16.11

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Geschätzte Österreicherinnen und Öster­reicher! Eingangs darf ich klarstellen – und Kollege Matznetter hat schon einiges Rich­tiges dazu gesagt –: Wir erhöhen heute nicht die Investitionsprämie an sich. Die Unter­nehmer erhalten durch den heutigen Gesetzesbeschluss keinen Cent mehr. Wir verlän­gern heute auch nicht, wie dringend erforderlich, die Antragfrist zur Geltendmachung der Investitionsprämie. Wir korrigieren heute lediglich zum dritten Mal das Investitions­prämien­gesetz und die zugrunde liegenden Vorbelastungen, weil die Regierungs­parteien ­nicht in der Lage sind, ordentlich zu budgetieren. Das ist aber nichts Neues. Das haben wir heute schon beim Bundesfinanzgesetz erlebt. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf kurz auf die entsprechende Chronologie eingehen: Im Juli 2020 haben wir hier im Hohen Haus das Investitionsprämiengesetz beschlossen. Damals schätzte die Bun­desregierung die erforderlichen Budgetmittel auf 1 Milliarde Euro. Sämtliche Opposi­tionsparteien kritisierten bereits damals die Unterdotierung des Budgetansatzes. Das Wifo ging bereits damals von fiskalischen Kosten bis zu 4,6 Milliarden Euro aus. Bereits zweieinhalb Monate später haben wir dann im Hohen Haus die Erhöhung auf 2 Milliarden Euro beschlossen und wieder nach zweieinhalb Monaten haben wir im Hohen Haus die Erhöhung auf 3 Milliarden Euro beschlossen. Heute beschließen wir eine Erhöhung auf 7,8 Milliarden Euro – eine 780-prozentige Steigerung der Budgetkosten innerhalb von zehn Monaten, und zwar ohne, dass die Unternehmer einen Cent mehr erhalten. Das ist wirklich ein Kunststück. (Beifall bei der FPÖ.)

Kurioserweise erhöhen wir die Budgetkosten auf 7,8 Milliarden Euro, obwohl die Geset­zesmaterialien nur von 5 Milliarden Euro effektivem Liquiditätsbedarf sprechen. Das heißt, sicherheitshalber beschließen wir jetzt sogar schon Budgetvarianten – aber sicher nicht mit der FPÖ.

Was aber dringend erforderlich wäre, das negiert die Bundesregierung: Wir brauchen eine Verlängerung der Fristen im Investitionsprämiengesetz. Dadurch könnte man sicherstellen, dass auch diejenigen in den Genuss von Investitionsprämien kommen könnten, die wirklich Investitionen tätigen, die sie vorher eben noch nicht geplant hatten. Derzeit haben wir nämlich fast nur Mitnahmeeffekte, die zwar auch positiv sind, aber wir wollen ja die Unternehmer zu wirklichen Neuinvestitionen anregen. (Beifall bei der FPÖ.)

Abschließend darf ich noch festhalten: Das Investitionsprämiengesetz ist ein Muster­beispiel für schlechte Legistik, sowohl formell als auch materiell. Nur eine Abarbeitung der Investitionsprämienanträge durch die Finanzämter wäre vernünftig gewesen, und zwar in Form einer unbefristeten steuerlichen Investitionsförderung, in engster Anleh­nung an die Forschungsprämie, mit Rechtsanspruch und entsprechenden Rechtsschutz­möglichkeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

16.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Götze. – Bitte.