18.04

Abgeordneter Mag. Felix Eypeltauer (NEOS): Ja, Frau Kollegin Tomaselli, liebe Nina, du hast völlig recht: 1 Prozent der Lohnsumme fließt in die Wohnbauförderbeiträge. Es wäre halt schön, wenn dieses 1 Prozent der Lohnsumme auch wirklich direkt in die Wohnbauförderung fließen und nicht in manchen Länderbudgets versickern würde. (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf der Abg. Steinacker.)

In dem angesprochenen Positionspapier der Europäischen Union – es geht mir um TOP 15, den Antrag des Kollegen Schrangl – zum Thema Housing steht wörtlich: „Access to adequate and affordable housing is a key determinant of successful integration.“ Das ist eine Tatsachenfeststellung, die ist unbestreitbar, und, liebe Kollegen von der FPÖ, evidentermaßen richtig. Egal, ob autochthoner Österreicher und auf der Straße lebend oder Zuwanderer: Man braucht ein Dach über dem Kopf, eine Wohnung, das braucht einfach der Mensch. Das ist ein Fakt.

Kollege Schrangl von der FPÖ will jetzt, dass sich unsere Bundesregierung offiziell gegen eine Tatsachenfeststellung richtet. Das kann ja wohl nicht dein Ernst sein. Es hat mich aber nicht sehr gewundert, weil Kollege Wurm im Konsumentenschutzausschuss beispielsweise immer wieder Dinge fordert wie: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Inflation zu verbieten. – Das macht ja auch keinen Sinn.

Aber gut, zurück zu dir, Kollege Schrangl. Du schreibst: „Erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft muss eine Vorbedingung für den Zugang in den sozialen Wohnbau sein. So werden Integrationsanreize geschaffen“. Ich sehe es andersrum: Ich glaube, die Tatsache ist, ohne ein Dach über dem Kopf kann man sich nicht integrieren. Wie gesagt: Egal, ob man autochthoner Österreicher ist und auf der Straße lebt oder ob man Zuwanderer ist – das geht einfach nicht.

Dann gibt es einen zweiten Antrag von der FPÖ, laut dem die Bundesregierung evalu­ieren soll, ob und wie die Länder geförderte Wohnungen vergeben. Und es gibt einen dritten, laut dem die Bundesregierung evaluieren soll, ob sie Wiener Wohnen beauf­sichtigen kann.

Das kann man schon beantragen, geht halt rechtlich beides nicht. Das weißt du auch, Philipp. Das geht verfassungsrechtlich nicht, das wurde vorhin schon ausgeführt. Wir NEOS waren immer der Meinung, dass der Bund die Aufsicht über die Gemeinnützigen haben sollte, daher kann ich dem Gedanken nahetreten, dass er grundsätzlich beauf­sichtigt, aber man kann hier nicht Wiener Wohnen herausgreifen und das bei anderen Wohnbauvereinigungen und -aktivitäten nicht tun.

Ja, man kann das alles beantragen, wenn es um die Show geht, inhaltlich macht es halt leider wirklich wenig Sinn. (Beifall bei den NEOS.)

18.07

Präsidentin Doris Bures: Ein zweites Mal zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Peter Wurm. – Bitte.