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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Brandstätter, ich darf Sie darauf hinweisen, dass Sie nach § 101 GOG-NR zur Sache gerufen werden. Wenn Sie statt zu einem Gegenstand – der Anfragebeantwortung im Rahmen des Interpellations­rechts – vom Untersuchungsausschuss bis hin zu allen möglichen anderen Dingen sprechen, dann steht es dem vorsitzführenden Präsidenten zu, Sie zur Sache zu rufen. Das darf ich Ihnen ganz deutlich sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

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Kollege Scherak hat sich zur Geschäftsordnung zu Wort gemeldet. Zuerst schließe ich aber die Kurzdebatte ab und bedanke mich beim Herrn Bundeskanzler und beim Herrn Staatssekretär.

Bevor ich die Verhandlungen zur Tagesordnung wieder aufnehme, erteile ich Herrn Abgeordneten Scherak das Wort zur Geschäftsordnung. – Bitte.

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