13.38

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! In der letzten Sitzung des Gesundheits­ausschusses wurde – Kollege Smolle hat das bereits erwähnt – im Rahmen des COVID-Zweckzuschussgesetzes auch eine Änderung für freiwillige MitarbeiterInnen, freiwillige HelferInnen in Test- und Impfstraßen beschlossen.

Wir alle wissen, ohne das Engagement Hunderter, ja geradezu Tausender freiwilliger HelferInnen in den letzten Wochen und Monaten wäre die Organisation der Teststraßen, wäre auch die Organisierung der Impfstraßen schlichtweg nicht möglich. Mitglieder von Freiwilligenorganisationen, ArbeiterInnen, Angestellte, PensionistInnen, StudentInnen, Menschen, die in der Krise ihren Job verloren haben: Viele von ihnen sind bereits seit langer Zeit in der Pandemiebekämpfung aktiv und sie werden, wir müssen uns nichts vormachen, auch noch weitere Wochen, Monate aktiv sein müssen – und wir bitten sie darum, weiter aktiv zu sein, weil es ohne ihre Hilfe schlichtweg nicht gehen wird.

Es wurde bereits beschlossen, dass wir Freiwilligen in Teststraßen eine Aufwandsent­schädigung von 10 beziehungsweise 20 Euro je Stunde zahlen. Es wurde auch bereits die Aufstockung des monatlichen Betrags, der steuer- und sozialversicherungsfrei ist, auf 1 000 Euro beschlossen, und das soll jetzt auch auf die Freiwilligen in den Impfstra­ßen ausgeweitet werden. Dieser Antrag hat bereits im letzten Gesundheitsausschuss eine Mehrheit gefunden, heute geht es darum, ihn auch im Nationalrat zu beschließen – eine Regelung, die befristet bis zum 30. Juni gilt und ausdrücklich eine Maßnahme im Rahmen der Bewältigung der Covid-19-Krise ist.

Was durch den heutigen Beschluss auch klar festgehalten ist – auch das hat Kollege Smolle schon erwähnt –, weil uns das wichtig ist, ist, dass diese Aufwandsentschädigung für freiwillige Hilfe, für freiwilliges Engagement nicht auf Sozialleistungen wie Familien­beihilfe, Stipendien, auf die Mindestsicherung, auf Leistungen der Arbeitslosenversiche­rung oder auch auf die Ausgleichszulage angerechnet wird, denn niemand soll aufgrund seiner Tätigkeit als freiwilliger Helfer oder Helferin auf seine oder ihre Sozialleistung ver­zichten müssen.

Was allerdings ebenfalls wichtig ist, ist, dass es eine klare Abgrenzung zwischen den­jenigen gibt, die freiwillig, ehrenamtlich tätig sind, und denjenigen, die hauptamtlich, die beruflich in den Impfstraßen arbeiten, denn die sind selbstverständlich voll sozialversi­chert, unterliegen Kollektivverträgen und sind arbeits- und sozialrechtlich abgesichert, wie das eben bei normalen Beschäftigungsverhältnissen so ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zusammengefasst noch einmal: Freiwillige HelferInnen in Teststraßen und Impfstraßen werden mit diesem heutigen Beschluss gleichgestellt. Gemeinden und Ländern soll jede Möglichkeit gegeben werden, die best­mögliche Unterstützung geboten werden, um notwendige Impfstraßen auch so gut wie möglich zu organisieren. Ohne Freiwillige ist das nicht machbar, daher auch von dieser Stelle aus ein herzliches Dankeschön an alle freiwilligen HelferInnen, die dabei mithel­fen, die Pandemie, die Krise zu überwinden. Bleibt gesund und passt auf euch auf! – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

13.42

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Philip Kucher. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.