15.31

Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zur Ministeranklage gegen Minister Blümel ist alles gesagt; sie dürfte wohlbegründet sein. Wir sollten dem Verfassungsgerichtshof die Gelegenheit geben, Recht zu sprechen. Ich will aber diese Debatte, die wir jetzt geführt haben, zum Anlass nehmen, das Problem ein bisschen grundsätzlicher anzugehen.

Wir erleben derzeit ein sogenanntes Fußballgroßereignis: 22 Männer, ein grüner Rasen, ein Ball. Warum fasziniert das die Menschen so? Warum schauen da viele via Fernsehen zu und fiebern mit? – Das ist deswegen so, weil natürlich das Ganze auf der Basis von Regeln funktioniert. Ohne Regeln hätte das alles keinen Sinn. Das Spiel funktioniert nur deswegen, weil diese 22 Spieler, die da am Platz sind, erstens die Regeln kennen, sich zweitens dazu committen, diese Regeln zu befolgen, und es drittens eine Instanz, nämlich den Schiedsrichter, gibt, der Regelverstöße ahnden kann. Wir alle, die wir manchmal Fußball schauen, wissen, was passiert, wenn der Schiedsrichter kritisiert wird. Das hat sofort Konsequenzen, da gibt es eine Gelbe oder eine Rote Karte.

Fußball ist eine sehr schöne Metapher für die Gesellschaft: Auch unsere Gesellschaft funktioniert nur, weil wir Regeln haben – das sind unsere Gesetze, die wir hier machen – und weil wir uns grundsätzlich darauf verständigen, uns daran zu halten; und auch in unserer Gesellschaft gibt es eine Instanz, die dafür Sorge trägt, dass die Regeln ein­gehalten werden, und die es ausspricht, wenn es Regelverstöße gibt.

Was wir in den letzten Wochen erlebt haben, was seitens der türkisen Partei in Richtung Justiz kommuniziert worden ist, war nicht nur Schiedsrichterkritik, sondern der Schieds­richter wurde regelrecht angerempelt. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Taschner: Das ist ein falsches Bild, das Sie haben, ein falsches Bild!)

Sie wissen ganz genau, welche Konsequenzen es hat, wenn man den Schiedsrichter anrempelt. Da sollten Sie besser überlegen, denn Sie schaden dem Gemeinwesen wirklich in ganz massiver Art und Weise, wenn Sie es salonfähig machen, dass wir diese wichtige Instanz Justiz infrage stellen. Natürlich darf man Kritik üben, aber wie gesagt, das, was von Ihnen gekommen ist, hatte mit Kritik nichts mehr zu tun. Das war schwerstes Schiedsrichteranrempeln und ist sehr verpönt.

Das hat unter anderem dazu geführt, dass wir heute vor der Situation stehen – das müs­sen wir begrüßen –, dass sich die Zivilgesellschaft formiert hat, dass es die Idee gibt, ein Antikorruptionsvolksbegehren zu lancieren, und wir hören ja schon, wer das aller unterstützt. Das ist ja wunderschön, nur klingt das sehr nach Schalmeientönen, die nicht sehr glaubwürdig sind.

Trotzdem: Ich lade Sie, ZuseherInnen zu Hause vor den Bildschirmen, alle ein: Unter­stützen Sie dieses Antikorruptionsvolksbegehren! Es ist im Österreich des 21. Jahrhun­derts, im Österreich des Jahres 2021, leider notwendig geworden, dass sich die Zivil­gesellschaft gegen politische Strömungen auflehnt, die maßgebliche Institutionen in einer Art angreifen, die für unseren Staat, für unser Gemeinwesen bereits gefährlich ist. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Taschner: Das ist eine Unterstellung!)

15.35

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann verlege ich die Abstimmung wie vereinbart an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Verfassungsausschusses.