9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (770 d.B.): Bundes­ge­setz, mit dem die Exekutionsordnung, das Einführungsgesetz zur Exekutionsord­nung, die Insolvenzordnung, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Ge­richts­gebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Unternehmens­gesetzbuch, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz, die Notariatsordnung, das Rechtsanwalts­tarif­gesetz, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz, das Urkundenhinterlegungs­ge­setz, das Rechtspflegergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz, das Bundesgesetz, mit dem Verstöße gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungs­übertretungen erklärt werden, das Asylgesetz 2005, das Niederlassungs- und Auf­enthaltsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz und das Insolvenz-Entgeltsicherungs­gesetz geändert werden sowie die Anfechtungsordnung und das Vollzugs­ge­bührengesetz in die Exekutionsordnung übernommen werden (Gesamtreform des Exekutionsrechts – GREx) (786 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ruth Becher. Ist die Frau Abgeordnete im Saal? – Das scheint nicht der Fall zu sein.

Dann erteile ich Frau Abgeordneter Agnes Sirkka Prammer das Wort. – Bitte.