impfung durchführt.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dr. Josef Smolle. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute stehen Änderungen des Epidemiegesetzes und des COVID-19-Maßnahmengesetzes an. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Mit dem Epidemiegesetz wird ein Rahmen geschaffen, der im Prinzip für Pandemien, Epidemien aller Art eine gewisse Basis bietet. Im COVID-19-Maßnahmengesetz geht es ganz konkret um die Herausforderungen dieser aktuellen Pandemie, und dieses COVID-19-Maßnahmengesetz hat ja bekanntlich auch ein Ablaufdatum.
Obwohl er relativ kurz war, hat es im Rahmen des Begutachtungsprozesses zahlreiche Rückmeldungen gegeben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Ich danke dem Herrn Bundesminister und seinem Team, die das alles gesichtet haben und einiges davon auch einarbeiten konnten.
Viele Missverständnisse hat es zum Thema Veranstaltungen gegeben: Das sind keine Veranstaltungen im herkömmlichen Sinn, wie man sich das vielleicht vorstellt. Es geht um Zusammenkünfte und darum, wie man da einen Rahmen schaffen kann. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Das ist im Covid-19-Maßnahmengesetz, und zwar – wieder weise ich darauf hin – mit Ablaufdatum, festgehalten. Auch das ist eine Basis, auf der Verordnungen rechtskonform aufbauen können.
Ganz wichtig ist auch, und das ist auch aus den Begutachtungen hervorgegangen, dass ein tatsächlich drohender Zusammenbruch der Gesundheitsversorgung das Kriterium für härtere Maßnahmen ist und nicht, wie ursprünglich einmal drinnen gestanden ist, die Tatsache, dass man mit dem Contacttracing nicht mehr nachkommt. Das ist ein berechtigter Einwand, dem man auch entsprechend stattgegeben hat.
Wichtig erscheint mir auch, dass bei der Gesamtbeurteilung der Situation neben den bereits bekannten Kriterien auch die Durchimpfungsrate in der entsprechenden Region berücksichtigt wird, wobei allerdings natürlich auch darauf Bezug genommen werden muss, wenn sich das epidemiologische Geschehen zum Beispiel durch aggressivere Mutationen ändert. Ich finde, das ist ein sehr pragmatischer, sehr guter Weg.
Dann komme ich noch auf das zu sprechen, was mit dem grünen Pass zusammenhängt. Das ist ein Punkt, der nicht auf die Impfung einzuengen ist. Es gibt, wie aus den Erläuterungen klar hervorgeht, eine Definition von Personen mit geringerem epidemiologischen Risiko für sich und andere. Es sind vier Punkte definiert, vier Umstände, unter denen eine Person ein solches geringeres Risiko haben kann: Die Impfung ist genannt worden; ebenso zählt eine durchgemachte Infektion dazu, aber auch ein negativer Erregernachweis mit Antigentest oder PCR und nachgewiesene Immunität.
Der vierte Punkt ist auch sehr wichtig, da wird sicher wissenschaftlich noch etliches zu klären sein, aber das ist ein Beispiel dafür, wie Verordnungen auf den aktuellen Stand der Wissenschaft Bezug nehmen können und vernünftig umgesetzt werden.
Auch ganz, ganz wichtig: Es geht jetzt nicht darum, dass jemand privilegiert oder diskriminiert wird. Die Sache ist ja eine andere. Der Normalzustand ist, dass es keine Einschränkung gibt. Einschränkungen können grundrechtlich nur gerechtfertigt sein, wenn ein entsprechendes Risiko besteht, das damit abgebremst wird. Zu Recht stellt sich dann die Frage, wieweit man Personen, die eines dieser vier Kriterien erfüllen, berechtigterweise und in welchem Maß weiter einschränken kann. Deshalb ist es eine Grundrechtsfrage, da gezielt hinzuschauen, denn letztlich wollen wir alle so viel Freiheit wie möglich und nur so viel Einschränkung wie unbedingt nötig. Es wird damit ein klarer Rahmen geschaffen, er ist, wenn nötig, verantwortungsvoll in Verordnungen umzusetzen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
14.43
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ungefähr so oft, wie wir in einer ganz entscheidenden Phase sind, kommt eine Novelle des Epidemiegesetzes oder des Covid-19-Maßnahmengesetzes – also die ganze Zeit, und jetzt schon wieder.
Das Ding war zuerst sechs Tage in Begutachtung, dann ist vor der Ausschusssitzung ein riesiger Abänderungsantrag gekommen, der natürlich nicht in Begutachtung war, und gestern haben wir noch einen Abänderungsantrag bekommen; und wenn Sie jetzt schön alle Varianten über das bestehende Gesetz gelegt haben, können Sie sich ein Bild davon
machen, was da herauskommt. Zu Recht schicken weder die ÖVP noch die grüne Fraktion einen Juristen in diese Debatte, denn kein Jurist mit ein bisschen Berufsehre würde das verteidigen, was uns da vor den Latz geknallt worden ist. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Um auch etwas Positives zu sagen: Es kommt jetzt das Statistikregister, damit man die Covid-Daten wissenschaftlich besser bearbeiten kann. Das fordern wir seit Monaten. Wir hatten dazu auch einen Abänderungsantrag vorbereitet, aber die ministerielle Eitelkeit, die der des Bundeskanzlers ähnlich ist, hat es nicht zugelassen, einem Oppositionsabänderungsantrag zuzustimmen. Man hat das noch schnell in den Abänderungsantrag, den wir gestern Abend bekommen haben, hineintheatert – aber gut, es soll mir recht sein, es ist da.
Ja, Kollege Smolle hat es gesagt, diese Vierpersonenveranstaltungen, die jetzt Zusammenkünfte heißen, werden im befristeten Teil des Gesetzes erwähnt. Das ist schon mal gut, aber: Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, Zusammenkünfte von fünf oder vier Personen aus drei Haushalten einer Bewilligungspflicht zu unterwerfen?! Wie kann man überhaupt auf die Idee kommen, es reglementieren zu wollen, wenn sich ein paar Leute in einem Park treffen, wenn sich eine Kartenspielrunde irgendwo trifft?! Wie kann einem das überhaupt einfallen?! Welche Regulierungs- und Kontrollwut muss ein Minister haben, wenn er so ein Gesetz ins Parlament schiebt?! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Da werden in Wirklichkeit die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger, die wir seit 170 Jahren haben, dem Verordnungsgoodwill des Herrn Ministers zum Fraß vorgeworfen. Der Verfassungsgerichtshof wird wieder viel zu tun haben.
Das, was man in dieser Pandemie eigentlich tun müsste, ist bis heute nicht getan worden. Wir kennen die Vorerkrankungen der österreichischen Covid-Patienten bis heute nicht. Wir wissen nicht, wer mit welchen Vorerkrankungen ins Spital gekommen ist, wie viele Fälle das waren, in welchem Alter sie waren, welche Vorerkrankungen es gab, welche Medikamente sie genommen haben, welche Medikamente den Verlauf der Krankheit möglicherweise verschlimmern oder welche ihn abmildern. Dazu gibt es keine Daten, denn darum hat sich ein Pandemiejahr lang niemand gekümmert und schon gar nicht der Gesundheitsminister, dessen Kernaufgabe das wäre. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Es gibt auch einen Antrag aus dem Mai 2020, den dieses Haus mit großer Mehrheit angenommen hat, nämlich die positiven PCR-Tests in der Elektronischen Gesundheitsakte, im elektronischen Impfpass zu verzeichnen, weil ja damals schon klar war, dass jemand, der die Krankheit gehabt hat, eine Form der Immunität entwickelt, eine natürliche Immunität, die der künstlichen Immunität durch die Impfung sehr ähnlich ist. Daher hätte beides in den Impfpass gehört.
Diesen Beschluss des Parlaments hat man einfach ignoriert, liegen gelassen, und jetzt soll ein grüner Pass kommen, für den man beide braucht, die natürlich Immunisierten und die künstlich Immunisierten, und jetzt wird eine EDV-Lösung geschustert. Kollege Kucher hat es schon geschildert: Da wird mit den Daten sehr sportlich umgegangen, weil man sich nicht rechtzeitig um eine gute Datengrundlage in der Elektronischen Gesundheitsakte – die von den Datenschützern schon nach allen Richtungen überprüft worden ist und die daher auch ein hohes Maß an Sicherheit aufweist – gekümmert hat.
Auf die Ausgangssperren und auf die Begeisterung des Ministers für Ausgangssperren wird Kollege Scherak später noch eingehen. Man muss sich einmal vorstellen, wie wichtig einem Ausgangssperren sind, dass man dem so viel Energie widmet. Ausgangssperren werden derzeit beispielsweise rechtswidrig verhängt. Ausgangssperren müssen eigentlich immer das letzte Mittel der Wahl sein. Wenn ich in Vorarlberg Öffnungen mache, wenn ich die Gastronomie mit Zutrittstests öffne, dann ist eine Ausgangssperre
automatisch gesetzlich unzulässig, weil sie nicht mehr das letzte Mittel ist. Der Minister hat sie trotzdem aufrecht gelassen. – Und es interessiert mich nicht, ob Sie das in Absprache mit dem Landeshauptmann gemacht haben. Eine Absprache zwischen Gesundheitsminister und Landeshauptmann steht nicht über dem Gesetz! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Damit Sie die Ausgangssperren, die heute rechtswidrig sind, künftig weiter verhängen können, legen Sie uns diese Novelle vor. Darum geht es: Sie wollen Ihre eigenen gesetzwidrigen Handlungen nachträglich sanktionieren.
Ich sage Ihnen eines: Sie haben die Menschen auf dem Weg verloren. Sie erreichen mit Ausgangssperren gar nichts, Sie erreichen mit Ihren Beschränkungen gar nichts. Es hört Ihnen der große Teil der Österreicherinnen und Österreicher nicht mehr zu. Wenn Sie über Ostern in Ostösterreich Beschränkungen einführen, können Sie nicht erwarten, dass niemand sich in Niederösterreich in einen Garten setzt, wenn die Sonne scheint, und dass sich dort nicht manchmal Familien treffen. Es interessiert die Leute nicht mehr, was diese Regierung sagt. Wenn nach einem Jahr Pandemie Zusperren, Einsperren und Wegsperren immer noch das Einzige ist, das Ihnen einfällt, dann haben Sie versagt! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
14.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Dr. Werner Saxinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Als Replik auf Kollegen Kucher fällt mir ein Aphorismus von Marie von Ebner-Eschenbach ein, der lautet: „Wer nichts weiß, muss alles glauben.“ (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Sehr passend! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben leider traurig zu vermelden, dass die Intensivstationen (Zwischenruf des Abg. Wurm – weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) mancherorts schon wieder voll sind. Was sich im Vergleich zum November und zum Frühjahr geändert hat, ist, dass das Durchschnittsalter auf den Intensivstationen mittlerweile bei 52 Jahren liegt, das heißt junge und gesunde Menschen werden plötzlich zum Spitalsfall und erkranken schwer. Das sollte uns allen eine Mahnung und ein Weckruf sein. Aktuell stirbt in Österreich einer von 100 Covid-Patienten, und es ist so, wie es ist: Die Impfungen sind der Schlüssel zum Erfolg. Wir haben gar keine andere Wahl, um dieses Virus zu besiegen und der erstrebten Normalität wieder näherzukommen. Ich verspreche Ihnen, wir tun alles, um bald wieder einigermaßen Normalität zu erleben.
Wir haben es uns bei der Änderung des Epidemiegesetzes nicht leicht gemacht und vieles an Einwänden und Anregungen eingearbeitet. Ich habe drei Punkte, die für mich wichtig sind, herausgepickt: Punkt eins, Veranstalter können nicht mehr zur Kontaktdatenerhebung verpflichtet werden – das finde ich wichtig –; Punkt zwei, die Testpflicht für bestimmte Berufsgruppen wurde gelockert – in Ausnahmefällen bleibt die FFP2-Maske eine Alternative, zum Beispiel bei medizinischen und faktischen Testhindernissen bei PädagogInnen und BeamtInnen –; Punkt drei, mir erscheint es auch wichtig, die Möglichkeit eines Antigentests zur Eigenanwendung als Eintrittstest zu erwähnen. Ein solches Modell wird derzeit in Vorarlberg erprobt, wo man einen Antigentest erhält – mit QR-Code, um die Identität und das Datum objektiv nachzuweisen. Man wird sehen, ob das funktioniert, und wenn ja, ist das sicher ein Modell, das österreichweit ausgerollt werden kann.
Ein weiteres Thema wurde im Gesundheitsausschuss und auch heute hier schon heftig diskutiert, nämlich die Frage, welche Vorteile Geimpfte, Getestete oder Personen mit
überstandenen Infekten haben sollen – dies im Zusammenhang mit dem grünen Pass, der in den nächsten Monaten auch als Eintrittspforte für Reisen gelten soll. Nochmals klarzustellen ist, für alle die zuhören: Es wird in Österreich keine Impfpflicht geben. (Abg. Belakowitsch: Ha, ha, ha!) Das heißt aber nicht, dass es diskriminierend ist, Personen weniger einzuschränken, die geimpft oder getestet sind oder auch erkrankt waren. Dieser Unterschied ist eine sachliche Differenzierung und daher nicht diskriminierend. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es ist in Österreich sogar verfassungsrechtlich geboten, wir sind rechtlich verpflichtet, Beschränkungen für gewisse Personen zurückzunehmen, falls sich herausstellt, dass keine Gefahr einer Ansteckung besteht. Die Personen, die sich impfen lassen und testen gehen, würden sich bedanken, wenn sie mittun, alles unterstützen und dann die gleichen Beschränkungen hinnehmen müssten. Ich sehe den Pass schlichtweg als notwendig, um eine Diskriminierung von Immunen zu verhindern. (Abg. Stefan: Alle Krankheiten?! Gilt das für alle Krankheiten?! Aids?!) Wer keine Impfung bekommen kann oder nicht will, kann ja testen gehen, das ist jedem zumutbar. (Rufe bei der FPÖ: Falsch! Falsch!)
Noch etwas: Es ist genug Geld für Impfstoffe da. Es sind nicht 200 Millionen Euro, es sind 388 Millionen Euro, das entspricht der dreifachen Abdeckung des Bedarfs mit einer Option nach oben.
Abschließend: Gegen alles zu sein, alles zu boykottieren, nirgends mitzutun, sich dann zu beschweren und alles zu fordern, das geht nicht. Ende Juni sollten drei Zauberworte für ein Stück Freiheit gültig sein, die drei G-Worte, die für mich gelten: geimpft, getestet oder genesen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
14.53
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Rudolf Anschober gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.
Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober: Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Danke für diese aus meiner Sicht faire Debatte. Eine Pandemie ist nichts Statisches. Es ist dies eines unserer ganz großen Themen und Probleme. Wenn manche Kolleginnen und Kollegen auch mit einem gewissen Recht kritisieren, dass wir bereits sehr viele Veränderungen im Bereich des Epidemiegesetzes in diesen letzten zwölf, beinahe 13 Monaten hatten, dann hat das natürlich damit zu tun.
Ich versuche, ein Beispiel zu geben: Wir waren im Dezember eigentlich ganz gut unterwegs. Im Dezember sind die Zahlen in Österreich sehr gut runtergegangen, sie waren stabil. Meine Erwartung, meine Hoffnung war: Wir schaffen es ganz gut bis Ostern (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), und danach geht es leichter, weil wir dann die Impfung deutlich vorangetrieben haben. Wir wissen ja auch, dass uns die saisonale Situation grundsätzlich unterstützt. Wenn wir nicht drinnen sein müssen, reduziert sich das Ansteckungsrisiko.
Was ist gekommen? – Wir haben Anfang Jänner die Situation erlebt, dass wir die ersten Funde von Mutationen in Österreich hatten. Es waren in erster Linie reisebegleitete Situationen, aber nicht nur. Damals haben wir gewusst: Jetzt droht uns das, was in Großbritannien in der damaligen Situation schon weiter vorangeschritten war, nämlich ein Durchmarsch der gefährlicheren Varianten, einerseits der Südafrikavariante und andererseits der britischen Variante.
Was passiert ist, ist eine völlig unterschiedliche Entwicklung, wie sie von Experten kaum erwartet wurde. Ein großes Kompliment ergeht dabei an die Behörden Tirols. Sie wissen, ich habe dort länger eine unrunde Gesprächssituation gehabt, aber wir haben zu einem
gemeinsamen Tun und Handeln gefunden. Es ist in dieser Situation gelungen - - (Abg. Wurm: Na, was?! Was ist passiert?!) – Kollege Wurm, wir haben schon so oft über diese Geschichte diskutiert, lassen Sie mich ganz einfach ausreden (Abg. Belakowitsch: Sie haben nichts dazu zu sagen!) und ich höre Ihnen dann auch mit großer Andacht zu. (Abg. Belakowitsch: Was ist passiert?!) – Was ist passiert? – Ich erzähle das gerne, geschätzte Frau Belakowitsch.
Wir haben erstmals in Österreich Ausreisetestungen durchgeführt. Am Beginn war dies eine sehr überraschende Situation für die Bevölkerung in Tirol. Es hat aber grandios funktioniert: Alle haben mitgemacht, alle haben das perfekt durchgezogen. Die Bevölkerung hat sich (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) nach wenigen Tagen sehr gut daran gewöhnt.
Zweitens sind viele, viele Detailmaßnahmen in Tirol gesetzt worden. (Abg. Belakowitsch: Welche?!) – Frau Kollegin, das steht sogar in den Presseaussendungen des Landes Tirol. Das könnte man alles im Detail nachlesen, aber ich gebe ein paar Stichwörter (Zwischenruf des Abg. Rauch): Wir haben in Tirol zum Beispiel eine massive Veränderung beim Contacttracing durchgeführt, wir haben statt zehn Tagen 14 Tage realisiert. Wir haben deutlich mehr Beobachtungen realisiert, was die Ansteckungssituation betrifft. Es gibt, wie Sie wissen, wegen dieser Situation Zutrittstests zu den Seilbahnen und damit zum Skifahren – auch das, gerade in Tirol, wie wir mittlerweile gesehen haben, ein sehr einschneidender Schritt, er hat auch funktioniert.
In Summe hat es auf jeden Fall dazu geführt, dass wir heute die Situation haben – und dafür sollten wir wirklich auch einmal ein Lob in Richtung der regionalen Behörden aussprechen –, dass es in Tirol gelungen ist, diese südafrikanische Variante einzudämmen. (Abg. Wurm: ... was das Gefährlichere daran ist ...!)
Es ist das Gegenteil dessen eingetreten, was uns alle Experten prophezeit haben: Wenn man einen Riesencluster hat – und den hatten wir in Tirol –, geht es sehr schnell, sehr dynamisch in Richtung Ausbreitung. Wir haben zugemacht und (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) – dafür ich möchte mich bei der Europäischen Union ganz herzlich bedanken – einen Pilotversuch, ein Forschungsprojekt Impfung durchgeführt, um in einer zentralen Region – Bezirk Schwaz – der Bevölkerung anzubieten, dass man den Impfstoff zusätzlich vorgezogen verwendet, von dem unsere Expertinnen und Experten wissen, dass er, was die Immunisierung betrifft, auch bei der Südafrikavariante funktioniert. Ich glaube, das ist genau das, was wir brauchen. Europa hilft zusammen, die Regionen helfen zusammen, und wir versuchen, unser Bestes dazu beizutragen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Wo uns das nicht so gelungen ist, das muss man ganz offen sagen, ist bei der anderen Mutation, bei der britischen Variante. Bei der britischen Variante haben wir mittlerweile die Situation, dass in Ostösterreich bereits ein Ausbreitungsgrad zwischen 80 und 95 Prozent herrscht, das heißt, es ist die dominante Variante.
Was macht den Unterschied aus? – Der Unterschied ist leider sehr unangenehm für uns alle und vor allem für viele konkret Betroffene, die infiziert sind. Wir haben einerseits die Situation, dass es bei dieser Variante ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko gibt – Punkt eins. Zweitens ist ganz, ganz wichtig, das merken wir jetzt immer stärker an der Realität, dass die Wahrscheinlichkeit, dass jemand, der sich infiziert hat, eine schwere Krankheit entwickelt, deutlich höher ist.
(Erheitert in Richtung der essenden Abgeordneten Loacker und Scherak:) Solange die Süßigkeiten nicht bis hier heraus fliegen (Zwischenruf des Abg. Scherak), ist das durchaus okay!
Bitte, liebe Kolleginnen und Kollegen, nehmen wir das ernst! Das ist eine ganz schwierige Situation für die MedizinerInnen und für die Betroffenen in ganz Österreich, vor allem
aber dort, wo die britische Variante schon deutlicher ausgebreitet ist. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)
Was heißt das? – Ich versuche, es in eine Zahl zu übersetzen: Wir haben bisher beim Stammvirus die Situation gehabt, dass 0,7 Prozent der Infizierten am Ende des Tages so schwer erkrankten, dass sie intensivmedizinische Betreuung brauchten. Bei der britischen Variante haben wir jetzt Zahlen, die uns zeigen, es sind über 2 Prozent, das heißt, dreimal so viele Menschen, die infiziert sind, erkranken schwer. Das ist unsere große Herausforderung in dieser Situation, gerade für die großartigen Spitäler in Ostösterreich, für die MedizinerInnen, für die PflegerInnen, die Unfassbares leisten, bei denen ich mich auch in dieser Situation sehr herzlich bedanken möchte, die aber jetzt vor einer Herausforderung stehen, in der wir sie unterstützen müssen. Wir alle müssen sie gemeinsam unterstützen.
Warum? – Wir wissen, wir sind jetzt bei 167 schwer erkrankten Covid-PatientInnen, die in Wiener Spitälern in den Intensivstationen betreut werden. Das ist ein trauriger Rekord, so viele hatten wir während der gesamten Zeit der Pandemie noch nie, auch nicht in der schwierigen Situation im Herbst. Und die Prognosen sind ganz schlecht, die Prognosen sagen uns, dass wir bis Mitte April damit rechnen müssen, dass diese Zahl von – heute – 167 auf 260 ansteigen wird. Das würde bedeuten, dass es tatsächlich eine massive Überlastung in den Spitälern gibt. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)
Was ist die Folge einer massiven Überlastung? – Dass nicht mehr jeder und jede die Behandlung kriegen kann, die er oder sie benötigt. Ich weiß nicht, wenn ich heute irgendwann um 18, 19, 20 Uhr da rausgehe, dann kann ich jederzeit einen Unfall oder einen Schlaganfall haben, das passiert, keiner ist davor gefeit. Das sind Situationen, in denen sich dann jeder erwartet, in diesem großartigen Gesundheitssystem schnell eine Pflege, eine hoch professionelle Behandlung zu kriegen. Wenn wir das nicht mehr garantieren können, dann haben wir wirklich ein Problem.
Es muss doch ein Grundkonsens von uns allen sein, es zu schaffen, dass wir nie in eine derartige Situation kommen. Dafür arbeiten wir und da erwarte ich mir, dass wir trotz aller unterschiedlichen Positionen, die wir oft in der Politik haben, einfach zusammenstehen, zusammenhalten und das tun (Zwischenruf des Abg. Amesbauer), was diese Situation vermeiden kann. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Ich bin wirklich froh und glücklich darüber, dass wir es gestern miteinander geschafft haben, in einer sehr ungewöhnlichen Konstellation von Politikerinnen und Politikern, die aus sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen und parteipolitischen Bereichen kommen, mit – noch vor wenigen Tagen – sehr unterschiedlichen Einschätzungen, was jetzt zu tun ist, einen gemeinsamen Pakt für die Ostregion zu realisieren. (Abg. Belakowitsch: Gegen die Menschen, gegen die Bevölkerung, gegen die Wirtschaft!) – Ich glaube, Frau Kollegin Belakowitsch, Sie täuschen sich absolut. (Abg. Belakowitsch: Nein, Sie täuschen sich!) Ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass Menschen, die wissen, dass es darum geht, dass wir eine medizinische Betreuung noch sicherstellen (Abg. Belakowitsch: Sie haben die Menschen längst verloren!), diesen Weg dann mitgehen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das glaube ich nicht!) Ich merke an den ersten Reaktionen, dass Sie hier in einer völligen Minderheitsposition sind.
Die Menschen wollen helfen. Die Menschen wollen sicherstellen (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), dass es diese medizinische Absicherung in unseren Spitälern für jeden von uns (Abg. Kickl: ... Sie bringen es nicht zusammen, das ist das Problem!), für jeden Bewohner, für jede Bewohnerin in diesem Land, auch weiterhin gibt. Da gibt es und da kann es keine Parteigrenzen geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn der Landeshauptmann des Burgenlandes, der Landeshauptmann von Wien und die Landeshauptfrau von Niederösterreich mit mir gemeinsam diesen Pakt realisieren, dann bin ich mir
ganz, ganz sicher (Abg. Belakowitsch: Pakt, ja!), dass die ganz große Mehrheit in dieser Ostregion mitgehen wird (Abg. Belakowitsch: Das glaube ich nicht!), dass wir diese Osterruhe gemeinsam verwirklichen werden und dass wir damit die Werte wieder etwas eindämmen können (Abg. Belakowitsch: Das wünschen Sie sich vom Osterhasen! – Zwischenruf des Abg. Loacker), damit wir diese Behandlungsressourcen weiterhin haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Das Zweite ist das, was ich zum Kollegen Loacker, mit dem ich ja auch gestern schon intensiv diskutieren durfte, noch zu diesen Maßnahmen, die wir im Covid-19-Maßnahmengesetz haben – auch jenen Maßnahmen, die mit dieser Beschlussfassung, auf die ich natürlich in dieser Situation hoffe, jetzt noch einmal inhaltlich geklärt werden ‑, zu sagen habe: Wenn Sie sich vielleicht mit mir die Daten der Gesundheit Österreich GmbH ansehen, welche Maßnahmen von welchem Nationalstaat in Europa verwirklicht werden, dann werden wir sehen, dass das ganz ähnliche Maßnahmen sind, dass ganz ähnliche Maßnahmen realisiert werden. Diese heißen: Kontaktreduktion, diese heißen: Testung – dabei sind wir im Übrigen mittlerweile unter den drei besten Ländern der gesamten Welt, was die Pro-Kopf-Zahlen der Testungen betrifft; dafür auch ein herzliches Danke. Wir können das anordnen, aber es gibt Tausende Menschen, die das umsetzen, die das verwirklichen, die dafür kämpfen, dass wir gemeinsam die Pandemie begrenzen können. – Das ist die zweite große Maßnahme.
Die dritte große Maßnahme ist der Mindestabstand und die vierte große Maßnahme ist das Impfen. All diese Bereiche sind in dieser neuen Covid-Maßnahmen-Gesetzgebung enthalten und werden ein Stück weit ausgebaut.
Im Übrigen – kurzer Zwischenpunkt –: Wissen Sie, wie viele Testungen die österreichischen Behörden in den letzten 24 Stunden realisiert haben? – 420 000. (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Stellen Sie sich das einmal vor, 420 000 Testungen! Das ist eine Situation, in der uns halb Europa – zum Beispiel gerade die Kollegen in Deutschland – derzeit fragt, wie das möglich ist. Da leisten wir wirklich Hervorragendes. Ein Danke an die Ärztinnen und Ärzte, die dazu einen großen Beitrag leisten, an die ApothekerInnen, wir machen alleine in den Apotheken 380 000 Testungen in der Woche (Abg. Wurm: Alle gratis, Herr Minister!), ein Danke an die Tausenden Mitglieder und ehrenamtlichen Freiwilligen bei den Blaulichtorganisationen, die das mit ermöglichen. (Abg. Belakowitsch: Alle freiwillig! Trotzdem steigen die Zahlen!) – Liebe Kollegin Belakowitsch, danke für die Unterstützung!
Damit kommen wir zum Thema Impfungen: Wo stehen wir bei den Impfungen? – Ich habe Ihnen gestern die entsprechende Grafik gezeigt, sie ist sicherlich noch in Erinnerung. Österreich ist mittlerweile unter den top fünf in Europa, was das Ausrollen der Impfungen betrifft. Wir haben mittlerweile 1,4 Millionen Impfungen durchgeführt, wir haben heute Abend mittlerweile 1,1 Millionen Geimpfte in Österreich und wir haben die Situation, dass wir unser Ziel, nämlich bis Ende April alle Menschen, die das wollen und die über 65 Jahre alt sind, geimpft zu haben, erreichen werden und bis Ende Mai alle Menschen über 55, die das wollen, auch geimpft haben werden. Das ist das Ziel. (Abg. Amesbauer: Was machen Sie mit den anderen?) – Ja, lieber Kollege, danke für die Aufmerksamkeit und für diese zwischenrufende Unterstützung, so habe ich es verstanden.
Anschließend gehen wir natürlich in die Breite. Unser Ziel ist – ich bin sehr optimistisch, dass wir das erreichen –, dass wir bis Ende Juni zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung ein Impfangebot gegeben haben. Das ist das europäische Ziel, in etwa zwei Drittel zu erreichen. Das werden wir, mit dem ersten Stich zumindest, bis Ende Juni geschafft haben.
Warum nenne ich diese Zahlen? – Weil es natürlich für uns und unsere Lebenssituation etwas bedeutet, wenn die Menschen, die jetzt das größte Risiko haben, eine schwere
Erkrankung zu bekommen, geimpft sind, denn dann haben wir schon eine Entspannung in unseren Intensivstationen. Das heißt, das sind rund zehn Wochen, in denen wir gut zusammenhalten müssen. Da hilft Solidarität, da hilft es, Verantwortung füreinander zu übernehmen. Ich gehe davon aus, dass wir das in diesen zehn Wochen gemeinsam gut schaffen werden.
Der letzte Punkt betrifft den grünen Pass, dazu noch zwei, drei Informationen: Ich bin wirklich froh darüber, dass wir die technischen Vorbereitungsarbeiten jetzt bereits sehr weit vorangetrieben haben, dass sich mit dieser Regelung im Covid-19-Maßnahmengesetz auch die rechtliche Basis schaffen lässt. Am Ende des Tages wird es eine App sein, natürlich auch eine haptische Variante, damit man das mit einem herkömmlichen Pass genauso realisieren kann. Es wird eine Appvariante werden, in der man bis spätestens Ende April die Testungen verankert hat. Damit muss man nicht mehr mit dem Testzeugnis herummarschieren, sondern man wird damit dort, wo ein Test die Voraussetzung für den Zugang ist, einen einfachen, einen unbürokratischen Zugang haben.
Das zweite Ziel, das wir haben, ist, dass wir dasselbe bis Ende Juni für die Impfung schaffen. Kollege Smolle war es, glaube ich, der sehr präzise die vier Handlungsmöglichkeiten, was Immunisierung und geringeres Risiko aus epidemiologischer Sicht betrifft, definiert hat. Das möchte ich gar nicht wiederholen, es war perfekt dargestellt. Das, was mir auf diesem Weg wichtig ist, ist, dass es erstens keine Diskriminierung von Menschen gibt, die keine Impfung haben. Das ist eine persönliche Entscheidung, und ich finde, es ist wichtig, dass es diesbezüglich zu keiner Diskriminierung kommt. Deswegen wird es die alternative Möglichkeit des Tests geben, um dasselbe zu erreichen.
Das zweite Ziel, das mir sehr wichtig ist, ist, dass wir eine europäische Regelung zustande bringen. Es gibt bereits seit Donnerstag der letzten Woche den ersten Verordnungsentwurf der Europäischen Union, diese Standards wollen wir natürlich auch in Österreich vollinhaltlich verwirklichen. Es wäre ja absurd, wenn wir dieses Ziel, irgendwann einmal wieder reisen zu können, Urlaub in Italien oder in Tirol verbringen zu können, dadurch gefährden, dass es keine gemeinsamen, einheitlichen Standards gibt. Das Ziel geht sogar weiter: Wir wollen Standards gemeinsam mit der Weltgesundheitsorganisation akkordiert haben, damit es global eine einheitliche, gemeinsame Regelung gibt.
Ich kann Ihnen versprechen, mir ist auch das Thema Datenschutz ein extrem wichtiges. (Zwischenrufe der Abgeordneten Amesbauer und Belakowitsch.) Ich kann diesbezüglich anbieten, dass wir, bevor wir in diese Phase kommen, selbstverständlich auch noch FachexpertInnen anhören (Abg. Belakowitsch: Ja, ja!), Hearings et cetera machen. Was immer ihr euch von der parlamentarischen Ebene wünscht, ich bin da gerne dabei, unterstütze das sehr, sehr gern. Wir wollen garantieren, wir wollen sicherstellen, dass die Lösung, die dann kommt, auch datenschutzrechtlich korrekt und unangreifbar ist.
Das sind die Ziele. Das wird in den nächsten Wochen kein einfacher Weg werden, aber ich bin überzeugt davon, dass wir dann, wenn wir es so schaffen wie gestern – dass eine Region wirklich zusammenhält, dass es keine Parteigrenzen gibt, die uns hindern, gemeinsam zu handeln, dass wir in Solidarität, in Zusammenhalt unseren eigenen Beitrag leisten, dass wir uns wieder als Teil der Lösung verstehen –, auch durch diese schwierige Phase für Österreich gut durchkommen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
15.11
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Heinisch-Hosek. – Bitte.
Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich glaube, dass Sie zu Beginn vorsichtiger mit dem In-Aussicht-Stellen von Fristen – in sechs Wochen, in acht Wochen – waren. Eigentlich müssten Sie damit aufhören, es hat
ja nie gehalten, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist für Leute, die heute zuschauen oder zuhören, eigentlich unglaublich, seit einem Jahr immer wieder zu hören: Wenn wir nur zusammenhalten, wenn wir nur solidarisch sind, dann kann ich in Aussicht stellen, ich kann garantieren, ich verspreche! – Seien Sie bitte ein bisschen vorsichtiger damit! (Beifall bei der SPÖ.)
Vor einem Jahr zu Ostern war die Wiederauferstehung angekündigt, dann ist alles seinen Lauf gegangen. Im Sommer – und Sie haben Ihre Erzählung mit Dezember begonnen; ich würde ein bisschen früher beginnen, Herr Bundesminister – war es so, dass Blümel und Kurz nicht zugelassen haben, dass das, was Sie wollten – dass man nämlich mehr Geld für Impfstoffe zur Verfügung stellt –, umgesetzt wird, nein, das Budget dafür war mit 200 Millionen Euro kontingentiert. Dazu gibt es einen Schriftverkehr, das kann man nicht abstreiten. So, und dann kann man die Impfkontingente nicht ankaufen, weil das Geld nicht genehmigt ist. (Ruf bei der ÖVP: So ein Blödsinn!) Im Nachhinein zu sagen: Wir hätten das Doppelte, auch das Dreifache gehabt!, ist ein bisschen billig, muss ich sagen. Das ist für die Gesundheit der Bevölkerung zu billig. (Beifall bei der SPÖ.)
Dann die Eitelkeiten des Herrn Sebastian Kurz, über die er sicher noch stolpern wird: Solang er im Scheinwerferlicht war, solang die Pressekonferenzen, das Verkünden: Ich komme und rette euch!, das Allheilmittel waren, solang das so gegangen ist, war alles noch in Ordnung. Dann fiel dieser Scheinwerfer ein bisschen auf Sie, Herr Bundesminister – oje, das geht sich dann schon gar nicht mehr aus! Und dann kam diese innere Zerrissenheit zustande, dann kam der Zwist in dieser Bundesregierung offen heraus. Dann war es so, dass man zwischen Daten- und Umfragenlage wirklich nicht mehr gewusst hat: Wem soll man jetzt folgen? Was soll man tun? (Ruf bei der SPÖ: Genau!)
So ist das Leiden der Bevölkerung immer, immer größer geworden, und das können Sie nicht abstreiten. Wer leidet, wenn, weil es im Sommer vergammelt wurde, den Impfstoff zu bestellen, 95 Prozent der Leute noch immer nicht geimpft sind, angestellt sind? – Impfstraßen sperren im Übrigen zu! In Niederösterreich konnte eine Impfstraße nicht aufsperren, weil der Impfstoff nicht geliefert wurde. Das heißt, die Menschen wollen impfen, sie wollen Sicherheit, sie wollen sich wieder bewegen, nur allein seit dem Sommer: Blümel hat es nicht gestattet.
Ich glaube, das ist einfach nicht mehr nachvollziehbar für die, die zuschauen, für die, die zuhören. Es ist einfach nicht mehr vorstellbar, dass sie Ihnen noch irgendein Wort glauben. (Abg. Schmidhofer: Ihnen glauben sie auch nicht!) Was wird denn wieder sein in sechs bis acht Wochen? Sie wissen es nicht, gell? Und der Herr Minister kann es auch nicht wissen. Niemand kann es wissen. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Daher wäre ich ganz vorsichtig mit diesen Versprechungen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich sage Ihnen eines: Die Leute wollen Orientierung und Sicherheit. Der Plan von Pamela Rendi-Wagner war immer ganz klar: Man hätte den Pandemieplan ausbauen müssen. Den haben Sie nicht adaptiert (Abg. Schmidhofer: Die ist ja nicht herinnen! Die ist ja nicht da! Sie hat keinen Zusammenhang, weil sie nie da ist!) – schreien Sie nicht rein, melden Sie sich! –, Sie haben nicht dafür Vorsorge getroffen, dass die Bevölkerung, dass die Menschen auch das bekommen, was ihnen zusteht. Und jetzt wird da ganz frank und frei diskriminiert, da wird dann gesagt: Den grünen Pass kriegen nur diese und jene – alle anderen wollen ihn aber auch haben!
Im deutschen Fernsehen hat der Herr Bundeskanzler verkündet – sehr eitel wieder einmal, im deutschen Fernsehen verkünden –, und Sie haben noch nicht einmal den Auftrag für die Datengrundlagen der Ages geben können. Am 12. März, glaube ich, war es noch immer nicht beauftragt. Jetzt sind wir schon fast fertig. Wer soll Ihnen das wieder glauben?
Ich denke, dieser Skandal um die Impfkontingente vom vorigen Sommer zieht sich jetzt durch, und diese Uneinigkeit in der Regierung, die Eifersüchteleien zwischen Ihnen, was
auch immer das ist, kosten auch Sie Kraft und Nerven. Ich weiß nicht, ob es den Bundeskanzler irgendwelche Nerven oder Kraft kostet – wirken tut er nicht so –, aber: Die Menschen sind ihm wurscht! Die Bevölkerung ist ihm egal! Es ist sein eigenes Ego, das ihm wichtig ist, und das sollten alle, die zuhören, wissen. Das ist eigentlich verwerflich. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
Es sind Tabubrüche passiert, die Spaltung der Gesellschaft schreitet voran, und darum wollen die Leute nicht mehr. Ich verstehe das ja. Sie brauchen Orientierung und Sicherheit und es herrscht Desorientierung und Unsicherheit. Geiz ist nämlich wirklich nicht geil, Geiz gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung! (Beifall bei der SPÖ.)
15.16
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Scheucher-Pichler. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, ich vertraue jedenfalls dem Impfgremium von Kärnten und dem Landeshauptmann von Kärnten (Abg. Heinisch-Hosek: Von denen habe ich nicht geredet! Entschuldigung!), der mir um 11.25 Uhr eine E-Mail geschrieben hat – ich komme noch darauf zurück. Ich finde diese Diskussion einfach kontroversiell, sie verunsichert die Menschen. Ich finde sie einfach niveaulos. So etwas würde unser Bundeskanzler in der Form nie über die Lippen bringen, der diskutiert anders. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Tatsache ist – und ich sage das jetzt auch speziell als Seniorenvertreterin –, dass Testen und Impfen der richtige Weg in Richtung Normalität sind. Da sind wir uns ja hoffentlich einig. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Um 11.25 Uhr hat mir das Impfgremium von Kärnten, in dem auch unser ÖVP-Landesrat Martin Gruber sitzt – wir, die ÖVP und die SPÖ, sind in Kärnten ja in einer Koalition –, im Auftrag des Herrn Landeshauptmanns geschrieben, dass sie sich sehr, sehr freuen, dass jetzt die Impfungen der über 65-Jährigen und der Hochrisikopatienten beginnen. Ich freue mich auch darüber. (Zwischenruf des Abg. Stöger.) Das haben auch die anderen Seniorenvertreter, die des Pensionistenverbandes, bekommen, und Philip Kucher und Sie sprechen hier von Impfchaos: Es gibt keine Impfungen, nichts funktioniert! – Also ich bin sehr froh, dass es in Kärnten funktioniert. Wir werden jeden Beitrag dazu leisten, dass die Menschen zu den Impfungen gehen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir vom Hilfswerk haben auch einen Impfshuttle eingerichtet, ja, natürlich, und ich bin wirklich froh darüber, dass wir da auf einem guten Weg sind.
Meine Damen und Herren! Wir werden jetzt im April die über 65-Jährigen impfen, im Mai, wie der Herr Bundesminister ja auch schon ausgeführt hat, die über 50-Jährigen, und bis zum Sommer wird dann jeder, der es will, eine erste Impfung haben, und das geht dann in Richtung Normalität – Gott sei Dank!
Die beste Botschaft ist aber die, dass die Impfungen wirken. Ständig werden die einzelnen Impfstoffe gegeneinander ausgespielt. Die Impfungen wirken. Sie wirken gegen einen schweren Verlauf der Krankheit und sie retten so Menschenleben. Das ist das Entscheidende. Das sagen alle Studien. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Disoski.)
Meine Damen und Herren! Bis die Wirkung einer hohen Durchimpfungsrate eintritt, müssen wir ganz einfach alles tun, um das Testen noch besser zu machen. Es wurde ja schon gesagt: ein großes Danke an alle, die da mitmachen und mithelfen, den Ländern, den Gemeinden, aber auch der Wirtschaft.
Für mich wäre es sehr sinnvoll, wenn wir auch auf Basis der Erfahrungen aus Vorarlberg die Selbsttests in Zukunft als Eintrittstests zulassen. Da muss man jetzt einfach schauen,
wie sich das entwickelt, aber ich glaube, gerade für die ältere Generation, aber auch für die Wirtschaft und für die Dienstleister wäre das eine große Erleichterung. Es sollen Antigentests auch zur Eigenanwendung als Berufsgruppentests und Zutrittstests genehmigt werden. Das würde ich gut finden.
Zum grünen Pass hat Kollege Smolle schon einiges gesagt. Worum geht es? – Dass eben auch Impfungen, Antikörpertests und bewältigte Infektionen als Eintrittstests zählen. Ich glaube, dass das ein guter Weg ist, auch in Richtung eines Miteinanders innerhalb der EU.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, die wichtigste Botschaft ist aber: Vertrauen wir doch der Wissenschaft: impfen, testen! Vertrauen wir der Wissenschaft, die auch in Bezug auf die Mutationen auf dem richtigen Weg ist! Vertrauen wir der Wissenschaft und tun wir alles, um gut aus dieser Krise zu kommen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
15.20
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hauser. – Bitte. (Abg. Loacker: Red wenigstens etwas zum Epidemiegesetz, wenn schon die Scheucher nichts sagt!)
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich als Touristiker das Wort Epidemiegesetz höre, Herr Minister, dann fällt mir auch ein, dass Tausende Unternehmer seit einem Jahr auf die Entschädigung gemäß Epidemiegesetz warten. (Beifall bei der FPÖ.) Es ist höchst an der Zeit, dass diese Unternehmer, deren Betriebe letztes Jahr behördlich geschlossen wurden und die Anspruch für einige Tage im März haben, gemäß Epidemiegesetz, das durch die Covid-19-Gesetze ausgehebelt wurde, entschädigt zu werden, diese Entschädigung jetzt endlich einmal ausbezahlt bekommen. Wie sollen die Unternehmer die Wirtschaftskrise überleben, wenn sie Gelder, die ihnen die Republik vor einem Jahr – vor einem Jahr! – versprochen hat, noch immer nicht bekommen haben, Herr Minister?
Ich bitte Sie, da wirklich auch einmal tätig zu werden, anzuschieben. Es hat immerhin bis Juli gedauert, bis Sie die Richtlinien erlassen haben, aber seit damals haben wir die Richtlinien, und die Unternehmer haben es aufgrund kompliziertester Berechnungsmethoden mit Unterstützung von Steuerberatern geschafft, ihre Anträge abzugeben – und mehr als 80 Prozent warten noch auf die Bescheide, vom Geld gar nicht zu reden! Also da bitte ich einmal, aufs Gas zu steigen, denn so kann und wird es auch nicht mehr weitergehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Herr Minister! Es wurde bereits angesprochen, wir kommen aus dem Dauerlockdown nicht heraus, und man glaubt Ihnen das nicht mehr. Mir kommt das so vor, wie wenn ich mit meinen Kindern eine Wanderung unternehme und auf eine Hütte gehen möchte, und die Kinder mich immer fragen: Wann kommt jetzt endlich die Hütte? Ich habe immer gesagt: hinter der nächsten Kurve. Das Spielchen hat zwei-, dreimal funktioniert, dann haben die Kinder irgendwann gesagt: Nein, Papa, mit dir gehen wir nicht mehr wandern, die Hütte kommt ja nie, es gibt nur lauter Kurven! So geht es auch der stress- und leidgeplagten österreichischen Bevölkerung, und so, Herr Minister, kann es einfach nicht mehr weitergehen! Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Kollateralschäden – ich weiß, Sie wollen dieses Wort nicht hören –, die Schäden, angefangen bei unseren Kindern, bei den Jugendlichen bis hin zu den Pensionisten, bis hin zu den Personen in Pflegeheimen, sind immens groß. Man muss eine Ausgewogenheit schaffen.
Ich frage Sie, Herr Minister: Wieso sprechen wir jetzt nicht mehr über das schwedische Modell? Man hört nichts mehr über die Schweden. – Ich kann Ihnen schon sagen, wieso
man über die Schweden nichts mehr hört (Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober) – ich habe aktuelle Zahlen dabei –, Herr Minister: Die Schweden haben, und das haben sie auch zugegeben, einen Fehler gemacht, die Schweden haben das sehr liberal gehandhabt. Sie kennen die Position der Freiheitlichen Partei. Wir haben immer gesagt: kritische Infrastruktur schützen (neuerliche Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober) – nein, nein, nein! –, alte Menschen, Pflegeheime, Krankenhäuser schützen. Das wissen Sie, das haben wir gesagt, aber wir wollen auch das gesellschaftliche Leben, das wirtschaftliche Leben zulassen – unter Einhaltung von Hygienebestimmungen. Schweden hat das gemacht, nur leider einen Fehler begangen: Sie haben die Alten- und Pflegeheime zu wenig geschützt, deswegen haben sie in einer Phase zu viele Tote gehabt.
Aber wie viele Tote hat Schweden jetzt? Sie wissen das: am 21. März laut WHO-Statistik genau null Todesfälle, genau null; Israel genau am selben Tag: elf Todesfälle, obwohl mehr als zwei Drittel der Bevölkerung durchgeimpft waren und die Herdenimmunität eigentlich gegeben sein müsste; und wir in Österreich hatten bedauerlicherweise 22 Tote. Jeder Tote einer zu viel! Wir müssen also eine andere Strategie als den Dauerlockdown finden. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Stöger und Yildirim.)
Abschließend, da die Lampe hier am Rednerpult leider permanent aufleuchtet, noch ein kleiner Hinweis (eine Tafel, auf der die „Aktuelle Situation in Nigeria“ zu Covid-19 in Zahlen dargestellt ist, auf das Rednerpult stellend), auch darüber möchte ich einmal reden, auch politisch eine Diskussion anstoßen: Nigeria, fast 200 Millionen Einwohner, 25 Mal größer als Österreich, hat in Summe bis jetzt 2 031 Todesfälle, also im Vergleich zu Österreich verschwindend gering, obwohl 25 Mal größer, obwohl die Gesundheitsvorsorge nicht vorhanden ist, die medizinische Versorgung dort schlecht ist, es keine Lockdowns gibt, Masken nicht vorhanden sind.
Also man muss schon einmal darüber nachdenken, ob nicht Folgendes bei uns eintreten kann – und damit höre ich auf –: dass die Ländernamen ausgehen. Wir haben so viele Mutationen, dass irgendwann einmal wegen der vielen Mutationen die Ländernamen ausgehen werden – und diesen Zustand bitte ich nicht anzustreben. (Beifall bei der FPÖ.)
15.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, das Lamperl geht deshalb an, weil die Redezeit eingemeldet ist, das liegt nicht an mir. Du hättest noch 13 Minuten reden können.
Die nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Nationalratsplenum! Frau Kollegin Heinisch-Hosek, testen, impfen, das ist uns wichtig, und wir geben für die Impfungen nicht 200 Millionen Euro, sondern 388 Millionen Euro aus; um das richtigzustellen. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Ich möchte aber heute zum COVID-19-Zweckzuschussgesetz sprechen. Wir haben die Gratistests, die Wohnzimmertests, und die Gratistests in den Apotheken schon beschlossen, die bis jetzt für jene Personen möglich waren, die bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern versichert sind, sie sollen natürlich auf alle weiter ausgerollt werden. Somit kommen jetzt auch noch jene dazu, die von den Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder und der Gemeinden erfasst werden. Wir vom Bund beschließen diesen Zweckzuschuss für die Länder und Gemeinden, damit die auch dabei sind.
Die Versicherungsträger zahlen den Rettungsorganisationen Covid-bedingte Transporte nicht, und auch da gewähren wir einen Zweckzuschuss.
Was mich noch besonders freut, ist, dass ich heute einen Abänderungsantrag einbringen darf, in dem es darum geht, dass für jene Menschen, die freiwillig in den Teststraßen arbeiten (Abg. Loacker: Dem Roten Kreuz wollen Sie das Geld hineinschieben! Das bekommen doch nicht die Leute!), der Freibetrag für Sozialversicherungsbeiträge von bis jetzt 537 Euro auf 1 000 Euro erhöht wird. Ich denke, das ist ganz wichtig, denn diese Menschen leisten einen freiwilligen Beitrag. Die Teststraßen funktionieren sehr gut, und ich möchte an dieser Stelle auch allen, die sich bereit erklärt haben, freiwillig mitzuarbeiten, ein herzliches Dankeschön aussprechen.
Ich darf somit den erwähnten Abänderungsantrag einbringen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 758 der Beilagen über den Antrag 1325/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
a) Die bisherigen Anordnungen erhalten die Bezeichnungen „2.“ und „3.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. Dem § 1a Z 5 werden folgende Sätze angefügt:
,Diese Aufwandsentschädigungen sind nicht auf die Ausgleichszulage und Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung. Die Bezieher/innen dieser Aufwandsentschädigungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert.‘“
b) Die Ziffer 3 (bisherige Z 2) lautet:
„3. § 4 werden folgende Abs. 4 bis 7 angefügt:
,(4) § 1a Z 5 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xx/2021 tritt mit 1. April 2021 in Kraft; § 1a Z 5 dritter und vierter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xx/2021 tritt rückwirkend mit 1. Dezember 2020 in Kraft.
(5) § 1a Z 5 ist für Testungen in Epidemiegebieten (§ 24 des Epidemiegesetzes 1950) ab dem Kalendermonat März 2021 so anzuwenden, dass anstelle des Betrages von 537,78 € der Betrag von 1 000,48 € tritt.
(6) Die §§ 1c bis 1e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1c ist dabei auf Aufwendungen der öffentlichen Apotheken für COVID-19-Tests ab dem 8. Februar 2021, § 1d auf Aufwendungen der öffentlichen Apotheken für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung ab dem 27. Februar 2021 und § 1e auf Aufwendungen der Rettungs- und Krankentransportdienste ab dem 1. März 2020 anzuwenden.
(7) Die §§ 1c und 1d samt Überschriften treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. Verschiebt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch eine Verordnung nach § 751 Abs. 2 ASVG das Außerkrafttreten der §§ 742a und 742b ASVG, so treten die §§ 1c und 1d mit dem in dieser Verordnung für die §§ 742a und 742b ASVG genannten Datum für das Außerkrafttreten außer Kraft.‘“
*****
(Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Disoski und Ribo.)
15.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner,
und Kolleginnen und Kollegen
zum Gesetzentwurf im Bericht des Gesundheitsausschusses 758 der Beilagen über den Antrag 1325/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
a) Die bisherigen Anordnungen erhalten die Bezeichnungen „2.“ und „3.“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:
»1. Dem § 1a Z 5 werden folgende Sätze angefügt:
„Diese Aufwandsentschädigungen sind nicht auf die Ausgleichszulage und Leistungen der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe anzurechnen. Sie haben keine Auswirkungen auf die Kindeseigenschaft in der Pensionsversicherung. Die Bezieher/innen dieser Aufwandsentschädigungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung teilversichert.“«
b) Die Ziffer 3 (bisherige Z 2) lautet:
»3. § 4 werden folgende Abs. 4 bis 7 angefügt:
„(4) § 1a Z 5 zweiter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xx/2021 tritt mit 1. April 2021 in Kraft; § 1a Z 5 dritter und vierter Satz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xx/2021 tritt rückwirkend mit 1. Dezember 2020 in Kraft.
(5) § 1a Z 5 ist für Testungen in Epidemiegebieten (§ 24 des Epidemiegesetzes 1950) ab dem Kalendermonat März 2021 so anzuwenden, dass anstelle des Betrages von 537,78 € der Betrag von 1 000,48 € tritt.
(6) Die §§ 1c bis 1e in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xx/2021 treten mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. § 1c ist dabei auf Aufwendungen der öffentlichen Apotheken für COVID-19-Tests ab dem 8. Februar 2021, § 1d auf Aufwendungen der öffentlichen Apotheken für die Abgabe von SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung ab dem 27. Februar 2021 und § 1e auf Aufwendungen der Rettungs- und Krankentransportdienste ab dem 1. März 2020 anzuwenden.
(7) Die §§ 1c und 1d samt Überschriften treten mit 30. Juni 2021 außer Kraft. Verschiebt der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz durch eine Verordnung nach § 751 Abs. 2 ASVG das Außerkrafttreten der §§ 742a und 742b ASVG, so treten die §§ 1c und 1d mit dem in dieser Verordnung für die §§ 742a und 742b ASVG genannten Datum für das Außerkrafttreten außer Kraft.“«
Begründung
Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden die an Helfer/innen geleisteten Aufwandsentschädigungen in Höhe von 10,- bzw. 20,- € pro Stunde im Zusammenhang mit Testungen in Epidemiegebieten bis zu einem Monatsbetrag in Höhe des Ausgleichszulagen-Richtsatzes in der Sozialversicherung beitragsfrei gestellt.
Wegen der in Epidemiegebieten etwa im Zusammenhang mit Verkehrsbeschränkungen („Ausreisetests“) wesentlich erhöhten Zahl von erforderlichen Testungen werden kurzfristig mehr freiwillige Helfer/innen für längere Einsatzzeiten und nicht bloß stundenweise benötigt.
Um den freiwilligen Helfer/inne/n die Teilnahme ohne sozialversicherungsrechtliche Belastungen (z. B. Wegfall von Leistungen, Beitragsverrechnung oder Beitragspflicht) zu ermöglichen, sollen die Aufwandsentschädigungen in höherem Ausmaß als bisher beitragsfrei gestellt werden. Die Steuerfreiheit dieser Aufwandsentschädigungen ist bereits sichergestellt.
Die Aufwandsentschädigungen sollen einen allfälligen Waisenpensionsbezug nicht schmälern. Daher ist klarzustellen, dass eine solche Tätigkeit an der Kindeseigenschaft nichts ändert. Ferner war – im Sinne der Sicherstellung eines ungeschmälerten Waisenpensionsbezuges – klarzustellen, dass eine solche Aufwandsentschädigung einen allfälligen Ausgleichszulagenbezug bzw. Bezug einer Leistung der Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe nicht schmälert.
Schließlich wird klargestellt, dass die freiwilligen Helfer/innen bei den ausgeübten Tätigkeiten jedenfalls (beitragsfrei) unfallversichert sind.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Scherak. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Bundesminister, wir haben mit Ihnen im letzten Jahr ja schon sehr viel erlebt, wenn es um Grundrechtseinschränkungen ging. Sie haben, wenn Sie sich vielleicht erinnern, Betretungsverbote im gesamten öffentlichen Raum erlassen, obwohl Sie das gar nicht durften. Sie haben Menschen aufgrund dieser Verordnung, die rechtswidrig war, auch gestraft. Menschen haben Strafen zahlen müssen, und Sie haben es bis heute nicht für notwendig empfunden, dass Sie den Menschen, die trotz der Tatsache, dass sie nichts Rechtswidriges gemacht haben, Strafen zahlen mussten, diese Strafen zurückzahlen. Sie haben mit dem Ostererlass versucht, der Polizei die Möglichkeit zu geben, dass sie de facto ohne Grund in Privatwohnungen hineinkann.
Herr Bundesminister, ich könnte diese Aufzählung wahrscheinlich noch stundenlang weiterführen, nur haben wir nicht die Zeit dafür, aber, Herr Bundesminister, Sie sind jener Bundesminister, der dafür verantwortlich ist, dass die massivsten Grundrechtseinschränkungen in der Zweiten Republik gekommen sind, und Sie allein haben zu verantworten, dass fast alle dieser Grundrechtseinschränkungen nicht verhältnismäßig und dementsprechend auch rechtswidrig waren. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Und, Herr Bundesminister, immer dann, wenn man glaubt, es geht nicht mehr schlimmer, immer dann, wenn man glaubt, Sie haben aus einem Fehler gelernt und Sie schränken die fundamentalen Freiheiten der Menschen in diesem Land vielleicht nicht noch einmal so massiv ein, immer dann, wenn man das glaubt, wird man von Ihnen eines Besseren belehrt. Jede einzelne Grenze, die Sie überschreiten, hindert Sie nicht daran, immer noch eine neue Grenze zu finden, über die Sie drübergehen – über die Sie mutwillig drübergehen! –, womit Sie die fundamentalen Freiheitsrechte der BürgerInnen in diesem Land mit Füßen treten. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Das, was Sie jetzt mit dieser Ausgangsregelung hier planen, ist der gravierendste Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte in der Zweiten Republik. Es ist der massivste Angriff auf all die Rechte, für die Menschen Hunderte Jahre lang gekämpft haben, und es ist das wiederholte, aber dieses Mal wahrscheinlich das ultimative Eingeständnis der Grünen hier im Parlament, dass sie von Grund- und Freiheitsrechten nicht den Funken einer Ahnung haben und sich offensichtlich auch noch nie damit beschäftigt haben. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Sie wissen, die jetzigen Regelungen zur Ausgangssperre – also die, die derzeit noch gelten, die Sie jetzt ändern wollen – sehen vor, dass Sie dann eine Ausgangssperre erlassen können, wenn alle sonstigen Maßnahmen ausgeschöpft sind und die Ausgangssperre die einzige Möglichkeit ist, dass Sie den Zusammenbruch der medizinischen Versorgung verhindern können. Aber das reicht Ihnen nicht. Sie wollen unsere Freiheiten jetzt noch weiter einschränken und Sie wollen in Zukunft die Möglichkeit haben (Zwischenruf der Abg. Disoski), auch dann - - Frau Kollegin Disoski, hören Sie zu, dann würden Sie vielleicht verstehen, wie das System der Grund- und Freiheitsrechte in Österreich funktioniert! Vielleicht lernt es auch einmal Bundesminister Anschober. Sie haben schlichtweg keine Ahnung, wie das System funktioniert! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Herr Bundesminister, Sie haben jetzt vor, dass in Zukunft eine Ausgangssperre auch dann verhängt werden kann, wenn noch nicht alle Mittel ausgeschöpft sind, und auch dann, wenn es nur zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 sinnvoll erscheint. Was bedeutet denn das?– Der Anknüpfungspunkt für die Ausgangssperre ist nicht mehr der drohende Zusammenbruch des Gesundheitssystems - - (Zwischenruf der Abg. Hamann.) – Da schreien die Grünen sehr nervös dazwischen. (Zwischenruf des Abg. Koza.) Frau Kollegin Hamann schüttelt den Kopf, Herr Kollege Koza hat offensichtlich gerade sein Einführungsseminar in Verfassungsrecht gemacht und hat das System verstanden. (Zwischenruf der Abg. Disoski.) Ich erkläre Ihnen noch einmal, was das Problem ist und wieso Sie nicht verstehen, wie Grundrechte funktionieren. (Zwischenruf der Abg. Ribo. – Zwischenruf des Abg. Kickl in Richtung der Grünen.)
Der Anknüpfungspunkt für die Ausgangssperre ist nicht mehr der drohende Zusammenbruch des Gesundheitssystems, sondern die Verbreitung von Covid-19. Das bedeutet zum Beispiel, selbst wenn alle Menschen über 40 geimpft sind, kann der Gesundheitsminister Ausgangssperren erlassen. Er kann, weil er der Meinung ist, er will die Verbreitung von Covid bei unter 14-Jährigen verhindern, Ausgangssperren erlassen – und er muss noch nicht einmal davor alle anderen Mittel ausgeschöpft haben. Das Gesetz gibt ihm diese Möglichkeit.
Herr Bundesminister! Vielleicht werden Sie oder vielleicht auch die Parlamentsfraktion der Grünen mir jetzt wieder erklären: Ja, das wird gar nicht passieren, der Herr Bundesminister wird das ja nicht machen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) – Das ist halt nur leider falsch, denn jedes Mal, wenn Sie neue Macht dazubekommen haben, haben Sie diese bis zur letzten Möglichkeit ausgenützt. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Sie gehen da von der Ausgangssperre als Ultima Ratio, als letztmögliches Mittel, ab und sagen: Ja, ich kann auch dann eine Ausgangssperre machen, wenn es nur zur Verhinderung der Verbreitung von Covid-19 notwendig ist. – Das ist nicht nur der umfassendste Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte, es ist ganz grundlegend verfassungswidrig, was Sie hier vorhaben. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
Herr Bundesminister! Vielleicht weiß das niemand bei Ihnen im Ministerium, aber Grundrechtseinschränkungen, so massive Grundrechtseinschränkungen müssen immer die Ultima Ratio sein. Sie müssen immer das letztmögliche, das letzte Mittel sein, und es müssen alle anderen Maßnahmen vorher ausgeschöpft werden, bevor Sie Menschen mit Ausgangssperren zu Hause einsperren können. So geht das einfach nicht, Herr Bundesminister! So, wie Sie sich das vorstellen, funktioniert das System der Grundrechte nicht! (Zwischenruf des Abg. Koza.)
Und wenn Sie das im Ministerium selbst nicht wissen, wenn das bei den Grünen keiner weiß, wenn das bei der ÖVP keiner weiß, wenn Sie mir nicht glauben, fragen Sie die Menschen, die sich mit den Grundrechten auskennen! (Zwischenruf des Abg. Koza.) Herr Kollege Koza, lesen Sie die Stellungnahme – ich weiß, Sie tun das vielleicht nicht
so oft – des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Zwischenrufe der Abgeordneten Voglauer und Disoski), wo Ihnen namhafte Juristen, wo Ihnen Verfassungsjuristen erklären, wie eine einfache Grundrechtsprüfung funktioniert und wieso das, was Sie hier vorschlagen, schlichtweg verfassungswidrig sein muss! (Beifall bei NEOS und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Das andere, das in Bezug auf die Veranstaltungen, haben wir schon angesprochen. Dazu fällt mir noch eine praktische Frage ein, und darauf weist auch die Stellungnahme des Gemeindebundes hin: Also wenn sich in Zukunft mehrere Leute aus unterschiedlichen Haushalten treffen, kann das anzeige- oder bewilligungspflichtig sein. Wie funktioniert denn das? – Also, Herr Bundesminister, stellen Sie sich vor, mehrere Tausend Leute treffen sich – zeigen das dann alle bei der BH oder beim Magistrat an? Wie das rein faktisch funktionieren soll, stelle ich mir sehr spannend vor. – Ich glaube, es wird nicht administrierbar sein. (Zwischenruf des Abg. Koza.)
Herr Bundesminister, ich verspreche Ihnen, ich werde alles in meiner Macht Stehende tun, dass dieser umfassendste und massivste Angriff auf die Grund- und Freiheitsrechte so rasch wie möglich wieder Geschichte ist! Herr Bundesminister, wir sehen uns garantiert wieder beim Verfassungsgerichtshof! (Beifall bei NEOS und FPÖ.)
15.37
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Tanda. – Bitte. (Abg. Loacker – in Richtung Abg. Scherak –: Jetzt kommt aber eine Replik, du!)
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Heute geht es nicht nur um das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz, nein, wir verhandeln auch das COVID-19-Zweckzuschussgesetz.
Seit Beginn der Pandemie leistet der Bund aus Mitteln des Covid-19-Krisenbewältigungsfonds einen Zweckzuschuss an die Länder und die Gemeinden in Höhe ihrer aufgrund der Pandemie zusätzlich entstandenen Aufwendungen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Schutzausrüstung, für Personalaufwand, für die Gesundheitshotline, für die Bereitstellung von Infrastruktur und so weiter.
Mit der heute zur Debatte stehenden Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes werden nun auch die pandemiebedingten Mehraufwendungen der öffentlichen Apotheken und, wie Kollegin Diesner-Wais schon gesagt hat, des Rettungs- und Krankentransportdienstes vom Bund abgegolten werden. Bei den öffentlichen Apotheken betrifft es insbesondere den Mehraufwand durch die kostenlose Durchführung der Covid-19-Tests und die kostenlose Verteilung der Antigentests zur Eigenanwendung. Bei den Rettungs- und Krankentransportdiensten betrifft der Covid-19-bedingte zusätzliche Mehraufwand vor allem zusätzliche Ausgaben aufgrund des Transports von Covid-19-Verdachtsfällen und von an Covid-19 erkrankten Personen, die von den Krankenversicherungsträgern nicht übernommen werden. Auch besondere Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen verursachen Mehrkosten, einschließlich des Personalaufwandes und der Schutzbekleidung. Diese Mehrausgaben, die eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, werden großteils von den Rettungsdienstorganisationen aus den Eigenmitteln vorfinanziert.
Diese Infrastrukturen – Apotheken, Rettungs- und Krankentransportdienste – sind gerade in der Krise besonders wichtig für uns alle, das haben wir jetzt alle in den letzten 12 bis 13 Monaten bemerkt. Sie sind flächendeckend vorhanden, sowohl in der Stadt als auch in ländlichen Gebieten Österreichs, und essenziell für die Covid-Bekämpfung. Daher ist dieser Tagesordnungspunkt zur Sicherung der finanziellen Unterstützung dieser
Infrastrukturen auch so wichtig, und ich bedanke mich bereits im Voraus für die mehrheitliche Zustimmung. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
15.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Nussbaum. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, Sie wissen, was kommt, wenn ich zum Thema Pandemie spreche, ich werde aber nicht müde, es zu wiederholen: Es gibt Tausende Maßnahmen von der Bundesregierung, die die Pandemie zu bekämpfen versucht, aber die hatten eines gemeinsam: Es gab kein Ziel, es gab keine Zielvorgabe, keine Antwort auf die Frage: Worauf arbeiten wir hin? – Inzwischen ist die Glaubwürdigkeit schon so weit gesunken, dass Sie selbst heute in einer APA-Meldung, habe ich gelesen, an die Leute appellieren, sie mögen sich bitte an die Ausgangsbeschränkungen, die in Ostösterreich jetzt kommen werden, halten. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Anschober.) Das heißt, wir sind schon so weit, dass da nur mehr auf Bitten geachtet wird.
Nicht einmal das eine Ziel, das der Bundeskanzler von sich gegeben hat: „Koste es, was es wolle“, ist eingehalten worden. Das haben wir beim Desaster mit den Impfdosenbestellungen jetzt wieder gesehen. Nicht einmal das wurde als Zielvorgabe eingehalten. (Beifall bei der SPÖ.)
Wir stolpern von einem Lockdown in den anderen. Wir haben inzwischen im Zusammenhang mit dem COVID-19-Maßnahmengesetz und dem Epidemiegesetz 250 Änderungen durchgeführt – das sind ja nicht wenig innerhalb eines Jahres. Manchmal hat es keine Begutachtung gegeben. Diesmal hat es eine Begutachtung gegeben, und man sieht schon an der Anzahl der Stellungnahmen, die eingetroffen sind, dass der Bevölkerung eigentlich etwas daran liegt, da mitzuarbeiten, um das auch mitzutragen.
Was aber war das Ergebnis? – Im Gesundheitsausschuss wurde ein Abänderungsantrag eingebracht, von dem ein großer Teil gar nicht in Begutachtung war. Dabei ging es um diesen grünen Pass, und da ist jetzt die Frage: Was ist denn dieser grüne Pass? Ist das wieder nur ein österreichisches Spezifikum? Oder sind wir die Vorreiter in der EU, und die ganze EU wird sich dann uns anschließen? Das bezweifle ich zwar, aber die Hoffnung stirbt zuletzt, heißt es. Jetzt, wo bisher 4,4 Prozent der Menschen in Österreich durchgeimpft sind und die vollständige Immunität haben, zu sagen, wir machen mit diesem grünen Impfpass diese Zweiklassengesellschaft auf, das finde ich extrem verwegen und das halte ich für zu früh. (Beifall bei der SPÖ.)
Weil jetzt immer davon gesprochen wird, dass alle über 65 bis Ende April geimpft sein sollen, möchte ich sagen: Ja, irgendwann werden wir auch hören, alle, die über 16 sind, sollen geimpft sein!, aber ich möchte nur anmerken, dass in der Steiermark 89-Jährige noch nicht geimpft sind, dass die über 80-Jährigen nicht geimpft sind und dass wir generell in Österreich das Problem haben, dass Menschen mit Behinderungen, die auch zu Risikogruppen gehören, nicht die Möglichkeit haben, das bei der Impfanmeldung anzukreuzen. Das heißt, auch diese Gruppen sind nicht berücksichtigt, und da geht gar nichts weiter.
Das Einzige, wo jetzt etwas weitergeht – da haben Sie die Zahlen genannt –, ist eben die Sache mit den Testungen. Ja, wir haben jetzt die Möglichkeit, sehr viele Testungen durchzuführen, und das ist gut so. Bedenklich erscheint mir allerdings der Abänderungsantrag, den meine Vorvorrednerin eingebracht hat. Da muss ich schon sagen: Wenn Sie jetzt hinsichtlich dieser Freiwilligentätigkeit den Betrag auf 1 000 Euro erhöhen – ohne einen Sozialversicherungsschutz und steuerfrei –, so hätte ich mir da schon etwas anderes erwartet. Es gibt ja positive Beispiele, so wie in Oberösterreich, wo es bei Testungen
Anstellungsverhältnisse gibt, und das hätte ich mir auch hier erwartet, denn das wäre ein Schritt dieser sogenannten Joboffensive, von der vonseiten der Bundesregierung immer gesprochen wird. Das wäre zum Beispiel ein Schritt, um Langzeitarbeitslosen einen Job zu geben! (Beifall bei der SPÖ.)
So wie es ausschaut, sind die Testungen gekommen, um zu bleiben, denn ich gehe davon aus, dass wir, wenn die Impfgeschwindigkeit so weitergeht, dann noch jahrelang werden testen müssen. Daher wäre es aus unserer Sicht auch notwendig, dass Tests zur Eigenanwendung, die wir ja immer wieder vorgeschlagen haben, auch als Zutrittstests gelten sollen, gerade nach den Lockdowns in Ostösterreich. Ich bringe daher zum Tagesordnungspunkt 17 folgenden Antrag ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (758 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert
1. Die „Z 1 und 2“ erhalten die Bezeichnung „2 und 3“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. ‚§ 1a‘ erhält die Bezeichnung ‚§ 1a Abs. 1‘ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
‚(2) Abweichend von § 1 Abs. 5b Covid-19-Maßnahmengesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, entfällt bei Erlassung einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz, mit der Zutrittstestungen auf SARS-CoV-2 als Betretungsvoraussetzung festgelegt werden, die Voraussetzung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen. Für Zutrittstestungen sind auch SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung zuzulassen. Dabei sind Nachweismöglichkeiten vorzusehen, die zeigen, dass das Testergebnis von der getesteten Person stammt und die Abnahme des Tests aktuell ist.‘
2. In Z 3 neu wird in Abs. 4 folgender Satz vorangestellt:
„(4) § 1a Abs. 2 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit 31. Mai 2021 außer Kraft.“
*****
Man sieht es, diese Regierung kann es nicht. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
15.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kucher,
Genossinnen und Genossen
zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1325/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird (758 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert
1. Die „Z 1 und 2“ erhalten die Bezeichnung „2 und 3“ und folgende Z 1 wird vorangestellt:
„1. „§ 1a“ erhält die Bezeichnung „§ 1a Abs. 1“ und folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Abweichend von § 1 Abs. 5b Covid-19-Maßnahmengesetz in der Fassung BGBl. I Nr. 33/2021, entfällt bei Erlassung einer Verordnung gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 oder § 4 Abs. 1 Z 1 Covid-19-Maßnahmengesetz, mit der Zutrittstestungen auf SARS-CoV-2 als Betretungsvoraussetzung festgelegt werden, die Voraus setzung einer länger andauernden Interaktion mit anderen Personen. Für Zu trittstestungen sind auch SARS-CoV-2-Tests zur Eigenanwendung zuzulassen. Dabei sind Nachweismöglichkeiten vorzusehen, die zeigen, dass das Testergeb nis von der getesteten Person stammt und die Abnahme des Tests aktuell ist.“
2. In Z 3 neu wird in Abs. 4 folgender Satz vorangestellt:
„(4) § 1a Abs. 2 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft und mit 31. Mai 2021 außer Kraft.“
Begründung
Aufgrund der enorm steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2-Virus und seinen Mutationen in weiten Teilen Österreichs ist es erforderlich, auch die Zutrittstestung für jene Bereiche zu ermöglichen, in denen eine nicht länger andauernde Interaktion mit anderen Personen stattfindet. Dabei sind auch Tests zur Eigenanwendung zu berücksichtigen, um diese Zutrittstestung für die Bevölkerung praktikabler zu gestalten sowie zusätzliche Bewegungen durch die Fahrt zur Teststraße und retour zu vermeiden. Der Verordnungsgeber hat dabei auch Auflagen vorzusehen, damit ein Missbrauch möglichst hintangehalten wird. In Frage kommen hier etwa technische Lösungen wie in Vorarlberg oder Tests zur Eigenanwendung vor Ort, wie etwa in der Schule. Bei den Tests zur Eigenanwendung kommen sowohl Antigentests im Sinne des § 3b Epidemiegesetzes 1950 wie auch die so genannten Gurgeltests, die ihrer Natur nach PCR-Tests sind, in Frage.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hanger. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Gesundheitsminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Weil jetzt einige Male wieder, insbesondere von der SPÖ und auch von den NEOS, dieser Kostendeckel angesprochen worden ist, ist es mir sehr wichtig, diesbezüglich eine Klarstellung vorzunehmen.
Liebe SPÖ, ich frage mich wirklich: Welcher Politikberater empfiehlt euch, permanent solchen Unsinn zu erzählen? – Ich darf das jetzt wirklich in aller Deutlichkeit einmal aufklären, weil auch der Herr Gesundheitsminister da ist. (Zwischenruf der Abg. Greiner. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Gut zuhören, bitte! Es ist gar nicht so schwer zu verstehen.
Wir schreiben den Juli 2020. Gott sei Dank, es zeichnet sich ab, dass Impfstoffe auf den Markt kommen werden. Wir befinden uns in den Budgetverhandlungen für das neue
Budget 2021. Das Gesundheitsministerium wird gefragt: Herr Gesundheitsminister, wie viel Budget brauchen wir für Impfstoffe? – Das Gesundheitsministerium schreibt zurück: Wir brauchen mehr als 200 Millionen Euro. – Die Budgetisten sagen dann: Na ja, Herr Gesundheitsminister, wissen Sie, in ein Budget „mehr als 200“ hineinzuschreiben, das ist ein bisschen schwierig, wir brauchen die exakte Zahl.
Man hat dann – Herr Gesundheitsminister, Sie werden jetzt zustimmend nicken – im Budget die 200 Millionen Euro in enger Abstimmung mit Ihrem Kabinett koordiniert, und, Herr Gesundheitsminister – bitte schauen Sie vielleicht einmal kurz her –, diese 200 Millionen sind von Ihnen gekommen und von niemand anderem sonst. (Lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ und Zwischenrufe bei der FPÖ.)
So – aufpassen, ohne große Aufregung, aufpassen! (anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ) –, wir schreiben den Juli 2020, und klar war schon zu diesem Zeitpunkt: Wenn es mehr Geld braucht, wird es mehr Geld geben. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Wir haben mittlerweile 380 Millionen Euro budgetiert, und wir haben parallel dazu auch einen Krisenbewältigungsfonds (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Belakowitsch), auf den die Regierung jederzeit zugreifen kann.
Es ist also wirklich relativ einfach: Es hat zu jeder Zeit genügend Mittel gegeben, um Impfstoffe zu beschaffen. Es wurden mittlerweile übrigens nur 40 Millionen Euro abgerufen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
Also diese Diskussion über den Kostendeckel, die Sie ja wahrscheinlich in den nächsten Wochen noch fortführen werden, ist absoluter Schwachsinn. Das ist Unsinn! (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es war zu jeder Zeit genügend finanzieller Spielraum da. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Matznetter: Dann sehen wir uns im Untersuchungsausschuss wieder, Herr Kollege, mit solchen Behauptungen!)
15.49
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Belakowitsch. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Österreicherinnen und Österreicher! Wenn Sie uns jetzt vor den Fernsehgeräten zuschauen, dann soll hier gleich festgehalten werden, dass das heute ein sehr schwarzer Tag für die Demokratie in Österreich ist, meine Damen und Herren. Wir läuten heute eine neue Zeit in Österreich ein: Die liberale, freiheitliche Gesellschaftsordnung, wie wir sie alle gekannt haben, wird heute von einer Regierung aus ÖVP und Grünen zu Grabe getragen! Alles, was bisher in Österreich nicht explizit verboten war, war erlaubt. In Zukunft wird es umgekehrt sein: Alles, was diese Bundesregierung nicht explizit erlaubt, ist verboten! Meine Damen und Herren, das ist der Wahnsinn, der heute hier beschlossen werden soll! (Beifall bei der FPÖ.)
Das, was Sie unter dem Stichwort, unter dem Namen grüner Pass von den Medien serviert bekommen, wird dazu führen, dass jeder einzelne österreichische Staatsbürger überwacht wird. Egal ob Sie zum Friseur gehen, ob Sie einkaufen gehen, ob Sie in ein Lokal gehen, mit wem Sie sich treffen, Sie hinterlassen Ihre elektronischen Spuren, Sie sind ein gläserner Mensch in dieser Republik Österreich!
Diese Überwachung wird bleiben, denn diese Überwachung ist nicht im Covid-19-Maßnahmengesetz enthalten, meine Damen und Herren, sondern diese Überwachungsmaschinerie, diesen Überwachungspass finden wir im Epidemiegesetz. Die österreichische Bundesregierung, allen voran der Herr Bundeskanzler und der Gesundheitsminister, freuen sich schon darauf, hinkünftig genau überwachen und genau bestimmen zu können, was Sie tun dürfen. Sie sind ab heute nicht mehr frei, sondern Sie müssen etwas
für Ihre Freiheit tun! Sie müssen darum bitten, frei zu sein, Sie müssen darum bitten, etwas tun zu dürfen. Das ist die Umkehr unserer Gesellschaftsordnung, meine Damen und Herren, und das lehnen wir ab! (Beifall bei der FPÖ.)
Es ist aber auch die Umkehr unserer Rechtsordnung und auch die Umkehr unserer Wirtschaftsordnung – alles wird auf den Kopf gestellt. Besonders spannend finde ich, dass da eine grüne Partei mitstimmt, denn, meine Damen und Herren, es ist auch das Ende der 68er-Generation. Es wird eine neue Generation kommen müssen, die sich die Freiheit von Neuem wieder erkämpft.
Das, meine Damen und Herren, ist mit heutigem Tage in Österreich los – mit dem Beschluss eines Überwachungsinstruments von einer Bundesregierung, die sich aus Austrofaschisten und Postkommunisten zusammensetzt. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und Grünen.)
15.52
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schnedlitz. – Bitte.
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben heute viel über die Glaubwürdigkeit dieser Regierung gesprochen, und mittlerweile sind wir auch in einer Phase angekommen, in der auf der einen Seite die Bevölkerung und auf der Gegenseite diese Bundesregierung steht. Ich weiß, ihr seht das ein bisschen anders, nämlich in der Abgehobenheit steht die ÖVP oben und da unten die Untertanen, das Volk. Aber beide Vergleiche haben gemeinsam, dass eine riesengroße Kluft zwischen dieser Regierung und der Bevölkerung liegt, sehr geehrte Damen und Herren; eine Kluft, die nicht deshalb entstanden ist, weil es so viele Coronaleugner oder Covidioten oder Ähnliches in der Bevölkerung geben würde, sondern weil Sie ihr Vertrauen verspielt haben, und zwar auf der einen Seite durch eine absolut jenseitige Showpolitik, egal ob das Ihre inhaltsleeren Pressekonferenzen sind, ob das Ihre gebrochenen Versprechen sind oder ob das die Show ist, die Sie hier herinnen abziehen.
Sie alle wissen und auch der Zuseher hat längst durchschaut, dass dieses Schauspiel rund um einen ängstlichen ÖVP-Abgeordneten nur dazu dienen soll, von den wahren Problemen abzulenken. Sehr geehrte Damen und Herren, die Bevölkerung interessiert nicht, ob ein ängstlicher ÖVP-Abgeordneter hier herinnen sitzt – sollte das auch stimmen –, sondern die erwartet sich von Ihnen Lösungen, denn dafür werden Sie bezahlt! (Beifall bei der FPÖ.)
Das Vertrauen haben Sie aber vor allem deshalb verspielt: In einer Pandemie hätten Sie eine ganz einfache Aufgabe, nämlich Pläne zu entwickeln, durch die Probleme, die in der Pandemie entstehen, Lösungen zugeführt werden. – So viel zur Vorgehensweise mit Hausverstand. Genau das aber machen Sie nicht!
Wenn es zum Beispiel das Problem gibt, dass es zu wenig Intensivbetten und -kapazitäten gibt, dann müssen Sie die Zahl der Intensivbetten und die Intensivkapazitäten erhöhen, aber das machen Sie nicht, sondern Sie kürzen das Gesundheitsbudget.
Sehr geehrte Damen und Herren! Früher ging man zu einem Arzt, heute ruft man einen Callcenteragent an, da ruft man 1450 an. Wir haben unzählige Fälle mit – unter Anführungszeichen – „Fehldiagnosen“, wo Patienten gesagt wurde: Da kann Corona ausgeschlossen werden! Die haben jetzt mit schweren Langzeitfolgen, Thrombosen oder Ähnlichem zu kämpfen, weil Sie dafür gesorgt haben, dass mitten in einer Gesundheitskrise das Gesundheitssystem ausgeschaltet wurde und man stattdessen bei einem Callcenteragent anruft. Das ist nicht der Weg, den wir gehen würden. Wir würden den Weg gehen, das Gesundheitssystem zu stärken und auszubauen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dann gibt es noch einen zweiten Punkt: Bei Ihnen hat man das Gefühl, dass Sie nicht die Pandemie, sondern die Demokratie bekämpfen. Es gibt in der Geschichte Anzeichen, die aufzeigen, wenn der demokratische Weg verlassen wird und es immer mehr Richtung Diktatur geht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Politik oder ein Regime Gesetze erlässt, an die man sich in der Praxis nicht halten kann.
Ganz elektrisch wird es, wenn dieses Regime dann hergeht und diese Gesetze, an die man sich nicht halten kann, bei gewissen Gruppen in der Bevölkerung selektiv exekutiert und damit gewisse Gruppen mit voller Härte angreift.
Sehr geehrte Damen und Herren, da bin ich jetzt in der Gegenwart, denn Sie alle wissen, dass 2 Meter Abstand bei großen Demonstrationen nicht eingehalten werden können. Was machen Sie? – Sie erlassen eine Verordnung, die nicht eingehalten werden kann, und wenden diese dann mit voller Härte selektiv gegen gewisse Gruppen an! Das hat die Bevölkerung längst durchschaut. Da geht es nicht um Gesundheitsschutz oder Ähnliches, sondern Sie wenden diese Bestimmungen gegen jene Gruppen an, die gegen den Sonnenkanzler Kurz ins Rennen ziehen. Wenn am Vortag eine Klimademo stattfindet – Sie haben ja die Grünen in der Regierung –, werden diese Gesetze nicht angewendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wenn die Bevölkerung selektiv mit Gesetzen verfolgt wird und sie nicht dazu in der Lage ist, die Bestimmungen einzuhalten, ist man auf dem Weg mitten in eine Diktatur. Und wir alle, die wir hier herinnen sitzen, in einem demokratischen Parlament, müssen sehr darauf achten, dem sofort einen Riegel vorzuschieben und mit voller Härte gegen dieses Vorgehen anzukämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)
Sehr geehrte Damen und Herren, dann sind wir beim grünen Pass, wo es auch um die Verhältnismäßigkeit geht. Jetzt sind Sie nämlich wirklich so weit, eine Grenze absolut zu überschreiten: indem Sie für alle gesunden Bürger, für alle gesunden Österreicherinnen und Österreicher einen Pass verordnen, quasi eine Eintrittskarte, damit sie am normalen freien Leben teilhaben können, und zwar nur unter der Grundvoraussetzung, wenn man sich impfen oder testen lässt.
Sehr geehrte Damen und Herren, schauen wir uns einmal an, wie Sie, während Sie das mit der rechtschaffenen Bevölkerung machen, zum Beispiel bei Schubhäftlingen damit umgehen. Vorige Woche ist ans Tageslicht gekommen, dass Schubhäftlinge, wenn sie sich nicht testen lassen, aus diesem Grund nicht abgeschoben werden können und einfach aus der Schubhaft in die Freiheit entlassen werden. Die Abschiebung ist somit vom Tisch. Warum machen Sie das so? – Weil Sie bei Schubhäftlingen extra darauf hinweisen, dass der Test unbedingt freiwillig sein muss, weil es andernfalls ein Eingriff in die körperliche Integrität wäre.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erwarten nicht viel von Ihnen, von der türkisen ÖVP und von den Grünen, wir erwarten lediglich, dass dieser Maßstab, der für Schubhäftlinge und für Verbrecher in diesem Land gilt, auch der Maßstab für die rechtschaffene Bevölkerung ist und bleibt, wenn es um deren Rechte geht! (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn der Gesundheitsminister hergeht und das als große Lösung und als Selbstverständnis für die rechtschaffene Bevölkerung präsentiert, nämlich die Testungen, wie er das heute gemacht hat, zum Beispiel als Ausgleich zu den Impfungen, also etwas, das man sich bei Schubhäftlingen nicht zu machen traut, dann hat man eine Linie überschritten, eine Demütigung und eine Ungleichbehandlung in diesem Land erreicht, die einfach nicht mehr tragbar sind.
Wir sagen Ihnen: Diese Demütigung und diese Ungleichbehandlung, dieser Schritt und dieser Weg heraus aus der Freiheit in eine Diktatur, die müssen sofort ein Ende finden!
Um das zu garantieren: Tragen Sie wenigstens in diesem Bereich Verantwortung und treten Sie endlich geschlossen zurück! (Beifall bei der FPÖ.)
15.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt muss ich doch noch einmal herauskommen, da in der Debatte ein paar Dinge gefallen sind, die ich so nicht stehen lassen will und stehen lassen kann.
Kollegin Heinisch-Hosek, mir geht das schon ein bissl auf den Zeiger, um das so schön oberösterreichisch zu sagen, wenn man dauernd so tut, als ob es möglich gewesen wäre, dass, wenn am 21.12. die EMA-Zulassung des Impfstoffes erfolgt, am 22.12. 16 Millionen Impfdosen in Österreich anrollen und diese dann am 23.12., rechtzeitig vor Weihnachten, an die gesamte österreichische Bevölkerung verimpft werden! (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Sie wissen schon auch, dass es seitens der Firmen so etwas wie eine Lieferkette, eine Logistik gibt, dass es zum Impfen die ganze Infrastruktur braucht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei SPÖ und FPÖ.)
Das einfach immer auszublenden und so zu tun, als ob es so einfach wäre: Zulassung, Impfung, alle sind frei!, so läuft es nicht. Ich meine, die Zahlen sind ja eh eindeutig: eine Million Verimpfungen – ja, wir haben jetzt im März über eine Million Impfdosen bekommen, zwei Millionen werden es im April sein. Das sind die Fakten. Also tun Sie nicht immer so, als ob die ganze Geschichte ganz anders läuft. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.)
Das Zweite: Wir reden hier nicht von einem Privileg nur für geimpfte Menschen, sondern wir reden immer noch von einem Immunitätsnachweis, durch den im Endeffekt genesene, geimpfte und frisch getestete Menschen sozusagen gleichgestellt werden. Kollege Schnedlitz tut jetzt so, als ob das Testen der Untergang des Abendlandes wäre. Noch einmal, lieber Kollege Schnedlitz: Ich weiß nicht, wo das Problem ist, wenn man sich testen lässt, wenn man damit im Endeffekt den Nachweis erbringt, dass man für kurze Zeit ein geringeres epidemiologisches Risiko ist. (Abg. Loacker: ... Grundrechte!) Das kann doch wirklich nicht das Problem sein!
Kollege Scherak, ich weiß nicht, ob du es mitbekommen hast, dass wir uns in einer Pandemie befinden und dass all diese Gesetze, die wir da beschließen, für den Pandemiefall gelten (Zwischenruf des Abg. Loacker) und dass wir immer noch davon reden, dass es Ausgangsbeschränkungen und keine Ausgangssperren sind. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP. – Abg. Hafenecker: Lasst es einfach bleiben! Ihr könnt es einfach nicht!)
16.01
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Kollegen! Zuerst einmal Dank an die Kollegen von der SPÖ und den NEOS für die sehr guten und konstruktiven Redebeiträge, man muss eindeutig sagen: geschlossene Opposition. Gott sei Dank!
Wir haben jetzt ein Jahr das Thema Corona in dieser Regierung, gestartet mit dem ominösen Todesangst- und Panikmodus und mit der Aussage – die war ja heute auch schon einige Male Thema –: „Koste es, was es wolle“. Wenn viele von uns damals gedacht haben, dieses „Koste es, was es wolle“ bezieht sich irgendwie auf profanes Geld, dann
müssen wir jetzt nach einem Jahr erkennen, „Koste es, was es wolle“ bezieht sich eben leider Gottes nicht nur auf Geld.
Ich sage einmal: Selbst die 100 Milliarden Euro, die es uns gekostet hat, könnten wir wahrscheinlich alle noch irgendwie verschmerzen, aber „Koste es, was es wolle“ bezieht sich mittlerweile wirklich auf unser komplettes Leben: Bürgerrechte, Freiheitsrechte, Demokratie, Kollateralschäden bei unseren Kindern und Jugendlichen, Kollateralschäden im Gesundheitsbereich und, und, und.
Ich werde es einfach formulieren: Der Preis ist zu hoch. Der Preis, den wir alle für diese Entwicklung zahlen, ist meiner Meinung nach – und ich glaube, auch unserer Meinung als FPÖ nach – zu hoch. Das sollte man ganz nüchtern in aller Ruhe mit allen diskutieren können, ohne dass man jetzt irgendwie in das Eck der Coronaleugner und sonstiger Schimpfbegriffe, die Sie immer verwenden, hineingestellt wird. (Zwischenruf des Abg. Hörl.)
Der Preis, den wir zahlen, ist zu hoch, und der Mensch, wir alle, wir Österreicherinnen und Österreicher sind nicht nur Corona. Sie ganz besonders, Herr Minister, haben da schon Dinge verspielt, die meiner Meinung nach wahrscheinlich zumindest eine Zeit lang irreparabel sein werden. Das kritisieren wir als Freiheitliche, das versuchen wir seit einem Jahr ganz nüchtern zu diskutieren, und wir werden es weiter machen. Wir werden nicht aufgeben, und ich bin froh, dass wir mit den NEOS und auch mit der SPÖ hier Unterstützung haben – im Sinne Österreichs, unserer freien Demokratie. Gott erhalte Österreich! – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)
16.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Taschner. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es sei mir nur ein ganz kurzes Wort gestattet. Frau Kollegin Belakowitsch hat Ausdrücke verwendet und sich über die ÖVP in einer Art und Weise geäußert, die diesem Haus nicht entspricht. Ich glaube, es ist nicht einmal notwendig, dass man sich dagegen wehrt, man darf es einfach nicht zur Kenntnis nehmen. Es soll einfach von Frau Kollegin Belakowitsch als nicht gesagt gelten. Das wäre das Klügste von ihr, wenn sie das durchführen würde. Wir jedenfalls verwahren uns dagegen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Leichtfried: Das war eine skurrile Rede! – Ruf: Aber nicht die erste!)
16.04
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kucher. – Bitte.
Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Ich wollte mich nach der schwarzen Märchenstunde noch einmal kurz zu Wort melden, denn was uns da aufgetischt worden ist, ist natürlich schwerst faktenwidrig. Kollege Hanger erklärt uns mitten in einer Pandemie das Wirken des Finanzministeriums und sagt allen Ernstes: Hineinzuschreiben, dass Impfungen mehr als 200 Millionen Euro kosten würden – und das Budget dafür wäre da –, wäre viel zu ungenau. (Abg. Hanger: Du verstehst es nicht, Philip!) Deswegen war es dringend notwendig, dass man einen ganz exakten Betrag hineinschreibt, einen ganz exakten Betrag, nämlich „bis zu 200 Millionen Euro“. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Und da sind wir beim Punkt: Für alles habt ihr Geld gehabt. Wenn es um die Großspender von Sebastian Kurz geht, spielt Geld keine Rolle, und wenn es dann um Impfungen geht, wird bei jedem Cent herumdiskutiert, und auf einmal ist Gernot Blümel der
neue Sparefroh. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Ihr habt den Sommer verschlafen. Während Israel 660 Millionen Euro für Impfstoff ausgegeben hat, habt ihr gesagt: Das darf nicht mehr als 200 Millionen Euro kosten. Jetzt redet ihr von den Schäden für die Wirtschaft?! (Zwischenrufe der Abgeordneten Hanger und Zarits.) Ihr habt uns das Ganze eingebrockt. Lest die Ministerratsprotokolle nach! Ein Wahnsinn, was ihr mit falschem Sparen am falschen Ort gemacht habt! Das war die ÖVP-Politik beim Impfen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Dann geht es weiter: Anstatt sich jetzt zu entschuldigen und das Ganze zu reparieren (Abg. Hanger: Das ist ja unglaublich!), nachdem Sebastian Kurz den Sommer verschlafen hat – am Abend wird der Faule fleißig –, ist er jetzt beleidigt (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen) und versucht, das mit Nebelgranaten, mit Attacken in Richtung Anschober, mit Attacken in Richtung Beamten zu vertuschen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)
Es war Sebastian Kurz (Abg. Hanger: Schaltet euer Hirn wieder ein! Unglaublich!), der der oberste Impfexperte der Republik war, der uns erklärt hat, dass er in Brüssel alles auf die Reihe bringt, der es verschlafen hat, und jetzt versucht er, das mit Nebelgranaten zu vertuschen. (Ruf bei der ÖVP: Unglaublich!)
Dann gibt es Kollegen wie Kollegen Hanger von der ÖVP (weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), die rausgehen und die Märchen von Sebastian Kurz erzählen müssen. Niemand glaubt euch das! Ihr habt es verschlafen. Ihr habt es leider verbockt – seien wir doch ganz ehrlich! –, und die Menschen zahlen die Rechnung für euer Versagen. Falsches Sparen am falschen Ort! (Beifall bei SPÖ und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP – in Richtung Abg. Kucher –: Da geht es mit der SPÖ in Klagenfurt noch weiter runter!)
16.07
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich verlege die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses und fahre in der Tagesordnung fort.
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen (760 d.B.)
20. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1305/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Etablierung einer Covid-Testanreizsystematik (761 d.B.)
21. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1337/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufsichtsversagen darf nicht zu Willkür bei Covid-Impfungen führen (762 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1364/A(E) der Abgeordneten Mag. Gerhard Kaniak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Keine Diskriminierung von Covid-19-Ungeimpften (763 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zu den Tagesordnungspunkten 19 bis 22, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Silvan. – Bitte.
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestern Vormittag ist Sebastian Kurz hier gestanden, hat sich nach alter Manier wieder einmal selbst auf die Schulter geklopft und gesagt: Wir sind Testweltmeister in ganz Europa, keiner testet so viel wie Österreich, und die Deutschen schauen ganz neidisch auf uns, et cetera, et cetera. Das hat er gestern hier gesagt. (Abg. Strasser: Das hat er nicht gesagt! – Ruf bei der ÖVP: Falsche Darstellung!)
Mag sein, dass es so ist. Wir sind in einer Zeit Testweltmeister, in der wir eigentlich Impfweltmeister sein sollten, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wären wir im September 2020 Testweltmeister gewesen, hätten wir heute nicht die Situation, in der wir uns befinden.
Die Regierung muss garantieren – jetzt sind wir bei den Selbsttests –, dass genügend Selbsttests zur Verfügung stehen. 600 000 Selbsttests bei einer Bevölkerungszahl von 8,9 Millionen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind einfach zu wenig. Wenn wir wirklich wollen, dass die Menschen dieser Regierung noch halbwegs – halbwegs – folgen, dann ersuche ich Sie, dass Sie unserem Antrag heute zustimmen, demzufolge Selbsttests auch als Berufsgruppentests und Zutrittstests anerkannt werden.
Eines kann sicher nicht sein, und jetzt komme ich noch einmal auf das Impfen zurück – ich glaube, Kollege Saxinger hat das beim vorigen Tagesordnungspunkt kurz erwähnt, vielleicht haben Sie es nicht so gemeint, aber ich hätte es so verstanden –: Sie haben Impfgegner und Menschen, die sich impfen lassen wollen, aber keine Chance darauf haben, in einen Topf geworfen. Vielleicht können Sie es noch reparieren, aber ich habe es so verstanden. Das kann nicht sein, dass Menschen benachteiligt werden, die sich impfen lassen wollen, aber keine Chance auf eine Impfung haben. Das kann es nicht sein. (Beifall bei der SPÖ.)
Wenn die Regierung will, dass die Menschen diese Maßnahmen noch halbwegs mittragen, dann: Nehmen Sie davon Abstand! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
16.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schallmeiner. – Bitte.
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! In dieser gemeinsamen Debatte geht es jetzt um einige Punkte aus dem letzten Gesundheitsausschuss, die unter anderem eben auch das Testen selbst betreffen.
Ich habe es mir gerade noch einmal angeschaut: Wir testen momentan im Durchschnitt circa 250 000 bis 260 000 Personen pro 24 Stunden. Es waren alleine in den letzten 24 Stunden über 400 000 Tests; wenn ich das Pi mal Daumen auf die letzten zwei, drei Wochen runterbreche, sind es, wie eben schon gesagt, zwischen 250 000 und
260 000 Tests. Also der Antrag, der im Gesundheitsausschuss vorgelegen ist, wonach wir zusätzliche Testanreize schaffen sollen, hat sich, glaube ich, allein mit diesen Zahlen durchaus schon selbst erledigt.
Ebenso liegt ein Antrag vor, mit dem man einem angeblichen Aufsichtsversagen des Ministers beim Impfen entgegenwirken möchte. Auch das wurde bereits erledigt. Am 15.3. hat es einen entsprechenden Erlass an die Bundesländer gegeben (Abg. Loacker: Nach drei Monaten schon! Oh!), in dem es darum geht, dass die Impfstrategie auch dementsprechend umgelegt und umgesetzt wird. (Abg. Belakowitsch: ... Vertrauen verspielt!) Schließlich existiert in diesem Land keine Risikogruppe Magistratsdirektoren oder Bürgermeister, sondern es gibt eine klare Impfstrategie, die erstmalig am 25.11. als Ministerratsvortrag beschlossen und abgesegnet wurde. Diese wurde bisher zweimal angepasst und wird dementsprechend auch ausgerollt und umgesetzt. Auch das ist Fakt, deswegen kann man auch diesem Antrag ohne Probleme nicht zustimmen.
Es gibt außerdem den Antrag gegen die Diskriminierung von Ungeimpften. – Das ist richtig, Ungeimpfte sollen natürlich nicht diskriminiert werden, und deswegen folgt heute auch der Beschluss des Epidemie- und COVID-19-Maßnahmengesetzes, womit wir genau diese Frage erläutern und klären, dass es für jene, die nicht oder noch nicht geimpft sein können – um es richtig zu sagen –, Ersatzhandlungen gibt.
Wenn es also den KollegInnen von der FPÖ so wichtig ist, dass es hier keine Diskriminierung gibt, würde ich sie bitten: Stimmen Sie dem Epidemiegesetz und dem COVID-19-Maßnahmengesetz zu, weil eben genau darin auch festgelegt ist, dass es diese Diskriminierung nicht geben wird!
In diesem Sinne: Ich freue mich auf Ihre Zustimmung, wenn es Ihnen wirklich so wichtig ist! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.13
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Klubobmann Kickl. – Bitte.
Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze, weil ich es vorhin nicht mehr geschafft habe, mich zeitgerecht für 1 Minute einzumelden: Die jetzige Wortmeldung erfolgte nur als kurze Replik auf die Replik des Kollegen Taschner, denn Kollege Taschner hat sich ja zu Wort gemeldet und sich dann quasi im Namen der türkisen Fraktion darüber aufgeregt, dass meine Kollegin Abgeordnete Belakowitsch in ihrer Rede im Zusammenhang mit dem grünen Pass und all dem, was dahintersteht, den Begriff des Austrofaschismus verwendet hat.
Nun, Herr Professor Taschner, Herr Kollege, diese Replik wäre nicht notwendig gewesen. Womit wir es hier zu tun haben, ist eigentlich nur eine phonetische Gleichheit mit dem historischen Begriff des Faschismus. Der Faschismus, von dem Frau Abgeordnete Belakowitsch gesprochen hat und der sich durch Freiheitsberaubung, Rechtsstaatsgefährdung, Grundrechtsverletzung, Gesellschaftsspaltung und Diskriminierung in Form des grünen Passes definiert, ist eine Mutation aus dem Jahr 2020. Das ist ein Faschismus, dessen erster Buchstabe ein Vogel-V ist, Herr Professor: Vaschismus mit V wie Volkspartei. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Unglaublich! Schlechter geht’s nicht mehr!)
16.14
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Saxinger. – Bitte.
Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, manchmal sage ich nur: ohne
Worte. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Das ist eine ...! – Abg. Kickl: Das glaube ich, dass Ihnen da die Worte fehlen!)
Eine Schlagzeile vor einer Woche hat für mich den Kern getroffen. Sie hat gelautet, der Feind sei das Virus und nicht die Impfung. Das hat mir sehr gut gefallen, weil von manchen zuletzt bewusst der falsche Eindruck vermittelt wurde, die Impfung sei schädlicher als die Erkrankung, was natürlich völliger Nonsens ist. Ich wiederhole es jetzt, glaube ich, zum vierten Mal in diesen zwei Tagen: Wenn alles klappt, haben wir bis Ende Juni acht Millionen Impfstoffdosen, diese wurden bestellt. Das müsste für alle Impfwilligen in Österreich bis Ende Juni ausreichen. Im letzten Monat haben wir jene Impfmenge erhalten, die bestellt wurde. Ich bin da also sehr optimistisch. 1,4 Millionen Impfungen wurden bisher verabreicht. Beim Impffortschritt sind wir flott unterwegs, beim Testen sind wir sowieso ganz vorne dabei.
Zu Kollegen Silvan: Ich habe das – zur Klarstellung – natürlich nicht so gemeint, dass es diskriminierend sein sollte. Es gibt Personen, die können nicht geimpft werden: Schwangere, Kinder oder Personen mit anderen Erkrankungen. Für diese Personen sollte eine Testung gleichwertig sein. Das heißt, es soll nicht diskriminieren, sondern das ist auch zulässig.
Wir haben in der letzten Woche eine große Aufregung über eine mögliche Nebenwirkung bei einem Präparat gehabt. Die Impfung wurde zwischenzeitlich in einigen EU-Ländern auch gestoppt. Das waren aber, muss ich sagen, politische und keine fachlichen Entscheidungen. Österreich hat weiter geimpft – zu Recht, wie ich finde. Die EMA hat sich das, weil dort alle Daten zusammenlaufen, ganz genau angesehen und hat die Weiterführung der Impfung empfohlen.
Prinzipiell – und das ist für alle Zuhörer wichtig – lässt sich sagen, dass es nicht ungewöhnlich ist, seltenere Nebenwirkungen nach der Zulassung zu entdecken. Es ist sogar sehr wahrscheinlich und auch zu erwarten. Das heißt, je mehr geimpft wird, desto mehr Nebenwirkungen wird es natürlich geben. Eine hundertprozentige Sicherheit, nach der ich immer wieder gefragt werde, gibt es natürlich nicht. Die Frage ist nur: Wie hoch ist das Risiko?
Der Impfstoff dieser einen Firma wurde in der EU und in Großbritannien mittlerweile ungefähr 20 Millionen Mal verimpft, und die EMA ist zum Schluss gekommen, dass er sicher und effektiv ist. Obwohl 20 000 Personen eingeschlossen wurden, hat man zum Ende einer Zulassungsstudie erst begrenzte Daten. Ein beiliegender Beipacktext ist ein dynamischer Prozess. Das ändert sich im Laufe von Jahren.
Die EMA hat auch festgestellt, dass die Impfung nicht grundsätzlich mit einer Thrombose einhergeht. Bei 25 von 20 Millionen Geimpften sind jedoch seltene thrombotische Ereignisse wie Gerinnungsstörungen oder eine Hirnvenenthrombose aufgetreten. Das muss man sich genau ansehen, aber ich beschreibe Ihnen jetzt im Vergleich dazu die Covid-Erkrankung.
Covid-19 erhöht generell das Thromboserisiko, bis zu 16 Prozent der stationären Patienten, also jeder Sechste, hat eine Thrombose, und bei Intensivpatienten, die an Covid erkrankt sind, ist es sogar jeder Vierte, mehr als 28 Prozent im Vergleich. Die Gefahr durch das Virus ist also unvergleichlich größer als durch die Impfung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Belakowitsch: Jetzt machen Sie sich doch nicht lächerlich!)
Das Risiko einer schweren Impfnebenwirkung ist also extrem gering. Man rechnet bei einer Million Geimpften mit einer. Die EMA hat also, wie ich sagen muss, faktenbasiert, klug und richtig entschieden, und auch das Nationale Impfkomitee, der Herr Gesundheitsminister und die Bundesregierung sind dieser Entscheidung klarerweise gefolgt. Alles andere wäre im Kampf gegen die Pandemie wirklich zum Schaden der Bevölkerung gewesen.
An jedem Tag, an dem nicht geimpft wird, sterben vermehrt Personen durch Erkrankung. Das müssen wir mit allen Mitteln verhindern. Es gibt keinen guten und keinen schlechten Impfstoff. Der wirksamste Impfstoff ist der, der im Muskel im Oberarm ist, dann wirkt er. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.18
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Loacker. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Was Kollege Saxinger macht, ist der Versuch einer Autosuggestion: Wir sind beim Impfen gut unterwegs! Wir sind beim Impfen gut unterwegs! – Er versucht, das so lange zu sagen, bis er und seine Fraktion es sich selbst glauben. Alle jedoch, die in ihrer Verwandtschaft ältere Menschen haben, alle, die in ihrer Verwandtschaft Risikopatienten haben, werden sagen: Bist du irgendwo dagegen gelaufen? Nichts funktioniert da gescheit! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Man braucht sich ja nur die Zahlen anschauen! – Zwischenruf bei der FPÖ.)
Daher haben wir den Antrag eingereicht, das Aufsichtsversagen des Ministers zu beenden und der Impfwillkür einen Riegel vorzuschieben. Sie haben dann nach drei Monaten Impfen einmal einen Erlass rausgegeben, der die Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für die Länder verbindlich macht, was ja nicht heißt, dass das irgendwer kontrolliert. Es werden weiterhin die Ärzte und deren Verwandte und die Rot-Kreuzler und deren Verwandte geimpft. Ich glaube, wenn man der Taufpate des Hundes des Vorarlberger Rot-Kreuz-Geschäftsführers ist, kriegt man die Impfung auch vorher. Risikopatienten aber kommen später dran.
Ich wundere mich nicht, dass die Länder Ihnen etwas pfeifen, Herr Minister, denn die probieren etwas aus und sehen, er reagiert nicht, und daher machen sie, was sie wollen. Sie haben Ihre Autorität gegenüber den Landeshauptleuten komplett verspielt, obwohl Sie nach dem Epidemiegesetz ein Weisungsrecht hätten.
Wir haben vorhin lang und breit über die Grundrechte diskutiert. Klubobmann Kickl hat noch einmal angerissen, wie mit den Gesetzentwürfen, die hier auf der Tagesordnung stehen, die Grundrechte beschnitten werden. Die Juristen auf der ÖVP-Seite – Kollegin Steinacker, der Verfassungssprecher Gerstl, der Rechtsanwalt Fürlinger – verschweigen sich sicherheitshalber, weil sie sich selbst in ihrer Ehre ankratzen würden, wenn sie das schönreden müssten, was da auf dem Tisch liegt.
Dann noch zu unserem Antrag mit der Teststrategie: Man könnte ja auch das Testen nutzen, um einen Schritt voranzukommen. Wir müssen davon ausgehen, dass ungefähr zwei Millionen Österreicher die Krankheit schon gehabt haben und daher durch eine natürliche Immunisierung immun sind. Es wäre also sinnvoll, durch Antikörpertests herauszufinden, wer die Krankheit schon gehabt hat, weil man dann diese Menschen beim Impfen hintenanreihen und zuerst die impfen kann, die noch gar keine Immunisierung haben. Dann käme man auch schneller auf eine gemeinschaftliche Immunität – das wird so unschön Herdenimmunität genannt.
Das macht man aber nicht. Antikörpertests sind eher unbeliebt, und wenn man einen vorlegen will, der dann auch gilt, um vom Freitesten zu befreien, dann braucht man einen besonders teuren. Ich finde, Sie lassen da eine Chance aus. Solange Impfstoff so knapp ist, sollte man eben schauen, dass die Menschen, die die Impfung aus gesundheitlichen Gründen jetzt nicht dringend brauchen, ein bisschen hintangereiht werden. Wenn sie die Antikörpertests in die Teststrategie einbauen würden, könnte man das machen und schneller die richtigen Menschen impfen. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)
16.22
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ribo. – Bitte.
Abgeordnete Bedrana Ribo, MA (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe KollegInnen! Liebe ZuseherInnen! Bevor ich zu meinem Redebeitrag komme: Das Niveau einiger – ich betone: einiger – Redebeiträge und Zwischenrufe der Kollegen – ich bleibe bewusst in der männlichen Form – wird hier im Haus immer tiefer. Das ist nicht kollegial, das ist nicht wertschätzend, das entspricht auch nicht der Würde dieses Hauses. Man muss uns Frauen im Jahr 2021 nichts erklären. Wie kommt ihr bitte überhaupt dazu, unsere Intellektualität infrage zu stellen? (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Was ist los mit euch? Mit „euch“ meine ich nicht alle Männer hier im Haus; die, die ich meine, werden sich hoffentlich angesprochen fühlen. Was ist los mit euch? Das ist nicht notwendig. Reißt euch zusammen, das ist unerträglich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Nun zu meinem Redebeitrag: Da geht es eben um die Testungen. Herr Kollege Loacker, dass nichts passiert, stimmt leider nicht. Es passiert bei den Testungen sehr, sehr viel. Wir testen in Österreich viel. Wir sind unter den Top Ten und sind sogar auf Platz sechs. 21 001 740, 134 000 – jetzt habe ich den Faden verloren –, also über 21 Millionen Tests wurden bis jetzt in Österreich durchgeführt. Das ist nicht nichts, das ist ganz viel, das ist gut so. Wir haben wirklich fast an jeder Ecke Teststraßen stehen. In der Apotheke kann man sich testen lassen. Wir haben auch die Berufsgruppen ausgeweitet, die jetzt testen dürfen. Es gibt die Gratistests in der Apotheke. Das heißt, das Testen wird wirklich sehr niederschwellig angeboten und wird sehr gut genutzt. Das ist etwas, das uns auch wirklich gut gelungen ist.
Aufgrund von diesen vielen Maßnahmen haben wir es auch geschafft, von Anfang Februar bis jetzt bei den Testungen von zehn Millionen auf diese über 21 Millionen zu kommen. Das ist großartig.
Zu den Wohnzimmertests von der SPÖ: Ich weiß, ihr liebt die Wohnzimmertests, ich mag sie auch total, also ich finde das sehr, sehr gut, also sehr einfach, sehr niederschwellig, man kann sich einfach zu Hause testen. Ich warne aber wirklich vor der vorschnellen Umsetzung, denn das wäre vielleicht kontraproduktiv. Wir werden uns das zuerst in Vorarlberg anschauen, das wird die Modellregion sein. Es wird sicherlich bald Zahlen und Daten von Vorarlberg dazu geben. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Wir sind sicher die Letzten, die bei den Testungen irgendwie auf der Bremse stehen. Das heißt, in dem Bereich sind wir natürlich gesprächsbereit, und wir wollen eben noch mehr testen, damit auch die asymptomatischen Personen erkannt werden, weil es uns nur dadurch möglich ist, diese Pandemie irgendwie einzudämmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
16.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister, noch einmal! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Saxinger hat gerade festgestellt, dass die EMA, die Europäische Arzneimittelagentur, alles genau geprüft hat – okay. Die Europäische Arzneimittelagentur, die EMA, ist ja zuständig für die Überwachung und Beurteilung der Arzneimittel in der Europäischen Union und sie ist auch für die Zulassung zuständig.
Sie wissen wahrscheinlich auch, Herr Dr. Saxinger, wer dieser EMA vorsteht: seit 16. November 2020 – bevor überhaupt über Impfungen und die Zulassung von Impfungen diskutiert wurde – eine gewisse Frau Dr. Emer Cooke. Ja (eine Tafel, auf der das Logo samt Schriftzug der European Medicines Agency/Science Medicines Health sowie Text abgebildet sind, auf das Rednerpult stellend), das ist alles nachzulesen. Frau Dr. Emer Cooke, die am 16. November 2020 zur Vorsitzenden der EMA bestellt wurde, ist verantwortlich für ein Budget von ungefähr 306 Millionen Euro im Jahr 2020. Wissen Sie, wie das Budget zustande kommt? – 91 Prozent dieses Budgets kommen aus Gebühren der Pharmaunternehmen – okay, so weit, so gut.
Schauen wir uns den Lebenslauf von Frau Dr. Emer Cooke an – schauen Sie sich das einmal an! –, ich darf Ihnen dazu mitteilen: Sie ist seit 1985 in verschiedensten Positionen der Pharmaindustrie tätig gewesen und tätig. Interessant ist weiters, dass sie von 1991 bis 1998 Vorständin der Efpia war. Wissen Sie, was die Efpia ist? – Die Efpia ist die Lobbyingorganisation der größten europäischen Pharmakonzerne. Sie hat acht Jahre für die Big 30 der europäischen Pharmaindustrie lobbyiert. Und wissen Sie, wer ihr Auftraggeber war? Raten Sie einmal, Herr Doktor! Ich sage es Ihnen gleich, wenn Sie es nicht wissen. Sie können es auch erraten (erheitert): Pfizer, Astra Zeneca, Novartis, Johnson & Johnson (eine Tafel, auf der das Logo samt Schriftzug der European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations, Text sowie Firmenlogos abgebildet sind, auf das Rednerpult stellend) und so weiter und so fort.
Frau Dr. Emer Cooke, die Mitte November 2020 zum Vorstand der EMA bestellt wurde, hat also ihr ganzes Leben lang für die Pharmaindustrie gearbeitet, sie hat für die Pharmaindustrie geschäftsführend lobbyiert und ist nun für die Zulassung, für die Kontrolle und für die Wirksamkeit von Impfstoffen – so wie auch für Astra Zeneca – zuständig.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, was würde man als nicht einmal geübter Parlamentarier zu einem solchen Fall sagen? Was würde man da sagen? – Glatte Insidergeschäfte (Zwischenruf des Abg. Scherak), glatte Vetternwirtschaft, Bestechlichkeit, alles Mögliche. So ist es! Bitte denken Sie darüber nach (Zwischenruf des Abg. Loacker), wenn Sie zukünftig die EMA als Beweis für die Richtigkeit der Prüfung von medizinischen Produkten, Medikamenten hernehmen! (Beifall bei der FPÖ.)
16.28
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tanda. – Bitte. (Zwischenruf der Abg. Pfurtscheller.)
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen! Die Behauptung, dass die Bereitschaft der Bevölkerung, sich testen zu lassen, nur vom Angebot abhängt, stimmt so nicht ganz. Wir Menschen sind sehr wohl in der Lage, uns auch ohne Anreize, rein aus Vernunft und aus Rücksichtnahme auf andere, auf unsere Mitmenschen, testen zu lassen. Die Zahl der durchgeführten Tests beweist das sehr eindrucksvoll.
Es werden – die Zahlen sind der Stand dieser Woche – in über 500 Teststationen der Länder und Gemeinden, in mehr als 1 000 Betrieben und rund 900 Apotheken circa drei Millionen kostenlose Testungen pro Woche durchgeführt.
Und es kommen täglich neue Teststationen dazu. Mit Stand Wochenbeginn wurden seit Beginn der Pandemie, wie wir heute schon gehört haben, in Österreich über 21 Millionen Tests durchgeführt, davon allein in meinem Heimatland, dem Bundesland Tirol, mehr als zwei Millionen, wovon knapp 680 als PCR-Test durchgeführt wurden.
Die so wichtige Testbereitschaft der in Österreich lebenden Menschen ist ungebrochen, und international sind wir in Bezug auf Testen Spitzenreiter, wie wir schon gehört haben.
Auch die gleichwertige Behandlung von negativ Getesteten, nach überstandener Infektion Genesenen sowie Geimpften wird bei einer steigenden Durchimpfungsrate einen direkten Einfluss auf erforderliche Testangebote haben.
Auch die künftige mögliche Anerkennung von Antigentests in Eigenanwendung als Berufsgruppentest und als Zutrittstest macht zusätzliche Anreize obsolet. Zurzeit wird in Vorarlberg beobachtet, ob sich solch ein Vorgehen bewährt. Zusätzliche Anreize oder Gratisantikörpertests sind daher weder erforderlich noch zielführend. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Diesner-Wais. – Bitte.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren im Nationalrat! Sehr geehrte Zuschauer! Die Österreicher sind sehr testwillig, wir sind Testweltmeister, und darauf können wir stolz sein. Wenn es jetzt darum geht, auch Selbsttests als Berufsgruppen- und Zutrittstests anzuerkennen, so ist das sicher eine gute Sache, denn es bringt uns bei den Öffnungsschritten, wenn es um Kultur und Sport geht, sicher noch ein Stück weiter; gerade auch im Bereich der Lehrer macht es Sinn.
Wir erproben das ja gerade in Vorarlberg bei Veranstaltungen, Indoorsport und bei Jugendlichen. Diese Erkenntnisse wollen wir uns anschauen und diese Thematik dann weiter bearbeiten.
Ich möchte jetzt noch ein paar Worte zum FPÖ-Antrag betreffend „Keine Diskriminierung von Covid19-Ungeimpften“ sagen. Ich könnte auch die Frage in den Raum stellen: Diskriminieren wir Menschen ohne Führerschein, da sie nicht mit dem Auto fahren können? – Nein, das ist nicht so. (Zwischenruf des Abg. Amesbauer.) Also ist das ein verzerrtes Bild, das Sie uns hier bringen.
Faktum ist, eine Gesellschaft oder ein Staat funktioniert nur mit einem Wir und einem Miteinander und nicht mit einem alleinigen Ich-Denken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Menschen, die getestet, geimpft, genesen sind oder die Antikörper aufweisen, stellen ein vermindertes Ansteckungsrisiko gegenüber ihren Mitmenschen dar. Damit leisten sie einen großen und wertvollen Beitrag für die Gesellschaft, und das ist jetzt notwendig.
Der grüne Pass soll eben mehr Freiheit ermöglichen und niemanden diskriminieren. Eine Unterscheidung ist nicht diskriminierend, sondern in Österreich sogar verfassungsrechtlich abgesichert. Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
16.33
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schnedlitz. – Bitte.
Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht beim Testen und beim Impfen, wie schon in meinem vorigen Redebeitrag gesagt, eben um die körperliche Integrität. Da diese Eingriffe nicht zwangsmäßig durchgeführt werden können, würde es ja grundsätzlich darum gehen, dass, damit diese Maßnahmen angenommen werden, Sie vor allem Vertrauen gegenüber der Bevölkerung schaffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde Ihnen jetzt vorlesen, wie das aussieht, wenn Sie von offizieller Seite, vom Gesundheitsministerium – das richtet sich vor allem an euch, liebe Grüne, aber natürlich sitzt ihr von der ÖVP da auch mit im Boot –, der Bevölkerung gegenüber Vertrauen schaffen.
Ein Herr schreibt dem Gesundheitsministerium Folgendes: Ihr Ministerium verursacht – wie seit Monaten mehrfach ausgeführt – mit Ihren überbordenden und menschenrechtswidrigen Maßnahmen gewaltige Schäden an der Bevölkerung. Ich fordere Sie dazu auf, das endlich zu beenden und endlich zu einem vernünftigen wissenschaftlichen Dialog zu kommen, der nicht dadurch gekennzeichnet ist, dass man jede Form von Kritik niederzuschlagen versucht, sondern dadurch gekennzeichnet ist, dass man sich mit Fakten beschäftigt und Fehlentscheidungen und offensichtliche Irrtümer korrigiert und zurücknimmt. – Zitatende.
Also das ist jetzt nicht irgendein freches Schreiben, nicht irgendein Wahnsinn eines Covidioten oder Ähnliches, sondern ein E-Mail eines Bürgers an das Gesundheitsministerium. Und jetzt halten Sie sich fest, welche Antwort der bekommen hat, sehr geehrte Damen und Herren:
Aus dem Inhalt Ihres Schreibens schließen wir, dass dieses offenbar in der mutwilligen Absicht gestellt wurde, um die Arbeit im Ministerium zu behindern. Wir dürfen Sie darauf aufmerksam machen, dass solche Intentionen gemäß § 34 AVG mit einer Ordnungsstrafe bis 726 Euro geahndet werden können.
Bitte verstehen Sie dieses Schreiben als eine Ermahnung gemäß § 34 Abs. 2 AVG, welche eine solche Ahndung aufgrund eines erneuten Verhaltens Ihrerseits, wie es Ihre letzte Anfrage darstellt, nach sich ziehen kann. – Zitatende.
Sehr geehrte Damen und Herren, da bleibt uns die Spucke weg: Ein höflich formuliertes Schreiben an das Ministerium, in dem Fehler angesprochen werden, die vom Verfassungsgerichtshof bestätigt wurden, nämlich die Rechtswidrigkeit von Maßnahmen – und Sie drohen mit Strafe, weil die Bevölkerung mit Ihnen als Politiker Kontakt aufnimmt! Schämen Sie sich! So weit haben wir es gebracht, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Selbst wenn ich einen Ordnungsruf riskiere: Wir sind nicht auf dem Weg in eine Diktatur – wenn Sie so handeln, dann sind wir mittendrin in einer Diktatur! (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der FPÖ: Unfassbar! Unglaublich! – Abg. Rauch: Wirklich nur mehr ein grüner Sauhaufen!)
16.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Gesundheitsausschusses.
Bevor ich in der Tagesordnung fortfahre, möchte ich noch Folgendes sagen:
Ich habe mir die Stenographischen Protokolle kommen lassen. Zuerst zu den Ausführungen von Kollegin Belakowitsch – sie ist jetzt nicht hier –: Da sie insinuierend den gewählten Abgeordneten der Regierungsparteien vorgehalten hat, einen Beschluss zu fassen, der von einer Regierung bestehend aus Austrofaschisten und Postkommunisten, also Antidemokraten, als Regierungsvorlage eingebracht wurde, hat sie die Würde des Hauses verletzt; gleichfalls auch Abgeordneter Kickl, der durch eine zynische Gleichsetzung durch das Wortspiel „Vaschismus mit V wie Volkspartei“ ebenfalls die Würde des Hauses verletzt.
Ich werde mir das dann noch genauer anschauen.
Ich glaube, wir sollten mit diesen historischen Vergleichen – das kann nur mein Appell sein – etwas vorsichtig sein. Es nützt niemandem, wenn Sie immer in diese Zeiten zurückgreifen, die für uns bis heute eine Wunde sind. (Abg. Rauch: Kehren Sie vor der eigenen Haustür!)
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1367/A der Abgeordneten Franz Leonhard Eßl, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) im Rahmen der bestehenden österreichischen Veterinärgesetze sichergestellt wird (Veterinärrechtsnovelle 2021) (765 d.B.)
24. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 899/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Franz Leonhard Eßl, Clemens Stammler, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere (766 d.B.)
25. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1378/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes (764 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zu den Punkten 23 bis 25 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Herr Präsident hat es schon gesagt, wir behandeln jetzt in dieser Debatte drei Anträge.
In TOP 23 geht es um den Bericht des Gesundheitsausschusses über das Tiergesundheitsrecht. Mit diesem Gesetz soll die Vollziehung der Tiergesundheitsvorschriften ab 21. April 2021, dem Tag des Inkrafttretens der unmittelbar anwendbaren Verordnung zu Tierseuchen, des Tiergesundheitsrechts, sichergestellt werden. Das ist eine EU-Verordnung.
Die Problematik, die wir haben: Tatsache ist ja, dass seit 2016 schon bekannt ist, dass dieses Tiergesundheitsrecht im heurigen Jahr umgesetzt werden muss. Unseren Informationen zufolge haben die Bundesländer, die im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung an der Vollziehung dieser Materie beteiligt sind, bereits seit Langem darauf hingewiesen, dass es sehr bald zu einer umfassenden Gesetzgebung kommen muss, da die nationalen Vorschriften mit der Verordnung der EU zusammengeführt werden müssen und die Vollziehung garantiert werden muss. Und das kann jetzt mit all dem, was vorliegt, nicht passieren. Darum werden wir diesem Antrag nicht zustimmen.
In TOP 24 geht es um den Antrag der KollegInnen Doppelbauer, Eßl und Stammler bezüglich, wir sagen immer, der Weideschlachtung der Tiere. Dieser Antrag geht ein bisschen weiter, die Antragsteller wollen (teil-)mobile Schlachthöfe sowie Schlachtungen im gewohnten Lebensumfeld der Tiere ermöglichen. Dem können wir ganz zustimmen, nur müssen wir aufpassen, dass die hygienerechtlichen Bestimmungen auch auf dem Niveau, das wir gewohnt sind, gehalten werden, dass das Niveau dieser hygienerechtlichen Bestimmungen dadurch nicht gesenkt wird.
Es gibt einen dritten Antrag, mit dem ich mich sehr beschäftigt habe und den ich schon zweimal hier in diesem Plenum gestellt habe. Er wurde abgelehnt, aber im Ausschuss wurde er dann einstimmig angenommen. Dabei geht es um die „Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes“. Wir haben im Ausschuss sehr intensiv darüber diskutiert, der Antrag ist einstimmig angenommen worden.
Ich muss jetzt eines sagen: Der Herr Gesundheitsminister hat heute hier herinnen schon einige – wie man auf gut Oberösterreichisch sagt – Watschen abgefangen. Er hat im Gesundheitsausschuss gesagt, er wird sich dieses Antrages annehmen und ihn in der nächsten Verordnung sofort berücksichtigen. Ich kann jetzt nur mehr sagen: Danke, Herr Minister! – Er hat es gemacht, eine Woche später war dieser Antrag, den wir im Gesundheitsausschuss beschlossen haben, schon in der Verordnung umgesetzt. Trotzdem ist es notwendig, heute hier diesem Antrag noch einmal zuzustimmen. Aber ein Dankeschön dafür, dass du das gemacht hast! Es ist in diesem Haus nicht immer so, dass ein Minister sofort etwas umsetzt – das muss man auch einmal dazusagen. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Weil wir schon bei den Hunden sind: Ich habe in der letzten Ausschusssitzung auch gesagt, dass das, was momentan bei uns in Österreich passiert, ein massiver illegaler Welpenhandel ist. Die Zustände, die es gibt, sind wirklich sehr, sehr massiv. Es gibt verschiedenste Ansätze, diesen illegalen Welpenhandel einzuschränken. Einer der Ansätze wäre, Welpenhandel – wenn man es so bezeichnet – zuzulassen, wenn die Welpen gegen Tollwut geimpft sind. Das geht erst ab der 15. Lebenswoche des Tieres. Dann würden all diese illegalen Züchter, die das machen, es nicht mehr betreiben, denn einen Hund 15 Wochen bei ihnen in der Zucht zu behalten, das macht niemand von denen. Damit hätten wir das Geschäft dieser mafiösen Züchter, die in der Slowakei, in Ungarn, in Rumänien und so weiter beheimatet sind, wirklich abgeschreckt. Ich oder wir haben natürlich versucht, mit allen Parteien darüber zu verhandeln, dass sie bei dem Antrag, den ich jetzt einbringe, mitgehen. Leider Gottes sind die Regierungsparteien wieder nicht mitgegangen. Ich hoffe, dass Sie zumindest jetzt diesem Antrag zustimmen.
Ich bringe folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel“
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1378/A(E) des Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen
Die gefertigten Abgeordneten stellen den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gegenüber der Europäischen Kommission bekannt zu geben, dass Österreich die Ausnahme betreffend die Notwendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziellen Handel eines Privaten oder Gewerbetreibenden mit Hunden und Katzen nicht in Anspruch nimmt, so dass jene Tiere, die künftig im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und damit beim Import ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“
*****
Das heißt, das ist ein gravierender Schritt, um den illegalen Welpenhandel zu unterbinden. Ich habe es schon im Ausschuss gesagt: Ein Transport mit 143 Welpen ist durch Österreich gegangen, in Nürnberg wurde er gestoppt, und die Welpen wurden in ein Tierheim gebracht. Mit diesem Antrag könnten wir das in Zukunft verhindern. Ich habe folgende Bitte: Stimmen Sie diesem Antrag zu! Damit würden wir etwas Gutes für die Hunde und Katzen, die illegal verbracht werden, machen. (Beifall bei der SPÖ.)
16.43
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Peter Schmiedlechner, Fiona Fiedler, BEd,
Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 25 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1378/A(E) der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes (764 d.B)
Es ist derzeit sowohl für Privatpersonen als auch für HändlerInnen zulässig, Hunde- und Katzenwelpen ab einem Alter von acht Wochen nach Österreich zu importieren. Das hat jedoch zur Folge, dass diese über keinen vollständigen Schutz gegen Tollwut verfügen. Mitgeführt werden muss nur eine selbst ausgestellte Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung für Tiere zwischen 8 und 16 Wochen ohne gültige Tollwutimpfung. In dieser Bescheinigung bestätigt der Händler/die Händlerin bzw. die Privatperson, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren worden ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist.
Problematisch ist die derzeitige Vorgehensweise Österreichs besonders bei der wirtschaftlichen Verbringung von Hunde- und Katzenwelpen ins Inland. Bei organisierten WelpenhändlerInnen aus dem benachbarten Ausland ist es in der Regel nicht nachvollziehbar, von wo diese die betroffenen Tiere beziehen. Diese stammen oftmals aus unkontrollierten „Hinterhofzuchten“. Von den WelpenhändlerInnen werden sie „gesammelt“ und anschließend nach Österreich verbracht. Dabei wird den AbnehmerInnen suggeriert, dass die Tiere aus liebevollen, familiären Zuchten stammen. Die Korrektheit der Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigungen ist in diesen Fällen daher sehr zweifelhaft. Hinzu kommt, dass die Nachfrage von Welpen aus solch dubiosen Quellen deshalb ungebrochen hoch ist, weil sie bereits mit einem Alter von 8 Wochen nach Österreich verbracht werden können. Die Praxis zeigt, dass die betroffenen Welpen oft schwer krank sind (insb. den Parvovirus tragen) und im schlimmsten Fall kurz nach der Übergabe in Österreich eingeschläfert werden müssen.
Österreich soll deshalb gegenüber der Europäischen Kommission bekannt geben, dass ein gültiger Impfschutz gegen Tollwut bei der wirtschaftlichen Verbringung - das umfasst jede kommerzielle Einfuhr (eines Privaten oder Gewerbetreibenden) - nach Österreich als notwendig angesehen wird. Damit soll erreicht werden, dass Hunde- und Katzenwelpen bei der kommerziellen Einfuhr ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, gegenüber der Europäischen Kommission bekannt zu geben, dass Österreich die Ausnahme betreffend die Notwendigkeit eines gültigen Impfschutzes gegen Tollwut beim kommerziellen Handel eines Privaten oder Gewerbetreiben mit Hunden und Katzen nicht in Anspruch nimmt, so dass jene Tiere, die künftig im Rahmen wirtschaftlicher Tätigkeiten nach Österreich verbracht werden, einen ausreichenden Schutz vor Tollwut haben und damit beim Import ein Mindestalter von 15 Wochen aufweisen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stammler. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Heute ist ein guter Tag für die bäuerlichen Familienbetriebe. Am Vormittag haben wir das Landarbeitsgesetz beschlossen, das nicht nur die Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter stützt, sondern mit dem Arbeitgeberzusammenschluss kleinen bäuerlichen Betrieben auch die Möglichkeit gibt, sich zusammenzuschließen und gemeinsam eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter in den Betrieb oder in die Betriebe zu holen und damit eine gewisse Work-Life-Balance für sich selber herzustellen.
Jetzt behandeln wir den Antrag zur mobilen Schlachtung. Das war nicht nur eine Forderung der grünen Bäuerinnen und Bauern, sondern auch eine zentrale Forderung des Tierschutzvolksbegehrens, das von mehr als 400 000 Menschen unterstützt worden ist und jetzt als Oekoreich mit dem Parlament in Diskussion treten will.
Der Umgang einer Gesellschaft mit ihren Tieren sagt meines Erachtens sehr viel über die Gesellschaft selbst. Wir alle kennen die abscheulichen und grauslichen Bilder der zwei Schiffe, die gerade vollgestopft mit Rindern quer über das Mittelmeer hin und her geschickt worden sind, und niemand wollte dafür Verantwortung übernehmen. Für die meisten Bäuerinnen und Bauern, die sich 24/7, jeden Tag um ihre Tiere kümmern, ist es ein Graus, nachher sehen zu müssen, was mit Rindern geschehen kann, wenn sie das Hoftor einmal hinter sich gelassen haben.
Die mobile Schlachtung ermöglicht eine Schlachtung im gewohnten Umfeld. Damit können die Tiere nicht nur im Betrieb auf die Welt kommen, sondern in diesem Betrieb auch geschlachtet werden.
Der Absatz von Biolebensmitteln und auch von regionalen Lebensmitteln ist in der Coronazeit um einiges gestiegen. Ich glaube, daran sieht man auch, dass die Menschen, sobald sie aktiv entscheiden können, selbst ins Supermarktregal greifen und zu Hause
kochen, sehr wohl wirkliche Qualität und auch Transparenz haben wollen – und eben dorthin greifen, wo man weiß, dass man etwas kriegt, was in Ordnung ist.
Wir ermöglichen mit der mobilen Schlachtung also das andere Ende der Fahnenstange und zeigen, wie unnötig solche Transporte sind und in Zukunft auch sein werden. Mit diesem Antrag holen wir uns ein Stück Würde zurück: als Bäuerin und als Bauer, auch als gesamte Gesellschaft, und vor allem holen wir die Würde für unsere Tiere zurück. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Prinz.)
16.47
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Ja, ich muss sagen, ich schließe mich meinem Vorredner an: Ich freue mich auch wirklich sehr, dass wir den Antrag zum Thema Hofschlachtung heute im Parlament einstimmig beschließen werden. Es ist ein Antrag, den ich zum ersten Mal 2018 im Plenum eingebracht und auch seither diskutiert habe, und ich bin jetzt wirklich froh, dass es durch die konstruktive Zusammenarbeit im Landwirtschaftsausschuss, aber dann auch im Gesundheitsausschuss möglich war, das heute hier einstimmig zu beschließen.
Worum geht es? – Vereinfacht gesagt geht es um die Möglichkeit, im gewohnten Umfeld der Tiere eine Schlachtung vorzunehmen, und auf der anderen Seite geht es auch um vernünftige Rahmenbedingungen für regionale, teilmobile und mobile Schlachtungen. Das ist aus unserer Sicht eine Win-win-win-Situation. Warum? – Es ist Win für den Konsumenten, es ist Win für den Landwirt und natürlich ist es eine Win-Situation für das Tier.
Damit möchte ich auch anfangen, denn ich glaube, das liegt uns allen sehr am Herzen. Es geht einfach wirklich darum, dass wir unnötige Tiertransporte, die das Tier ja stressen – die sind es ja nicht gewohnt, dass sie auf einen Transporter raufmüssen, dass sie dann, wenn es blöd hergeht, über mehrere Stunden sozusagen herumgeführt werden und dann am Schlachthof vielleicht auch noch warten müssen, salopp gesagt, bis sie drankommen, das ist natürlich Stress für die Tiere –, tunlichst vermeiden wollen. Deswegen ist es natürlich eine großartige Geschichte, das hier zu ermöglichen. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Es ist aber auch eine Win-Situation für den Konsumenten, und warum ist es das? – Weil durch den Transport und durch diesen Stress natürlich auch Stresshormone im Fleisch zu finden sind. Das kann man auch nachweisen. Das wird natürlich reduziert, und auch deswegen ist das sehr gut. Ganz im Ernst: Alles, was lebende Tiere von der Straße bringt, ist generell einfach gut und sinnvoll. CO2-Reduktion, jeden Kilometer, der unnötig gefahren wird, zu vermeiden – auch das ist natürlich ein Vorteil.
Drittens ist es ein Vorteil für die Landwirtinnen und Landwirte, weil dadurch wieder eine direktere Kontrolle über den Verarbeitungsprozess ermöglicht und somit auch mehr Wertschöpfung generiert werden kann. Wir haben ja gesehen, nicht nur in der Krise, sondern schon über viele Jahre – man sieht es im Grünen Bericht –, dass sich für LandwirtInnen, die diversifizieren und vielleicht auch betrieblich vermarkten, Direktvermarktung machen, zusätzliche Einkommenszweige eröffnen, die wirklich sehr, sehr gut funktionieren. Am Ende des Tages ist es uns NEOS auch besonders wichtig, dass die Bäuerinnen und Bauern weniger von Förderungen abhängig sind und dass sie mit der Arbeit, die sie jeden Tag verrichten, ihr eigenes Einkommen generieren können und diese Abhängigkeit kleiner wird.
Was es aber noch zusätzlich brauchen wird, fällt unter die Stichworte Aufklärung und Ernährungsbildung. Wir müssen – und das muss bereits in den Schulen starten – von
diesem Viel und Billig gerade beim Fleisch wegkommen, wir müssen hin zu Nachhaltigkeit und zu Qualität. Wenn ich Qualität sage, dann meine ich nicht nur, dass der pH-Wert beim Fleisch stimmt und dass natürlich alle hygienischen Voraussetzungen vollkommen erfüllt sind – davon gehe ich aus, das ist ganz klar –, sondern mir geht es auch darum, dass das Tierwohl, von der artgerechten Haltung über die artgerechte Fütterung bis hin zum Schlachten im gewohnten Umfeld, wirklich sehr, sehr ernst genommen wird. Und es geht mir auch darum, dass es eine faire Entlohnung für die Landwirtinnen und Landwirte gibt, die das ermöglichen, weil das natürlich sehr viel mehr Aufwand ist.
Zusammenfassend: Ich freue mich wirklich sehr über die breite Unterstützung dieses Antrages. Wenn wir da das Verbindende über das Trennende stellen können, dann werden wir noch viel für die Bäuerinnen und Bauern in diesem Land erreichen. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
16.51
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmiedlechner. – Bitte.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Zuseher und Zuseherinnen! Regionale Lebensmittel werden immer wichtiger. Der Konsument schaut vor allem darauf, woher die Lebensmittel kommen. Die landwirtschaftliche Direktvermarktung von Lebensmitteln boomt momentan und steht beim Konsumenten hoch im Kurs. Gerade für die landwirtschaftlichen Klein- und Mittelbetriebe ist die Direktvermarktung eine gute Möglichkeit, um die Chance, dass der Betrieb weitergeführt werden kann, zu erhalten.
Eine Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere reduziert den Stress für die Tiere und verbessert damit die Qualität des Fleisches. Gleichzeitig stärkt das die regionale Schlachtung und regionale Wirtschaftskreisläufe. Tiertransporte werden weniger, damit wird auch ein Etikettenschwindel schwieriger. Die regionale Kreislaufwirtschaft wird gefördert und gestärkt. Wir Freiheitliche begrüßen diese Lösung. Es war höchste Zeit, dass diese mobile Schlachtung ermöglicht wird, deswegen unterstützen wir diesen Antrag.
Das kann für Direktvermarkter aber nur der Anfang sein. Für die Direktvermarktung braucht es viel mehr Maßnahmen, um diese zu stärken und weiter auszubauen. Damit die regionale Produktion noch weiter ausgebaut und gestärkt wird, braucht es eine lückenlose Herkunftskennzeichnung. – Herr Minister, im Ausschuss haben Sie ja bereits versprochen, dass Sie dieses Problem endlich angehen werden. Wir warten!
Weiters brauchen unsere Direktvermarkter steuerliche Entlastung und einen Abbau von Bürokratie – etwas, das die ÖVP ständig verspricht, leider aber bleibt die Lieferung aus. Gerade die Konsumenten und Konsumentinnen brauchen nicht nur Versprechungen, sie wollen Taten sehen. Sie wollen eine verlässliche Kennzeichnung von Lebensmitteln.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen diesen Antrag und werden ihm zustimmen und wir hoffen natürlich, dass weitere Schritte gesetzt werden, um die Direktvermarktung, um die Direktvermarkter in der bäuerlichen Landwirtschaft zu stützen. (Beifall bei der FPÖ.)
16.53
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Eßl. – Bitte.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir diskutieren heute einige Entschließungsanträge und auch einen Gesetzesantrag.
Zuerst zum Antrag von Kollegen Keck bezüglich Hundeschulen: Ich glaube, es ist richtig, dass wir diese Hundeschulen wirklich öffnen, weil die Ausbildungsmöglichkeit für Hunde nicht nur für die Hunde, sondern für Hund und Herrl, für das Gemeinsame, für das Miteinander wichtig ist, geht es doch darum, dass die Hunde ordentlich ausgebildet werden. Dieser Antrag zeigt, dass, wenn die Opposition vernünftige Anträge einbringt, wir als Koalitionsparteien dem auch entsprechend zustimmen können. Ich bedanke mich auch beim Bundesminister, dass er diesen Antrag vorweg schon in die Verordnung aufgenommen hat.
Anders schaut es beim heute eingebrachten Antrag des Kollegen Keck aus, mit dem andere Interessen verfolgt werden. Aus diesem Grund wird da von meiner Seite keine Zustimmung kommen.
Sehr positiv sehe ich natürlich auch den gemeinsamen Antrag, den die NEOS, die Grünen und wir eingebracht haben und in dem wir den Gesundheitsminister ersuchen – wörtlich –, „Voraussetzungen zu schaffen, mit denen regionale, mobile und teilmobile Schlachthöfe und -einrichtungen sowie die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere ermöglicht und gefördert werden“.
Meine geschätzten Damen und Herren, wir brauchen eine praxiskonforme Regelung. Damit können wir die Anzahl der Tiertransporte reduzieren, damit können wir Stressfaktoren der Tiere minimieren, wir können die Möglichkeit schaffen, dass die Direktvermarkter die Wünsche der KonsumentInnen erfüllen, wir schaffen damit die Möglichkeit, Wertschöpfung zu den Bäuerinnen und Bauern zu bringen, und wir ermöglichen damit, das Bündnis Bauer-Konsument zu stärken. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer.)
Im Zusammenhang mit der Stärkung dieses Bündnisses darf ich noch einmal darauf aufmerksam machen, dass mit dem Kauf heimischer Produkte viel bewegt werden kann. Der Kauf heimischer Lebensmittel schafft Tierwohl, hilft den Bäuerinnen und Bauern, schafft Arbeitsplätze, sichert indirekt auch den eigenen Arbeitsplatz, meine geschätzten Damen und Herren, und stärkt einen Lebensraum mit Lebensqualität. An dieser Stelle darf ich auch wie mein Vorredner darauf aufmerksam machen, dass eine gute Kennzeichnung der Lebensmittel für uns wichtig ist, eine Herkunftskennzeichnung, mit der man tatsächlich ersichtlich macht, dass die Lebensmittel aus Österreich oder von anderswo kommen.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Änderung des Veterinärrechtsgesetzes. Ein unmittelbar anwendbares EU-Recht macht es notwendig, dass wir diese heutige Änderung entsprechend beschließen, mit verschiedenen Bereichen, in dem Fall der „Bekämpfung von Tierseuchen“, der „Überwachung der Tiergesundheit“ und der „Abwehr und Tilgung von ansteckenden Krankheiten der Bienen“.
Alles in allem, glaube ich, können wir drei Anträgen mit sehr gutem Gewissen und mit positiver Energie zustimmen und werden den einen Antrag des Kollegen Keck leider ablehnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Jakob Schwarz.)
16.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Voglauer. – Bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrter Herr Minister! Nur kurz auch unsererseits eine Rückmeldung zum Welpenhandel: Natürlich ist das, was hier gängige Praxis ist, absolut etwas, dem ein Riegel vorgeschoben gehört, und wir werden uns auch weiterhin darum bemühen. Auch wenn wir diesem Entschließungsantrag heute nicht zustimmen können, wird daran gearbeitet, eine entsprechende Lösung herbeizuführen, mit der wir diesem illegalen Handel
entgegenwirken und auch der entsprechenden Impfung und so weiter einen guten Weg ebnen.
Zur Tierseuchenbekämpfung und quasi zu dieser Übereinstimmung der europäischen Dimension mit der nationalen Dimension ist es ja bereits im Ausschuss zu einem guten Austausch gekommen. Ich bringe hiermit aber noch einen Abänderungsantrag in zweiter Lesung ein:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Franz Eßl, Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag 1367/A der Abgeordneten Franz Eßl, Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Durchführung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) im Rahmen der bestehenden österreichischen Veterinärgesetze sichergestellt wird (Veterinärrechtsnovelle 2021) in der Fassung des Ausschussberichtes in (765 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag in der Fassung des Ausschussberichtes 765 d.B. wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 wird die Wortfolge „die in der Anlage genannten Änderungsrechtsakten“ durch die Wortfolge „die in der Anlage genannten Änderungsrechtsakte“ ersetzt.
2. In § 2 wird der Begriff „Bundesminster“ durch den korrekten Begriff „Bundesminister“ ersetzt.
3. Bei Bezeichnung der Anlage wird der Begriff „Anhang“ durch den Begriff „Anlage“ ersetzt.
Begründung
Sprachliche Richtigstellung von Fehlern im ursprünglichen Text.
*****
Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
16.59
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hauser. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Aller guten Dinge sind drei, Herr Präsident, danke noch einmal.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen – jetzt mache ich es kurz, Axel, keine Frage –, wir haben ja vor nicht allzu langer Zeit den Grünen Bericht, den Einkommensbericht der Landwirtschaft, diskutiert und haben dabei feststellen müssen, dass die Einkommen der Landwirte leider Gottes stagnieren. Um die Zahlen noch einmal in Erinnerung zu rufen: Das durchschnittliche Einkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes lag 2019 bei 27 966 Euro, im Jahr 2018 bei 28 035 Euro, inflationsbereinigt war das doch ein größeres Minus.
Was immer aufgefallen ist, ist, dass das Einkommen der Bergbauern um 19 Prozent unter dem durchschnittlichen Einkommen und auch um 32 Prozent unter dem Einkommen der Nicht-Bergbauern liegt.
Gerade die Direktvermarktung ist die Chance schlechthin, diese Einkommenssituation wesentlich zu verbessern. Deswegen tragen wir die Initiative, regionale Schlachthöfe vor Ort zu unterstützen, gerne mit. Damit kann auch vor Ort regionale Wertschöpfung entstehen. Die Punkte, die dafür sprechen, sind hinlänglich aufgezählt worden, und es ist auch gut und wichtig, dass das Tierwohl dabei endlich Berücksichtigung findet und lange Tiertransporte überhaupt nicht mehr stattfinden, sondern dass die Schlachtungen im gewohnten Umfeld der Tiere stattfinden. Aus unserer Sicht ergibt das also ein riesengroßes Plus für die Schlachtung vor Ort, auch unabhängig davon, dass dadurch regionale Wirtschaftskreisläufe unterstützt werden und natürlich auch Einkommen vor Ort erzielt wird. – Das ist der erste Punkt.
Der zweite Punkt – von unserem Landwirtschaftssprecher Peter Schmiedlechner bereits angesprochen – ist, dass jetzt endlich auch die verpflichtende Herkunftskennzeichnung für alle Lebensmittel einzuführen ist. Das ist ein Wunsch, den die Freiheitliche Partei seit Jahren hier im Parlament vorträgt, zu dem sie initiativ geworden ist. Diese Initiative ist aber bisher leider Gottes primär immer an der ÖVP gescheitert. Wir hoffen, damit jetzt weiterzukommen, und ich bin guter Hoffnung, dass die Bewegung innerhalb der ÖVP in die richtige Richtung geht. (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend, geschätzte Kolleginnen und Kollegen: Nutzen wir bitte die Chance, die durch Corona aufgetreten ist – das ist einmal etwas Positives –, denn der Konsument will nicht nur ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis, sondern unterstützt auch Tierwohl und hohe Qualität!
Wenn man diesen Kreislauf zu Ende denkt, müssen wir natürlich konsequent gegen das Mercosur-Abkommen auftreten, was wir als Freiheitliche Partei auch tun. – Ich danke. (Beifall bei der FPÖ.)
17.03
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hechenberger. – Bitte.
Abgeordneter Ing. Josef Hechenberger (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! In der letzten Sitzung des Gesundheitsausschusses haben wir sehr viele Themen diskutiert, unter anderem die Öffnung der Hundeschulen. Kollege Keck, ich darf dir Folgendes mitgeben: Wenn Anträge der Opposition gut sind, dann werden diese auch sehr gerne von der Regierung beziehungsweise den Regierungsparteien umgesetzt, nur sind sie das sehr, sehr selten. (Ruf bei der SPÖ: Geh bitte! – Zwischenrufe der Abg. Heinisch-Hosek und Leichtfried.)
In diesem Zusammenhang darf ich sagen: Ich bekenne mich voll und ganz dazu, dass die Öffnung der Hundeschulen wichtig und gut ist. Wir wissen, dass viele Menschen sich im letzten Jahr einen Hund angeschafft haben und oft das notwendige Fachwissen für eine artgerechte Haltung fehlt. Wir wissen auch: Der Hund ist der beste Freund des Menschen, und es ist notwendig, dass auch der beste Freund entsprechend geschult wird, denn wir alle wollen ja hintanhalten, dass es zu Zwischenfällen zwischen den Tieren und zwischen Mensch und Tier kommt. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Ein zweiter Punkt, den wir im Gesundheitsausschuss diskutiert haben, war die mobile Schlachtung: Ich finde es gut, dass diese von allen Parteien mitgetragen wird. Haus- oder Hofschlachtungen waren noch vor Jahren gängige Praxis, aber aufgrund der gesetzlichen Änderungen wurde das immer mehr in großen Betrieben zentralisiert. So ist
es nun wieder möglich, einen Schritt in die Richtung zu setzen, die Tiere dort zu schlachten, wo sie gehalten werden, nämlich im gewohnten Umfeld, und damit auch Stress zu verringern und somit letztendlich die Lebensmittelqualität zu steigern.
Es ist aber notwendig, zu beachten, dass die Hygienestandards und die Lebensmittelsicherheit natürlich gewährleistet bleiben müssen. Ein Positivbeispiel ist für mich: Wir haben letztes Jahr in Tirol die mobile Geflügelschlachtung eingeführt, die sehr gut angenommen wird. Wir als Gesellschaft müssen den Tieren den notwendigen Respekt insofern erweisen, als sie eine artgerechte Haltung erleben und eine tiergerechte Schlachtung erhalten – und die Bauern können dieses Angebot annehmen. (Zwischenruf der Abg. Heinisch-Hosek.) Am meisten freut mich persönlich, dass unzählige Konsumentinnen und Konsumenten rückgemeldet haben, dass es für sie großartig ist, zu wissen, woher die Lebensmittel kommen beziehungsweise wie sie produziert wurden, und sie direkt beim Bauern einkaufen zu können.
Bezüglich dessen, was Kollege Hauser vorhin zum Thema Herkunftskennzeichnung gesagt hat, sage ich Folgendes: Guten Morgen, FPÖ! Wir sind diesbezüglich bereits in der Umsetzung. Ministerin Hartinger-Klein hat eineinhalb Jahre gar nichts getan. (Zwischenruf des Abg. Hauser.) Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung wird von unserer Seite umgesetzt, geschätzter Kollege! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Leichtfried: ... Bauernbund!)
17.05
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Gesundheitsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Ich darf, da alle Fraktionen einverstanden sind, mit der Abstimmung beginnen.
Zunächst ist über den Rückverweisungsantrag des Abgeordneten Scherak zu Tagesordnungspunkt 16 abzustimmen.
Ich lasse daher sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 757 der Beilagen nochmals an den Gesundheitsausschuss zu verweisen.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dafür eintreten, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden, in 757 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Smolle und Schallmeiner einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde zuerst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Abänderungsantrag der Kollegen Smolle und Schallmeiner betreffend Artikel 1 und 2: Wer dafür ist, den darf ich um ein entsprechendes Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer ist dafür? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer diesen Entwurf auch in dritter Lesung annimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist das gleiche Stimmverhalten, daher auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Prolongierung des Impfchaos vermeiden – Abschaffung des Kostendeckels bei der Beschaffung von Impfstoffen“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Aussetzen von COVID19-lmpfungen mit AstraZeneca-lmpfstoff“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, in 758 der Beilagen.
Hiezu liegen wiederum ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde daher wieder zuerst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile – der Systematik des Gesetzentwurfes folgend – und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 1 und die daraus resultierende Umnummerierung der Folgeziffern: Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfügung einer neuen Ziffer 1 und die daraus resultierende Umnummerierung der Folgeziffern.
Wer dafür ist, den darf ich um ein Zeichen bitten. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Die Abgeordneten Kucher, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 4 eingebracht.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Smolle, Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend die neue Ziffer 3.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Daher komme ich jetzt zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Es ist auch in dritter Lesung das gleiche Stimmverhalten, daher ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz, mit dem zur Abdeckung des Bedarfes zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie Ermächtigungen zur Verfügung über Bundesvermögen erteilt werden, geändert wird, samt Titel und Eingang in 759 der Beilagen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Auch in dritter Lesung ist es das gleiche Stimmverhalten, damit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 19: Zunächst stimmen wir über die dem Ausschussbericht 760 der Beilagen angeschlossene Entschließung in der Anlage 1 betreffend „Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen“ ab.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (150/E)
Weiters stimmen wir über die dem Ausschussbericht 760 der Beilagen angeschlossene Entschließung in der Anlage 2 betreffend „Selbsttests als Berufsgruppentest und Zutrittstest anerkennen“ ab.
Wer dafür ist, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen. (151/E)
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 761 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 762 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Tagesordnungspunkt 22: Antrag des Gesundheitsausschusses, seinen Bericht 763 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 23: Entwurf betreffend Veterinärrechtsnovelle 2021 in 765 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Eßl, Voglauer und Kollegen vor.
Daher werden wir zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Der Abänderungsantrag der Kollegen Eßl, Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend §§ 1 und 2 sowie betreffend die Bezeichnung der Anlage ist eingebracht.
Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich, ein Zeichen zu geben. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Wer diesen Entwurf auch in dritter Lesung annimmt, wird um ein entsprechendes Zeichen gebeten. – Das ist wiederum das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.
Tagesordnungspunkt 24: Abstimmung über die dem Ausschussbericht 766 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Förderung und Ermöglichung von regionalen und (teil-)mobilen Schlachthöfen und Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. (152/E)
Schlussendlich kommen wir zu Tagesordnungspunkt 25: Abstimmung über die dem Ausschussbericht in 764 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen. (153/E)
Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Keck, Schmiedlechner, Fiedler, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen gegen den illegalen Welpenhandel“.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend „Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!“ (727 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Drobits. – Bitte.
Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei Tagesordnungspunkt 26 geht es darum, dass es keine Bankomatgebühren geben soll. Wir sind gegen die Bankomatgebühren, wir lehnen diese ab. Wir haben auch in dem Entschließungsantrag an diese Bürgerinitiative angeknüpft, dass es natürlich einen kostenfreien Zugang zum eigenen Bargeld geben muss.
Es kann doch nicht sein – das ist ja unstatthaft –, dass das eigene Bargeld mit Spesen und Gebühren versehen wird. (Unruhe im Saal. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.)
Im Endeffekt muss es so sein, dass der kostenfreie Zugang zum eigenen Bargeld gewährleistet sein muss. Das sagen auch die Experten, die vor Kurzem im Konsumentenschutzausschuss anwesend waren. Sie alle haben gesagt, dass es grundsätzlich ohne Spesen und Gebühren sein sollte.
Mittlerweile ist es aber so, dass bereits Barabhebungen am Schalter mit Spesen und Gebühren verbunden sind, und wir sind weit weg davon, dass wir sagen, es ist unstatthaft, dass das eigene Bargeld mit Spesen und Gebühren versehen ist. Das ist der eine Aspekt.
Der zweite Aspekt ist der wohnortnahe Zugang zum eigenen Bargeld, und da haben wir wirklich ein Problem der Teilhabe. Wir haben auch von den Experten gehört, insbesondere von Kollegen Lausecker vom VKI, dass der Zugang im ländlichen, aber auch im städtischen Bereich mittlerweile stark verwehrt wird, weil die Bankfilialen schließen. Im Endeffekt haben Personengruppen, wie zum Beispiel gesundheitsbeeinträchtigte Personen, aber auch Personen, die mit der Digitalisierung nicht per Du sind, und ältere Personen, nicht mehr die Möglichkeit, den Zugang zum eigenen Bargeld zu haben. Ich glaube, es ist unsere Aufgabe, das zu gewährleisten, auch wenn wir wissen, dass die Digitalisierung fortschreitet. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein Problem, das wir alle kennen, sieht man, wenn man die Banken besucht: dass selbst die Banken nicht mehr alle Bankomaten in ihrem Eigentum haben, sondern diese ausgliedern und sogenannte Drittanbieter sie übernehmen. Mittlerweile sind 17 Prozent aller Bankomaten von Drittanbietern oder Fremdabrechnern, und diese verlangen Gebühren und Spesen, die teilweise nicht transparent ersichtlich sind. Das ist ein großes Problem für die Konsumentinnen und Konsumenten. Auch das sollten wir abschaffen, damit jene, die im ländlichen Bereich wohnen und dieser Bankomaten bedürfen, nicht unter die Räder kommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Ich darf abschließend folgenden Antrag meiner Fraktion einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit VertreterInnen des Bankenverbandes in Gespräche einzutreten, um ohne gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, sodass sie ihr persönliches Finanz-Management mit Servicierung und Beratung durch ein fachkundiges Bankpersonal durchführen kann. Zusätzlich sind dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen, insbesondere ältere und beeinträchtigte Menschen, zu berücksichtigen.
Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf bis Ende September 2021 vorzulegen.“
*****
Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)
17.18
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits und GenossInnen
betreffend wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale
eingebracht im Zuge der Debatte über den TOP 26, Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Bürgerinitiative des Abgeordneten Andreas Kollross, Genossinnen und Genossen betreffend "Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!" (10/BI) (727 d.B.)
Banken sind Finanzdienstleistungsinstitute. Der Begriff „Finanzdienstleister“ wurde zu Beginn der 1980er Jahre in den USA geprägt und war auf die Funktion der Banken im Privatkundenbereich ausgerichtet. Im Zentrum steht die Tätigkeit der Banken im Bereich des Einnahmen- und Ausgabenmanagement von Zahlungsmitteln, von Sparen und Vermögensbildung. An diesen Tätigkeitsfeldern erkennt man, dass die Banken eine gesellschaftspolitische Aufgabe wahrnehmen, die weit über den rein ökonomischen Bereich hinausgeht.
Von welcher zentralen Bedeutung der wohnortnahe Zugang zu einer Bankfiliale ist, zeigte sich in der Coronavirus-Krise. Sehr viel, das wir als selbstverständlich empfanden, ist dies plötzlich nicht mehr. Das Leben im digitalen Zeitalter wurde nicht nur entschleunigt, sondern auch begrenzt – und dies im wahrsten Sinne des Wortes. Wir alle mussten erkennen, dass wir uns – innerhalb kürzester Zeit - in einem sehr engen Umfeld wiederfinden können. Diese Erkenntnis muss nun mit politischen Maßnahmen in die Realität geholt werden.
Die zentrale Stellung der Banken für Wirtschaft und Gesellschaft wurde auch von der Politik während der großen Finanzkrise, die vor 10 Jahren ausbrach, gewürdigt. Damit verbunden waren massive, europaweite finanzielle Hilfen für die angeschlagenen Banken.
Mit der zentralen Stellung ist jedoch auch eine nicht unerhebliche Verantwortung der Banken der Gesellschaft, im allgemeinen, und ihren Kunden, im speziellen, verbunden. Die einzelnen Bankkunden sind auch in Zeiten des personalschonenden Online-Bankings bei Entscheidungen in ihrem persönlichen Finanzmanagement auf die Expertise und die fachmännische Beratung angewiesen. Carl Fürstenberg brachte die Beziehung zwischen Kundenberaterin/Kundenberater und Kundin/Kunden treffend auf den Punkt als er meinte: „Niemand kennt die Menschen so gut wie der Beichtvater, der Bankier und der Bettler.“
Diese Vertrauensbeziehung muss erhalten bleiben, was auch durchaus im Sinne der Bankinstitute hinsichtlich der Kundenbindung ist. Sicherlich kann die Profitmaximierung jedoch nicht über das gerechtfertigte Interesse der österreichischen Bevölkerung gestellt werden, in ihrem persönlichen Finanzmanagement von ihrer Hausbank nicht alleine gelassen zu werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, mit VertreterInnen des Bankenverbandes in Gespräche einzutreten, um ohne gesetzliche Maßnahmen sicherzustellen, dass die Bevölkerung einen wohnortnahen Zugang zu einer Bankfiliale hat, sodass sie ihr persönliches Finanz-Management mit Servicierung und Beratung durch ein fachkundiges Bankpersonal durchführen kann. Zusätzlich sind dabei die Bedürfnisse von in der Mobilität eingeschränkten Personen, insbesondere ältere und beeinträchtigte Menschen, zu berücksichtigen.
Sollte dies nicht gelingen, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat einen diesbezüglichen Gesetzesentwurf bis Ende September 2021 vorzulegen.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Fischer. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Konsumentenschutzausschuss ist ja viel zum Thema Bargeld gesprochen worden. Vorab möchte ich die gesetzliche Bestimmung, dass Bargeld unser einziges gesetzliches Zahlungsmittel ist, noch einmal in Erinnerung rufen, weil ja immer wieder der Ruf laut wird, wir müssen das gesetzlich verankern. Im Eurogesetz ist verankert: Auf Euro lautende Banknoten und Münzen sind das einzige gesetzliche Zahlungsmittel. – Und das ist auch gut so. Das heißt, wo immer Sie einkaufen gehen, haben Sie das Recht, mit Bargeld zu bezahlen. Ich glaube, wir sollten uns auch dafür einsetzen, dass die Versorgung mit Bargeld gewährleistet bleibt.
Vor allem in den Gemeinden gibt es derzeit folgende Situation: In den Jahren 2012 bis 2017 ist die Versorgung mit Bankfilialen um 17 Prozent gesunken, aber auf der anderen Seite gibt es eine neue Möglichkeit, Geld abzuheben. Man nennt das Cashbackmethode, Gemeindebundobmann Riedl hat es erklärt: Man geht in den Supermarkt, in das Hotel, konsumiert etwas und kann dafür auch Geld abheben. Es gibt in Österreich derzeit 12 000 Terminals. Ich glaube, das ist eine sehr gute Möglichkeit, dass man Bargeld auf eine andere Art und Weise abheben kann.
Warum ist Bargeld überhaupt so wichtig? – Wenn ich mit meiner siebenjährigen Tochter Kaufmannsladen spiele, kann ich natürlich (eine Chipkarte in die Höhe haltend) meine Bankomatkarte zücken. (Abg. Belakowitsch: Das ist eine Zutrittskarte!) – Ja, ich wollte nicht für eine bestimmte Bank Werbung machen. Es ist meine Abgeordnetenkarte. Wir spielen also Einkaufen, und wenn man dabei ein paar Münzen hat (ein Glas mit Münzen schüttelnd), ist das etwas zum Angreifen, und so soll es auch sein.
Das heißt, es ist ganz wichtig, um den Umgang mit Geld zu üben, dass es Bargeld gibt. Clemens Mitterlehner von der Schuldnerberatung hat uns auch erklärt: Bei Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, ist es ganz wichtig, wenn sie Bargeld eingesteckt haben und das Bargeld auf fünf Tranchen aufteilen.
Die Lampe hier am Rednerpult leuchtet, und ich will auch nicht zu viel Redezeit in Anspruch nehmen: Ich glaube, dass es im Sinne der Nahversorgung wichtig ist, dass Bargeld erhalten bleibt. Es gibt derzeit eine gute Bargeldversorgung, und wir sorgen dafür, dass es so bleibt. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.21
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kollross. – Bitte.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Seit 2017 wissen wir in Wirklichkeit, dass es da ein Problem gibt, das es zu lösen gilt. Zu diesem Zeitpunkt hat nämlich der Verfassungsgerichtshof das alte Gesetz zum Verbot von Bankomatgebühren aufgehoben. Seit 2017 erleben wir leider auch, dass es seitens der ÖVP eine Blockade gibt, ein neues Gesetz auf den Weg zu bringen – zuerst mit der FPÖ und jetzt mit den Grünen. Seit 2017 versuche ich, hier im Haus für ein Gesetz einzutreten, damit wir endlich wieder ein Gesetz
bekommen, damit die Menschen auch hinkünftig ein Recht auf ihr Bargeld haben, ohne dass sie dafür zahlen müssen, und seit 2017 wird das von den Regierungsfraktionen, egal in welcher Konstellation, verhindert.
Worum geht es eigentlich, und warum ist das so wichtig? – Wir wissen ja alle, dass das Filialnetz von Banken ein immer kleineres wird. Wir erleben, dass in den Gemeinden, aber auch in Städten – es ist ja schon lang nicht mehr nur ein ländliches Problem, sondern sehr wohl auch ein städtisches Problem – immer weniger Bankfilialen vorhanden sind. Mit der Bankfiliale verschwindet aber nicht nur die Bankfiliale, sondern meistens auch der Bankomat. Dann gibt es in vielen Gemeinden eine Möglichkeit, um noch zu seinem Bargeld zu kommen, nämlich indem ein Drittanbieter hergeht und sagt: Ja, ich stelle euch gerne weiterhin einen Bankomaten zur Verfügung, aber es gibt zwei Grundvoraussetzungen – liebe Gemeinde, liebe Stadt, du kannst entscheiden –: Entweder zahlen die Bürgerinnen und Bürger für jede einzelne Abhebung, oder – wenn du das nicht willst, liebe Gemeinde, liebe Stadt – du zahlst als Gemeinde, als Stadt jeden Monat einen gewissen Betrag, damit deine Bürgerinnen und Bürger nach wie vor gratis zu ihrem Bargeld kommen.
Kollegin Fischer, die vor mir gesprochen hat, weiß es, in ihrer Gemeinde gibt es so einen Fall. Ihr zahlt jeden Monat 300 Euro an einen Drittanbieter, nur damit ihr nach wie vor euren Bürgerinnen und Bürgern ihr Bargeld zukommen lassen könnt. Es gibt noch viele, viele andere Gemeinden, in denen die Bevölkerung unter dieser Situation leidet.
Die Frage ist, konkret an die Grünen, konkret an die ÖVP: Wie lange wollt ihr diese Situation noch so bestehen lassen? (Beifall bei der SPÖ.) Wie lange wollt ihr noch blockieren? Wie lange wollt ihr die Bevölkerung noch dieser Situation aussetzen und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister dieser Situation aussetzen? Wann schafft ihr endlich ein Gesetz, damit es ein Recht auf das eigene Bargeld gibt?
Es ist ein ganz einfaches Gesetz. Der zuständige Konsumentenschutzminister hat in seiner Erklärung zu dieser Bürgerinitiative auch formuliert, wie einfach es ginge, dass man so ein Gesetz verabschiedet, also wie der Gesetzestext lauten müsste. Es ginge eigentlich nur mehr darum, dass ihr es ins Parlament einbringt und dass wir eine Mehrheit dafür bekommen. Wir stünden seit vier Jahren dafür bereit. Es wird Zeit, dass ihr euch endlich bewegt, sodass die Menschen in diesem Land auch in Zukunft ein Recht auf ihr Bargeld haben, ohne dass sie dafür zahlen müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
17.25
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wurm. – Bitte.
Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ja, Kollege Kollross hat es eh gut erklärt. Nur, Herr Kollege: Ich treibe das Thema seit 2013 voran, und wir sind nun im Jahr 2021. Also es dauert einfach ein bisschen, bis man da weiterkommt. (Zwischenruf bei der SPÖ.)
Noch einmal kurz zur Erklärung: Es gibt zwei Problemkreise, nämlich zum einen: Wie kommt man zu seinem Bargeld? – Das ist ein Thema. Dazu kann in ländlichen Regionen, teilweise auch in der Stadt ein Fußmarsch von 5 Kilometern notwendig sein. Der zweite Problemkreis: Kommt man kostenlos zu seinem Bargeld? – Das sind die zwei Problemkreise, die es gibt.
Wir hatten in der letzten Sitzung des Konsumentenschutzausschusses eine sehr tolle Expertenrunde. Ich kann nur jedem empfehlen, das im Protokoll auf der Parlamentswebsite nachzulesen. Diese Experten – vom Gemeindebund bis zum Bankensektor – haben das Thema sehr, sehr ausführlich erklärt.
Noch einmal ganz kurz: Es gibt circa 9 000 Bankomaten in Österreich, und – wie vorhin schon erwähnt – es werden halt immer weniger Bankomaten von den Banken selbst. Noch ist die Quote bei 83 Prozent, Tendenz sinkend.
So, und jetzt geht es darum, eine Lösung zu finden: Wie kommt man als Konsument, als Kunde zu seinem Bargeld, und zwar kostenlos? Es gab leider diese Entscheidung – und das vergessen viele –, dass Banken grundsätzlich für die Barabhebung Geld verlangen dürfen.
Jetzt haben halt bei uns in Österreich die meisten Bankkunden ein Girokonto, bei dem das in der Regel – unter Anführungszeichen – „inkludiert“ ist, aber das heißt, es ist auch nicht kostenlos. Wenn man ein Girokonto hat und eine Pauschalgebühr zahlt, bezahlt man damit in der Regel auch seine Bargeldabhebungen mit. Also kostenlos ist es jetzt schon nicht, muss man dazusagen.
Jetzt geht es im Prinzip darum, eine Lösung zu finden, weil es sein könnte, dass die Banken – jetzt verrechnen sie quasi freiwillig nichts – morgen sagen: Wir verrechnen jetzt 30 Cent pro Barabhebung. – Das wäre rechtlich gedeckt. Dieses Problem sollen und müssen wir sehr, sehr rasch lösen.
Es gibt auch noch ein anderes Thema. Das hat man jetzt in Zeiten von Corona erlebt, als plötzlich das offizielle Zahlungsmittel, nämlich Bargeld, von manchen Superklugen abgelehnt wurde. Manche Restaurants, manche Betriebe haben sich geweigert, Bargeld zu nehmen, mit dem fadenscheinigen Argument – das waren eh Fakenews –, dass die Coronaviren über Bargeld übertragen werden können.
Also man muss in diesem Bereich sehr, sehr gut aufpassen. Das heißt, wir als FPÖ wollen, dass die Konsumenten in Österreich einen Zugang, und zwar einen räumlich nahen und weiterhin kostenfreien Zugang, zum Bargeld haben.
Auf der anderen Ebene gibt es aber die Europäische Union, in der es, wie, glaube ich, sehr viele schon wissen, tendenziell eher in die Richtung geht, Bargeld zu verknappen, sage ich einmal vorsichtig, zu reduzieren. Es ist daran gedacht, teilweise die kleineren Cent-Münzen abzuschaffen. Im oberen Bereich sind ja die 500-Euro-Scheine bereits Geschichte, und es schaut so aus, als ob es so weiterginge. Auf europäischer Ebene gibt es auch noch die Obergrenze für Bargeld in vielen Staaten. Auch da ist Gefahr in Verzug. Deshalb bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU“
„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
- die Cent- und Euro-Bargeldmünzen“
– und -scheine –
„in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und
- keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt.“
*****
Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)
17.29
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abg. Peter Wurm, Walter Rauch, Christian Ries, Peter Schmiedlechner
und weiterer Abgeordneter
betreffend Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 26.) Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Bürgerinitiative (10/BI) betreffend "Gegen Bankomatgebühren – für einen unentgeltlichen Zugang zum eigenen Bargeld in Österreich!" (727 d.B.) in der 91. Sitzung des Nationalrats am 25. März 2021
Der Masterplan der Bargeldabschaffung schreitet in der Europäischen Union offensichtlich weiter voran. Nach der Beseitigung der 500 Euro-Geldscheine geht es jetzt den 1 und 2-Cent-Münzen durch die Eurokraten in Brüssel an den Kragen. Aus der EU-Kommission heraus hört man, die Cent-Münzen seien unbeliebt. In Wahrheit soll im Zuge dieser Cent-Abschaffung dann auch gleich eine Aufrundung bei Preisen und Dienstleistungen erfolgen.
Am Ende des Tages freut sich wieder der EU-Budgetkommissar in Brüssel, dessen Einnahmen ja auf der Grundlage von Steuereinnahmen der Mitgliedsländer beruhen. Steigen die Preise durch Aufrundung wegen Wegfall von 1 und 2-Centmünzen, dann erhöhen sich etwa auch Mehrwertsteuereinnahmen auf Waren und Dienstleistungen.
Alle Preise sollen auf 5-Cent aufgerundet werden
Geht es nach Brüssel, dann sollen alle Preise auf 5-Cent aufgerundet werden. Das bringt in der Masse für den einfachen Mann und die einfache Frau im Volk dann einen ordentlichen Preisschub nach oben. Bereits seit 2001 gab es immer wieder Vorstöße aus der EU-Kommission und der Europäischen Zentralbank für die Cent-Abschaffung.
Kritiker der EU und ihrer Bargeldpolitik sind sich einig: Am Ende des Tages will man alle Cent-Geldstücke abschaffen, wie aus gewissen Finanzwirtschaftskreisen zu hören ist. Einerseits möchte man Konsumenten und Wirtschaft in den bargeldlosen Zahlungsverkehr abdrängen, andererseits soll kein Produkt und keine Dienstleistung
mehr billiger als 1 Euro sein.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass
• die Cent- und Euro-Bargeldmünzen in ihrem aktuellen Bestand erhalten bleiben und
• keine Aufrundung von Preisen für Waren und Dienstleistungen im Zuge der Abschaffung von Cent- und Euro-Bargeldmünzen erfolgt.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Wurm, die „Scheine“ stehen in unseren Unterlagen nicht drin. Sollten die aufgenommen werden? (Abg. Wurm: Lassen wir die Centmünzen! Lassen wir die! Die Münzen reichen! Ich bin schon froh, wenn wir das durchbringen! Wenn wir das durchbringen ...!)
Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Feichtinger. – Bitte. (Abg. Rauch: Herr Präsident, warum schmunzeln Sie so ...? Warum schmunzeln Sie so?)
Abgeordnete Elisabeth Feichtinger, BEd BEd (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Die Infrastruktur ist gerade im ländlichen Raum ein großes und wichtiges Thema. Als Bürgermeisterin bin ich immer wieder damit betraut, was das Vorhandensein und die Erreichbarkeit von Geschäften, Bildungseinrichtungen, Kassenärzten, Freizeiteinrichtungen und natürlich auch von Banken bedeutet. Leider wurden in den letzten Jahren viele Bankfilialen geschlossen und vor allem auch die Anzahl der Bankomaten reduziert. Man muss sich anschauen, dass das eigentlich auf den Gemeinden lastet, weil Unternehmen verkündet haben: Okay, wir stellen den Bankomaten zur Verfügung, es müssten gewisse Abhebungen stattfinden, aber die Gebühren für das, was nicht abgehoben wird, liebe Gemeinden, dürft ihr zahlen, und ihr müsst schauen, dass ihr das über die Runden bringt! – Fakt ist jedoch, dass wir Gemeinden das Budget nicht haben, noch dazu wird es in Zeiten von Corona immer knapper – und daher ist das einfach keine wirklich tolle Sache für uns Gemeinden.
Ein zweite, ebenfalls bedenkliche Entwicklung ist, dass die Endkunden diese Gebühren zahlen müssen – speziell, wenn ich an die Schuldnerinnen und Schuldner denke, die ohnehin schon schauen müssen, dass sie mit ihrem Geld klarkommen. Für sie soll ja das Ziel sein, regelmäßig kleine Geldbeträge abheben zu können, um zu lernen, mit Geld umzugehen. Es ist natürlich eine unglaubliche Herausforderung, wenn sie dafür auch noch Gebühren zahlen müssen, wenn es finanziell ohnehin schon sehr mau für sie aussieht.
Des Weiteren denke ich an meine Mädels: Wenn sie ihr Taschengeld bekommen und dieses abheben sollen und dürfen, dann ist es so, dass sie jedes Mal 10 Euro abheben. Dafür müssen sie jedes Mal Gebühren zahlen – dann bleibt ja nichts mehr übrig, und sie müssen de facto mit ihrem Taschengeld Gebühren zahlen. Das hat ja auch keinen Sinn!
Daher würde ich mir wünschen, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen und von der ÖVP – ich weiß, ihr habt die Bürgerinitiative im Ausschuss abgelehnt –: Vielleicht schaffen wir es, gemeinsam eine Lösung zu finden und einen Beschluss zu fassen, damit die Menschen das Recht auf einen kostenlosen Zugang zu ihrem Bargeld erhalten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.32
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Weidinger. – Bitte.
Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP):Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Menschen, die in Österreich leben! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Ich halte fest: Die ÖVP ist ein Garant für den Bestand des Bargeldes! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Oi ...! – Zwischenruf des Abg. Wurm.) Meine Damen und Herren, Bargeld bedeutet Freiheit. (Abg. Rauch: ... Herr Präsident! – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Beschützen wir das Prinzip der Wahlfreiheit, damit die Menschen selbst aussuchen können, ob sie von digitalen Bezahlmöglichkeiten Gebrauch machen oder mit Bargeld bezahlen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir werden dem Antrag von der SPÖ nicht die Zustimmung geben, nicht weil er von der SPÖ kommt, sondern weil wir ihn – und ich werde das gleich argumentieren – für
inhaltlich falsch halten. Es klingt ja verlockend: keine Bankomatgebühren zu zahlen und überall im Land wären Bankomaten.
Zu den Fakten: 96 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher sind sowohl mit der Bargeldversorgung als auch mit der Standortauswahl der Bankomaten zufrieden. Was ist nun mit den restlichen 4 Prozent? Hilft der Antrag der SPÖ diesen 4 Prozent? – Nein, er hilft nicht! Warum? – Der Verfassungsgerichtshof, meine Damen und Herren, hat es in seinem Erkenntnis ausgeführt. Es klingt ein bisschen absurd: Keine Bankomatgebühren sollen verbraucherfeindlicher sein als Bankomatgebühren. Ich darf es Ihnen darlegen: Mit welchem Anreiz sollte in einer Gemeinde, in der es keine Bankfiliale und auch keinen Bankomaten gibt, ein Bankomat errichtet werden, wenn man keine Gebühren einheben kann?
Wir haben in Österreich eines der weltweit dichtesten Bankomat- und Filialnetze der Welt, aber ich sage Ihnen auch, meine Damen und Herren, mit den Ansätzen von Kollegin Ulli Fischer von den Grünen haben wir uns nicht zufriedengegeben, sondern wir haben uns gefragt: Was können wir zusätzlich tun, um die Menschen noch zufriedener zu machen, um auch für die 4 Prozent tolle Lösungen zu finden? Deswegen gab es bei uns im Konsumentenschutzausschuss ein Expertenhearing, und ich darf Ihnen berichten: Ein charismatischer Gemeindebundpräsident – er brennt nicht nur für seine Gemeinde, sondern für Fachlösungen für die Gemeinden in ganz Österreich – hat drei konkrete Beispiele genannt, wie man Probleme löst, und zwar nicht aus der Theorie, sondern aus der Praxis. Das sind erstens das Landpaket, zweitens das Cashbackprojekt und drittens Kooperationen mit Kreditkarten.
Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf ein Beispiel aus dem gelobten Land, aus dem Kaunertal, lenken – es gibt das in vielen Gemeinden in Österreich, aber im Speziellen in dieser –: Man geht in eine Bäckerei, es schlägt einem der gute Duft einer echten Landbäckerei vor Ort entgegen. Man kauft Brot, Milch und Eier, alles aus Österreich, zahlt 20 Euro und sagt, man hätte gern 120 Euro, weil man gern 100 Euro in Cash hätte. Meine Damen und Herren, das bekommen Sie dort – ohne Gebühr! Das heißt, die Innovationskraft der österreichischen Gemeinden schließt auch diese Lücke. Es werden täglich mehr Gemeinden, die sich diesem Modell anschließen.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir, zum Abschluss noch etwas Wesentliches zur Konsumentenschutzpolitik in der Republik zu sagen: Das Wichtigste ist, dass die Einkommen der Österreicherinnen und Österreicher gesichert sind. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) Deswegen haben die österreichische Bundesregierung und die Parlamentsmehrheit ganz klare Maßnahmen gesetzt. Wir unterstützen die Wirtschaft und sorgen dafür, dass die betrieblichen Strukturen erhalten bleiben, um nach der Krise, die nicht mehr lang andauern wird, voll durchstarten zu können. (Abg. Belakowitsch: Welche Krise? Von welcher Krise reden Sie gerade?) Wir unterstützen mit der Kurzarbeit, dass es Gehälter für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt (Abg. Belakowitsch: Das ist der falsche ...!), um ein Auskommen zu finden, und wir unterstützen mit dem Familienhärteausgleichfonds (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch) Familien, damit sie mit ihrem Einkommen ein Auskommen finden, um ihr Leben gut zu bestreiten.
Das ist vernünftige, vorausschauende Konsumentenschutzpolitik, meine Damen und Herren, das sichert Kaufkraft in Österreich! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
17.36
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Tanda. – Bitte.
Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Saal und vor den Bildschirmen, sofern noch
welche zuschauen! (Abg. Belakowitsch: Die sind eh schon heimgegangen, die ÖVPler!) Der russische Schriftsteller Fjodor Dostojewski aus dem 19. Jahrhundert hat über seine Zeit im Straflager geschrieben: „Geld ist geprägte Freiheit.“ Die Bürgerinitiative gegen Bankomatgebühren spiegelt klar und deutlich die emotionale Bedeutung von Bargeld für uns wider. Ich danke dieser Bürgerinitiative, denn wie Kollege Weidinger schon gesagt hat: Bargeld ist gelebte Freiheit. Es ist daher wichtig, dass der Zugang zu Bargeld nicht eingeschränkt wird – und genauso wichtig ist es, dass keine Gebühren für Behebungen fällig sind und es somit nicht zu einer indirekten Beschränkung des Zugangs kommt. Daher plädiere ich natürlich für ein klares Nein zu Bankomatgebühren, wo dies vermeidbar ist, wie es bei den meisten österreichischen Banken und Finanzdienstleistern der Fall ist.
Es ist auch erfreulich, dass der Zugang zu Bargeld laufend verbessert wird: Auch wenn Österreich eines der dichtesten Bankomatnetze weltweit hat, ist die Anzahl der Standorte heute höher als 2019. Es ist ein ständiges Standortwachstum.
Zu Beginn des Lockdowns wurde dreimal so viel Bargeld behoben wie üblicherweise. Die Menschen hatten offensichtlich Angst (Abg. Belakowitsch: Wirklich? Na gut, ihr habt ja genug Angst gemacht!), aber im Laufe der Pandemie ist aufgrund der kontaktlosen und somit in Pandemiezeiten sichereren Bezahlung der Bargeldbedarf wieder gesunken. Immer wieder muss ich aber betonen, dass man den Leuten trotzdem weiterhin ein Anrecht auf ihr eigenes Bargeld bewahren muss. Bargeldlose, digitale und kontaktlose Zahlungsmöglichkeiten sind zwar ein wesentlicher Bestandteil unseres Umgangs mit Geld geworden, wenn aber der Fokus ausschließlich auf bargeldlosem und digitalem Zahlungsverkehr liegt, werden viele Menschen, wie zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen, die etwas sehen müssen, um es begreifen zu können, faktisch abgehängt.
Gerade der für physischen Handel beispielgebende Lebensmittelhandel zeigt, dass da noch immer bis zu 70 Prozent der Einkäufe bar bezahlt werden. Auch im bargeldlosen Vorzeigeland Schweden, wo nur noch wenig bar bezahlt wird – oder wurde, muss man sagen –, wird nämlich zurückgerudert. Man ergreift Maßnahmen, um die Bargeldversorgung der Bevölkerung wieder zu erhöhen und zu sichern.
In Österreich gehen 60 Prozent der Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber nicht mehr in eine Bank. Insofern ist es wichtig, dass die Infrastruktur bei den Menschen bleibt und eine gebührenfreie Bargeldbehebung gewährleistet wird.
In entlegenen ländlichen Gebieten, in denen es keine Bankomaten gibt, gibt es nicht nur Drittanbieter, die hohe Gebühren verrechnen, sondern auch Cashbacklösungen, wie Kollege Weidinger bereits angesprochen hat. Man kann also beim Einzelhändler zusätzlich zu seinen Waren auch noch Bargeld beziehen, um es dabeizuhaben.
Entscheidend in unserer Gesellschaft ist eigentlich nur, dass wir beide Möglichkeiten zum Bezahlen haben: digital, kontaktlos, oder eben mit Bargeld. Wir haben die Wahlfreiheit, und diese müssen wir unbedingt nutzen, mal mehr, mal weniger. Insofern ist auch die Einschätzung von EZB-Fachmann Ruttenberg, dass es in Europa nie eine bargeldlose Gesellschaft geben wird, sehr zu begrüßen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Fischer.)
17.40
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schmidhofer. – Bitte.
Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister für Konsumentenschutz! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen! Hohes Haus! Frau Kollegin Fischer von den Grünen hat ganz nett eingeleitet:
Es gilt, den Umgang mit Bargeld auch unseren Kindern vorzuleben. Sie hat von einem Kaufmannsladen erzählt, mit dem man spielend sozusagen mit Münzen und Scheinen zu bezahlen lernen kann, und ich halte es für ganz, ganz wichtig, dass dieser Umgang schon im Kindesalter begreifbar gemacht wird.
Ich darf das aus der Sicht der Wirtschaft beleuchten und wieder damit beginnen, wie gestern auch, dass die Banken in Österreich mit 9 100 Bankomaten, an denen man Bargeld beheben kann, auch eine außerordentliche Leistung erbracht haben. Das muss man einmal festhalten und dafür auch grundsätzlich Dank aussprechen. Dass diese Behebungsmöglichkeit im ländlichen Raum durch das Schließen der Banken natürlich extrem wichtig geworden ist, erklärt sich von selbst. Ich appelliere da schon auch an die Kommunalpolitiker, sprich an die Bürgermeister, aber auch an die jeweilige örtliche Wirtschaft, mit den Banken in diese Richtung zu verhandeln, dass es doch möglich ist, günstig oder kostenlos zu Bargeld zu kommen, weil das insgesamt den Wirtschaftskreislauf gerade im ländlichen Raum extrem verbessert und steigert.
Wie wichtig Bargeld draußen ist, möchte ich noch einmal hervorheben. Da gibt es die Kalte-Hände-Regelung. Das ist die Regelung, die Almhütten, Schutzhütten, insbesondere auch Würstelstandlern und dem Maronistand zugutekommt, die das Bargeld dringend für ihr wirtschaftliches Dasein brauchen. Da gibt es sehr, sehr viele, die keinen Stromanschluss oder keine Verbindung haben, etwa auf den Almen. Lieber Kollege Schellhorn, du weißt, wovon ich spreche. Darum will ich betonen, dass das ganz, ganz wichtig ist.
Abschließend darf ich noch einmal bekräftigen: Bargeld ist ganz, ganz wichtig für den Wirtschaftskreislauf. Es ist ganz, ganz wichtig, dass die Kinder schon früh damit umzugehen lernen. Ich bin zuversichtlich, dass wir mit der guten Ausstattung, die wir jetzt in Österreich haben, und mit Kooperationen mit unseren Banken, mit denen wir das Gespräch suchen, einen möglichst günstigen Zugang zum Bargeld gewährleisten können. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.44
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Können wir zur Abstimmung gelangen? – SPÖ? – Grüne? – NEOS? – FPÖ? – ÖVP?
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Konsumentenschutz, seinen Bericht 727 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend „wohnortnaher Zugang zu einer Bankfiliale“.
Wer dem zustimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Nein zum Masterplan der Bargeldabschaffung in der EU“.
Wer dem die Zustimmung erteilt, den darf ich um ein entsprechendes bejahendes Zeichen ersuchen. – Das ist die Minderheit, daher abgelehnt.
*****
Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 27 kommen: Sie haben es vielleicht schon durch die Parlamentsmitteilung oder die OTS-Aussendung der APA mitbekommen: Unsere Zweite Präsidentin hat sich ins Spital begeben, um ihr Fieber besser kurieren zu können. Ich glaube, wir alle wünschen ihr von dieser Seite alles Gute, damit sie diese Krankheit bestmöglich übersteht. (Allgemeiner Beifall.)
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (694 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kugler. – Bitte.
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal möchte ich meiner Freude Ausdruck verleihen, dass wir im Menschenrechtsausschuss wieder sehr, sehr gut miteinander gearbeitet haben und heute hier zwei Vorlagen diskutieren, die beide von allen Parteien mitgetragen werden. Dafür möchte ich den Menschenrechtssprecherinnen und -sprechern aller Parteien ganz herzlich danken, aber ganz besonders Faika El-Nagashi, die bei diesen Anträgen sehr viel mitgearbeitet hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte zum ersten Antrag, FGM – weibliche Genitalverstümmelung – ein paar Gedanken zum Ausdruck bringen: Weibliche Genitalverstümmelung – manche nennen es weibliche Genitalbeschneidung – ist keine religiöse Praxis. Sie ist manchmal mit Religion vermischt, ist aber eine sehr alte Tradition, 2 300 Jahre alt, sagt man; eine Tradition, die in manchen Kulturen tief verankert ist.
In der internationalen Bekämpfung dieses Menschenrechtsverbrechens gegenüber Frauen gibt es zwei wichtige Wege. Der eine Weg ist, mit den Religionsgemeinschaften zusammenzuarbeiten, um dieses Problems Herr zu werden, und der andere Weg ist, mit den Communitys zu arbeiten. Das wird, auch mit der Hilfe Österreichs, ganz intensiv gemacht. Obwohl wir heute hier über Österreich sprechen – dazu komme ich noch –, möchte ich auch die Arbeit der ADA loben, der Austrian Development Agency, die vor Kurzem 1 Million Euro für Projekte in den diversen Ländern, wo dieses Problem stark vorherrschend ist, freigegeben hat, damit man dort helfen kann.
Eines dieser Projekte, das von Österreich finanziert wird, wird von einer Australierin in Äthiopien betrieben. Diese Frau lebt seit 30 Jahren in der Community vor Ort. Sie hat eine Geburtsklinik gegründet und sie sagt: Unser wichtigster Ansatz ist es, der Dorfgemeinschaft Lesen und Schreiben beizubringen und die Frauen in ihrer Gesundheitsvorsorge zu unterstützen.
Sie senden Teams von Frauen aus, die von Haus zu Haus gehen und die Familien und die Frauen beraten, nämlich über die gesundheitlichen Folgen von FGM, über die Rechte der Frau, über den Umgang mit Gewalt. Dieses Projekt wird von der ADA unterstützt. Ich finde das sehr schön, und das hilft den Leuten vor Ort enorm. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir müssen aber auch auf Österreich blicken, denn Österreich ist keine Insel. Wir wissen, dass in Österreich Tausende von betroffenen Frauen leben. Die einzige Zahl, die wir haben, ist 15 Jahre alt, und sie besagt, dass 8 000 Frauen in Österreich betroffen sind. Betroffen zu sein bedeutet unerträgliche Schmerzen, eine starke Einbuße der Lebensqualität; es bedeutet aber auch medizinische Komplikationen bei normalen Vorgängen des Lebens, aber auch beim Geburtsvorgang.
Wir haben in Wien drei spezialisierte Kliniken und in Salzburg eine weitere, aber mehr gibt es in Österreich nicht. Wir wissen nicht, wo der Bedarf besteht, wie viele Frauen wo betreut werden müssen. Wir brauchen dazu Zahlen, Daten und Fakten, und das ist auch Gegenstand unseres Antrages, den wir hier heute gemeinsam beschließen. Allein im AKH in Wien, wo es eine spezialisierte Ambulanz gibt, werden pro Jahr 40 bis 50 Frauen betreut.
Ich möchte dafür danken, dass wir uns dieses Themas gemeinsam annehmen. Ich finde es wichtig und halte es für ein schönes Zeichen. Ich möchte ganz besonders auch Kollegin Petra Bayr danken, die seit Jahren an diesem Thema arbeitet. Ich danke für die konstruktive Zusammenarbeit. Für die kommende Sitzung des Menschenrechtsausschusses haben wir wieder so eine Art von Zusammenarbeit und Anträge, die wir gemeinsam beschließen können, geplant. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.50
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Bayr. – Bitte.
Abgeordnete Petra Bayr, MA MLS (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, FGM ist in der Tat ein Ausdruck von Kultur, ich würde Patriarchat dazu sagen, und zwar ein sehr extremer Ausdruck von Patriarchat. Die WHO kategorisiert vier Arten von FGM. In den schlimmsten Arten werden die äußeren Schamlippen zugenäht und jedes Mal vor einem Geschlechtsverkehr neu aufgeschnitten. Das ist einfach der Versuch von Männern, die vollkommene Kontrolle über die Sexualität von Frauen, die vollkommene Kontrolle über die sexuellen Rechte von Frauen zu haben.
Das ist aus meiner Sicht auch durchaus verwandt mit dem Phänomen, dass Männer versuchen, die Kontrolle über die reproduktiven Rechte von Frauen zu haben, und zum Beispiel Abtreibungen verbieten wollen beziehungsweise verbieten wollen, dass Frauen darüber entscheiden können, wann sie mit wem wie viele Kinder bekommen. Beides ist aus meiner Sicht gleichermaßen menschenrechtlich bedenklich und zu verurteilen.
FGM ist in der Istanbulkonvention extra erwähnt. Diese Konvention des Europarats ist sicherlich das modernste Mittel, das wir zum legalen Schutz von Frauen vor Gewalt, vor häuslicher Gewalt, vor geschlechtsspezifischer Gewalt haben. Dazu ist zu sagen, dass letzten Sonntag in der Früh Präsident Erdoğan verlautbart hat, aus der Istanbulkonvention austreten zu wollen. Polen will diesen Schritt in fünf Tagen setzen, will andere EU-Länder, die Mitgliedsländer der Konvention sind, dazu bringen, das auch zu tun, nämlich konkret Slowenien, die Slowakei, Kroatien und Tschechien, und stattdessen einer alternativen Konvention, die den Schutz der Familie ins Zentrum stellt, in der es dann wie durch Zauberhand keine häusliche Gewalt mehr gibt, beizutreten.
Ich bringe deswegen gemeinsam mit meiner Kollegin Eva Maria Holzleitner folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Istanbul Konvention“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, auf Ebene der Europäischen Union, des Europarats sowie darüber hinaus alle geeigneten diplomatischen und politischen Mittel einzusetzen,
- damit die Türkei wieder der Istanbul Konvention beitritt und so den vollen legalen Schutz der Frauen in der Türkei vor Gewalt gewährleistet;
- dass Polen seine Ankündigung nicht wahr macht und nicht aus der Istanbul Konvention austritt;
- auf andere Mitgliedsstaaten der EU, auf die es von Polen Druck gibt ebenfalls auszutreten und stattdessen einer verwässerten anderen noch zu erarbeitenden Konvention beizutreten, einzuwirken diesen Schritt im Sinne des Schutzes von Frauen vor Gewalt nicht zu setzen;
- Mitgliedsländer des Europarates, der bisher der Istanbul Konvention noch nicht beigetreten sind, zu diesem Schritt zu ermutigen indem dazu beigetragen wird, eine sachliche und evidenzbasierte Diskussion über den Inhalt der Konvention zu führen;
- bei Ländern, die nicht Mitglieder des Europarats sind, für die Unterzeichnung und Ratifizierung der Istanbul Konvention zu werben, da sie das modernste und effektivste legale Mittel gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt an Frauen ist.“
*****
Ich weiß, dass die Regierungsparteien dem Antrag nicht zustimmen, sondern einen eigenen einbringen werden, der eine Verwässerung dieses hier ist. Wir werden dem trotzdem zustimmen, weil es wenig Gründe gibt, ihm nicht zuzustimmen. Ich hielte es aber für ein Zeichen von klarer politischer Aussage, auch diesem Antrag zuzustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
17.54
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS, Eva Maria Holzleitner BSC
und GenossInnen
betreffend Stärkung der Istanbul Konvention
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 27: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (694 d.B.)
In den frühen Morgenstunden des 20. März 2021 hat Präsident Erdogan versucht umzusetzen, was schon lange geplant war: den Ausstieg seines Landes aus der Istanbul Konvention. Per präsidentiellem Dekret versucht er, den zugrundeliegenden Parlamentsbeschluss, die Istanbul Konvention zu ratifizieren, außer Kraft zu setzen. Dies ist nicht nur demokratiepolitisch höchst bedenklich, sondern vor allem zum Schaden der Frauen, die in der Türkei leben: allein bis zum 20. März 2021 sind im heurigen Jahr über 70 Femizide verübt worden. Gerichte gehen oft sehr pfleglich mit den Tätern um, die
zumeist aus dem sozialen Nahraum der Frauen kommen, ihre Männer, Verlobte, Brüder oder Väter sind. Sowohl aus der EU als auch aus dem Europarat kamen sofort scharfe Proteste gegen diesen rechtlich fragwürdigen Austritt im Wissen, dass dies die Situation von Frauen, die in der Türkei häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt sind, weiter verschlechtern wird. Diesen Verbalnoten müssen nun weitere politische und diplomatische Aktivitäten auf unterschiedlichen Ebenen folgen.
Polen hat ebenfalls seit langem angekündigt, aus der Konvention aussteigen zu wollen und setzt den konkreten Schritt für den 30. März 2021 in Aussicht, nicht ohne auch andere Mitgliedstaaten der EU dabei mitnehmen zu wollen. Es gibt schriftliche Aufforderungen zumindest an Kroatien, Slowenien, die Slowakei und die tschechische Republik, die Istanbul Konvention zu verlassen und einem noch auszuarbeitenden alternativen internationalen Vertrag beizutreten. Dieser soll von allen vorgesehenen Gleichstellungsmaßnahmen der Istanbul Konvention Abstand nehmen und nicht mehr auf das soziale Geschlecht, sondern nur auf das physische abstellen. Darüber hinaus soll die Autonomie der Familie gegenüber Behörden verankert sein, was im Zusammenspiel mit der auch geforderten freien Wahl der Erziehungsmethoden in der Familie nichts Gutes für die Rechte der Frauen und der Kinder erwarten lässt.
Immerhin 13 Mitgliedstaaten des Europarats haben die Istanbul Konvention bisher noch nicht ratifiziert, Aserbaidschan und Russland haben sie nicht einmal unterschrieben. Die Vorwände dies nicht zu tun, sind zumeist die gleichen und haben mit dem eigentlichen Inhalt der Istanbul Konvention des Europarats gar nichts zu tun. So wird etwa ins Treffen geführt, dass damit gleichgeschlechtliche Ehen und Homosexualität gefördert oder die Werte der Familie untergraben werden sollen.
Die Istanbul Konvention ist das modernste völkerrechtliche Instrument, das Frauen auf rechtlicher Ebene von Gewalt schützt. Als „Gewalt“ gilt laut Europarats-Abkommen nicht nur körperliche Gewalt, sondern auch geschlechtsspezifische Diskriminierung, Einschüchterung oder wirtschaftliche Ausbeutung. Die Konvernion legt fest, dass es für die Opfer Beratung und Unterstützung geben muss und die Täter strafrechtlich zu verfolgen sind. Auch die verfassungsrechtliche Gleichstellung der Geschlechter ist vorgesehen, ein Artikel, der dem türkischen Präsidenten Erdogan im Speziellen ein Dorn im Auge zu sein scheint.
Wegen ihres effektiven Schutzes vor Gewalt an Frauen wird auch von immer mehr Nicht-Mitgliedstaaten des Europarats ein Beitritt zur Istanbul Konvention erwogen. So wird gegenwärtig in Tunesien darüber diskutiert, die Konvention zu unterzeichnen und sodann weitere Schritte zur Ratifizierung zu setzen. Die EU hat sie zwar unterzeichnet aber noch nicht ratifiziert, darüber finden momentan konstruktive Gespräche statt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, auf Ebene der Europäischen Union, des Europarats sowie darüber hinaus alle geeigneten diplomatischen und politischen Mittel einzusetzen,
• damit die Türkei wieder der Istanbul Konvention beitritt und so den vollen legalen Schutz der Frauen in der Türkei vor Gewalt gewährleistet;
• dass Polen seine Ankündigung nicht wahr macht und nicht aus der Istanbul Konvention austritt;
• auf andere Mitgliedsstaaten der EU, auf die es von Polen Druck gibt ebenfalls auszutreten und stattdessen einer verwässerten anderen noch zu erarbeitenden Konvention beizutreten, einzuwirken diesen Schritt im Sinne des Schutzes von Frauen vor Gewalt nicht zu setzen;
• Mitgliedsländer des Europarates, der bisher der Istanbul Konvention noch nicht beigetreten sind, zu diesem Schritt zu ermutigen indem dazu beigetragen wird, eine sachliche und evidenzbasierte Diskussion über den Inhalt der Konvention zu führen;
• bei Ländern, die nicht Mitglieder des Europarats sind, für die Unterzeichnung und Ratifizierung der Istanbul Konvention zu werben, da sie das modernste und effektivste legale Mittel gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt an Frauen ist.
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Als Nächste ist Abgeordnete Ecker zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geschätzte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Ja, zwischen 8 000 und 18 000 Frauen sind von diesem grausamen Ritual der Genitalverstümmelung auch in Österreich betroffen, schätzt Saama. Zahlen, Daten, Fakten gibt es ja bis dato nicht; das soll sich ab heute ändern.
Für Deutschland gibt es Zahlen. Im Jahr 2017 waren dort 50 000 Frauen und im Jahr 2020 68 000 Frauen von FGM betroffen. Schon aufgrund dieser Zahlen muss man davon ausgehen, dass auch in Österreich die Zahlen weit höher sind als geschätzt.
Seit 1. Jänner 2020, Herr Minister, gibt es eine Meldepflicht für den Fall, dass ein Krankenhaus im Rahmen einer Geburt feststellt, dass die Mutter genitalverstümmelt ist. Dazu haben wir im Ausschuss gehört, und das wurde uns auch bestätigt, dass diese Meldung an die KJH-Träger der Länder erfolgt und bis dato nicht an Ihr Ministerium weitergeleitet wird. Ich denke, das wäre unbedingt nachzuholen. Es braucht eine Statistik, es braucht eine Erfassung der Opfer und es braucht auch eine Erfassung, inwieweit es rechtliche Folgen gibt, denn es ist glasklar seit 2013 ein Straftatbestand.
Diesen Verletzungen sind kleine Mädchen und junge Frauen hilflos und machtlos ausgeliefert. Es ist ein grausames Ritual, das seine Wurzeln nicht in Österreich hat. FGM ist aufgrund der Zuwanderung aus Ländern mit archaischen Traditionen zu uns gekommen, und wir müssen ganz klar feststellen: Diese kulturell bedingte Gewalt hat in Österreich nichts zu suchen!
Die körperlichen und psychischen Folgen sind enorm, und für manche Mädchen endet es gar tödlich: Sie verbluten, sie sterben an Infektionen. FGM findet auch in Österreich statt. Oder die Frauen reisen mit ihren Töchtern, mit ihren Familien in ihre Heimatländer genau zu diesem Zweck einfach einmal auf Urlaub. Wir müssen diese Gewalt an Frauen, die diese Familien weitergeben, durchbrechen! Wir wollen unser modernes Frauenbild nicht aufgeben, wir wollen keine Rückschritte.
Die traurige Lebensrealität von Frauen aus diesen Kulturkreisen ist wirklich so: Es beginnt mit dem Kopftuch, es geht weiter mit der Genitalverstümmelung und endet sehr oft in der Zwangsehe mit täglicher Gewalt – ich finde, das ist nicht zum Lächeln. Im schlimmsten Falle lesen wir von einem Ehrenmord in der Zeitung – haben wir alle schon erlebt.
Übrigens gibt es auch in Österreich Zwangsverheiratungen. Für 2019 wurde deren Zahl auf mehr als 100 geschätzt. Aus Deutschland weiß man, dass dort im Jahr 2016 361 verheiratete Kinder – Kinder! – jünger als 14 Jahre waren.
Das Phänomen gibt es sicherlich – und da müssen die Alarmglocken schrillen – auch in Österreich, nur haben wir keine Statistik dazu. Eine entsprechende Datenerhebung ist auch bei uns in Österreich wichtig. Daher stelle ich folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Statistik über Kinderehen in Österreich“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter schnellstmöglicher Setzung aller dafür notwendigen Schritte, eine detaillierte Statistik über in Österreich bestehende Ehen, bei denen beide Ehegatten minderjährig sind oder zumindest ein Ehegatte unter 16 Jahre alt ist, zu erstellen und diese dem Nationalrat zuzuleiten.“
*****
Ich ersuche um Ihrer aller Zustimmung! (Beifall bei der FPÖ.)
17.58
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ecker
und weiterer Abgeordneter
betreffend Erstellung einer Statistik über Kinderehen in Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 27., Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (694 d.B.), in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 25. März 2021.
Einen Schwerpunkt des vorliegenden Berichts des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag gemeinsamen Antrag aller Parlamentsparteien 1260/A(E) bildet der Stärkung von Frauengesundheit und insbesondere Frauenrechten. Letztere haben in Österreich einen deutlich höheren Stellenwert, als in vielen anderen Ländern, dennoch gilt es diese auch selbstkritisch zu evaluieren. Voraussetzung dafür, ist eine auf validen Daten beruhende Diskussionsgrundlage.
Kinderehen, also die Eheschließung eines Volljährigen mit mindestens einem/eine Minderjährigen, sind in den meisten Ländern der Erde gesetzlich untersagt. Trotzdem gibt es zahlreiche derartige Eheverhältnisse. Meist werden diese aufgrund religiöser, kultureller oder sozialer Gründe geschlossen – in den wenigsten Fällen freiwillig. Laut einem Bericht von "Save the Children" haben weltweit rund 700 Millionen der heute lebenden Frauen vor ihrem 18. Geburtstag geheiratet.
In Österreich ist die Eheschließung an die Volljährigkeit der Ehepartner geknüpft. Erwachsene dürfen ab 18 Jahren heiraten und in Ausnahmefällen ab 16, wenn ein Erziehungsberechtigter die Zustimmung erteilt. Kinderehen sind also in Österreich gesetzlich
untersagt. Allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass nicht auch Minderjährige (vorrangig unter 16 Jahren) in Österreich als Ehepaar zusammenleben. Die Zahl der, aufgrund eines im Ausland geschlossenen Eheverhältnisses, in Ehe lebenden Minderjährigen in Österreich ist mangels entsprechenden Datenmaterials oder Statistiken aktuell nicht bekannt.
Im Vergleich dazu wurden in Deutschland Zahlen veröffentlicht: Mit Juli 2016 waren im deutschen Nachbarland 1.475 minderjährige Ausländerinnen als verheiratet registriert. 994 der Verheirateten waren zwischen 16 und 18 Jahre alt, 361 verheiratete Kinder jünger als 14 Jahre.
Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Österreich dann gültig, wenn sie nach der im jeweiligen Land üblichen und anerkannten Form geschlossen wurde. Allerdings ist die Anerkennung insofern eingeschränkt, als sie mit den Grundwerten der österreichischen Rechtsordnung (ordre public) unvereinbar ist. Laut Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes ist dies jedenfalls dann der Fall, wenn die Einehe, das Verbot der Kinderehe und des Ehezwanges, der Schutz des Kindeswohles im Kindschaftsrecht oder das Verbot der Ausbeutung der wirtschaftlichen und sozial schwächeren Partei dadurch berührt werden.
Um Kinderehen in Österreich wirksam zu bekämpfen und den Kindern die Rechte der Kinderrechtskonvention garantieren zu können, ist die Erfassung dieser Fälle ein wichtiger Schritt. Es gilt daher die Zahl der in Österreich in einem Eheverhältnis lebender Minderjähriger möglichst umfassend, allenfalls zumindest mittels statistischer Hochrechnung, zu erfassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter schnellstmöglicher Setzung aller dafür notwendigen Schritte, eine detaillierte Statistik über in Österreich bestehende Ehen, bei denen beide Ehegatten minderjährig sind oder zumindest ein Ehegatte unter 16 Jahre alt ist, zu erstellen und diese dem Nationalrat zuzuleiten.“
*****
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.
Als Nächste ist Abgeordnete El-Nagashi zu Wort gemeldet. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Faika El-Nagashi (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich versuche, die Zwischentöne der vorangegangenen Rede auszublenden und mich auf das Positive zu konzentrieren, das schon angesprochen worden ist.
Mein aufrichtiger Dank geht an alle Fraktionen, nämlich dafür, dass wir hier in der Sache zusammengekommen sind, dass wir es geschafft haben, uns wirklich sachlich zu fokussieren, inhaltlich zu fokussieren, hier an die Betroffenen zu denken und uns auf einen gemeinsamen Antrag zu einigen. Ich sage das in Anerkennung des bestehenden Engagements über Parteigrenzen hinweg und in Anerkennung der bestehenden Expertise, egal auf welcher Ebene, ob sie bei der Stadt Wien liegt, ob sie bei Männern liegt, ob sie bei Multiplikatoren und Multiplikatorinnen aus Communitys liegt – und das finde ich sehr
wertvoll an diesem Zugang, den wir hier an den Tag gelegt haben. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Die große ägyptische Schriftstellerin, Feministin, Kämpferin für Menschenrechte Nawal El Saadawi, die vor einigen Tagen verstorben ist, hat gegen FGM geschrieben, gegen FGM gekämpft, weil sie selbst davon betroffen war und weil so viele Mädchen und Frauen davon betroffen sind. Sie hat den Grund für diese Praxis benannt: Patriarchy, it’s „the essence of patriarchy“, die Lust, die sexuelle Lust von Frauen zu kontrollieren, die sexuellen Rechte von Frauen einzuschränken, die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen zu reglementieren.
Sie hat auch eine Antwort darauf gehabt, wie wir diese Welt verändern, eine Welt, die patriarchal ist – aber nicht nur – und die gewaltvoll ist. Ihre Antwort darauf war: Organize them! „Organize and [...] re-educate people“, „unteach people“, sodass alle wissen – alle wissen! –, dass sie Rechte haben, dass ihnen Rechte zustehen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das hat sie creativity genannt, „dissident creativity“. Das ist etwas, das Frauen, das Aktivistinnen über die letzten Jahre und Jahrzehnte gemacht haben, um Frauenrechte zu sichern und abzusichern. Das ist das, was Aktivistinnen gemacht haben, und jetzt, da die Sitzung der Commission on the Status of Women gerade in ganz vielen Debatten präsent ist, möchte ich mich auf die UN-Ebene und auf die UN-Prozesse beziehen. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)
Es ist die Arbeit von Feministinnen in all den Weltfrauenkonferenzen, die in den letzten Jahrzehnten bis hin zur Weltfrauenkonferenz in Peking, der letzten Weltfrauenkonferenz im Jahr 1995, stattgefunden haben. Jetzt läuft eine Diskussion dazu, in der Aktivistinnen aus NGOs, die damals vor über 25 Jahren dort dabei waren, reflektieren, wie es ihnen damals gelungen ist, to put sexuality on the agenda: „Put sexuality on the agenda“ in Peking. Das war etwas!
Wir haben uns heute in der Früh am Anfang des Plenartages mit Kollegin Bayr über diese Ära der UN-Weltfrauenkonferenzen unterhalten und darüber, warum sie nicht mehr stattfinden. Wir waren gleichermaßen betroffen davon, es auszusprechen, dass die Angst vor einem antifeministischen Backlash so groß ist, dass es zu diesen Veranstaltungen gar nicht mehr kommt. Dass aber diese Gefahr, diese Bedrohung eine reale ist, sehen wir. Das sehen wir darin, wie hier, innerhalb der EU, und außerhalb der EU, innerhalb Europas und außerhalb Europas, Länder vorpreschen und Frauenrechte, die schon verankert waren, wieder gefährden und in Abrede stellen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Nichts Geringeres passiert mit dem Austritt der Türkei aus der Istanbulkonvention. Das ist eine reale Gefahr und eine Bedrohung, und ich bedanke mich bei allen, die in den letzten Tagen klare Worte dazu gefunden haben und in einer Allianz gemeinsam dagegenstehen. Ich bedanke mich ganz besonders bei Kollegin Bayr und der SPÖ dafür, dass sie diesen Antrag eingebracht haben. Du hast es schon gesagt: Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen können, weil es uns nicht gelungen ist, mit der ÖVP in der Zeit, die wir hatten, eine Vereinbarung zu finden, um zustimmen zu können, aber was wir geschafft haben und machen werden, ist, dazu einen eigenen Antrag einzubringen, der in dieselbe Richtung geht. Ich freue mich darüber, dass wir hier so viele Gemeinsamkeiten haben.
Ich bringe folgenden Antrag zu TOP 27 ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden ersucht, im Verbund mit gleichgesinnten Partnern auf eine Rücknahme der Entscheidung der türkischen Regierung über den Austritt aus Istanbul Konvention einzuwirken.
Weiters werden die betreffenden Bundesministerinnen und der Bundesminister ersucht, gemeinsam mit Partnern die Wichtigkeit der Istanbul-Konvention für den effektiven Schutz vor geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt auf bi- und multilateraler Ebene, u.a. innerhalb der Europäischen Union, zu unterstreichen, um weitere Austritte zu verhindern, weitere Ratifizierungen der Konvention sowie deren Umsetzung aktiv voranzutreiben und Angriffen auf die Istanbul-Konvention konsequent entgegenzuwirken sowie im Rahmen der regelmäßigen Analysen der Menschenrechtslage in der Türkei prioritär die in der Istanbul-Konvention enthaltenen Themen zu prüfen.“
*****
Danke schön. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
18.04
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elisabeth Pfurtscheller, Meri Disoski
Kolleginnen und Kollegen
betreffend: Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 27: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1260/A(E) der Abgeordneten Mag. Faika El-Nagashi, Dr. Gudrun Kugler, Petra Bayr, MA MLS, Dr. Susanne Fürst, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen betreffend weibliche Genital-verstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten (694 d.B.)
Per Dekret teilte der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan in der Nacht vom 20.3.2021 auf 21.3.2021 mit, dass die Türkei aus der Istanbul-Konvention austritt.
Auf europäischer Ebene ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul Konvention“) das erste rechtlich verbindliche Instrument zum Schutz von Frauen und Mädchen gegen jede Form der Gewalt. Die Istanbul-Konvention präzisiert das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben, u.a. über die Verpflichtungen des Staates, geschlechterspezifische und häusliche Gewalt wirksam zu verhüten und zu bekämpfen sowie den Opfern adäquaten Schutz und Unterstützung zu bieten. Strukturelle Gewalt wird als Hauptursache von genderspezifischen Gewalt anerkannt.
Österreich gehörte zu den Erstunterzeichnern und ratifizierte die Konvention am 14. November 2013. Das rasche Inkrafttreten der Istanbul-Konvention war eine der Prioritäten des österreichischen Vorsitzes im Europarat (November 2013 – Mai 2014) – die Konvention trat daraufhin am 1. August 2014 in Kraft. Österreich wurde – gemeinsam mit Monaco – als erstes Land einer sogenannten Basisevaluierung unterzogen. Diese erste Staatenprüfung erstreckte sich von März 2016 bis Jänner 2018 und endete mit Empfehlungen des Vertragsstaatenkomitees an Österreich, aber auch mit großem Lob für die bisherige Umsetzung.
Auf internationaler Ebene hat aus österreichischer Sicht die Ratifizierung durch eine möglichst große Anzahl von Staaten bzw. durch die EU selbst Priorität. Österreich steht dazu in regelmäßigem Austausch mit Mitgliedsstaaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben oder drohen, wieder auszutreten. Dieses Anliegen wird in sämtlichen internationalen Foren wie dem Europarat, der EU, den Vereinten Nationen und der OSZE sowie in bilateralen Gesprächen regemäßig thematisiert.
Auch hat sich Österreich im Rahmen seines EU-Ratsvorsitzes im 2. Halbjahr 2018 intensiv für eine EU-Ratifizierung der Istanbul-Konvention eingesetzt und alle technischen Dokumente ausverhandelt – die Ratifizierung scheiterte bisher jedoch am politischen Widerstand einiger weniger Mitgliedsstaaten. Am 11.März 2021 hat ein Gutachten des EuGH Generalanwaltes Hogan ergeben, dass der EU-Ratifizierung nichts mehr im Weg steht. Auch wenn die Konvention nicht in allen EU-Mitgliedsstaaten ratifiziert wurde, sei ein nicht einstimmig beschlossener Beitritt der EU rechtlich möglich.
Die Türkei unterzeichnete als erstes Land 2011 diese Konvention und 2012 wurde bereits der Vertrag im Parlament ratifiziert. Mit dem Austritt, der ohne Teilhabe des türkischen Parlaments erfolgte, wird Millionen von Frauen und Mädchen das Grundrecht auf Sicherheit, Gleichberechtigung und das Recht auf ein gewaltfreies Leben entzogen. Auch kommt der effektiven Bekämpfung von häuslicher Gewalt gerade in Zeiten einer globalen Pandemie eine besondere Wichtigkeit zu.
Von österreichischer Seite erfolgte sowohl von Seiten des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten als auch von Seiten der Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration eine unmittelbare Reaktion, in denen klar die Besorgnis über diesen Schritt zum Ausdruck gebracht wird. Bundesminister Schallenberg bezeichnete diesen weiter als „beschämend“ und „einen Schlag ins Gesicht aller Menschen, die sich für Frauenrechte einsetzen.“ Dies sei der Versuch, „die Uhren in die Vergangenheit, ins 19. Jahrhundert, zurückzudrehen.“ Die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration war „zutiefst schockiert“ und bezeichnete die Entscheidung der Türkei als „beispiellosen Angriff auf die Sicherheit aller Frauen in der Türkei“ und „Affront gegenüber allen Frauen“. Darüber hinaus hat die Bundesministerin für EU und Verfassung im Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 23.3.21 gemeinsam mit 8 anderen EU Mitgliedstaaten (Frankreich, Zypern, Dänemark, Griechenland, Spanien, Luxemburg die Niederlande und Schweden) die Ankündigung der Türkei zum Austritt aus der Istanbul Konvention vehement verurteilt.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für EU und Verfassung, sowie die Bundesministerin für Frauen, Familie, Jugend und Integration und der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden ersucht, im Verbund mit gleichgesinnten Partnern auf eine Rücknahme der Entscheidung der türkischen Regierung über den Austritt aus Istanbul Konvention einzuwirken.
Weiters werden die betreffenden Bundesministerinnen und der Bundesminister ersucht, gemeinsam mit Partnern die Wichtigkeit der Istanbul-Konvention für den effektiven Schutz vor geschlechterspezifischer und häuslicher Gewalt auf bi- und multilateraler Ebene, u.a. innerhalb der Europäischen Union, zu unterstreichen, um weitere Austritte zu verhindern, weitere Ratifizierungen der Konvention sowie deren Umsetzung aktiv voranzutreiben und Angriffen auf die Istanbul-Konvention konsequent entgegenzuwirken
sowie im Rahmen der regelmäßigen Analysen der Menschenrechtslage in der Türkei prioritär die in der Istanbul-Konvention enthaltenen Themen zu prüfen.
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Henrike Brandstötter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause, um diese Uhrzeit! Ich bin 2016 drei Monate durch Westafrika gereist, einige Wochen habe ich als Volontärin in einer Buschklinik in Gambia gearbeitet. Das war in den letzten Atemzügen, in den letzten Monaten des Diktators Jammeh, der die Menschenrechte mit Füßen getreten hat, der allen Ernstes behauptet hat, er könne HIV mittels Handauflegen heilen, der Oppositionelle und Journalisten gnadenlos verfolgt hat. Die Stimmung, das können Sie sich vorstellen, war etwas angespannt. Selten, aber doch, hatte Jammeh jedoch auch lichte Momente, wenn auch die Motive oft die falschen waren. Er hat 2015 die Praxis der Genitalverstümmelung verboten. Er hat gesagt, das ist unislamisch, und hat es damals mit sofortiger Wirkung untersagt. Tradition aber lebt einfach leider sehr lange über Gesetze hinaus.
Ich habe das als Volontärin selber erleben müssen. Ein kleines Mädchen ist gegen den Willen ihrer Mutter genitalbeschnitten worden. Die Mutter hat als Krankenschwester gearbeitet, die Großmutter hat auf das fünfjährige Mädchen aufgepasst und es einfach gegen den Willen der Mutter, während diese gearbeitet hat, zur Beschneiderin gebracht. Übrig geblieben ist ein völlig traumatisiertes Mädchen, das kein Wort mehr gesprochen hat.
Gambia ist aber auch hier – denn weibliche Genitalverstümmelung passiert leider auch in Österreich. Für Tausende Frauen und Mädchen in Österreich geht auch hier Tradition vor. Doch – und das ist der Kern des gemeinsamen Antrages, des gemeinsamen Anliegens – valide Daten gibt es dazu leider nicht. Wir gehen von 6 000 bis 8 000 Betroffenen in Österreich aus. Da es die Tradition der Beschneidung, wie wir heute auch schon gehört haben, bereits seit über 5 000 Jahren gibt und sie ein komplexes Konstrukt aus Tradition, Religion und Kultur ist, müssen wir alles unternehmen, damit die Opfer nicht selbst auch zu Täterinnen werden, dass sie nicht ihre Töchter beschneiden lassen, dass es nicht weitere 5 000 Jahre dauert, bis Genitalverstümmelung der Vergangenheit angehört. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Dafür brauchen wir Evidenz, und deshalb ist es gut, dass es nun eine regelmäßige systematische Datenerfassung und Erforschung von weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich und auf EU-Ebene geben wird. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
18.06
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Romana Deckenbacher. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! Waris Dirie, eine Menschenrechtsaktivistin, Autorin des Bestsellers „Die Wüstenblume“ und selbst betroffene Frau, hat in einem Interview Folgendes gesagt. Ich zitiere: „Ich weiß, dass jeden Tag hunderte von kleinen Engeln irgendwo verstümmelt werden, und sich nicht wehren können. Jemand musste diesen Mädchen eine Stimme geben.“
Sie spricht von Hunderten, ich möchte dazu noch ein paar Zahlen auf den Tisch legen. Weltweit sind etwa 200 Millionen Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Das entspricht etwa der Gesamtbevölkerung Brasiliens. Das Ausmaß eines derartigen Eingriffes – ich sage es Ihnen ganz ehrlich – ist für mich fast unerträglich, wenn man daran denkt, welche enormen Folgen dieser Eingriff hat, verbunden mit Blutverlust, Entzündungen, Blutvergiftungen. Diese Frauen leiden ein ganzes Leben lang daran. Jemand muss Ihnen immer wieder eine Stimme geben. Es ist für mich auch unfassbar, dass alleine in Europa ein halbe Million Frauen, so sind zumindest die Schätzungen, mit dieser Verletzung leben müssen, und – wir haben es gerade gehört – 6 000 bis 8 000 davon in Österreich. Ebenso haben wir schon gehört: Auch in Österreich passieren Genitalverstümmelungen – in Österreich, Sie haben richtig gehört!
Die Dunkelziffer in Wien ist wahrscheinlich höher als die Zahl, die man kennt. Es handelt sich um circa 2 000 Frauen und Mädchen, die davon betroffen sind. Es gibt in Wien einige Ambulanzen mit engagierten Ärztinnen und Ärzten, die sich um diese Frauen und Mädchen und Rückoperationen kümmern, die das Leid und den Schmerz lindern sollen. In ihnen haben sie eine Stimme gefunden. Das Entfernen der Klitoris und das Zunähen der Schamlippen: Tradition? Kulturelle Identität? – Nein, eine klare Menschenrechtsverletzung und auch eine Verletzung der Kinderrechte, eine unglaubliche Gewalt an Frauen.
Apropos Gewalt – wir haben es schon gehört –: Am vergangenen Wochenende hat der Präsident der Türkei, Erdoğan, per Dekret mitgeteilt, dass die Türkei aus der Istanbulkonvention austreten wird. Wir sind schockiert darüber, dass dieses rechtliche Instrument zum Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt keine Gültigkeit mehr hat. Wir erklären uns mit allen türkischen Frauen solidarisch, und deshalb gibt es auch diesen Entschließungsantrag.
Wir ersuchen Sie, Herr Minister, sich für diese Frauen auf EU-Ebene mit der türkischen Regierung auseinanderzusetzen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Es ist wieder einmal umso wichtiger, allen Frauen und Mädchen weiterhin eine Stimme zu geben. Für mich ist auch da die Bildung der Schlüssel für alle Mädchen, aber vor allem für jene, die in Ländern leben, in denen Bildung für Mädchen noch immer nicht selbstverständlich ist. Mädchen müssen wissen, dass sie ein Recht auf einen unversehrten Körper haben. Diese Frauen und Mädchen brauchen weiterhin auch unsere Stimmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Female Genital Mutilation, also weibliche Genitalverstümmelung, ist wirklich ein grausamer Akt der Menschenrechtsverletzung. Schätzungen zufolge gibt es weltweit etwa 200 Millionen Frauen, die von dieser grausamen und brutal durchgeführten Verstümmelung der Genitalien gezeichnet sind.
Alle 7 Sekunden wird einem Mädchen, meist einem Mädchen unter 15 Jahren, diese grausame und lebensgefährliche Gewalt angetan. Etwa 25 Prozent der Mädchen und Frauen sterben an diesem Eingriff oder an den direkten Folgen des Eingriffs dieser Genitalverstümmelung. FGM ist aber nicht nur eine schwerwiegende Form der Gewalt und eine unvorstellbare Form der Körperverletzung, es ist vor allem eines – Kollegin Bayr und Kollegin El-Nagashi haben es auch schon gesagt –: Es ist ein unfassbarer, ein untragbarer Akt der Unterdrückung von Frauen und vor allem ein Zeugnis eines massiv patriarchalischen Systems. Das gilt es zu bekämpfen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Brandstötter.)
FGM betrifft aber nicht nur Frauen fernab des europäischen Kontinents. Europaweit, das haben wir auch schon gehört, sind wahrscheinlich Hunderttausende Frauen betroffen, in Österreich wahrscheinlich mehr als die geschätzten 8 000. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist der Handlungsauftrag auch an uns als Parlamentarierinnen und Parlamentarier, da aktiv zu werden und diesen betroffenen und gefährdeten Frauen und Mädchen zu helfen, sie zu unterstützen, wo wir können. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Brandstötter.)
Das heißt für mich aber auch eines: Nicht über den Kopf der Betroffenen hinweg zu agieren, sondern mit den Communitys in Kontakt zu treten, dort die wichtige Arbeit der Aufklärung, die wichtige Arbeit der Prävention und vor allem die wichtige Arbeit der Bewusstseinsbildung voranzutreiben und gemeinsam aktiv zu werden und zu versuchen, konkrete Schritte zu setzen. Die Maßnahmen in diesem Bereich müssen entsprechend ausgeweitet werden, vor allem Organisationen, die sich da engagieren, brauchen eine organisatorische und finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit. Das ist unser Auftrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Brandstötter.)
Es braucht aber auch konkrete Unterstützung, es braucht auch Schulungen für medizinisches Personal, für Hebammen, Gynäkologen, Gynäkologinnen, Kinderärzte, Kinderärztinnen. Da muss es, speziell österreichweit, ein gleiches System der Ausbildung geben. Diese Kolleginnen und Kollegen des medizinischen Personals müssen auch entsprechend unterstützt werden. Wir brauchen dort, wo Betroffene sozusagen hauptsächlich in medizinischer Behandlung sind, eine finanzielle Absicherung für die kommenden Jahre. Die öffentliche Hand muss diese finanzielle Absicherung sicherstellen, wenn wir gemeinsam diesen Frauen helfen und sie unterstützen wollen. – Das ist unser Auftrag. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie der Abgeordneten Brandstätter und Brandstötter.)
Das Wichtigste, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Prävention. Jedes potenziell gefährdete Mädchen, jede potenziell gefährdete Frau, die durch Prävention vor diesem Eingriff geschützt werden kann, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein großer Erfolg. Das ist unser Auftrag: für die Sicherheit der Frauen und Mädchen zu sorgen, die bei uns in Österreich sind. Da müssen wir aktiv werden. Seien wir auf nationaler, aber auch auf internationaler Ebene gemeinsam aktiv!
Danke für dieses gemeinsame Zeichen. Stehen wir auf und zeigen wir aber auch gemeinsam, dass wir nicht wegschauen: Stop FGM! – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie des Abgeordneten Brandstätter.)
18.14
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Ausschusses für Menschenrechte und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 1261/A(E) der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Gudrun Kugler, Mag. Verena Nussbaum, Dr. Susanne Fürst, Fiona Fiedler, BEd, Kolleginnen und Kollegen betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 (695 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 28. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Kollegin Kira Grünberg. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es freut mich ganz besonders, dass der vorliegende Antrag betreffend die Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030 ein Allparteienantrag ist, denn das bedeutet, dass alle hier im Parlament vertretenen Parteien sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung einsetzen.
Zudem ist dieser Antrag an die gesamte Bundesregierung gerichtet, denn das Thema Behinderung und Inklusion ist eine Querschnittsmaterie und betrifft jedes Ministerium. Jedes Ministerium muss seine Arbeit tun, damit Menschen mit Behinderung besser inkludiert werden und ein besseres Leben führen können.
2008 hat Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben. Ja, das ist schon lange her. Daraufhin hat Österreich den Nationalen Aktionsplan Behinderung, die langfristige Strategie des Bundes zur Umsetzung dieser UN-Behindertenrechtskonvention, ins Leben gerufen. Der Nationale Aktionsplan Behinderung startete 2012 und läuft Ende dieses Jahres aus. Daraufhin hat letztes Jahr eine Evaluierung dieses Aktionsplans stattgefunden.
Die Evaluierung ist eine sehr wertvolle Basis für die Erstellung des neuen, des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030. Es ist sehr wichtig, dass die Evaluierungen und auch alle Einbringungen von Stakeholdern in den neuen Nationalen Aktionsplan einfließen. Ich möchte nur ein paar Punkte hervorheben, etwa die transparente Darstellung des Istzustandes sowie der Zielwerte der ressortbezogenen Maßnahmen. Dies soll durch Bestimmungen von Indikatoren umgesetzt werden. Zweitens wird eine Kostenabschätzung der einzelnen Maßnahmen gefordert, damit deren bedarfsgerechte Finanzierung in den zuständigen Ministerien bereitgestellt und die benötigten Mittel im Rahmen der entsprechenden Ressortbudgets sichergestellt werden.
Menschen mit Behinderung wissen am besten, was im Bereich Inklusion und in der Behindertenpolitik in Österreich noch verbessert gehört. Es ist ganz wichtig, dass ein partizipativer Erarbeitungsprozess vorherrscht und dass auf die Barrierefreiheit geachtet wird. Insbesondere muss darauf geachtet werden, dass Gebärdensprachdolmetscher und auch Dokumente in leicht verständlicher Sprache zur Verfügung stehen, denn es ist für Menschen mit Sinnesbehinderungen vorzusorgen und es braucht auch Materialien für Menschen mit Lernschwierigkeiten. Da viele Aufgaben der Politik in Länderhand sind, ist es auch wichtig, die Länder miteinzubeziehen und alle an einen Tisch zu holen.
Zum Abschluss möchte ich auch allen danken, vor allem allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien, die an der Erstellung des Nationalen Aktionsplans Behinderung mitwirken und ihn im partizipativen Prozess begleiten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Krisper.)
18.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Petra Wimmer. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Petra Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Zuseherinnen, liebe Zuseher! Hohes Haus! Im vorliegenden Allparteienantrag wird die Erstellung und die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030
verlangt. Dieser ist ein Rahmen, um das Leben von Menschen mit Behinderung zu verbessern.
Ich möchte auf zwei konkrete Forderungen eingehen, die mir besonders am Herzen liegen.
Zum einen ist das die Barrierefreiheit in allen Belangen. Nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz müssten eigentlich alle öffentlichen Gebäude und Verkehrsanlagen spätestens seit 1.1.2020 barrierefrei sein. Ein kurzer Blick in die Realität zeigt, dass dies nicht der Fall ist. Die Erhebung einer großen Interessenvertretung ergab vor Kurzem, dass in den wichtigsten Einkaufsstraßen großer österreichischer Städte 50 Prozent der Lokale und Geschäfte nicht barrierefrei zugänglich sind. Die Kopplung von Bundesförderungen an die Barrierefreiheit wäre ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung. Ein diesbezüglicher Antrag liegt im Sozialausschuss und wartet auf unsere gemeinsame Umsetzung.
Ein besonders wichtiges anderes Thema ist und bleibt: Lohn statt Taschengeld. Rund 22 000 Menschen mit intellektuellen und psychischen Beeinträchtigungen arbeiten in Tages- und Beschäftigungsstrukturen. Ihre Tätigkeiten werden nicht als Erwerbsarbeit angesehen, obwohl sie regelmäßig zur Arbeit gehen, Produkte herstellen, Dienstleistungen erbringen, und das alles für ein Taschengeld. Zu Recht sagen die Sprecher der Lebenshilfe Oberösterreich, Roland Öhlinger und Karin Riegler: „Taschengelder bekommen Kinder oder Schüler. Die Arbeit, die wir machen, soll endlich als Leistung anerkannt werden!“ – Recht haben sie! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
Für ein Taschengeld gelten nicht gesetzliche Bestimmungen für Arbeitnehmerschutz, für Urlaub, für Krankenstand. Für ein Taschengeld gibt es keine eigenständige Sozialversicherung und keinen Pensionsanspruch. In der Nationalratssitzung am 27. Februar 2020 stimmten alle Parteien zu, gemeinsam mit den Stakeholdern wie der Pensionsversicherung oder den Ländern eine Lösung für dieses Thema zu finden. Geschehen ist bisher leider nichts.
Werte Regierungsmitglieder! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen von der ÖVP und den Grünen! Gehen wir das endlich an, bauen wir die Hürden im Alltag und in der Gesellschaft für Menschen mit Behinderung ab! – (Auch in Gebärdensprache ausführend:) Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten von Grünen und NEOS.)
18.21
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren vor den Bildschirmen! Der Nationale Aktionsplan Behinderung soll die Umsetzung der UNO-Konvention für Menschen mit Behinderungen gewährleisten. Es gibt 250 Maßnahmen, die die Lebensbereiche von Menschen mit Beeinträchtigungen abdecken. Sie sollen dazu beitragen, dass ihr Leben einfacher wird und sie es aktiver gestalten können.
Die Evaluierung, Herr Minister, deckt allerdings noch viel Handlungsbedarf auf. Der NAP umfasst Unterkapitel für Frauen und Kinder mit Behinderung, und gerade diese beiden Bereiche sind noch nicht stark genug verankert. Es ist zu hoffen, dass dies in der Evaluierung entsprechend berücksichtigt ist.
Wie heißt es in Österreich so schön? – Ohne Göd ka Musi! – Es gibt kein eigenes Sonderbudget für den Nationalen Aktionsplan Behinderung. Sie selbst haben in der Ministerratssitzung vom 16. Dezember noch einen Appell an Ihre Kollegen richten müssen, dass sie die benötigten Mittel aus ihrem Ressort für die entsprechenden Maßnahmen
des NAPs sicherstellen sollen. Wollen wir hoffen, dass Ihr Appell dort auch gehört wurde und nicht verhallte.
Besonders dringend ist – wir haben es auch schon gehört –, Menschen mit Behinderungen endlich ordentlich arbeits- und sozialrechtlich abzusichern und nicht mit einem Taschengeld abzuspeisen.
Für Menschen mit Behinderungen macht diese Coronazeit ohnehin alles noch viel schwieriger, als es sowieso schon ist: die tägliche Sorge, sich zu infizieren, die Sorge bezüglich eines schwereren Verlaufs aufgrund von Vorerkrankungen. Wohn- und Betreuungseinrichtungen konnten über längere Zeiträume nicht besucht werden. Personen, die nicht mobil sind, leiden unter Einsamkeit und können Teststraßen nicht ohne Hilfe erreichen. Neue Arbeitsplätze sind Mangelware.
Sogar Christine Steger, die Vorsitzende des Bundesmonitoringausschusses, hat festgestellt, dass der Schattenbericht deutlich macht, dass Österreich seit der letzten Staatenprüfung in vielen Bereichen Stillstand und sogar Rückschritte und Verschlechterungen zu verzeichnen hat. Wir hoffen, dass das tatsächlich der Krisensituation geschuldet ist und dass mit voller Energie an Verbesserungen gearbeitet wird.
Positiv hervorgehoben wird das Erwachsenenschutz-Gesetz, das die Sachwalterschaft abgelöst hat, und die persönliche Assistenz, allerdings nur im Arbeitsbereich, nicht im Freizeitbereich, wo natürlich auch nachgebessert werden muss.
Das heißt, es braucht, wie empfohlen, für den weiteren Verlauf des NAPs Indikatoren für die Messung der Fortschritte, eine bessere Einbindung der Betroffenen, denn diese wissen es wirklich am besten, und einen stärkeren Fokus auf Frauen und Kinder mit Behinderungen.
Das geforderte klare politische Commitment dafür ist ja vorhanden, es braucht aber einen Motor, es braucht das Engagement des Sozialministeriums, damit der NAP auch wirklich wirksam wird. Darum, Herr Sozialminister, liegt der Ball bei Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
18.25
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Heike Grebien. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Heike Grebien (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Wertgeschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrte KollegInnen und wertgeschätzte ZuseherInnen! Vieles, was die KollegInnen gesagt haben, werde ich jetzt wiederholen, weil Wiederholung sehr guttut. Es reicht anscheinend nicht, zehn Jahre einen Nationalen Aktionsplan zu haben, weil viele Dinge nicht umgesetzt wurden, aber darauf gehe ich jetzt in meiner Rede ein.
Der Nationale Aktionsplan Behinderung basiert auf der UN-Konvention über Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche 2008 von Österreich ratifiziert wurde. Diese sieht in Art. 33 Abs. 1 die Schaffung eines gesamtstaatlichen Koordinierungsmechanismus vor. Dies beinhaltet die Einrichtung eines Focal Point – wie wir wissen, auf Bundesebene ist das das Bundesministerium für Soziales – sowie die Erstellung eines Nationalen Aktionsplans.
Der erste NAP – ich kürze jetzt ab – wurde für den Zeitraum 2012 bis 2021 erstellt und beinhaltet 250 Maßnahmen. 2013, also ein Jahr nach der Einführung des NAP, gab es nach der ersten Staatenprüfung Österreichs die Concluding Observations, welche auf notwendige Schritte, die in weiterer Folge zu setzen sind, verweisen.
Ein kleiner Exkurs an dieser Stelle zu den Concluding Observations: Diese haben insgesamt 58 Empfehlungen für Österreich bereitgehalten. Beispielsweise wird darauf hingewiesen, dass dringend Schritte zur Sicherstellung der inklusiven Bildung für alle Kinder und Erwachsenen mit Behinderungen unternommen werden müssen.
Des Weiteren werden eine partizipative Erstellung sowie ein Monitoring des Nationalen Aktionsplans Behinderung sowie die Anpassung des Staates und des Begriffs Menschen mit Behinderungen – nicht: Menschen mit speziellen Bedürfnissen, besonderen Bedürfnissen, sondern: Menschen mit Behinderungen – an das soziale Modell von Behinderung entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention als wichtige Schritte für Österreich empfohlen.
2019 wurde die Evaluierung des ersten NAPs beauftragt. Die Uni Wien hat sie durchgeführt und 2020 auch veröffentlicht. Wir alle miteinander haben in der letzten Sitzung des Menschenrechtsausschusses einen Antrag betreffend Forcierung der Erstellung und Umsetzung des zweiten NAPs – 2022 wird er starten und bis 2030 laufen – eingebracht.
Warum? Warum ist es jetzt notwendig, da Nachschärfungen zu machen? – Einerseits hat sich gezeigt, dass sich nicht alle Ministerien angesprochen gefühlt haben, ihre Verantwortung wahrzunehmen, und daher ist zum Beispiel im Bereich der Bildung sehr wenig passiert. Zum anderen hat sich gezeigt, dass nicht alle Gruppen partizipativ mit selbst Betroffenen arbeiten, wie die Kollegin von der FPÖ schon richtig gesagt hat, was aber unerlässlich ist. Um partizipieren zu können, braucht es aber noch davor einen Schritt, das heißt, wir müssen entsprechend Informationen, wie sie die Gruppe benötigt, zur Verfügung stellen, das bedeutet in Österreichischer Gebärdensprache, in Leichter Sprache zum Beispiel. Durch die Partizipation der selbst Betroffenen können wir die Prozesse erst optimal gestalten, denn es gilt weiterhin: Nichts über uns – ohne uns!, und das wird jetzt im zweiten NAP stärker berücksichtigt.
Es ist auch schon die Rede von den fehlenden Istwerten und Zielwerten gewesen. Ich denke, jeder von Ihnen, der schon einmal ein Projektmanagement umgesetzt hat, und da muss man nicht einmal professionell sein, macht einen Istwert – Ausgangslage – und sagt: Das ist der Zielwert, wohin wir wollen! Dann setzen wir Maßnahmen, wie wir glauben, dass wir diese Zielwerte erreichen. – Ja, das war im ersten NAP nicht der Fall.
Indem wir die Maßnahmen dahin gehend messen können, ob sie wirken oder nicht, müssen da natürlich auch finanzielle Ressourcen berechnet werden, das heißt: Was kosten diese Maßnahmen? – Auch das war nicht der Fall. Es sind oft Schätzungen, schon klar, aber das alles müsste dann auch im Ressortbudget berücksichtigt werden. Der Ausbau der kommunikativen technischen Hilfsmittel wäre dann zum Beispiel durch das Bildungsministerium zu finanzieren.
All diese Punkte und noch mehr werden nun im neuen Nationalen Aktionsplan Behinderung Berücksichtigung finden. Als Sprecherin für Menschen der grünen Fraktion freue ich mich über die neuen Zähne, die der NAP bekommen wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.29
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Fiona Fiedler, BEd (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Werter Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause! (Die Begrüßung auch in Gebärdensprache ausführend:) Liebe gehörlose Menschen!
Kennen Sie den Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“? – Manchmal fühle ich mich bei meinen Reden zur Inklusion, als wäre ich in diesem Film gefangen. Ganz ehrlich: Meistens haben wir SprecherInnen für Menschen mit Behinderungen alle die gleiche Botschaft und das gleiche Ziel, so wie auch heute mit unserem gemeinsamen Antrag: Die Situation von Menschen mit Behinderung muss verbessert werden!, und dennoch habe ich das Gefühl, gegen Windmühlen zu kämpfen. Aber ich kann Ihnen eines versprechen: Ein steiniger Weg hat mich noch nie aufgehalten!
Österreich hat die UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 ratifiziert. Dementsprechend wurde der erste NAP Behinderung 2012-2020 erstellt. Das war ein wunderbarer Plan, und beim Lesen hatte man wirklich den Eindruck, dass ein Wille da ist, etwas zu verändern.
So sagt dieser Aktionsplan beispielsweise Folgendes: „Inklusion überwindet [...] den Anspruch, behinderte Menschen müssten ,eingegliedert‘ werden bzw.“ – beziehungsweise – „sich so weit wie möglich den Anforderungen der nicht behinderten Menschen anpassen, um nicht von den gesellschaftlichen Aktivitäten ausgeschlossen zu sein.“
Fakt ist, dass nach diesen zehn Jahren zwar einige richtige und wichtige Schritte gegangen wurden, aber es wurde bei Weitem nicht genug getan.
Erstens: inklusiver Arbeitsmarkt – Fehlanzeige. Noch immer arbeiten rund 20 000 Menschen, Österreicher und Österreicherinnen, in Tageswerkstätten, weshalb sie nicht in die Sozialversicherung miteinbezogen werden.
Das Regierungsprogramm vom November 2008 nennt als Vorhaben die „Prüfung der Umsetzungsmöglichkeiten einer eigenständigen sozialversicherungsrechtlichen Absicherung“. Seit 2009 arbeitete eine Arbeitsgruppe des Arbeitsministeriums und der Länder an diesem Thema. Im Jahr 2010 hat das Ministerium eine Studie in Auftrag gegeben, deren Endbericht im Jahr 2012 vorlag. 2019 veröffentlichte die Volksanwaltschaft ihren Bericht „Keine Chance auf Arbeit“, in dem sie auf die verheerende Situation in den Tageswerkstätten hinwies. 2020 gab es einen Allparteienantrag, der die Umsetzung dieser Empfehlung forderte. Und heute? – Es ist nichts passiert. Ist das Ihr Ernst?
Wir fordern hier und heute die sofortige Umsetzung der schalen Worte im Regierungsprogramm: „Lohn statt Taschengeld“. Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf!
Zweitens: inklusive Bildung – Fehlanzeige. Wo ist das politische Tun? Wo ist der politische Wille? Ja, es ist nicht einfach, Sonderschulen öffnen, Sonderschulen schließen, Barrierefreiheit, aber die UN-Behindertenrechtskonvention sagt in Artikel 24 ganz eindeutig: „(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein inklusives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen“.
Soll ich Ihnen etwas sagen? – Es liegen Konzepte der Modellregionen im Ministerium, man muss sie nur zur Hand nehmen und umsetzen. Ja, es werden zusätzliche Ressourcen benötigt, aber haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie viele Vorteile eine inklusive Gesellschaft hätte? Wann setzen Sie endlich den großen Startschuss? Stimmt, heute kam das Strategiepapier für inklusive Bildung und Sonderpädagogik – lassen Sie dieses Papier bitte nicht wieder nur geduldig sein!
Daher fordern wir hier und heute wieder einmal die Umsetzung eines inklusiven Bildungssystems, weil alle Kinder das Recht auf Bildung haben, und wir kein Kind zurücklassen wollen.
Drittens: bundeseinheitliche Regelung für persönliche Assistenz – Fehlanzeige. Was soll ich da noch sagen? – Mein erster Antrag hier zur bundeseinheitlichen Regelung wurde
im Jänner 2020 einstimmig angenommen; das war aber nicht der erste zu dieser Thematik. Zielsetzung des NAPs war es, dass die unterschiedlichen Regelungen der neun Bundesländer in der persönlichen Assistenz bundesweit vereinheitlicht werden sollen, und wir sind immer noch kilometerweit davon entfernt – warum?
Deshalb fordern wir hier und heute die sofortige Umsetzung der bundeseinheitlichen persönlichen Assistenz, weil alle Menschen ein Recht auf ein selbstbestimmtes Leben haben.
Jetzt wurde also der NAP 2012-2020 auf bemerkenswerten 762 Seiten evaluiert, und momentan sind wir in der Vorbereitung für den nächsten NAP 2022-2030. Ich durfte zum Thema Bildung an zwei runden Tischen teilnehmen; mitarbeiten kann ich es leider nicht nennen, da wir beim zweiten Tisch 2,5 Stunden lang zusammengefasst haben, was beim ersten Tisch passiert und was auch bis 2021 im Bereich Inklusion nicht passiert ist.
Das Ziel 2021 war, dass die Bundesländer und die Betroffenen einbezogen werden sollen. – Ich möchte da gar nicht mehr ins Detail gehen, weil es wirklich frustrierend ist, dass mit den Anliegen von Menschen mit Behinderung so umgegangen oder eben nicht umgegangen wird.
Auch die Tatsache, dass ein NAP Behinderung 2031 bereits angedacht wird, finde ich äußerst bedenklich. Ziel sollte vielmehr sein, 2030 – 22 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention – alle Forderungen umgesetzt zu haben und keinen NAP mehr zu brauchen. Ich möchte den Willen spüren – in allen beteiligten Ministerien –, in unserem schönen Land inklusiv zu leben.
Gestern war der ÖVP noch jedes Leben irrsinnig wichtig, beim Thema Inklusion trennt sich die Spreu vom Weizen. Ratifizierte Konventionen verlieren an Wichtigkeit, fertige Konzepte müssen neu überarbeitet werden, Pilotprojekte werden wieder angedacht, und so weiter. Es geht hier aber nicht darum, welchen Weg Sie gehen wollen, es geht darum, welcher Weg aufgrund der Ratifizierung zu gehen ist.
Österreich hat sich in Artikel 24 verpflichtet, ein inklusives Schulsystem einzurichten. Es hat sich in Artikel 27 verpflichtet, einen inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Es hat sich aber auch in Artikel 9 zur umfassenden Barrierefreiheit verpflichtet. In Artikel 3 der Konvention finden sich die allgemeinen Grundsätze, und mein Lieblingsgrundsatz ist „die Achtung der Unterschiedlichkeit und die Akzeptanz von Menschen mit Behinderungen als Teil der menschlichen Vielfalt und der Menschheit“.
Aus diesem Grund: Vergessen Sie niemals, normal ist, dass jeder verschieden ist! – Danke. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen.)
18.36
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Corinna Scharzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause! Dazugehören ist ein Menschenrecht, unsere Verfassung nennt das: Diskriminierungsverbot. Wir haben heute die Möglichkeit, einen zweiten Nationalen Aktionsplan Behinderung zu beschließen. Und ja, Frau Kollegin Fiedler von den NEOS, es ist wichtig, dass wir das Dazugelernte mitumsetzen und dass wir auch die Empfehlungen der Expertinnen und Experten und auch der Bundesländer miteinbeziehen. Wir Politiker werden gemessen an dem, was wir tun, und wir haben einen ganz klaren Auftrag, wenn es um Inklusion geht, weil Dazugehören ein Menschenrecht ist und weil da noch lange nicht genug geschehen ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Politisch ist es unsere Aufgabe, die technischen Geräte und Hilfsmittel nach Österreich zu holen. Politisch ist es auch unsere Aufgabe, die bedarfsgerechte Finanzierung für die
nächsten acht Jahre sicherzustellen. Und politisch – drittens, aber keinesfalls abschließend – ist es auch unsere Aufgabe, die Grundlagen dafür zu schaffen, dass sich Menschen mit einer Behinderung persönlich entfalten können und ein selbstbestimmtes Leben führen können. (Beifall bei ÖVP und Grünen.) Und da sind wir die Blinden und wären gut beraten, die Sehenden zu fragen, ob wir eh nichts übersehen haben.
Was können wir aber als Gesellschaft tun, damit Inklusion gelebt wird? – Privat können wir es zum Beispiel unterlassen, auf einem Behindertenparkplatz zu parken. Unsere Vereine könnten sich noch stärker die Frage stellen: Was können wir machen, damit Menschen mit einer Behinderung bestmöglich teilnehmen können? Oder auf dem Arbeitsplatz, dort können wir Sozial-, Gemeinschaftsräume schaffen, die von allen benutzt werden können. Da müssen wir alle vor unserer eigenen Haustüre kehren und uns die Frage stellen: Was können wir machen? Machen wir genug? Machen wir im Parlament genug, damit Inklusion gelebt werden kann? Das können wir nicht in Gesetze gießen, da ist jeder selbst gefragt.
Dazugehören ist ein Menschenrecht – lasst uns genau das leben! – Danke. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
18.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Ausschusses für Menschenrechte.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun auch schon zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Ausschusses für Menschenrechte, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Bevor wir in den Abstimmungsvorgang eingehen, stelle ich wieder die Frage an die Klubs, ob eine Unterbrechung gewünscht ist. – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 27 und die dem Ausschussbericht 694 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „weibliche Genitalverstümmelung – Stärkung von Frauengesundheit und Frauenrechten“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (154/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Stärkung der Istanbul Konvention“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Rosa Ecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Erstellung einer Statistik über Kinderehen in Österreich“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Mag. Meri Disoski, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Austritt der Türkei aus der Istanbul Konvention“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (155/E)
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 28 und die dem Ausschussbericht 695 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Forcierung der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2022-2030“.
Ich bitte jene Kollegen, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (156/E)
Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (683 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 geändert wird (722 d.B.)
30. Punkt
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten (723 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 29 und 30 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Christian Hafenecker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Was hat sich am Verkehrsausschuss im Vergleich zu früher geändert? – Früher war der Verkehrsausschuss ein Ausschuss, in dem wirklich konstruktiv gearbeitet worden ist, es war ein Ausschuss, der eben eine weitgehend ideologiefreie Zone war, und mit dem Eintritt der Grünen in dieses Ministerium hat sich das leider Gottes vollkommen verändert: Es ist ein ideologisches Ministerium geworden und schlussendlich ist es eigentlich nur mehr ein Eisenbahnministerium geworden, während der Individualverkehr mittlerweile mit Füßen getreten wird.
Gerade der Autofahrer ist das erklärte Feindbild der Frau Bundesminister, und, meine sehr geehrten Damen und Herren, da findet auch eine Spaltung zwischen dem ländlichen Raum und dem urbanen Raum statt. Ich möchte nun anhand von drei Beispielen demonstrieren, was in diesem Ausschuss in wenigen Monaten eigentlich zertrümmert oder zumindest nicht gemacht worden ist.
Ich möchte als Beispiel mit einem sehr einfachen Antrag der FPÖ beginnen, in dem es schlicht und ergreifend nur darum gegangen ist, eine Gleichstellung zwischen Klebevignetten und elektronischen Vignetten herzustellen – das wäre eine Sache, die grundsätzlich kein Problem ist. Sie wissen, wenn man eine elektronische Vignette hat, dann geht die sozusagen mit dem Wechselkennzeichen mit, wenn man eine Klebevignette hat, kann man nicht alle Wechselkennzeichenfahrzeuge verwenden, die da angemeldet sind.
Da besteht also eine Diskriminierung hinsichtlich der Verwendung von Klebevignette und elektronischer Vignette, deswegen war das Herangehen von uns ein Antrag, in dem gestanden ist, man möge diese Diskriminierung beseitigen und schlicht und ergreifend Maßnahmen setzen: eine Registrierung des Kennzeichens auch beim Klebevignettenkauf, damit man genau diese Kennzeichen in die elektronischen Überwachungssysteme
einspielen kann, und bei der elektronischen Überwachung sieht man, dass dieses Auto über eine Vignette verfügt.
Da gibt es dann wiederum Diskussionen darüber, warum das alles nicht geht, aber ich denke mir, das ist eine Sache, die im dritten Jahrtausend relativ einfach wäre. Warum man das nicht macht? – Ich kann es Ihnen sagen: Weil vor allem die Grünen den Autofahrer zum absoluten Feindbild erklärt haben und alles, was irgendwie mit Fahrzeugen und Autos zu tun hat, von den Grünen von vornherein abgelehnt wird. Mich wundert nur, dass mittlerweile auch die ÖVP zur reinen E-Scooter-Partei geworden ist und auch diesbezüglich das Gedächtnis nicht mehr sehr oft bemüht. (Beifall bei der FPÖ.)
Wissen Sie, das ist ja auch ein Angriff auf die Pendler im ländlichen Raum – ich habe es vorhin gesagt –, also ich verstehe nicht, warum gerade die ÖVP, die immer sagt, sie sei eine Partei für die Menschen vom Land, da ebenso in der Pendeluhr schläft und bei diesen Anschlägen mitmacht.
Anschlag Nummer zwei, und da geht es schon ein bisschen ans Eingemachte, ist die NoVA-Erhöhung. Also wiederum: Als diese NoVA-Erhöhung bekannt gegeben worden ist, ist die ÖVP ich habe keine Ahnung wo gewesen, denn es zeigt sich, das ist nicht nur Showpolitik. Es wäre mir ja egal, wenn die Frau Bundesminister den einen Schmäh macht, um den Bobos im 7. Bezirk zu gefallen, und zumindest keinen Schaden anrichtet, aber damit verursacht sie ja auch einen massiven Schaden, und ich möchte erklären, warum das so ist.
Das ist ein schamloser Griff in die Taschen von Familien und in die Taschen der Wirtschaftstreibenden. Warum von Familien? – Weil natürlich auch Fahrzeuge, die für Familien prädestiniert sind, damit massiv verteuert werden, Frau Bundesminister, und Sie wissen ganz genau, dass zum Beispiel die Kosten für das klassische Familienfahrzeug VW Sharan betreffend die NoVA von bisher 3 300 Euro, und das ist aus meiner Sicht schon zu viel, auf 6 650 Euro ansteigen wird. Das hängen Sie den Familien um, und daran sieht man auch, was Sie von den Familien halten, nämlich gar nichts. Und schändlich ist, dass die ÖVP bei dieser NoVA-Erhöhung unwidersprochen mitmacht. Dafür können Sie von der ÖVP sich wirklich schämen. (Beifall bei der FPÖ.)
Damit die ÖVP vielleicht noch ein bisschen munterer wird, werde ich Ihnen auch noch vorrechnen, was Sie bei den Wirtschaftstreibenden mit diesem Abnicken dieser NoVA-Erhöhung angerichtet haben, denn auch die Wirtschaftstreibenden werden massiv in die Ziehung genommen und von den Grünen eigentlich fast ausgeraubt. Wenn ich mir anschaue, dass ganz normale Fahrzeuge, die der Handwerker zur Verrichtung seiner täglichen Arbeit braucht, um bis zu 11 500 Euro teurer werden – 11 500 Euro! –, dann frage ich mich, wer sich das leisten soll. Und wenn sich ein Unternehmer drübertraut, sich diese Fahrzeuge anzuschaffen, dann garantiere ich Ihnen auch, dass er diese Kosten natürlich auf den Endkunden abwälzen wird – also auch das ein schamloser Griff in die Taschen der Unternehmen und ein Verrat der ÖVP an den Unternehmen.
Die Doppelbödigkeit, die die ÖVP da an den Tag legt, ist ja atemberaubend: Auf der einen Seite bringen Sie über die Wirtschaftskammer Petitionen ein, auf der anderen Seite nicken Sie diesen Irrsinn der Grünen ab – also eigentlich unglaublich, was da passiert! (Beifall bei der FPÖ.)
Und um das noch abschließend zu unterstreichen, kommen wir auch schon zum Anschlag Nummer drei: Es ist auch so, dass die Motorradfahrer einfach blindwütig von den Grünen diskriminiert werden. Sie werden mit Lärmmessungen, die nicht der Lebensrealität entsprechen, von verschieden Straßen – vor allem in Tirol – vertrieben – diese Straßenverbote sollen noch ausgeweitet werden –, und dann agiert man auch noch mit falschen Zahlen. Wenn Landesrätin Felipe eine Studie vorlegt, aufgrund derer sie sagt,
diese Fahrverbote haben einen Erfolg gezeitigt, denn der Motorradverkehr ist um 36 Prozent zurückgegangen, dann hat sie nicht erwähnt, dass auch der Gesamtverkehr in diesem Zeitraum um 36 Prozent zurückgegangen ist, also auch Fahrten mit Autos.
Da operieren Sie mit falschen Zahlen, liebe Grüne, und Sie wollen aufgrund falscher Zahlen dann auch noch weitere Verbote machen, und das sehe ich absolut nicht ein – im Gegenteil. Dieses Motorradfahrerbashing muss eingestellt werden, denn Sie vergessen eines: In Österreich sind 850 000 Motorräder zugelassen, und diese 850 000 Motorradfahrer treten Sie hier mit Füßen. Auch das ist ein Akt vollkommener Willkür, der nicht zu akzeptieren ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und genau, weil Sie hier zeigen, wie Sie immer wieder Familien, Unternehmer, aber auch Motorradfahrer diskriminieren, möchte ich zwei Entschließungsanträge einbringen, um auch betreffend die ÖVP die Nagelprobe zu machen. Zum einen ist es ein Antrag, der sich gegen die Erhöhung der NoVA wendet:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Nova-Erhöhung“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird.“
*****
Sehr geehrte Damen und Herren von der ÖVP, damit können Sie den Schaden, den Sie im Dezember angerichtet haben, zumindest ansatzweise versuchen, rückgängig zu machen.
Darüber hinaus bringe ich auch noch einen weiteren Entschließungsantrag ein, der sich gegen die Diskriminierung von Motorradfahrern in Österreich wendet.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausgrenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden – regionale Fahrverbote und separate Geschwindigkeitsbeschränkungen unterbinden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, auf die Bundesländer einzuwirken, so dass es zu keiner Diskriminierung von Motorradfahrern bei der Verordnung von örtlichen Fahrverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt.“
*****
Meine sehr geehrten Damen und Herren, spalten Sie nicht die Gesellschaft! Frau Bundesministerin, hören Sie mit dieser Diskriminierung auf! Sehen Sie auch Autofahrer und Motorradfahrer als Verkehrsteilnehmer, setzen Sie nicht nur auf eine Karte, und denken
Sie vor allem auch daran, dass sich, wenn Sie die NoVA erhöhen, die Erneuerung der Flotte weiter verzögern wird! Das ist ein vollkommen falscher Ansatz. (Beifall bei der FPÖ.)
18.49
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend keine Nova-Erhöhung
eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 25. März 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 30, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten (723 d.B.)
Schwarz-Grün hat dem Individualverkehr den Kampf angesagt und es gibt kein Interesse, dem Autofahrer – sei es auch nur mit Kleinigkeiten – das Leben zu erleichtern. So wurde im Verkehrsausschuss ua ein Antrag von Abg. Keck, der eine Gleichstellung der Bemautung von Wohnmobilen mittels Vignette vorgesehen hat vertagt. Ebenso ein Antrag von Abg. Margreiter betreffend Rechtssicherheit an E-Ladestationen. Der Antrag des Abgeordneten Hafenecker betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten wurde sogar abgelehnt.
Dafür wird der Autofahrer mit Steuererhöhungen abgezockt. Mit der am 10. Dezember 2020 überfallsartig von ÖVP und Grüne beschlossenen Änderungen im Normverbrauchsabgabegesetz, werden Autofahrer beim Kauf eines verbrauchsstarken Fahrzeugs künftig eine höhere Normverbrauchsabgabe (NoVA) zahlen müssen. Auch bisherige Ausnahmen für Kastenwagen, Pick-ups und Kleintransporter werden demnach gestrichen. Die Erhöhung erfolgt in Stufen, auch der Höchststeuersatz soll sukzessive steigen.
So werden beispielsweise nach einer oe24-Recherrche betriebliche Fahrzeuge mit 1. Juli 2021 um bis zu 11.420 Euro teurer. Und das mitten in der von der Bundesregierung verursachten größten Wirtschaftskrise der 2. Republik.
Laut Kurier vom 7. Dezember 2020 kostet die NoVA-Änderung den Unternehmen 1,18 Milliarden Euro:
Für Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk, ist das ein „Angriff auf die heimischen Klein- und Mittelbetriebe“.
Sie rechnet vor: Ein durchschnittlicher Kastenwagen, der in Österreich von Gewerbe- und Handwerksbetrieben genutzt wird, koste derzeit 29.900 Euro. Bis ins Jahr 2024 würde der Preis mit der geplanten NoVA-Änderung auf knapp 43.400 Euro steigen. „Das ist keine kleine Kostenbelastung mehr, sondern eine extreme“, sagt Scheichelbauer-Schuster.
Knapp 88.000 Fahrzeuge sind im Werksverkehr täglich im Einsatz. Multipliziert man die zusätzlichen Kosten der Steuer mit dieser Zahl, so entstehe eine Zusatzbelastung von 1,18 Milliarden Euro, so Scheichelbauer-Schuster.
(https://kurier.at/wirtschaft/nova-aenderung-waere-milliarden-belastung/401122302)
Auch die Familien, die ebenfalls durch die verfehlte Corona-Politik der Bundesregierung schwer belastet werden, trifft die teilweise exorbitante Erhöhung der Nova massiv. So rechnete der ÖAMTC in einer Aussendung vom 21. November 2020 mit einer Verdoppelung der Steuer für Familienautos:
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) – die einmalig für Neufahrzeuge fällig ist – wird künftig Jahr für Jahr deutlich teurer. Was das für Familien bedeutet, zeigt sich am Beispiel eines VW Sharan Family 1,4 TSI (7 Sitze, 110 kW, 181 g CO2/km, Nettopreis ca. 28.400 Euro):
Jahr NoVA in Euro (gerundet)
2020 3.344
2021 3.628
2022 3.912
2023 4.966
2024 6.560
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20201121_OTS0053/oeamtc-weitere-nova-erhoehung-trifft-insbesondere-familien)
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der die am 19. Dezember 2020 beschlossene Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) rückgängig gemacht wird.“
*****
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
betreffend Ausgrenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden – regionale Fahrverbote und separate Geschwindigkeitsbeschränkungen unterbinden
eingebracht in der 91. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 25. März 2021 im Zuge der Debatte zu TOP 30, Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1354/A(E) der Abgeordneten Christian Hafenecker, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung der Besitzer von Klebevignetten (723 d.B.)
Im Bereich des Individualverkehrs sind im gesamten Bundesgebiet immer mehr Einschränkungen festzustellen, welche vor allem motorisierte Zweiräder betreffen. So beschloss beispielsweise die Tiroler Landesregierung im Mai 2020 auf Betreiben der für Verkehrsangelegenheiten zuständigen grünen Landeshauptmann-Stellvertreterin Ingrid Felipe umfassende Fahrverbote für motorisierte Zweiräder, welche ein Standgeräusch von mehr als 95 Dezibel im Zulassungsschein eingetragen haben, bis 31. Oktober 2020, dem De-facto-Ende der Motorradsaison. Betroffen waren von diesen Fahrverboten folgende Strecken: Lechtal Straße (B198) von Steeg (Landesgrenze Vorarlberg) bis Weißenbach am Lech, Tannheimer Straße (B199) von Weißenbach am Lech bis Schattwald (Staatsgrenze Deutschland), Berwang-Namloser Straße (L21) von Bichlbach bis Stanzach, Hahntennjochstraße (L72) 2.Teil von Pfafflar bis Imst (Passhöhe), Hahntennjoch Landesstraße (L246) 1.Teil von Imst (Passhöhe) bis Imst Kreuzung Vogelhändlerweg, Bschlaber Landesstraße (L266) von Elmen bis Pfafflar.
Eine von LH-Stv. Ingrid Felipe am 18. März 2021 präsentierte Evaluierungsstudie zu diesen Fahrverboten bestätigt deren Sinnlosigkeit, denn in ihrer Interpretation derselben verschwieg sie, dass nicht nur das Motorradaufkommen auf diesen Strecken um 36,2 % zurückgegangen ist, sondern auch das Gesamtverkehrsaufkommen um nahezu gleich hohe 35,6 %. Diesen Schluss zieht auch der Vizebürgermeister der Stadt Landeck, Ing. Mag. (FH) Thomas Hittler (ÖVP) in einem auf meinbezirk.at am 19. März 2021 veröffentlichten Artikel:
"Mit anderen Worten: Der Verkehr ist im Vergleich zu 2017 generell dramatisch gesunken, und man muss nicht unbedingt besonders intelligent sein, um dies auf Corona zurückführen zu können. Da Auto-, Güter- und Motorradverkehr offenbar ungefähr gleich stark zurückgegangen sind, bedeutet das im Umkehrschluss: Die 95-dBA-Regelung hatte nicht den geringsten Effekt".
Dem Vernehmen nach planen dennoch zahlreiche, von Motorradfahrern stark frequentierte Gemeinden entsprechend dem Tiroler Vorbild ebenfalls Initiativen für derartige Fahrverbote auf Straßen in ihren jeweiligen Gemeindegebieten zu setzen. Dies ist besonders auch vor dem Hintergrund grundlegend unsinnig, als dass das im Zulassungsschein eingetragene Standgeräusch keineswegs dafür geeignet ist, laute von leisen motorisierten Zweirädern zu unterscheiden. Die Messung des Standgeräusches kann lediglich zur Kontrolle allfälliger Manipulationen, etwa am Auspuff, herangezogen werden. Darüber hinaus beträgt der Grenzwert für die beschleunigte Vorbeifahrt 77 Dezibel, welcher von keinem zugelassenen Zweirad überschritten wird.
Neben Fahrverboten nehmen auch Ausschilderungen von eigens für Motorradfahrer geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu, wie dies etwa im Bereich des „Rohrer Sattels“ auf der Gutensteiner Straße B21 in Niederösterreich der Fall ist, wo die erlaubte Höchstgeschwindigkeit für Autofahrer 100 km/h, für Motorradfahrer jedoch nur 70 km/h beträgt. Derartig unterschiedliche Tempolimits sind vor allem hinsichtlich der Verkehrssicherheit höchst fahrlässig, erhöhen sie doch an unübersichtlichen Stellen die Gefahr von Auffahrunfällen und verleiten PKW- genauso wie LKW-Fahrer zu Überholvorgängen, welche wiederum für alle Verkehrsteilnehmer ein Risiko darstellen.
Insgesamt ist daher der Umstand, dass die Besitzer der 850.000 in Österreich zugelassenen motorisierten Zweiräder, trotz ebendieser behördlichen Zulassung und beim Erwerb bezahlter Steuern zahlreiche Straßen nicht mehr befahren dürfen oder separate Tempolimits einhalten müssen, ein reiner Akt der Willkür, den es zu beseitigen gilt. Auch
aus umweltpolitischer Sicht ist es völlig widersinnig, willkürliche Restriktionen gegen motorisierte Zweiräder zu erlassen, verursachen sie doch nur rund die Hälfte des CO2-Ausstoßes eines Autos, benötigen im Vergleich nur etwa ein Viertel des Parkraums und lösen keine Staus aus. Es müssen daher seitens des Bundes gesetzliche Regelungen ergriffen werden, mit welchen dieser Ungleichbehandlung und Ausgrenzung von Fahrern motorisierter Zweiräder durch für die Vollziehung der StVO zuständige Länder ein Riegel vorgeschoben wird.
Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird aufgefordert, auf die Bundesländer einzuwirken, so dass es zu keiner Diskriminierung von Motorradfahrern bei der Verordnung von örtlichen Fahrverboten und Geschwindigkeitsbegrenzungen kommt.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Abgeordnete! Der Beitrag von Christian Hafenecker, dem freiheitlichen Verkehrssprecher, war ein Beitrag zu einer Klimaerhitzung. Das war das Einzige, was ich da herausgehört habe: Die Freiheitlichen heizen das Klima an. Das ist das, was sie können. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)
Wenn ich mir anschaue, was da jetzt an Anträgen vorgelegt wurde, dann weiß ich nicht, was das ist. Ist das eine Wiederholung einer aufgewärmten freiheitlichen Klubsitzung? Auf jeden Fall hat es nichts mit dem gegenständlichen Antrag, den wir verhandeln, zu tun, nämlich einer Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, in der ein klares Ziel formuliert ist, nämlich die Förderung von emissionsfreien Fahrzeugen, die Berücksichtigung der Emission als Anreiz bei den Mauttarifen – ein kleiner, aber wichtiger Baustein, um der Dekarbonisierung auch auf unseren Straßen wirklich Substanz zu verleihen.
Wenn ich heute die Presseaussendung von Herrn Abgeordneten Präsidenten Hofer lese, dann muss ich dazu sagen: Wenn wir in Zukunft eine europäische Autoindustrie, eine österreichische Zulieferindustrie haben wollen, dann dürfen wir auf jeden Fall nicht der FPÖ und den Autoimporteuren folgen, sonst fahren wir in zehn Jahren mit Autos made in China. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Smolle. – Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Rauch.)
Wenn es nach der FPÖ ginge, wären wir heute mit der Pferdekutsche und mit der Dampfmaschine unterwegs, Herr Christian Hafenecker: null Innovation, null Progression, null Mobilitätswende, die wir brauchen, null Umstellung.
Ich darf zum Schluss noch etwas zitieren, und zwar darf ich als Grüner einen Vertreter der Autoindustrie zitieren, nämlich Herbert Diess von Volkswagen: „Die Batterie hat gewonnen.“ (Zwischenruf des Abg. Deimek.)
Zweites Zitat, von Markus Duesmann von Audi: „Wir entwickeln keine Verbrenner mehr.“
Es braucht, Frau Ministerin, klare europäische Vorgaben, was den Ausstieg aus den Verbrennern betrifft (Abg. Hafenecker: Sie lassen Kinder arbeiten? Na so was!), und auch ein klares Datum, damit der Umstieg auf Elektromobilität auch die guten und die großen Chancen hat. (Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der FPÖ: Nicht schlüssig! – Abg. Hafenecker: ... ein Doppelmoralist! Kinderarbeit für Autobatterien!)
18.52
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier zwei Anträge vor uns liegen. Der erste ist der Bericht des Verkehrsausschusses über das Bundesstraßen-Mautgesetz, das geändert wird. Was ist der Inhalt dieser Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes? – Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb oder reinem Wasserstoffbrennstoffzellenantrieb sollen nicht mehr dieselbe Maut bezahlen wie normale, mit Verbrennungsmotoren betriebene Fahrzeuge, sondern nur mehr 25 Prozent davon. Diesem Antrag stimmen wir selbstverständlich zu. Darüber braucht man nicht mehr ausführlicher zu diskutieren.
Der zweite Antrag ist ein Antrag des Abgeordneten Hafenecker. Lieber Christian! Diese Diskussion bezüglich der Klebevignette führen wir bei uns schon Jahre hindurch, und der damalige Verkehrsminister Alois Stöger hat 2015 dann die digitale Vignette eingeführt. Es hat vorher lange Diskussionen gegeben. Auch ich war ein massiver Gegner der digitalen Vignette. Ich hatte auch ein Wechselkennzeichen, und er wollte mich überzeugen, dass ich sage: Ja, wir sind für die digitale Vignette!
Ich war der Meinung, mit den Klebevignetten wird es Probleme geben: Was ist, wenn die Scheibe kaputt wird, wenn es ein bisschen abblättert oder sonst irgendetwas? Und dann ist die digitale Vignette gekommen, und jetzt bin ich wirklich ein überzeugter Fan der digitalen Vignette, weil das wirklich für jeden machbar ist – also ich glaube, es gibt keinen Österreicher mehr, der keinen Internetanschluss hat und der nicht auf die Homepage der Asfinag gehen und sich dort die digitale Vignette bestellen kann. Es gibt keinen mehr.
Glaube mir, ich bin auch Vorsitzender eines Pensionistenverbandes, eines großen Pensionistenverbandes, und es gibt auch bei mir keinen Einzigen, der gesagt hat: Du, ich komme nicht rein und ich kann mir die digitale Vignette nicht bestellen. – Auch die machen es also. Wir werden diesem Antrag daher nicht zustimmen.
Was aber den Entschließungsantrag betreffend „Ausgrenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden“ betrifft, so bin ich da derselben Meinung wie Christian Hafenecker: Dort wird etwas betrieben, was einfach nicht passt. Wir müssten stattdessen Folgendes machen: Gerade die Motorradfahrer, die Veränderungen am Auspuffsystem herbeiführen und dadurch laut sind – das sind nämlich die –, gehören aus dem Verkehr gezogen. Das müsste man tun – aber nicht die gesamten Motorradfahrer, von denen es in Österreich 850 000 gibt, dafür bestrafen. Das kann es nicht sein.
Da habe ich auch die Bitte – so wie auch er es gesagt hat –: Wirken Sie auf Frau Felipe dahin gehend ein, dass sie diese Ausnahmen aufhebt! Das Fahrgeräusch der Motorräder, und zwar von jedem Erzeuger, macht nämlich 77 Dezibel aus – das Fahrgeräusch ist nicht höher –, aber gemessen wird mit einem Standgeräusch, wie es im Zulassungsschein drinnen steht. Also das ist – Entschuldigung, bitte, wenn ich das sage – Schwachsinn, was da betrieben wird. Man sollte stattdessen diejenigen, die laut sind, aus dem Verkehr rausholen. Denen gehört sogar die Nummerntafel weggenommen – denn das würden auch wir nicht zulassen –, aber den Rest bitte nicht dafür bestrafen! (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Bravoruf des Abg. Hafenecker.)
18.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer (ÖVP): Herr Präsident! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Hafenecker: Die Motorradlfahrer kommen auch zu dir tanken, gell! Ich sag’s nur!) – Ja, Christian, das stimmt. Da gebe ich dir recht.
Mit der vorliegenden Novelle werden wir die Dekarbonisierung, die emissionsfreien Fahrzeuge unterstützen, indem die Maut von 50 Prozent auf 25 Prozent reduziert wird, was ja auch ein sehr gutes Anreizsystem sein wird. Für den Schwerverkehr ist es halt so, dass es am Markt noch sehr wenig gibt. Die Forschung ist da schon weitergekommen, aber es wird im Schwerverkehr und im Buslangstreckenverkehr keine Elektromobilität geben, sondern eher den Wasserstoff.
In diesem Zusammenhang möchte ich den Appell aussprechen, dass man auf europäischer Ebene wirklich einwirkt, nämlich in folgender Hinsicht: Ich habe das 2005 gesehen, ich war eine der Ersten, die eine Erdgastankstelle betrieben haben, und die Ventile, die Zapfventile waren nicht einheitlich. Das heißt, verschiedene Autohersteller hatten verschiedene Ventile. Also wenn man sich das vorstellt: Bei Diesel und Benzin ist ganz klar, wie das zu zapfen ist, und beim Erdgas war das leider nicht so. Mittlerweile – 15, 16 Jahre später – wurden sämtliche Erdgastankstellen wieder abgebaut, weil das nicht funktioniert hat. Daraus sollte man schon lernen, und da appelliere ich auch an Sie, Frau Bundesministerin, dass wir auf europäischer Ebene auf die Autoindustrie dahin gehend einwirken, dass Wasserstoffventile dieselben für alle Fabrikate sind. Das ist ein ganz wichtiger Zugang. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Maurer.)
Ganz kurz möchte ich noch auf die Klebevignette eingehen: Christian, du hast zuvor gesagt, wir leben im 3000er-Jahr. Also ich glaube, die Digitalisierung ist schon gut und richtig. Im Ausschuss war die Rede von einer Stanzmaschine, davon, dass man das Kennzeichen einstanzt. Ich glaube, das ist in diesem Zeitalter nicht mehr realistisch, also prähistorisch. Schritte zurück sollten wir in Zeiten der Digitalisierung nicht machen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen. – Abg. Hafenecker: Aber, Rebecca, das Pickerl wird ja auch gestanzt!)
18.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Johannes Margreiter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Jetzt müssen wir etwas klarstellen: Wir reden hier über eine Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, das nur die fahrleistungsabhängige Maut betrifft. Diese fällt nur bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen an – nur damit da nicht falsche Erwartungen dahin gehend geweckt werden, dass jetzt für Elektrofahrzeuge oder Wasserstofffahrzeuge die Maut um 75 Prozent reduziert wird.
Wir ändern diese Ziffer im Gesetz, aber die Zusammensetzung der fahrleistungsabhängigen Maut – darüber könnten wir ein Privatissimum abhalten – ist ein hochkomplexer Prozess, bei dem drei Komponenten eine Rolle spielen: die Infrastrukturkomponente, die Lärmkomponente und die Luftkomponente; und nur im Bereich der Infrastrukturkomponente ist es möglich, dass künftighin für Elektrofahrzeuge und Wasserstofffahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb die Maut – oder diese Komponente, diese Infrastrukturkomponente – um 75 Prozent statt bisher 50 Prozent reduziert wird.
Dies ist ein kleiner Beitrag zur Energiewende oder zur Mobilitätswende, wird aber nicht die Welt auslösen. Wir NEOS werden dem zustimmen, allerdings mit ein bisschen
Bauchweh, denn wir würden sehr dafür plädieren, dass wir diese Dekarbonisierung, die ja angestrebt wird, die das Ziel ist, technologieneutral betreiben.
Der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor kann ja nicht Selbstzweck sein. Wenn heute ein Verbrennungsmotor ähnliche CO2-Emissionen verursacht, nämlich Richtung null, wie das bei der Elektromobilität der Fall ist, dann spricht ja nichts dagegen, dass weiterhin in die Verbrennungstechnologie investiert wird. Es werden synthetische Kraftstoffe entwickelt, die CO2-neutral sind. Außerdem wundert es mich – das sage ich auch im Hinblick auf den Bereich des Wasserstoffs –, dass in diesem Gesetzesvorschlag davon die Rede ist, dass nur die Brennstoffzellentechnologie dieses Privileg bekommt, dass um bis zu 75 Prozent reduziert werden kann, weil ja der Wasserstoffverbrennungsmotor genauso eine Wasserstofftechnologie ist, die CO2-neutral ist.
Wir würden uns also wünschen, dass künftig doch auf Technologieneutralität gesetzt wird. Das Ziel kann nicht die Verteufelung des Verbrennungsmotors sein, sondern das Ziel muss es sein, CO2 zu verteufeln. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS, ÖVP und Grünen.)
Wenn das möglich ist, ohne dass der Verbrennungsmotor eliminiert wird, dann sollten wir diesen Weg gehen.
In diesem Sinne schließe ich mich sehr diesem offenen Brief an, der heute dazu an den Bundeskanzler ergangen ist, in dem es darum geht, uns davon zu distanzieren, dass eine Jahreszahl gefordert wird, bis zu der aus der Technologie des Verbrennungsmotors endgültig ausgestiegen wird. Die Argumente, die da drinstehen, die teilen und die unterstützen wir. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminister Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wenn wir über Dekarbonisierung reden, wenn wir über Mobilitätswende reden, dann muss eines ganz klar sein: Der Weg geht hin zur emissionsfreien Mobilität und zur emissionsfreien Elektromobilität.
Auch wenn wir es hier heiß diskutieren, intensiv diskutieren, das Rennen ist entschieden. Der VW-Chef – ein ungewöhnliches Zitat auch für mich – könnte es klarer gar nicht formulieren: Die Batterie hat beim Pkw gewonnen. Ich glaube, das sehen wir, die Dynamik ist da – die Dynamik ist bei den Herstellern da, die Dynamik ist in vielen, vielen Ländern da.
Heute geht es aber nicht um diese Debatte – ich führe sie gerne und ich sehe einen Bedarf, hier weiter zu diskutieren, ein bisschen Aufklärungsarbeit zu leisten, aber heute geht es um das Mautgesetz, und beim Bundesstraßen-Mautgesetz geht es darum, den Anteil von emissionsfreier Mobilität bei den Lkws und bei den Bussen zu steigern; der ist im Moment verschwindend gering.
Ja, im Bereich der Busse, angetrieben durch die Clean Vehicles Directive auf europäischer Ebene, tut sich sehr viel in Richtung E-Mobilität, in Richtung Wasserstoffmobilität. Im Bereich des Schwerverkehrs, des Transits – ich habe die Anregung von Frau Kirchbaumer gehört –, da tut sich viel, auch in beide Richtungen, insbesondere auch Richtung Wasserstoff. In diesem Bereich entwickelt sich sehr viel, und wir wollen – auch wenn dieses Segment jetzt noch sehr klein ist – mit der Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes, die wir hier vorsehen, einen Anstoß geben, eine zusätzliche Unterstützung geben, auch wirtschaftliche Planungssicherheit geben, damit die Unternehmen auch im
Schwerverkehr auf umweltfreundliche, auf klimaverträglichere Fahrzeuge setzen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
Die Novelle ist ein erster Schritt dessen, was wir uns im Regierungsprogramm zur Ökologisierung der Lkw-Maut vorgenommen haben. Sie wissen, auf europäischer Ebene – ich weiß, das ist allen Tirolern und Tirolerinnen hier im Hohen Haus ein sehr großes Anliegen und intensiv bewusst – wird gerade die Reform der EU-Wegekostenrichtlinie diskutiert. Dies wird uns auch ermöglichen, aus der unterschiedlichen Perspektive, insbesondere aus der CO2-Perspektive, da noch weitere Schritte zu machen. Diese Reform ist im Moment in Verhandlung, und in der Zwischenzeit nutzen wir hier noch einen weiteren Hebel.
Ich bedanke mich für die Unterstützung dieses Schrittes, für die emissionsfreien Lkws den Tarifbonus auf 75 Prozent zu erhöhen. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)
19.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, mit der vorliegenden Änderung des Bundesstraßen-Mautgesetzes geht es konkret darum, Lkws mit E-Antrieb oder reinem Wasserstoffbrennstoffzellenantrieb, ein sperriges langes Wort, bei der Bemautung zu fördern, das heißt, sie im Tarif besserzustellen. Das ist ein guter, richtiger Schritt im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes, und das begrüßen wir natürlich.
Aber, Frau Ministerin – Sie haben es selbst ja auch gerade erwähnt –, wir erwarten uns aktuell eben dadurch, dass es noch verhältnismäßig wenig betroffene Fahrzeuge auf unseren Straßen gibt, jetzt nicht die große CO2-Einsparung, aber es ist sozusagen ein guter Weg, der da gegangen wird.
Ich glaube, dass es in unser aller Interesse sein muss, zu versuchen, den Güterverkehr generell von der Straße runter und auf die Schiene zu bringen, um da einen konkreten, wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu erreichen. Da braucht es große Kraftanstrengungen, das ist uns allen bewusst, denke ich, und der Ausbau der Schiene, die Verlagerung von der Straße auf die Schiene müssen im Sinne eines greifenden Klimaschutzes auch wirklich prioritär behandelt werden.
Wenn es uns beispielsweise gelingen würde, Produkte, die 500 Kilometer transportiert werden müssen, zu 80 Prozent auf die Schiene zu verlagern, dann wäre das ein wirklich großartiger und wichtiger Beitrag, den wir im Sinne der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes leisten könnten. Für Maßnahmen in diesem Bereich stehen wir immer zur Verfügung, wir unterstützen Sie, wenn es darum geht, diesbezüglich etwas zu machen.
Sie haben es schon angesprochen: Sie können auch auf unsere Unterstützung zählen, Frau Ministerin, wenn es darum geht, die europäische Wegekostenrichtlinie zu ändern. Es wäre nämlich dringend angebracht, dass die durch die Maut entstehenden Einnahmen auch für den öffentlichen Verkehr verwendet werden können, in den Ausbau des öffentlichen Verkehrs fließen dürfen. Das geht momentan nicht. Bitte machen Sie da weiter Druck, auf unsere Unterstützung können Sie da zählen! Es wäre dringend notwendig, dass diese Maßnahme in Angriff genommen wird.
Echter Klimaschutz im Bereich des Verkehrs – das ist, glaube ich, uns allen bewusst – bedeutet den flächendeckenden Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Das bedeutete zum Beispiel, wenn ich das jetzt auf meinen Wahlkreis, das Mühlviertel, herunterbrechen würde, den dringenden Bau der Stadtbahn Gallneukirchen–Pregarten, das ist für uns ganz, ganz zentral, den Ausbau der Mühlkreisbahn, der schon seit Jahren ansteht, den Ausbau
der Summerauer Bahn. All das sind Projekte, deren Realisierung ganz dringend notwendig ist. Es braucht die entsprechende Taktung, damit die Leute auch wirklich Anreize haben, auf den öffentlichen Verkehr umzusteigen. Und wir brauchen die Verlagerung des Warenverkehrs auf die Schiene.
Für diese Maßnahmen stehen wir bereit und stehen wir zur Verfügung. – Danke für Ihre Arbeit in diesem Bereich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher! Die Reduktion der Treibhausgasemissionen – das wird in der nächsten Zeit die größte Aufgabe sein, die wir als Menschheit weltweit stemmen müssen. Alle Indikatoren – Kollege Weratschnig hat es ja schon gesagt – zeigen, dass es eine massive Trendumkehr braucht, um den Klimawandel einzudämmen. Und das ist der Hintergrund, vor dem der Güterverkehr steht, das ist eine große Herausforderung in diesem Bereich.
In Österreich, wir wissen es, emittieren wir zurzeit 80 Millionen Tonnen Treibhausgase pro Jahr. Im Bereich des Schwerverkehrs sind das – heruntergebrochen – circa 9 Millionen Tonnen CO2.
Seit etwa einem Jahr gibt es die Möglichkeit, im Bereich der Lkw-Maut vergünstigte Tarife anzubieten. Wie oft wurden diese im vergangenen Jahr in Anspruch genommen? – Sie haben gesagt, es ist gering. 140 000 Kilometer waren das Ergebnis quasi einer Jahresleistung mit diesen alternativen Antrieben.
Was kann man daraus ablesen? – Es gibt auf dem Markt noch keine adäquaten Produkte, um im Bereich des Schwerverkehrs CO2-neutral unterwegs sein zu können.
Es gibt in diesem Zusammenhang viele Ziele, Projekte und auch Versuche, die international schon erfolgen. In der Schweiz gibt es ein einjähriges Projekt, in Bälde werden wir bei der Olympiade in Tokio sehen, dass dort Wasserstofffahrzeuge im Lkw-Bereich unterwegs sind. Es werden also Alternativen aufgezeigt. Aber bis diese Produkte marktreif und erwerbbar sein werden, wird es noch einige Zeit dauern, circa bis zur Mitte dieses Jahrzehnts. Es wird in dieser Zeit eine neue Infrastruktur brauchen, wir müssen die Tankstelleninfrastruktur in dieser Zeit ausbauen und die Möglichkeit der Herstellung von grünem Wasserstoff garantieren und stark unterstützen.
Mein Dank gilt an dieser Stelle dem nicht anwesenden Staatssekretär Magnus Brunner. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Rauch: Wer ist das?)
Er hat sich im Bereich des EAG unheimlich stark dafür eingesetzt, dass da auch ein großes Wasserstoffpaket dabei ist, um den Standort Österreich auch für den Automotivesektor international hochzuhalten, damit wir international den Anschluss haben und da auch weiterhin in der obersten Liga mitspielen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Diese Mautreduktion ist für den Long Run, ich habe es schon im Verkehrsausschuss gesagt: Es gäbe auch kurzfristig die Möglichkeit, CO2-Reduktionen zu ermöglichen, wenn wir etwa auf den Biodiesel zurückgreifen. Es gibt tolle Unternehmen in Österreich, die hundertprozentig hochwertigen Biodiesel palmölfrei produzieren und anbieten. Dann könnten wir auch in kürzeren Schritten einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Als Abschlusssatz: Es gibt die breite Palette der alternativen Treibstoffe: E-Fuels, synthetische Treibstoffe sind andere Maßnahmen; auch da gibt es viele einheimische Unternehmen, die hier Produktionsanlagen errichten und entsprechende Angebote machen.
Veränderung, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist die Essenz der Innovation. Diese breite Palette dieser Essenzen gilt es zu unterstützen und zu fördern, um technologieoffen, nämlich wirklich technologieoffen, die Klimaziele Österreichs für die Nachwelt zu sichern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.11
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verkehrsausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1275/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH und das Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets erlassen werden (767 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 31. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Gerhard Deimek. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Wir behandeln einen Gesetzentwurf betreffend eine Ticketvariante und eine Gesellschaft dazu, wobei das Ticket den etwas sperrigen Namen 1-2-3-Klimaticket trägt. Ich habe mir die Mühe gemacht, Unterlagen anzuschauen, die uns zur Verfügung gestanden sind. Ich muss sagen: Der Titel, ja, das ist Werbung, das ist nett, dahinter versteckt sich zum Teil ein Produkt, das auch gut ist, aber schauen wir es uns im Detail an!
Frau Bundesministerin, Sie kennen das sogenannte Ennöckl-Gutachten. Herr Professor Daniel Ennöckl von der Uni Wien zerpflückt unter anderem den Namen Klimaticket, denn mit Klima, sagt er, habe das Ganze nichts zu tun. Frau Bundesministerin, ich muss dem Herrn Professor recht geben, es hat nichts mit Klima, sondern es hat mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu tun, und es hat damit zu tun, dass man verstärkt in die öffentlichen Verkehrsmittel gehen will. Mit Klima aber hat es nichts zu tun.
Was hätten wir wirklich gebraucht? – Nicht ein günstigeres Ticket, sondern ein besseres Angebot – mehr Angebot – und vor allem eine günstige letzte Meile. Das sage nicht ich, sondern das sagen Ihnen unter anderem auch die Medien, beispielsweise Frau Ungerboeck vom „Standard“. Sie kennt sich in der Materie aus, sie ist da voll dabei.
Es heißt 1-2-3-Ticket, das ist immer dahintergestanden. Das, was wir jetzt bekommen, was wir jetzt beschließen, ist das Dreierticket, und das ist nichts anderes als das sogenannte Österreichticket, das schon andere Verkehrsminister wollten, etliche von der SPÖ und Minister Hofer damals. Genau das wird jetzt finalisiert – es ist nicht mehr, es ist nicht weniger. Ich bin auch sehr zufrieden damit, das ist ein gutes Produkt.
Es wird jetzt aber versprochen, dass danach das Einser- und Zweierticket kommen werden – auch wenn es gute Gespräche gibt, auch wenn es vielleicht schon Vorverträge gibt, so werden diese nicht kommen! Von Verträgen sind Sie nämlich noch weit entfernt. Betreffend Verbünde, wo Sie immer sagen, Sie hatten gute Gespräche, darf ich Ihnen sagen: Die Verbünde sind enttäuscht. Mit den Mitteln, mit der Arbeit, die man bis jetzt reingesteckt hat, hätte man wesentlich mehr rausholen können. Ich weiß nicht, warum es nicht passiert ist, da sind Sie letztverantwortlich. Es hätte wie gesagt wesentlich mehr sein können.
Fassen wir zusammen: grundsätzlich ein gutes Produkt, aber eine ganz schlechte Durchführungsweise und auch ein reiner Marketingverkauf, der das Geld nicht wert ist. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
19.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hermann Weratschnig. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Ministerin! Werte Abgeordnete! Ich hätte mir vor einem Jahr nicht vorgestellt, dass wir es in dieser Zeitspanne schaffen. Ich hätte nicht daran geglaubt, dass wir heute die bundesgesetzlichen Grundlagen für ein bundesweites Klimaticket beschließen, dass wir bereits mit vier Bundesländern Verträge vorliegen haben, dass wir heute nach jahrzehntelanger Diskussion allen Bundesländern, allen Verkehrsverbünden eine österreichweite Vertriebsplattform bereitstellen können, die das Klimaticket vertreiben wird. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Dass es noch viel Überzeugungskraft, Einbindung, Abklärungen braucht, um auch die anderen Bundesländer zu überzeugen, wo die Tickets wahrscheinlich am stärksten wirken werden, was die PendlerInnen, die NutzerInnen betrifft, ist uns, glaube ich, allen klar.
Ich möchte aber schon die Gelegenheit nutzen, auch Danke zu sagen: danke an das Projektteam im BMK, Frau Ministerin, danke auch den Verkehrssprechern der Parlamentsklubs, insbesondere Abgeordnetem Alois Stöger als Vorsitzendem des Verkehrsausschusses und Abgeordnetem Hannes Margreiter von den NEOS; besonderer Dank auch an ein bereits, glaube ich, sehr eingespieltes Verhandlungsteam, an den Koalitionspartner, an Abgeordneten Andreas Ottenschläger – wir sind, glaube ich, in Verkehrsfragen bereits ein eingespieltes Team. Danke für die Zusammenarbeit! (Beifall bei Grünen und ÖVP.) Und ich glaube, man darf es hier nicht vergessen: danke an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Referentinnen und Referenten, die im Hintergrund arbeiten, die Unterlagen zusammentragen und uns unterstützen.
Ich appelliere nochmals an die FPÖ, sich zu überlegen, wie es gegenüber den WählerInnen zu verantworten ist, aus politischem Kalkül, wegen Kleinigkeiten, wie ich jetzt gehört habe, hier heute gegen leistbare Mobilität zu stimmen. Das müsst ihr den WählerInnen erst einmal erklären, dafür fehlt mir die Geschichte! (Abg. Rauch: Ich werde es Ihnen erklären, Herr Kollege!) Erkläre das einmal den Landesräten in Oberösterreich, die bereits mit einem landesweiten Ticket warten, bis es die Vertriebsplattform gibt, auf der sie die landesweiten Tickets entsprechend bewerben können!
Als Letztes, nochmals zur Erinnerung, die Vorteile des bundesweiten Klimatickets: Der Vorteil wird sein, mit einem Ticket in ganz Österreich unterwegs zu sein. Der Vorteil wird sein, keinen Fahrschein und kein Ticket in Bus und Bahn für einzelne Fahrten oder bestimmte Zeiten zu lösen. Der Anreiz ist: Wenn man dieses Ticket hat, wird man es auch nutzen. Das ist ein klarer Beitrag, um mehr Bus und Bahn zu fahren. Das ist Klimaschutz, werte Abgeordnete! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Es ist darüber hinaus eine Entlastung für PendlerInnen, die jetzt streckenbezogen in vielen Bundesländern sehr viel Geld hinlegen.
Eines noch zum Schluss: Jede fossile Meile, jeder fossile Kilometer ist um ein Vielfaches schädlicher als Bahnfahren. Autofahren ist 15-mal schädlicher, mit dem Bus ist es viermal schädlicher und mit dem Flugzeug zu fliegen ist 29-mal schädlicher.
Werte Abgeordnete, wir bringen heute die Grundlagen mit einer breiten Mehrheit zur Abstimmung. Dafür darf ich mich im Vorhinein schon bedanken. Mein Appell an die Länder und an alle Stakeholder ist: Einfach mitmachen, teilnehmen, mitentscheiden und sich freuen, mit Bus und Bahn unterwegs sein zu können! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.19
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Weratschnig, ich erkläre es Ihnen jetzt: Sie beschließen heute hier eine GmbH, insgesamt einen grünen Versorgungsposten, in den mehrere Personen eingebunden sein sollen. (Abg. Lukas Hammer: ... nicht von sich auf andere schließen!)
Das ist im Endeffekt das grüne Kaufhaus Österreich für Sie, das Sie heute hier beschließen. Wir – Sie – beschließen ja insgesamt 6 Millionen Euro in dieser Form, nämlich der GmbH, mit der Sie glauben, ein 1-2-3-Ticket umzusetzen (Zwischenruf des Abg. Weratschnig) – alles eine Schmähpartie, reines Marketing, reine PR, reine Gagpolitik, aber nichts anderes. (Beifall bei der FPÖ.)
Mein Kollege hat es vorhin schon erwähnt: Das 1-2-3-Ticket ist im Endeffekt ein Ticket, ob man das jetzt so nennt oder Österreichticket, ist im Endeffekt relativ zweitrangig. Im Endeffekt aber, Frau Bundesminister, ist es so: Sie vergessen vieles von Österreich! Sie vergessen den ländlichen Raum, Sie vergessen die Infrastruktur in diesem Bereich, die fehlt. (Zwischenruf des Abg. Jakob Schwarz.) Sie vergessen hier auch, was in der Vergangenheit schon angedacht wurde: die Nahverkehrsmilliarde. Sie vergessen, dass Sie hier auch entsprechend investieren müssen. Warum? – Weil das ein Wirtschaftsmotor ist. (Abg. Lukas Hammer: Da musst du ja selber lachen!) Deswegen freut es mich – also freuen, es ist ja eigentlich fast schon peinlich –, dass Sie sich hierherstellen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer), im Endeffekt dieses Ticket als Erfolg verkaufen und hier heute einzig und allein eine GmbH beschlossen wird – und nichts anderes. Die ÖVP schaut in ihren Reihen sehr tief in die Bänke runter, weiß im Endeffekt aber, dass das falsch ist. Nur: Sie können nicht anders, weil Sie mit Ihrem Koalitionspartner unter Zugzwang sind. (Abg. Jakob Schwarz: Zum Fremdschämen ist das, so ein Redebeitrag!)
Frau Bundesminister, bei aller Wertschätzung für Ihre Arbeit, die Sie bis jetzt geleistet haben, im Endeffekt aber bedeutet sie in einer gewissen Art und Weise einen Anschlag auf den Sozialstaat Österreich. (Abg. Weratschnig: Zum Fremdschämen!) Ich denke dabei an das, was Sie in dem Bereich vor Kurzem gemacht haben – das wurde schon in einer früheren Sitzung beschlossen –, nämlich an die NoVA-Erhöhungen. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Es ist ein Wahnsinn, diese Art und Weise, wie man da mit der Bevölkerung, mit der Wirtschaft, mit den Bürgern umgeht und mit dieser Erhöhung in diesem Bereich vorgeht. (Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
Zwei Beispiele, eines aus dem Privatsektor: Ein VW Sharan kostet aktuell ohne NoVA 38 100 Euro, mit der NoVA-Erhöhung, die Sie beschlossen haben, 2024 um 4 000 Euro
mehr, also 42 000 Euro. Für die Wirtschaft: Ein Fiat Ducato, eine Pritsche, kostet aktuell 24 900 Euro, 2024 plus 22 000, also 46 000 Euro. (Abg. Hafenecker: Gratulation!) Das müssen Sie der Wirtschaft erklären, das müssen Sie den Menschen erklären! Liebe ÖVP, haben Sie vergessen, wofür Sie irgendwann einmal als Wirtschaftspartei gestanden sind? Sie haben anscheinend vorne bei der Türe Ihren Hausverstand abgegeben. (Beifall bei der FPÖ.)
Es gibt aber noch Vernünftige in Ihren Reihen. Das ist der Wirtschaftsbund aus Weiz: Der hat betreffend diese Maßnahmen eine Petition eingebracht, dass man diese abschaffen soll, aufgeben soll. Ich erwarte mir, dass es ja vielleicht auch in Ihren Reihen in dem Bereich irgendwann ein Umdenken geben wird. Das ist ein reiner Raubbau an der Wirtschaft und an der Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer.)
19.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren – auch jene, die via Fernsehen zuschauen! Alles, was wir im öffentlichen Verkehr tun, ist echte Klimapolitik, nämlich indem wir die Verlagerung von der Straße auf öffentliche Verkehrsmittel schaffen. Bei den Autos ist es sehr spannend: Sie müssen weniger werden, weil der Raumbedarf viel zu groß ist. Das ist ein spannender Punkt, und wir können uns das auch leisten, wenn wir uns das leisten wollen.
Ein Mobilitätsinstrument zu haben – nennen wir es Klimaticket –, mit dem alle Menschen zu einem günstigen Preis in ganz Österreich mit jedem Verkehrsmittel fahren können, war auch eine Forderung der Sozialdemokratie bei der letzten Wahl, und mit diesem Punkt kommen wir dem einen wichtigen Schritt näher. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
Mein Respekt gilt allen, die das entwickelt haben, die diskutiert haben. Das auf die Reihe zu bringen ist ja nicht trivial, da muss man mit Ländern, mit Städten, mit Verkehrsunternehmen in den Dialog treten – das ist sehr, sehr gut gegangen. Ich bedanke mich auch dafür, dass man bereit war, Interessen der Städte, der Länder, insbesondere auch des Städtebundes aufzunehmen. Ich glaube, das ist auch ein Erfolgsfaktor, damit wir Mobilität ermöglichen.
Und ich sage es wieder, gerade jetzt: Mobilität ist ein Zeichen von Freiheit. Die jungen Menschen wollen Mobilität haben, sie wollen Freiheit haben und sie wollen auch klimaschonende Freiheit haben, und in diese Richtung machen wir den richtigen Schritt. (Abg. Kassegger: ... Mobilität!)
Damit wir dabei nicht stehen bleiben, ist es wichtig, die weiteren Schritte zu sehen, die wir zu einer Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs dringend brauchen: Das sind schnelle Verbindungen, das sind kurze Wartezeiten und das sind die günstigen Tickets. Da ist noch viel zu tun.
Ich bedanke mich für den Einsatz, der bisher geleistet worden ist. Mich als Oberösterreicher freut ganz besonders, dass man in Oberösterreich schon ein Ergebnis hat. Persönlich freut es mich, dass es mit der Durchbindung der Mühlkreisbahn ein Signal gibt, wir dürfen in der Elektrifizierung aber noch mehr tun. Ich erinnere daran: Der öffentliche Verkehr ist der Verkehr, der elektrisch stattfindet, dort haben wir den höchsten elektrischen Anteil, und insofern hat der Vorstand von VW recht: Dieser hat gewonnen – und das ist gut so.
Wir brauchen Geld für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Ich sage es noch einmal: Ich habe nichts von dem Ticket, wenn kein Verkehrsmittel für mich zur Verfügung steht.
Ein Bus, der am Samstag und am Sonntag nicht fährt und unter der Woche auch nur alle paar Stunden, ist keine Mobilität, wir brauchen den öffentlichen Verkehr über den ganzen Tag.
Ich sage: Die Sozialdemokratie wird weiter mitarbeiten, wenn wir Mobilität als Instrument der Freiheit stärken. Das schafft Möglichkeiten für die Person und das schafft auch Möglichkeiten für das Klima.
In diesem Sinn finde ich den Weg richtig und gratuliere dazu. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Andreas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht kurz zu meinen Vorrednern, zu Kollegen Rauch (Abg. Rauch: Ja bitte!), der gemeint hat, wir seien bei diesem Projekt unter Zugzwang. Da darf ich Sie höflich korrigieren: Wir begrüßen die Möglichkeit der Schaffung eines österreichweiten Tickets ausdrücklich! Das möchte ich hier einmal wirklich betonen, also wir sind nicht unter Zugzwang. (Abg. Rauch: Die NoVA-Erhöhung ...!)
Wie hier auch schon das eine oder andere Mal zum Ausdruck gekommen ist: Das ist ein Projekt – Kollege Stöger hat es unter anderem auch schon gesagt –, das schon in mehreren Regierungsprogrammen gestanden ist, und es ist gut, dass wir heute hier die gesetzliche Grundlage für die Einführung dieses österreichweiten Klimatickets schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kassegger: Die Flexibilität der ÖVP ist beeindruckend!)
Vielleicht noch ganz kurz zu Kollegen Stöger: Erstens einmal auch von meiner Seite ein Dankeschön an Sie als Vorsitzenden des Verkehrsausschusses, dass wir diesen parlamentarischen Prozess so zuwege bringen konnten. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.) Ein Danke auch an alle anderen Oppositionsparteien, natürlich freut uns insbesondere, dass wir hier eine breite Zustimmung erhalten werden. Ein Danke auch an das Projektteam und an Sie, Frau Bundesministerin – das ist natürlich ein großer Auftrag.
Ich möchte auf die Ausführungen von Kollegen Stöger noch eingehen und ihm recht geben. (Abg. Rauch: Zur NoVA würde ich was sagen!) Von entscheidender Bedeutung wird ja neben einem finanziell attraktiven Ticket natürlich auch das Angebot sein, in vielerlei Hinsicht, insbesondere in den ländlichen Regionen. Ich glaube schon, dass da in den letzten Jahren schon viel passiert ist, es werden in den Ausbau der Bahninfrastruktur Rekordsummen investiert, seit vielen Jahren, auch jetzt. Es gilt aber natürlich auch in der Feinverteilung – wie es in unserer Sprache so schön heißt: der letzten Meile – besser zu werden, attraktive Angebote zu schaffen, damit die Nachfrage entsprechend da sein wird, um – und das ist ausdrücklich unser Weg – wirkliche Anreize zu schaffen, Anreize für den Umstieg auf den öffentlichen Verkehr.
Ich glaube, das ist das Entscheidende. Wir wollen nicht mit einer Verbotskeule winken, sondern wir wollen Anreize schaffen, und die Schaffung eines solchen Tickets ist sicher ein wesentlicher Baustein dazu. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Stöger. – Abg. Hafenecker: Was sagt die ÖVP zur NoVA-Erhöhung? – Abg. Stögmüller – in Richtung Abg. Hafenecker –: Die ist super!)
Vielleicht auch noch kurz zum Prozess – Kollege Weratschnig hat es ja schon ein bisschen skizziert –: Der parlamentarische Prozess hat gut funktioniert. Es hat, glaube ich, auch gut funktioniert, dass wir die zahlreichen Stellungnahmen, die noch eingetroffen sind, entsprechend berücksichtigt haben. Das hat natürlich mit sich gebracht, dass wir bis zum Schluss entsprechende Adaptierungen des Antrages vorgenommen haben.
Für uns ist auch wichtig – das sage ich hier ausdrücklich dazu –, dass wir darauf achten müssen, die zukünftigen Partner, beispielsweise in der schon erwähnten One-Mobility-Gesellschaft (Abg. Rauch: Die 6 Millionen Euro kostet! Das grüne Kaufhaus Österreich!), die ja als neutrale Vertriebsplattform auch für alle Verkehrsverbünde für alle Länder fungieren soll, mitzunehmen.
Das ist unser Auftrag. Das ist natürlich auch, Frau Bundesministerin, Ihr Auftrag. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Ich bin zuversichtlich, dass dann, wenn man das jetzt positiv angeht, alle mitmachen werden, und das wäre der richtige Weg für die Mobilitätswende. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dr. Johannes Margreiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Wir sind eine mobile Gesellschaft. Mobilität gehört zu unserer Lebensqualität dazu. Ich würde sogar so weit gehen, dass ich sage, wir haben ein Recht auf Mobilität.
Nur müssen wir uns fragen, wie wir dieses Mobilitätsbedürfnis decken. Wir haben natürlich unsere beiden Beine oder manchmal auch das Fahrrad zur Verfügung, aber das reicht mitunter nicht, weil wir weitere Strecken zurückzulegen haben. Da ist die Politik gefordert, dass wir das, was sich da jetzt eingependelt hat, nämlich dass sehr viel mit dem Mittel des privaten motorisierten Verkehrs abgewickelt wird, hinterfragen, weil viele dieser Fahrten einfach nicht in dem Sinn notwendig sind.
Ich würde sagen, der private Pkw ist das höchstwertige Verkehrsmittel. Das eröffnet einem einen Aktionsradius und Wahlmöglichkeiten ohne Ende. Aber wenn es darum geht, dass man täglich zur gleichen Zeit von A nach B fahren muss, dann ist das, wenn man den Privat-Pkw einsetzt, so, als würde man sich zur Durchführung einfacher Additionen, die man mit dem Abakus machen könnte, einen Computer kaufen. Worauf ich hinaus will, ist, dass ich sage, das Angebot an öffentlichem Verkehr muss ausgebaut werden, weil das das Mittel ist, um Mobilität zu sichern, wo es schade wäre, diese mit dem privaten Pkw abzudecken.
Der öffentliche Personennahverkehr hat natürlich mehrere Komponenten. Eine wichtige ist das Ticket – dafür schaffen wir heute die gesetzlichen Grundlagen, aber deswegen ist das Ticket jetzt noch nicht auf der Welt, die Eröffnungsfeier können wir noch nicht anstoßen. Das ist ein wichtiger Schritt dorthin und das unterstützen wir. (Abg. Hafenecker: Ja, Lockdown, da wird nicht gefeiert!) Es wird aber noch weitere Maßnahmen brauchen, insbesondere auch finanzieller Natur und dann natürlich auch im Bereich der vertraglichen Umsetzung in Verhandlungen mit den Verkehrsverbünden, den Gebietskörperschaften. Da ist schon viel aus dem Weg geräumt worden, wozu ich wirklich gratuliere, weil das sicher eine Herkulesaufgabe war und nach wie vor ist – in diesem Zusammenhang auch einen Dank an Ihr ganzes Kabinett, das, glaube ich, doch mit sehr viel Einsatz und Herzblut an diesem wichtigen Projekt gearbeitet hat.
Wir unterstützen das und wir werden es auch weiter unterstützen und hoffen, dass sich Ihre Wunschvorstellung erfüllt, Frau Minister, und das heuer noch lanciert werden kann. Es wird mit dem Dreierticket beginnen, also mit der Stufe drei, und das ist auch schon etwas wert, wenn wir heute der Bevölkerung ein Ticket anbieten können, mit dem man in ganz Österreich alle Verkehrsmittel wird benützen können. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Stöger.)
19.34
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme: Frau Bundesministerin Leonore Gewessler. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Menschen, die Sie uns heute noch so spät via Livestream zuschauen! Viele von Ihnen wissen, was jetzt kommt, das 1-2-3-Ticket ist wirklich eines meiner absoluten Herzensprojekte in diesem Ressort. (Zwischenruf des Abg. Rauch.) Das ist eine Revolution im öffentlichen Verkehr.
Gemeinsam – ich sage wirklich: gemeinsam, und schaue in diesen Saal – machen wir das Öffifahren in Österreich so günstig wie nie zuvor. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die Menschen in Österreich noch in diesem Jahr dieses Ticket in den Händen halten können.
Ja, ich werde auf kein Projekt aus dem Regierungsprogramm, glaube ich, so oft angesprochen wie auf das 1-2-3-Klimaticket. Die Menschen warten darauf. Wir machen heute einen wesentlichen, einen essenziellen Schritt auf dem Weg dorthin, und das freut mich als zuständige Ministerin natürlich enorm. Wir bringen heute etwas Großes an den Start. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Stöger.)
Auch ich möchte mich wirklich ganz, ganz herzlich – es ist schon gesagt worden – für die konstruktiven Gespräche der letzten Monate, aber insbesondere auch der letzten Woche und letzten Tage rund um das Klimaticketgesetz, rund um das One-Mobility-Gesetz bedanken. Ich möchte mich wirklich für die Extraportion Arbeit herzlich bedanken, die viele von Ihnen in dieses Projekt gesteckt haben. Wir haben dieses Projekt gemeinsam mit den Ländern, mit den Verbünden, mit den Städten, mit Ihnen hier weiterentwickelt, und auch ich stehe nicht an, zu sagen, wir haben die Qualität der Gesetze mit der Ausschussbegutachtung, die wir in der letzten Woche gemacht haben, noch einmal verbessert. Wir haben viele gute Stellungnahmen erhalten und diese auch in der Umsetzung berücksichtigt.
Ich stehe heute hier als Klimaschutzministerin, die überzeugt davon ist, dass wir mit diesen Gesetzen und dem dann darauf aufbauenden Klimaticket einen wirklich wichtigen und einen großen Schritt im Klimaschutz machen. Ich bitte Sie deswegen auch darum, über alle Fraktionsgrenzen hinweg, diesem Meilenstein in Österreich in der Verkehrspolitik Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen, ÖVP und SPÖ.) Zeigen wir den Österreicherinnen und Österreichern, wir stehen gemeinsam hinter guten, leistbaren Öffis für alle Menschen in unserem Land! (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir haben dafür im Klimaschutzministerium intensiv gearbeitet, und ja, ich stehe hier heute auch, weil es ein großartiges Team im Ministerium gibt, das ein Projekt, das seit 15 Jahren in Regierungsprogrammen steht, in einem Jahr in die Umsetzungsreife gebracht hat, und das ist ganz großartig und dieses Danke gebe ich auch gerne hier weiter.
Wir haben Ihren Auftrag ernst genommen. Es wurde vor circa einem Jahr hier ein Antrag zur stufenweisen Einführung des 1-2-3-Klimatickets verabschiedet und wir setzen das nun Schritt für Schritt um. Es ist schon erwähnt worden, wir haben mit vier Bundesländern schon Verträge abgeschlossen, konkrete Vereinbarungen finalisieren können. Wir sind mit allen weiteren in fortgeschrittenen Gesprächen für diese Verträge. Das betrifft die Umsetzung der Dreierstufe, also der österreichweiten Stufe für das Jahr 2021. Natürlich – weil auch das immer eine Sorge in der Debatte ist – gibt es auch Gespräche für die Einser- und die Zweierstufe zu diesem Ticket, denn das Ticket hat ja drei Stufen, und auch für mich ist dieses Projekt erst dann abgeschlossen, wenn wir alle drei Stufen auf den Weg gebracht haben, und daran arbeiten wir intensiv. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Mit den heute zu beschließenden Gesetzen – ich möchte noch kurz erläutern, was wir heute hier auf den Weg bringen – schaffen wir die notwendigen rechtlichen Grundlagen für das Ticket. Das One-Mobility-Gesetz ist die Grundlage für den Vertrieb des bundesweiten 1-2-3-Klimatickets sowie für eine neutrale nationale Vertriebsplattform. Wir haben hiermit – auch das sei an dieser Stelle gesagt – eine Empfehlung des Rechnungshofes umgesetzt, der diese Gesetzesinitiative auch ausdrücklich begrüßt, und wir stellen sicher – auch das war eine Anregung und noch eine Sorge aus der Begutachtung –, dass in dieser One Mobility GmbH kein Gesellschafter, also kein Verbund, kein städtisches Verkehrsunternehmen, kein Eisenbahnverkehrsunternehmen, mehr als 25 Prozent halten kann. Das heißt, kein Unternehmen kann die Gesellschaft dominieren. Warum ist das so wichtig? – One Mobility war von Anfang an als eine Stärkung der Kooperation im öffentlichen Verkehr gedacht, ein neues Miteinander der Player im öffentlichen Verkehr, und das setzen wir jetzt auch um.
Zum Klimaticketgesetz, zum zweiten Gesetz: Mit diesem Gesetz schaffen wir die Rahmenbedingungen für das bundesweite Klimaticket. Einerseits wird das Klimaministerium ermächtigt, eine Verordnung für die Eisenbahnverkehrsunternehmen mit eigener Erlösverantwortung und die Busse, die nicht in den Verkehrsverbünden fahren, zu erlassen. Diese Verordnung – auch das sei an dieser Stelle noch einmal klar gesagt – wird aber nicht in Richtung der Verbünde und der Stadtverkehre wirksam, denn wir werden mit den Ländern, Verbünden, je nachdem, wie das dann im Bundesland geregelt ist, privatrechtliche Verträge abschließen, so wie das in diesen Fällen auch üblich ist. Und noch einmal, auch um die Sorge von Abgeordnetem Stöger aufzugreifen: Diese Verträge sind unbefristet abgeschlossen, auf Dauer abgeschlossen. Damit ist der Bund in der Pflicht, also das ist auf Dauer gesichert.
Das sind jetzt die technischen Lösungen. Das klingt jetzt vielleicht für viele Menschen, die uns außerhalb dieses Raumes zusehen, wenig spannend, aber es ist tatsächlich eine Weichenstellung im öffentlichen Verkehr in Österreich, eine Weichenstellung für die Vertriebsqualität, für die Servicequalität, für die Stärkung des öffentlichen Verkehrs im Land – und das Ganze hat drei Säulen: eine Säule Infrastruktur, eine Säule Angebot und eine Säule Ticket.
Lieber Herr Rauch, es hilft halt nichts, mit einer Überschrift einer Nahverkehrsmilliarde durch die Lande zu ziehen, sondern es kommt darauf an, ob man es umsetzt. Das, was wir im letzten Jahr gemacht haben, war ein Vertrag mit Salzburg, ein Vertrag mit Linz, das ist das größte Bahninfrastrukturpaket, das diese Republik jemals gesehen hat. Ehrlich gesagt ist das mehr, als in den letzten Jahrzehnten auf den Boden gebracht wurde. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Rauch.)
Aber heute geht es um das Ticket. Mit der Umsetzung dieses 1-2-3-Klimatickets und mit allen, die daran mitarbeiten, werden wir es wirklich noch in diesem Jahr schaffen, mit einem einzigen Ticket jeden Zug, jeden Bus, jede Straßenbahn, jede U-Bahn in diesem Land nutzen zu können, und das um 1 095 Euro pro Jahr. Das ist für ganz viele Menschen in unserem Land eine deutliche – eine deutliche! – Reduktion ihrer Mobilitätskosten, ein absoluter Meilenstein, ein unschlagbares Angebot. Deswegen machen wir diesen Schritt heute gemeinsam. Ich würde mich über eine breite Unterstützung für die Stärkung des öffentlichen Verkehrs in unserem Land freuen. Die Menschen warten auf dieses Ticket, und ich möchte von hier aus gerne mit Ihnen gemeinsam das Signal setzen: Wir lassen sie nicht mehr länger warten! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sie haben von einer Weichenstellung in der Mobilität gesprochen. Ich gehe noch weiter und sage, dass das Klimaticket eine sozialökologische Revolution ist. Aus meiner Sicht wird das die Art und Weise, wie wir öffentliche Verkehrsmittel benützen, grundlegend verändern.
Diese ganze Idee hat eigentlich vor über elf Jahren in Wien den Anfang genommen, als die Grünen in Wien in die Regierung gekommen sind und gesagt haben, wir wollen nicht nur das beste Angebot an öffentlichem Verkehr haben, sondern wir wollen dieses Angebot auch leistbar machen. Daraus ist dann dieses 365-Euro-Ticket geworden, mit dem man für 1 Euro am Tag in ganz Wien unterwegs sein kann, das zu einem Erfolgsmodell geworden ist – nämlich auch überall dort, wo Grüne in den Ländern mitregiert haben, wie zum Beispiel in Vorarlberg.
Heute schaffen wir die rechtliche Grundlage für ein österreichweites Klimaticket, mit dem man für 3 Euro am Tag in ganz Österreich unterwegs sein kann. Und das kann man nicht oft genug betonen: Da geht es vor allem um eine enorme Kostenersparnis für Pendlerinnen und Pendler. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schroll.)
Die Kollegen von der FPÖ haben von Menschen gesprochen, die am Land leben und nicht davon profitieren würden. Ich werde Ihnen jetzt etwas erzählen: Eine Bekannte von mir, die Irmi, kommt aus dem Bezirk Oberwart, aus Litzelsdorf, und pendelt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unter der Woche immer nach Wien. Wissen Sie, wie viel die zahlt? – 2 188 Euro für das Ticket. Damit kann sie vom Burgenland nach Wien fahren, aber sie kann damit nicht einmal nach Sankt Pölten fahren! Durch dieses Klimaticket wird sich die Irmi, die am Land lebt und nach Wien pendelt, jedes Jahr 1 100 Euro ersparen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Schroll.)
Und so ganz nebenbei kann sie mit diesem Klimaticket auf Urlaub fahren, am Wochenende rausfahren, mit der Bahn nach Bregenz und dann dort mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren und zahlt nicht mehr als den Preis des Klimatickets. 1 100 Euro Ersparnis – mir fällt so schnell keine Maßnahme, keine Steuerreform ein, mit der wir es Menschen ermöglicht haben, sich 1 100 Euro zu ersparen. (Abg. Rauch: Der Familienbonus, der war super!)
Ich möchte allen noch einmal danken, die sich immer noch sehr stark daran beteiligen, dass dieses großartige Projekt umgesetzt wird. Von der FPÖ kommt, wie so oft, überhaupt kein konstruktiver Beitrag, aber ich bin schon sehr gespannt, wie Sie den Menschen erklären werden, dass Sie dagegenstimmen, dass sie sich pro Jahr 1 000 Euro ersparen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Alois Schroll. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Schroll (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In den letzten Tagen, Wochen, Monaten wurde im Zusammenhang mit vielen Themen immer vom großen Wurf gesprochen. Heute kann man, glaube ich, wirklich sagen, dass das Gesetz, das wir heute mit einer breiten Mehrheit beschließen werden, ein großer Wurf ist: für das Klima und natürlich auch für die Pendlerinnen und Pendler, wie es mein Vorredner Lukas schon angesprochen hat.
Ja, es hat lange gedauert, aber wir sind wirklich sehr, sehr glücklich darüber – Frau Bundesministerin, auch ich möchte, wie schon einige meiner Vorrednerinnen und Vorredner,
Ihnen und dem ganzen Team herzlich gratulieren und Danke sagen –, dass es jetzt, nach einem Jahr, quasi auf die Reise geschickt werden kann. Das leistbare 1-2-3-Klimaticket ist ein großer Schritt für den Klimaschutz und eine wesentliche Verbesserung für Zigtausende Pendlerinnen und Pendler. Meine Tochter, die von Linz nach Wien pendelt oder gependelt ist, freut sich wirklich schon sehr darauf.
Was die Anreize für den Umstieg auf die Öffis betrifft, möchte ich ein Zitat bringen, das unser Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl in Niederösterreich immer gesagt hat: Das Klimaticket ist der Autoschlüssel für die Zukunft. Ich glaube, das ist wirklich so, daher ist dieses Klimaticket sehr, sehr wichtig.
Ja, wie gesagt, es hat viele Jahre gedauert. Eines möchte ich aber noch sagen, weil ich aus Niederösterreich komme, die Frau Bundesministerin hat es schon angesprochen: Mit vier Bundesländern wurden schon Verträge abgeschlossen, auch mit den Verbünden und mit den Gemeinden, Städten. Auch da möchte ich mich voll und ganz unserem Landeshauptfrau-Stellvertreter Franz Schnabl aus Niederösterreich anschließen, der in Aussendungen gefordert hat, dass sich auch Niederösterreich daran beteiligen muss, den Fuß von der Bremse nehmen und auf das Gaspedal steigen muss, dass jetzt auch Niederösterreich unterschreibt und vielleicht das fünfte Bundesland ist. Das wäre sehr, sehr gut.
Das vorliegende Ergebnis, über das wir heute abstimmen, kann nur der erste Schritt hin zum 1-2-3-Vollklimaticket sein, wenn ich das so sagen darf. Ganz wichtig ist der Ausbau der Infrastruktur und dass auch die finanziellen Mittel langfristig gesichert sind. Das ist, denke ich, ganz, ganz wichtig.
Deswegen darf ich folgenden Antrag einbringen:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger, diplomé, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sichere Finanzierung des 1-2-3-Tickets“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Maßnahmen vorzubereiten, um ein österreichweites Klimaticket für sämtliche öffentliche Verkehrsmittel beginnend mit dem Budgetjahr 2021 umzusetzen.“
*****
Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
19.48
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Alois Stöger diplomé, Alois Schroll, Genossinnen und Genossen
betreffend sichere Finanzierung des 1-2-3-Tickets
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 31 Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 1275/A der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Hermann Weratschnig, MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH und das Bundesgesetz über die Einführung des
Klimatickets erlassen werden (767 d.B.) in der Sitzung des Nationalrats vom 25. März 2021
Mit dem Gesetz über die One Mobility GmbH und dem Gesetz über das Klimaticket ist es gelungen, eine verfassungskonforme, rechtliche Regelung des bundesweiten Klimatickets umzusetzen. Aus heutiger Sicht ist es notwendig, sowohl dieses bundesweite Klimaticket rasch einzuführen und auch entsprechende Bundeslandtickets und Zwei-Bundesländertickets zeitnah zu etablieren.
Dafür ist eine entsprechende finanzielle Bedeckung unbedingt erforderlich.
In der Untergliederung 41 des Budgets ist ein Betrag von 95 Mio. Euro zur Einführung eines bundesweiten 1-2-3-Tickets vorgesehen. Diese budgetierten Mittel zur Umsetzung einer bundesweiten Umsetzung im Jahr 2021 erscheinen ebenso wie der Budgetansatz für 2022 als zu gering bemessen. Wichtig wäre, auch dafür Sorge zu tragen, dass die notwendigen Mittel für das bundesweite Klimaticket extra budgetiert werden, um nicht schlussendlich Investitionen der ÖBB zu verlangsamen oder sogar zu verhindern.
Auch für Bundeszuschüsse zu den entsprechenden Länderticket-Lösungen ist eine – bisher nicht vorhandene – budgetäre Vorsorge zu treffen.
Durch die Einführung dieses 1-2-3-Tickets sollen die Österreicherinnen und Österreicher die Möglichkeit haben, auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen und zwar mit einem einzigen Ticket, das auch leistbar ist. Die Mehrstufigkeit des Modells soll dazu führen, dass alle Bedürfnisse an öffentlichen Verkehrsmitteln abgedeckt werden. Das Modell ist unkompliziert und soll damit viele Menschen bewegen, auf saubere und leistbare öffentliche Verkehrsmittel – ohne Verzicht – umzusteigen.
Diese Maßnahme trägt auch dazu bei, die teuren finanziellen Folgeschäden, nämlich Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe durch das Nichterreichen der CO2-Ziele, zu verhindern. Das 1-2-3-Ticket ist eine vernünftige Investition in den Klimaschutz und in die Abdeckung der tatsächlichen Mobilitätsbedürfnisse der Österreicherinnen und Österreicher.
Wichtig ist nunmehr die finanzielle Absicherung dieses begrüßenswerten Ticketing-Modells.
Die SPÖ-Parlamentsfraktion möchte dieses Vorhaben ausdrücklich unterstützen. Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die notwendigen finanziellen Maßnahmen vorzubereiten, um ein österreichweites Klimaticket für sämtliche öffentliche Verkehrsmittel beginnend mit dem Budgetjahr 2021 umzusetzen.“
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dipl.-Kffr. Elisabeth Pfurtscheller. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe zukünftige Nutzerinnen und Nutzer des Klimatickets! Ich freue mich, dass ich jetzt die erste Frau bin, die zu
diesem Thema reden darf, und ich möchte Ihnen, Frau Ministerin, auch ganz herzlich gratulieren. Es macht mich als Frau stolz, dass Sie jetzt nach 15 Jahren die Ministerin sind, die dieses Klimaticket umgesetzt hat. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir starten jetzt mit dem ersten Teil des 1-2-3-Klimatickets in diese neue Zeit, Sie haben jetzt einen großen Baustein geschafft. Natürlich möchte auch ich mich bei den wirklich äußerst engagierten Kollegen Ottenschläger und Weratschnig bedanken, die versucht haben, das Beste beizutragen.
Jetzt möchte ich gerne den zukünftigen
Nutzerinnen und Nutzern erklären, wie das funktionieren wird.
Ich komme ja aus Tirol, wie man hört, und in Zukunft kann sich eine Tirolerin
oder ein Tiroler solch ein Ticket kaufen. Es kostet 3 Euro pro Tag oder
1 095 Euro im Jahr, und damit kann sie/er mit dem Bus nach Innsbruck
fahren, in den Zug einsteigen, nach Wien fahren, am Hauptbahnhof in die U-Bahn einsteigen, dann aus der
U-Bahn aussteigen, auch mit der Straßenbahn fahren – alles mit
einem Ticket, alles mit einem Preis, ohne dass man sich um fünf
verschiedene Tickets und darum, wie und wo man sie herkriegt, kümmern
muss. (Abg. Rauch: Ich will nach Bad Radkersburg fahren, da gibt es ...!)
Es ist also nicht nur eine finanzielle Erleichterung für die Pendler und Pendlerinnen – natürlich ist es das, das haben die Kollegen schon ausgeführt –, sondern es gibt auch ganz viele Leute, die gerne durch Österreich reisen, die ihre Freizeit gerne in einen Besuch von Wien investieren, die über das Wochenende gerne in Graz, in Salzburg oder in Vorarlberg sind. Es gibt natürlich auch sehr viele Pensionisten, die ein bisschen mehr Zeit haben, und die werden das sicher alle total gerne nutzen, weil es so einfach ist.
Ganz toll ist auch, dass es diese Vertriebsplattform geben wird, sodass man eben nicht mehr zu sieben Automaten springen muss, sondern sich das Ticket ganz transparent besorgen kann.
Es ist mir doch noch wichtig, zu betonen – eben auch, weil ich aus Tirol komme –: Für uns auf dem Land ist der Ausbau der Infrastruktur extrem wichtig. Wir haben jetzt eine Ungleichheit zwischen urbanem und ländlichem Raum ausgleichen können – es ist jetzt egal, wie weit ich fahre, es kostet mich immer gleich viel, das ist super –, aber was wir jetzt noch brauchen, ist die Taktung. Wir haben also immer noch den Zeitfaktor, und das ist uns natürlich sehr wichtig, damit wir nicht ins Hintertreffen kommen. Wir mögen die Städter ja sehr gerne, aber wir möchten halt gerade im Öffibereich auch gleichberechtigt sein.
Das ist das, woran wir aus meiner Sicht arbeiten sollten. Dafür brauchen Sie (in Richtung Bundesministerin Gewessler) aber natürlich auch wieder alle Stakeholder. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Kraft dazu und hoffe, dass wir bald wieder hier stehen und über den nächsten Erfolg berichten können. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
19.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Brandweiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Wir schaffen heute hier im Hohen Haus die gesetzlichen Grundlagen für das Klimaticket. Wie der Name schon sagt, geht es beim Klimaticket darum, dass wir die Menschen für den öffentlichen Verkehr begeistern und dadurch CO2 einsparen. Um das zu erreichen – davon bin ich überzeugt, Frau Ministerin –, braucht es nicht nur das österreichweite Klimaticket, sondern vor allem auch das Einser- und Zweierticket, also das sogenannte Regionalticket.
Es braucht ein Regionalticket, damit mehr Menschen auch privat den öffentlichen Verkehr nutzen. Es braucht das Regionalticket, damit wir den regionalen und umweltfreundlichen Tourismus fördern. Vor allem braucht es das Regionalticket auch für die Pendler, damit sie schnell und vor allem auch günstig in die Arbeit und wieder zurück kommen.
Als Privatpersonen wünschen sich viele eine regionale Lösung, um die täglichen Wege zu erledigen – sei es zum Einkaufen, für Verwandtschaftsbesuche oder auch, wenn sich junge Leute einfach treffen wollen. Deshalb brauchen wir auch eine regionale Lösung.
Den umweltfreundlichen Tourismus habe ich eingangs erwähnt. Gerade meine Heimatregion, das Waldviertel, ist ja prädestiniert dafür. Wir haben viele schöne Ausflugsziele und Erholungsmöglichkeiten, und darum würde es mich freuen, wenn viele Menschen auch umweltfreundlich zu uns ins Waldviertel kommen und das genießen könnten. Auch dafür braucht es ein Regionalticket. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Unsere Pendler: Auch für unsere Pendler – und das ist mir als Waldviertler, der selbst lange gependelt ist, wirklich wichtig – braucht es eine regionale Lösung (Abg. Hafenecker: In Niederösterreich ...!), eine bequeme, schnelle und vor allem eben auch günstige Lösung. Wenn man täglich von Zwettl nach Sankt Pölten fährt, dann braucht man halt kein österreichweites Ticket, sondern wirklich die Einserkategorie, aber auch für die Pendler auf der Franz-Josefs-Bahn braucht es eine regionale Lösung. Wenn ich an meine Landsleute denke, die ins Mühlviertel pendeln: Auch die brauchen eine regionale Lösung.
Deshalb, geschätzte Frau Bundesministerin – Sie haben eingangs erwähnt, dass das Ihr Herzensprojekt ist –, bitte ich Sie wirklich darum, mit derselben Energie und auf Augenhöhe mit den Verantwortlichen in den Bundesländern zu verhandeln und sich zu bemühen, dass wir zeitgleich auch diese Regionaltickets umsetzen. Die Leute werden dann die Angebote privat mehr nutzen, wir werden damit den Tourismus fördern, und zu guter Letzt wird es auch für die Pendler wichtig sein, die den Arbeitsplatz nicht vor der Haustüre haben.
Das Wichtigste zum Schluss: Wir werden dadurch deutlich mehr CO2 einsparen, und das ist unser aller gemeinsames Ziel. Darauf bin ich als Abgeordneter der Volkspartei schon auch stolz – Kollege Ottenschläger hat es angesprochen –: Es ist schon auch die Handschrift der Volkspartei, dass wir Anreize und nicht Verbote oder Abgaben schaffen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
19.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Ich freue mich, dass sich diese Regierung die ökosoziale Marktwirtschaft zum Ziel gesetzt hat, und da steht nun einmal eine gesunde, intakte Umwelt an oberster Stelle. Um diese zu erreichen und zu festigen, spielt natürlich der Verkehr doch auch eine wesentliche Rolle.
Die Regierung will den öffentlichen Verkehr stärken. Ziel ist eine höhere Attraktivität zu leistbaren Preisen. Das wollen wir, wie meine Vorredner auch schon erwähnt haben, durch Anreize schaffen, so wie ich in der Politik überhaupt das System des Anreizschaffens wesentlich besser finde, als mit Verboten zu arbeiten.
Daher soll nun das Klimaticket konkrete Formen annehmen. Ein dreistufiges System soll es sein: eine Netzkarte für ein Bundesland als erste Stufe, als zweite Stufe eine Netzkarte für zwei Bundesländer. Diese beiden Angelegenheiten sollen in den Zuständigkeiten der Länder, der Gemeinden und der Verkehrsverbünde bleiben. Die dritte Stufe ist
die nationale Netzkarte, und dafür wollen wir heute mit den zu beschließenden Gesetzen die rechtlichen Grundlagen liefern.
Das Klimaticket soll aus Fahrgelderlösen und aus Zuwendungen aus dem Bundesbudget finanziert werden. Als nationale Vertriebsplattform soll eine GesmbH gegründet werden.
Wir hoffen natürlich, dass die Möglichkeit, dieses Klimaticket in Anspruch zu nehmen, dann auch von möglichst vielen Menschen entsprechend genutzt wird. Die Frau Bundesministerin wird eine praxistaugliche Lösung vorlegen, wenn wir heute die gesetzlichen Grundlagen beschließen.
Ich bin überzeugt davon, dass die Frau Bundesministerin auch den ländlichen Raum nicht vergessen wird – sie nickt. Damit können wir Herrn Kollegen Rauch entsprechende Beruhigung zukommen lassen und diesem Gesetz auch zustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Kassegger: Wir sind nicht so ruhig! – Abg. Rauch: Es sind die Taten, die zählen, nicht die Ankündigungen!)
19.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Johann Singer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit ich Mitglied des Verkehrsausschusses bin – und das sind inzwischen doch viele Jahre –, reden wir von der Einführung eines österreichweiten Tickets für den öffentlichen Verkehr. Deshalb ist heute ein guter Tag. Warum? – Weil wir die rechtlichen Grundlagen dafür beschließen.
Als Oberösterreicher freue ich mich ganz besonders, dass in meinem Heimatbundesland schon viele Weichen in diese Richtung gestellt wurden, dass auch ein Vertrag in Richtung des 1-2-3-Klimatickets unterfertigt wurde und dass gleichzeitig, Frau Bundesministerin, die Finanzierung der Linzer Stadtbahn vertraglich fixiert wurde. Ich darf Ihnen dazu herzlich gratulieren, ich darf unserem Landeshauptmann Thomas Stelzer dazu gratulieren, und ich gratuliere dem Bürgermeister der Stadt Linz und unserem Verkehrslandesrat, dass sie gemeinsam ein solch wichtiges Projekt für Oberösterreich, für die Stadt Linz und für das Umland auf den Weg gebracht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren! Als Vertreter des ländlichen Raumes darf ich auf einen Punkt hinweisen, der Voraussetzung für das Erreichen der Zielsetzungen des Klimatickets ist – ich habe das hier von diesem Pult aus schon einmal gemacht –: Damit Menschen aus dem ländlichen Raum von diesem Ticket profitieren können und das Umsteigen auf die Öffis ermöglicht wird, muss auch ein entsprechender Zubringerdienst zu den öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen werden.
Sehr geehrte Frau
Bundesminister, ich bitte Sie, bei all Ihren Bemühungen für das
1-2-3-Ticket die besonderen Bedürfnisse des ländlichen Raumes
miteinzubeziehen, damit die Zielsetzungen für die Menschen im
ländlichen Raum auch umgesetzt werden können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und
Grünen.)
20.00
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Verkehrsausschusses.
Abstimmung über die Tagesordnungspunkte 29 bis 31
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Verkehrsausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Wünschen die Klubs dazu eine Unterbrechung? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 29: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßen-Mautgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 683 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 30: Antrag des Verkehrsausschusses, seinen Bericht 723 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „keine Nova-Erhöhung“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausgrenzung und Willkür gegen Motorradfahrer beenden – regionale Fahrverbote und separate Geschwindigkeitsbeschränkungen unterbinden“.
Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung einer One Mobility GmbH und das Bundesgesetz über die Einführung des Klimatickets erlassen werden, samt Titel und Eingang in 767 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Wir kommen zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über
den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alois
Stöger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sichere Finanzierung
des
1-2-3-Tickets“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.
32. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017 - 2019 (III-218/699 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 32. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Lukas Hammer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Hammer (Grüne): Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ja, der Bericht zeigt, dass die Umweltförderung im Inland eines der wichtigsten Instrumente ist, die wir im Klimaschutz haben. Die Umweltförderung stellt Budgetmittel zur Verfügung, Förderungen für Private, für Betriebe, für Gemeinden, damit diese in Klimaschutz investieren können.
Wir haben dieses Instrument schon sehr lange, und ich wollte an dieser Stelle einmal den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Klimaschutzministerium, aber auch in der KPC danken, die in der Abwicklung dieser Umweltförderung hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gödl.)
Der Bericht betrifft drei Jahre, 2017 bis 2019. Da wurden knapp 423 Millionen Euro an Förderungen ausgezahlt, und so erfolgreich das war, war das Problem in den vergangenen Jahren, dass für die einzelnen Förderprogramme einfach zu wenig Geld da war. Sie kennen das von der Raus-aus-Öl-und-Gas-Förderung: Kaum gab es diese Förderung, war sie auch schon wieder vergriffen. Die Leute, die die schnellste Internetverbindung gehabt haben, haben die Förderung bekommen, der Rest ist leer ausgegangen.
Seit dem Eintritt der Grünen in die Bundesregierung hat sich das fundamental geändert. Wir haben da gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Klimaturbo einlegen können, und wenn wir uns das jetzt anschauen, sehen wir: Bei der thermischen Sanierung und bei der Heizungsumstellung haben wir für dieses Jahr siebenmal mehr Budgetmittel für Raus aus Öl als noch im Budgetvoranschlag 2019. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gödl.) Das ist siebenmal mehr Geld für Menschen, die auf sauberes Heizen umsteigen wollen!
Wenn wir uns anschauen, was für ein Budget wir letztes Jahr beschlossen haben – wir haben ja auch eine UFG-Novelle gehabt –, dann sehen wir, dass wir allein dieses Jahr insgesamt mehr Geld für die Umweltförderung zur Verfügung haben als im gesamten dreijährigen Berichtszeitraum zusammen. Ich glaube, das kann sich auch sehen lassen. (Beifall bei den Grünen.)
Was wir wahrscheinlich im nächsten Umweltförderungsbericht auch nicht sehen werden, ist die Investitionsprämie, die wir gemeinsam beschlossen haben, im Rahmen derer Hunderte Millionen Euro an Budgetmitteln ausgezahlt wurden, die nicht als Förderung tituliert waren, die aber im Prinzip genau in dieselbe Richtung gegangen sind, dass nämlich Investitionen von Unternehmen in Klimaschutz mit 14 Prozent massiv gefördert wurden.
Was mir besonders wichtig ist: Die Förderpolitik wurde in den vergangenen Jahren auch ein bisschen mit der Gießkanne betrieben. Es wurde einfach gefördert, ohne richtiges Ziel und ohne Strategie oder mit zu wenig Strategie. Auch das ändert sich jetzt fundamental. Nehmen wir als Beispiel die Heizungsumstellung, die thermische Sanierung her: Wir arbeiten mit den Bundesländern gerade an einer Wärmestrategie, mit dem Ziel, dass wir bis zum Jahr 2040 den gesamten Wärmebereich dekarbonisiert haben, also raus aus Öl, Gas und dem bisschen Kohle.
Das werden wir schaffen, und die Umweltförderung wird auch weiterhin ein sehr wertvoller und notwendiger Beitrag auf diesem Weg sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.07
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Julia Elisabeth Herr. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Julia Elisabeth Herr (SPÖ): Herr Präsident! Liebe Frau Ministerin! Wertes Hohes Haus! Unser Ziel muss Vollbeschäftigung heißen. Wir als Parlament müssen dafür sorgen, dass alle Menschen in diesem Land, die arbeiten können, die arbeiten wollen, einen Arbeitsplatz finden. Eine Chance, Arbeitsplätze zu schaffen, ist der Klimaschutz, das predigen wir – oder in diesem Fall ich – von diesem Pult aus seit mittlerweile eineinhalb Jahren.
Der vorliegende Bericht, den wir heute diskutieren, zeigt genau das: Wenn wir als Bund, wenn wir alle hier uns gemeinsam zusammenreißen, genügend Geld in den Klimaschutz stecken, wenn wir auch Förderungen schaffen, zum Beispiel beim Heizungstausch, beim Sanieren, beim Umstieg auf ein E-Auto, dann werden diese angenommen, dann investieren auch die privaten Haushalte, und dann schaffen wir wirklich Arbeitsplätze.
Das ist eine super Geschichte. Allein die Bilanz der Förderungen von 2017 bis 2019, die wir jetzt diskutieren, zeigt, dass der Outputeffekt bei fast 3 Milliarden Euro lag. Das kann sich sehen lassen! Da geht aber auch noch mehr. Wenn diese Förderungen in Zukunft erhöht werden, dann werden wir Sie darin auch ganz klar unterstützen, denn das ist ein wichtiger Punkt.
Wir haben immer noch – immer noch! – fast 400 000 Menschen, die arbeitslos sind. Im Kampf gegen diese Arbeitsmarktkrise sind wir, jetzt auch gemeinsam mit dem Thema Umweltschutz, quasi die ersten paar Meter gegangen, es ist aber ein Marathonlauf – 400 000 Menschen! Und da frage ich Sie – ein anderes Thema, das ich in diesem Zusammenhang aufgreifen will –: Die Bundesregierung hat eine Arbeitsstiftung angekündigt, mit einerseits dem Schwerpunkt Pflege, andererseits dem Schwerpunkt Klima. Das ist an sich eine gute Idee, die Frage ist allerdings: Wo ist diese Stiftung? Wo ist die Stiftung? (Abg. Rauch: Sie ist stiften gegangen!) – Es gibt sie nicht, ich kann sie nicht finden, und Sie haben das ja schon vor ein paar Monaten angekündigt, damals groß per Pressekonferenz: große bundesweite Stiftung mit 700 Millionen Euro.
Ich meine, wir haben danach – man muss so eine Pressekonferenz der Bundesregierung danach ja immer in die Frage übersetzen, was das in der Realität heißt – gesehen: Okay, das Budget gilt für mehrere Jahre, das ist nicht nur für eines vorgesehen. Trotzdem: Es gibt eine Arbeitsstiftung, um im Bereich Klimaschutz Arbeitsplätze zu schaffen.
Frau Ministerin, gibt es da schon einen einzigen Arbeitsplatz, der in diese Richtung durch eine Arbeitsstiftung geschaffen wurde? – Ich kann die Stiftung noch nicht sehen, ich sehe sie nicht, und in diesem Sinne habe ich auch eine Anfrage an den neuen Arbeitsminister dahin gehend gestellt, wie viele Arbeitsplätze er im Klimaschutz schaffen will. Auf die Anfrage habe ich mehrere Antworten in diese Richtung bekommen: Das ist nicht mein Thema, ich bin nicht zuständig, ich weiß es eigentlich nicht.
Mein Appell: Wenn die Regierung die Hälfte von dem, was sie in Pressekonferenzen verspricht, umsetzen würde, wäre es das Doppelte von dem, was wir jetzt sehen. Ich hoffe einfach, dass dahin gehend noch ganz viel folgt, weil es die Arbeitsstiftung noch nicht gibt, wir sie aber sehr, sehr dringend brauchen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.10
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme ist nun Frau Bundesministerin Leonore Gewessler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Bericht über die Umweltförderung 2017 bis 2019: Sie haben ihn sich sicher angesehen. Es geht um die Umweltförderung im Inland, um die Altlastensanierung, um die internationale Klimafinanzierung. Der Bericht zeigt doch ein beeindruckendes Spektrum an Tätigkeiten und vor allem auch an Ergebnissen, und daran wird man in dieser Funktion gemessen.
Erlauben Sie mir deswegen, kurz ein paar Zahlen zu erwähnen: Im Berichtszeitraum 2017 bis 2019 haben wir mehr als 48 600 Projekte mit Förderungen in der Höhe von 422,7 Millionen Euro – das sind nur die Bundesförderungen – unterstützt. Das hat umweltrelevante Investitionen von 2,8 Milliarden Euro ausgelöst. Rund 52,4 Prozent der Projekte waren im Bereich der Sanierungsoffensive. Wir haben mit diesen Förderungen 1,1 Millionen Tonnen an jährlichen CO2-Emissionen vermieden. Wir haben zusätzliche Kapazitäten für die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energieträgern mit einer Jahresleistung von rund 1,78 Millionen Megawattstunden bereitgestellt und über 4,4 Millionen Quadratmeter kontaminierte Fläche und mehr als 41 Millionen Kubikmeter belasteten Untergrundkörper gereinigt.
Die umweltrelevanten Investitionen haben einen Bruttoproduktionswert von 5 Milliarden Euro und eine Wertschöpfung von fast 2,3 Milliarden Euro ausgelöst, und wir haben damit – ja, das zeigt dieser Bericht ganz eindeutig – rund 13 310 Beschäftigungsverhältnisse oder rund 15 109 Arbeitsplätze geschaffen.
Diese Evaluierung betrifft einen Zeitraum, in dem die Budgets für diesen Bereich noch relativ bescheiden waren. Wir haben in der Umweltförderung im Inland aufgestockt, wir haben die Sanierungsoffensive und die Klimamilliarden geschaffen. Wir haben allein für die Sanierungsoffensive und für den Tausch von Heizkesseln – Raus aus Öl und Gas 2021/2022 – 650 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das heißt, es gibt da wirklich Mittel, die wir jetzt – und zwar genau jetzt! – richtig investieren: in den Klimaschutz, in lokale Wertschöpfung und in lokale Beschäftigung. Das ist das Schöne. Dieser Bericht zeigt auch: Klimaschutz ist nicht nur ein Konjunkturmotor, sondern Klimaschutz schafft Arbeitsplätze.
Das müssen wir natürlich auch in der Frage der Qualifizierung aufnehmen. Wir haben gemeinsam in diesem Qualifizierungspaket, das Abgeordnete Herr auch angesprochen hat, zwei Schwerpunkte gesetzt, nämlich in der Umwelttechnologie auf der einen Seite, in der Mikroelektronik auf der anderen Seite. Man denke an Wechselrichter und Fotovoltaikanlagen.
Ich kann jetzt über ein ganz konkretes Projekt aus meinem Heimatbundesland erzählen: In der Steiermark gibt es ein neues, großes Ausbildungszentrum der Energie Steiermark, das vom Klimaschutzministerium mitunterstützt wurde, bei dem es ganz genau um die Green Jobs, um die Zukunftsjobs im Energiebereich geht. Davon werden wir mehr brauchen, das müssen wir auch deutlicher unterstützen, deswegen machen wir im Klimaschutzministerium gerade mit allen Branchen eine Erhebung: Wo haben wir Bedarf? Wo haben wir Qualifizierungsbedarf? Wo müssen wir gesondert hinschauen? Gerade bei den Ausbildungs- und bei den Qualifizierungserfordernissen gilt es nämlich, rechtzeitig anzupassen. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)
Das waren jetzt viele Zahlen. Ich möchte zum Schluss erzählen, warum die Zahl eins für mich eigentlich die spannendste Zahl dieses Jahres war. Wir haben eine Pressekonferenz gemacht. Ich zitiere jetzt aus dieser Pressekonferenz zur Sanierungsoffensive: 650 Millionen Euro gehen in bessere Häuser mit höherer Lebensqualität und mit geringeren Betriebskosten, in den Tausch von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare, auf
zukunftsfähige, auf im Betrieb günstigere Heizungssysteme. Neben mir ist ein Installateurmeister gestanden, und der hat erzählt, was die 650 Millionen Euro bei ihm auslösen. Die lösen Heizkesseltäusche und Investitionen aus, aber die haben vor allem Folgendes ausgelöst: Er hat statt einem Lehrling, den er sonst immer nimmt, einen zweiten Lehrling aufgenommen.
Wenn ich diese Geschichte erzähle, bekomme ich heute noch eine Gänsehaut, denn das zeigt, was Klimaschutz ganz konkret für junge Menschen in diesem Land, für die nächsten Generationen in diesem Land bedeutet: Perspektive, ein gutes Leben und einen zukunftsfähigen Job. – Deswegen machen wir das! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.15
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mag. Ernst Gödl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist tatsächlich ein wirklich erfreulicher Tag. Nach all den problematischen Diskussionen, die wir im Zusammenhang mit der Pandemie führen müssen, sind diese Tagesordnungspunkte – der vorige Beschluss und auch die Behandlung des Umweltberichtes jetzt – wirklich positive Beispiele, bei denen wir sehr, sehr zukunftsfroh in die Zukunft blicken können. Ich bin selbst ein begeisterter Öffinutzer, und daher freue ich mich sehr, dass dieses 1-2-3-Ticket kommen wird. In der Steiermark gibt es, glaube ich, noch Verhandlungsbedarf, aber auch da sind wir guter Dinge, dass wir das hinbekommen werden.
Ich möchte auch zur Ehrenrettung aller vorheriger Regierungen und auch der bisherigen Verkehrsminister und Umweltminister sagen – es hat ja auch gerade ein ehemaliger Verkehrsminister als Präsident den Vorsitz –: Auch davor wurde einiges getan. Julia Herr, ich darf dich einladen: Vielleicht kommst du zufällig einmal nach Graz und Graz-Umgebung. Im Süden von Graz-Umgebung wird zum Beispiel gerade – Karin Greiner weiß das ganz genau – die Koralmbahn gebaut. Das ist ein ganz wichtiges Infrastrukturprojekt. Dort arbeiten ganz viele Firmen, und dort sind ganz viele Arbeitsplätze entstanden. Dort wird schon jahrelang gebaut, um die Bahninfrastruktur Richtung Klagenfurt und Richtung Villach zu verbessern. Peter Weidinger weiß das. Auch die vorherigen Minister – eben auch Verkehrsminister Hofer – haben mitgeholfen, dass diese Projekte realisiert werden können. Es ist in der Vergangenheit viel passiert, und es passiert in der Gegenwart sehr viel.
In meiner Heimatgemeinde wird zum Beispiel – es ist eine Gemeinde mit 3 500 Einwohnern – gerade ein zweites Biomasseheizwerk gebaut. Das Marktgemeindeamt wird dann mit Wärme versorgt werden, ein Pflegeheim, das gerade errichtet wird, wird mit Wärme versorgt werden, die Volksschule sowie viele private und öffentliche Gebäude werden daran angeschlossen. Genau an diesen Projekten sieht man, wie wichtig es ist, dass es auch Förderungen gibt, denn damit es Projekte gibt – da bin ich nicht ganz der Meinung von Lukas Hammer, es braucht bei Förderungen schon auch das Gießkannenprinzip, damit das in die Breite geht –, braucht es zuerst einmal Menschen, die gestalten wollen, dann braucht es die Politik, die effektiv unterstützt, und es braucht – auch das ist wichtig – immer wieder auch die Steuerzahlerin und den Steuerzahler, die mithilfe von Förderungen ermöglichen, dass Projekte wirklich in die Gänge kommen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Man sieht gerade auch bei so einem Heizwerkprojekt: Ja, es braucht einen Anreiz, damit das Projekt gestartet wird, aber es braucht oft auch die Förderung, damit umweltrelevante Projekte, klimaschutzfreundliche Projekte auch wirtschaftlich darstellbar sind. Das ist auch der Sinn von Umweltförderungen.
Die Frau Ministerin hat einige Zahlen angesprochen, ich brauche deswegen nicht im Detail zu wiederholen, in welchem Ausmaß Emissionen eingespart wurden. In diesem Berichtszeitraum, den wir jetzt betrachten – 2017 bis 2019 –, wurden in Österreich 48 634 Projekte gefördert, und zwar im Ausmaß von 420 Millionen Euro. Das Besondere daran ist aber: 1 Euro hat zu weiteren 6 Euro geführt, nämlich wurden dadurch 2,8 Millionen Euro in umweltfreundliche und klimafreundliche Projekte investiert.
Das ganz Besondere – das hat auch schon die Ministerin angesprochen und ist auch im Sinne von Julia Herr – ist ein ganz massiver Arbeitsplatzeffekt, nämlich wurden damit an die 15 000 Arbeitsplätze geschaffen. Das ist wirklich eine sehr, sehr erfreuliche Zahl. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie der Abg. Herr.)
Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben tatsächlich noch viel vor. Wir werden in Zukunft sehr bald das EAG auf den Weg bringen. Auch das wird wahnsinnig viele Investitionen auslösen. Der Raus-aus-Öl-und-Gas-Bonus wurden schon erwähnt, das ist für heuer mit 400 Millionen Euro dotiert. Nächstes Jahr gibt es zusätzlich 250 Millionen Euro für die Sanierungsoffensive. Das sind also Investitionen in die Zukunft, die auch Arbeitsplätze schaffen werden.
Wie gesagt, ich bin nicht ganz der Meinung von Lukas Hammer, dass es nicht auch eine Umweltförderung ganz in die Breite geben muss, denn ich bin der Überzeugung: Viele kleine Leute, die an vielen kleinen Orten viele kleine Projekte machen, werden einen großen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir NEOS sprechen ja im Kontext der Umweltpolitik gerne davon, dass Wirtschaft und Umwelt miteinander in Einklang zu bringen und auch gemeinsam nach vorne zu bringen sind. Selten ist es leichter und einfacher nachvollziehbar als bei der Umweltförderung im Inland. Das muss man ganz ehrlich sagen.
Die Frau Ministerin hat vorhin schon mit vielen Zahlen um sich geworfen, um dann bei der Eins zu landen. Ich versuche es trotzdem noch einmal, weil ich auf eine andere Zahl eingehen möchte. Wir haben im Vergleichszeitraum 2017 bis 2019 insgesamt 422,7 Millionen Euro an Steuergeld in die Umweltförderung im Inland investiert. Wir haben dadurch umweltrelevante Investitionen im Ausmaß von 2,791 Milliarden Euro ausgelöst. Ich weiß, man könnte jetzt gleich aus der Kurve fallen, aber ich komme auch tatsächlich gleich zum Punkt: Wir haben 5,043 Milliarden Euro an Bruttoproduktionswert und eine Wertschöpfung von 2,274 Milliarden Euro geschaffen. Was aber übrig bleibt – und das ist die Zahl, von der ich gerne sprechen würde –, ist: Es hat wegen der vielen Beschäftigten einen positiven Budgeteffekt von 688,1 Millionen Euro gehabt. Das bedeutet, wir haben auf der einen Seite diese 422,7 Millionen Euro eingesetzt, und auf der anderen Seite haben wir diesen positiven Budgeteffekt. Wir haben durch die Effekte also deutlich mehr lukriert, als wir investiert haben, und deswegen bin ich nicht ganz so optimistisch wie Kollege Gödl.
Ich bin der Meinung – das haben wir NEOS seit 2013 immer gesagt –, in jedem Jahr, in dem wir wenig in die Umweltförderung investieren, haben wir wahnsinnig große Chancen verpasst. Wir haben riesige Chancen für mehr als diese 15 000 Beschäftigungsverhältnisse verpasst, wir haben riesige Chancen verpasst, um zusätzliche positive Effekte für unser Budget zu erzielen, weil eben – das kann jetzt positiv oder negativ sein – so ein unglaublicher Handlungsbedarf besteht.
Wenn wir von der Raus-aus-dem-Öl-Bonus-Initiative sprechen: Wir haben einfach unglaublich viele Ölheizungen, die noch getauscht werden müssen. Wenn wir von der Sanierungsoffensive reden: Wir haben unglaublich viele Bestandsgebäude, die noch saniert werden müssen. In ganz vielen anderen Bereichen, wenn wir über den Bereich der erneuerbaren Energie und über viele andere Themen sprechen, gibt es noch so viel, dass wir noch jahrzehntelang werden investieren müssen. Wir NEOS vertreten in diesem konkreten Fall – und wir schauen immer sehr genau auf den Steuermitteleinsatz – tatsächlich die Strategie: klotzen und nicht kleckern.
Was Sie gemacht haben, Frau Ministerin, geht schon in Richtung Klotzen, aber da geht noch viel mehr. Die Expertinnen und Experten sind sich einig: Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, die wir in Paris vereinbart haben, wenn wir das Ziel der Bundesregierung erreichen wollen, nämlich 2040 klimaneutral zu sein, dann ist quasi das Beschleunigen jetzt einmal das Richtige; was Sie jetzt erreicht haben, ist aber nicht das Ende der Fahnenstange, sondern das ist gerade einmal ein Etappenziel. Das möchte ich auch einmal ganz klar hervorstreichen.
Das andere, das in den Unterlagen ersichtlich ist, ist aber ehrlicherweise weniger erfreulich als der positive Budgeteffekt. Sie haben das vorhin auch hervorgestrichen, Frau Ministerin, nämlich die Einsparungen bei den Emissionen. Wir stellen fest, es sind 1,1 Millionen Tonnen Emissionen eingespart worden, wir sehen aber zugleich, dass in Summe die Emissionen in Österreich nicht zurückgehen. Das heißt, man sieht, die Maßnahmen reichen nicht aus, um unsere Ziele zu erreichen.
Wir freuen uns, dass wir den Energieverbrauch um 1,67 Millionen Megawattstunden reduziert haben. Gleichzeitig ist es aber nicht so, dass sich der gesamte Energieverbrauch reduziert, sondern er stagniert. Wir freuen uns quasi über die zusätzlichen Kapazitäten im Bereich der erneuerbaren Energie, sehen aber, dass die Stromimporte von Jahr zu Jahr zunehmen – Graustrom, möglicherweise Atomstrom und vieles mehr. Das heißt, das, was wir tun, hat positive Effekte auf das Budget und hat positive Effekte auf den Arbeitsmarkt, aber es reicht nicht aus, um unsere Ziele zu erreichen.
Was es braucht, sind natürlich viele andere Maßnahmen, das geht nicht alles über die Umweltförderung. Ich würde sagen, bei der nächsten Budgeterstellung fragen Sie vorher die Volkswirte, fragen Sie vorher die Klima- und UmweltforscherInnen und machen Sie dann ein Budget, das noch mehr Klotzen und noch weniger Kleckern ist. Das wäre unser erster ganz konkreter Vorschlag vonseiten der NEOS. (Zwischenruf des Abg. Hörl.) – Die Tiroler Seilbahnen melden sich wieder zu Wort. Ich habe es nicht verstanden, es dürfte die Gondel gerade klemmen. Sie können sich ja dann gerne selbst zu Wort melden. Der Herr Kollege von der ÖVP möchte nachher auch noch etwas sagen.
Auf einen zweiten Punkt will ich jetzt in aller Kürze auch noch eingehen, Frau Ministerin. Es ist schön, dass wir bei den Förderungen Schritte nach vorne machen. Das alles hilft nicht, wenn Sie gleichzeitig auch die Umweltschädigung fördern. Sie haben sich jetzt ganz stolz hingestellt und gesagt, wir nehmen mehrere 100 Millionen Euro mehr im Jahr in die Hand, um quasi umweltschützende Förderungen voranzustellen. Gleichzeitig nehmen wir als Republik auf Landes- und Bundesebene 4,7 Milliarden Euro in die Hand, um die Umwelt zu schädigen. Wir haben nicht die Balance, dass wir mehr für den Umweltschutz als für die Umweltschädigung ausgeben. Ein Zehntel von dem, was wir für die Verschmutzung ausgeben, investieren wir jetzt in den Schutz. Das muss sich umdrehen, das muss genau umgekehrt sein, wenn Sie wirklich die Ziele erreichen wollen. Und wenn Sie das machen, haben Sie die Unterstützung von uns als NEOS. (Beifall bei den NEOS.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter (in Richtung des das Rednerpult verlassenden Abg. Bernhard), sind Sie sicher, dass Sie keinen Antrag einbringen wollten?
Abgeordneter Michael Bernhard (fortsetzend): Ich komme noch einmal voller Elan zurück, Herr Präsident, und möchte noch den folgenden Antrag einbringen, der mir ein besonderes Herzensanliegen ist:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „EU-Aufbau- und Resilienzplan: neue Projekte und umfassender transparenter Dialog“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den kommenden Wochen einen offenen, ehrlichen und intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft und dem Nationalrat in Österreich über mögliche Projekte im Rahmen des EU-Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen.“
*****
Ich bitte um entsprechende Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)
20.26
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen
betreffend EU-Aufbau- und Resilienzplan: neue Projekte und umfassender transparenter Dialog
eingebracht im Zuge der Debatte in der 91. Sitzung des Nationalrats über Bericht des Umweltausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017-2019 (III-218/699 d.B.) – TOP 32
Der Umweltförderungsbericht zeigt, dass die Umweltförderungen des Bundes im Zeitraum 2017 bis 2019 einen Förderungsbarwert in Höhe von 422,7 Mio. EUR betrugen. Dadurch wurden wiederum umweltrelevante Investitionen von rund 2,8 Mrd. EUR ausgelöst. Umweltministerin Gewessler wies in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass umweltrelevante Investitionen einen wesentlichen Aspekt der heimischen Volkswirtschaft darstellten und sich doppelt lohnen würden - aus umweltpolitischer, wie aus wirtschaftlicher Sicht.
Eine weitere, große Chance für grüne Investitionen und Reformen, die sich für Umwelt und Wirtschaft lohnen, bietet das europäische Instrument der Aufbau- und Resilienzfazilität (Recovery and Resilience Facility - RRF). Im Rahmen dieser Fazilität wurden Möglichkeiten geschaffen, die negativen Effekte der aktuellen Krise der europäischen Wirtschaft abzufedern und wichtige neue Impulse für nachhaltiges Wachstum zu setzen. Den Mitgliedstaaten stehen 672,5 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zur Unterstützung von Reformen und Investitionen zur Verfügung. Die Mitgliedstaaten müssen im Rahmen des Europäischen Semesters bis 30.4.2021 nationale Umsetzungspläne erstellen, die ein kohärentes Paket von Reformen und öffentlichen Investitionsprojekten enthalten und bis 2026 umgesetzt werden. Die Europäische Kommission wird die nationalen Pläne anhand der folgenden Ziele bewerten:
• 37% für grüne Investitionen und Reformen
• 20 % für digitale Investitionen und Reformen
Während andere Mitgliedstaaten schon seit Monaten ihren Plan eingebracht haben und mit der Europäischen Kommission über die Details der Ausgestaltung verhandeln, hat die österreichische Bundesregierung sehr spät mit dem nationalen Konsultationsprozess begonnen, bei dem die im Parlament vertretenen Parteien nicht eingebunden werden.
Neue Projekte als Zugpferde aus der Krise statt Umetikettierung ohne Mehrwert
Die Bundesregierung ist daher besonders gefordert, für eine ambitionierte Weiterentwicklung des Standorts Österreich insbesondere im Bereich grüner Technologien sowie digitaler Innovationen, neue Projekten zu konzipieren. Um einen möglichst großen Effekt entfalten zu können, sollten der Maßnahmenkatalog unter anderem mit Expert_innen, Interessenvertreter_innen sowie führenden Unternehmen im jeweiligen Bereich erarbeitet werden. Zum anderen sollte möglichst darauf geachtet werden, dass möglichst nicht bereits budgetierte Projekte herangezogen werden. Der Sinn dieses EU-Instruments ist die Steigerung der Widerstandsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch neue Impulse und nicht die Umschichtung des Budgets.
Einbindung der Zivilgesellschaft als EU-Vorgabe und die Einbindung des Parlaments
Der Republik Österreich stehen im Rahmen dieses Programms rund 3 Mrd. EUR zur Verfügung. Trotz der Wichtigkeit im Rahmen von umfassenden Konsultationen dafür zu sorgen, dass dieses Instrument bestmöglich genutzt wird, sind die Vorbereitungsarbeiten sehr intransparent. Es besteht daher die Befürchtung, dass die Bundesregierung die Umsetzung im kleinsten politischen Kreis vorbereitet.
Dies ist deshalb gefährlich, da wegen der Komplexität und Vielfalt möglicher Maßnahmen, eine zufriedenstellende Planung konkreter Schritte ohne Einbindung zahlreicher Expert_innen undenkbar ist. Dazu kommt, dass eine breite Einbindung der Gesellschaft eine klare Vorgabe ist (Art 18. Abs. 4 lit q VO 2021/241): Zivilgesellschaft, Sozialpartner sowie die regionale Ebene müssen eingebunden werden. Hierbei reicht es eben nicht, dass diese in einer einmaligen Konsultationsrunde befragt wurden.1 Das späte Tätigwerden der Bundesregierung und die intransparente Vorgehensweise stellen nicht nur das Ambitionsniveau in Frage sondern lässt auch berechtigte Fragen über die Einhaltung des Zeitplans aufkommen.2 Angesichts des großen Potenzials dieses Programms und der damit verbundenen umfangreichen Finanzmittel betonten NEOS immer wieder die Notwendigkeit einer entsprechenden Einbindung des Parlaments. Die Vorlage eines fertigen Dokuments kurz vor Abgabe und ohne einen echten Austausch lässt keinen Raum für die erforderliche und auch angebrachte Debatte über zukünftige Schwerpunkte.
NEOS haben seit Beginn des Jahres in Presseaussendungen, parlamentarischen Anfragen und Entschließungsanträgen auf diese Probleme hingewiesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den kommenden Wochen einen offenen, ehrlichen und intensiven Austausch mit der Zivilgesellschaft und dem Nationalrat in Österreich über mögliche Projekte im Rahmen des EU-Aufbau- und Resilienzplans sicherzustellen."
Quellen:
1 Verordnung
2021/241 zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:
32021R0241&from=EN
2 Wiener Zeitung - 16.3.2021: https://www.wienerzeitung.at/meinung/gast kommentare/2096463-Oesterreich-ein-Nachzuegler-beim-EU-Recovery- Plan.html
*****
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Rauch: Es gibt ja auch eine objektive Vorsitzführung!)
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Die Evaluierung der Umweltförderung ist ja eh schon angesprochen worden. Sie betrifft zwar nicht direkt Sie in Ihrer jetzigen Funktion, sondern es ist ja ein Bericht der Vorjahre von 2017 bis 2019, nichtsdestotrotz ist es, glaube ich, ein gutes Dokument, um einmal zu erkennen, in welche Richtung es geht. Sind die Maßnahmen richtig oder nicht richtig, beziehungsweise wo muss man nachbessern oder auch abändern?
Wenn ich den Bericht richtig gelesen habe, sind durch diese verschiedensten Maßnahmen in Summe 14,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart worden, das meiste im Bereich der erneuerbaren Energie. Wo es mit Sicherheit Nachholbedarf gibt, wenn man sich das Fördervolumen anschaut, ist der Bereich Mobilität, in den sehr viel an Förderung hineingegangen ist, wobei aber in diesem Bereich letztendlich weit weniger CO2 eingespart wurde.
Was man, glaube ich, für die Zukunft auch zumindest ein bisschen kritisch betrachten muss, ist, dass es aufgrund dessen, dass jetzt die Zuständigkeit für die Wasserwirtschaft in das Landwirtschaftsministerium gewechselt ist, keinen einheitlichen Bericht mehr geben wird und man sich somit unterschiedliche Berichte anschauen muss, um eine einheitliche Betrachtung zu bekommen.
Für die Zukunft möchte ich noch das Umweltförderungsgesetz ansprechen, das wir von Haus aus positiv bewertet haben. Wir haben diesem ja auch zugestimmt. Dass es eine Aufstockung der Finanzmittel gibt, um stärkere und intensivere Maßnahmen zu setzen, ist zu begrüßen. Es ist auch zu begrüßen, dass es vor allen Dingen für den Heizungskesseltausch für einkommensschwache Haushalte zusätzlich 100 Millionen Euro gibt, um da Akzente setzen zu können.
Frau Ministerin, Sie werden sich jetzt aber vorstellen, was kommt, das ist meine übliche Frage, die ich Ihnen, glaube ich, schon vier- oder fünfmal gestellt habe. Ich möchte es nur noch einmal tun, hoffentlich kein zweites und kein drittes Mal. Wir haben im September dieses Gesetz beschlossen, der Bundesrat im Oktober, das heißt, das Umweltförderungsgesetz ist im Herbst beschlossen worden. Jetzt haben wir Frühjahr, und was es leider noch immer nicht gibt, ist eine Definition, was einkommensschwache Haushalte sind und wie diese 100 Millionen Euro aufgeteilt werden.
Das beste Gesetz und die größten Finanzmittel helfen nichts, wenn die Finanzmittel nicht fließen, weil es keine Förderrichtlinie dazu gibt, und deshalb würde ich darum ersuchen, mit den Bundesländern – ich weiß eh, dass das nicht immer nur einfach ist – jetzt wirklich so bald wie möglich eine Richtlinie zu entwickeln, damit man wirklich definieren kann, was einkommensschwache Haushalte sind, denn jede Woche, die vergeht, bedeutet zusätzlichen CO2-Ausstoß, den wir alle miteinander nicht brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)
20.30
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Umweltausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (635 d.B.): Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (700 d.B.)
34. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (684 d.B.): Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit (701 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 33 und 34 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Ing. Martin Litschauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Ratifizierung des geänderten Zusatzprotokolles zur Genfer Luftreinhaltekonvention zum Schutz vor Schwermetallen in der Luft.
Manches Mal hat man ja das Gefühl, wenn man Dinge über die Luft entsorgt, ist man sie schnell los. Es wird dann oft nicht viel darüber nachgedacht. Bei Schwermetallen ist das dann durchaus ein ziemlich großes Problem. Schwermetalle haben nämlich die Eigenschaft, dass sie sich im Körper ansammeln und immer mehr werden und nicht abgebaut werden. Das ist natürlich aus gesundheitlicher Sicht ein sehr gravierendes Problem, weil das dann auch Krankheiten auslösen kann.
In diesem Fall geht es konkret auch um Blei, Cadmium, Quecksilber, und das gilt es zu reduzieren. Beim Benzin wurde Blei ja verboten. Das hat sehr gut gewirkt. Jetzt gibt es sehr viele Bereiche, in denen man das noch machen muss, damit man die Schwermetalle wegkriegt. Sie sind zum Beispiel beim Korrosionsschutz im Einsatz, bei Farben. Auch im Kinderspielzeug sind Schwermetalle zu finden. Da sollten wir wirklich versuchen, sie zu reduzieren. Raffinerien stoßen sie oft aus, und in der Müllverbrennung sind sie durchaus auch ein Problem. Ich denke, da sollten wir wirklich unsere Anstrengungen bündeln, dass wir diese Ausstöße verringern. Ich glaube, auch die Energiewende – wenn wir weniger Öl und so weiter verbrauchen – wird dazu beitragen, dass die Raffinerien entlastet werden, und auch die Elektroautos, die dann beim Bremsen weniger Schwermetalle freisetzen, weil die nämlich elektrisch bremsen.
Deswegen möchte ich alle einladen, da jetzt zuzustimmen und mitzuhelfen, die Schwermetalle in der Luft zu reduzieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
20.33
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zu der Debatte von vorhin möchte ich feststellen, dass es erfreulich ist, dass eine derartige Dynamik in die Investitionen in den Umweltbereich kommt.
Ich freue mich auch darüber, dass das Thema Green Jobs wieder sozusagen belebt wird, dass man die Effekte eines aktiven Klimaschutzes, einer aktiven Umweltschutzpolitik erkennt, dass man erkennt, dass das Arbeitsmarkteffekte hat. Wir haben uns jahrelang bemüht, hervorzukehren, dass die Versöhnung von Ökonomie und Ökologie auch etwas bringen kann. Wenn man das hervorstreicht, dann ist zu sagen, dass das gerade in jetzigen Zeiten, da viele Menschen leider ihren Job verloren haben, schon eine schöne Perspektive ist.
Was mir auch wichtig ist: dass man sehr wohl periphere Räume berücksichtigt, auch was das positive Klimaticket anlangt. Es darf nicht sein, dass dort Tauben zufliegen, wo schon Tauben sind, also in großen Städten, in großen Ansammlungen, wo viele Menschen leben, sondern es geht auch um periphere Räume, wo es schwieriger ist, wie Kollege Gödl gesagt hat, ein Fernwärmewerk zu errichten, weil einfach die großen Abnehmer nicht da sind, wo es schwierig ist, in Dörfern, wo wenige Menschen leben, den öffentlichen Verkehr überhaupt am Leben zu erhalten.
Mein großes Plädoyer ist daher, dass man sehr wohl auch diese Regionen berücksichtigt, damit es keine Teilung der Gesellschaft gibt: Die, die in Ballungsräumen leben, sind gut versorgt, und die, die am Rande oder in kleinen Einheiten leben, können nicht an diesem Leben teilnehmen. Das geht hin bis zum Breitband und all diesen Dingen. Das ist mir ein sehr großes Anliegen. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)
Mein Redebeitrag bezieht sich aber auch insbesondere auf das Thema Biodiversität. Es gibt ja gerade in der letzten Zeit sehr viele Debatten darüber, und viele wissen ja gar nicht, worum es bei der Biodiversität geht. Ohne hier schulmeistern zu wollen: Nach der Definition ist das die Vielfalt der Lebensformen, also Tiere, Pflanzen, Pilze, Bakterien, die Vielfalt der Lebensräume, bis hin zur genetischen Vielfalt. Da sieht man schon, dass das eine sehr komplexe Materie, sehr umfassend ist. Sie spielt in sehr viele Lebensbereiche hinein.
Das Jahr 2010 war das UNO-Jahr der biologischen Vielfalt, und es hat damals in Japan, in Nagoya, eine UNO-Mitgliedstaatenkonferenz gegeben, bei der dieses zitierte Nagoyaprotokoll beschlossen wurde. Erstmals hat es ein weltweites Abkommen gegeben, dem alle UNO-Vertragsstaaten zugestimmt haben, das sich dafür ausgesprochen hat, diese Biodiversität, die biologische Vielfalt, zu sichern.
Das ehrgeizige Ziel war, bis 2020, also bis zum vorigen Jahr, die Verluste der biologischen Vielfalt zu reduzieren. Es hat immer wieder derartige Ziele gegeben, die viel zu ambitioniert waren, weil sie in Wahrheit nicht zu erreichen waren. So realistisch muss man sein.
Der Punkt war aber, dass es nicht nur um den Erhalt der Biodiversität ging, sondern auch um den Zugang zu genetischen Ressourcen und die Nutzung dieser Ressourcen. Es wurde dort festgelegt, dass die Biodiversität auch wirtschaftlich genutzt werden soll, zum Beispiel für Arzneimittel. Gerade unter dem Titel Access-and-Benefit-Sharing ging es darum: Wie kann man genetische Ressourcen nutzen, zum Beispiel im Regenwald, sodass einerseits der Zugang da ist, diese zu nutzen, und zum anderen diejenigen, die dort leben, auch etwas davon haben? Es wurde in diesem Abkommen festgelegt, dass jeder einen gerechten Anteil davon bekommen soll.
Dieses Nagoyaprotokoll wurde dann um das sogenannte Cartagenaprotokoll und ein anderes erweitert. Die vielen Protokolle, die da herumgeistern, sind etwas verwirrend, aber letztendlich sollen sie alle Teilbereiche des Biodiversitätsschutzes abdecken.
Beim Cartagenaprotokoll geht es darum, dass ein völkerrechtlich bindender Vertrag da ist, der die Umwelt schützen soll, die menschliche Gesundheit schützen soll, wenn lebende veränderte Organismen in Verkehr gebracht werden. Das klingt ziemlich sperrig, klingt etwas dramatisch, soll aber bedeuten: Wenn genetisch veränderte Organismen – wofür wir ja nicht sind, aber in der Welt passiert es – in Verkehr gebracht werden, dann soll der Schutz von Mensch und Umwelt gesichert sein. Da gibt es eine Reihe von Haftungsbestimmungen und Ähnliches. Insofern ist es wichtig, dass man das tut, und insofern ist es wichtig, dass man einerseits die Biodiversität schützt, aber meiner Meinung nach auch sinnvoll nützt, wenn es darum geht, Arzneimittel und Ähnliches, Impfstoffe, zu entwickeln. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
20.38
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmungen an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Umweltausschusses und fahre in der Erledigung der Tagesordnung fort.
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1199/A(E) der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich (702 d.B.)
36. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 989/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Betriebsverlängerung des AKW Krsko (703 d.B.)
37. Punkt
Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 988/A(E) der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (704 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den Punkten 35 bis 37 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Walter Rauch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Drei Anträge: Es geht um Atom, es geht um Atomstrom, es geht um Krško, um den Ausstieg aus dem Euratom-Vertrag und auch um ein Endlager, das in Grenznähe zu Österreich entstehen soll.
Ich beziehe mich jetzt aber als Steirer auf das AKW Krško. Das hat mehrere Gründe. Ich zeichne nur ein Bild betreffend Störfälle in diesem Atomkraftwerk in den letzten Jahren:
1989 war einer, 2008, 2012, 2013 waren zwei Störfälle, 2017 war ein Störfall. Jetzt soll in diesem Gebiet ein zweiter Reaktor entstehen. Wir sprechen da aber von einem Gebiet, das erdbebengefährdet ist.
Auch Mitte des Jahres 2020 hat es dort ein starkes Erdbeben gegeben – mit der Stärke 6,4 oder 6,5, ich bin nicht ganz genau im Bilde betreffend die Kommazahl. Nichtsdestotrotz ist es sehr, sehr fahrlässig und grenzwertig, auf einer Erdbebenlinie so einen Atomreaktor zu betreiben, wenn man weiß, was in der Vergangenheit in Tschernobyl und bei anderen Atomkraftwerken passiert ist.
Frau Bundesminister, da sind Sie, ebenso die gesamte Bundesregierung und Europa gefordert, diese Atomkraftwerke nicht zu fördern und vor allem auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung über die Staatsgrenzen hinweg zu schaffen, damit wir auf der einen Seite wesentlich mehr Transparenz an den Tag legen, auch betreffend die Information über Störfälle. Auf der anderen Seite ist ein wichtiger Faktor, dass wir auch aufgrund unserer Initiativen betreffend erneuerbare Energien generell aus diesem Bereich aussteigen wollen. Das ist ein weiterer Grund für unseren Ansatz, aus diesem Euratom-Vertrag auszusteigen.
Warum? – Auch weil es in diesem Bereich auf der europäischen Ebene indirekte Förderungen des Atomstroms gibt. Das ist nicht unser Ansatz, und ich glaube, dass ich hier für alle Fraktionen spreche und wir da der gleichen Meinung sind. (Beifall bei der FPÖ.)
20.41
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Ing. Martin Litschauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Ing. Martin Litschauer (Grüne): Sehr geehrter Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ja, wir besprechen heute gleich mehrere Themen. Im Umweltausschuss ging es auch mit dem Volksbegehren los. Dieses steht morgen auf der Tagesordnung, es wird dann einen Mehrparteienantrag geben, und damit können wir uns dann, glaube ich, morgen auch noch einmal ganz intensiv beschäftigen.
Deswegen möchte ich mich nun auf die Atommülllager und Krško beziehen. Wir haben im Vorfeld des Umweltausschusses Verhandlungen mit den Fraktionen geführt, und es freut mich, dass wir dann zu Krško und auch zu den Atommülllagern Allparteienanträge zustande gebracht haben. Wir haben beim Antrag zum AKW Krško unter anderem auch die Forderung, dass diese grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfungen in EU-Recht übernommen werden sollen und dass wir uns dafür einsetzen wollen, mithineingenommen. Das ist, finde ich, eine ganz wichtige Forderung, weil es da nicht nur um Krško alleine geht, sondern da geht es um viele Kraftwerke, die rund um Österreich positioniert sind und bei denen es diese Thematik der Betriebsverlängerungen oder der Laufzeitverlängerungen geben wird. Da ist diese Einspruchsmöglichkeit sehr, sehr wichtig.
Gerade wurden sehr viele Störfälle in Krško aufgezählt. Im März hat Global 2000 eine Analyse der deutschen Physikerin Oda Becker veröffentlicht, die auch aufzeigt, dass infolge der Stresstests, die nach Fukushima von der EU angeordnet worden sind, auch in Krško einige Erkenntnisse darüber gewonnen worden sind, welche Schwachstellen es gibt. Diese Analyse zeigt aber auch auf, dass diese Schwachstellen noch immer nicht beseitigt worden sind.
Es ist schon ein großes Problem, wenn sich der Betreiber weigert, die Verbesserungen umzusetzen, und wirtschaftliche Gründe dafür anführt. Das ist nicht der Zugang, den wir unter Sicherheit für Atomanlagen verstehen. Unter diesen Vorzeichen, denke ich, ist es überhaupt schwierig, über eine Betriebsverlängerung eines AKW zu sprechen. Wenn
man weiß, dass es da Sicherheitsmängel gibt, dann müssen wir eigentlich darüber sprechen, dass ein Atomreaktor abgeschaltet werden muss, denn das Betreiben eines Reaktors mit bekannten Sicherheitsmängeln kann nicht der Zugang zu atomarer Sicherheit sein. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)
Wenn die Behebung von Mängeln auch von der Atombehörde vor Ort nicht entsprechend sichergestellt wird, dann habe ich auch meine Zweifel, dass das für die Zukunft funktionieren kann. Die Erdbebenproblematik wurde schon angeführt, wir haben es da wirklich mit einer großen Problematik zu tun. In Frankreich wurde berechnet, dass ein ähnlicher Unfall wie in Fukushima mitten in Europa einen Schaden von 430 Milliarden Euro verursachen würde. Das ist eine Katastrophe, die Zentraleuropa schlichtweg nicht stemmen könnte, deswegen wird es auch nicht versichert, und da sehen wir, welche Problemlage wir in der Atomindustrie haben.
Ich möchte noch auf die Atommüllendlager zu sprechen kommen. Auch da ist es wichtig, dass wir die Forderung nach einer Schutzzone definiert haben. Da geht es auch darum, dass wir uns dagegen schützen, dass Emissionen – zum Beispiel durch Grundwasser oder ähnliche Effekte – direkt auf Österreich einwirken können, und dass wir Mitsprache bei der Ausgestaltung von solchen Atommüllendlagern haben.
Ich persönlich finde es eigentlich eine Zumutung, dass in Europa noch immer Atomkraftwerke betrieben werden – ohne dass es ein funktionierendes Konzept für ein Atommüllendlager gibt. Müll zu produzieren, ohne zu wissen, wie er entsorgt werden soll, ist eigentlich eine unverantwortliche Vorgangsweise, und die muss abgestellt werden. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)
Ich freue mich, dass wir uns hier in dieser Frage der Antiatompolitik vereinen, dass sich unsere Ministerin auf EU-Ebene immer wieder ganz vehement dagegenstellt, und ich würde mich freuen, wenn wir in Österreich noch viele, viele Stimmen und Verbündete finden können, um eine starke Stimme gegen die Atomenergie in Europa zu sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Herr.)
20.46
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Peter Schmiedlechner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Zuseher! Wir haben heute mehrere Punkte zur Atomkraft auf der Tagesordnung, unter anderem auch das AKW Krško betreffend. Krško wurde in den Siebzigerjahren gebaut, 1981 in Betrieb benommen, angelegt war es für eine Nutzungsdauer von 40 Jahren. Somit müsste aktuell die Nutzung auslaufen, und es wäre an der Zeit, dieses Kraftwerk abzuschalten. Dazu kommt noch, dass das völlig veraltete AKW in einem Erdbebengebiet liegt.
Fukushima und Tschernobyl haben uns gezeigt, welche Folgen ein AKW-Unfall hat. Atomkraft ist eine Risikoenergie und stellt eine große Gefahr für Mensch und Natur dar. Wir müssen schauen, dass es zu keinen weiteren Unfällen kommen kann, und das ist nur möglich, wenn wir diese Kraftwerke außer Betrieb nehmen – lieber früher als später.
Das Problem ist, dass es nicht nur um Krško geht. Wir haben in Österreich die Situation, dass die Bevölkerung die Atomkraft ablehnt und sich gleichzeitig rund um Österreich zwölf weitere Atomkraftwerke befinden – unter anderem nahe der Staatsgrenze Dukovany und Temelín in Tschechien, aber auch Bohunice und Mochovce in der Slowakei. Diese Kraftwerke sind teilweise in sehr schlechtem Zustand. Was mich, aber auch die Österreicher und Österreicherinnen, besonders ärgert, ist, dass die EU die Atomenergie und den Bau von Atomkraftwerken noch immer unterstützt und auch fördert. Wie kann Atomenergie als grüne Energie gelten und eingestuft werden?!
Ich glaube, Frau Minister, es ist höchste Zeit, dass wir dagegen antreten und dass wir dagegen auftreten. Es ist sehr wichtig, dass da auch etwas geschieht. Es geht immerhin um die nächste Generation, und es ist notwendig für unsere Kinder, dass wir etwas dagegen machen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Herr.)
20.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Drei Anträge liegen zu diesem Tagesordnungspunkt vor, einer hat den Betreff: „Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich“. Wir haben das im Ausschuss ja auch sehr intensiv diskutiert und Allparteienanträge geschaffen. Man muss kurz und bündig sagen: Es kann nicht sein, dass alle Staaten, die auf Atomenergie setzen, ihre Endlager an der Grenze zu Österreich, das kein Atomkraftwerk hat, errichten. Dagegen müssen wir uns entschieden wehren und alle Maßnahmen, die uns zur Verfügung stehen, nutzen, um dies zu verhindern.
Der zweite Antrag ist jener des Kollegen Walter Rauch zum AKW Krško. Es ist schon genug gesagt worden. In den letzten 30 Jahren, seit es dieses Atomkraftwerk gibt, hat es genau zehn Störfälle gegeben. Das heißt, jedes dritte Jahr gibt es in diesem Atomkraftwerk einen Störfall. Es gilt als eines der unsichersten überhaupt in Europa. Das heißt, wir müssen wirklich auch da alles in Bewegung setzen, damit dieses Atomkraftwerk nicht durch einen zweiten Reaktor vergrößert wird, und alle rechtlichen und politischen Schritte gegen eine Erweiterung in diesem Erdbebengebiet, in dem Krško liegt, setzen.
Das Dritte betrifft den Euratom-Vertrag. Wir haben morgen natürlich auch eine Diskussion bezüglich des Volksbegehrens, aber auf eines möchte ich heute hinweisen: Es hat mit dem Initiator dieses Volksbegehrens einen kleinen Eklat im Ausschuss gegeben, weil er uns massiv beschimpft hat. Ich melde mich morgen nicht dazu zu Wort, weil wir viele Volksbegehren behandeln. Ich möchte, da ich derjenige war, der sich zur Geschäftsordnung gemeldet und darauf gedrängt hat, dass dieser Initiator den Saal verlässt, weil man so nicht diskutieren kann, nur sagen: Ich habe mittlerweile mit vielen, die dieses Volksbegehren unterschrieben haben, gesprochen, und die haben mir – ich nehme einmal einen heraus – wortwörtlich gesagt: Wenn ich gewusst hätte, welch – ich muss das Wort jetzt leider sagen – Idiot der Initiator dieses Volksbegehrens ist, hätte ich nicht unterschrieben, denn er hat von mir nicht den Auftrag erhalten, die Parlamentarier in diesem Haus so zu beleidigen.
Ich denke, daran sollten wir wirklich festhalten: Es kann nicht sein, dass es Menschen gibt, die Volksbegehren dazu nützen, ihre persönliche Meinung und ihre Aggression gegen Politiker dieses Landes hier in diesem Haus auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, Grünen und NEOS.)
20.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen im Nationalrat! Meine Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! In Tschechien läuft derzeit die Standortsuche für Atommüllendlager, drei von vier potenziellen Standorten befinden sich rund 50 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Wir wissen: Atomkraft und Atommüll sind hochriskante Faktoren. Es kann nicht sein, dass sich
unsere Bevölkerung gegen Atomkraft ausspricht, aber durch den Atommüll in Grenznähe gefährdet wird. Deswegen freut es mich ganz besonders, dass wir im Umweltausschuss einer Meinung sind, dadurch wird unsere Frau Bundesminister bestärkt, gegen grenznahe Atommüllendlager aufzutreten. Wir sind uns aber auch einig, dass Atomkraft keine umweltfreundliche Technologie ist und wollen natürlich auch dafür eintreten, dass in Zukunft keine Neu- und Ausbauten von europäischen Atomkraftwerken vorangetrieben werden.
Was ein ganz wichtiger Punkt ist: der europaweite Ausstieg aus der Atomenergie.
Wir treten gegen die Betriebsverlängerung des Atomkraftwerks Krško und für eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Auf die Obergrenzen der Laufzeit muss ebenfalls geschaut werden, denn die betreffen uns. Wir haben auch schon von vielen Störfällen gehört.
Als Waldviertler Abgeordnete ist es mir ein besonderes Anliegen, dass der Anteil der Atomenergie in Europa zurückgeht und dass die erneuerbare Energie gefördert wird. Es darf auf gar keinen Fall sein, dass in der Nähe unserer Grenzen Atommüllendlager entstehen, obwohl wir selbst keine Atomenergie haben. Das gilt es mit allen Mitteln zu verhindern. Unsere Bevölkerung in Grenznähe im Waldviertel ist in großer Sorge, dass von einem Atommülllager eine gesundheitliche Gefährdung ausgehen kann. Daher muss die Bevölkerung eingebunden werden und es muss der Schutzkorridor eingehalten werden, denn die Abwässer betreffen natürlich auch unsere österreichischen Gewässer und können diese bedrohen.
Wir haben alle die Reaktorkatastrophen von Fukushima und Tschernobyl miterlebt, und diese müssen uns eine Warnung sein und ein Aufruf, dass wir in Europa diesen Weg der Atomkraft nicht weitergehen, sondern verstärkt für erneuerbare Energien und für die Zukunft unserer Jugend eintreten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Zorba.)
20.54
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wir unterstützen in guter Tradition des österreichischen Nationalrates auch diesen Antrag, der sich gegen die Etablierung und die Auswirkung der Nutzung von Atomenergie wendet.
Man kann es ja relativ einfach und kurz machen: Atomstrom zu produzieren ist unsicher für die Menschen in der Umgebung, es ist riskant für die europäische Gesellschaft, es ist nicht nachhaltig, weil das, was am Schluss übrig bleibt, nicht auf eine Art entsorgt werden kann, dass es für die nächsten Generationen gerecht ist. Es ist nicht wirtschaftlich, weil es nicht einmal versicherbar ist, und für uns als Liberale ist es inakzeptabel, dass Unternehmen das Risiko, das sie eingehen, auf die Allgemeinheit abwälzen, das dann für viele, viele, viele Generationen besteht.
Ich möchte ganz kurz einen weiteren Punkt in diesem Kontext ansprechen: Österreich hat innerhalb der Europäischen Union eine ganz besondere Rolle, wenn es um Atomenergie geht, und zwar nicht nur dann, wenn es darum geht, dass sogenannte Schrottreaktoren in unserem direkten Umfeld sicherer gemacht und keine neuen gebaut werden. Gerade heute ist in den Medien gestanden, dass sieben Mitgliedstaaten wieder aktiv werden – unter anderem Polen, Ungarn, Frankreich, wenn ich raten müsste, würde ich annehmen, dass auch Slowenien dabei ist, jedenfalls sind es sieben Mitgliedstaaten –, die das Geld für den Klimaschutz abgreifen wollen, um quasi im Namen des Klimaschutzes weiter auf Atomstrom beziehungsweise Atomenergie zu setzen. – Das darf
nicht mit unseren Mitgliedsbeiträgen passieren, das darf nicht im Sinne einer nachhaltigen Zukunft für Europa passieren, das geht weit über diesen Antrag, über den wir heute abstimmen, hinaus.
Wir NEOS wünschen uns aber von Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie sich in allen Ministerräten, in denen Sie sich befinden, dafür einsetzen, dass die erneuerbare Energie den Vorzug vor dem Atomstrom beziehungsweise der Atomenergie hat, weil das eben keine Nachhaltigkeit für die österreichische und europäische Zukunft bedeutet. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Herr.)
20.56
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich nun Frau Bundesministerin Leonore Gewessler gemeldet. – Bitte schön, Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Ich kann jetzt nahtlos an Michi Bernhard anschließen, denn auch ich wollte den heutigen Brief zitieren, als Beleg oder als Aufruf dafür, wie wichtig es ist, dass dieser Nationalrat, dieses Parlament bei diesem Thema so einhellig, so geschlossen und so standhaft bleibt. Es gab tatsächlich heute einen Brief von sieben Staaten – ich habe es gerade verifiziert: Slowenien war dabei –, angeführt von Frankreich, die dafür kämpfen, dass die Atomenergie in der neuen Taxonomieverordnung als nachhaltig, als klimaschonend klassifiziert wird. Diese Verordnung soll uns den Weg in der Europäischen Union weisen, in den Fragen: Was sind nachhaltige Investitionen? Was sind ökologische Investitionen?
Da gibt es jetzt eine große Greenwashinginitiative der Atomenergie. Selbstverständlich setzen wir uns auf allen Ebenen dagegen ein, dass das gelingt. Wir haben dabei immer mehr Verbündete, möchte ich berichten, auch die deutsche Umweltministerin hat erst vor zwei Wochen angekündigt, in diese internationale Auseinandersetzung auch stärker einzusteigen. Das sind gute Neuigkeiten, denn wir brauchen die Rückendeckung aus diesem Haus, wir brauchen aber auch starke Verbündete, auch in anderen Nationen, damit wir solchen Initiativen entgegentreten können. Die Argumente muss ich nicht wiederholen, die hat Michi Bernhard sehr pointiert auf den Punkt gebracht.
Wir werden morgen sehr intensiv über Euratom sprechen, daher nur ganz kurz zum Thema Krško beziehungsweise der Endlagerung: Wir nützen beim Thema Atomenergie, das kann ich hier berichten, wirklich alle Hebel, die wir haben, so auch natürlich bei Krško. In wirklich guter Zusammenarbeit mit den unmittelbar betroffenen Bundesländern Steiermark und Kärnten haben wir es – auch durch unsere Beharrlichkeit – erreichen können, dass die Laufzeitverlängerung des AKW Krško UVP-pflichtig ist. Es wird eine grenzüberschreitende UVP sein, und wir erwarten diese noch im ersten Halbjahr 2021. Wir werden uns dann natürlich auch entsprechend pointiert einbringen.
Auch beim zweiten Antrag zur Frage der grenznahen Atommülllager ist die Debatte bekannt. Unsere Position ist klar und eindeutig. Auch dazu möchte ich zwei Neuigkeiten berichten. Wir haben in der Tschechischen Republik bei den grenznahen Atommülllagern die neue Entwicklung, dass der Prozess sich weiterverzögert, also wir werden zur Standortdebatte erst im Jahr 2030 ein UVP-Verfahren haben. Das heißt, es gibt eine ziemliche zeitliche Verzögerung. Wir bleiben aber dran, wir verlieren es nicht aus den Augen.
Ein weiteres Thema möchte ich auch an dieser Stelle noch einmal erwähnen, denn das wurde hier auch schön öfter reklamiert und angefragt: Wir haben vor zwei Tagen, also am 23. März 2021, die erste Sitzung des österreichischen, nationalen Entsorgungsbeirates gehabt.
Das ist jener Beirat, den die Republik Österreich bei der Arbeit in Richtung eines Endlagers für den eigenen Atommüll hat. Auch wir haben atomare Abfälle, natürlich nicht in der Dimension anderer Länder, da geht es um kleine Mengen aus Forschungsreaktoren oder Handschuhe des medizinischen Personals, die mit radioaktiven Materialien in Berührung kommen, aber auch wir haben Verantwortung, sachgerecht, in einem vorbildlichen Prozess in Österreich zu einer guten Endlagerung zu kommen. Es ist die Verantwortung, die wir national einlösen müssen, damit wir international gestärkt und mit aufrechtem Gang bei diesem Thema agieren können. Das haben wir jetzt gestartet, vor zwei Tagen war die erste Sitzung.
Ich freue mich sehr, dass Mag. Silvia Benda-Kahri vom Umweltbundesamt in einer Kommission – gemeinsam mit den Bundesländern, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft – den Vorsitz führt. Wir werden Sie natürlich laufend über die Fortschritte in diesem Prozess unterrichten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
21.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Abgeordneter Joachim Schnabel. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Kollege Rauch hat ein Ereignis angesprochen, von dem er nicht genau das Datum wusste. Ich weiß es, es war der 29. Dezember 2020. Ich saß in meinem Büro, der Schreibtisch begann zu zittern, die Deckenlampe zu wackeln und der Boden vibrierte. Es war ein Erdbeben, das – wie sich wenig später herausgestellt hat – sein Epizentrum in der Nähe von Zagreb, in der Region Petrinja, Sisak hatte. Die Richterskala hat einen Wert von 6,4 angezeigt, es gab dort schwere Schäden und sieben Todesopfer zu beklagen.
Unmittelbar danach hat aus der Zivilbevölkerung – getrieben auch von Gemeinden, von der freiwilligen Feuerwehr mit ihren Katastrophenschutzzügen – eine Hilfswelle eingesetzt. Es wurde dort mit Man- und Womanpower (Zwischenruf des Abg. Rauch), aber auch mit vielen Hilfsmaterialien Hilfe vor Ort geleistet. (Beifall bei der ÖVP.)
Warum sage ich das? – Einerseits um all jenen, die sich da so engagiert haben, zu danken, andererseits deshalb, weil sich genau – wir haben es heute schon mehrfach gehört – in dieser Region, in dieser Erdbebenzone, circa 80 Kilometer südlich der steirischen Staatsgrenze das Kraftwerk Krško befindet. Wir haben schon gehört, es hat mehrere Störfälle gegeben.
Ich bin froh, dass wir – nach einem kurzen Unsicherheitsmoment bei den NEOS – hier wieder einen Allparteienzusammenschluss haben, um uns eindeutig und einstimmig gegen die Nutzung des Atomkraftwerks zur Gewinnung von Strom auszusprechen. Wir brauchen diesen Schulterschluss für die Sicherheit unserer, meiner Heimatregion, aber generell für die Bevölkerung in Österreich. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Krško strahlt im wahrsten Sinne des Wortes eine doppelte Gefahr aus: durch das Alter – wir müssen uns wirklich für eine Schließung dieses Atomkraftwerks einsetzen –, aber auch durch die Lage in dieser, wie schon gesagt, seismologisch gefährlichen Gegend. Naturkatastrophen können wir nicht verhindern, wir können dort nur helfen, aber Atomkatastrophen können wir als Menschen schon verhindern. Deswegen danke ich Ihnen, Frau Ministerin, für Ihren Einsatz, dass wir uns alle gemeinsam für ein Aus für das AKW Krško – und natürlich auch andere – einsetzen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.03
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Kollege Bernhard zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Herr Kollege Schnabel von der ÖVP hat behauptet, es hätte einen „Unsicherheitsmoment“ bei uns NEOS bezüglich der Nutzung von Atomstrom gegeben.
Ich berichtige tatsächlich, dass es sich maximal um einen Hör- oder Lesefehler des Kollegen Schnabel gehandelt haben kann. Wir als NEOS waren immer sehr klar (Zwischenrufe bei der ÖVP) in der Ablehnung der Atomkraft. (Beifall bei den NEOS.)
21.04
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Abstimmungen über die Vorlagen des Umweltausschusses.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zu den verlegten Abstimmungen über die Berichte des Umweltausschusses, die ich über jeden Tagesordnungspunkt getrennt vornehme.
Die Klubs wollen, glaube ich, keine Unterbrechung.
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Antrag des Umweltausschusses, den Bericht betreffend Evaluierung der Umweltförderungen des Bundes 2017–2019, III-218 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend „EU-Aufbau- und Resilienzplan: neue Projekte und umfassender transparenter Dialog“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Änderungen des Protokolls von 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle, in 635 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters lasse ich über den Antrag des Umweltausschusses, wonach der nichtunionsrechtliche Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Zusatzprotokoll von Nagoya/Kuala Lumpur über Haftung und Wiedergutmachung zum Protokoll von Cartagena über die biologische
Sicherheit, in 684 der Beilagen, gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG die Genehmigung zu erteilen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Weiters lasse ich über den Antrag des Umweltausschusses, wonach der nichtunionsrechtliche Teil der Änderungen dieses Staatsvertrages im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 35, die dem Ausschussbericht 702 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen. (157/E)
Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 36, die dem Ausschussbericht 703 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Nein zur Betriebsverlängerung des AKW Krsko“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (158/E)
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 37: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 704 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement – Reihe BUND 2020/38 (III-191/688 d.B.)
39. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Reform des Wehrdienstes – Reihe BUND 2019/6 (III-22/689 d.B.)
40. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/19 (III-5/690 d.B.)
41. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum – Reihe BUND 2020/37 (III-190/691 d.B.)
42. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Liegenschaftstransaktionen des BMLVS, der ASFINAG und des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2018/17 (III-3/692 d.B.)
43. Punkt
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer – Reihe BUND 2020/1 (III82/693 d.B.)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 38 bis 43 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt nun Dr. Reinhard Eugen Bösch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir behandeln in den letzten Tagesordnungspunkten einige Berichte des Rechnungshofes in Bezug auf das österreichische Bundesheer. Es wird unter anderem der Assistenzeinsatz von 2017 bis 2018 beurteilt, aber auch die Reform des Grundwehrdienstes. Wir gehen davon aus, dass die Empfehlungen, die Sie, Frau Präsidentin, in Ihren Berichten machen, wann immer und wie immer es möglich ist, berücksichtigt werden.
In diesem Block an Debatten haben wir auch Ihren Bericht über das Heeresgeschichtliche Museum. Gegen dieses Museum hat es in den letzten Monaten eine mediale Hetze außergewöhnlichen Ausmaßes gegeben, eine mediale Hetze aus einer einschlägig politischen Ecke, weil es anscheinend Leute gibt, denen ein Militärmuseum ein Dorn im Auge ist. Meine Damen und Herren, uns Freiheitlichen ist ein Militärmuseum kein Dorn im Auge. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, das Heeresgeschichtliche Museum im Rahmen des Bundesministeriums für Landesverteidigung – ich konnte das schon im Ausschuss erläutern – ist eine Erfolgsgeschichte. Dieses Museum ist ein ausgezeichnetes Museum, national und international anerkannt. Das beweist auch der kontinuierliche Anstieg der Besucheranzahl, die in der letzten Zeit um die 250 000 Besucher umfasst hat.
Das Heeresgeschichtliche Museum ist aber ein Militärmuseum. Ein Militärmuseum behandelt ein klares Thema und hat natürlich damit zu tun, dass wir 600 Jahre Habsburgergeschichte zu betreuen haben, eine über Jahrhunderte kontinentale Macht, zwei Weltkriege, die politischen Umwälzungen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts – und das alles ist keine Kleinigkeit. Der Direktor des Heeresgeschichtlichen Museums, Dr. Ortner, hat dies unter dem Titel „Kriege gehören ins Museum“ auch mit dem richtigen Ton getroffen und hat auch seine Arbeit unter dieses Motto gestellt – nicht nur die Arbeit des Museums, sondern auch die der begleitenden Einrichtungen, der Vereine, die als Unterstützer tätig sind.
Die Verbesserungen, die Sie vonseiten des Rechnungshofes vorschlagen, werden – davon gehe ich aus – auch in Bezug auf ihre Machbarkeit Berechtigung haben, und sie werden auch Berücksichtigung durch das Bundesministerium für Landesverteidigung finden. Ich bin davon überzeugt, dass man das in ein neues und modernes Konzept wird einfließen lassen.
Die Kritikpunkte, die Sie in Ihrem Bericht anführen, sind allerdings nicht in den letzten Jahren gewachsen, sondern das sind Probleme, die über Jahrzehnte gekommen sind. Wir dürfen nicht vergessen, dass es sich dabei um ein Museum handelt, das über 1,2 Millionen Objekte zu betreuen hat, nicht nur im Stammhaus, sondern auch in vielen Depots und in Außenlagern, und dass es sich um unterschiedliche Objekte handelt, von Panzern über Geschütze bis zu Kleinobjekten, die die Militärgeschichte betreffen.
Ich nehme an, dass die notwendigen Budgetmittel für die angemahnte, nicht ausreichende Katalogisierung und Inventarisierung zur Verfügung gestellt werden. Ich gehe auch davon aus, dass die ÖVP standhaft bleiben wird und dieses Museum weiterhin im Verband des Landesverteidigungsministeriums verbleibt. Ich gehe davon aus, dass die Frau Bundesministerin standhaft bleiben wird und Direktor Dr. Ortner wiederbestellt, damit er an der Weiterentwicklung des Heeresgeschichtlichen Museums mitarbeiten kann. Und ich gehe auch davon aus, dass mit diesem neuen Konzept, das erstellt werden soll, ein vernünftiges Militärmuseum auf die Beine gestellt wird, das in unserer militärischen Geschichte nichts beschönigt und nichts verschweigt, das aber auch nicht zu einer zeitgenössischen Rumpelkammer verkommt. Das ist das Ziel von uns Freiheitlichen. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Ofenauer.)
21.12
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Hermann Gahr. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! In Krisenzeiten zeigt sich, was von Bedeutung ist und Bestand und Wert hat. So erleben wir derzeit, dass das österreichische Bundesheer in vielen Krisensituationen im Einsatz ist. Gerade in der Coronapandemie leistet das österreichische Bundesheer einen unverzichtbaren und bedeutsamen Einsatz für die Sicherheit und Gesundheit unseres Landes.
Im Jahr 2020 hat das österreichische Bundesheer 660 Unterstützungsleistungen wahrgenommen und dabei über 250 000 Stunden geleistet. Das ist eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr, und man sieht genau an dieser Stundenzahl, wo das Bundesheer seine Leistungen erbringt. Mein Wunsch ist, dass wir auch in dieser Zeit, in der man das Bundesheer lobt, die Bedeutung des Bundesheeres hebt – heben muss und heben kann –, indem wir das Bundesheer laufend reformieren.
Dieser Rechnungshofbericht geht auf die Reform des Wehrdienstes ein. Der Rechnungshof hat im Zeitraum von Februar bis Juni 2017 geprüft, inwieweit der Reformprozess im Bundesheer umgesetzt wurde. Es hat insgesamt 36 Schlussempfehlungen gegeben, einerseits für Ausbildung und Dienstbetrieb, aber auch für die Rahmenbedingungen betreffend die Ausbildung der Soldatinnen und Soldaten.
Drei Punkte darf ich explizit erwähnen. Einerseits die Projektorganisation: Da hat der Rechnungshof klar aufgezeigt, dass die Maßnahmen nur schleppend umgesetzt wurden. Ein weiterer Punkt betraf die Frage, inwieweit das Ziel erreicht werden kann, den Anteil an Soldatinnen im Bereich des Bundesheeres mittelfristig auf 10 Prozent zu steigern. Dies ist bis dato nicht möglich, wir liegen derzeit bei knapp über 4 Prozent. Auch die Flexibilisierung der Ausbildung der Grundwehrdiener wurde vom Rechnungshof kritisch hinterfragt. Da hat es durchaus Anregungen gegeben, was die Umgangsformen, aber auch die Betreuung unserer Grundwehrdiener betrifft. In der Zwischenzeit konnten in diesem Bereich maßgebliche Verbesserungen erreicht werden. Eine Befragung zeigt, dass 83 Prozent der Grundwehrdiener mit dem Umgang ihrer Vorgesetzten zufrieden sind.
Dieser Rechnungshofbericht zeigt, dass hinsichtlich 36 Empfehlungen – die Frau Bundesminister hat das im Ausschuss erwähnt – die Reformen größtenteils umgesetzt werden, auch wenn man davon ausgehen kann, dass es aktuell auch wieder sehr starken Reformbedarf gibt. Wieso gibt es den? – Weil sich die Anforderungen an das Bundesheer und der Bedarf laufend neu ausrichten. Man kann sich das gerade derzeit vorstellen, aber es betrifft auch den gesamten Bereich der Naturkatastrophen, Zivileinsätze und vieles andere mehr.
Für die Zukunft gibt es, glaube ich, einige Herausforderungen. Aktuell gehört das Projekt Teiltauglichkeit dazu, welches mit dem Jahrgang 2003 gestartet wird. Es soll zukünftig so sein, dass es 2 000 Taugliche mehr gibt. Aus meiner Sicht ist das auch eine Frage der Gerechtigkeit, Fairness und Gleichbehandlung. Ich glaube, auch wenn ein junger Mensch körperlich nicht topfit ist, kann er trotzdem als Systemerhalter im Bundesheer seine Leistung erbringen und seinen Beitrag leisten. Daher ist, glaube ich, die Einführung der Teiltauglichkeit eine wichtige Maßnahme, um die Einsatzbereitschaft des Bundesheeres auch für die Zukunft aufrechtzuerhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.16
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Alois Kainz. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Herr Vorsitzender! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Geschätzte Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Ich spreche jetzt über den Follow-up-Bericht über das Bundesheer in Allentsteig. Viele wissen vielleicht, dass ich ein stolzer Allentsteiger bin. Ich wohne nicht nur in der Gemeinde, ich arbeite seit 1984 beim Truppenübungsplatz in Allentsteig und bin seit 2002 auf einer Schießanlage als Kommandant eingeteilt. Das ist für mich eine sehr schöne und verantwortungsvolle Tätigkeit, und in diesem Sinn ist mir die Landesverteidigung nicht nur persönlich sehr ans Herz gewachsen, sondern auch beruflich ist sie mir sehr, sehr wichtig.
Der Rechnungshof hat in seinem letzten Bericht über den Truppenübungsplatz Allentsteig festgestellt, dass es an vielen Ecken Verbesserungsbedarf gibt. Der Follow-up-Bericht des Rechnungshofes stellt dem Bundesministerium für Landesverteidigung 15 Empfehlungen für den Truppenübungsplatz Allentsteig aus, wovon eine komplett abgearbeitet wurde, vier weitere teilweise umgesetzt und zehn überhaupt nicht umgesetzt wurden.
Meine Damen und Herren! Die Kritikpunkte des Rechnungshofes sind keineswegs aus der Luft gegriffen, sondern zum Großteil berechtigt und notwendig gewesen (Beifall des Abg. Lausch), aber mit der neuen Einnahme unserer Organisationsstruktur vom 1. Dezember 2019 wurden auch viele thematisierte Kritikpunkte bereits umgesetzt.
Ich habe im Rechnungshofausschuss eine ganz wichtige Frage an Frau Bundesminister Tanner gestellt, nämlich wie es sein kann, dass seit nahezu dreieinhalb Jahren kein Kommandant am Truppenübungsplatz Allentsteig definitiv eingeteilt ist. Ihre Antwort darauf war: Es gibt einen mit der Führung beauftragten Kommandanten, und dieser für die Führung eingeteilte Kommandant leistet tolle und gute Arbeit für den Truppenübungsplatz – was überhaupt nicht in Zweifel gestellt wurde. Die Frau Bundesminister hat mir diese Frage aber trotz allem nicht beantworten können, obwohl es meiner Ansicht nach besonders wichtig wäre, dass man einen Kommandanten umgehend definitiv einteilt, damit dieser seine Aufgaben auch wahrnehmen kann. Wenn er in problematische Situationen kommt, in denen er Entscheidungen treffen muss, gehört er definitiv eingeteilt. Jemand, der mit der Führung beauftragt ist, könnte in eine Situation kommen, weil er noch Kommandant werden will. Das ist also keine Lösung, das ist unfair; seit dreieinhalb Jahren wurde kein Truppenübungsplatzkommandant eingeteilt. (Beifall bei der FPÖ.)
Vielleicht wollte mir die Frau Minister keine Antwort geben, aber das ist halt so, damit muss ich leben und umgehen. Während unserer Regierungsbeteiligung ist ein Projekt - -
Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Abgeordneter, zur Information: Die Redezeit der Fraktion ist ausgeschöpft. – Bitte die Schlussätze!
Abgeordneter Alois Kainz (fortsetzend): Gut. – Aus meiner Sicht ist es ganz wichtig, ein Gefechtsübungszentrum in Allentsteig mit einer eingegliederten Sicherheitsinsel, mit einer Truppenküche zu installieren. Das ist ganz wichtig für die Region, für das Projekt, für die Arbeitsplätze, da wir in Allentsteig, im Waldviertel, durch den Truppenübungsplatz ohnehin benachteiligt sind, weil wir 157 Quadratkilometer Sperrgebiet haben. Es ist wichtig, dass man den Truppenübungsplatz aufwertet, um wieder Arbeitsplätze zu lukrieren. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
21.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Karin Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich kurz auf den Rechnungshofbericht zu den Assistenzeinsätzen. Was waren da die Prüfgegenstände? – Sicherheitspolizeilicher Assistenzeinsatz, Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement, ab 2016 ging es dann auch um Bewachungen ausländischer Vertretungen und 2017 um die Durchführung von Kontrollen im Landesinneren.
Zu den Assistenzeinsätzen: Wie hoch waren die Kosten dafür? – Die Kosten beliefen sich auf ein bisschen weniger als 250 Millionen Euro. Wie wurde das finanziert? – Dazu muss man sagen, das wird zu zwei Dritteln aus dem Regelbudget des Ministeriums für Landesverteidigung finanziert, ein Drittel wird dann von den Auftraggebern übernommen – Bundesministerium für Inneres oder Finanzen –, die übernehmen aber, wie gesagt, die Kosten nur zum Teil.
Was hat der Rechnungshof zu diesen Einsätzen vermerkt? – Er kritisiert das Fehlen einer aussagekräftigen und umfassenden Evaluierung dieser Assistenzeinsätze – da beziehe ich mich auf die Empfehlungen eins und zwei –, und er beanstandet auch, dass die Einsätze nicht befristet sind. Bei Auslandsmissionen ist es zwar mitunter schwer zu sagen, wie lange genau man wo bleiben wird, aber es wäre doch eine aussagekräftige Größe.
In der Ausschussdiskussion hat sich gezeigt, dass für eine aussagekräftige Evaluierung unbedingt eine Verbesserung der Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Ressorts Inneres und Landesverteidigung vonnöten ist. Warum? – Man möchte ja wirklich aussagekräftige Ergebnisse, die dann unbedingt auch in die Ausbildung der Rekruten einfließen sollten.
Kurz möchte ich über die Pro-Borders-Übung an der Grenze Steiermark–Slowenien im Jahr 2018 sprechen. Ich habe mir erlaubt, nach einer Kosten-Nutzen-Aufstellung zu fragen. Die detaillierten Kosten konnte man mir nicht genau nennen, aber es wäre doch interessant, zu wissen, was das gekostet hat. Die Frage nach dem Nutzen habe ich dann nicht mehr gestellt; es war ja damals unter Innenminister Kickl ein, na ja, doch sehr aufgebauschtes Medienspektakel.
Zur aktuellen Situation: Ich möchte mich namens unserer Fraktion bei allen vom Bundesheer, die jetzt so aktiv zur Bekämpfung der Coronapandemie beitragen – sei es bei Teststraßen, bei Kontrolltätigkeiten, oder denken wir an die Fiebermessungen früher oder daran, dass sie im Supermarkt geholfen haben, die Waren einzuschlichten –, wirklich herzlich bedanken. Da ist also wirklich vieles passiert. Die Kosten dafür dürfen aber nicht beim Bundesheer bleiben, es soll ja nicht dort gespart werden, wo es nicht sein sollte.
Ich muss an dieser Stelle an die Frau Bundesministerin appellieren, Sie muss, glaube ich, wirklich aufpassen, dass der Finanzminister ihr Ressort nicht in Richtung Kaputtsparen bewegt. Wo es hinführt, wenn man am falschen Platz spart, sieht man bei den Impfstoffbeschaffungen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.23
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt David Stögmüller. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Heute stehen mehrere Berichte aus dem Rechnungshof auf der Tagesordnung, die eines meiner Themen betreffen, nämlich die Landesverteidigung, und ich möchte im Konkreten einen Bericht beziehungsweise zwei Berichte herausgreifen – zum einen jenen die Assistenzeinsätze bei den Grenzkontrollen betreffend.
Überprüft wurden – die Frau Kollegin hat das ja auch schon angesprochen – der sicherheitspolizeiliche Assistenzeinsatz und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement seit 2015 über einen längeren Zeitraum. Ein Punkt, der in dem Bericht sofort auffällt, sind die Gesamtkosten und die Aufteilung zwischen BMLV und BMI. Das Innenministerium schafft an, und das Landesverteidigungsministerium bleibt zum Teil auf den Kosten sitzen. Das haben Sie auch angesprochen, und da gebe ich Ihnen recht.
Das Bundesministerium für Landesverteidigung musste 177,84 Millionen Euro, somit knapp zwei Drittel der Gesamtkosten, aus seinem jährlichen Regelbudget finanzieren. Zusätzlich war die Übernahme von Objektschutzaufgaben im Rahmen des Assistenzeinsatzes, also Bewachung von Botschaften und so weiter, insgesamt um 1,77 Millionen Euro teurer, als wenn es das BMI, also die Polizei, selber machen würde. Das ist sehr viel Geld, das das BMLV aus der eigenen Tasche zahlen muss, der Einsatz bindet Ressourcen des Bundesheeres und ist um vieles teurer, als wenn die Polizei die Aufgabe selber übernehmen würde.
Was mir auch immer gefehlt hat – und nicht nur mir, sondern auch dem Rechnungshof, Pardon –, ist eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung für den Assistenzeinsatz vonseiten des Innenministeriums.
Was ebenso fehlt, ist eine gesamthafte Evaluierung, und die ist wichtig für eine Verlängerung des Assistenzeinsatzes. Da kann ich mich der Kritik des Rechnungshofes nur anschließen.
Ein weiterer Kritikpunkt des Rechnungshofes ist, dass der Assistenzeinsatz und die Ressourcenbindung zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Betreuungsverhältnisses im Grundwehrdienst führten.
Das bringt mich gleich zum nächsten Bericht des Rechnungshofes zur Reform des Wehrdienstes. Das ist ein Punkt, der mir persönlich wichtig ist, denn ich möchte, dass, wenn es schon einen Wehrdienst gibt, die Zeit für die jungen Männer möglichst sinnvoll eingesetzt wird. Nach der Volksbefragung im Jänner 2013 zur Beibehaltung der Wehrpflicht initiierte die damalige Bundesregierung die Wehrdienstreform, die jetzt eben auch vom Rechnungshof überprüft worden ist.
Im aktuellen Regierungsprogramm haben wir schon sehr viele Attraktivierungspunkte, die den Grundwehrdienst aufwerten, gesetzt und auch stark verankert. Dabei geht es von der Aufwertung der Stellungsstraßen bis hin zu einem Wehrdienst, der eine Zeit der Weiterbildung sein soll, zur Integration in die Gesellschaft und zum Ausbau der wehrpolitischen Bildung beitragen soll – viele Punkte, die wir bereits umgesetzt haben. Die
Zahl der Grundwehrdiener, die zum Einsatz an die Grenze geschickt werden, haben wir sukzessive nach unten geschraubt oder werden wir nach unten schrauben, reduzieren. Ich finde es auch sehr wichtig, dass die jungen Menschen den Grundwehrdienst schätzen.
Ein weiter Kritikpunkt des Rechnungshofes betrifft die Frauenförderung – ein Thema, das wir rund um den Internationalen Frauentag auch hier im Parlament aufgegriffen haben. Der Rechnungshof stellt im Rahmen seiner Prüfung fest, dass es Gruppen, dass es Arbeitsgruppen gibt, in denen das noch nicht ordentlich oder nicht vollständig und gut umgesetzt wird. Ich bin sehr froh, dass wir vor Kurzem in einer Sitzung hier gemeinsam mit ÖVP, SPÖ und NEOS auch einen Antrag betreffend Gleichbehandlung eingebracht haben.
Wir haben also noch einiges vor, und ich bin zuversichtlich, dass wir die wichtigen Punkte des Rechnungshofes auch aufgreifen und einiges noch umsetzen werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
21.27
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Hohes Haus – zu dieser späten Stunde, wie leider sehr oft bei Rechnungshofausschussdebatten hier im Hohen Haus! Man muss, glaube ich, auch einmal anmerken, dass wir natürlich alle froh wären, diese wichtigen Themen durchaus auch einmal früher zu behandeln.
Wir debattieren jetzt vier Berichte des Rechnungshofes, die sich allesamt mit der Landesverteidigung auseinandersetzen und die allesamt durchaus gravierende Fehler beziehungsweise gravierende Reformvorschläge enthalten, die vonseiten des Rechnungshofes aufgezeigt werden. Ich würde gerne einmal mit dem Thema Assistenzeinsätze beginnen – Kollege Stögmüller hat ja schon einiges dazu ausgeführt.
Es ist für mich auch nicht erklärlich, warum grundsätzliche Dinge, die ja eigentlich auch in unserer Rechtsordnung determiniert sind, beispielsweise dass Assistenzeinsätze für einen gewissen Zeitraum festgelegt werden sollen, bis heute nicht umgesetzt werden können und nicht umgesetzt werden. Das ist etwas, das wir immer wieder gefordert haben: dass es befristete Assistenzeinsätze geben soll, die dann auch gerne verlängert werden können, wenn die Notwendigkeit gegeben ist.
In diesem Zuge muss man dazusagen, dass wir auch die Situation haben, dass Assistenzeinsätze nicht evaluiert werden, zumindest nicht vom Landesverteidigungsressort. Was heißt das? – Das heißt, wir sollten uns durchaus überlegen: Sind diese Assistenzeinsätze noch zielgerichtet, bringen diese Einsätze in der Form, wie wir sie haben, etwas oder nicht? Diese Frage stellt sich aber niemand im Verteidigungsressort, weil man einfach darauf wartet, was das Innenressort dazu sagt. Und das Innenressort ist natürlich glücklich, wenn das Verteidigungsressort weiter dessen Arbeit macht, anstatt sich um die eigenen Aufgaben zu kümmern.
Das ist genau der Bereich, in dem wir auch mehr Verantwortungsbewusstsein im Landesverteidigungsressort einfordern, indem es sich hinstellt und sagt: Jetzt seid ihr dran, eure Aufgaben wieder zu übernehmen! Für einen gewissen Zeitraum machen wir das gerne, wenn es notwendig ist, in Sondersituationen, wie wir sie beispielsweise jetzt haben, aber nicht auf Dauer!
Vielleicht auch noch ein paar Worte zum Thema Wehrdienstreform, weil vonseiten der ÖVP auch schon angesprochen wurde, wie stolz man jetzt auf die Teiltauglichkeit ist:
Nun kann man inhaltlich zur Teiltauglichkeit stehen, wie man will, aber etwas, das der Rechnungshof hier kritisiert hat, nämlich dass es bei vorhergehenden Wehrdienstreformen immer wieder die Situation gegeben hat, dass davor nicht überlegt wurde: Was brauchen wir eigentlich?, eben auch keine Art Evaluierung gemacht und nicht geschaut wurde, wo die Probleme, die man hat, sind und dann nicht gefragt wurde: Was sind jetzt die Maßnahmen, die daraus folgen?, sehen wir auch jetzt wieder in dieser Reform mit der Teiltauglichkeit.
Das ist genau das Problem, das wir über die letzten Jahre in der Landesverteidigung oft gehabt haben, egal welche Farbe der Minister gehabt hat: Alle haben schnell angekündigt, alle haben schnell gesagt: Das und das und das machen wir!, aber keiner davon hat es umgesetzt, und genau das ist der Trümmerhaufen, vor dem wir heute in der Landesverteidigung stehen.
Es gibt dann noch zwei weitere Rechnungshofberichte, auf die ich nur ganz kurz eingehen möchte. Der eine betrifft den Truppenübungsplatz Allentsteig. Der Kollege von der FPÖ hat schon lange ausgeführt, dass es da durchaus eine Vielzahl an Vorschlägen gegeben hat – dies ist ja auch ein Follow-up-Bericht –, also auch davor gab es schon einen Bericht, nach dem eine Vielzahl an Verfehlungen, würde ich sogar teilweise sagen – es geht da ja auch um strafrechtlich relevante Tatbestände –, nicht ordentlich abgearbeitet wurde. Dementsprechend hätte es da schneller und mehr Reformen geben müssen, und man hätte da zupacken können. (Beifall bei den NEOS.)
Als letzten Bericht hatten wir noch den zum Heeresgeschichtlichen Museum. Ich glaube, das Thema Heeresgeschichtliches Museum ist jedem hier im Raum ein Begriff. Auch dieser Bericht ist aus meiner Sicht vernichtend. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Ich glaube, Kollegin Blimlinger wird sich, da sie auf der Rednerliste steht, dem sehr intensiv widmen, dementsprechend möchte ich das hier nicht noch länger ausführen. Ich glaube aber durchaus, dass dieser Bericht ebenfalls zeigt, dass da einfach grundlegenden Kontrollfunktionen nicht nachgekommen wurde und Kontrollorgane ihre Aufgaben nicht wahrgenommen haben – und das ist etwas, was wir einfach nicht akzeptieren können.
Zusammenfassend: Was fehlt, ist Evaluieren und Kontrollieren – zwei Dinge, die in den letzten Jahren in diesem Ressort zu wenig gemacht wurden, das zeigen alle vier Berichte sehr eindrucksvoll. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.32
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Lukas Brandweiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Lukas Brandweiner (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Frau Rechnungshofpräsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es ist heute doch schon spät, nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass wir auch über die Rechnungshofberichte reden. Ich möchte mich zu Beginn bei Ihnen, Frau Präsidentin, für die ausführlichen Berichte bedanken.
Unter anderem war ein Bericht betreffend den Truppenübungsplatz Allentsteig dabei, dessen Prüfzeitraum ja schon länger zurückliegt – er war 2015, die Follow-up-Prüfung dann 2017. Da möchte ich schon in Richtung meines Kollegen Alois Kainz von der Freiheitlichen Partei anmerken, dass ich es wirklich schade finde, dass jetzt so viele Ideen heraussprudeln, was man nicht alles verbessern könnte – es wäre vielleicht gut gewesen, wenn euch das eingefallen wäre, als der Verteidigungsminister noch Kunasek geheißen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich bin froh, dass wir jetzt mit unserer Bundesministerin Klaudia Tanner eine verlässliche Partnerin für das Bundesheer haben, auch für den Truppenübungsplatz in Allentsteig.
Das ist eine wichtige Institution für unsere Region, für das Waldviertel, möchte ich behaupten. Die Zusammenarbeit in der Asteg-Region mit den Gemeinden funktioniert hervorragend. Es gibt viele Arbeitsplätze, unter anderem eben auch jenen des Kollegen, der dort seinen Arbeitsplatz hat. Darum ist das, wie gesagt, auch sehr wichtig für die Regionen, und da ist es immer gut, wenn Verbesserungsvorschläge kommen.
Es wird auch laufend Geld investiert. Ich habe erst heute mit einem Bürgermeister aus der Region gesprochen, und der hat mir erzählt, dass wieder Geld in Unterkünfte investiert wird. Darüber hinaus weiß ich von unserer Bundesministerin – und das ist auch eine starke Forderung aus der Region –, dass auch versucht wird, was die Lebensmittel und die Versorgung beim Bundesheer angeht, wieder mehr auf Regionalität zu setzen.
Ich habe den Tag mit Sport und dann auch hier im Hohen Haus mit einer sportlichen Rede begonnen, deshalb möchte ich auch sportlich enden. Aktuell spielt unsere Fußballnationalmannschaft gegen Schottland, das ist der Beginn der Qualifikation für die Weltmeisterschaft. Ich drücke unserer Nationalmannschaft die Daumen, hoffe, dass alle hier herinnen mitmachen, und ich hoffe, wir können uns heute noch über ein gutes Ergebnis freuen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
21.35
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Robert Laimer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir müssen dieser Tage feststellen, dass die Reform des Wehrdienstes, welche im Zuge der Volksbefragung 2013 in die Wege geleitet wurde, bedauernswerterweise noch nicht abgeschlossen ist, ganz im Gegenteil.
Mit der Teilmobilisierung der Miliz zum Coronaeinsatz, mit den zahlreichen Assistenzeinsätzen und knapp 660 Unterstützungsleistungen im Vorjahr haben sich viele neue Fragen ergeben. Diese gehören im Sinne des österreichischen Bundesheeres, seiner Soldatinnen und Soldaten, geklärt und gelöst.
Eine Frage betrifft die faire Abgeltung der Assistenzeinsätze. Das Bundesheer kann alles, das Bundesheer macht alles: Das ist offensichtlich der Zugang einiger Minister, wenn sie Assistenzeinsätze mit einer gehörigen Portion Selbstverständlichkeit beim Verteidigungsministerium anfordern, so zum Beispiel bei den überhasteten Massentests des Kanzlers vor Weihnachten, die ohne Einsatz des Bundesheeres gar nicht möglich gewesen wären.
Diese Tests haben knapp 64 Millionen Euro gekostet und wurden absolut überteuert angeschafft – vergleichbare Testkits in der Slowakei haben gerade einmal die Hälfte gekostet. – Das war noch die Zeit, als Österreich Testriese war; mittlerweile sind wir zum Impfzwerg und EU-Außenseiter mutiert. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS. – Ruf bei der ÖVP: Wir sind beim Rechnungshof! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: ... Rechnungshof ist das Thema!)
Meine Damen und Herren, bei den Impfbeschaffungskosten wurde von der ÖVP der Deckel mit 200 Millionen Euro fixiert. Das EU-Kontingent der so wichtigen Impfstoffe für die Bevölkerung wurde nicht zur Gänze abgeholt. Das nenne ich fahrlässig – ich ergänze: Das nenne ich grob fahrlässig. (Beifall bei der SPÖ.)
Für die Momentaufnahme Test: 64 Millionen Euro, für die Nachhaltigkeit Impfung: 200 Millionen Euro – diese Logik erklären Sie einmal allen Impfwilligen! (Zwischenruf des Abg. Schmidhofer.)
Nun aber zurück zu den Profis des Bundesheeres: Die Covid-Kontrollen und Fiebermessungen an den Grenzen haben über 13 Millionen Euro gekostet. – Die Liste ließe sich
beliebig fortsetzen, es braucht jedoch betreffend die Frage der Assistenzeinsätze eine ehrliche Debatte über den Istzustand und die Neubewertung der Vergütung.
Das Bundesheer darf sicher nicht auf seinen Kosten sitzen bleiben, vor allem deshalb, weil das Heeresbudget chronisch unterdotiert ist und das Bundesheer seinen verfassungsmäßigen Aufgaben, die es im Rahmen der umfassenden Landesverteidigung hat, schon längst nicht mehr lückenlos nachkommen kann. Ein Diskussionsanstoß wäre, dass die Kosten für die Arbeitseinsätze von jenen übernommen werden, die die Assistenzleistung auch einfordern – ausgenommen sind dabei die Kommunen, die durch die Pandemie ohnehin schon vor einem finanziellen Kollaps stehen.
Es braucht Entschlossenheit bei der Reform des Wehrdienstes. Noch immer ist die Zahl der Funktionssoldaten, der Systemerhalter sehr hoch, während die Steigerung der Anzahl der Soldatinnen äußerst schleppend vorangeht. Dabei muss gerade das Bundesheer weiblicher werden, um neue Sichtweisen und auch Mentalitätsänderungen herbeizuführen.
Die Lehren aus der Gesundheitskrise: Die Gesellschaft muss resilienter werden. Die strategische Reserve der Republik darf nicht länger der ehrenamtliche Helfer der Regierung sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
21.39
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Mag.a Eva Blimlinger. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Eva Blimlinger (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Ich finde es wirklich ungeheuerlich, wie Abgeordneter Bösch und auch Abgeordneter Hörl im Ausschuss – Letzterer wird das als Redner nach mir wieder machen – die Redlichkeit und Kompetenz des Rechnungshofes infrage gestellt haben.
Der Rechnungshof hat festgestellt, dass es erhebliche Mängel gibt. Einen Rechnungshofbericht wie diesen gibt es ganz selten. Es ist ja nicht so, dass der Rechnungshof zimperlich wäre, aber den Bericht, in dem gravierende Mängel festgestellt werden, sollten sich auch diejenigen, die ihn noch nicht gelesen haben, zu Gemüte führen. Also von Kampagnen aus irgendwelchen Ecken (Abg. Kassegger: Ich weiß nicht, was habt ihr ...?) lässt sich der Rechnungshof wirklich nicht beeindrucken. (Beifall bei den Grünen.)
Den Rechnungshof als tendenziös darzustellen ist ein Anschlag auf die Demokratie, das sollte Ihnen einmal klar sein. (Heiterkeit der Abgeordneten Bösch und Kassegger.) Die arbeiten sozusagen, wie sie arbeiten.
Zum Heeresgeschichtlichen Museum: Kollege Bösch – Hörl wird das nachher wieder sagen – spricht von international. – Das HGM kennt international genau niemand, weil es eines der schlechtesten Museen überhaupt ist (Abg. Kassegger: Inhaltlich? Inhaltlich? Nicht ...!), und das hat natürlich auch Direktor Ortner, der dort immerhin seit 2005 sitzt, zu verantworten. Da wird nicht inventarisiert, da verschwinden zwei Schiele-Briefe, niemand weiß, wo sie sind. Da ist Kriegswerkzeug, das eigentlich illegal ist, in irgendwelchen Bunkern, wo niemand Zugang hat. (Abg. Kassegger: Die Inhalte sind ... furchtbar!) Der Direktor weiß es nicht. – All das kann man in dem wirklich wunderbaren Bericht des Rechnungshofes zum HGM nachlesen. (Beifall bei den Grünen.)
Und selbstverständlich ist es so – weil Kollege Bösch irgendetwas von Erfolgsgeschichte gesagt hat, was die Besucherzahl betrifft –: Wenn Sie sich den Rechnungshofbericht genau durchlesen – was Sie offensichtlich nicht gemacht haben –, werden Sie sehen, dass die Besucherzahlen mit den Einnahmen überhaupt nicht übereinstimmen, weil
nämlich diese Besucherzahlen zum Beispiel daher rühren, dass diejenigen, die den Weihnachtsmarkt des HGMs am Vorplatz besuchen, gezählt werden, wenn sie aufs WC gehen. (Heiterkeit bei den Grünen.) Das ist dann ein Besucher, der sozusagen als solcher gezählt wird. – Von Erfolgsgeschichte keine Rede, ganz im Gegenteil! (Beifall bei den Grünen.)
Kollege Hörl hat nach dem Ausschuss eine OTS-Aussendung gemacht, in der er geschrieben hat: „Hände weg vom Heeresgeschichtlichen Museum!“ – Mit Sicherheit nicht, Herr Kollege Hörl! (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden da dranbleiben, der Rechnungshof wird dranbleiben, wir werden schauen, wie es umgesetzt wird, und wir werden das, solange es geht, begleiten. Es wird demnächst auch – und da unterstütze ich Frau Bundesministerin Tanner ganz massiv – eine internationale Ausschreibung geben, damit dort endlich das passiert, was im Rechnungshofbericht steht, was in zwei Kommissionsberichten steht und was alle, die irgendwie bei Sinnen sind – im Gegensatz zu Ihnen –, zur Kenntnis nehmen.
Genau in diesem Sinne bin ich im Übrigen dafür, dass die Windisch-Kaserne in Richard-Wadani-Kaserne umbenannt wird. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)
21.42
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Franz Hörl. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer, die Sie noch die Geduld haben, uns zu dieser Stunde zuzuschauen! Ja, ich rede zum Heeresgeschichtlichen Museum, zu diesem Rechnungshofbericht, der eigentlich dazu geführt hat, dass es wahrhaft hysterisch skandalisierte Medienberichte gab (Heiterkeit des Abg. Loacker), die in keiner Weise mit dem zusammengestimmt haben, was dann im Rechnungshofbericht drinnen gestanden ist. (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Ich habe diesen dann auch aus Interesse sehr genau durchgelesen. – Frau Blimlinger, seien Sie beruhigt, ich habe ihn wirklich durchgelesen.
Ich bin dann auch in das Museum gefahren, habe mir das angeschaut, habe mich natürlich sehr darüber gefreut, dass Andreas Hofer dort in der Halle steht (Heiterkeit bei den Grünen sowie der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff und Loacker), und habe dann erfahren, dass diese Marmorfigur von Kaiser Franz Joseph bezahlt wurde, aus schlechtem Gewissen wegen der Behandlung Tirols. – Es würde Wien heute auch manchmal gut anstehen, dass man Tirol aus schlechtem Gewissen besser hinstellt. (Heiterkeit. – Abg. Kassegger: Die Geschichte wiederholt sich! – Unruhe im Saal.)
Ich habe mir dann natürlich auch das Heeresgeschichtliche Museum angeschaut (Unruhe im Saal) – ich bitte, jetzt zum Ernst der Situation zurückzukommen –: Das ist sicher eines der bedeutendsten Militärmuseen Europas, vielleicht auf der Welt. Es ist nicht nur für Österreich historisch interessant, sondern auch für die ehemaligen Kronländer: Böhmen, Mähren, Ungarn, Galizien, das heutige Polen, die Bukowina, deren Gebiet teilweise direkt in der heutigen Ukraine liegt, Dalmatien, Teile Italiens – die finden ihre Geschichte auch dort abgestellt. Das Museum hat also auch einen internationalen Wert.
Noch einmal zurück zu diesem 138-seitigen Bericht, der jetzt nüchtern betrachtet wenig Aufregendes hergibt: Dieser entspricht keinesfalls der medialen Darstellung. Frau Rechnungshofpräsident, ich habe Sie nicht angegriffen, ich als Demokrat schätze den Rechnungshof, aber ich möchte schon auch einmal klarstellen: Sie sind ein Organ des Parlaments (Abg. Stögmüller: Sie hat ihren Job gemacht!), und wenn Sie etwas vorschlagen (Abg. Stögmüller: Sie hat ihren Job gemacht!), dann werden wir das wahrscheinlich in
vielen Bereichen auch durchführen, aber wir dürfen uns auch kritisch mit Ihren Berichten auseinandersetzen. (Abg. Stögmüller: Sie hat ihren Job gemacht!) Dieses Recht nehme ich mir schon heraus! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Frau Blimlinger, ich bin heute charmant, ich möchte Ihnen nur sagen: Die ganze Berichterstattung, die Art und Weise, wie Sie mit Herrn Direktor Ortner – der ein unbescholtener Mann ist – umgehen, lässt vermuten, dass es da einen ideologischen Kulturkampf der SPÖ und auch von Ihnen gibt, und ich weiß nicht, ob das der richtige Zugang ist. Wenn Sie es mit dem Haus der Geschichte am Heldenplatz vergleichen – das habe ich mir auch angeschaut –: na ja, ein fragwürdiges Museum, nicht interessant für Touristen (Beifall des Abg. Amesbauer); ich will ja nicht von einer Rumpelkammer reden (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), aber auf alle Fälle ist es kein Vergleich zum Heeresgeschichtlichen Museum! (Zwischenruf des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.) Deshalb bedanke ich mich bei der Frau Minister dafür, dass sie es im Bereich des Verteidigungsministeriums lässt (Zwischenrufe bei den Grünen), denn dort ist es gut aufgehoben.
Verbessern wir es! Schauen wir, Frau Rechnungshofpräsident, darauf, dass die Kritik von Ihnen dann auch entsprechend umgesetzt wird! Ich denke aber, wir sollten es dringend erhalten. Es ist ein tolles Museum, und es verdient vielleicht auch eine bessere Verkehrsanbindung. (Abg. Stögmüller: Ja, eine Seilbahn! – Heiterkeit bei den Grünen.) Hier an diese Seite, an die Sozialdemokraten gerichtet (Abg. Stögmüller: Eine Seilbahn!): Schauen Sie einmal, dass wir da eine ordentliche Verkehrsanbindung bekommen! (Rufe bei den Grünen: Seilbahnlobby! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.) Sie brauchen ein Taxi – 25 Euro habe ich bezahlt, damit ich da hinaus gekommen bin! (Abg. Stögmüller: Eine Seilbahn!) – In diesem Sinne: Alles Gute! (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP. – Heiterkeit und Beifall bei den Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Sehr erfrischend!)
21.45
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Michael Seemayer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Rechnungshofpräsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Hörl, ich kann mir gut vorstellen, dass es manche gibt, die sich schwertun, irgendwo hinzufinden, wenn es dort keine Seilbahn gibt. Wir werden aber trotzdem in Wien nicht extra eine bauen. (Beifall bei der SPÖ.) Die Genossinnen und Genossen aus Wien können Ihnen gut erklären, wie man da öffentlich hinkommt. In Wien gibt es auch andere Verkehrsmittel, ohne Gondeln und ohne Sessellift.
Ganz kurz zur Teiltauglichkeit, weil dieses Thema angesprochen worden ist: Kollege Gahr, wenn du von Systemerhaltern redest, davon, dass man die Wehrpflicht dazu verwendet, Systemerhalter für das Bundesheer zu schaffen, dann ist dies ein ganz falscher Zugang, denn Systemerhalter für das Bundesheer kann man nicht über die Wehrpflicht schaffen – genauso wenig, wie man über den Zivildienst billige Arbeitskräfte für das Sozialsystem schaffen kann –, denn dafür ist die Wehrpflicht nicht da. (Beifall bei der SPÖ.)
Ganz kurz noch zum Truppenübungsplatz Allentsteig: Ein wenig erstaunlich ist es natürlich schon, wenn in einem Follow-up-Bericht festgestellt wird, dass von 15 Empfehlungen zehn gar nicht umgesetzt worden sind, und dazu noch neun neue Empfehlungen ausgesprochen werden. Da könnte man fast glauben, dass die Empfehlungen und die Prüfung des Rechnungshofs nichts ernst genommen werden.
Inzwischen ist im Nachfrageverfahren 2019 festgestellt worden, dass nur mehr drei Empfehlungen offen sind – die Ministerin hat das auch so bestätigt –, aber das ist nicht Ministerin Tanner zuzuschreiben, sondern schon der Hartnäckigkeit oder der Konsequenz des Rechnungshofes, denn das ist schon 2019 erledigt gewesen.
Die Empfehlungen gingen über alle Bereiche: von der wirtschaftlichen und militärischen Nutzung über die Führung und die Organisation des Truppenübungsplatzes bis hin zur forst- und jagdwirtschaftlichen Nutzung.
Zur Umsetzung der Empfehlungen ist 2016 ein Projekt Gefechtsübungszentrum Allentsteig eingerichtet worden. Die Vorschläge hinsichtlich der betriebswirtschaftlichen Qualifikation des Führungspersonals wurden inzwischen ebenfalls aufgegriffen und umgesetzt.
Besonders aufgefallen ist natürlich der ganze Bereich der forstwirtschaftlichen Verwaltung. Da ist von fehlenden schriftlichen Auftragsvergaben für Holzschlägerungen bis hin zum Vorwurf des Holzfehlbestandes zu lesen. So wurden Holzschlägerungen mit einem Gesamtauftragsvolumen von rund 1 Million Euro mündlich vergeben und erst Monate später schriftlich vereinbart. Es kam zu Direktvergaben von Aufträgen ohne vorherige Ausschreibung und ohne Einholung von Vergleichsangeboten. Diese Dinge und teilweise auch die überschießende Holzentnahme wurden oft mit Gefahr im Verzug begründet.
In Allentsteig werden offensichtlich nicht nur Gefechte simuliert, sondern auch tatsächlich Kämpfe ausgetragen, offensichtlich ein Kampf gegen einen sehr kleinen Feind, der noch dazu in der Überzahl ist, nämlich einen Feind namens Borkenkäfer. Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn es beim Auftreten eines Borkenkäferbefalles schnellen Handelns bedarf, muss klar sein, dass Aufträge schriftlich abzuschließen sind und das Bundesvergabegesetz einzuhalten ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
21.49
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Kollege Hans Stefan Hintner. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Hans Stefan Hintner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Auch ich darf mich mit den Assistenzleistungen des Bundesheeres beschäftigen. Im Wesentlichen ging es im Prüfzeitraum um Fragen des Geldes, das nicht an das Innenministerium refundiert wurde, die Evaluierung der Leistungen, die Befristung sowie die Ausbildungsmängel. Allerdings war der Prüfzeitraum 2015 bis 2017/18, also nicht unter der gegenwärtigen Amtsführung von Klaudia Tanner. Deshalb stellt sich für mich die Frage: Warum haben nicht die damaligen Minister Klug, Doskozil und Kunasek diese Evaluierung durchgeführt? Bei einigen Rednern glaubt man ja, dass die Kritik des Rechnungshofes auf gegenwärtige Vorkommnisse zurückzuführen ist.
Der Assistenzeinsatz ist eine sicherheitspolitische Erfolgsgeschichte und wird auch in einem gewissen Rahmen weitergeführt. So verlangt auch die Personalvertretung eine Fortführung und bedankt sich schon jetzt bei Karl Nehammer dafür, dass dieser bis 30. Juni 2021 fortgesetzt wird, weil sehr viele Aufgaben, auch während der Coronapandemie, so nicht von der Exekutive geleistet werden können.
Bemerkenswert finde ich einen Bericht in der „Wiener Zeitung“ vom 24.3., laut dem die SPÖ gegenwärtig kritisiert, dass Soldaten keine Billigstarbeitskräfte seien, und im Vorjahr 440 der 660 Assistenzeinsätze einen Coronabezug hatten. Gleichzeitig fordert der burgenländische Landeshauptmann Doskozil, dass der Bundesheereinsatz und die Assistenzleistungen unbedingt aufrechterhalten werden müssen, und zwar am 5. März: „Er warnte davor, schrittweise Personal aus den burgenländischen Impf- und Testzentren abzuziehen, um die Länder zur Beauftragung private Anbieter zu veranlassen.“
Ich kann nur meinen Klubobmann Gust Wöginger zitieren, der gesagt hat: Wer hebt ab, wenn man die SPÖ anruft? (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Bei euch hebt die Staatsanwaltschaft ab!)
21.51
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Mag.a Ruth Becher. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zum Schluss noch kurz dem Bericht des Rechnungshofes betreffend Heeresgeschichtliches Museum widmen. Meine Vorredner haben es ja schon erwähnt: „Kriege gehören ins Museum“ – und das ist, so hoffe ich, unser aller Überzeugung. Es ist auch das Motto, das das Heeresgeschichtliche Museum trägt.
Es ist eine tolle Überschrift, aber mit ihr alleine ist es natürlich nicht getan, denn wir haben ja schon gehört, welche Probleme es gibt. Wenn man sich mit dem Bericht beschäftigt, dann kann man es auch ganz genau nachlesen.
Um mich einzustimmen, habe ich in meinem nächstgelegenen Museum angerufen. Das ist das Bezirksmuseum Donaustadt. Dort gibt es Tausende Exponate bis hin zu Mauerteilen des Schlosses Hirschstetten, das während des Krieges zerstört wurde, einer Fliegerbombe zum Opfer gefallen ist. Man arbeitet dort noch mit alten Karteikarten und Karteikästen. Ich habe auch Fotos (vergrößerte Kopien von Karteikarten zeigend) mitgenommen. Das ist natürlich sehr, sehr altmodisch, aber penibel genau, und ich denke, das Heeresgeschichtliche Museum kann nur davon träumen, wie genau dort alles dokumentiert ist.
Im Heeresgeschichtlichen Museum sind Teile des Sammlungsbestandes gar nicht auffindbar. Genannt werden – das hat Kollegin Blimlinger schon erwähnt – die Schiele-Briefe, die 1918 an das Museum übergeben wurden. Bei der Sammlung Waffen und Technik fehlt der Gesamtüberblick, Schützenpanzer und Jagdpanzer sind nicht inventarisiert. Wenn man den Bericht liest, ist das zum Teil wie ein Krimi, den man liest. Bei einer Vor-Ort-Prüfung in einem Bunker sind Kriegsmaterialteile wiederaufgetaucht, von denen man gar nichts gewusst hat. So ist es auch zu einer Anzeige nach dem Kriegsmaterialgesetz gekommen.
Es ist insgesamt ein vernichtender Bericht; das zeigt auch, welches Bild auf die österreichische Landesverteidigung geworfen wird, und das ist für mich unerträglich. Es ist aber auch für die Regierung ein Leuchtturmprojekt mehr: Es ist die schlechte Durchimpfungsrate im Bereich Gesundheit. Es sind das Kaufhaus Österreich im Bereich Digitalisierung und das Heeresgeschichtliche Museum als Aushängeschild der österreichischen Landesverteidigung. (Ruf bei der ÖVP: Geh bitte!)
Kriege gehören ins Museum. Da aber dieses Museum mit einer ordentlichen Verwaltung so sehr auf Kriegsfuß steht, empfehle ich die Kapitulation und einen Neuanfang, und zwar außerhalb des Museums, außerhalb dieser Strukturen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)
21.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Präsidentin des Rechnungshofes Dr.in Margit Kraker. – Bitte schön, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Zu sehr später Stunde melde ich mich noch zu Wort und möchte das auch in aller Kürze tun. Wir haben sechs Berichte aus dem Aufgabenbereich des Verteidigungsministeriums auf der Tagesordnung; vier Berichte davon wurden ausführlich im Rechnungshofausschuss diskutiert, zu zwei Berichten möchte ich ganz kurz Stellung nehmen.
Ja, die Aufgaben und Leistungen des österreichischen Bundesheeres sind vielfältig und zur Bewältigung von Krisen und Katastrophen unerlässlich. Das betrifft auch die
Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres. Wir sehen das aktuell auch in Zeiten der Covid-19-Pandemie. Es gab ja gestern erst einen Ministerratsbeschluss, wonach wieder Assistenzleistungen des Bundesheeres aufgrund der Einschränkung der polizeilichen Personalressourcen et cetera verlängert werden sollen.
Geprüft haben wir den sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz zur Bewältigung der Flüchtlingsströme und der Migrationslage ab 2015. Das, was wir da gesagt und festgehalten haben, ist, dass es dafür eben rechtliche Voraussetzungen gibt und diese Voraussetzungen genau vorliegen müssen. Eine Hilfeleistung des Bundesheeres ist dann zulässig, wenn konkrete Aufgaben nicht mit eigenen Mitteln bewältigt werden können. Daher müssen Zweck, Umfang und die voraussichtliche Dauer gegeben sein.
Wir haben bemängelt, dass das Innenministerium und das Verteidigungsministerium keine gesamthafte Evaluierung des Assistenzeinsatzes durchgeführt haben, auch dann nicht, als die Flüchtlingszahlen zurückgingen. Der Assistenzeinsatz hat auch Auswirkungen auf andere Bereiche, etwa auf den Bereich der militärischen Ausbildung, oder auch Auswirkungen auf den Auslandseinsatz, weil die Zulagen recht hoch sind. Positiv haben wir erwähnt, dass die Stäbe gut zusammengearbeitet haben.
Ich komme jetzt noch auf den viel diskutierten Bericht betreffend das Heeresgeschichtliche Museum zu sprechen. Ja, der Rechnungshof prüft alle ihm unterstehenden Prüfobjekte und Rechtsträger, vor allem prüft der Rechnungshof dann – und das ist mehr als gerechtfertigt –, wenn es Mängel gibt, wenn es Probleme gibt und wenn er Probleme aufzeigen kann, die auch bewältigt werden müssen. Der Rechnungshof hat das Heeresgeschichtliche Museum schon vor 17 Jahren geprüft. Schon damals gab es Sachverhalte, die uns zugesagt wurden, dass sie verbessert werden – beispielsweise, dass die Museumsordnung aus dem Jahr 1989 erneuert wird. Das wurde uns 2004 zugesagt, das ist bis dato nicht geschehen. Das Heeresgeschichtliche Museum ist eine nachgeordnete Dienststelle und untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums.
Was wir nicht geprüft haben, ist die wissenschaftlich-inhaltliche Ausrichtung. Dazu gab es eigene Untersuchungskommissionen. Was wir aber gemacht haben, ist eine Prüfung, wie sie der Rechnungshof bei allen Museen durchführt, und zwar entlang seiner verfassungsmäßigen Prüfmaßstäbe. Da haben wir massive Mängel und auch Missstände gefunden, etwa fehlte ein wirtschaftlicher Gesamtüberblick. Es hat das betriebswirtschaftliche Know-how gefehlt. Wir haben eine wiederholte Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften in zahlreichen Bereichen festgestellt. Etwa gab es Baumaßnahmen, die keine Baubewilligung hatten, die aber insbesondere auch nicht mit den militärischen Baurichtlinien vereinbar waren.
Es gab Missstände im Bereich der Sammlungen. Die elektronische Inventarisierung war erst zu 40 Prozent erfolgt, 60 Prozent waren daher nicht inventarisiert. Es gab Fehlbestände. Es lag fehlendes Compliancebewusstsein bei den leitenden Bediensteten vor. Diesbezüglich fehlten entsprechende Regularien und auch Handlungsanleitungen, die vom Ministerium ausgehen müssen. Die Dienst- und Fachaufsicht durch das Ministerium wurde in unzureichender Weise wahrgenommen.
Kurzum: Es gab auch innerhalb der Depotbedingungen unzweckmäßige Depotbedingungen, und es gab eine mangelhafte Umsetzung des Maßnahmenplans zur Konfliktlösung, wie er auch vom heerespsychologischen Dienst selbst empfohlen wurde.
Es gibt viel zu tun. Wir haben Empfehlungen gemacht, dass dieses Museum zeitgemäß weiterentwickelt werden muss, die überprüfte Stelle muss da hinschauen. Ich hebe hervor, dass das Verteidigungsministerium uns in der Stellungnahme geantwortet hat – und das steht im Bericht –, dass es die zuständige Sektion beauftragt habe, vorbehaltlos die Struktur und Abläufe des Heeresgeschichtlichen Museums zu analysieren und zu verbessern.
Wir empfehlen, die Eignung der Organisationsform zu evaluieren, wir empfehlen, die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse zu analysieren und das Know-how auch für das Heeresgeschichtliche Museum sicherzustellen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)
22.01
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Ich nehme an, dass die Klubs keine Unterbrechung wünschen.
Wir gelangen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 38: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Assistenz- und Unterstützungsleistungen des Bundesheeres zum Grenzmanagement, III-191 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 39: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Reform des Wehrdienstes, III-22 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für die Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 40: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Truppenübungsplatz Allentsteig; Follow-up-Überprüfung, III-5 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Wer für dessen Kenntnisnahme eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 41: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Heeresgeschichtliches Museum, III-190 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 42: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Liegenschaftstransaktionen des BMLVS, der ASFINAG und des Stadtentwicklungsfonds Korneuburg; Follow-up-Überprüfung, III-3 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir Abstimmung über Tagesordnungspunkt 43: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Beschaffung und Einsatz von Drohnen im Bundesheer, III-82 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Leichtfried, MMag. DDr. Fuchs, Dipl.-Ing. Doppelbauer, dem Geschäftsordnungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 421/A eine Frist bis 16. April 2021 zu setzen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1443/A(E) bis 1456/A(E) eingebracht worden sind.
Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls
Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich der Tagesordnungspunkte 1, 8 bis 11, 16 bis 18, 23, 29, 31, 33 und 34 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.
Ich verlese:
Tagesordnungspunkt 1:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 743 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 8:
„Der Abänderungsantrag Beilage 8/1 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 734 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 8/3 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.
Der Entschließungsantrag Beilage 8/2 EA wird [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 9:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 735 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 10:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 736 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 11:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 737 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 11/1 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 16:
„Der Rückverweisungsantrag Beilage 16/I wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 757 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 16/3 in zweiter [...] und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 17:
„Der Abänderungsantrag Beilage 17/2 wird abgelehnt [...].
Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 758 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 17/1 in zweiter [...] und [...] dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 18:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 759 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 23:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 765 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages Beilage 23/1 in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.
Tagesordnungspunkt 29:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 722 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 31:
„Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 767 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“
Tagesordnungspunkt 33:
„Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 700 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG [...] genehmigt.
Weiters wird gemäß dem gegenständlichen Ausschussantrag [...] beschlossen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.“
Tagesordnungspunkt 34:
„Der Abschluss des Staatsvertrages wird gemäß dem Ausschussantrag in 701 der Beilagen im Sinne des Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG [...] genehmigt.
Weiters wird gemäß dem gegenständlichen Ausschussantrag [...] beschlossen, dass dieser Staatsvertrag im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.“
*****
Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser verlesenen Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss der Sitzung als genehmigt.
*****
Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 22.07 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.
Diese Sitzung ist geschlossen.
Schluss der Sitzung: 22.07 Uhr
Impressum: Parlamentsdirektion 1017 Wien |