16.46

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten! Ja, es ist jetzt eine Reihe unter­schiedlichster Anträge zu behandeln. Man muss jetzt ehrlicherweise sagen, im Aus­schuss gab es sehr, sehr viele oppositionelle Anträge. Kollege Schallmeiner hat heute schon dazu aufgefordert, dass die Opposition in Zukunft nicht mehr so lange Tagesord­nungen verursachen soll, es ist so mühsam, wenn man das alles vertagen muss. Der Klubobmann der ÖVP hat gesagt: Warum wollen wir überhaupt noch abstimmen?, weil ja sowieso das passiert, was die ÖVP will, weil sie die Mehrheit haben. (Beifall des Abg. Loacker.) All das haben wir heute hier erlebt, dennoch, glaube ich, ist es - - (Abg. Gödl: Das hat niemand gesagt! Nein!)

Das hat er genau so gesagt; Sie können es gerne im Stenographischen Protokoll nach­lesen, Herr Kollege. Ich verstehe schon, dass Sie sich hinter Ihrem Klubobmann verste­cken, Sie machen es aber ganz genauso: Es wird in Wahrheit alles das, was der Re­gierung nicht passt und von dem sie gar nicht möchte, dass es hier herinnen diskutiert wird, im Ausschuss vertagt. Das hat dazu geführt, dass insgesamt 59 oppositionelle An­träge vertagt wurden. 59! Das bedeutet, sie kommen niemals hier in das Plenum herein, sie werden hier nicht diskutiert. Das ist das Demokratieverständnis dieser Bundesre­gierung.

Und wenn dann doch ein paar übrig bleiben, dann werden sie hier verunglimpft und selbstverständlich in Bausch und Bogen abgelehnt. Gleichzeitig erklärt dann die Bundes­regierung, es gäbe keine Vorschläge der Oppositionsparteien und die Freiheitlichen wä­ren überall nur dagegen. Das ist natürlich nicht der Fall.

Was ich hier aber klarstellen möchte, wir stehen dazu: Es darf in diesem Land keine Impfpflicht geben! Wir haben mit Mehrheitsbeschluss diese 3G-Regel, wir wollen aber auch, dass weiterhin die Testungen stattfinden. Alle Anträge, die jetzt behandelt werden, beziehen sich letztlich auf die Coronamaßnahmen, auch auf weitere Testungen. Darun­ter befindet sich ein Antrag von zwei Abgeordneten betreffend ein Bundesgesetz, das sich darauf bezieht, dass die Testungen in den Betrieben, die jetzt ab 50 Mitarbeitern verpflichtend anzubieten sind, noch bis zum 30. September kostenfrei sein sollen.

Da nicht absehbar ist, dass mit 30. September diese unnötige 3G-Regel, die es auch nur in Österreich gibt, in diesem Land abgeschafft wird, weil die ÖVP das weiter wird durch­ziehen wollen, weil sie das ganz besonders toll findet, sind wir der Meinung, dass die Gratistestungen auch weiterhin in den Betrieben stattfinden müssen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Z 1 lautet wie folgt:

1. § 2 Abs 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. Juni 2021“ durch die Wortfolge „31. De­zember 2022“ ersetzt.

*****

In der Hoffnung, dass wir irgendwann diese völlig unnötige 3G-Regel, weil wir sie auch nicht brauchen, wieder loswerden, bitte ich um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

16.49

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch

und weiterer Abgeordneter

eingebracht im Zuge der Debatte über den Top 30) Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1668/A der Abgeordneten Rebecca Kirchbaumer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bun­desgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Tes­tungs-Gesetz – BTG) geändert wird in der 113. Sitzung des Nationalrates, XXVII GP., am 17. Juni 2021

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem eingangs bezeichneten Ausschussbericht angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

Z 1 lautet wie folgt:

1.         § 2 Abs 1 zweiter Satz wird die Wortfolge „30. Juni 2021“ durch die Wortfolge     „31. Dezember 2022“ ersetzt.

Begründung

Es soll verhindert werden, dass die Betrieblichen Testungen ab dem 1. Oktober 2021 für Unternehmer, Arbeitnehmer oder Kunden entgeltlich gemacht werden.

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß ein­gebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Koza. Bei ihm steht das Wort. – Bitte.