18.13

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Damen und Herren! Der Rechnungshof überprüfte die Entwicklung und die Rahmenbedingungen der E-Mobilität für die Jahre 2012 bis 2017.

Bereits im Jahr 2010 sah die Energiestrategie Österreichs die schrittweise flächen­deckende Einführung der E-Mobilität vor. Als Zielwert waren damals 250 000 zweispu­rige E-Fahrzeuge bis zum Jahr 2020 vorgesehen. Da bis Ende 2019 nur rund 40 200 zweispurige E-Fahrzeuge von insgesamt rund fünf Millionen Fahrzeugen zugelassen waren, muss man leider von einer klaren Zielverfehlung sprechen.

Insgesamt ist die Entwicklung im heurigen Jahr sehr interessant. Warum? – Gab es im Vorjahr in der Zeit von Jänner bis April rund 3 000 Neuzulassungen von E-Fahrzeugen, so stieg dieser Wert im Jahr 2021, also heuer, auf über 9 000. Das heißt also, wir sprechen hier von einer Verdreifachung im heurigen Jahr und insgesamt bereits von 10,5 Prozent aller Neuzulassungen von E-Pkws.

Mit rund 9 400 E-Autos führt Niederösterreich das Ranking vor Oberösterreich mit rund 8 300 an. Kritisch hat der Rechnungshofbericht die Vorbildwirkung des Bundes in dieser Frage ausgewiesen: Ende 2017 gab es 6 750 Dienstautos, davon waren nur zwölf E-Fahrzeuge.

Festgehalten im Rechnungshofbericht ist auch der Anteil von rund 46 Prozent der Ge­samtemissionen, das heißt also – wir haben heute schon von 23 Prozent im Gebäude­bereich gehört –, dass der Verkehrsbereich mit Sicherheit der emissionsstärkste Sektor ist. Auch bei den Treibhausgasemissionen wurde der Zielwert 2020 im Sektor Verkehr von rund 21,7 Millionen Tonnen nicht erreicht.

Auch der Förderungsbereich wurde im Bericht durchleuchtet. E-Mobilität wurde direkt in Form von Zuschüssen und auch indirekt durch Steuerbegünstigungen gefördert. In den Jahren 2012 bis 2017 flossen rund 97 Millionen Euro direkt in die E-Mobilität. Im Jahr 2017 weist der Rechnungshofbericht durch die Befreiung von der Normverbrauchs­abgabe bei der Anschaffung eines E-Pkws eine Reduktion des Steueraufkommens von rund 1 Million Euro aus, hingegen betrug die Direktförderung in diesem Jahr nur rund 22 Millionen Euro. Dieser förderbare Bereich umfasste neben der Anschaffung von E-Fahrzeugen auch die Ladeinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Bewusst­seins­bildung und Information.

Ein Blick auf die E-Ladepunkte in Österreich zeigt, dass wir rund 8 000 öffentlich zugäng­liche Ladepunkte haben, rund 2 400 davon befinden sich in Niederösterreich.

Eine klare Feststellung des Rechnungshofes gab es auch zum Thema Umweltwirkung: Eine deutliche Reduktion der Treibhausgasemissionen zeigen nur rein batterie­betrie­bene Fahrzeuge, also Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride bewirken gegenüber Ver­brennungsmotoren nur eine relativ geringe Reduktion der Treibhausgasemissionen.

Sehr geehrte Damen und Herren, zusammenfassend gab der Rechnungshof noch folgende Empfehlungen ab: Zum einen geht es immer um die Evaluierung und Festlegung des Beitrages der E-Mobilität zur Erreichung der Klimaschutzziele, also auch hier eine klare Zielfestlegung. Auch was die neu zugelassenen emissionsfreien Fahr­zeuge betrifft, fordert der Rechnungshof eine Zielfestlegung für das Jahr 2030, eine verstärkte Nutzen-Kosten-Untersuchung zu den gesetzlichen Maßnahmen und letztendlich eine kundenfreundliche Ausgestaltung der Ladestellen.

Sehr geehrte Damen und Herren, an diesem Bericht sehen wir, dass es noch viel zu tun gibt, um der E-Mobilität den notwendigen Stellenwert in unserem Land zu geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.18

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Ruth Becher zu Wort. – Bitte, Frau Abgeordnete.