Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes 8 zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich verlese:

„Tagesordnungspunkt 8:

Nachdem die 24-stündige Frist gemäß § 108 GOG abgelaufen ist, wird der vorliegende Gesetzentwurf – bei Anwesenheit der vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten – in dritter Lesung – und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – angenommen.“

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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Ich darf Ihnen allen und Ihren Angehörigen nach diesen doch sehr intensiven Tagen ein ruhiges und besinnliches Osterfest wünschen und vielleicht eine ruhigere Woche, um etwas auszuspannen. Es geht dann nach Ostern intensiv weiter.

Einlauf

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf bekannt geben, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1457/A(E) bis 1475/A eingebracht worden sind.

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Ich darf mich noch, weil ich das zuerst vergessen habe, ganz, ganz herzlich bei unserer Parlamentsdirektion und den Mitarbeitern des Nationalratsdienstes und des Ausschuss­dienstes bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

Gerade in Zeiten der Krise – und diese Arbeit kann nicht im Homeoffice vollbracht wer­den – haben sie Hervorragendes geleistet. – Herzlichen Dank.

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 17.57 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.