12.52

Bundesministerin für Justiz Dr. Alma Zadić, LL.M.: Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte mich auch kurz zu dieser kleinen Novelle des Gerichtsorganisationsgesetzes zu Wort melden. Es ist zwar eine kleine Novelle, die aber sehr große Wirkung hat. Abgeordnete Jachs und Abgeordnete Prammer haben das auch schon ausgeführt.

Mir ging es in allererster Linie darum, dass wir es in der Justiz eines schaffen: die Justiz bürgernäher und bürgerfreundlicher zu machen, dass Menschen, egal wo sie leben, schneller und einfacher zu ihrem Recht kommen. Mit diesen Änderungen schaffen wir es, diesem Ziel ein Stück mehr gerecht zu werden.

Mit der Einrichtung zentraler Justizservicecenter an Gerichten und Staatsanwaltschaften ist es nun möglich, unabhängig davon, wo man sich gerade befindet, Anträge zu stellen, einfache Eingaben zu machen, Formulare einzubringen. Das war bis jetzt nicht möglich; bis jetzt musste man tatsächlich zu dem Gericht, das zuständig ist, gehen.

Dazu möchte ich betonen, dass trotz der Einrichtung dieser zentralen Servicestellen an Gerichten und Staatsanwaltschaften die schon bestehenden Justizservicecenter, die bereits eingerichtet wurden, selbstverständlich bestehen bleiben, denn sie haben sich bewährt, sie sind ein bewährtes Instrument für ein zeitgemäßes und auch effektives Bürgerservice.

Einen weiteren Punkt würde ich gerne herausgreifen, weil das, glaube ich, sehr, sehr wichtig ist, insbesondere wenn es um strafbare Handlungen gegen sexuelle Integrität und Selbstbestimmung geht: In diesen Verfahren sollen künftig Richterinnen und Richter zuständig sein, die eine spezielle Ausbildung erfahren haben. Wir wissen, wie sensibel diese Verfahren sind. Wir wissen, wie schwierig diese Verfahren für die Opfer von sexueller Gewalt sind. Deswegen ist es umso wichtiger, dass diese Verfahren besonders sensibel geführt werden. Durch diese Änderung ist es daher ab jetzt möglich, dass einzelne Richter, die speziell geschult sind, immer für diese Verfahren zuständig sind. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Generell möchte ich betonen, wie Sie beim letzten Tagesordnungspunkt gesehen haben, bei diesem Tagesordnungspunkt sehen, aber auch beim nächsten Tagesordnungspunkt sehen werden: Ich schaue immer darauf und prüfe jedes Gesetz dahin gehend, ob wir Möglichkeiten haben, die Situation von Opfern von Gewalt, von Opfern von häuslicher Gewalt, aber auch von Opfern von sexueller Gewalt zu verbessern, sie besser zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, schneller zu ihrem Recht zu kommen und sich nicht einer Retraumatisierung vor dem Gericht aussetzen zu müssen. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Vielleicht noch zu einem Punkt, den Abgeordneter Margreiter angeführt hat: Ich würde mir auch wünschen, dass wir keine Sicherheitsschranken bei Bezirksgerichten brauchen. Ich würde es mir wirklich wünschen. Die Realität ist aber eine andere. Wir haben ge­sehen, dass Richterinnen und Richter bedroht werden, insbesondere Familienrich­terIn­nen sind im Internet von sehr gezielter Androhung von Gewalt betroffen. Wir haben gesehen, dass tatsächlich auch etwas passieren kann. Es sind, wie Abgeordnete Jachs auch ausgeführt hat, Richter während ihrer Tätigkeit erschossen worden, und deswegen müssen wir diese Sicherheitsmaßnahme treffen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.55

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit schließe ich auch diese Debatte.

Ich frage die Frau Berichterstatterin, ob sie ein Schlusswort möchte. – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung verlege ich an das Ende der Verhandlungen über die Vorlagen des Justizausschusses.