15.33

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was Sie jetzt gerade sehen konnten, war leider kein Lehr­stück in Verfassungsrecht, sondern eine absolute Nullnummer. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte Ihnen, sehr geehrter Herr Kollege, nicht Unfähigkeit oder Unwissenheit vorwerfen, sondern ich glaube, Sie handeln hier im parteipolitischen Auftrag, einen missliebigen Abgeordneten durch das Magistrat verfolgen zu lassen.

Ich bin ein leidenschaftlicher Kämpfer für die parlamentarische Immunität, ein leiden­schaftlicher Kämpfer für die Demokratie und die Meinungsfreiheit in diesem Land, und diese kann nur geschützt werden, indem Abgeordnete, die für die Österreicherinnen und Österreicher hier im Hohen Haus ihre Stimme erheben (Zwischenrufe bei den Grünen) und für die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher kämpfen, vor der Ver­folgung durch die Regierung geschützt sind. (Beifall bei der FPÖ.)

Immer wieder wird angenommen, dass der Abgeordnete geschützt wäre: Das ist nicht richtig, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch zu Hause vor den Bildschirmen. In Wahrheit ist dieser Vertretungskörper geschützt. Dieses Parlament, das Gesetze beschließen muss, ist geschützt davor, dass die Regierung sich vielleicht durch Fest­nahmen eine Mehrheit erkauft, beziehungsweise davor, dass die Justiz für die Regierung eine Mehrheit durchsetzt. Davor ist dieses Hohe Haus geschützt.

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren von ÖVP und Grünen, unterliegen Sie einem doppelten Irrtum. Sie könnten nämlich sogar das, was Sie wollen, nämlich eine Verfolgung des Abgeordneten Kickl, durchsetzen und trotzdem den politischen Zusammenhang bejahen. Dass dieser politische Zusammenhang zu bejahen ist, sieht ja, glaube ich, jeder mit freiem Auge: Er hat bei einer Veranstaltung des Freiheitlichen Parlamentsklubs die Coronamaßnahmen abgelehnt, und es ist unsere Linie, dass wir sagen, die Zweckmäßigkeit dieser Coronamaßnahmen ist empirisch nicht bewiesen, wissenschaftlich nicht belegt, wir lehnen sie ab. Es ist daher ganz klar, dass da ein politischer Zusammenhang besteht.

Trotzdem hätten Sie den politischen Zusammenhang bejahen – wie es richtig gewesen wäre, das hätte der Immunitätsausschuss machen können – und ihn trotzdem ausliefern beziehungsweise einer Auslieferung zustimmen können. Dann hätten Sie Ihr Ziel trotz­dem erreicht und es wäre vielleicht auch noch halbwegs richtig gewesen.

Die Grünen, die ja normalerweise als die großen Verfechter der Meinungsfreiheit auf­treten, werden nachher vielleicht von diesem Pult aus sagen, dass es auch positive Beispiele gibt, Beispiele für Leute, die durch die parlamentarische Immunität sehr wohl hätten geschützt werden sollen, wie zum Beispiel Herr Vouk – der eine oder andere mag ihn noch kennen –, der gegen die Geschwindigkeitsregelungen verstoßen hat, weil er die einsprachigen Ortstafeln in Kärnten nicht haben wollte. Da hätten die Grünen sofort zugestimmt und gesagt, das sei von der parlamentarischen Immunität umfasst.

Ich glaube nicht, dass Herbert Kickl Unschuldige gefährdet hat, denn die, die sich in seiner Nähe aufgehalten haben, haben, glaube ich, alle genau gewusst, was sie tun. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Sie stellen die Prinzipien der parlamentarischen Immunität auf den Kopf, aber Sie geben uns damit die Möglichkeit, stellvertretend für die vielen Österreicherinnen und Öster­reicher aufzuzeigen, dass diese Coronamaßnahmen verfassungswidrig sind, und den Verfassungsgerichtshof dazu anzurufen. Da der Verfassungsgerichtshof schon ein paar Mal die Maskenpflicht als verfassungswidrig abgelehnt hat, werden wir, glaube ich, auch in diesem Fall obsiegen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.37

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Bürstmayr. – Bitte.