17.51

Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher vor den Monitoren! Kollege Wurm hat die Novelle des Wohnungsgemein­nützig­keitsgesetzes angesprochen. Warum wir dem Antrag unter Tagesordnungspunkt 14 nicht zustimmen, ist ganz klar und knapp erklärt: Dieses Gesetz wurde erst vor Kurzem in Kraft gesetzt und ermöglicht eben im gemeinnützigen Wohnbau die Bevorzugung von Inländern und Gleichgestellten, und es erschließt sich uns nicht, warum wir jetzt schon eine Evaluierung und eine Verschärfung dieses Gesetzes machen sollen. Das ist nicht notwendig und auch sozial- und integrationspolitisch nicht sinnvoll.

Den Gemeindebau betreffend haben wir bei Tagesordnungspunkt 13 umfassend darü­ber diskutiert, wo die verfassungsrechtliche Kompetenz liegt. Diese liegt bei den Län­dern, sie liegt bei den Gemeinden, aber grundsätzlich sagen wir auch, wir bevorzugen schon Regelungen im Bereich des Wohnens, die positiv in die Integrationspolitik wirken. Insofern kann man auf der Ebene der Länder und der Gemeinden sehr wohl eine Anleihe an der WGG-Novelle nehmen.

Bei Tagesordnungspunkt 15 geht es um den Entschließungsantrag zum Aktionsplan für Integration und Inklusion 2021–2027 der EU-Kommission. Auch da sehen wir abermals keine Grundlage, unsere Zustimmung zu geben. Die österreichische Integrationspolitik orientiert sich ja weiterhin am Prinzip Integration durch Leistung und dem Grundsatz fördern und fordern. Auf diesen Grundlagen beruht auch der Aktionsplan der Europä­ischen Kommission. Zunächst ist in diesem Aktionsplan festgehalten, dass es eine inklusive Integration von Menschen mit Migrationshintergrund braucht, diese Anstren­gun­gen machen müssen, aber auch die Aufnahmegesellschaft gefordert ist. Das ist in Summe ein wichtiger Punkt und deckt sich eben mit der heimischen Integrationspolitik.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In der Integrationspolitik sind und bleiben in erster Linie die Mitgliedstaaten und somit wir als Österreich inhaltlich zuständig. Jegliche Form der Harmonisierung auf EU-Ebene ist jedenfalls ausgeschlossen, denn die EU kann kompetenzrechtlich nur unterstützend tätig werden. Diese Unterstützung, die in diesem Plan festgelegt ist, ist nicht linear, sondern wird entsprechend dem Ausmaß der zu erbringenden Integrationsleistung gewährt.

Wir wissen, Österreich hat seit der Flüchtlingskrise 2015 überdurchschnittlich viele Migranten und Migrantinnen und anerkannte Flüchtlinge aufgenommen. Deshalb stünde gemäß diesem Plan Österreich auch ein Mehr an EU-Förderungen zu, und deshalb wäre es nicht sinnvoll, diesem Plan nicht beizutreten. Wir würden so auf Mittel verzichten, die Österreich dafür einsetzen kann, in Projekte zu investieren, um die Integration voranzu­treiben und Parallelgesellschaften zu verhindern. (Beifall bei der ÖVP.)

17.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Schrangl. – Bitte.