Einlauf und Zuweisungen

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegen­stände und deren Zuweisungen darf ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung verweisen.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 6344/J bis 6397/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Budgetausschuss:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 und das Bun­desfinanzgesetz 2021 geändert werden (811 d.B.)

Justizausschuss:

Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021 – StrEU-AG 2021 (808 d.B.)

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Fristsetzungsantrag

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich mit­teilen, dass die Abgeordneten Steinacker, Prammer, Kolleginnen und Kollegen bean­tragt haben, dem Justizausschuss zur Berichterstattung betreffend „Strafrechtliches EU-Anpassungsgesetz 2021“ in 808 der Beilagen eine Frist bis zum 18. Mai zu setzen.

Der gegenständliche Antrag wird am Ende zur Abstimmung gebracht.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Um den Punkt 17 der Tagesordnung in Ver­handlung zu nehmen, ist es notwendig, gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung von der 24-stündigen Aufliegefrist abzusehen.

Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Herbert Kickl (810 der Beilagen).

Ich darf jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 1 und 2, 3 bis 5 sowie 13 und 14 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen einen Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tages­blockzeit von 4,5 „Wiener Stunden“ vereinbart. Die Redezeiten verteilen sich wie folgt: ÖVP 88, SPÖ 61, FPÖ 50, Grüne 45 und NEOS 36 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für die gesamte Tages­ordnung von Abgeordneten, die keinem Klub angehören, 18 Minuten. Die Redezeit je Debatte wird auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen zur Abstimmung über die Redezeiten.

Wer mit dieser Redezeitvereinbarung einverstanden ist, den bitte ich um ein ent­sprechen­des Zeichen. – Auch das ist einstimmig.

Damit können wir in die Tagesordnung eingehen.