17.49

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, Sie haben es erwähnt, Frau Bundesministerin: Das Jahr ist noch nicht einmal halb um, und wir müssen schon 14 Frauenmorde in Österreich ver­zeichnen, 14 Femizide, und Femizide sind nur die Spitze des Eisbergs von Gewalt. Gewalt betrifft Frauen unabhängig von Alter, Herkunft, sozialer Stellung oder Religion. Gewalt gegen Frauen ist kein kulturelles oder Migrationsthema. (Beifall bei SPÖ und Grünen.) Gewalt gegen Frauen ist vielmehr Ausdruck von struktureller Ungleich­behand­lung und Ausdruck eines patriarchalen Systems. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeord­neten der Grünen.)

Gewaltschutz – und das sage ich an dieser Stelle gerne immer wieder – bedarf endlich umfassender, kontinuierlicher Maßnahmen. Alle unsere konkreten Vorschläge und Anträge wurden leider im Ausschuss vertagt oder – so wie der Antrag, der jetzt vorliegt – abgelehnt, vertagt bis Sankt Nimmerlein und abgelehnt, wenn es dann umgesetzt wird. Das werden wir auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal diskutieren.

Und ja: Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass die Regierung von ÖVP und Grünen jetzt aktiv geworden ist und ein Gewaltschutzpaket angekündigt hat. Ich glaube, die Serie an Frauenmorden und der konsequente Druck von uns als Oppositionsparteien waren dafür auch mitausschlaggebend. Wir wissen aber auch, dass es besorgte Kritik von den Ge­walt­schutzeinrichtungen, Kritik vom Frauenring gibt, die dieses Paket als Mogelpackung bezeichnen und viel, viel, viel mehr Geld einfordern, um tatsächlich die notwendigen konkreten Maßnahmen zur Erfüllung der Istanbulkonvention umzusetzen.

Eines ist klar: Beratungs- und Gewaltschutzeinrichtungen brauchen rasch und kontinu­ierlich Mittel, auch für Planbarkeit. Während Frauen- und Mädchenberatungsstellen bei diesem Paket wahrscheinlich wieder leer ausgehen werden, gibt es – und, Frau Ministerin, Sie haben es jetzt auch erwähnt – wieder Projektausschreibungen in der Höhe von 3,6 Millionen Euro. Die Frauenberatungsstellen beklagen das aber verständ­licherweise, weil sie nicht in der Lage sind, in dieser kurzen Zeit Projekte mit einer Mindestprojektfördersumme von 80 000 Euro und der notwendigen Kofinanzierung auf­zu­stellen. Es ist für normale, kleine Frauenberatungseinrichtungen nicht möglich, Projekte entsprechend aufzustellen, und deswegen kommt das Geld nicht dort an, wo es drin­gend notwendig ist, nämlich unten an der Basis. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Brandstötter.) Wir müssen weg von dieser Projektförderung hin zu kontinuier­licher, plan­barer und verfestigter Basisförderung für diese Einrichtungen.

Wir fordern in unserem Antrag, den Sie heute ablehnen, unter anderem den strukturellen Austausch mit den Bundesländern im Gewaltschutz. Gerade was die Frauenhäuser betrifft, sind die Länder zuständig.

Wenn wir uns die Zahl der notwendigen Frauenhausplätze laut der Istanbulkonvention anschauen: Da erfüllt alleine Wien die Vorgabe bezüglich der Frauenhausplätze. In Oberösterreich bekommen wir jetzt durch Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer drei zusätz­liche Frauenhäuser: im Salzkammergut, im Mühlviertel und in Braunau. Das ist Ge­waltschutz, der wirkt. Bitte unterstützen Sie uns auch in diesen Anliegen! – Vielen herz­lichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Disoski.)

17.53

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter. – Bitte.