19.00

Abgeordneter Mag. Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Werte Zuseher! Es geht da inhaltlich um einige Sunsetklauseln, Verlängerungen von Coronaausnahmebe­stimmungen – der Kollege hat das vorhin kurz angerissen –, denen wir auch unsere Zu­stimmung erteilen werden. Das sind relativ unspektakuläre Materien. Es sind aber im Zuge dieser Verlängerungen unter anderem auch eine Änderung im Staatsbürger­schaftsgesetz und eine Änderung im Asylgesetz dabei. Das hat uns veranlasst, aus ak­tuellem Anlass zwei Entschließungsanträge vorzubereiten und auch heute hier einzu­bringen.

Herr Innenminister Nehammer, Sie haben ja in den letzten Wochen und Monaten eine intensive Reisetätigkeit quer durch Europa an den Tag gelegt. Sie waren am Balkan, Sie waren kürzlich in Griechenland und Sie waren gestern in Dänemark. Zur Reise nach Dänemark hat Sie vielleicht unsere Aufforderung in den letzten Wochen und Tagen inspi­riert – wir haben uns das dänische Asylmodell genau angeschaut und da einige Dinge entdeckt, die wir als Vorbilder für die österreichische Politik im Bereich Asyl sehen. Sie sehen das ja anscheinend ähnlich, denn Sie waren dort. Gestern war schönes Wetter in Kopenhagen, hat man gehört. Dänemark hat mittlerweile auch die Maskenpflicht abge­schafft, und zwar vollständig, FFP2-Maskenpflicht hatten die nie – vielleicht auch eine interessante Anregung, die Sie für Ihre Regierungskollegen mitnehmen können. (Zwi­schenruf der Abg. Belakowitsch.)

Bleiben wir aber beim Thema Asyl! Zwei Punkte, warum wir die derzeitige dänische Linie in der Asylpolitik sehr, sehr begrüßenswert finden: Der eine Punkt ist, dass Dänemark wieder Abschiebungen nach Syrien möglich machen will, also dass Teile Syriens, vor allem der Großraum Damaskus und andere Gebiete, wieder als sichere Rückführländer definiert werden. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Punkt – wir werden dann bei der Asyl­statistik sehen, warum das gerade punkto Syrien so wichtig ist.

Auch ein besonders spannender Punkt ist – diese Idee ist ja nicht gänzlich neu, auch wir haben uns ja in der gemeinsamen Regierungszeit schon über solche Modelle unterhal­ten –, dass Asylverfahren nicht mehr in Dänemark abgewickelt werden, sondern in ei­nem Drittstaat außerhalb der Europäischen Union. Was am dänischen Vorstoß beson­ders bemerkenswert ist, ist, dass die betreffende Person auch im Falle eines positiven Asylbescheides nicht nach Dänemark kommt, sondern im jeweiligen betroffenen Dritt­staat oder in einem UN-Flüchtlingsquartier bleibt, bis der Asylgrund nicht mehr vorliegt und dann auch abgeschoben werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Innenminister hat ja auch mit dem dänischen Migrationsminister gesprochen, der eine interessante Persönlichkeit sein dürfte, auch hinsichtlich seiner Biografie. Der dänische Migrationsminister hat klipp und klar auf den Punkt gebracht, was wir seit eh und je sagen: Das EU-Asylsystem ist ka­putt. – Meine Damen und Herren, volle Zustimmung zu diesem Befund – das zeigt sich auch in der aktuellen Situation.

Man hat ja geglaubt, in der ganzen Coronasituation ist das Asylthema in den Hintergrund getreten, es ist nicht mehr wichtig, aber die Zahlen und die Bewegungen entlang der Balkanroute sprechen eine andere Sprache: Laut Auskunft des Innenministeriums sind rund 100 000 irreguläre und illegale Migranten unterwegs, starke Bewegungen gibt es auch auf der Mittelmeerroute. Dazu kommt die fragile Situation mit dem unsäglichen EU-Türkei-Deal, durch den jederzeit die Gefahr besteht, dass die Schleusen geöffnet werden. (Abg. Belakowitsch – in Richtung des in ein Gespräch vertieften Bundesminis­ters Nehammer –: Das interessiert ihn nicht!) Erdoğan hat uns in Europa ja schon ge­zeigt, wie er agiert, wenn seine Forderungen, die Milliardenzahlungen umfassen, nicht erfüllt sind: Dann macht er auf, dann macht er Druck, und er hat jederzeit die Möglichkeit, Europa mit weiteren Asylanten zu belasten.

Wir haben weiters die Bedrohung durch das neue EU-Migrations- und Asylpaket. Der Solidaritätsmechanismus, der darin enthalten ist, ist nichts anderes als eine Zwangsver­teilung, und die EU sollte sich unserer Meinung nach endlich um den Schutz der Außen­grenzen kümmern und uns nicht immer wieder solche Sachen auftischen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch etwas zu den Zahlen sagen. Neham­mer hat im März 2020 einen De-facto-Einreisestopp nach Österreich aufgrund der Coro­narestriktionen verkündet. Jeder, der nach Österreich kommen will, braucht ein Gesund­heitszeugnis, hat es damals geheißen. Die Wahrheit sieht anders aus: Im Jahr 2020 hatten wir 14 775 Asylanträge. Das ist ein Plus von knapp 15 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019. Da hat man genau gesehen, dass dieser von Ihnen großspurig verkündete De-facto-Einreisestopp nicht mehr und nicht weniger als ein Ankündigungsflop war, wenn um 15 Prozent mehr kommen als im Jahr zuvor, als Corona noch gar nicht bekannt war, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Der überwältigende Großteil der Asylanträge ist von Syrern gestellt worden, aber nur 9 Prozent der Asylanträge von Syrern – so war es im Vorjahr – sind negativ beschieden worden. Daran sieht man auch, wie wichtig es ist, nach Syrien abzuschieben.

Ein besseres Beispiel ist Afghanistan. Davon sind immerhin 43 Prozent negativ beschie­den worden. Wir haben damals in unserer gemeinsamen Regierungszeit mit Innenminis­ter Kickl auch viel Druck gemacht, dass vor allem in den Großraum Kabul abgeschoben wird, und das ist sehr erfolgreich. Asylanträge von Marokkanern werden mittlerweile wie­der zu 88 Prozent negativ beschieden mit anschließender Rückführung, von Irakern zu 75 Prozent.

Bei Syrien besteht massiver Handlungsbedarf. Auch im heurigen Jahr, in den ersten vier Monaten des Jahres 2021, hatten wir wiederum ein Plus an neuen Asylwerbern, nämlich von 67 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr. Also, Herr Nehammer, Ihr De-facto-Einreise­stopp hat leider nicht funktioniert.

Wir geben Ihnen jetzt die Gelegenheit, Ihren Worten auch Taten folgen zu lassen. Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dä­nischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

- den dänischen Vorstoß in der Migrationspolitik, Asylzentren in Drittländern zu errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung ihres Antrags warten und darüber hinaus bei Asylgewährung im betreffenden Land verbleiben oder in einer Einrichtung der UN untergebracht werden, umzusetzen;

- Teile Syriens als sichere Rückkehrländer einzustufen und nach dem griechischen Vor­bild einen Stopp für Asylanträge aus den fünf Staaten Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch einzuführen;

- die Idee der ‚innerkontinentalen Fluchtalternative‘, das bedeutet Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen, auf europäischer Ebene voranzutreiben.“

*****

Herr Nehammer, Sie sind jetzt gefordert. Ihr Koalitionspartner in der Person von Herrn Bürstmayr hat Ihnen ja, als Sie noch in Dänemark waren, sofort ausgerichtet: klare Ab­sage – das gibt es mit den Grünen nicht! (Abg. Ernst-Dziedzic: Bravo! – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Es steht angeblich im Widerspruch zum EU- und Völkerrecht. Das ist immer die Ausrede, aber da muss man halt ein bisschen kreativ sein, dann wird man das schon zustande bringen.

Auch Ihr Parteikollege Herr Karas hat heute in Wien bei einer Pressekonferenz gesagt: Das kommt überhaupt nicht infrage, das ist unsolidarisch und uneuropäisch! – Geschätz­te Abgeordnete der ÖVP, Sie haben heute hier die Chance, zu zeigen, ob Sie zur harten Nehammer-Asyllinie oder zur Karas-EU-Linie stehen. Das können Sie heute unter Be­weis stellen. Helfen Sie Karl Nehammer, einen harten und restriktiven Asylkurs durchzu­setzen! Wir sind Ihr Partner, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte jetzt einen zweiten Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hannes Amesbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „kei­ne Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion aufgefordert klarzustellen, dass es zu keiner Änderung des geltenden Abstammungsprinzips (ius san­guinis) und damit zu keiner Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts kommt.“

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Meine Damen und Herren! Das geht in Richtung SPÖ, die ja die Staatsbürgerschaft ver­scherbeln will, die jedes in Österreich geborene Kind automatisch zum Staatsbürger machen will. Sie wissen, was das bedeutet: Wir werden dann auch die Eltern nie wieder los, weil wir da ein Problem mit der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, weil wir die Eltern ja nicht von den Kindern trennen dürfen. Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut. Sie wollen in Wirklichkeit eine Masseneinbürgerung durchführen, Sie von der Sozialdemokratie wollen neue Wähler generieren, und Sie haben vor allem strategisch einen Patzer fabriziert. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wenn man der ÖVP, die im Korruptionssumpf versinkt, solch einen Elfmeter auflegt und solch ein Ablenkungsmanö­ver beschert, kann sich die ÖVP bei Ihnen bedanken, aber sonst niemand in diesem Land, meine Damen und Herren.

Mit uns Freiheitlichen wird es diese Aufweichung also nicht geben und auch die Asyl-PR von Herrn Nehammer nicht. Wir brauchen eine echte, restriktive Asylpolitik, die diesen Namen auch verdient! (Beifall bei der FPÖ.)

19.09

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Dänischer Vorstoß in der Migrationspolitik als Vorbild für Österreich

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 37, Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Georg Bürstmayr Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert wer­den (877 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021.

Der EU droht die nächste Migrationswelle. Die Zahlen auf allen Routen steigen massiv an, meldet die EU-Behörde Frontex. Insgesamt haben sich die illegalen Grenzübertritte an den EU-Außengrenzen von Jänner bis April im Vergleich zum Vorjahr um ein Drittel erhöht. Im April lagen sie sogar viermal so hoch wie noch vor einem Jahr. Dabei hat sich das Geschehen vom östlichen Mittelmeer auf die zentrale Mittelmeerroute von Nord­afrika aus verlagert. In Italien und Malta sind heuer in den ersten vier Monaten zweiein­halbmal so viele Migranten angekommen wie 2020.

Die Europäische Union hat im Umgang und der Bewältigung der Migrationskrise kom­plett versagt. Statt die aus rein wirtschaftlichen Gründen nach Europa kommenden Fremden umgehend abzuschieben und die Migration unter dem Deckmantel des Asyls zu unterbinden, geht es der EU vornehmlich darum, Migrationsströme besser zu verwal­ten und die Asylwerber „gerechter“ zu verteilen.

Anders als die EU denkt Dänemark. Dänemark will Asylzentren in Drittländern errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung ihres Antrags warten sollen. Darüber hinaus sollen sie dann laut Medienberichten im betreffenden Land bleiben oder in einer Einrich­tung der UN untergebracht werden. Daran muss sich Österreich und auch die EU orien­tieren. "Wenn man keinen Schutzbedarf mehr hat, weil die Gefahr nicht mehr besteht, sollte man in sein Heimatland zurückkehren und dort beim Wiederaufbau helfen", wurde Dänemarks sozialdemokratische Regierungschefin Mette Frederiksen in deutschen Me­dien zitiert.

Dänemark und Griechenland haben die Zeichen der Zeit im Hinblick auf die drohende Migrationskrise endlich verstanden, indem Teile Syriens als sichere Rückkehrländer ein­gestuft wurden sowie der griechische Stopp für Asylanträge aus fünf Staaten, Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch bei Übertritt aus der Türkei.

Die ÖVP präsentiert sich gegenüber der Bevölkerung in der Asyl- und Fremdenpolitik gerne im „Blauen Gewand“ indem sie FPÖ-Vorschläge verbal übernimmt, aber nicht zur Umsetzung bringt. So kündigte ÖVP-Innenminister Nehammer vergangenes Jahr einen Defacto-Asylstopp an. Tatsächlich stiegen die Asylantragszahlen erstmals seit der Mi­grationswelle 2015 wieder deutlich an und für heuer zeichnet sich wieder ein massiver Anstieg ab.

Asyl ist grundsätzlich Schutz auf Zeit und sollte eigentlich keine Form der Migration dar­stellen. Wenn es die ÖVP mit ihrem angeblich harten Kurs ernst meinen sollte, wären die handelnden Akteure der derzeitigen schwarz-grünen Regierung gut beraten, sich mit ihren dänischen Amtskollegen in Verbindung zu setzen, um sich umgehend mit deren Migrations- und Asylpolitik abzustimmen und es ihnen im Zusammenhang mit Asylzen­tren in Drittländern gleichzutun.

Dazu sollte auch die Schaffung einer sogenannten „innerkontinentalen Fluchtalternative“ thematisiert werden. Das bedeutet Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen. Asyl in Österreich bzw. in der Europäischen Unionkann somit nur mehr geprüft werden, wenn es im Kontinent des Flüchtlings keine Fluchtalter­native, sprich kein anderes Land gibt, in dem er Schutz finden kann. Das sei das einzig wirksame Mittel gegen illegale Migration, Asylmissbrauch und Schlepperei. Nach gelun­gener Flucht in einen anderen Staat am selben Kontinent, ist der Flüchtling bei seiner Weiterreise nur mehr ein Wirtschaftsmigrant.

Das Ziel muss sein: De facto null Asylanträge auf österreichischem Boden bzw. auf dem Boden der EU. Die Intention der Genfer Flüchtlingskonvention war es sicher nicht, dass sich illegale Migranten tausende Kilometer von Schleppern in die EU bringen lassen, um dann im Land ihrer Wahl Asyl zu verlangen. Niemand mehr, der über ein sicheres Tran­sitland kommt, darf in Österreich oder in der EU Asyl verlangen. Anträge dürfen in der EU nur mehr von Personen, die aus den unmittelbaren EU-Nachbarländern stammen, gestellt werden. Das entspricht auch der Intention der Genfer Flüchtlingskonvention.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert,

• den dänischen Vorstoß in der Migrationspolitik, Asylzentren in Drittländern zu errichten, in denen die Asylwerber auf die Bearbeitung ihres Antrags warten und darüber hinaus bei Asylgewährung im betreffenden Land verbleiben oder in einer Einrichtung der UN untergebracht werden, umzusetzen;

• Teile Syriens als sichere Rückkehrländer einzustufen und nach dem griechischen Vor­bild einen Stopp für Asylanträge aus den fünf Staaten Somalia, Pakistan, Afghanistan, Syrien und Bangladesch einzuführen;

• die Idee der „innerkontinentalen Fluchtalternative“, das bedeutet Asyl kann es nur mehr auf dem Kontinent geben, von dem die Migranten stammen, auf europäischer Ebene voranzutreiben.“

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Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Amesbauer, KO Kickl

und weiterer Abgeordneter

betreffend keine Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 37, Antrag 1657/A der Abgeordneten Karl Mahrer, Georg Bürstmayr Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das BFA Verfahrensgesetz und das Asylgesetz 2005 geändert wer­den (877 d.B.), in der 112. Sitzung des Nationalrates, XXVII. GP, am 17. Juni 2021.

Laut einem Vorschlag von Landeshauptmann Peter Kaiser und der SPÖ sollen die Vo­raussetzungen für den Erwerb der Österreichischen Staatsbürgerschaft aufgeweicht werden. Künftig soll es, wenn es nach der SPÖ und den Grünen geht, einen Rechtsan­spruch auf die Staatsbürgerschaft nach sechs Jahren rechtmäßigen Aufenthalts geben. An Kinder die in Österreich geboren sind, soll die Staatsbürgerschaft automatisch verlie­hen werden. Diese Ideen sind strikt abzulehnen.

In Österreich gilt das Abstammungsprinzip (ius sanguinis), welches an die Staatsbürger­schaft der Eltern anknüpft. Ein Kind erhält bei der Geburt die Staatsbürgerschaft seiner Eltern, der Aufenthaltsort ist unerheblich. Wenn man nun Zuwanderern ein Anspruchs­recht einräumt, welches sonst auch von einer Gebührenbefreiung und der Streichung der Staatsbürgerschaftsprüfung begleitet werden soll, bedeutet das einen Ausverkauf der Rechtsgüter zum Schleuderpreis auf Kosten der Österreicher.

Die Staatsbürgerschaft ist das höchste Gut, welches ein Staat einer Person verleihen kann. Damit darf nicht leichtfertig umgegangen werden. Am Ende einer erfolgreichen Integration KANN es, bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen, zu einer Verleihung der Staatsbürgerschaft kommen, dies muss aber nicht zwingend der Fall sein.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion aufgefordert klarzustellen, dass es zu keiner Änderung des geltenden Abstammungsprinzips (ius san­guinis) und damit zu keiner Aufweichung des Staatsbürgerschaftsrechts kommt.“

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Mag. Georg Bürstmayr. – Bitte, Herr Abgeordneter.