17.07
Abgeordnete Mag. Verena Nussbaum (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Auch bei diesen Tagesordnungspunkten zeigt sich wieder einmal, auf welcher Seite die Regierungsparteien stehen. Für selbstständig Erwerbstätige, die infolge von Betriebsschließungen eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, aber aus der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung nach dem GSVG nicht ausscheiden können, wird, damit sie vor späteren Rückforderungen geschützt sind, die Frist bis Ende Dezember 2021 verlängert. Die Angleichung der Notstandshilfe ans Arbeitslosengeld ist jedoch nur bis Ende September befristet, und da wollen die Regierungsparteien jetzt auch noch ein Gegengeschäft, nämlich das Inkrafttreten der Bestimmungen bezüglich der neuen Kündigungsfristen für die ArbeiterInnen weiter hinauszögern. Ich frage mich: Wo ist denn das Gegengeschäft bei den Selbstständigen?
Über die Kurzarbeit ist jetzt schon einiges gesprochen worden. Ich glaube, es ist inzwischen bekannt, dass die Sozialpartner das sehr gut ausgehandelt haben und dadurch auch sehr flexibel waren. Das sieht man auch daran, dass man ab 1. Juli schon bei der fünften Version der Kurzarbeit angekommen ist. Die hat uns extrem gut durch die Coronakrise geführt. Immerhin hat sie mehrere Hunderttausend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor der Arbeitslosigkeit bewahrt, und das – und das muss man auch betonen – mit einer Nettoersatzrate von 80 bis 90 Prozent, während die Arbeitslosen leider immer noch eine Nettoersatzrate von nur 55 Prozent bekommen.
Im Zusammenhang mit der Verlängerung der Kurzarbeit macht es natürlich Sinn, dass diese auch für die Lehrlinge verlängert wird. Besonders wichtig – und das möchte ich noch erwähnen – sind auch die Prüfmaßnahmen außerhalb der Lohnsteuerprüfung, um die Einhaltung der Kurzarbeitsregelungen zu kontrollieren. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Im Vorfeld zur neuen Kurzarbeitsregelung hat es aber auch Unstimmigkeiten gegeben, Unstimmigkeiten betreffend Urlaubsverbrauch. Das ist jetzt Gott sei Dank berichtigt worden, denn es kann nicht sein, dass man in ein unabdingbares Recht der ArbeitnehmerInnen – nämlich ins Urlaubsgesetz – eingreift. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Regelung unbefristet gilt; in der Zwischenzeit hat sich unser Druck ausgewirkt, es ist nun auch an die Befristung der Kurzarbeit gekoppelt worden.
Ich möchte jetzt noch einmal, an den Herrn Arbeitsminister gerichtet, gewisse Gedanken einbringen, vielleicht Ideen aufwerfen. Sie haben selbst gesagt, die Arbeitslosigkeit entspannt sich, aber nicht so schnell wie erhofft. Ich denke, es wäre jetzt an der Zeit, über Modelle von Arbeitszeitverkürzungen nachzudenken (Heiterkeit und Ah-Rufe bei der ÖVP), über eine Viertagewoche zum Beispiel (Ruf bei der ÖVP: Dreitagewoche!), über eine generelle Arbeitszeitverkürzung und über eine sechste Urlaubswoche für alle. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der ÖVP: Dreitagewoche! – Zwischenrufe bei der FPÖ.)
17.10
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Bitte.