16.10

Abgeordnete Mag. Michaela Steinacker (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ja, zu Beginn der Pandemie mussten wir wohl schnell handeln. Die Aufmerksamkeit galt der Abwehr von Gesundheitsgefahren und der Vermeidung von wirtschaftlich negativen Auswirkungen. Natürlich mussten wir auch handeln, und das relativ rasch, um die not­wendigen Änderungen in der Justiz entsprechend umzusetzen. Covid-19 hat notwendig gemacht, dass wir Social Distancing leben mussten, und das musste natürlich auch auf den Gerichtsbetrieb und die Justizanstalten umgelegt werden.

Viele dieser Bestimmungen, wie zum Beispiel die Hemmung von Fristen, die Stundung von Krediten oder verminderter Parteienverkehr, sind glücklicherweise nicht mehr notwendig, und daher sind diese Bestimmungen ausgelaufen.

Wie Sie wissen, schreiten die Impfungen in raschem Tempo voran, die Infektionszahlen gehen schnell zurück und die Wirtschaft kann sich endlich erholen. Natürlich werden wir in den nächsten Monaten und Jahren leider noch Auswirkungen spüren, und deswegen verlängern wir auch nochmals den Härtefallfonds für Unternehmer und die Kurzarbeit für besonders betroffene Branchen.

Auch im Justizbereich müssen und werden wir einige Bestimmungen bis Ende des Jahres verlängern, um ein gutes Ausgleiten in eine hoffentlich coronafreie Zeit zu ermög­lichen. Da gehört zum Beispiel die Möglichkeit dazu, Verhandlungen, Anhörungen und Beweisaufnahmen im Bedarfsfall per Videokonferenz durchzuführen. Nach meinem Wissensstand und nach den Rückmeldungen, die wir bekommen haben, gehen die Richter mittlerweile sehr sorgsam mit diesem Thema um. Sie wissen sehr genau zu unterscheiden, wann es Sinn macht, eine Anhörung, eine Verhandlung per Video durch­zuführen: wenn es vom Inhalt her eher formal ist oder nur eine sehr kurze Verhandlungs­dauer vorgesehen ist.

Diese Möglichkeiten räumen wir unserer Justizministerin per Verordnung im Strafpro­zessrecht ein, und auch, in den Justizanstalten notwendigenfalls – für den Fall, dass eine neue Welle kommt – noch bis Ende des Jahres Vorkehrungen für Besuche zu treffen. Außerdem verlängern wir, wie wir soeben auch vom Kollegen gehört haben, die Möglich­keit für die Rechtsanwaltskammern, Briefwahlen durchzuführen und Abstimmungen in den Anwaltskammern und im Disziplinarrat online zu machen, bis zum Jahresende.

Wir überlegen, ob es Sinn macht, einige Bestimmungen ins Dauerrecht zu übernehmen. Es wurde uns von etlichen Seiten rückgemeldet, dass Videokonferenzen sehr, sehr gut gelaufen sind, oft lange Anfahrtswege verhindert haben, wenn die Verhandlung wie gesagt sehr kurz war. Für uns hat – das möchte ich an Kollegen Stefan richten – der Grundsatz der Unmittelbarkeit natürlich grundsätzlich immer Vorrang.

Tagsatzungen, die zum Beispiel nur ein Prozessprogramm festlegen, könnten ohne Weiteres auch im Dauerrecht zukünftig per Video stattfinden. Ich denke, es macht Sinn, da in einen guten Dialog zu treten, einen Diskussionsprozess unter Einbindung der Betroffenen abzuhalten, um zu überprüfen, was aus verfassungsrechtlicher Sicht mög­lich ist und was für eine gut funktionierende Justiz langfristig auch Sinn macht.

Die Pandemie selbst ist leider noch nicht vorbei, auch wenn die Zahlen sinken. Es gibt Mutationen, es gibt Varianten. Diese Bestimmungen sind notwendig, daher werden wir diesen Antrag auch entsprechend abstimmen. Ich ersuche um möglichst breite Zustim­mung für diese sinnvollen Verlängerungen zum Ausgleiten in eine coronafreie Zeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.14

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Ragger. – Bitte.