10.51

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vor allen Dingen aber natürlich werte Zuseherinnen und Zuseher, die das Klimavolksbegehren initiiert, unterstützt und unter­schrieben haben! Ich möchte mich zuallererst bei den InitiatorInnen und Unterstützerin­nen und Unterstützern sehr herzlich bedanken. Ich glaube, dass das eine gewaltige Leistung war und dass das ein wesentlicher Beitrag dazu war, dass sich das Parlament, dass sich die Regierung, dass wir uns alle gemeinsam mit dem Thema noch einmal viel stärker als bisher auseinandersetzen.

Ich muss aber leider zu den Initiatorinnen und Initiatoren dasselbe sagen, was ich auch schon im Ausschuss gesagt habe: Es tut mir leid, euer Engagement hat sich das Ergebnis eigentlich nicht verdient (Abg. Lukas Hammer: Es tut mir leid, dass die SPÖ ... seit 30 Jahren nichts gemacht hat!), denn was wir heute hier beschließen, ist letztendlich sehr viel Absichtserklärung, sehr viel: Wir würden gerne, wir schauen uns das einmal an!, sehr viel Konkretes fehlt aber in Wirklichkeit. (Abg. Lukas Hammer: ... eine Partei 30 Jahre lang ...!) Es gibt in Wirklichkeit in dem Entschließungsantrag, den wir heute hier diskutieren, de facto keine Fristen, das Volksbegehren hat sich sehr viele Fristen gewünscht, letztendlich werden sie nicht gesetzt.

Das ist aber auch nicht verwunderlich, und da muss man die grüne Partei durchaus in Schutz nehmen, denn die Blockierer und Lobbyisten, die dafür sorgen, dass sich in diesem Bereich nicht sehr viel entwickelt, sitzen ja (in Richtung ÖVP) hier drüben. Ich möchte nur daran erinnern: Über das Glyphosatverbot diskutieren wir jetzt schon ewig. Was ist das Ergebnis? – Es gibt dieses noch immer nicht, nicht weil ihr nicht wollt, sondern weil da drüben blockiert wird, und so ähnlich ist es letztendlich auch mit dem Klimavolksbegehren. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Hörl.)

Wir befürchten somit, dass auch diese Initiative und dieser Entschließungsantrag eine Absichtserklärung bleiben und sehr oft, wenn es dann um die Umsetzung geht, dort drüben (in Richtung ÖVP) wieder blockiert wird, dort drüben wieder lobbyiert wird und somit sehr wenig in Umsetzung kommen wird.

Ich möchte nur zu diesem Antrag selbst auch inhaltlich ein, zwei Anmerkungen machen; nur als Beispiel: Der gesamte EU-Aufbauplan, aus dem Österreich über 3 Milliarden Euro abrufen kann oder könnte, findet sich in diesem Antrag in keinster Form. Die Frage ist: Warum findet er sich in diesem Antrag nicht? In Wirklichkeit ist ja dieser Aufbauplan genau das, wo es um Gemeinden und Städte geht, um energieverändernde Maß­nahmen – und es findet sich in dem gesamten Entschließungsantrag kein einziges Wort dazu, wie dieser EU-Aufbauplan in die Klimaschutzpolitik Österreichs eingebaut wird. (Abg. Lukas Hammer: Ist doch ein Antrag zum Klimaschutzvolksbegehren ...!) Die Frage ist natürlich: Warum nicht? Wir wissen doch alle, dass in ein paar Tagen dieser Antrag abgegeben wird. – Oder wisst ihr von den Regierungsparteien vielleicht schon mehr? Wir wissen ja, wer für den Antrag zuständig ist und wer ihn abgeben muss, nämlich das Finanzministerium. Wird dieser Antrag, wie so vieles andere, vielleicht gerade verblü­melt, und lassen wir das Geld liegen, das uns letztendlich zusteht?

Ein zweiter Punkt, den ich noch ganz kurz anmerken möchte, ist die soziale Frage. Auch die soziale Frage findet sich in diesem Antrag de facto nicht. Und die entscheidende Frage für die Zukunft wird sein – wir sind doch alle einer Meinung, dass wir zur Klimawende einen Beitrag leisten müssen, aber die Frage wird sein, auch für die Zukunft –: Wer zahlt die Klimawende? Und das ist in diesem Antrag eine unbeantwortete Frage. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte deshalb einen Unselbständigen Entschließungsantrag der Abgeordneten Julia Herr, Kolleginnen und Kollegen zum Thema „sozial- und naturverträgliche Verkehrs- und Energiewende“ einbringen, in dem wir unter anderem eine „Gesamt­elektrifizierung der Bahn“ fordern, eine „Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn“, eine „Attraktivierung des Fernreiseverkehrs mit der Bahn“, eine „Umstellung der Ener­gieversorgung“ – und so weiter und so fort, um ihn auch ein Stück weit zu erläutern.

Vielleicht noch eine letzte Anmerkung zum Zustandekommen des Antrages, was auch schon gesagt wurde: Es hat in den Ausschüssen immer großartig geheißen: Wir machen das gemeinsam, wir wollen einen Allparteienantrag! Öffentlich ist es öfter debattiert worden, es soll einen gemeinsamen Antrag geben. (Zwischenruf bei der ÖVP.) Dann bekommt man diesen Antrag eine halbe Stunde oder 1 Stunde vor Ausschussbeginn, gleichzeitig mit der Botschaft: Aber zu ändern gibt es nichts mehr! (Zwischenruf des Abg. Lukas Hammer.) Was wäre somit der Beitrag gewesen, was hättet ihr denn von uns noch erwartet, was wir mit diesem Antrag tun? Hätten wir ihn noch korrekturlesen sollen, hätten wir schauen sollen, ob ein paar Beistriche fehlen? Das wäre unser einziger Bei­trag gewesen, den wir in Wirklichkeit noch hätten leisten können, sonst nichts.

Werte Regierungsparteien, deshalb Folgendes: Ich glaube, dass Klimaschutz einen nationalen Schulterschluss über alle politischen Parteien hinweg braucht. Ein nationaler Schulterschluss bedeutet aber auch, dass es ein gemeinsames Vorgehen gibt, und nicht, dass die Regierung einfach nur etwas vorlegt und die Oppositionsparteien zustimmen oder Nein sagen können – denn das ist letztendlich leider mit diesem Antrag passiert. (Beifall bei der SPÖ.)

10.57

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

der Abgeordneten Julia Herr

Genossinnen und Genossen

betreffend sozial- und naturverträgliche Verkehrs- und Energiewende

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Umweltausschusses über das Volksbegehren (348 d.B.) "Klimavolksbegehren" (697 d.B.)

Rund 30 Prozent der Treibhausgasemissionen Österreichs stammen aus dem Verkehrs­bereich, Tendenz steigend. Um den Verkehrssektor auf Klimakurs zu bringen, sind enor­me Anstrengungen nötig.

Eine optimal ausgebaute öffentliche Infrastruktur hat dabei eine zentrale Funktion, ver­ringert sie doch den individuellen Ressourcenverbrauch. Als etwas, das alle gesell­schaftlichen Schichten teilen, stärkt ein gut funktionierender öffentlicher Verkehr nicht nur den gesellschaftlichen Zusammenhalt, er führt auch zu einer Reduktion des motori­sierten Individualverkehrs, vor allem wenn er von verlässlichen kleinräumigen Netzen in Verkehrsverbünden bis hin zu internationalen Bahn- und Wasserstraßenverbindungen reicht.

Um die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch im ländlichen Raum sicherzustellen, muss entsprechende Mobilität gewährleistet sein. Zu Mobilität zählen die Vernetzung der Anschlussmöglichkeiten, alternative Beförderungskonzepte und -mittel wie z.B. Fahrge­mein­schaften sowie die stärkere Einbindung der Bevölkerung in die Verkehrspolitik und Raumplanung. Gerade im ländlichen Raum bedeutet das fehlende oder eingeschränkte Angebot von öffentlichen Verkehrsmitteln für sozial und ökonomisch benachteiligte Gruppen ein großes Hindernis für ein selbstständiges Leben. Ein zentrales Anliegen der Politik muss aber die Schaffung von Zukunftsperspektiven für die gesamte Bevölkerung sein.

 Eine sozial- und naturverträgliche Mobilitätswende hat unter anderem folgende Schwer­punkte zu beinhalten:

Verlagerung des PendlerInnenverkehrs auf die Bahn

Durch eine Attraktivierung des öffentlichen Verkehrs (bessere Anschlüsse im Taktfahr­plan sämtlicher öffentlicher Verkehrsmittel, öffentlicher Verkehr auch zum und vom Bahnhof) sowie durch finanzielle Anreize (1-2-3-Klimaticket) wird eine Verlagerung von vielen Fahrten hin zum öffentlichen Verkehr erreicht. Von derzeit rund 2,1 Mio. Pend­lerInnen (Arbeitsplatz befindet sich in einer anderen Gemeinde als in der Wohn­sitzgemeinde) verwenden 61 Prozent den PKW und legen Tageswege von durch­schnitt­lich 47 Kilometer zurück.

Gesamtelektrifizierung der Bahn

Dazu ist es notwendig, rund 600 Kilometer Streckennetz zu elektrifizieren und die Busflotte auf alternative Antriebe umzustellen. Derzeit liegt der Elektrifizierungsgrad bei 73 Prozent der Strecken. Eine rasche Umsetzung hilft nachhaltig CO2 zu sparen.

Verlagerung des Güterverkehrs auf die Bahn

Der Transport von Gütern mit der Eisenbahn ist die CO2-freundlichste Maßnahme des Gütertransportes. Ziel muss es sein, den Modalsplit zwischen Eisenbahn-Transporten und LKW-Transporten von derzeit 29:71 Prozent zugunsten der Bahn wesentlich zu verbessern. Deshalb ist es notwendig, zukünftig auch weitere Kosten des LKW-Verkehrs (CO2-Ausstoß) in die Bemautung einzupreisen und eine flächendeckende LKW-Maut in Österreich einzuführen. Gleichzeitig ist der Umstieg auf die Eisenbahn zu fördern (Bau von Terminals, höhere Subventionen für den Umstieg im Alpentransit). Eine Erhöhung des Modalsplit im Güterverkehr auf 40 Prozent würde eine Einsparung von rund 1,5 Mio. Tonnen CO2 jährlich bedeuten. Eine Verlagerung von 1 Mio. LKW auf die rollende Landstraße im Transit durch Österreich würde ebenfalls eine jährliche Einsparung von rund 1,5 Mio. Tonnen CO2 erbringen.

Attraktivierung des Fernreiseverkehrs mit der Bahn

Grundsätzlich sollten innerhalb von 1000 Kilometer Verbindungen mit der Bahn kosten­günstiger als mit dem Flugzeug umsetzbar sein.

Umstellung der Energieversorgung

Die Umstellung unserer Energieversorgung auf effizient eingesetzte, leistbare erneuer­bare Energie steht im Zentrum einer sozialverträglichen Energiewende.

Massive Investitionen in erneuerbare Energien, Energieinfrastruktur und Energieeffi­zienz sind eine Job- und Konjunkturlokomotive, die das Land dringend braucht, um auch in Zukunft eine leistbare, regenerative und sichere Versorgung mit Energie zu haben.

Diese Investitionen müssen auf sicheren Beinen stehen, die Aufbringung kann nicht nur durch die StromkundInnen erfolgen, sondern muss auch aus Budgetmitteln sicher­gestellt werden. Entscheidend sind stabile Rahmenbedingungen, damit die Projekte auch entwickelt und realisiert werden können.

Die Energiewende ist dabei kein Projekt zur Selbstverwirklichung einiger Weniger, son­dern ein gesellschaftliches Großprojekt, bei dem Kosten und Nutzen fair verteilt werden müssen. Eine Zwei-Klassen-Energiegesellschaft muss unbedingt vermieden werden. Deshalb muss der Umbau des Energiesystems auch soziale Aspekte beinhalten und etwa die Beseitigung von Energiearmut zum Ziel haben.

Auch erneuerbare Energie ist nicht unbegrenzt und ohne Umweltauswirkungen verfüg­bar. Deshalb müssen Ausbaumaßnahmen naturverträglich erfolgen und die derzeit noch brachliegenden Energieeffizienzpotentiale endlich realisiert werden, damit der Energie­bedarf auf ein ökologisch vertretbares Niveau sinkt. Denn ohne Reduzierung der Ener­gie­verschwendung sind weder das Ziel von 100% Ökostrom, noch die Klimaneutralität bis 2040 erreichbar.

Bei so weitreichenden Veränderungen darf allerdings die Versorgungssicherheit nicht zu kurz kommen, weshalb es notwendig ist, eine Versorgungssicherheitsstrategie zu ent­wickeln, die sich auf heimische Erzeugungsanlagen, statt auf Atom- und Kohlestrom­importe stützt.

Die Absicherung der Versorgungssicherheit ist nicht ohne einen raschen Ausbau der Energieinfrastruktur (v.a. Netze und Speicher) möglich. Damit dieser notwendige Aus­bau der Energieinfrastruktur nicht am Widerstand der Bürgerinnen und Bürger vor Ort scheitert, muss der Rechtsrahmen an die Realität des 21. Jahrhunderts angepasst wer­den und endlich nachvollziehbare technische Standards und ausreichende BürgerInnen­beteiligung geschaffen werden.

Neben der Versorgung mit Strom aus erneuerbaren Quellen ist die Bereitstellung von klimafreundlicher Wärme eine oftmals unterschätzte Herausforderung. In Österreich sind immer noch rund 600.000 Ölheizungen und über 900.000 Gasheizungen im Einsatz. Während sich bisherige Förderprogramme auf das idealisierte Bild der Eigenheim­be­sitzerInnen konzentriert haben, wurde die Unterstützung leitungsgebundener Wärmever­sorgung in Form von Fernwärme in den letzten Jahren nahezu unterlassen. Gerade in urbanen Gebieten ist eine gut ausgebaute Energieinfrastruktur der Schlüssel für eine kostengünstige, klimaneutrale Energieversorgung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, folgende Maßnahmen für eine sozialverträgliche Verkehrs- und Energiewende zu ergreifen:

-           Rasche Umsetzung des 1-2-3-Klimatickets,

-           Verdichtung des Taktfahrplanes unter Einbeziehung aller öffentlichen Verkehrs­mittel (Finanzierung u. a. aus Mitteln der jährlichen zusätzlichen Klimaschutzmilliarde),

-           Schaffung eines Mikro-Öffentlichen Verkehrsgesetzes, das Mindeststandards für die Versorgung von und zum Bahnhof garantieren soll,

-           Gesamtelektrifizierung der Bahn bis spätestens 2030,

-           Befreiung des gesamten elektrischen Schienenverkehrs von Energieabgabe (z.B. auch für Straßenbahn und U-Bahn)

-           Attraktivierung aktiver Mobilität (Gehen und Radfahren), auch in Kombination mit Öffentlichem Verkehr etwa durch sicher und wettergeschützte Radabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen und Ausbau der Radweginfrastruktur

-           Förderung alternativer Antriebstechnologien für Busse (Elektro- und Wasser­stofftechnologie),

-           sofortige Implementierung der „Green-Vehicles-Directive“ in das österreichische Recht,

-           flächendeckende LKW-Maut einführen,

-           weitere externe Kosten des LKW-Verkehrs (CO2-Ausstoß) in die Eurovignetten-Verordnung einpreisen,

-           ökologische und sozial gerechte Umgestaltung des PendlerInnenpauschales als Teil einer ökosozialen Steuerreform im Bereich Verkehr, bei der ein kilometerabhängiger Absetzbetrag eingeführt und die Benutzung des klimaschonendenden öffentlichen Ver­kehrs mit einem Klimabonus belohnt wird,

-           verstärkter Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektromobilität,

-           auf EU-Ebene die Steuerprivilegien von Schiffsdiesel und Kerosin beseitigen,

-           verstärkter Bau von Terminals zur Verladung vom LKW auf die Bahn,

-           höhere Subventionen für den Umstieg auf die Bahn im Alpentransit,

-           neue Nachtzugverbindungen innerhalb Europas,

-           Erhöhung der Flugticket-Abgabe für Airlines ohne plausiblen Plan zur Emissions­reduktion,

-           Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping im Verkehrsbereich (etwa bei Billigfliegern oder Transportunternehmen

-           die gesetzlichen Grundlagen für 100% naturverträglichen Ökostrom bis 2030 zu schaffen,

-           ausreichende Mittel für die Finanzierung des Ökostromausbaus auch aus Budgetmitteln bereitzustellen,

-           das brachliegende Potential von Energieeffizienzmaßnahmen zu erschließen und so den Energiebedarf zu senken,

-           die Vorlage einer Versorgungssicherheitsstrategie, damit die Energieversorgung weiterhin auf hohem Niveau gewährleistet bleibt und die Abhängigkeit von Atom- und Kohlestromimporten beseitig wird,

-           Aktualisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen für den Energieinfra­struktur­ausbau,

-           Die europäische Energiewende mit einem klaren Nein zu Atomstrom zu verknüpfen,

-           im Sinne der Erreichung der Energie- und Klimaziele eine kontinuierliche und ausreichende Finanzierung des Fernwärme- und Kälteleitungsausbaus in der im Fernwärme- und Kälteleitungsausbaugesetz vorgesehenen Höhe aus steuerfinanzierten Ressortmitteln sicher zu stellen,

-           Schaffung eines Klima- und Energiehilfsfonds, der folgende Aufgaben hat:

o          Unterstützung einkommensschwacher Haushalte

o          Erhebung der aktuellen Datenlage (Haushalte ohne derzeitige Heizsysteme, Haushalte, deren jährliches Einkommen zu gering ist um Heizungstausch vorzunehmen, Identifikation von Umsetzungshürden, etc.) und Forschungsförderung zur zielgerichteten Unterstützung (sowohl finanziell um Heizungstausch/ Sanierung zu ermöglichen, aber auch in der Umsetzung mit qualitativen Energieberatungen)

-           Finanzierung des Klima- und Energiehilfsfonds u.a. mit Teilen der Erlöse des Emissionszertifikateverkaufs.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, ich darf aus aktuellem Grund sagen: Wir sind übereingekommen, dass wir die Namen von Personen nicht verball­hornen. Ich würde Sie bitten, das hier herinnen zu beachten! (Zwischenruf des Abg. Kollross.)

Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung, da er in den Grundzügen – zumindest in den Überschriften – erläutert wurde.

Abgeordneter Bernhard gelangt zu Wort. – Bitte.