12.31

Abgeordnete Mag. Ulrike Fischer (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für diese umfassende Reform des Exekutionsrechts bedanken. Sie steht ja auch im Regierungsprogramm – wenn ich mich recht erinnere auf Seite 25 –, und dass es eine so umfassende Reform geworden ist, ist, glaube ich, in der Rechtsanwendung für uns alle gut.

Einen Punkt möchte ich besonders herausgreifen – dieses Thema wurde schon ange­sprochen –: Gewaltschutz, Opferschutz. Gerade in der Pandemie ist uns immer wieder bewusst geworden: Wenn viele Leute sich zu viel und nicht zu wenig sehen, wenn alle drei Kinder zu Hause sind, wenn der Mann oder die Frau vielleicht arbeitslos wird, wenn es Situationen der Bedrängnis gibt, dann werden Opferschutzeinrichtungen, die Frauen­helpline angerufen, mit dem dringenden Ersuchen: Ich brauche Hilfe, ich kann nicht mehr! – Es kommt vielleicht auch zu Beschimpfungen, zu Drohungen, zu Gewalt.

Da ist es wichtig, dass eine Exekutionsordnung praktikable, einfache Maßnahmen vorsieht. Wir haben im Rahmen der Pandemie gesehen, dass sich eines bewährt hat, nämlich die Möglichkeit, dass nach einer Wegweisung – das heißt, dass eine Wohnung, ein Arbeitsplatz, ein Kindergarten nicht mehr betreten werden dürfen – das Gericht unbürokratisch aufgesucht werden kann, dass Opferschutzeinrichtungen direkt Kontakt mit dem Gericht aufnehmen, damit einstweilige Verfügungen zum Schutz der Opfer erlassen werden.

Frauen und Kinder können in so einer Situation oft die Wohnung nicht verlassen, des­wegen ist es ganz wichtig, dass man Möglichkeiten schafft, um sicherzustellen, dass Gewalt nicht passiert, dass nicht ein Stalker oder jemand, der gewaltbereit ist, dann vielleicht außerhalb der Wohnung auflauert, sondern dass diese Opferschutzein­richtun­gen, die sich jetzt in der Pandemie sehr bewährt haben, die Möglichkeit haben, mittels einer Vollmacht gemäß § 382f der Exekutionsordnung Anträge einzubringen.

Das hört sich jetzt so fad an, aber es ist in Wirklichkeit von großer Wichtigkeit für alle, die jemals in einer Ausnahmesituation waren oder die das von Freundinnen oder von Freunden kennen und wissen: Man ist in Gefahr und man will die Wohnung einfach nicht verlassen. Da hilft dieses Exekutionsrecht. Daher herzlichen Dank an unsere Ministerin und alle, die daran gearbeitet haben! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.35

Präsidentin Doris Bures: Zu diesem Tagesordnungspunkt ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit schließe ich die Debatte.

Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt werde ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses verlegen.