16.57

Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher: Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! Wir sehen glücklicherweise – es wurde auch in den Reden angesprochen – eine Verbesserung sowohl in der epidemiologischen Lage als auch am Arbeitsmarkt. Die Lage ist im Moment besser, als wir es noch vor zwei, drei Monaten erwartet haben – glücklicherweise. Das Impfen schreitet voran, und der Ar­beitsmarkt erholt sich in den Bereichen, in denen es keine Einschränkungen gibt. Das heißt aber nicht, dass der Arbeitsmarkt wieder vollständig normalisiert ist.

Wir haben im Arbeitsministerium während dieser Pandemie zwei Prioritäten gesetzt: erstens die Absicherung von Arbeitsplätzen, vor allem durch die Kurzarbeit – und da komme ich gleich auf die neue Variante und die neuen Modelle zu sprechen –, und zweitens natürlich auch den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Er­krankung, vor Covid am Arbeitsplatz.

Die Coronakurzarbeit hat – das wurde schon erwähnt – mehr als 1 Million Arbeitsplätze nachhaltig gesichert, und sie hat dazu beigetragen, dass Einkommen abgesichert wurde. Das hilft uns auch jetzt im Aufschwung durch den zusätzlichen Konsumimpuls, der aus diesem Einkommen kommt.

Allerdings ist natürlich, auch das wurde gesagt, die Kurzarbeit ein Instrument für die Krise, für den Ausfall von Nachfrage. Jetzt haben wir wieder eine Situation, in der es aufwärts geht. Deswegen ist es notwendig, aus dieser großzügigen Form der Kurzarbeit mittels eines Übergangsmodells auszusteigen.

Genau das haben wir in diesem Modell gemacht. Es geht darum, einerseits die Dynamik am Arbeitsmarkt zu unterstützen und auf der anderen Seite natürlich die Betriebe, die noch besonders betroffen sind, weiter zu unterstützen.

Wir haben gemeinsam mit den Sozialpartnern, mit dem Finanzministerium – ich bedanke mich bei allen für die konstruktive Art und Weise des Dialogs – ein Modell beziehungs­weise zwei Modelle entwickelt, die genau diese Zielsetzung verfolgen. Das war nicht einfach, weil genau diese Abwägung zwischen Dynamik und Sicherung nicht einfach zu treffen ist, insbesondere – das sage ich noch dazu – in einer Situation, in der Unsicher­heit darüber herrscht, wie sich die Lage im Herbst und im Winter entwickeln wird. Deswe­gen ist es mir auch sehr wichtig, dass die Kurzarbeitsphase 5 eine Übergangsphase ist, die allerdings Sicherheit auch für den sehr unwahrscheinlichen Fall, dass es Rückschlä­ge bei der Pandemiebekämpfung gibt, bietet.

Die beiden Varianten ganz kurz dargestellt: Variante 1 ist ein Übergangsmodell mit ver­minderter Förderhöhe. Wir haben in diesem Modell einen Übergang zu einer Kurzarbeit geschaffen, die permanent existieren wird. Wir hatten ja auch vor der Coronapandemie eine Kurzarbeit, die in der Finanzkrise eingeführt wurde, und dieses Übergangsmodell kommt schon sehr nahe an die Vorkrisenkurzarbeit heran. (Präsidentin Bures über­nimmt den Vorsitz.)

Es kommt zu einem Abschlag von 15 Prozent von der bisherigen Beihilfenhöhe. Die Net­toersatzrate für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bleibt aber gleich. Die Mindestar­beitszeit liegt im Normalfall bei 50 Prozent, und das Modell steht bis Mitte 2022 zur Ver­fügung. Die Sozialpartner und das AMS müssen in einer Beratung vor der Inanspruch­nahme konsultiert werden, und kein Betrieb darf im Regelfall diese Kurzarbeit länger als 24 Monate beanspruchen. Das Übergangsmodell bietet stärkere Anreize zur Rückkehr zur normalen Beschäftigung.

Das zweite Modell ist das Modell der Coronakurzarbeit für massiv betroffene Betriebe, die einen Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent vorweisen müssen oder die von behördlichen Schließungen betroffen sind. Da liegt die Mindestarbeitszeit grundsätzlich bei 30 Prozent, in Ausnahmefällen ist auch weniger möglich. Diese Kurzarbeit ist bis Ende dieses Jahres befristet, um diesen Betrieben noch die Chance des Übergangs und Sicherheit für die nächsten sechs Monate zu geben.

Ich glaube, dass es eine gute Kompromissformel ist. Wie gesagt: Die Lage ist nicht leicht zu beurteilen. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich sehr rasch – glücklicherweise auch sehr positiv –, aber wir haben mit diesen beiden Modellen in diesem Übergang, glaube ich, die richtige Voraussetzung geschaffen.

Ich habe gesagt, die zweite wichtige Priorität des Ministeriums war der Schutz der Ar­beitnehmerinnen und Arbeitnehmer und insbesondere der Gruppen, die durch die Pan­demie besonders stark gefährdet sind. Schwangere sind so eine Gruppe. Wir haben deshalb den Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen bis Ende September verlängert, sofern die Betroffenen noch nicht vollständig geimpft sind.

Natürlich ist das eine Übergangsphase. Der Grund ist relativ einfach: Diese Frauen sind stark betroffen, weil sie in Berufen arbeiten, in denen Körperkontakt vorhanden ist und Distanz nicht eingehalten werden kann: Frisörinnen, Physiotherapeutinnen, Elementar­pädagoginnen. Die wären jetzt ab Ende Juni ohne diesen Schutz dagestanden. Trotz­dem wäre es noch unmöglich gewesen, alle zu impfen, weil das Nationale Impfgremium die Empfehlung zur Impfung erst vor wenigen Wochen ausgegeben hat. Das heißt, es gibt noch sehr viele, die noch nicht geimpft sind oder die erst ein Mal geimpft sind und noch nicht die vollständige Immunisierung haben. Umso wichtiger ist es, in dieser Über­gangsphase die Sicherheit und die Gesundheit der Mütter und der Kinder sicherzustel­len. Das passiert mit diesem Antrag.

Die Kosten, die daraus entstehen, werden vollständig vom Bund ersetzt. Das heißt, auch die Betriebe sind unverändert von diesen Kosten freigestellt. Die Verlängerung soll mit 1. Juli lückenlos an die bisherige Regelung anschließen. Ich denke, dass das gut funk­tioniert und wir damit bis September Zeit haben, um auch die Impfungen für Schwangere auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

17.03

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rebecca Kirchbau­mer. – Bitte.