16.36

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte vielleicht noch auf den vorigen Tagesordnungspunkt zurückkommen. Ich habe mich da nicht zu Wort gemeldet, weil man das eigentlich auch bei diesem Punkt mitbehandeln kann. Der Herr Präsident ist mir nicht böse (in Richtung Präsident Sobotka), wenn ich noch ein paar Worte sage, denn es hat beim vorigen Punkt ohnehin niemand zur Sache gesprochen. Er wird mir das jetzt hoffentlich nicht vorwerfen.

Weil wir gerade bei Menschenrechten sind: Es ist schon zu beobachten, dass, wenn jemand, der zufälligerweise aus der ÖVP kommt, für ein Präsidentenamt nominiert wird, der gefeiert wird, als ob er schon gewählt worden wäre. Es sagt ja keiner, dass er de­signierter Präsident oder Kandidat ist, sondern er wird schon als Präsident begrüßt, ihm wird schon als Präsident gratuliert (Zwischenruf der Abg. Kugler), dabei ist erst im Juni die Sitzung, in der er gewählt wird. Ich gratuliere ihm einmal zur Nominierung und hoffe, dass er gewählt wird, weil es ja höchst peinlich wäre, wenn es nicht passieren würde, dass er Präsident wird – das wäre dann für alle eine schlimme Sache.

Wenn jemand von der ÖVP für ein Amt designiert ist, bekommt er es in der Regel auch am Ende, und das ist vielleicht etwas – das kann man auch so festhalten – fast Typi­sches, man braucht dazu ja schon fast keine Wahlen mehr. Ich sage jetzt gar nicht, was da im Vorfeld alles passiert ist. Ich gratuliere ihm auch dazu, dass er nach stundenlanger Diskussion über Kandidaten dann zufälligerweise um Mitternacht – sage ich jetzt über­spitzt formuliert – eine Powerpoint-Präsentation für seine Kandidatur mitgehabt hat und am Ende alle ihn vorgeschlagen haben (Beifall bei der FPÖ), ganz maßgeblich sechs Landesverbände; der Wiener Skiverband und der Burgenländische Skiverband waren sicher ganz ausschlaggebend dafür, dass er dann auch nominiert worden ist.

Wie gesagt, Sie sind nominiert. Parteifunktionen schließen einen meiner Meinung nach nicht von anderen Ämtern, die man übernimmt, aus. Wenn Sie das Mandat niederlegen, ist das gut und richtig und auch Ihre Entscheidung – das ist so, das nehmen wir zur Kenntnis. Wir hoffen, dass die Parteipolitik im Sport weniger Platz greift. Der Bereich ist ohnehin überlastet – man braucht sich nur anzuschauen, wie unsere politischen Dach­verbände organisiert sind. Da könnte man einiges zurückfahren, Herr Bundesminister, das wäre eigentlich eine Aufarbeitung für einen Bericht.

Ansonsten verstehe ich nicht, dass man das so abfeiert. Man verliert gar kein Wort da­rüber, dass in Wirklichkeit seit 15 Monaten oder länger organisierter Sport gar nicht statt­findet. Es wird also ein dünner Bericht des Vorjahres, den der Herr Bundesminister vor­legt, denn man muss sich ja einmal auf der Zunge zergehen lassen, dass man in der größten Gesundheitskrise, wie es ja immer beschrieben wird, den organisierten Freiluft­sport verbietet – das muss einem einmal einfallen – und glaubt, dass man damit bei un­serer Jugend vielleicht immunstärkend wirkt oder gesundheitspolitisch etwas ähnlich Gu­tes bewirkt.

Ich halte das für einen falschen Weg. Diese Rechnung, die wir da aufgemacht haben, wird uns in den nächsten Jahren präsentiert werden, wenn es darum geht, wie gesund unsere Jugend ist, die jetzt fast zwei Jahre keinen effektiven Sport betreiben konnte. (Zwischenruf des Abg. Strasser.) Da werden wir hoffentlich nicht böse überrascht wer­den.

Zum Antrag selbst: Wir werden ihm zustimmen, selbstverständlich sind wir – das haben wir auch im Ausschuss schon gesagt – dafür, dass sich der Herr Bundesminister weiter­hin dafür einsetzt, dass den Menschenrechten auch in Sportbelangen zum Durchbruch verholfen wird.

Zu Katar: Das ist alles tragisch, das stimmt schon, diese Kritik teilen wir auch grund­sätzlich, aber als selbst sportaktiver Mensch sage ich, neben allen menschenrechtlichen Defiziten hat in Katar eine Fußballweltmeisterschaft überhaupt nichts verloren. Das ist nämlich kein Land, das entsprechende Voraussetzungen dafür mitbringt, weder klima­tisch in dieser Zeit, noch waren sie auf das Ganze vorbereitet.

Ich glaube eher, dass das ein großer Korruptionsfall gewesen ist und man ziemlich viele Geschäfte gemacht hat mit sehr, sehr vielen, die dann immer behaupten, ehrenamtlich unterwegs gewesen zu sein. Da muss man ein wenig aufpassen.

Wenn wir den menschenrechtlichen Standard sehr hoch ansetzen würden – ich würde es mir wünschen –, dann könnte außerhalb von Europa und vielleicht noch ein paar an­deren Ländern, und da auch nur in Teilen von Europa, nirgends mehr eine Sportgroßver­anstaltung stattfinden. Wir haben zum Beispiel bei der Ausrichtung der Olympischen Spiele in China nicht so viel Zinnober gemacht. Weil China eine ganz andere Wirtschafts­macht ist, hat sich jeder relativ ruhig verhalten. (Zwischenrufe bei den Grünen.) Vielleicht sollte man das auch einmal erwähnen, dass man nicht immer nur dann laut ist, wenn es um Länder geht, die sich wenig bis gar nicht wehren können, sondern das muss dann für alle gelten. Kritik muss überall gleichgewichtig ankommen, wenn es eine zu üben gibt.

Neu ist mir, wenn mir vorgeworfen wird, und das war ein bissel untergriffig, nur einer wäre im Ausschuss gewesen – wir waren schon vollzählig dort, ich war ja auch dort! Das können Sie zwar behaupten, aber es stimmt nicht. Ich pfeife auf die tatsächliche Berich­tigung, aber man sieht, wie Sie aufpassen, wenn es um Inhalte geht.

Neu ist mir auch, dass es eine Malariaimpfung gibt, wie die Kollegin gesagt hat. (Zwi­schenruf der Abg. Prammer.) Also wenn Sie die schon haben und die auch in manchen Ländern erzwungen werden kann – ich kenne keine Malariaimpfung, ich glaube, es gibt diese auch noch nicht. Daher war es ein schlechtes Beispiel, Frau Kollegin.

Jetzt komme ich zu unserem Antrag. Wir wollen eine Ergänzung zu dem Gesamtantrag und das weiter gefasst haben, weil es ein aktuelles, akutes Problem gibt. Ein Impfzwang ist eine Angelegenheit der Menschenrechte, sonst würde sich nämlich die Parlamenta­rische Versammlung des Europarates nicht schon seit über einem Jahr damit befassen und auch eine Resolution verfasst haben, dass ein Impfzwang Diskriminierung bedeutet. (Beifall bei der FPÖ.)

Das wollen wir schon hervorheben, ich möchte das nur an dieser Stelle vermerkt haben. Wir sind dezidiert gegen einen Impfzwang, sei er direkt oder auch indirekt. Es ist je­dermanns und jederfrau eigene Sache, sich impfen zu lassen, und es darf auch keinen Einfluss im Sport haben, dass man dadurch direkt oder indirekt ausgeschlossen werden kann. Daher wollten wir eine Ergänzung haben, die niemandem gefallen hat.

Ich bringe daher unseren Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Wahrung der Menschenrechte – keine Zwangsimpfung für Sportler“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert,

- sich für ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen in Österreich im Zusammen­hang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen insbesondere bei Sportver­anstaltungen einzusetzen;

- die Initiative Finnlands auf Ebene der Sportministerinnen und -minister zu unterstützen, wonach die Europäische Kommission darauf hinwirken soll, dass Gastgeberstaaten von internationalen Sportgroßveranstaltungen die Menschenrechte einhalten und daher Zwangsimpfungen bei Sportveranstaltungen nicht zulassen;

- sich auch im Rahmen des Europarats für eine Stärkung eines menschenrechtsba­sierten Ansatzes in der (europäischen) Sportpolitik einzusetzen, bei dem Zwangsimpfun­gen keine Chance haben;

- sich des Weiteren auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Schritte gesetzt werden, damit internationale Sportorganisationen dementsprechende sichtbare Ent­scheidungen treffen.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Das ist in Zeiten wie diesen, glaube ich, ein notwendiger Antrag, um Menschen nicht vom Sport abzuhalten, auch nicht vom Profisport abzuhalten und da nicht Diskriminie­rungen zu schaffen, die wir insgesamt nicht wollen.

Letztlich gebe ich meiner Hoffnung Ausdruck, dass wir im Sportbereich weiterhin gut zusammenarbeiten, noch besser als bisher. Herr Minister, es ist gut und wichtig, dass es informelle Besprechungen der Sportsprecher mit Ihnen gibt, dagegen ist überhaupt nichts zu sagen. Aber wenn es um parlamentarische Belange geht, dann werden Sie als alter Parlamentarier verstehen, dass wir permanent darauf insistieren werden, dass in der Sportpolitik hier im Hohen Haus die Debatten zu führen sind und nicht ausschließlich im Rahmen von informellen Vorabsprachen außerhalb des Hauses stattfinden. Das macht nämlich auch keinen schlanken Fuß. Vor allem ist es überhaupt nicht transparent. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Eine wirre Rede!)

16.46

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Petra Steger, Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Wahrung der Menschenrechte – keine Zwangsimpfung für Sportler

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Sportausschusses über den An­trag 1551/A(E) der Abgeordneten Christoph Zarits, Mag. Agnes Sirkka Prammer, Maxi­milian Köllner, MA, Mag. Yannick Shetty, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Menschenrechte durch Sport und große Sportereignisse (822 d.B.) in der 107. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 20 Mai 2021

Es liegt im österreichischen Interesse, gemeinsam mit unseren Partnern in der EU die Menschenrechte durch Sport und große Sportereignisse zu fördern. Sportliche Großer­eignisse können einen positiven Einfluss auf die menschenrechtliche Situation in den Bewerberländern entfalten: So können sie die Arbeitsbedingungen bei der Austragung der Großsportveranstaltungen, aber auch Fragen von gesellschaftlicher Wahrnehmung beeinflussen, und so eine Kultur der Menschenrechte für Gleichberechtigung und ein solidarisches Miteinander fördern.

Menschenrechte sind der FPÖ wichtig, es muss alles getan werden, diese bestmöglich in allen Bereichen zu schützen. Die zentralen Anliegen sind, dass jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit besitzt und dass die Freiheit jeder Person unver­letzlich ist.

Eines der größtes Sportportale des Landes, Laola1.at, schreibt über die die Nummer eins der Tennis-Weltrangliste: „Djokovic hofft, dass es zu keiner verpflichtenden Impfung auf der Tour kommt. Sowohl ATP als auch die Damen-Organisation WTA hatten es ihren Athleten empfohlen, Impf-Angebote anzunehmen. "Ich hoffe nicht, dass es verpflichtend wird, weil ich für die freie Wahl bin", meinte Djokovic bei den Serbien-Open in Belgrad.

Deutschlands Topstar Zverev ist da vom Ansinnen her ähnlich unterwegs. "Und ich finde, jeder sollte es so machen, wie er es für richtig hält", sagte der Weltranglisten-Sechste vor seinem Auftritt beim ATP-Turnier.“

Es ist zu befürchten, dass die Beteiligung an sportlichen Großereignisse in manchen Staaten an eine Impfplicht gekoppelt wird. Dies würde jedoch dem Recht auf die körper­liche Unversehrtheit widersprechen und Sportlern einen enormen Wettbewerbsnachteil einbringen. Einer solchen beruflichen Einschränkung, mit allen daraus resultierenden Nachteilen, lehnen wir strikt ab.  In einigen europäischen Staaten werden Corona-Tes­tungen mit Sanktionen verknüpft, d.h. wer sich nicht testen lassen möchte oder selbst wenn man einen negativen Test vorlegen kann, wird in Zwangsquarantäne geschickt. Wo es verpflichtende Testungen gibt, sind auch verpflichtende Impfungen mittelfristig nicht mehr auszuschließen.

Abgesehen davon, dass Zwangsimpfungen abzulehnen sind, kann es durch Nebenwir­kungen derselben zu Ausfällen von Trainingszeiten oder Wettkämpfen kommen. Eine Impfung fordert das Immunsystem. Ärzte raten Spitzensportlern, in Phasen intensiven Trainings oder während der direkten Wettkampfvorbereitung (ca. 14 Tage vor einem Wettkampf) eine Impfung überhaupt zu vermeiden.

Mit Olympia in Tokio steht im Sommer ein sportliches Großereignis an: Die Impfungen gegen Corona für Österreichs Olympia-Sportler für Tokio haben bereits begonnen. In den Heeres-Gesundheitszentren in Wien, Hörsching bei Linz, Innsbruck und Klagenfurt werden die Vakzine von Johnson & Johnson über die Bundesheer-Infrastruktur verab­reicht. Klarzustellen ist, dass jede Sportlerin und jeder Sportler das Recht auf eine frei­willige Impfung haben soll, die Diskriminierung bei Nicht-Impfung muss unter allen Um­ständen vermieden werden. Insbesondere soll die vom Europarat beschlossenen Anti-Diskriminierung von Ungeimpften unbedingt durchgesetzt und berücksichtigt werden

Die Vergabe von internationalen Sportgroßveranstaltungen erfolgt durch Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Sportverbände bzw. verbandsübergreifender Sportorgani­sationen. Die Sensibilisierung und Vernetzung in menschenrechtlichen Fragen ist für die Berücksichtigung von Standards vor und während der Vergabeprozesse von großer Be­deutung.

Bereits im Jahr 2015 wurde vom Sportministerium eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um die Akteurinnen und Akteure des organisierten Sports in Österreich zu vernetzen und menschenrechtliche Herausforderungen und Potenziale im Sport national wie interna­tional in Angriff zu nehmen, sodass sie auch ihren Einfluss bei Vergabeentscheidungen im Sinne der Einhaltung der Menschenrechte geltend machen können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentli­chen Dienst und Sport werden aufgefordert,

•           sich für ein gesetzliches Verbot von Zwangsimpfungen in Österreich im Zusam­  menhang mit der Corona-Pandemie und ähnlichen Infektionen insbesondere bei     Sportveranstaltungen einzusetzen;

•           die Initiative Finnlands auf Ebene der Sportministerinnen und -minister zu unter­  stützen, wonach die Europäische Kommission darauf hinwirken soll, dass Gast­ geberstaaten von internationalen Sportgroßveranstaltungen die Menschenrechte      einhalten und daher Zwangsimpfungen bei Sportveranstaltungen nicht zulassen;

•           sich auch im Rahmen des Europarats für eine Stärkung eines menschenrechts­  basierten Ansatzes in der (europäischen) Sportpolitik einzusetzen, bei dem         Zwangsimpfungen keine Chance haben;

•           sich des Weiteren auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Schritte ge­   setzt werden, damit internationale Sportorganisationen dementsprechende sicht­          bare Entscheidungen treffen.“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht. Er ist ausreichend unterstützt und steht somit in Verhandlung. – Ich hoffe, das sind Unterschriften. Als Unterschrift ist das schwer erkennbar, aber das ist eine kalli­grafische Sache.

Herr Abgeordneter Schmidhofer hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.