18.47

Abgeordneter Mag. Yannick Shetty (NEOS): Frau Präsidentin! Da wäre jetzt viel zu berichtigen, was wahrscheinlich nicht unter den Tatbestand der tatsächlichen Berich­ti­gung fällt, aber Kollegin Ernst-Dziedzic hat gesagt, dass die Rückstellfrist beim Blutspen­den von zwölf auf vier Monate verkürzt worden ist. Das ist falsch.

Ich berichtige tatsächlich: Die Rückstellfrist ist weiterhin bei zwölf Monaten belassen, und diese Aussage ist nicht richtig. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Ernst-Dziedzic: Doch ...!)

18.47

Präsidentin Doris Bures: Mir liegt nun noch eine Wortmeldung von Frau Bundes­minis­terin Karoline Edtstadler vor. – Bitte, Frau Ministerin.