12.13

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Frau Bundesminister! Auch an meine Vorredner anknüpfend: Es ist grund­sätzlich ein gutes Exekutionspaket. Ich möchte betonen, dass gerade die Verfahrens­vereinfachung durch Zusammenlegung von Fahrnis- und Gehaltsexekution mit den Vermögensverzeichnissen durchaus positiv zu bewerten ist und dass damit auch Zinsen, Spesen und Kosten bei der Schnittstelle zur Insolvenz gespart werden.

Eine kleine Anmerkung zu einer vielleicht vertanen Chance Ihrerseits: Ich hätte von Ihnen mehr Mut erwartet. Ich hätte mir erwartet, dass Sie im Bereich der Digitalisierung versucht hätten, den allgemeinen Gerichtsstand auch auf die unbeweglichen Sachen zu stützen und damit einen einheitlichen zu machen. Heute haben wir zwei, den Buchgerichtsstand und den allgemeinen Gerichtsstand. Das ist eine kleine Note.

Wir haben diesem Teil des Exekutionspakets im Ausschuss auch zugestimmt. Was wir aber nicht durchsetzen konnten, ist die separate Abstimmung über die Gerichts­gebüh­ren­erhöhung. Wir wollten eine separate Abstimmung über die Gerichtsgebühren­erhö­hung, weil wir der Meinung sind, dass das nicht angemessen und nicht verhältnismäßig ist.

Frau Bundesminister, ich weiß, dass die Grünen sehr kritisch waren. Kollege Albert Steinhauser hat im Jahr 2010 in diesem Haus gesagt, das sei ein Raubzug gegen die Normadressaten, weil die Gerichtsgebühren steigen. Ich weiß auch, dass in den letzten Jahren diese Gerichtsgebührenerhöhungen in diesem Hohen Haus von allen Fraktionen vielfach sehr stark kritisiert worden sind. Ich weiß auch, dass wir Europameister bei den Gerichtsgebühren sind. Ich erlaube mir, das auch zu zeigen (ein Balkendiagramm mit der Überschrift „Gerichtsgebühren im EU-Vergleich in % des Justizbudgets“ in die Höhe haltend): Bei uns in Österreich werden momentan 111 Prozent des Justizbudgets durch die Gerichtsgebühren gedeckt. In Schweden ist es 1 Prozent, in Malta sind es 43 Pro­zent, und in der EU gibt es insgesamt 18 Prozent Deckung. Das heißt für mich: Wir machen als einziges Land in Europa Gewinn mit den Gerichtsgebühren – im Gegensatz zu den anderen Ländern, die durchschnittlich 18 Prozent haben.

Das bedeutet für mich: Ich halte eine Gerichtsgebührenerhöhung gerade jetzt, in Zeiten der Pandemie, für nicht notwendig. Ich sehe deshalb diesen Reformvorschlag, den Sie gemacht haben, einerseits als Zuckerbrot im Bereich dieses Exekutionspakets, ande­rerseits aber als klare Peitsche für die Normadressaten, wenn es um die Gerichts­gebührenerhöhung geht.

Ich weiß auch, Frau Bundesminister, dass in den vergangenen Jahren der jeweilige Bundesminister für Justiz gesagt hat: Ich kann nicht anders, der Finanzminister, das Haushaltsrecht gibt mir das vor. – Ich würde Sie wirklich bitten, aus diesem Würgegriff herauszukommen, die Position der Grünen, die sie jahrelang gepflogen haben, auch da einzunehmen und diese Gerichtsgebührenerhöhung in dieser Form nicht zu wählen.

Warum warne ich davor? – Ich warne davor, dass Leute wirklich Angst bekommen, Prozesse anzustrengen, das Gericht aufzusuchen. Es ist für mich ein wichtiges Bürger­recht, dass alle den gleichen Zugang zu Recht haben. Bei dieser enormen Summe an Gerichtsgebührenerhöhungen, obwohl wir im Verhältnis zu den anderen ohnehin Europameister sind, sehe ich wirklich Handlungsbedarf. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Bundesminister, diese Tabelle ist im Bericht des Europarates 2017 gewesen. Sie sagt viel aus. Das wurde in der „Wiener Zeitung“ publiziert. Ich würde Sie bitten, es sich an­hand dessen noch zu überlegen und vielleicht in der Zukunft Neuerungen zu machen. Das würden sich die Leute in der Pandemie verdienen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

12.17

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Stocker. – Bitte.