14.37

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Ge­sundheitsminister! Unsere Tierärzte leisten tatsächlich tagein, tagaus ganz Entscheiden­des, nicht nur für die Lebensmittelsicherheit und -qualität, sondern – und das darf man nicht vergessen – besonders auch im Bereich der Seuchenbekämpfung. Vor Corona waren die letzten großen Seuchen, die hier in Österreich anzutreffen waren, alle aus dem Veterinärbereich. Denken Sie nur an die Afrikanische Schweinepest oder auch an die Vogelgrippe! Deshalb haben die Tierärzte es mehr als verdient, dass ihr Gesetz, nämlich das Tierärztegesetz, überarbeitet wird, und das auch möglichst weit nach ihren standeseigenen Wünschen.

Allerdings habe ich dazu, ähnlich wie es Kollege Stöger bereits angemerkt hat, einen wesentlichen Kritikpunkt anzubringen, und zwar, dass man für diese neu geschaffenen Tierärztegesellschaften nicht mehr als 50 Prozent Eigentum des verantwortlichen Tier­arztes festgeschrieben hat, sondern nur exakt 50 Prozent. Lassen Sie mich erläutern, warum das so problematisch ist: In einer Gesellschaft, in der Sie zwei Anteilseigner mit jeweils exakt 50 Prozent Stimmrecht haben, herrscht eine Pattsituation; das heißt, es gibt keinen klar Verantwortlichen, der sich gegenüber einem anderen Gesellschafter durchsetzen kann. Wenn der verantwortliche Tierarzt der Meinung ist, dass bestimmte Handlungen, bestimmt Zertifikate, bestimmte Tätigkeiten nicht angemessen sind, dann kann er sich gegenüber dem anderen Gesellschafter nicht einseitig durchsetzen.

Das ist etwas, das bei einem freien Beruf wie dem des Tierarztes, bei dem man so viel Verantwortung trägt, absolut inakzeptabel ist. Wenn wir vonseiten der Grünen oder auch der ÖVP hören, dass es europarechtlich nicht vereinbar sein sollte, falls da eine Klausel für mehr als 50 Prozent drinnen stehen würde, dann möchte ich nur an das Apotheken­gesetz erinnern, in dem wir genau so eine Formulierung – mehr als 50 Prozent – drinnen haben. Es gibt wohl kaum ein anderes Freiberuflergesetz als das Apothekengesetz, das in den letzten Jahren so oft vom Europäischen Gerichtshof geprüft wurde – diese Re­gelung hält.

Ich kann den neuen Gesundheitsminister nur auffordern, diesen Passus tunlichst noch zu ändern. Machen Sie das nicht, werden wir die Diskussion darüber in spätestens we­nigen Jahren erneut haben, und dann müssen Sie das Gesetz sowieso reparieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.39

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der nächste Redner ist Franz Leonhard Eßl. – Bitte, Herr Abgeordneter.