17.34

Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Wir erset­zen heute das bisherige Düngemittelgesetz aus dem Jahr 1994 durch ein neues Dünge­mittelgesetz, und wir erlassen heute auch entsprechende Anpassungen an europarecht­liche Vorgaben. Unser wichtigstes Ziel ist auf jeden Fall der Schutz von Mensch, Tier, Boden und vor allem auch der Umwelt. Wir führen mit dieser Umsetzung auch einen funktionierenden Markt mit Düngemittelprodukten, entsprechend den Vorgaben der Eu­ropäischen Union, weiter.

Des Weiteren – und das ist für uns ein sehr zentraler Punkt, mit dem wir uns intensiver auseinandergesetzt haben – fördern wir mit dem neuen Düngemittelgesetz vor allem auch die Kreislaufwirtschaft und das Recycling.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, da Herr Abgeordneter Köchl behauptet hat, ich hätte auf die Frage der SPÖ im Ausschuss keine Antwort gegeben, kann ich sie nur noch einmal wiederholen. Die Frage lautete nämlich, warum wir die Frage der Alt­lastensanierung nicht im Düngemittelgesetz regeln. Das können wir nicht, weil es dazu eine eigene Gesetzesmaterie gibt. Das war auch bereits im Ausschuss meine Antwort. Ich kann es leider nicht ändern, auch wenn Sie es nicht wahrhaben wollen. Es ist aber unwahr, dass ich auf diese Frage im Ausschuss nicht geantwortet hätte. Ich antworte Ihnen hier noch einmal. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete, wir sind, was die Umsetzung und Schaf­fung von Konformitätsbewertungsstellen für Düngemittelprodukte betrifft, in Europa ak­tuell Vorreiter. Wir haben uns in den letzten Jahren intensiv damit auseinandergesetzt. Mit der heutigen Umsetzung kommt vor allem auch dem Baes eine weitere wichtige Funktion im Zusammenhang von Kontrolle und Überwachung des Inverkehrbringens von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln zu. Das ist sehr positiv, weil es vor allem auch eine unabhängige wissenschaftliche Stelle ist. Außerdem erfolgt mit dem Düngemittelge­setz 2021 die Schaffung einer Rechtsgrundlage für ein der Öffentlichkeit zugängliches Register für behördlich zugelassene Düngeprodukte.

Es ist schon angesprochen worden – ich darf Frau Abgeordneter Neumann-Hartberger wirklich ein großes Dankeschön sagen –: Kein Bereich ist so streng geregelt wie der Betriebsmitteleinsatz in der Landwirtschaft, kein Bereich wird so genau kontrolliert und vor allem eben auch in unterschiedlichsten Materien überwacht. Schauen Sie sich die Wasserqualität in Österreich an: Das hat sehr viel damit zu tun, dass unsere heimischen Bäuerinnen und Bauern genau wissen, was sie der Umwelt, der Natur und auch den Tieren zumuten können und was nicht. Wir können unseren Landwirten in Österreich ein großes Dankeschön dafür sagen, dass sie unsere obersten Naturschützer und Umwelt­schützer sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Mit der heutigen Umsetzung des Düngemittelgesetzes 2021 schaffen wir einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.38

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hofin­ger. – Bitte.