14.41

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolle­ginnen und Kollegen! Worum geht es bei diesen zwei Tagesordnungspunkten? – Ganz einfach: Bei Tagesordnungspunkt 20 geht es um Änderungen im Ärztegesetz, die not­wendig geworden sind, weil ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eingelangt ist. Für die korrekte Umsetzung dieser Änderungen war allerdings eine Einigung der Öster­reichischen Ärztekammer mit den jeweiligen Bundesländern notwendig. Meines Wissens ist diese Einigung noch nicht vollzogen beziehungsweise liegt uns auch noch kein Abän­derungsantrag dazu vor. Das heißt, wir werden diesem Antrag nicht zustimmen.

Bei Tagesordnungspunkt 21 geht es um Änderungen im Apothekerkammergesetz; es werden mehrere Vorschläge der Apothekerkammer umgesetzt; beispielsweise soll der Beginn der Funktionsperiode in der Apothekerkammer vom 1. Juli auf den 1. April verlegt werden. Es hat sich einfach in der Praxis gezeigt, dass ein Beginn der Funktionsperiode mit 1. Juli nicht praktikabel ist, also ist eine einmalige Anpassung der Dauer der laufen­den Periode notwendig. Diese wird einmal um ein Stück verkürzt.

Eine weitere Änderung – ich glaube, das wurde im Zuge der Coronakrise in vielen Be­reichen schon umgesetzt – ist, dass die Möglichkeit geschaffen werden sollte, Organsit­zungen der Apothekerkammer auch virtuell abzuhalten. Auch das ist ein guter Vorschlag. Grundsätzlich sind die vorgeschlagenen Maßnahmen alle zu befürworten, daher wird es zu diesem Punkt auch unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ralph Schallmei­ner. – Bitte, Herr Abgeordneter.