Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Guten Morgen! Laut Weltbank braucht eine Gründung in Frankreich oder Estland vier Tage, in Österreich ist das etwas zäher, da dauert es 21 Tage. Sie haben sich in einer Start-up-Erklärung dazu verpflichtet, hier Erleichterungen zu schaffen. Deshalb meine Frage:

98/M

„Halten Sie an Ihrer Zusage in der Startup Deklaration einer rein digitalen Gründung innerhalb von 24 Stunden mit 100 Euro an Kosten fest?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Sie nehmen da einen wichtigen Punkt auf. Die Zahlen sind schon etwas älter, ich glaube, wir sollten uns noch einmal anschauen, wo wir jetzt stehen. Am 19. März habe ich diese Deklaration mit 24 anderen Mitgliedstaaten und Island gemeinsam unter­zeichnet. Das ist ein Rahmenabkommen mit ganz vielen Inhalten und sehr, sehr vielen Vorschlägen, die in unterschiedliche Richtungen gehen.

Wir tauschen uns jetzt auch mit anderen Ländern aus, wir schauen, wie die es machen und wie wir es machen. Wir haben die E-Gründung ganz weit oben auf unserer Agenda stehen. Teilweise ist es schon sehr, sehr rasch möglich und teilweise dauert es etwas länger, wenn die Unternehmen auch noch andere Eintragungen haben und auch ent­sprechende Sachgüter da sind.

Bei der Unternehmensgründung von Start-ups wird uns, glaube ich, sehr, sehr stark hel­fen, dass wir durch die neue Rechtsform die Geschwindigkeit verbessern. Ich gehe da­von aus, dass diese von den Start-ups sehr stark genutzt wird, dann werden wir auch automatisch schneller. Wir sind mit dem Justizministerium in gutem Austausch, und ich hoffe, dass auch die NEOS diese neue Rechtsform unterstützen werden. Gleichzeitig müssen wir natürlich in allen Feldern für die Start-ups schneller und noch besser werden.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Bitte sehr.

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Bis wann genau wollen Sie Ihre Pläne umgesetzt haben? Bis wann soll die Start-up-Deklaration vollständig umgesetzt sein?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wenn Sie hineinschauen, sehen Sie ganz, ganz viele Felder drinnen. Das ist eine Deklaration, die einen Rahmen mit unterschiedlichsten Möglichkeiten bietet. Werden wir alle diese Möglichkeiten umsetzen? – Nein, und das ist auch nicht das Ziel der Deklaration. Die Deklaration weist eine Vielzahl an Punkten auf, von denen wir einige aufgreifen werden, manche früher, manche später. Das machen auch andere Länder so. Das Ziel der Deklaration ist, dass wir alle in Europa uns gemeinsam auf den Weg ma­chen, dass auch von der EU-Kommission ein klares Commitment erfolgt, daran zu arbei­ten, denn viele der Vorgaben – denken Sie an die Datenschutz-Grundverordnung – kom­men über die Europäische Kommission und wirken dann unmittelbar bei den Start-ups und auch bei den KMUs. Also da braucht es eine Zusammenarbeit, und so ist auch die Deklaration zu verstehen.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Abgeordnete Götze. – Bitte.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben von der neuen Rechtsform für Start-ups gesprochen. In diesem Zusammenhang würde mich interessieren: Welche weiteren Maßnahmen für Start-ups in Österreich sind ge­plant, um den Standort Österreich als Start-up-Standort attraktiv zu machen und um auch mit Ländern wie Deutschland, also insbesondere Berlin, München, den Niederlan­den oder vielleicht sogar Israel mitzuhalten?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Ich glaube, worauf die Start-ups ganz besonders warten, ist die Mitar­beiterbeteiligung – wenn ich mit den Unternehmern spreche, so ist das eines der kriti­schen Themen – und eben die neue Rechtsform. Das sind die zwei wichtigsten Themen.

Warum Mitarbeiterbeteiligung? – Weil es gerade bei Start-ups, in dieser Frühphase, oft nicht möglich ist und auch nicht das Ziel ist, sehr hohe Gehälter zu bezahlen, sondern die Mitarbeiter sollen dadurch motiviert werden. Sie sind oft jung und wollen auch wirklich am Unternehmen beteiligt sein. Ich habe selbst Unternehmen geführt und einmal ver­sucht, Mitarbeiter zu beteiligen, was nach der bisherigen Form, die wir ja aus früheren Zeiten geerbt haben, nicht leicht möglich ist. Das ist jetzt das Thema. Wir müssen schauen, dass die Mitarbeiterbeteiligung rasch erfolgen kann, dass das eine Möglichkeit ist.

Und den Kapitalmarkt zu stärken ist der dritte wesentliche Punkt für die Start-ups in Ös­terreich.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Kaufmann. – Bitte.

Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Sie haben es schon angesprochen: schneller und besser werden für die Start-ups. Sie haben einige Grundrahmenbedingungen genannt, die es brauchen wird. Was wird das Wirtschaftsministerium konkret an Maßnahmen setzen, damit der Start-up-Standort Ös­terreich gut aufgestellt ist?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.

Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Wie ich erwähnt habe: Es ist die Rechtsform, es ist die Mitarbeiterbe­teiligung, und es sind die Kapitalmarktthemen, die wir natürlich gemeinsam mit dem Fi­nanzministerium, und das Finanzministerium gemeinsam mit uns, wie auch mit dem Justizministerium umsetzen. Also das ist nicht etwas, das ein Ministerium allein leisten kann, sondern das ist bereichsübergreifend, und das ist aus meiner Sicht ein ganz we­sentlicher Grund.

Wir haben gestern im Ministerrat den Grundstein für etwas sehr Wichtiges gelegt, etwas, das sehr technisch klingt, aber auch für die Start-ups interessant sein wird, nämlich um im Rahmen der Gründung schneller zu werden: Das ist das Once-only-Prinzip. Wenn Daten eingebracht werden, dann muss das bei unterschiedlichsten Behörden immer und immer wieder getan werden, bei der Übersiedlung bei sieben verschiedenen Behörden, auch bei der Gründung. Wir werden das Unternehmensserviceportal jetzt so nutzen, dass der Unternehmer, die Unternehmerin auch bei der Gründung die Daten nur einmal zur Verfügung stellen muss und diese dann entsprechend genutzt werden. Ich hoffe da sehr stark auf die Unterstützung aller. Wir werden mit der Umsetzung als Erstes bei der Gründung beginnen – wirklich wichtig für die Start-ups.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage, 95/M, stellt Frau Abgeord­nete Smodics-Neumann. – Bitte sehr.