14.41

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Zur Debatte steht der Bericht über die Tätigkeit des Rechnungshofes über das Jahr 2020. Wir haben Ihnen diesen Bericht Ende 2020 vorgelegt. Es ist dies ein Bericht, der umfassend Rechenschaft über unsere Arbeit ablegt. Es handelt sich um einen Bericht, mit dem wir zeigen, was unsere Schwerpunkte sind, und er stellt dar, dass der Rechnungshof in Zeiten der Pandemie voll leistungsfähig geblieben ist. Dafür gebührt der Dank den Prüferinnen und Prüfern des Rechnungshofes.

Wir haben sehr viele Prüfungen trotz all der Widrigkeiten erledigen können, Ihnen, dem Hohen Haus, vorgelegt, auch den Landtagen vorgelegt, und wir haben unsere Organisation weiterentwickelt. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich möchte mich auch bei Ihnen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof bedanken. Ich glaube, es wurde schon angesprochen: Ich denke doch, dass die Achse zwischen dem Parlament und dem Rechnungshof stimmt, und ich hoffe, dass Ihnen der Rechnungshof mit seinen Berichten auch wertvolle Inputs für die parlamentarische Kontrollarbeit geben kann und immer wieder gibt. Wir veröffentlichen ja nahezu wöchentlich Berichte.

Ich bedanke mich auch für Ihr Feedback in der Befragung zur Zufriedenheit der Abge­ordneten mit dem Rechnungshof, dafür, dass Sie sich die Mühe gemacht haben, die Fragen zu beantworten. Ihre Antworten sind sehr wertvoll für uns, auch für die zukünftige Ausrichtung unserer Arbeit.

Im Zuge dieser Debatte wurden schon zwei Punkte angesprochen, und ich möchte jetzt auf diese zentralen Punkte eingehen. Das war die Ausrichtung des Rechnungshofes im Zuge der Covid-19-Pandemie, und der zweite Punkt betrifft das Thema der Informations­freiheit; darauf möchte ich eingehen, weil dieser Gesetzentwurf ja mit einer Ausweitung der Kontrollrechte des Rechnungshofes einhergeht.

Ja, wir haben bereits im Frühjahr, nach Ausbruch der Covid-19-Pandemie, begonnen, den Prüfplan des Rechnungshofes anzupassen. Warum? – Weil die Hilfsmaßnahmen nicht nur finanziell relevant sind – aktuell machen sie rund ein Drittel der Auszahlungs­summe des Budgets aus –, sondern auch weil neue Fragestellungen und Risiken ins Zentrum der Politik gerückt sind. Wir sehen unsere Aufgabe da sehr verantwortungsvoll und haben damit das Prüfungsprogramm bereits auf zentrale Covid-19-Krisenbewälti­gungs­maßnahmen ausgeweitet.

Es wurde schon skizziert, dass wir eine Prüfung zu Struktur und finanziellem Umfang der Hilfsmaßnahmen gemacht haben, und zwar auf Bundes- und auf Landesebene, um eine Übersicht zu geben und Transparenz herzustellen. Diese Prüfung befindet sich im Stellungnahmeverfahren, wie auch die Prüfung zum Härtefallfonds, der von der Wirt­schaftskammer abgewickelt wird.

Wichtige Themenfelder stellen natürlich die Beziehung zwischen Bund und Ländern sowie die Funktionsfähigkeit des Staates in Krisenfällen dar. Ich gestehe zu, dass Krisen für alle – für den Staat und für die Gesellschaft – mit enormen Herausforderungen verbunden sind. Im Sinne eines Lerneffekts wollen wir aber in unserer Prüfung schauen, wie sich das Zusammenwirken von Bund und Ländern im Pandemiefall dargestellt hat.

Auch die Prüfung über die Bedeutung von Gesundheitsdaten für die Bewältigung der Pandemie ist eine wichtige Prüfung. Da geht es um die Aussagekraft der für das Gesundheitssystem wesentlichen Daten. Das werden wir uns anschauen.

Im Bundesrechnungsabschluss 2020 gehen wir auf die finanzielle Situation des Jahres 2020 und auf die Frage nach den Finanzierungsströmen innerhalb des Bundes­haushalts ein. Da spielt eben auch der Krisenbewältigungsfonds eine zentrale Rolle. Gerade in den vergangenen Tagen wurden ja wieder die finanziellen Mittel aufgestockt. Es soll eine Anpassung des Bundesfinanzgesetzes geben, und das hat Auswirkungen auf die zukünftige Schuldenentwicklung. Ich versichere Ihnen, dass das Schulden­mana­gement natürlich den Rechnungshof auch in den kommenden Jahren noch sehr stark beschäftigen wird.

Die Prüfungen, die wir in unserer Prüfstrategie haben, betreffen damit die großen Hilfsmaßnahmen. Sie betreffen die neu geschaffenen organisatorischen Einheiten zur Abwicklung dieser Maßnahmen, und sie betreffen Covid-Krisenbewältigungs­maßnah­men sowie Covid-Aspekte im weiteren Sinn, etwa im Bereich der Digitalisierung. Die Prüfungen zur Krisenfestigkeit und Funktionsfähigkeit der Verwaltungs- und Aufgaben­bereiche auf allen staatlichen Ebenen umfassen natürlich die Bereiche Gesundheit, Soziales und Pflege; das sind die hauptbetroffenen Bereiche.

Dem Rechnungshof ist ein qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen ein Anliegen, und das haben wir auch im Tätigkeitsbericht betont. In den letzten Wochen und Monaten ist auch das Impfen in den Fokus gerückt, und nun haben wir auch ein Prüfungsersuchen dazu erhalten, dem wir dann, sobald es prüfungstechnisch möglich ist, auch nachkom­men werden. Wir haben somit aktuell 23 Covid-Prüfungen im Laufen bzw. in Planung.

Was die Wirksamkeit des Rechnungshofes betrifft – das wurde auch angesprochen –, gibt es das Nachfrageverfahren. Da liegt der allgemeine Umsetzungsgrad bei knapp 80 Prozent. Wir haben jetzt auch eine qualitative Auswertung vorgenommen, um noch einmal auf zentrale Punkte Bezug zu nehmen. Ich möchte nur ein Beispiel hervorheben: Wir haben bereits im Jahr 2019 einen Bericht zur Arzneimittelbeschaffung für ausge­wählte Krankenanstalten in Salzburg und Tirol vorgelegt. Da haben wir schon auf die Lieferproblematik von Arzneimitteln in Österreich hingewiesen. Das heißt also, wir haben schon vor der Pandemie Handlungsbedarf aufgezeigt. Daher lohnt es sich, sich mit den Empfehlungen des Rechnungshofes auseinanderzusetzen.

Ich komme noch ganz kurz auf den Entwurf zum Informationsfreiheitspaket zu sprechen. Diesem Vorhaben stehen wir sehr positiv gegenüber, weil mit ihm auch mehr Kontrolle einhergeht. Es geht um eine generelle Informationsverpflichtung. Wichtig erscheint uns, dass das Informationsregister ein echtes Informationstool wird. Nicht ganz nachvoll­ziehen können wir, dass nicht börsennotierte Unternehmen der Informationsver­pflich­tung unterliegen, aber börsennotierte Unternehmen diese Verpflichtung nicht haben. Da sehen wir eine Ungleichbehandlung in puncto Informationsbereich.

Wir glauben auch, dass es, um den Anwendungsbereich des Informationsfrei­heitsge­set­zes klarzustellen, wichtig wäre, dass dem Rechnungshof gemeldet wird, welche Unter­nehmen es überhaupt gibt, an denen die Gebietskörperschaften mit 25 Prozent und mehr beteiligt sind, damit kein Zweifel in puncto Informationsverpflichtung, aber auch in puncto unserer Prüfzuständigkeit besteht.

Wir haben ebenso in Erinnerung gerufen, dass man bei dieser Gelegenheit auch die Kompetenzgrundlage für die Transparenzdatenbank miterledigen könnte. Was die Prüf­kompetenz des Rechnungshofes für Unternehmen mit 25 Prozent-Beteiligung selbst betrifft, so muss ich sagen, dass diese oft heftig bekämpft wird, oft auch mit unzulässigen Argumenten. Ich kann aber nur sagen: Aus Sicht des Rechnungshofes ziehen eben staatliche Beteiligungen auch besondere Kontroll- und Transparenzerfordernisse nach sich. Wir greifen ja nicht in eine inhaltlich unternehmerische Gestion ein, auch Landes­rechnungshöfe haben 25 Prozent-Beteiligungen in ihrem Prüfportfolio, da gibt es eben Unterschiede. Manche Dinge dauern länger – es gab im Österreich-Konvent schon eine grundsätzliche Einigung darauf, nun sind wir wieder einen Schritt weiter.

Wir kritisieren in diesem Zusammenhang die Ausnahme für börsennotierte Unternehmen und damit auch die Ausnahme der Flughafen Wien AG, weil diese ja gerade im Jahr 2009 der Prüfkompetenz des Rechnungshofes unterliegen sollte. Es handelt sich dabei um rund 400 Unternehmungen, insbesondere aus dem Bereich der Daseins­vor­sorge wie Wohnbau, Gesundheit, Soziales, Energie und Verkehr, aber auch aus dem Bereich Forschung und Wissenschaft.

Wie gesagt, es sind Minderheitsbeteiligungen, aber es besteht ein öffentliches Inter­esse – denn sonst würde sich der Staat nicht daran beteiligen. Natürlich erfordert das einen zusätzlichen budgetären Mehrbedarf für den Rechnungshof.

Zwei weitere Punkte haben wir in unserer Stellungnahme angemerkt. Ein Anliegen wurde schon in vergangenen Perioden zwischen den Rechnungshofsprecherinnen und -sprechern diskutiert: die Verkürzung der Stellungnahmefrist für den Rechnungshof. Aufgrund der Informationsfreiheit gibt es eine vierwöchige Frist, bei uns beträgt die Stellungnahmefrist drei Monate – wir glauben, es gibt keinen Einwand dagegen, diese auch zu verkürzen.

Um bei der Einkommenserhebung die Managerbezüge darstellen zu können, würden wir uns vorstellen, dass sich dieser Bericht auf alle öffentlichen Unternehmungen, die der Rechnungshofkontrolle unterliegen, erstrecken könnte und dass man da auch auf die Daten der Statistik Austria zurückgreifen sollte.

Ja, und zum Abschluss: Natürlich fehlt der zweite Teil, das sind die Prüfungsrechte nach dem Parteiengesetz, da warten wir noch auf die Umsetzung.

In diesem Sinne hoffen wir, dass sich durch ein umfassendes Kontroll- und Trans­parenzpaket die Stellung Österreichs im internationalen Transparenzranking verbessern kann. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

14.52

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Abgeordneter Laurenz Pöttinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.