12.24

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf heute über die Gesamtreform der Exekutionsordnung sprechen, und ich muss sagen, dass es mir eine besondere Freude ist, diese Gesamtreform vorstellen zu dürfen.

Sie haben es vielleicht beim Vorredner gesehen – er hatte das dicke Gesetzespaket mit –: Diese Gesamtreform ist wirklich sehr umfassend. Es ist manchmal schwer, aus so einer Gesamtreform wirklich den Sukkus herauszugreifen und Ihnen das in der ge­samten Breite zu präsentieren, aber ich werde trotzdem versuchen, zwei, drei Punkte und insbesondere die Ziele dieser Gesamtreform hervorzustreichen.

Warum war diese Gesamtreform notwendig? Sie war notwendig, weil das Exekutions­recht doch recht veraltet ist, immer als sehr komplex gegolten hat, es war sehr büro­kratisch und es hat vor allem sehr lange gedauert, Forderungen tatsächlich einzutreiben. Wir haben im Ministerium eine Evaluierung durchgeführt, und es hat sich tatsächlich ein umfassender Reformbedarf ergeben, nicht nur im Exekutionsrecht, sondern auch im Insolvenzrecht.

Die Ziele der Reform waren, insbesondere für die Schuldner eine Erleichterung zu bringen, für die Schuldner auch eine Möglichkeit zu schaffen, das Anhäufen von Schul­den­bergen zu verhindern, aber auch für die Gläubiger Erleichterungen zu schaffen, damit diese ihre Forderungen schneller eintreiben können. Bevor ich auf diese zwei wesentlichen Ziele eingehe, möchte ich einen kleinen Punkt herausgreifen, der aber doch sehr entscheidend ist, und das ist ein Punkt, bei dem es um Opfer von häuslicher Gewalt geht.

Wir haben während der Pandemie die Möglichkeit geschaffen, dass Opferschutz­ein­richtungen Opfer von häuslicher Gewalt vertreten dürfen, insbesondere wenn es um einstweilige Verfügungen geht, und zwar dahin gehend, dass Opferschutzeinrichtungen diese einstweiligen Verfügungen für die Opfer einbringen dürfen. Das hat sich in der Praxis bewährt, und daher haben wir das auch zum Anlass genommen, in dieser Exe­kutionsordnung festzuschreiben, dass Opferschutzeinrichtungen, mit einer Vollmacht ausgestattet, für die Opfer – die sich vielleicht nicht trauen, das Haus zu verlassen und zum Gericht zu gehen – bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen können. Das hat sich bewährt, und daher haben wir es jetzt als Dauerrecht festgeschrieben, und ich freue mich, dass das in diesem Rahmen auch gelingen konnte. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie der Abg. Meinl-Reisinger.)

Zum Thema einfache Entschuldung, das Anwachsen von Schuldenbergen: Wir wissen, dass, wenn man schon einmal so weit ist, dass eine Exekution geführt werden muss, man meist nicht nur eine unbeglichene Schuld hat, sondern meistens mehrere. Sehr oft passiert es dann, dass die Schuldnerinnen und Schuldner eigentlich schon insolvent sind – nur wissen es die meisten nicht. Jetzt ist durch diese Verzahnung mit dem Insolvenzrecht die Möglichkeit geschaffen worden, dass es einfach schneller zu einem Insolvenzverfahren kommt. Das heißt: Wenn wir bereits wissen, dass der Schuldner oder die Schuldnerin offenkundig insolvent ist, dann bedeutet das auch, dass ein Kostenstopp und ein Zinsenstopp wirksam werden. Dadurch wird dieses typische Anwachsen eines Schuldenbergs verhindert, und durch dieses rechtzeitige Eingreifen wird auch eine nachhaltige Entschuldung erleichtert.

Die Verfahren sollen auch besser vorbereitet werden. Inwiefern ist das möglich? – Das wird möglich, indem den Schuldnerberatungsstellen Einsicht in bestimmte Exekutions­daten ermöglicht wird. Dadurch können die Schuldner ihre Verfahren und die Schuldner­beratungsstellen als Stütze die Verfahren auch wesentlich besser vorbereiten.

Es soll auch verhindert werden, dass zahlungsunfähige Schuldner an Gläubiger zurück­zahlen und diese Gläubiger dann die beglichene Schuld wieder zurückzahlen müssen, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Das heißt, diese komplexe und bürokra­tische Hürde ist jetzt durch diese Verzahnung genommen.

Zum Thema Gläubiger: Es geht auch um leichtere Rechtsdurchsetzung für Gläubige­rinnen und Gläubiger. Häufig ist es so, und das haben wir in der Praxis sehr oft beob­achtet, dass sich die Stellung eines Erfolg versprechenden Exekutionsantrages mangels Einblicks in die Vermögenssituation des Schuldners als sehr aufwendig und auch sehr schwierig gestaltet. Das heißt, man war in der Praxis auch immer damit konfrontiert, dass man mehrere Exekutionsanträge stellen musste, mehrere Verfahren führen musste, um die Forderung überhaupt eintreiben zu können.

Das soll nun für die Zukunft auch wesentlich erleichtert werden, denn es gibt jetzt einen Verwalter, einen sogenannten Vermögensverwalter, der schon im Vorhinein Ver­mögens­objekte des Schuldners ermittelt und dann auch verwerten kann. Das erleichtert die Forderungseintreibung insgesamt, erleichtert die Stellung eines Exekutionsantrages und vermindert natürlich für die Gläubiger in Zukunft den Aufwand dieser Rechts­durchsetzung. Das Stellen von mehrfachen Exekutionsanträgen wird jetzt endlich be­schränkt, und dadurch dauern auch die Verfahren nicht so lange, sondern werden, ganz im Gegenteil, beschleunigt.

Vielleicht auch eine Anmerkung zu der geäußerten Kritik, dass man jetzt in diesem Zusammenhang die Gebühren erhöht hat: Ja, das stimmt, die Gebühren wurden leicht erhöht – wenn ich es recht in Erinnerung habe, sind es um die 5 Prozent. Das hat aber auch einen Hintergrund: Die Masse an Exekutionsanträgen, die man stellen musste, fällt auf jeden Fall weg, denn es reicht meistens nur ein Antrag. Insofern ist für den Gläubiger insgesamt betrachtet die Zahlung oder die Gerichtsgebühr, die er leisten muss, wesentlich geringer, trotz dieser geringfügigen Erhöhung der Gerichtsgebühr.

In diesem Zusammenhang glaube ich schon, dass diese Gesamtreform des Exekutions­rechts ein sehr modernes Gesetz ist, das versucht, auch die Ansprüche eines gerechten Miteinanders von SchuldnerInnen und GläubigerInnen und auch die unterschiedlichen Interessenlagen zu berücksichtigen.

Es freut mich wirklich sehr und es freut auch die Beamtinnen und Beamten in meinem Haus sehr, dass diese Gesamtreform, diese umfassende Reform des Exekutionsrechts auch auf breite Zustimmung gestoßen ist, und ich hoffe sehr, dass es auch hier im Nationalrat eine breite Zustimmung zu diesem Vorhaben geben wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

12.31

Präsidentin Doris Bures: Nun erteile ich Frau Abgeordneter Ulrike Fischer das Wort. – Bitte.