16.03

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herren Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause, auch vor den Fernsehschirmen! Ich möchte jetzt nicht auf einzelne Redebeiträge der Opposition eingehen, denn eines könnt ihr mir glauben: Die Gasthäuser haben seit 19. wieder offen und man weiß, was vor der Theke – zumindest bei den Tischen – ge­sprochen wird. Diese ewige Suderei und Z’nichtelei von den Oppositionsparteien – glaubt mir das! –, das geht den Leuten schon bis (an seinen Hals deutend) da her; mir persönlich aber auch, sage ich ganz klar dazu. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: In deinem Gasthaus vielleicht!)

Ich möchte jetzt aber wirklich bei der Sache bleiben. Worum geht es heute wirklich? – Um den grünen Pass und die Selbsttests. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Ich sage euch jetzt, wie das in der Praxis ausschaut. Herr Kollege Klubobmann Kickl, hören Sie einmal zu! Ich habe Ihnen auch zugehört. Wie schaut das in der Praxis aus? – Unsere Betriebe zu Hause haben am 19. aufgesperrt. Wir haben eine sehr gute Buchungslage. Jeder Gast von uns kriegt das Schreiben, dass er, wenn er anreist, eines von diesen drei Gs haben muss: entweder getestet, genesen oder geimpft. (Abg. Kickl: Wie war die Buchungslage letzten Sommer?) – Jetzt hören Sie mir zu! Ich weiß, dass das für Sie keinen Sinn hat, aber das ist eine wirtschaftliche Überlebensgeschichte. (Abg. Kickl: Wie war die Buchungslage letzten Sommer? – Präsident Sobotka gibt das Glocken­zeichen.)

Ein Gast ruft an und sagt, dass sie keinen Test haben, und fragt, ob sie trotzdem an­reisen können – eine Familie: Mann und Frau. Dann haben wir gesagt: Es tut uns leid, er muss irgendwo in einer Teststraße einkehren und er muss sich dort testen lassen. Sie haben sich dort testen lassen – die Frau negativ, der Mann positiv. Sie haben umdrehen und nach Hause fahren müssen. Warum sind diese Sachen jetzt so wichtig? – Nicht weil man irgendjemanden nicht im Haus haben will. Wäre dieser Gast gekommen – nach Ihren Vorstellungen, Herr Kickl –, dann wäre er in das Haus mit 70 Mitarbeitern, mit 100 Gästen gekommen und wahrscheinlich wäre dieses Haus in vier, fünf Tagen geschlossen gewesen. (Abg. Kickl: Wie war das im letzten Sommer?)

Was wir heute hier machen, ist nichts anderes als Gott sei Dank die Gastronomie wieder in Schwung zu bringen, vorsichtig zu sein bis in den Sommer hin, damit wir einfach wirklich wieder zu dieser Normalität, die wir kennen, zurückkommen, wenn man durchgeimpft ist. Wir machen das nicht, weil es lustig ist. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Die Kollegen von den NEOS sagen: Das ist nicht so wichtig, der grüne Pass kommt dann eh von der EU. – Wisst ihr, wie wichtig das ist? – Der Gast geht rein und es ist unkom­pliziert. Der geht jetzt rein und sagt: Da ist das und da ist das und wir haben verschiedene Sachen und dann haben wir nur mehr - - (Zwischenruf des Abg. Loacker.) – Gehen Sie einmal in einen Betrieb, dann wissen Sie, warum wir das brauchen, weil es einfach unkompliziert ist! In Italien, wenn Sie zum Friseur gehen, müssen Sie sich einmal registrieren und wenn Sie zahlen, müssen Sie alle Daten – wo Sie daheim sind, mit Telefonnummer – angeben, damit die Rechnung auf Ihre Daten ausgestellt werden kann. So sind die Regeln da unten. Und wisst ihr, wie die Regeln in Italien noch sind? – Wer sich nicht daran hält, für den setzt es 4 000 bis 6 000 Euro Strafe und sonst ist das Auto weg. So funktioniert es nämlich im Ausland.

Wir haben da ein System, das Frau Bundesminister Köstinger und Frau Bundesminister Edtstadler und der Herr Gesundheitsminister auf Schiene gebracht haben, das den Betrieben wirklich hilft.

Jetzt komme ich noch ganz kurz zu den Selbsttests: Da sind Gäste unterwegs – wir haben auch ein Restaurant –, die kommen her, sind aber nichts von diesen drei Gs. Da sagen wir: Setzen Sie sich auf die Seite, machen wir einen kurzen Selbsttest! Soll ich euch etwas sagen? Ich habe sie selbst gemacht. Ich habe kein Sudern gehört, wie von euch, sondern wir haben uns hingesetzt, haben den Selbsttest gemacht. Da haben sie gesagt: Super, wie das funktioniert! Was die da im Parlament zusammenreden, dass das so kompliziert ist, ich verstehe die Welt einfach nicht. – Da sage ich: Aber so ist die Praxis.

Dann kommen am Abend ein paar junge Leute daher, die auch nicht getestet sind – das Lesachtal ist ja nicht gerade im Zentrum –, sie sitzen vor der Tür zusammen, jemand von uns ist dabei, macht die Selbsttests und sie können bis zur Sperrstunde sitzen. (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.) So einfach ist das. Wenn wir alle durchgeimpft sind, dann fällt das weg. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

Es geht um die Absicherung der Betriebe und um die Sicherheit der Mitarbeiter und um sonst gar nichts. Politik hat da nichts zu tun.

Ich darf jetzt noch schnell einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungs­verordnung

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige § 2 erhält die Bezeichnung § 2 Abs. 1.

2. In § 2 werden folgende Absätze 2 bis 4 angefügt:

„(2) Die - -

Das muss ich alles runterlesen, Herr Präsident? Pflicht? (Ruf: Selbstverständlich!)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ja, musst du.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (fortsetzend):

„(2) Die bestimmungsgemäße Verteilung der in § 1 genannten SARS-CoV-2-Antigen­tests obliegt den Ländern. Diese können dabei für die Erhebung des Bedarfes und für Plausibilisierungen Meldungen der jeweiligen fachkundigen Einrichtungen heranziehen.

(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung der in § 1 genannten Antigentests. Die Beschaffung und Verteilung richtet sich nach der Verfügbarkeit budgetärer Mittel.

(4) Der Bundesminister für Finanzen hat die Bedeckung dieser Maßnahmen in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro für das Jahr 2021 aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gemäß COVID-19-FondsG, BGBl. I Nr. 12/2020 i.d.g.F., sicherzustellen.“

3. In § 4 tritt an die Stelle der Jahreszahl „2022“ die Jahreszahl „2021“.

*****

Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Bissl Wissenslücken, Herr Kollege!)

16.10

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz zur Beschaffung von und Verfügung über SARS-CoV-2-Antigentests zur Eigenanwendung im Rahmen der COVID-19-Öffnungs­verordnung (1580/A).

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige § 2 erhält die Bezeichnung § 2 Abs. 1.

2. In § 2 werden folgende Absätze 2 bis 4 angefügt:

„(2) Die bestimmungsgemäße Verteilung der in § 1 genannten SARS-CoV-2-Antigen­tests obliegt den Ländern. Diese können dabei für die Erhebung des Bedarfes und für Plausibilisierungen Meldungen der jeweiligen fachkundigen Einrichtungen heranziehen.

(3) Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung der in § 1 genannten Antigentests. Die Beschaffung und Verteilung richtet sich nach der Verfügbarkeit bud­getärer Mittel.

(4) Der Bundesminister für Finanzen hat die Bedeckung dieser Maßnahmen in Höhe von bis zu 60 Millionen Euro für das Jahr 2021 aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds gemäß COVID-19-FondsG, BGBl. I Nr. 12/2020 i.d.g.F., sicherzustellen.“

3. In §4 tritt an die Stelle der Jahreszahl „2022“ die Jahreszahl „2021“.

Begründung

Im Interesse einer raschen, sparsamen und zweckmäßigen Vollziehung sollen die vor Ort vorhandenen Wissenspotentiale verstärkt genutzt werden. Die Rolle des Bundes sollte eher in einer zusammenfassenden und steuernden Funktion liegen.

Es erscheint auch wichtig, klar festzuhalten, dass unter Betonung des gemäß der COVID-19- Öffnungsverordnung ausnahmsweisen Charakters der zur Verfügung ge­stellten Selbsttests kein Rechtsanspruch auf diese Tests besteht.

Die Festlegung des budgetären Höchstrahmens von 60 Millionen Euro erfolgt aufgrund von Erfahrungswerten der BundesbeschaffungsGmbH bei vergleichbaren Beschaf­fungs­vorgängen.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Zorba. – Bitte.