18.12

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Vor allem geschätzte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Wir diskutieren heute hier dieses Teilverbot, was den Glyphosat­einsatz betrifft, schon etwas emotional. Letztendlich ist das Ganze wieder ein politischer und kein fachlicher Kompromiss, der heute hier umgesetzt wird.

Im Großen und Ganzen gibt es das, was wir heute hier beschließen, bereits in Kärnten, und zwar seit dem 1.1.2020. Auch dort war es in erster Linie ein politischer und kein fachlicher Kompromiss.

Worum geht es nun? – Wir haben es von Vorredner Brandweiner auch schon gehört: Eine Vielzahl von Pflanzenschutzmitteln wird in Zukunft von nicht Sachkundigen im pri­vaten Haus- und Gartenbereich nicht mehr einsetzbar sein. Das ist grundsätzlich gut so.

Für den Einsatz von Glyphosat wird der angesprochene Sachkundenachweis notwendig sein – den gibt es bei uns in Kärnten auch schon, und dafür, dass man ihn bekommt, braucht man eine entsprechende Ausbildung, diese muss man nachweisen. Diese er­folgt bei uns in den landwirtschaftlichen Fachschulen schon seit Jahren. Dort werden die jungen Bauern entsprechend ausgebildet und erhalten diesen Sachkundenachweis schon im Rahmen ihrer Ausbildung, ebenso in der Meisterausbildung.

Darüber hinaus gibt es aber auch noch eine Vielzahl von entsprechenden Sachkunde­kursen, in denen man dieses Zertifikat, diesen Sachkundenachweis erwerben kann, da­mit man in Zukunft überhaupt noch ein Glyphosatprodukt im Handel bekommen kann. Das ist auch ein wichtiger Punkt, und das ist, finde ich, grundsätzlich gut so.

Aber eines muss man auch noch sagen: Diese einmalige Ausbildung ist kein Freifahrt­schein für die Ewigkeit. Das gilt sechs Jahre. Nach sechs Jahren muss man um eine Verlängerung ansuchen, und damit man diese Verlängerung bekommt, muss man wie­der nachweisen, dass man sich upgedatet hat, eine Weiterbildungsveranstaltung im Ausmaß von fünf Stunden besucht hat, und erst dann bekommt man das. Und auch das ist, finde ich, grundsätzlich gut. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir alle wissen, dass das ein sehr sensibler Bereich ist, und da ist es eben auch sehr wichtig und richtig, dass man immer am neuesten Wissensstand ist, und damit wird das auch erreicht. Wir wissen aber auch, dass grundsätzlich die Dosis das Gift macht, und daran sieht man ja auch wieder, wie wichtig es ist, dass man das ordnungsgemäß, richtig einsetzt.

Und was wir heute auch schon gehört haben: Es ist wirklich nicht mehr leicht, in der Landwirtschaft zu produzieren. Jeder Bauer überlegt sich sehr gut, wann er was und wie einsetzt, da die Kalkulation in der Landwirtschaft schon sehr, sehr knapp geworden ist. Da muss man sich wirklich zehnmal überlegen, was man noch einsetzt, um bei der Ernte, am Ende des Jahres überhaupt auf ein positives Wirtschaftsergebnis zu kommen.

Die Landwirtschaft ist wirklich nicht mehr leicht zu handeln, und mich stört, dass heute hier der Eindruck entsteht, es passiert fast ein bisschen eine Art Landwirtschaftsbashing hier im Haus. Das finde ich schade. Das hat die Landwirtschaft in Österreich nicht ver­dient! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Mit dem vorliegenden Gesetz kommt es aber zum Verbot des Glyphosateinsatzes bei öffentlich zugänglichen Sportstätten, Schwimmbädern, Kinderbetreuungseinrichtungen, in Parkanlagen sowie eben in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Das finde ich sehr gut, das ist okay. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Grünen.)

18.16

Präsidentin Doris Bures: In dieser Debatte ist nun niemand mehr zu Wort gemeldet. Damit schließe ich sie auch.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart verlege ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen der Vor­lagen des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft.