12.20

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! (Der Redner legt einen Stapel Papier auf das Rednerpult.) Dass diese Gesamtreform des Exekutionsrechtes doch als sehr gelungen bezeichnet werden kann, hat auch da­mit zu tun, dass es ein Begutachtungsverfahren gegeben hat, in dem sehr viele Stellungnahmen von den Praktikern, speziell auch vom Rechtsanwaltstag gekommen sind, die zu einem großen Teil in das Gesetzespaket eingeflossen sind. Das kann sich also durchaus sehen lassen.

Da wird die Exekutionsordnung wirklich viel praxisgerechter, auch im Interesse der betreibenden Gläubiger, da ja, wie Kollege Stocker richtig ausgeführt hat, doch auch deren Interessen zu schützen und zu wahren sind; sie haben einen Exekutionstitel in der Hand und haben Anrecht darauf, dass dieser Exekutionstitel auch erfüllt wird. Nur – und das ist in diesem Paket auch recht gut gelungen – halten wir die Verzahnung mit dem Insolvenzrecht, die jetzt erstmals sehr deutlich stattfindet, auch für sinnvoll, weil es letzt­lich sicherlich auch im Interesse der betreibenden Gläubiger gelegen ist, wenn die Zahlungsunfähigkeit schon zeitig, schon früh genug erkannt wird.

Wann ist der erste Augenblick, in dem man als Betreibendenvertreter erkennt, dass Zah­lungsunfähigkeit gegeben ist? Meistens noch vor dem Vermögensverzeichnis, wenn vom Drittschuldner im Zuge der Gehaltspfändung die Drittschuldnererklärung kommt und man sieht, dass es da schon eine Reihe von Vorgläubigern, die da betreiben, gibt. Dann weiß man meistens, dass diese Forderung zu diesem Zeitpunkt einmal nicht einbringlich ist. Und genau zu diesem Zeitpunkt, und das sieht diese Novelle auch vor, soll dann eben bereits die Situation eintreten, dass ein Verwalter bestellt wird, dass erste Insolvenzmaßnahmen gesetzt werden. So gesehen stimmen wir dem zu.

Was wir kritisch sehen – und da bin ich ganz auf der Seite von Kollegen Drobits und von Kollegin Becher –, ist, dass diese Novelle zum Anlass genommen wird, die Gebühren zu erhöhen. Aus der Wirkungsfolgenabschätzung im Gesetzestext sieht man sehr deutlich, dass mit einem Zurückgehen der Anträge und daher mit einem Gebührenentfall zu rechnen ist, und das nimmt man jetzt kaltschnäuzig her und sagt: Diesen Ge­bührenentfall, der wegen einer geringeren Zahl von Anträgen entstehen wird, kompen­sieren wir mit einer Gebührenerhöhung. So wird es nicht gehen.

Wir wissen – ich möchte daran erinnern – auch aus dem Bereich der Grundbuchs­ge­bühren, dass Gebühren dem Kostendeckungsprinzip unterliegen. Sie sollen nicht dazu da sein, dem Budget freie Mittel zuzuführen. Und wenn da der Versuch unternommen wird, jetzt, obwohl der Aufwand sinkt, weil es weniger Anträge geben wird, die Gebühren zu erhöhen, dann sprechen wir uns dagegen aus.

Alles in allem ist es aber doch ein schönes Paket, an dem man sieht, was alles möglich ist, wenn im Vorfeld ein ordnungsgemäßes und umfassendes Gesetzgebungsverfahren gemacht wird.

Ich appelliere an Sie, Frau Bundesministerin, machen Sie das bitte auch beim Polizei­lichen Staatsschutzgesetz, bei der Novelle der Strafprozessordnung, und machen Sie das bitte auch beim Entwurf des Terrorbekämpfungsgesetzes! Nehmen Sie die Stellung­nahmen, die im Begutachtungsverfahren eingegangen sind, ernst, dann werden auch diese Gesetzespakete gut werden und dann wird es keinen § 112a StPO geben!

Ganz wichtig ist: Bitte beherzigen Sie das auch bei dem Aus- und Fortbildungsprogramm für RichterInnen und StaatsanwältInnen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen! Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

12.24

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.