12.38
Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren hier unter anderem das Gerichtsorganisationsgesetz. Die Frage ist einmal: Sind auch normale Bürger vom Gerichtsorganisationsgesetz betroffen? – Klar: Ein Punkt darin ist die Einrichtung von neuen, zentralen Servicecentern, die nun für das ganze Bundesgebiet zuständig sein werden.
Ein Beispiel: Ein Pendler aus Oberwart, der einen langen Anreiseweg und wenig Freizeit hat, wird in Zukunft auch in Wien Anbringungen, Einbringungen in zivilrechtlichen Dingen vornehmen können, sei es die Scheidung betreffend – das ist wohl etwas Unerfreulicheres –, aber auch Auszüge aus Registern, aus dem Grund- oder Firmenbuch wird man dann als Pendler – natürlich nicht nur als Pendler, auch in dem Bereich, in dem man arbeitet, in dem man beschäftigt ist – erhalten können. Das kann auch eine Zeitersparnis für viele Bürgerinnen und Bürger bedeuten.
Allerdings hat das auch eine Vorgeschichte. Die Vorgeschichte ist, dass die Justiz, die Struktur, die Infrastruktur der Justiz in den Bundesländern ausgedünnt wurde, Bezirksgerichte sind aufgelassen und eingespart worden. Das war natürlich nicht bürgerfreundlich.
Die Sicherheitsbeauftragten werden nun auch gesetzlich fixiert. Das ist eine Praxis, die sich ja grundsätzlich bewährt hat. Allerdings stellt sich bei solchen Dingen, bei der Schaffung von Verantwortlichkeiten, ohne die Möglichkeit, zusätzliches Personal einzustellen, immer auch die Frage, ob dann einem Beschäftigten zu dem, was er eh schon alles macht, noch eine zusätzliche Aufgabe umgehängt wird. Da bin ich immer ein bisschen skeptisch.
Damit komme ich zum nächsten Punkt: Richter und Richterinnen der Bezirksgerichte sollen auch Aufgaben der internen Revision übernehmen. In § 78b Abs. 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes heißt es, dass zur Unterstützung des Visitators auch Richter und Richterinnen der Bezirksgerichte herangezogen werden können. Das ist eine Kontrollfunktion, dagegen ist nichts zu sagen, Leistung, Effizienz von Arbeit gehören kontrolliert. Es wird aber argumentiert, die Richter und Richterinnen hätten ja so viel Praxiserfahrung und das könne ja nur mit ihrer Zustimmung geschehen, dass sie eine zusätzliche Aufgabe bekommen – „jedoch ohne Anrechnung auf ihre Auslastung“.
Bei den Richtern und Richterinnen, mit denen ich in den letzten Tagen gesprochen habe, hat das einen Lachsturm ausgelöst. Gott sei Dank haben Richter und Richterinnen in Österreich ihren Humor noch nicht verloren. Die Personalsituation an den österreichischen Gerichten ist ja bekannt: Es gibt eine extreme Überlastung. Noch lacht man, aber das kann ja wohl nur ein Scherz sein – ehrenamtlich weitere Aufgaben an das Personal der Justiz zu verteilen, das schon mehr als ausgelastet und eigentlich überlastet ist.
Da besteht Handlungsbedarf, denn von den Gerichten bis zur Justizwache ist die Personalsituation extrem angespannt. Da gehört gehandelt. Besonders B- und C-Bedienstete sind äußerst schlecht bezahlt. Das heißt, in Zukunft wird es in dieser Situation eine Negativauslese bei der Anstellung von Bediensteten geben, denn: Wer tut sich diese Arbeit für so eine schlechte Bezahlung noch an?
Das heißt, die SPÖ sagt klar: Wir wollen keine Kosmetik, um Probleme der Justiz, insbesondere Personalprobleme, zu lösen. Es gehört zusätzliches Personal angestellt, personell aufgestockt, die Entlohnung, insbesondere der C- und B-Bediensteten, muss eine bessere werden, und die Arbeitsbedingungen gehören verbessert, insbesondere auch durch Einstellung qualifizierten Personals. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.42
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ragger. – Bitte.