13.07

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Liebe Kolle­ginnen und Kollegen! Wir haben jetzt zum Thema Gewalt an Frauen schon sehr viel gehört und dazu, was wir mit diesem Antrag vorhaben, nämlich in der Ausbildung von Richtern und Staatsanwälten dafür Sorge zu tragen, dass man diese Dimension des Lebens von betroffenen Frauen und Mädchen besser versteht und in das richterliche und staatsanwaltliche Handeln miteinbezieht.

Wir haben gehört, dass es so viele Frauenmorde gibt, wir kennen diese traurigen Zahlen, aber die Morde sind nur die Spitze des Eisbergs. Wir hatten allein im Jahr 2020 10 000 Anrufe bei der Frauenhelpline, es gab 11 000 Annäherungs- und Betretungs­verbote, und dass man diese Dimension sieht und in das Handeln miteinbezieht, dafür wird dieser Antrag Sorge tragen. Das heißt, dass man als StaatsanwältIn, als RichterIn versteht, was es bedeutet, wenn jemand in der eigenen Familie von Gewalt bedroht ist, welche Folgen es hat, sich dagegen zur Wehr zu setzen, was Traumatisierung bedeutet, wie man Aussagen interpretieren muss – meine Kollegin Prammer hat es schon gut erklärt. Das alles muss mitgedacht werden.

Viele Richter stehen auch in regelmäßigem Kontakt mit Opferschutzorganisationen, aber derzeit sind das eigentlich Eigeninitiativen. Durch diesen Antrag wollen wir das auch vertiefen.

Kollege Stefan hat gefragt: Ja, warum braucht man da jetzt einen Regierungsantrag? – Ich kann es Ihnen schon sagen: Der Antrag der Kollegin Yildirim hat ganz detailliert vorgegeben, wie das umgesetzt werden soll; wir meinen, die Form soll im Justiz­minis­terium überlegt werden. Es hat darin auch geheißen, dass eine gesetzliche Regelung geschaffen werden muss; wir sprechen von einem Element in der geplanten Neuge­staltung der Ausbildung – das ist eine Nuance anders. Und auch die Grevio-Empfeh­lungen werden wir sehr ernst nehmen, aber wir werden sie nicht eins zu eins umsetzen, weil sie Empfehlungen sind, und als solche wollen wir sie auch behandeln.

Ich glaube, dass man, wenn man über Gewalt an Frauen spricht, ein Thema nicht vergessen darf, und das ist die Situation von Migrantinnen in Österreich. Ich habe drei Zahlen beziehungsweise drei Gedanken dazu mitgebracht: Die EU-Grundrechteagentur sagt, dass Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund einem erhöhten Gewaltrisiko ausgesetzt sind.

Ich habe auch mit einer Richterin über den heutigen Tagesordnungspunkt gesprochen, und sie hat mir gesagt, dass das, was vor sieben, acht Jahren Einzelfälle waren, jetzt zum Standard geworden ist. Wir müssen dort hinschauen. Der ÖIF hat gemeinsam mit dem Roten Kreuz und FEM Süd ein Handbuch herausgebracht, es heißt „Gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“. Darin sprechen sie von einem erhöhten Vorkommen von ehrkultureller Gewalt, Zwangsheirat, Kinderehe, Mehrfachehe, Frauenhandel, FGM. Es heißt dort – ich zitiere –, dass Gewalt gegen Frauen mit Migrationshintergrund durch die jeweiligen Kultur- und Verhaltensregelungen, die von Generation zu Generation weiter­gegeben werden, legitimiert wird. – Zitatende. Der Verein Autonome Frauenhäuser sagt, dass sich die betroffenen Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund aus mehreren Gründen nur sehr schwer selber aus der Gewaltsituation befreien können.

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir diese Frage nicht tabuisieren. Das ist ein Wunsch, den ich an die Stadt Wien und die SPÖ, die heute mit diesem wichtigen Antrag in Vorlage gegangen ist, habe: Sie soll das bitte auch in die Stadt Wien mitnehmen – mit tatkräftiger Unterstützung der NEOS –, denn es geht um den Schutz von Frauen und Mädchen gegen Gewalt. Das ist ein Problem, das wächst, bei dem wir hinschauen müssen, bei dem wir helfen müssen. Mit diesem Antrag tun wir das, und darum auch ein ganz großer Dank an Sie, liebe Frau Justizministerin, dass Sie das so tatkräftig unterstützen! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Fischer und Rössler.)

13.11

Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau MMMag. Gertraud Salzmann ist zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.