11.33

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, genau das machen wir, wir beschließen heute die Begleitgesetze für die Europäische Staatsanwaltschaft. Ich bin ganz anderer Meinung als mein Vorredner, ich finde, das ist ein wirklich wichtiger, guter und ganz richtiger Schritt, den wir hier gehen.

Es sind sich ja alle – sowohl diejenigen, die europaskeptisch sind, als auch diejenigen, die für eine verstärkte Zusammenarbeit sind – einig, dass eines der größten Probleme, die es gibt, jenes ist, dass Fördermittel und Mittel, die die EU zu vergeben hat, miss­bräuchlich verwendet werden.

Genau dafür soll die Europäische Staatsanwaltschaft zuständig sein. Sie soll eine zen­trale, von der EU eingerichtete, aber unabhängige Behörde sein, die diese Strafverfol­gung koordiniert. Das Wichtige bei dieser Behörde ist genau das, was mein Vorredner angesprochen hat: Sie unterliegt nicht der Kontrolle der Mitgliedstaaten. Im Übrigen ist das etwas ganz Wichtiges für jegliche Staatsanwaltschaft: Sie soll unabhängig sein und nicht kontrolliert werden. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Die Kontrolle des Handelns der Staatsanwälte übernehmen die Gerichte. Staatsanwälte sind Ermittlungs- und Anklagebehörden und als solche verfolgen sie Straftaten und brin­gen sie vor ein unabhängiges Gericht, und die unabhängigen Gerichte entscheiden über dieses Handeln. Das ist wichtig und, bitte, ein sehr wesentliches Prinzip, das wir uns immer wieder vor Augen halten sollten.

Unabhängig davon wird die zentrale Europäische Staatsanwaltschaft auch mit öster­reichischen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten beschickt. Ein Mitglied ist direkt vor Ort am Sitz in Luxemburg, zwei sitzen in Österreich, und sie handeln natürlich nach staatlichem Strafrecht. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt: Sie handeln nach dem Recht, das hier im Mitgliedstaat gilt.

Etwas Interessantes, was man sich vielleicht anschauen könnte, ist, wie die Europäische Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Besonderheit das Modell für die Weisungsspitze ge­wählt hat. Vielleicht könnten wir das ein bisschen beobachten und mitnehmen. Das könnte etwas sein, wovon man einzelne Anhaltspunkte vielleicht auch zu uns mitnehmen könnte. Dort liegt die Weisungsspitze bei den Kammern. Das ist natürlich der Beson­derheit von europäischen Institutionen geschuldet, aber man kann sich zumindest ein­mal anschauen, wie es funktioniert. Ansonsten ist es, wie gesagt, sehr, sehr wichtig, dass man für die Korruptionsbekämpfung und für die Bekämpfung von Missbrauch von EU-Geldern wirkungsvolle und zentrale Maßnahmen setzen kann, und das machen wir mit der Europäischen Staatsanwaltschaft. (Beifall bei den Grünen.)

11.36

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Yildirim. – Bitte.